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0715/05
0618/05
0285/05B
0596/05B
0238/04B
0917/04B
0920/1/04
0571/04B
0361/04
0166/04
0098/04B
0916/04A
0466/04
0590/04
0707/1/04
0576/04
0232/04
0238/04
0919/1/04
0571/04
0920/04B
0917/1/04
0666/04
0613/04
0441/04
0915/04
0818/04
0663/03
0450/03
0715/03
0120/1/03
0856/03
0120/03B
Drucksache 246/18 (Beschluss)

... 25. Aufgrund von Wettbewerbsnachteilen droht die Landbewirtschaftung in ertragsschwachen Gebieten wegzubrechen. Damit entfiele auch die Pflege der Kulturlandschaft zur Aufrechterhaltung der dortigen Biodiversität. Daher ist die Sicherung der Landwirtschaft in benachteiligten Gebieten als öffentliche Leistung aufrechtzuerhalten.



Drucksache 547/18

... Nach Absatz 2 muss die nach Absatz 1 beauftragte Einrichtung gewährleisten, dass regional jederzeit Ärzte, die für die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms qualifiziert sind, auf Anfrage eines Entnahmekrankenhauses zur Verfügung stehen. Damit das Bereitschaftsmodell erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen genügend qualifizierte Ärzte am Rufbereitschaftsdienst teilnehmen. Um dies sicherzustellen, haben sich die entsprechenden Kliniken auf Anfrage der beauftragten Stelle am neurologischen Bereitschaftsdienst zu beteiligen. Ferner muss gewährleistet sein, dass die sich am neurologischen Bereitschaftsdienst freiwillig beteiligenden Ärzte eine angemessene Vergütung erhalten. Dazu gehört eine Vergütung für den Rufdienst und eine Pauschale für den Fall des tatsächlichen Einsatzes. Mit dem Begriff regional soll sichergestellt werden, dass die Einsatzgebiete so strukturiert sind, dass auch in strukturschwachen Regionen neurochirurgische oder neurologische Konsiliarärzte direkt in den Entnahmekrankenhäusern eingesetzt werden können.



Drucksache 504/1/18

... Die weiteren Entwicklungen der Bedarfsplanung und Sicherstellung indizieren ein generelles Antragsrecht. So können die bisher wenig genutzten Möglichkeiten der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen zur Feststellung zusätzlicher Zulassungen oder eines lokalen Versorgungsbedarfs in einem nicht unterversorgten Planungsbereich nach § 100 Absatz 3 SGB V und die Regelungen zur Prüfung einer lokalen Versorgungslage nach § 35 Bedarfsplanungs-Richtlinie verfahrensleitend angestoßen werden. Den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden wird dabei das Recht zur Beantragung eingeräumt, da davon ausgegangen wird, dass die Landesbehörden nicht nur über Kenntnisse über die lokale ärztliche Versorgungslage und die Altersstruktur der vorhandenen Ärzte in den jeweiligen Gebiete verfügen, sondern ihnen darüber hinaus auch weitere relevante Faktoren für einen bedarfsgerechten Zugang zur ärztlichen Versorgung bekannt sind, die von ihnen gewichtet werden können. Dies umfasst insbesondere die infrastrukturelle Gesamtsituation in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten eines Planungsbereichs, die Gestaltung der Mobilität (Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr, Nahversorgungs-, Bildungs- und andere öffentliche Einrichtungen) sowie die Versorgungssituationen und infrastrukturellen Verflechtungen in und zu benachbarten Gemeinden und Kreisen.



Drucksache 246/1/18

... 36. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Förderung des Ausbaus des Ökologischen Landbaus gemäß der ZÖL-Strategie der Bundesregierung auf einen Anteil von mindestens 20 Prozent der Anbaufläche sichergestellt wird. Er regt dazu an, dass die Förderung des Ökologischen Landbaus und der ertragsschwachen Gebiete in der 1. Säule erfolgen kann.



Drucksache 429/17

... Für inklusive Hochschulsysteme müssen auch die richtigen Bedingungen für den Erfolg von Studierenden aus unterschiedlichen sozialen Verhältnissen geschaffen werden. Dies geht über die Frage der finanziellen Unterstützung für benachteiligte Gruppen hinaus, auch wenn diese für Personen aus einkommensschwachen Gruppen unverzichtbar ist. Um den erfolgreichen Abschluss von Studien zu fördern, sollten die Anbieter von Hochschulbildung einen ganzheitlichen Blick darauf werfen, wie Lehre und Bewertung organisiert sind, Mentoringmaßnahmen für Studierende vorsehen und akademische und nicht-akademische Unterstützung bieten.22 Der Campus von Hochschuleinrichtungen sollte für alle Studierenden ein sicherer Ort ohne geschlechterspezifische Gewalt und Diskriminierung sein. Das frühzeitige Erkennen von Problemen ist von entscheidender Bedeutung, um festzustellen, welche Unterstützung die Studierenden benötigen. Ferner sind auch flexible Studienmöglichkeiten (Teilzeit oder Online) und eine breitere Anerkennung bereits erworbener Kenntnisse erforderlich, um den Zugang zur Hochschulbildung, insbesondere für Erwachsene, zu erleichtern. Ein vielversprechender Weg zur Erreichung dieses Zieles sind Strategien, die benachteiligten Studierenden den Zugang zum Studium und dessen erfolgreichen Abschluss erleichtern.



Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 3. Trotz eines sich zuletzt moderat aufhellenden weltwirtschaftlichen Umfelds, resultieren die aktuellen wirtschaftlichen Risiken insbesondere aus Unsicherheiten internationaler Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise nach wie vor ungelöste geopolitische Konflikte, protektionistische Tendenzen in wichtigen Ländern, wie den USA, und erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den anstehenden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Ebenso bestehen Risiken auf Grund möglicherweise erneut auftretender Schwierigkeiten auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und einer nach wie vor schwachen Entwicklung des Welthandels.



Drucksache 1/1/17

... 23. Mit einer Begrenzung des Restrukturierungsverfahrens auf Finanzgläubiger ist Artikel 7 Absatz 4 und 5 des Richtlinienvorschlags, der auf Lieferanten abzielt, überflüssig und zu streichen. Nur für den Fall, dass das Restrukturierungsverfahren sämtliche Gläubiger umfassen soll, ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Schutz für noch nicht beiderseits erfüllte Verträge nach Artikel 7 Absatz 4 und 5 des Richtlinienvorschlags ist zu weitgehend. Denn es werden lediglich die Interessen des Schuldners in den Vordergrund gerückt, um diesem die Fortführung seines Geschäftsbetriebs und damit den Erhalt der in ihm verkörperten Vermögenswerte während der Verhandlungen zu ermöglichen. Um ein Gleichgewicht der Gläubiger- und Schuldnerinteressen zu erreichen, darf ein Gläubiger nicht dazu gezwungen werden, an den Schuldner zu liefern im Wissen, dass er keine Gegenleistung erhalten wird. Ein solches Recht des Schuldners, eine Forderung weiterhin vom Gläubiger zu verlangen, ohne dass dieser ein Zurückbehaltungsrecht hat, widerspricht dem deutschen Rechtsverständnis und greift zu tief in nationales Recht ein. Im Ergebnis würden die Regelungen des Artikels 7 Absatz 4 und 5 des Richtlinienvorschlags dazu führen, dass Gläubiger ihre Rechte gegenüber schwachen Vertragspartnern schon vor einem Moratorium geltend machen werden. Damit verlagert sich der Gefährdungszeitpunkt für kriselnde Unternehmen weiter nach vorne, so dass mit dieser Regelung genau das gegenteilige Ziel erreicht wird. Artikel 7 Absatz 4 und 5 des Richtlinienvorschlags ist daher zu streichen.



Drucksache 732/17

... Die Daten deuten jedoch darauf hin, dass die Lizenzierung und Durchsetzung von SEP nicht reibungslos funktioniert und zu Konflikten führen kann. Technologienutzer werfen SEP-Inhabern vor, überhöhte und auf schwachen Patentportfolios beruhende Lizenzgebühren zu erheben und rechtliche Konsequenzen anzudrohen. Inhaber von SEP behaupten, dass Technologienutzer von ihren Innovationen zum Nulltarif profitierten und bewusst Rechte des geistigen Eigentums verletzten, ohne in gutem Glauben Lizenzverhandlungen zu führen.6 Die Probleme können in besonderer Schärfe zutage treten, wenn Akteure aus neuen Branchen, die mit dem herkömmlichen IKT-Geschäft nicht vertraut sind, Zugang zu standardisierten Technologien benötigen. Streitigkeiten und Verzögerungen bei den Verhandlungen zwischen Technologienutzern und Inhabern können letztlich die flächendeckende Anwendung standardisierter Schlüsseltechnologien hinauszögern. Dadurch kann die Entwicklung vernetzter Produkte in Europa behindert und schließlich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft beeinträchtigt werden.



Drucksache 430/17

... Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 und 3 gilt entsprechend."



Drucksache 243/17

... 1. Die in den Netzelementen anfallenden Daten müssen vor der Bereitstellung in den zentralen Datenspeichern geprüft werden und diesen Datenspeichern zugeleitet werden. Dieses Verfahren für Millionen von Daten belastet die Netze und Systeme so sehr, dass diese Vorgänge in den verkehrsschwachen Zeiten durchgeführt werden müssen. Während dieses Einspeicherns müssen zudem die Indexe der Datenbanken neu aufgesetzt werden. Eine Beauskunftung kann in dieser Zeit nicht erfolgen.



Drucksache 713/17

... Eine zweite Problematik betrifft die Chancengleichheit. Schülerinnen und Schüler mit schwachen Leistungen kommen überproportional häufig aus benachteiligten Verhältnissen (d.h. aus Haushalten mit geringem Einkommen oder niedrigem Bildungsniveau). Daran lässt sich erkennen, dass Bildung in der Praxis häufig keine echte Möglichkeit zur sozialen Mobilität bietet. Qualität in der Bildung bedeutet nicht nur, gute Ergebnisse zu erzielen, sondern auch sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler die Unterstützung erhalten, die sie dafür benötigen.



Drucksache 573/17

... Im Rahmen des Projekts "Lagging Regions" arbeiteten im Laufe des letzten Jahres die Europäische Kommission und Experten der Weltbank mit nationalen und lokalen Behörden Polens zusammen, um Lösungen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den einkommensschwachen Regionen Podkarpackie und Świętokrzyskie in Ostpolen zu finden. Die Maßnahmen umfassen den Wissenstransfer von Hochschulen an lokale Unternehmen, beispielsweise in der Raumfahrtindustrie in Podkarpackie, wodurch die regionale Geschäftsumgebung und die Fertigkeiten der einheimischen Arbeitskräfte verbessert werden.



Drucksache 89/1/17

... 3. Trotz eines sich zuletzt moderat aufhellenden weltwirtschaftlichen Umfelds, resultieren die aktuellen wirtschaftlichen Risiken insbesondere aus Unsicherheiten internationaler Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise nach wie vor ungelöste geopolitische Konflikte, protektionistische Tendenzen in wichtigen Ländern, wie den USA, und erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den anstehenden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Ebenso bestehen Risiken auf Grund möglicherweise erneut auftretender Schwierigkeiten auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und einer nach wie vor schwachen Entwicklung des Welthandels.



Drucksache 410/2/16

... Gerade erwachsene Kinder, die aus einkommensschwachen Familien stammen und sich aus engen wirtschaftlichen Verhältnissen hochgearbeitet haben, werden von dieser Regelung hart getroffen. Dies wiegt umso schwerer, als infolge der demographischen Entwicklung demenzbedingte Pflegebedürftigkeit immer häufiger anzutreffen ist, mit der Folge oft jahrelanger Pflegebedürftigkeit und entsprechender jahre- oder im Einzelfall sogar jahrzehntelanger (Regress-) Forderungen der Sozialämter (§ 94



Drucksache 769/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass der Begründungsteil des vorliegenden Gesetzentwurfs für eine spätere Interpretation des Grundgesetzes im Lichte der in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen nicht abschließend aussagekräftig sein kann. Maßgeblich dafür, wie die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) zu treffen ist, ist der Gesetzeswortlaut. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) allein den Ländern obliegt.



Drucksache 769/16

... es (GG) wird das bestehende mehrstufige System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs umfassend reformiert. Die in Artikel 107 GG vorgesehene Möglichkeit eines Umsatzsteuervorwegausgleichs entfällt. Die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge zum angemessenen Ausgleich der Unterschiede in der Finanzkraft. Darüber hinaus werden Sondertatbestände für die Einbeziehung der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe bei der Ermittlung der Finanzkraft sowie für die Gewährung von Zuweisungen des Bundes geregelt. Der Bund kann leistungsschwachen Ländern künftig auch Zuweisungen zum Ausgleich der Steuerkraftunterschiede auf Gemeindeebene und zum Ausgleich unterdurchschnittlicher Teilhabe an Fördermitteln zur Forschungsförderung nach Artikel 91b GG gewähren.



Drucksache 96/1/16

... Entgegen der Einschätzung des Deutschen Bundestages hält der Bundesrat diese Rechtswegzuweisung zum Zivilgericht nicht für verbraucherfreundlich, sondern im Gegenteil für nachteilig für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Während das Zivilgericht aufgrund des dort geltenden Beibringungsgrundsatzes auf das Vorbringen der Parteien beschränkt ist, gilt beim Verwaltungsgericht der Amtsermittlungsgrundsatz, nach dem das Verwaltungsgericht insbesondere zum Vorteil von nicht anwaltlich vertretenen Verbraucherinnen und Verbrauchern Tatsachengrundlagen selbst ermitteln und würdigen kann. Gerade zu Gunsten von sozial schwachen Menschen, denen bislang ein Basiskonto von Banken verweigert worden war und die überwiegend als Zielgruppe eines solchen Anspruchs in Betracht kommen, würde die Rechtsdurchsetzung damit vereinfacht. Darüber hinaus dürfte es den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch kaum verständlich sein, warum die im Vorverfahren gegenüber der BaFin geltenden öffentlichrechtlichen Verfahrensgrundsätze nicht mehr im anschließenden (zivilgerichtlichen) Klageverfahren gelten.



Drucksache 316/16

... Hohe Produktivität, nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und anhaltendes Wachstum hängen von qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräften und der umfassenden Nutzung der verfügbaren Kompetenzen ab. Beschäftigungsfähigkeit beruht auf der Qualität der vorhandenen Kompetenzen. Länder, die einen hohen Anteil an Erwachsenen mit schwachen Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen) und niedrigen digitalen Kompetenzen haben, weisen eine niedrigere Arbeitsproduktivität auf; mithin sind auch die Aussichten für Wachstum und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schlechter.1 Es gibt durchaus Spielraum, das Humankapital in Europa effizienter zu nutzen - und zwar während des gesamten Lebenslaufs der Menschen - und durch eine Anhebung des allgemeinen Kompetenzniveaus in der Union zu verbessern. Hierzu müssen auf nationaler und Unionsebene Mittel mobilisiert werden. Im Jahreswachstumsbericht 20162 wird hervorgehoben, dass "intelligente Investitionen in das Humankapital Europas" und eine zielgerichtete Qualifizierung zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und einer hohen Produktivität der beste Weg sind, den Einzelnen vor Arbeitslosigkeit zu schützen und die Gefahr von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verringern.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.