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"Schwangerschaften"


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0682/04
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Drucksache 641/07

... Eine gute Gesundheit ist Voraussetzung für die Schaffung von Humankapital und eine umfassende Beteiligung an der Gesellschaft. Gesundheitsproblemen im späteren Leben kann man vielfach schon frühzeitig vorbeugen. Aber eine relativ hohe und zunehmende Zahl junger Menschen hat bereits mit Gesundheitsproblemen zu kämpfen: so ist eines von fünf Kindern übergewichtig oder fettleibig, etwa 10 % der Todesfälle bei jungen Frauen und 25 % bei jungen Männern hängen mit Alkohol zusammen. Der Gesundheitsstatus junger Menschen wird stark beeinflusst von Familie, Schule und sozialem Umfeld. Geringerer sozioökonomischer Status und niedrigeres Bildungsniveau gehen einher mit einem Mehr an psychischen und physischen Gesundheitsproblemen, Drogenmissbrauch und Schwangerschaften bei Minderjährigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/07




Mitteilung

1. Hintergrund

2. Bessere und mehr Bildung für alle jungen Menschen

3. Jugend und Beschäftigung: Eine Herausforderung für Europa

3.1. Arbeitslose Jugendliche: eine ungenutzte Ressource12

3.2. Verbesserung des Übergangs junger Menschen in den Arbeitsmarkt: Flexicurity

3.3. Förderung des Unternehmertums

4. Das Potential Aller umfassend nutzen

4.1. Soziale Eingliederung

4.2. Geschlechtsspezifische Ungleichgewichte

4.3. Bessere Gesundheit

5. Aktive junge Bürger

5.1. Beteiligung junger Menschen

5.2. Freiwillige Aktivitäten

5.3. Junge Menschen und die EU: Intensivere Partnerschaft

6. Schlussfolgerungen

Technischer Anhang: Liste der Referenzdokumente in chronologischer Reihenfolge


 
 
 


Drucksache 66/07

... , Tuberkulose und anderen Epidemien, Partnerschaften zu entwickeln und zu stärken, die über den Gesundheitsbereich hinausgehen. Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft, NRO und der Privatwirtschaft sind auch erforderlich, um unter Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte Fragen der sexuellen Gesundheit und des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung anzugehen und junge Menschen aufzuklären damit Geschlechtskrankheiten und ungewollte Schwangerschaften verhütet werden, sofern diese Ziele nicht den rechtlichen Rahmen und die kulturelle Sensibilität der Länder verletzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Titel I
Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 1
Grundsätze

Artikel 2
Ziele und Geltungsbereich

Titel II
Politischer Dialog

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mechanismen

Artikel 5
Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

Titel III
Zusammenarbeit

Artikel 6
Ziele

Artikel 7
Methoden

Artikel 8
Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,

Artikel 9
Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention

Artikel 10
Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung

Artikel 11
Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration

Artikel 12
Regionale Zusammenarbeit

Artikel 13
Zusammenarbeit im Handelsbereich

Artikel 14
Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich

Artikel 15
Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums

Artikel 16
Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

Artikel 17
Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

Artikel 18
Zusammenarbeit im Zollbereich

Artikel 19
Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung

Artikel 20
Industrielle Zusammenarbeit

Artikel 21
Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen

Artikel 22
Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz

Artikel 23
Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur

Artikel 24
Zusammenarbeit im Bergbaubereich

Artikel 25
Zusammenarbeit im Energiebereich

Artikel 26
Zusammenarbeit im Verkehrsbereich

Artikel 27
Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation

Artikel 28
Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich

Artikel 29
Zusammenarbeit im Tourismusbereich

Artikel 30
Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen

Artikel 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung

Artikel 32
Gesamtwirtschaftlicher Dialog

Artikel 33
Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Artikel 34
Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes

Artikel 35
Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes

Artikel 36
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie

Artikel 37
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung

Artikel 38
Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt

Artikel 39
Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen

Artikel 40
Kulturelle Zusammenarbeit

Artikel 41
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich

Artikel 42
Zusammenarbeit im Sozialbereich

Artikel 43
Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit

Artikel 44
Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen

Artikel 45
Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika

Artikel 46
Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität

Artikel 48
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten

Artikel 49
Zusammenarbeit im Bereich der Migration

Artikel 50
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 51
Mittel

Artikel 52
Institutioneller Rahmen

Artikel 53
Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien

Artikel 54
Inkrafttreten

Artikel 55
Laufzeit

Artikel 56
Erfüllung der Verpflichtungen

Artikel 57
Künftige Entwicklungen

Artikel 58
Datenschutz

Artikel 59
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 60
Verbindlicher Wortlaut

Anhang

Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens

Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens

Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Titel I
Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)

Titel III
Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)


 
 
 


Drucksache 895/07

... 78. betont, dass Frauen und Mädchen besonders durch sexuell übertragbare Krankheiten einschließlich HIV/Aids gefährdet sind und dass Komplikationen in Verbindung mit Schwangerschaften zu hohen Sterblichkeitsraten bei Müttern und neugeborenen Kindern führen; fordert daher die Einbeziehung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte in die gemeinsame Strategie im Einklang mit dem vorgenannten Maputo-Aktionsplan zur Operationalisierung des politischen Rahmens für den afrikanischen Kontinent für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte 2007-2010;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/07




Gemeinsame Grundsätze und Perspektive

Frieden und Sicherheit

Investitionen in Menschen

Durchführung und Überwachung


 
 
 


Drucksache 426/1/06

... Nach der Regelung des Entwurfs haben Eltern nur dann einen Anspruch auf ein Elterngeld für ein Folgekind nach § 2 Abs. 1 bis 4 BEEG-E, wenn sie nach dem ersten Geburtstag des Kindes entweder wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder das nicht unerhebliche gesundheitliche Risiko kurz aufeinander folgender Schwangerschaften eingehen. Es erscheint grundsätzlich bedenklich, an den Zeitraum des Geburtenabstandes wesentliche Rechtsfolgen zu knüpfen, da der Staat hier indirekt Wertungen und Steuerungen in einem höchstpersönlichen Bereich vornimmt. Die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ist häufig abhängig von dem unterschiedlichen Angebot an Kinderbetreuung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Ein Elternteil, der beim ersten Kind die Elternzeit voll ausnutzt, hat einen im Rahmen der Zielsetzung des Elterngeldes ausgleichswürdigen Erwerbsnachteil, wenn er nach dem Ende der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes seine Erwerbstätigkeit nicht wieder aufnehmen kann. Ferner sprechen Gründe der Gesundheit der Mutter und des Folgekindes dagegen Mütter dazu zu drängen, allzu schnell wieder schwanger zu werden. Allenfalls ist eine zeitliche Grenze von 36 Monaten zwischen den Geburten vertretbar. Dieser Zeitraum stünde auch in Übereinstimmung mit den Regelungen zur Elternzeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/1/06




Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

6. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

7. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

9. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

10. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

11. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 426/06 (Beschluss)

... Nach der Regelung des Entwurfs haben Eltern nur dann einen Anspruch auf ein Elterngeld für ein Folgekind nach § 2 Abs. 1 bis 4 BEEG-E, wenn sie nach dem ersten Geburtstag des Kindes entweder wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder das nicht unerhebliche gesundheitliche Risiko kurz aufeinander folgender Schwangerschaften eingehen. Es erscheint grundsätzlich bedenklich, an den Zeitraum des Geburtenabstandes wesentliche Rechtsfolgen zu knüpfen, da der Staat hier indirekt Wertungen und Steuerungen in einem höchstpersönlichen Bereich vornimmt. Die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ist häufig abhängig von dem unterschiedlichen Angebot an Kinderbetreuung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Ein Elternteil, der beim ersten Kind die Elternzeit voll ausnutzt, hat einen im Rahmen der Zielsetzung des Elterngeldes ausgleichswürdigen Erwerbsnachteil, wenn er nach dem Ende der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes seine Erwerbstätigkeit nicht wieder aufnehmen kann. Ferner sprechen Gründe der Gesundheit der Mutter und des Folgekindes dagegen, Mütter dazu zu drängen, allzu schnell wieder schwanger zu werden. Allenfalls ist eine zeitliche Grenze von 36 Monaten zwischen den Geburten vertretbar. Dieser Zeitraum stünde auch in Übereinstimmung mit den Regelungen zur Elternzeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Nr. 2a - neu - BEEG

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 7 Satz 2 - neu - BEEG

4. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 8 - neu - BEEG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BEEG

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 4 BEEG

7. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 1 Satz 2 BEEG

8. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 BEEG


 
 
 


Drucksache 670/1/06

... 1. die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln á 400 µg Folsäure pro Tag grundsätzlich am besten für die Prävention von Neuralrohrdefekten (NRD) geeignet, weil damit die für die Frühschwangerschaft empfohlene Folsäuremenge tatsächlich aufgenommen und die Zielgruppe direkt erreicht wird. Weil aber nur ein geringer Anteil der Frauen der Empfehlung, Folsäure perikonzeptionell zu supplementieren, folgte, sind Informationskampagnen notwendig. Wegen der ungeplanten Schwangerschaften sind aber auch dann maximal 50 Prozent der Zielgruppe mit dieser Maßnahme zu erreichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/1/06




1. Zum zweiten, sechsten und siebten Spiegelstrich

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zur Begründung


 
 
 


Drucksache 578/05

... 33. weist darauf hin, dass Frauen - trotz Fortschritten bei der Beschäftigungsquote und trotz ihres hohen Bildungsniveaus - weiterhin für dieselbe Arbeit schlechter entlohnt werden als Männer und wegen Schwangerschaften und Mutterschaft auf Vorbehalte der Arbeitgeber stoßen; weist ferner darauf hin, dass die Fälle sexueller Belästigung, die aus Angst vor sozialer Ächtung oder Entlassung oft nicht angezeigt werden, nicht ignoriert werden dürfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 578/05




Die politische Dimension und die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen gegen Diskriminierung und von Minderheitenschutz

Unbefriedigende Reaktionen der Mitgliedstaaten auf Maßnahmen nach Artikel 13 des EG-Vertrags

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Gemeinschaft der Roma

Neue und seit längerer Zeit ansässige Einwanderer

Sprachliche Minderheiten

Traditionelle oder ethnische Minderheiten, die in einem Mitgliedstaat leben

Dauerhaft in den Mitgliedstaaten lebende Staatenlose

Künftige wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen

Durchführungsmaßnahmen und Feedback-Mechanismen


 
 
 


Drucksache 423/05

... 0. in Anerkennung der Tatsache, dass in Afrika südlich der Sahara 57% der HIV-kranken Erwachsenen Frauen sind, und in dem Bedauern, dass progressive Politikmaßnahmen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsrechte auf Widerstand stoßen, was zu einer Zunahme ungewollter Schwangerschaften und riskanter Abtreibungen führt,



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