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"Schweden"
Drucksache 805/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 187 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2006 über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
... bereits ratifiziert: Vereinigtes Königreich, Schweden, Finnland, Dänemark, Tschechische Republik, Japan, Korea, Kuba, Niger und Spanien.
Drucksache 826/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) KOM (2009) 610 endg.; Ratsdok. 15234/09
... Zweck dieses auf Artikel 169 EG-Vertrag basierenden Vorschlags ist die Beteiligung der Gemeinschaft an einem gemeinsamen Ostsee-Forschungsprogramm (BONUS-169) aller acht EU-Länder des Ostseeraums (Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden, im Folgenden .die teilnehmenden Staaten") zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der Ostseeregion. Die Ergebnisse aus dem Programm BONUS-169 sollen die Umsetzung einer sich an dem Ökosystem orientierenden Bewirtschaftung des Ostseeraums erleichtern sowie Entwicklung und Umsetzung von zweckmäßigen und ökologischen Regelungen, Strategien und Verwaltungsverfahren unterstützen, mit denen die nachhaltige Nutzung der Güter und Dienste des Ökosystems gewährleistet werden kann.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Ziele
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Bestehende Initiativen auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Massnahme
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungen
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
6. Anhörung der interessierten Kreise
6.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
6.2. Konsultation einschlägiger Akteure durch die Kommission
6.3. Konsultation der interessierten Kreise durch das BONUS-Konsortium
Vorschlag
Artikel 1 Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 2 Durchführung von BONUS-169
Artikel 3 Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 4 Mitwirkung der Gemeinsamen Forschungsstelle
Artikel 5 Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der BONUS-EWIV
Artikel 6 Auf die Beiträge anfallende Zinsen
Artikel 7 Kürzung, Zuruckhaltung oder Einstellung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten
Artikel 9 Prüfung durch die Kommission und den Rechnungshof
Artikel 10 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 11 Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder
Artikel 12 Beteiligung anderer Länder
Artikel 13 Jahresbericht und Bewertung
Artikel 14 Inkrafttreten
Artikel 15
Anhang I BONUS-169 - Ziele und Durchführung
1. Ziele
2. Strategiephase
2.1 Ziel
2.2 Leistungen
2.2.1 Der strategische Forschungsplan
2.2.2 Konsultationsforen für interessierte Kreise
2.2.3 Die Durchführungsmodalitaten
2.2.4 Gemeinschaftsförderung in der Strategiephase
3. Durchführungsphase
3.1. Ziele
3.2. Durchführung von BONUS-169-Projekten
3.3 Weitere Aktivitäten
3.4. Beiträge während der Durchführungsphase
3.5 Förderung von BONUS-169-Projekten
Anhang II Verwaltung von BONUS-169
Finanzbogen
Drucksache 492/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Unterstützung für den Sondergerichtshof für Sierra Leone
... F. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone Abkommen mit Staaten wie dem Vereinigten Königreich, Schweden und Österreich geschlossen hat, um dafür zu sorgen, dass einige der Verurteilten zum Strafvollzug in diese Länder überstellt werden, sowie in der Erwägung, dass weitere Abkommen notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle, die bereits verurteilt wurden oder sich noch vor Gericht verantworten müssen und gegebenenfalls verurteilt werden, ihre Strafen auch verbüßen,
Drucksache 191/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok. 5208/09
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok. 5208/09
Drucksache 859/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
... Schweden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1090: Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... – die Umsetzung von Projekten verbessern. ÖPPs zeichnen sich aus durch fristgerechte11 und haushaltskonforme12 Umsetzung. ÖPP-Projekte im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zeigen, dass Partnerschaftsstrukturen erfolgreich auf verschiedene Projekte bei allen Verkehrsträgern angewendet werden können. Zu den Beispielen gehören die 50jährige Eisenbahnkonzession Perpignan - Figueras mit grenzüberschreitendem Tunnel, die Øresund-Eisenbahn-Verbindung zwischen Schweden und Dänemark und eine Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnstrecke in den Niederlanden. Mehrere grenzüberschreitende ÖPP-Vorhaben werden gegenwärtig im Rahmen von TEN-V geplant. Hierzu gehören eine Straßen-/Eisenbahnbrücke zwischen Dänemark und Deutschland, der Seine-Nord-Kanal und ein grenzüberschreitendes
Mitteilung
1. Einleitung
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
Drucksache 828/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Verknüpfung von Unternehmensregistern KOM (2009) 614 endg.; Ratsdok. 15801/09
... 17 Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Slowenien, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich.
Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?
– Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
– Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen
Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern
3. Bestehende Kooperationsmechanismen
3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern
Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR
3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz
Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
4. Zukunftsperspektiven
4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern
4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes
– Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts
– Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI
– Kombination der Optionen 1 und 2
5. Nächste Schritte
Drucksache 478/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))
... 28. fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten;
Drucksache 655/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09
Drucksache 741/09
Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 3 Absatz 3 Satz1)
... Mehrere Landesverfassungen enthalten ein Verbot der Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität (Artikel 10 Absatz 2 Verfassung von Berlin, Artikel 12 Absatz 2 Verfassung des Landes Brandenburg, Artikel 2 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen) bzw. aufgrund der sexuellen Orientierung (Artikel 2 Absatz 3 Verfassung des Freistaats Thüringen). Entsprechende Verbote sind z.B. auch in den Verfassungen Portugals (Art. 13) und Schwedens (Kapitel 1 Artikel 2 Regeringsformen/Regierungsform) zu finden.
Drucksache 795/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten der EU - branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009 KOM (2009) 544 endg.; Ratsdok. 15019/09
... Dennoch besteht noch Spielraum für Verbesserungen. Einige Mitgliedstaaten, u. a. Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Österreich, Schweden und das Vereinigte Königreich30, nehmen beim Abbau der Verwaltungslasten eindeutig die Spitzenplätze ein. Doch auch bei diesen Mitgliedstaaten sind noch deutliche Unterschiede in der konkreten Umsetzung der Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten feststellbar.
Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009
1. Einleitung
2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
Tabelle
3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften
Tabelle
3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen
3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen
3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung
4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene
5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 497/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 über die parlamentarische Immunität in Polen (2008/2232(INI))
... H. in der Erwägung, dass mit Schreiben vom 29. September 2004 und 9. März 2005 25 Mitgliedstaaten gemäß Artikel 7 Absatz 12 der Geschäftsordnung aufgefordert wurden, anzugeben, welche Behörden für die Beantragung der Aufhebung der Immunität eines Mitglieds zuständig sind; in der Erwägung, dass bisher nur Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern geantwortet haben,
Drucksache 287/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Änderungs-Übereinkommen)
... 1) Die 41 Vertragsparteien des Übereinkommens sind (Stichtag: 1. Juni 2007): Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Republik Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zypern
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Änderung des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, Almaty, 27. Mai 2005
Anhang Änderung des Übereinkommens
Artikel 6 Absatz 11
Artikel 6bis
Artikel 6bis Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über eine absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt und ein Inverkehrbringen solcher Organismen
Anhang Ibis
Anhang Ibis In Artikel 6bis genannte Modalitäten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zur Änderung von Artikel 6
Zu Artikel 6bis
Zu Anhang Ibis
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 847: Vertragsgesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Vertragsgesetz)
Drucksache 335/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Partnerschaft zur Modernisierung der Hochschulen - EU-Forum für den Dialog zwischen Hochschule und Wirtschaft KOM (2009) 158 endg.; Ratsdok. 8511/09
... In Westschweden haben drei Hochschulen maßgeschneiderte Fernlehrgänge für Arbeitnehmer in KMU entwickelt, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen und der Region als Ganzes zu fördern. Die Lehrgänge befassen sich mit für KMU wichtigen Themen wie bessere Produktionsverfahren, Wirtschaftswissenschaft, Logistik, Produktentwicklung und Total Production Management. Die meisten Kursteilnehmer sind Mitte 40 und haben nie zuvor an einer Hochschule studiert (SWD, Abschnitt 5.3.2).
Drucksache 620/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... " (European Spallation Source, ESS) in Lund/Südschweden zu errichten, werden sich die Kooperationsmöglichkeiten vor allem im Bereich der Grundlagenforschung zusätzlich erheblich erweitern.
Drucksache 191/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok. 5208/09
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok. 5208/09
Drucksache 812/09
Verordnung der Bundesregierung
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierundzwanzigste Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 24. BtMÄndV)
... Die einschlägige Informationslage weist darauf hin, dass beim Konsum von 4-Methylmethcathinon ein stark euphorischer Rauschzustand eintritt. Entsprechend beschreiben Konsumenten in Internetforen eine vorwiegend aufputschende Wirkung, die mit Amfetamin und dessen Derivaten, wie z. B. Ecstasy, verglichen wird. Dies kann aufgrund der strukturellen Verwandtschaft von 4-Methylmethcathinon auch erwartet werden. Daneben wird von einer Cocain-ähnlichen Wirkung berichtet. Laut Angaben schwedischer Behörden treten als Nebenwirkungen des Konsums von 4-Methylmethcathinon u.a. Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Zittern, Schweißausbrüche, Fieber, Tachykardie (Herzrasen), Hypertonie (Bluthochdruck), Lethargie, Angst- und Unruhezustände, Verwirrtheit, Halluzinationen und Psychosen auf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Verordnung
Vierundzwanzigste Verordnung
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Kosten und Preiswirkungen
IV. Bürokratiekosten
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1048: Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (24. BtMÄndV)
Drucksache 804/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 2 Fünf Mitgliedstaaten haben die Digitalumstellung bereits abgeschlossen: Deutschland, Finnland, Luxemburg, Schweden und die Niederlande. Zwei weitere Mitgliedstaaten haben die Umstellung zum großen Teil vollzogen: Belgien und Österreich.
Mitteilung
1. Digitale Dividende – Zeit zum Handeln auf EU-Ebene
2. Schritte zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels
2.1. Politische Vorbereitungen auf EU-Ebene
Erste Schritte
Technische Vorbereitung unter Federführung der CEPT
Kommissionsstudie über sozioökonomische Aspekte
Umfangreiche Konsultationen
2.2. Ein EU-Fahrplan als praktischer Wegweiser
2.3. Rückendeckung durch das Europäische Parlament und den Rat
2.4. Das weitere Vorgehen – Vorschläge der Kommission
3. Dringende Massnahmen, die unmittelbar zu spürbaren Vorteilen führen
3.1. Vollständige Abschaltung des analogen Fernsehens bis 2012
3.2. Vorgaben für die einheitliche Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste durch Aufstellung harmonisierter technischer Nutzungsbedingungen
4. Massnahmen, die eine strategische Entscheidung voraussetzen
4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten
4.2. Erreichen der EU-weiten Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste
4.3. Festlegung einer Mindesteffizienz bei der künftigen Nutzung der digitalen Dividende
5. Ausblick auf weitere Verbesserungen bei der Nutzung der digitalen Dividende
6. Fazit
Drucksache 139/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu dem Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) (2007/2154(INI))
... – in Kenntnis der Rechtssprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und des Gerichts erster Instanz über den Zugang zu Dokumenten, insbesondere der jüngsten Urteile des Gerichts erster Instanz in Sachen Bavarian Lager Co. Ltd gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Rechtssache T-194/04) und des EuGH in Sachen Königreich Schweden und Maurizio Turco gegen den Rat der Europäischen Union (verbundene Rechtssachen C-39/05 P und C-52/05 P, das "
Drucksache 160/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Im Zuge der Finanzkrise und vergangener Krisen haben auch Staaten wie Großbritannien und Schweden die Erfahrung gemacht, dass es in Einzelfällen zum Zweck der Finanzmarktstabilisierung erforderlich sein kann, ein Unternehmen des Finanzsektors vollständig, aber nur zeitweise zu verstaatlichen. Würde die Option in einem Einzelfall als ultima ratio tatsächlich genutzt, so ist das betreffende Unternehmen, sobald es nachhaltig stabilisiert ist, wieder zu privatisieren. Dabei ist den betroffenen Anteilsinhabern, über eine bereits geleistete Entschädigung hinaus, ein Recht auf bevorzugten Erwerb einzuräumen. Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009. Damit wird deutlich, dass die Option einer Verstaatlichung zum Zwecke der Stabilisierung nicht auf Dauer zur Verfügung stehen soll, sondern nur zur Bewältigung der Finanzkrise zulässig ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
§ 1 Anwendungsbereich
§ 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
§ 7a Bedingtes Kapital
§ 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
§ 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
§ 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
§ 12 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote
§ 18 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
§ 19 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
Artikel 3 Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)
§ 1 Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
§ 2 Enteignungsakt
§ 3 Verfahren
§ 4 Entschädigung
§ 5 Rechtsschutz
§ 6 Befristung und Reprivatisierung
§ 7 Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 7a
Zu § 7b
Zu § 7c
Zu § 7d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 18
Zu § 19
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)
Drucksache 743/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative des Königreichs Schweden und des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten Ratsdok. 10964/09
Initiative des Königreichs Schweden und des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten Ratsdok. 10964/09
Drucksache 755/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einrichtung eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU KOM (2009) 447 endg.; Ratsdok. 12986/09
... Zurzeit beteiligen sich zehn EU-Mitgliedstaaten an der Neuansiedlung (Schweden, Dänemark, Finnland, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Irland, Portugal, Frankreich, Rumänien und die Tschechische Republik). Andere Mitgliedstaaten haben im Allgemeinen in beschränktem Umfang ad hoc Neuansiedlungsplätze zur Verfügung gestellt, vor allem in Notfällen, in denen das UNHCR punktuell um Hilfe gebeten hat. Deutschland hat gerade zugesagt, 2 500 irakische Flüchtlinge, die sich in Syrien und Jordanien befinden, anzusiedeln.
Mitteilung
1. Kontext
1.1. Politischer Hintergrund
1.2. Neuansiedlung – wichtigste Merkmale
1.3. Aktuelle Entwicklungen in der EU
2. Unzulänglichkeiten der derzeitigen Lage und auf Verbesserungen angelegte Ziele
2.1. Maßnahmen der EU angesichts des weltweiten Neuansiedlungsbedarfs
2.2. Fehlende Strukturen für die Zusammenarbeit in der EU
2.3. Gezieltere Ausrichtung der Neuansiedlungsprioritäten und der finanziellen Unterstützung
3. Gemeinsames EU-Neuansiedlungsprogramm
3.1. Grundzüge eines gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU
3.2. Inhalt des gemeinsamen Neuansiedlungsprogramms der EU
3.2.1. Festlegung der gemeinsamen jährlichen Prioritäten in einem Konsultationsverfahren und bessere Nutzung der EFF-Zusagepraxis
Sachverständigengruppe Neuansiedlung
Gemeinsame Prioritäten und finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds
3.2.2. Bessere praktische Zusammenarbeit
Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen
Pilotprojekte und bewährte Verfahren für die Neuansiedlung
3.2.3. Größere Wirksamkeit der externen Asylpolitik
Zusammenarbeit mit dem UNHCR
3.3. Berichterstattung und Bewertung
4. Vorschlag zur Änderung der EFF-III-Entscheidung
Drucksache 297/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2009) 135 endg.; Ratsdok. 8150/09
... 1 Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren, am 20. Januar 2009 von der Tschechischen Republik, Polen, Slowenien, der Slowakei und Schweden vorgelegt. Ratsdokument Nr. 5208/09.
Begründung
1. Kontext DES Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen UND
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie
Artikel 5 Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs
Artikel 6 Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 7 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 8 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 9 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 10 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 11 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 12 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 13 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 14 Schutz und Unterstützung der Opfer
Artikel 15 Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 16 Risikoabschätzung
Artikel 17 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 18 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 19 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 20 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Drucksache 474/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2008/2184(INI))
... 1 Verwaltungsverfahren, die nicht den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft entsprechen, wirken sich in erheblichem Maße negativ auf die Rechte der Bürger aus. Beispielsweise hat die Verbreitung unterschiedlicher Ausweispapiere und Aufenthaltskarten in den Mitgliedstaaten die Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit für die EU-Bürger verwirrend und mühsam gemacht; in Spanien erhalten EU-Bürger zusätzlich zur Anmeldebescheinigung eine Identitätsnummer für Ausländer (NIE – número de la identificación de extranjeros), die sie brauchen, um zu arbeiten oder sich bei der spanischen Sozialversicherung anzumelden, in Frankreich gibt es zusätzlich zur Anmeldebescheinigung immer noch einen unklaren freiwilligen Aufenthaltstitel für Unionsbürger, und die Behörden in einigen Mitgliedstaaten, zum Beispiel in der Tschechischen Republik, in Schweden und in Belgien, verlangen zusätzliche Dokumente, um Aufenthaltskarten auszustellen oder Auflagen zu fordern, die nicht in der Richtlinie aufgeführt sind.
Drucksache 620/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... Verkehr: Viele Teile der Region sind nur schwer zugänglich: Nordfinnland, Schweden und die baltischen Staaten sind im europaweiten Vergleich sowohl intern als auch extern am schlechtesten angebunden. Ursachen hierfür sind die Größe der Region, was zu großen Entfernungen und langen Reisezeiten führt, sowie schwierige geografische und klimatische Bedingungen. Eine unzureichende Infrastruktur oder eine geringe Dienstleistungsdichte bringen hohe Preise mit sich. Verbesserungen können durch nachhaltige Verkehrsmittel erreicht werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums
4. Hintergrund und Kontext
4.1. Geografischer Geltungsbereich
4.2. Betroffene Politikbereiche
5. Reaktion
5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region
5.2. Eine wohlhabende Region
5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region
5.4. Eine sichere Region
5.5. Horizontale Maßnahmen
6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis
6.1. Konsultationsprozess
6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung
6.3. Praktische Durchführung
7. Schlussfolgerung
Drucksache 743/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Schweden und des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten Ratsdok. 10964/09
Initiative des Königreichs Schweden und des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten Ratsdok. 10964/09
Drucksache 655/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09
Drucksache 191/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok5208/09 EUDISYS-AE-Nr. 090073
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok5208/09 EUDISYS-AE-Nr. 090073
Drucksache 23/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union KOM (2008) 811 endg.; Ratsdok. 17559/08
... Der Anteil der Abfallverbrennung erreicht in Schweden und Dänemark zurzeit 47 % bzw. 55 %15. In beiden Ländern erfolgt die Verbrennung von nicht getrennt gesammeltem Bioabfall in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit Rauchgaskondensation, was zu einer hocheffizienten energetischen Verwertung mit hohem Nettoertrag führt.
Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union
1. Einleitung
2. Ziele des Grünbuchs
3. Stand der Bioabfallbewirtschaftung
3.1. Derzeitige Techniken
3.2. Derzeitige Bewirtschaftungspraxis in den EU-Mitgliedstaaten
3.3. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Behandlung von Bioabfall
3.4. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Verwendung von Bioabfall
4. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Bioabfallbewirtschaftung
4.1. Umweltauswirkungen
4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
4.3. Soziale und gesundheitliche Auswirkungen
5. Zu erörternde Fragen
5.1. Verbesserung der Abfallvermeidung
5.2. Begrenzung der Ablagerung auf Deponien
5.3. Behandlungsoptionen für Bioabfall, der nicht auf Deponien gelangt
5.4. Verbesserung der energetischen Verwertung
5.5. Verstärktes Recycling
5.5.1. Gemeinsame Ziele für das Bioabfall-Recycling
5.5.2. Einzelstaatliche Ziele für das Bioabfall-Recycling
5.5.3. Verpflichtung zur getrennten Sammlung
5.6. Beitrag zur Bodenverbesserung
5.6.1. EU-Normen für Qualitätskompost
5.6.2. EU-Normen für behandelte Bioabfälle minderer Qualität
5.6.3. Vorschriften auf nationaler Ebene
5.6.4. Betriebs- Behandlungs- normen für kleine Anlagen
5.7. Andere Verwendungen für Bioabfall
Drucksache 155/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich KOM (2009) 35 endg.; Ratsdok. 5972/09
... Polen, Dänemark, Schweden
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Haushalt
Kapitel II Unterprogramme
Abschnitt 1 Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte
Artikel 4 Ziele
Artikel 5 Prioritäten
Artikel 6 Projektliste
Artikel 7 Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft
Artikel 8 Förderfähigkeit
Artikel 9 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 10 Finanzierungsbedingungen
Artikel 11 Instrumente
Artikel 12 Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht
Abschnitt 2 Offshore–Windenergieprojekte
Artikel 13 Gewährung der EEPR-Unterstützung
Artikel 14 Förderfähigkeit
Artikel 15 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 16 Finanzierungsbedingungen
Artikel 17 Instrumente
Abschnitt 3 Kohlenstoffabscheidung und –speicherung
Artikel 18 Gewährung von EEPR-Unterstützung
Artikel 19 Förderfähigkeit
Artikel 20 Auswahl- und Vergabekriterien
Artikel 21 Finanzierungsbedingungen
Artikel 22 Instrumente
Kapitel III Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 23 Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente
Artikel 24 Programmplanung und Durchführungsmodalitäten
Artikel 25 Reserve
Artikel 26 Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 27 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel IV Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Ausschüsse
Artikel 29 Bewertung
Artikel 30 Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang Förderfähige Projekte
A. Verbindungsleitungen
1. Gas-Verbindungsleitungen
2. Stromverbindungsleitungen
3. Projekte für kleine Inseln
B. Offshore-Windenergieprojekte
C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung
Finanzbogen
Drucksache 655/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09
Drucksache 620/1/09
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... " (European Spallation Source, ESS) in Lund/Südschweden zu errichten, werden sich die Kooperationsmöglichkeiten vor allem im Bereich der Grundlagenforschung zusätzlich erheblich erweitern.
Drucksache 217/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern KOM (2009) 84 endg.; Ratsdok. 6891/1/09
... • Fehlen politischer Konzepte und strategischer Rahmenwerke im Bereich Katastrophenvorsorge. Der Hyogo-Rahmenaktionsplan bietet zwar einheitliche DRR-Leitlinien, kann aber nicht ohne weiteres auf die Entwicklungszusammenarbeit angewandt werden. Beispielsweise wird die regionale Ebene trotz der komparativen Vorteile und der möglichen Skaleneffekte bei regionalen Maßnahmen kaum erwähnt. Bisher haben nur das Vereinigte Königreich und Schweden (Schwedisches Amt für Internationale Entwicklungszusammenarbeit, SIDA) eine spezifische DRR-Politik/-Strategie entwickelt, aber andere Mitgliedstaaten planen Ähnliches. Derzeit bauen zehn Mitgliedstaaten und die Kommission ihre individuellen Anstrengungen zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge aus. Das wird unweigerlich zu einer größeren Zersplitterung und/oder Doppelarbeit führen, solange keine EU-Strategie zur Strukturierung dieser Maßnahmen vorhanden ist.
1. Einleitung
2. Begründung
2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen
2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus
2.3. Internationale Katastrophenvorsorge
2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge
3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern
3.1. Ziele
3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise
4. Prioritäre Interventionsbereiche
4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben
4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern
4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen
4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren
4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten
5. Umsetzung der Strategie
5.1. Prioritäten bei der Umsetzung
5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung
5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24
Drucksache 279/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
... Aufgrund des nachgewiesenen Gesundheitsrisikos wurden in mehreren europäischen Staaten bereits rechtliche Regelungen zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer von Sonnenstudios erlassen, die auch die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren berücksichtigen. In Frankreich, Spanien, Portugal, Schweden und Finnland ist für Kinder und Jugendliche die nichtmedizinisch begründete Nutzung von Sonnenbänken gesetzlich verboten. Auch die Vertreterinnen und Vertreter der Solarienbranche in Deutschland begrüßen überwiegend gesetzliche Regelungen für diesen Bereich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schutz in der Medizin
§ 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen
§ 4 Nutzungsverbot für Minderjährige
§ 5 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 6 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 7 Kosten
§ 8 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin
2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin
3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG
4. Zusammenfassung
II. Wesentliche Regelungsinhalte
1. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1
2. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin Artikel 1
3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG Artikel 2
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes
IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
V. Alternativen
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu § 22
Zu § 32
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen
Drucksache 743/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative des Königreichs Schweden und des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten Ratsdok. 10964/09
Initiative des Königreichs Schweden und des Königreichs Spanien im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Akkreditierung von kriminaltechnischen Labortätigkeiten Ratsdok. 10964/09
Drucksache 348/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Mit der differenzierten Anhebung sollen vor allem die für Hauptunfallursachen vorgesehenen Geldbußen in Deutschland an das entsprechende Niveau in den westeuropäischen Nachbarstaaten angeglichen werden. Insbesondere in Staaten, die, gemessen an den Fahrleistungen, nach einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie weniger Unfalltote im Straßenverkehr zu beklagen haben, ist das Sanktionsniveau deutlich höher als in Deutschland. Auch wenn sich die Sanktionen wegen der verfahrensrechtlichen Unterschiede, der Unterschiede bei den neben der Geldsanktion angewandten Maßnahmen (Fahrverbote, Punktsystem) und der im europäischen Ausland in der Regel nicht vorhandenen Bestimmungen über die Höhe der Sanktion bei einzelnen Zuwiderhandlungen nicht genau miteinander vergleichen lassen, zeigt eine grobe Gegenüberstellung, dass in Staaten mit der besten Unfallbilanz (Niederlande, Schweden) die Sätze für die Geldsanktionen erheblich höher sind als in Deutschland (in etwa das Doppelte). Das gilt ebenfalls für Großbritannien, wo zwar Regelsätze nicht festgelegt sind, aber schon die deutlich höheren Unter- und Obergrenzen für die Geldsanktionen - mindestens ca. 88 €, höchstens ca. 1480 € bei mittelschweren (z.B. mittlere Geschwindigkeitsüberschreitungen), ca. 3700 € bei bedeutenden Zuwiderhandlungen sowie ca. 7400 € bei Alkoholverstößen – das gravierend höhere Niveau zeigen. Auch die in Frankreich gesammelten Erfahrungen belegen, dass höhere Geldsanktionen, wenn ihre Androhung mit einer nachhaltigen Überwachung verbunden ist, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten können. In Frankreich konnte – ausgehend von einem sehr hohen Stand bei der Anzahl der Unfalltoten – mit einem Gesamtpaket von Maßnahmen, dessen zentralen Punkt die größere Abschreckung durch erhöhte Sanktionen und verstärkte Überwachung gebildet hat – die Anzahl der Unfalltoten nach Beginn der Kampagne im Jahr 2002 bis 2005 um insgesamt ein Viertel reduziert werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
1. Notwendigkeit der Verbesserung der Allgemein- und Spezialprävention
2. Berücksichtigung positiver Erfahrungen anderer europäischer Mitgliedstaaten
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4 Kosten/Einnahmen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Überarbeitung der Bußgeldregelsätze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Drucksache 919/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetz es oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV)
... Schweden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
§ 3 Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/als Hufbeschlagschmiedin
§ 4 Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/als Hufbeschlaglehrschmiedin
§ 5 Fristen
§ 6 Übergangsvorschriften
§ 7 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage und Reformansätze
2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
6. Gleichstellungspolitische Folgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung
Drucksache 536/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte KOM (2008) 464 endg.; Ratsdok. 12217/08
... 2 Dänemark, Deutschland, Finnland, Irland, Italien (außer Opern), Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, VK und Zypern.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
5 Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 1 Die Richtlinie 2006/116/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 10a Übergangsmaßnahmen für die Umsetzung von Richtlinie [//Nr. der Änderungsrichtlinie einfügen]
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 347/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
... "), das später durch ein Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ergänzt wurde (Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, BGBl. 1972 II S. 845). Das Übereinkommen und das dazugehörige Protokoll wurden bei den verschiedenen Erweiterungen der Europäischen Gemeinschaft durch Beitrittsübereinkommen auf die beitretenden Mitgliedstaaten erstreckt (siehe zuletzt das Übereinkommen vom 29. November 1996 über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof, BGBl. 1998 II S. 1411).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und
Artikel 2 Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
Abschnitt 6 Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft nach § 1 Abs. 1 Nr. 2.
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 430: Durchführungsgesetz zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Lugano Übereinkommen von 2007)
Drucksache 524/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft KOM (2008) 466 endg.; Ratsdok. 12089/08
... Wie geschützte Werke zur Veranschaulichung in Unterricht und wissenschaftlicher Forschung genutzt werden können, ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern, wie Dänemark, Finnland, Schweden und Frankreich (bis Januar 2009), können geschützte Werke nur dann zur Veranschaulichung in Unterricht und Forschung verwendet werden, wenn zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Bildungseinrichtungen Vereinbarungen über erweiterte kollektive Lizenzen geschlossen werden. Trotz der Vorteile eines Systems erweiterter kollektiver Lizenzen (bei dem die Einrichtungen die ihren Bedürfnissen am besten entsprechenden Verträge aushandeln können) birgt diese Form der Lizenzierung das Risiko, dass keine oder nur eine sehr restriktive Vereinbarung erreicht wird und damit Rechtsunsicherheit für die Bildungseinrichtungen entsteht34.
Grünbuch Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft
1. Einleitung
1.1. Zweck dieses Grünbuchs
1.2. Gegenstand des Grünbuchs
2. Allgemeines
3. Ausnahmen für spezielle Bereiche
3.1. Die Ausnahme für Bibliotheken und Archive
3.1.1. Digitalisierung Erhaltung
3.1.2. Zurverfügungstellung digitalisierter Werke
3.1.3. Verwaiste Werke
3.2. Die Ausnahme für Menschen mit Behinderung
3.3. Verbreitung geschützter Werke zu Unterrichts- und Forschungszwecken
3.4. Von Nutzern geschaffene Inhalte
4. Aufforderung zur Stellungnahme
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 22 Unterzeichnerstaaten (bis zum Dezember 2007): Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden (nur zwei Länder – Albanien und Argentinien – haben das Übereinkommen ratifiziert, für dessen Inkrafttreten zwanzig Ratifizierungen erforderlich sind).
Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit
Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Die Todesstrafe
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Drucksache 351/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Juli 2007 über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum
... Die Europäische Gemeinschaft, das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, das Großherzogtum Luxemburg, die Republik Ungarn, Malta, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, im Folgenden "
Drucksache 759/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
... Andere EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Frankreich, Spanien, Schweden oder Finnland, verfügen bereits über eine entsprechende Regelung und werden diese auch beibehalten. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Bundesrepublik hinter diesem Schutzstandard zurückstehen soll.
6. Zu Artikel 1
7. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz
8. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe c § 5a Abs. 8 AEG
9. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Satz 2 AEG
10. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO Nr. 5 § 14 Abs. 2 EVO
11. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 1 Satz 3 EVO
12. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 5 Satz 2 EVO
13. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 8 Abs. 3 Satz 2 - neu - EVO
14. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Satz 1 EVO
15. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO
16. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 17 Abs. 1 Nr. 2 EVO
17. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 1 Satz 2 - neu - EVO
18. Zu Artikel 3 Nr. 10 § 37 Abs. 2 Satz 3 - neu - EVO
Zu Artikel 3
23. Zu Artikel 3
Drucksache 951/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 13 Die Situation ist jedoch von Land zu Land verschieden. Das größte Vertrauen in die alternative Streitbeilegung haben die Verbraucher in den Niederlanden (57 %), gefolgt von den skandinavischen Ländern (Dänemark und Finnland 47 % und Schweden 45 %). Dagegen ist das Vertrauen in Bulgarien (12 %), zusammen mit der Slowakei (17 %) und Portugal (19 %), am geringsten. Siehe Fußnote 12.
Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher
1. Einleitung
2. Das Problem
3. Aktuelles europäisches Instrumentarium
4. Optionen
Option 1 – Keine EG-Maßnahmen
Option 2 – Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Option 3: Kombination von Instrumenten
Option 4 – Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren
Drucksache 777/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Tropenholzorganisation nach dem Internationalen Tropenholz -Übereinkommen von 2006
... Schweden*)
Drucksache 119/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der slowakischen der britischen und der deutschen Delegation vom 14. Januar 2008 für den Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates 200./.../JI vom ... zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen und zur Änderung
...
Initiative der slowenischen, der französischen, der tschechischen, der schwedischen, der slowakischen der britischen und der deutschen Delegation vom 14. Januar 2008 für den Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates 200./.../JI vom ... zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen und zur Änderung
Drucksache 873/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere KOM (2008) 543 endg.; Ratsdok. 15546/08
... Die genetische und kognitive Nähe zum Menschen hat dazu geführt, dass in den Mitgliedstaaten Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Österreich Versuche an Menschenaffen bereits gesetzlich verboten sind. Neuseeland hat den Menschenaffen Grundrechte eingeräumt, die ebenfalls Tierversuche zum Nutzen des Menschen verbieten.
I. Zur Vorlage allgemein
II. Zu den Artikeln
III. Zu den Anhängen
IV. Zur Folgenabschätzung
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... Das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, Irland, die Italienische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Vertrages über die Europäische Union, im Folgenden "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Mittel
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung
Artikel 9 Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im sozialen Bereich
Artikel 43 Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung
Artikel 45 Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker
Artikel 46 Zusammenarbeit im Hinblick auf
Artikel 47 Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung
Titel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 51 Ressourcen
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragspartei
Anhang Einseitige Erklärungen der Europäischen Union
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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