[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

115 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Screenings"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 374/1/09

... 3. Der Bundesrat bedauert, dass seine Empfehlung zur Aufnahme von Regelungen im Rahmen der Durchführung des Neugeborenenscreenings (vgl. BR-Drucksache 633/08 (Beschluss), Ziffer 11) im vorliegenden Gesetzesbeschluss keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf Grundlage der Erfahrungen der beteiligten Stellen bis Ende 2010 einen Bericht vorzulegen, in dem insbesondere dargelegt wird, welche Folgen die geänderte Rechtslage auf die Durchführung des Neugeborenenscreenings für Hebammen, Kinderärzte und Fachärzte für Humangenetik in der Praxis hat und ob sich die Beteiligung von Neugeborenen am Screening durch die geänderte Rechtslage geändert hat.



Drucksache 173/09 (Beschluss)

... (6) Die Verfahren nach den §§ [einsetzen: die vom Bundesministerium des Innern im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Normenscreenings als dienstleistungsrelevant identifizierten Verfahren] können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.



Drucksache 633/08 (Beschluss)

... Nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c stellt auch die proteinchemische Analyse der unmittelbaren Produkte der Nukleinsäuren (DNS, RNS) eine genetische Analyse dar. Dagegen gehen die Analyseverfahren in der Begründung zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c (strukturelle Analysen, Aktivitäts- und funktionelle Proteinuntersuchungen, etc.) weit über die Analyse der unmittelbaren Produkte der Nukleinsäuren hinaus, da es sich dabei um Untersuchungen des Phänotyps (der Ausprägung) handelt. Auch durch die Tandem Massenspektrometrie (TMS), die ausdrücklich in der Begründung erwähnt ist, werden nur phänotypische Stoffwechselprodukte gemessen. Diese lassen keine Identifizierung der genetischen Eigenschaften, zum Beispiel einer Genmutation, zu. Die TMS wird z.B. im Rahmen des Neugeborenenscreenings zur Suche nach Hinweisen einer akut bestehenden Stoffwechsel- bzw. Hormonstörung eingesetzt (Vorkommen zusammen 1 : 1 000). Diese Erkrankungen führen ohne rechtzeitige Behandlung binnen kurzer Zeit zu starken Behinderungen bis hin zum Tode. Es ist daher in besonderem Interesse aller Neugeborenen, sicherzustellen, dass die TMS nicht vom Gesetz erfasst wird. In der Begründung zu § 3 Nr. 1 wird richtig festgestellt, dass ein Gefährdungspotential (Missbrauchspotential) bei nachgeburtlichen Phänotypuntersuchungen nicht gegeben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu § 2 Abs. 1 und § 1

3. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5

5. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c

6. Zu § 3 Nr. 4

7. Zu § 3 Nr. 7 und 8

8. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:

9. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1

10. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

11. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2

12. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1

13. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2

14. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2

15. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4

16. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3

17. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

18. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1

19. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1

20. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2

21. Zu § 17 Abs. 4

22. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 18 Abs. 2

24. Zu § 19 Nr. 1

25. Zu § 20 Abs. 2

26. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1

27. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1

28. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4

29. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2

30. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4

31. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1

32. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9


 
 
 


Drucksache 633/1/08

... Nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c stellt auch die proteinchemische Analyse der unmittelbaren Produkte der Nukleinsäuren (DNS, RNS) eine genetische Analyse dar. Dagegen gehen die Analyseverfahren in der Begründung zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c (strukturelle Analysen, Aktivitäts- und funktionelle Proteinuntersuchungen, etc.) weit über die Analyse der unmittelbaren Produkte der Nukleinsäuren hinaus, da es sich dabei um Untersuchungen des Phänotyps (der Ausprägung) handelt. Auch durch die Tandem Massenspektrometrie (TMS), die ausdrücklich in der Begründung erwähnt ist, werden nur phänotypische Stoffwechselprodukte gemessen. Diese lassen keine Identifizierung der genetischen Eigenschaften, zum Beispiel einer Genmutation, zu. Die TMS wird z.B. im Rahmen des Neugeborenenscreenings zur Suche nach Hinweisen einer akut bestehenden Stoffwechsel- bzw. Hormonstörung eingesetzt (Vorkommen zusammen 1 : 1 000). Diese Erkrankungen führen ohne rechtzeitige Behandlung binnen kurzer Zeit zu starken Behinderungen bis hin zum Tode. Es ist daher in besonderem Interesse aller Neugeborenen, sicherzustellen, dass die TMS nicht vom Gesetz erfasst wird. In der Begründung zu § 3 Nr. 1 wird richtig festgestellt, dass ein Gefährdungspotential (Missbrauchspotential) bei nachgeburtlichen Phänotypuntersuchungen nicht gegeben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/1/08




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Forschungszwecke

3. Aufklärung und genetische Beratung

4. Verwandtschaftsverhältnis im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden

5. Verflechtung Gendiagnostik-Kommission/Datenschutzaufsichtsbehörden

6. Zu § 2 Abs. 1 und § 1

7. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a

8. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5

9. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c

10. Zu § 3 Nr. 4

11. Zu § 3 Nr. 7 und 8

12. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:

13. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1

14. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2

16. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1

17. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2

18. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2

19. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4

20. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3

21. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1

23. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1

24. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2

25. Zu § 17 Abs. 4

26. Zu § 17 Abs. 8

27. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2

28. Zu § 18 Abs. 1

29. Zu § 18 Abs. 2

30. Zu § 19 Nr. 1

31. Zu § 20 Abs. 2

32. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1

33. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1

34. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4

35. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2

36. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4

37. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1

38. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9


 
 
 


Drucksache 996/08

... Kurzfristig können neue Technologien wie Telemedizin die Versorgung in abgelegenen Gebieten oder Gegenden, in denen es nicht genug Fachkräfte gibt, verbessern. So gibt es in der EU Gebiete, in denen mithilfe der Telemedizin Ferndiagnosen gestellt werden. Die Ferndiagnose der Ergebnisse von Mammografie-Screenings kann den Zugang zu solchen Untersuchungen und die Versorgung der Patienten verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 996/08




Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit

1. Einleitung

Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa

2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs

3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene

4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme

4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte

Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060

4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit

4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung

4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU

4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens

4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen

7. Kohäsionspolitik

8. Anhörung


 
 
 


Drucksache 134/1/08

... 28. Der Bundesrat erkennt an, dass sich die Kommission verpflichtet, den Personalbestand ab 2010 konstant zu halten und bis 2013 keine neuen Planstellen zu beantragen. Der Bundesrat lehnt allerdings Forderungen der Kommission nach einer Verstärkung ihres Personals für das Jahr 2009 als nicht nachvollziehbar ab. Insbesondere ist weder erkennbar, inwieweit der Personalmehrbedarf tatsächlich auf erweiterungsbedingte oder sonstige Belastungen zurückzuführen ist, noch ist feststellbar, ob die Kommission das vorhandene Einsparpotential infolge der verbesserten interinstitutionellen Zusammenarbeit und der zunehmenden Verlagerung von Kommissionsaufgaben auf Agenturen tatsächlich ausgeschöpft hat. Der Bundesrat sieht es in diesem Zusammenhang als nicht akzeptabel an, dass entsprechend den Ergebnissen des von der Kommission im Jahr 2007 durchgeführten Personalscreenings knapp die Hälfte des gesamten Personals der Kommission in Querschnittsbereichen, wie administrativer Unterstützung und Koordinierung, eingesetzt wird. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Kommission auf, rasch konkrete Schritte für einen tatsächlichen Personalumbau und -abbau in der Kommission einzuleiten und darüber im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2009 Parlament und Rat Bericht zu erstatten.



Drucksache 134/08 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat erkennt an, dass sich die Kommission verpflichtet, den Personalbestand ab 2010 konstant zu halten und bis 2013 keine neuen Planstellen zu beantragen. Der Bundesrat lehnt allerdings Forderungen der Kommission nach einer Verstärkung ihres Personals für das Jahr 2009 als nicht nachvollziehbar ab. Insbesondere ist weder erkennbar, inwieweit der Personalmehrbedarf tatsächlich auf erweiterungsbedingte oder sonstige Belastungen zurückzuführen ist, noch ist feststellbar, ob die Kommission das vorhandene Einsparpotential infolge der verbesserten interinstitutionellen Zusammenarbeit und der zunehmenden Verlagerung von Kommissionsaufgaben auf Agenturen tatsächlich ausgeschöpft hat. Der Bundesrat sieht es in diesem Zusammenhang als nicht akzeptabel an, dass entsprechend den Ergebnissen des von der Kommission im Jahr 2007 durchgeführten Personalscreenings knapp die Hälfte des gesamten Personals der Kommission in Querschnittsbereichen, wie administrativer Unterstützung und Koordinierung, eingesetzt wird. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Kommission auf, rasch konkrete Schritte für einen tatsächlichen Personalumbau und -abbau in der Kommission einzuleiten und darüber im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2009 Parlament und Rat Bericht zu erstatten.



Drucksache 883/08

... Zu Beginn ihrer Amtszeit im Jahr 2004 hat diese Kommission ein Screening noch anhängiger Vorschläge unter dem Gesichtspunkt ihrer Relevanz für die politischen Ziele und ihrer Vereinbarkeit mit den Normen für bessere Rechtsetzung veranlasst und beschlossen, zahlreiche Vorschläge zurückzuziehen. Die Kommission gedenkt, ihrer Nachfolgerin ein ähnliches Vorgehen vorzuschlagen. Das Legislativ- und Arbeitsprogramm enthält weitere anhängige Vorschläge, die die Kommission zurückziehen möchte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 883/08




Mitteilung

1. Bewährungsproben für Europa

2. Prioritäten für 2009

2.1. Wachstum und Beschäftigung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Ein bürgernahes Europa

2.4. Europa als Partner in der Welt

3. Bessere Rechtsetzung – Erfüllung von Zusagen und Wandel der Regelungskultur

4. Europa vermitteln

Anhang 1
Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen

Strategische Initiativen

Vorrangige Initiativen

Anhang 2
Verzeichnis der Vereinfachungsinitiativen

Anhang 3
Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge


 
 
 


Drucksache 431/08

... Die Beantragung der letzten Tranche der EU-2-bezogenen Stellen gehört zu der Verpflichtung der Kommission, über erweiterungsbedingte Planstellen hinaus bis 2013 keine neuen Planstellen zu beantragen. Die Ergebnisse des im Jahre 2007 durchgeführten Personalscreenings1 haben deutlich gemacht, dass die Erweiterung große Anforderungen an die Überwachung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften sowie die Übersetzungstätigkeiten stellt. Sollte die Haushaltsbehörde diesen allerletzten Antrag ablehnen wären nicht nur die Ziele der EU-2-Einstellungen unerreichbar. Auch die ordnungsgemäße Verwaltung des erweiterten Europa wäre in diesem Fall gefährdet.



Drucksache 633/08

... Reihenuntersuchungen bzw. Screenings sind Suchtests zur Erfassung eines klinisch symptomlosen Krankheitsstadiums. Nach der international gültigen Definition von Screening (s.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Benachteiligungsverbot

§ 5
Qualitätssicherung genetischer Analysen

§ 6
Abgabe genetischer Untersuchungsmittel

Abschnitt 2
Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken

§ 7
Arztvorbehalt

§ 8
Einwilligung

§ 9
Aufklärung

§ 10
Genetische Beratung

§ 11
Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 12
Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen

§ 13
Verwendung und Vernichtung genetischer Proben

§ 14
Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen

§ 15
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen

§ 16
Genetische Reihenuntersuchungen

Abschnitt 3
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

§ 17
Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung

Abschnitt 4
Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich

§ 18
Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages

Abschnitt 5
Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben

§ 19
Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

§ 20
Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz

§ 21
Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 22
Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik

§ 23
Richtlinien

§ 24
Gebühren und Auslagen

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 25
Strafvorschriften

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 27
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:

Zu § 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 22

Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)


 
 
 


Drucksache 977/08

... – unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Umsetzung des neuen Verfahrens zur Überwachung von Produktmärkten und Sektoren und die Ergebnisse eines ersten Sektorscreenings (SEK(2007)1517), Begleitdokument zu der Mitteilung "



Drucksache 405/07

... A. in der Erwägung, dass Kroatien weiterhin gute Fortschritte bei den politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie bei der Übernahme des Besitzstands erzielt und zu den wichtigen Schritten, die es in vielen Bereichen unternommen hat, um seine Rechtsvorschriften anlässlich des Screenings anzupassen, beglückwünscht werden sollte,



Drucksache 374/07

... 4. Zur Bedeutung des Kinderfrüherkennungsprogramms im Kampf gegen Vernachlässigung oder Misshandlung wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Untersuchungen gegenwärtig für sich allein nicht geeignet sind, Gefährdungen im familiären Umfeld des Kindes zuverlässig zu erkennen oder zu verhindern. Kinderfrüherkennungsuntersuchungen können nur ein Baustein bei der Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung sein. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Gesundheit den Gemeinsamen Bundesausschuss gebeten zu prüfen, ob es möglich und sinnvoll ist, das Kinderfrüherkennungsprogramm durch valide Untersuchungsinstrumente zur Aufdeckung von Gefährdungen durch Vernachlässigung oder Gewalt zu erweitern und ggf. die Untersuchungsintervalle in der notwendigen Art und Weise anzupassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dieses Anliegen daraufhin sofort aufgegriffen. Die detaillierte Prüfung der genannten Fragestellungen, wie die Nutzenbewertung eines Screenings auf Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung sowie die Identifikation eines geeigneten Tests nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin bilden gegenwärtig den prioritären Schwerpunkt der Beratungen der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/07




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls 3. Mai 2007

I. Allgemeines

II. Zu den geforderten Gesetzesänderungen im Einzelnen

III. Maßnahmen zum Kinderschutz aus Sicht der Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 784/06

... Als Diagnostikum zur Erkennung von Blasenkarzinom, wie Carcinoma in situ, bei Patienten mit Blasenkarzinom oder z.B. aufgrund eines Zystoskopie-Screenings oder positiver Urinzytologie bei stark vermutetem Blasenkarzinom. Es sollte eine Blaulicht-Fluoreszenz-Zystoskopie in Verbindung mit einer Standard-Weißlicht-Zystoskopie als Richtschnur für die Entnahme von Biopsien verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 784/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 178/05

... Damit wiederholte der Bundesrat seine gleichlautende Bitte an die Bundesregierung vom 14. März 2003. Diese Entschließung war seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung dahingehend beantwortet worden, dass ein neuer Test in die Krebsfrüherkennungsrichtlinien, also als Screeningmaßnahme für die Bevölkerung ab einem bestimmten Alter, nur dann aufgenommen werden kann, wenn sein bevölkerungsbezogener Nutzen nachgewiesen ist. Hinsichtlich dieses Nutzens der PSA-Testung laufen zwei große Studien, von denen erste Ergebnisse nicht vor dem Jahr 2006, endgültige Ergebnisse im Jahr 2008 erwartet werden. Erst dann lässt sich sagen, ob die PSA-Testung als Screening für alle Männer ab einem bestimmten Alter tatsächlich eine Reduktion der Mortalität an dieser Erkrankung mit sich bringt, wie dies z.B. für das Mammographie-Screening belegt ist.



Drucksache 266/11 PDF-Dokument



Drucksache 376/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/15 PDF-Dokument



Drucksache 535/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 535/2/10 PDF-Dokument



Drucksache 601/15 PDF-Dokument



Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.