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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sekundärhandel"


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Drucksache 419/17

... a) In Satz 1 wird das Wort "Sekundärhandelsplattform" durch das Wort "Kapazitätsbuchungsplattform" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung Vollzugsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4177, BMWi: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

Weitere Kosten

II.2 One in one out‘-Regel

III. Votum


 
 
 


Drucksache 822/11

... Artikel 5 enthält ausführliche Bestimmungen über die Portfoliozusammensetzung, die einen Europäischen Risikokapitalfonds ausmacht. Artikel 5 legt zu diesem Zweck einheitliche Regelungen dafür fest, in welche Anlageobjekte qualifizierte Risikokapitalfonds investieren dürfen, welche Anlageinstrumente sie einsetzen können und innerhalb welcher Grenzen ein qualifizierter Risikokapitalfonds sein Risiko erhöhen kann. Um qualifizierten Risikokapitalfonds eine gewisse Flexibilität bei Anlagepolitik und Liquiditätsmanagement zu ermöglichen, soll bis zu einer Obergrenze von 30 Prozent des insgesamt eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten Kapitals Sekundärhandel zulässig sein.)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 5
Zusammensetzung des Portfolios

Artikel 6
In Frage kommende Anleger

Artikel 7
Wohlverhaltensregeln und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 8
Interessenkonflikte

Artikel 9
Sonstige organisatorische Anforderungen

Artikel 10
Bewertung

Artikel 12
Angabepflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 13
Beaufsichtigung

Artikel 14
Aktualisierung der Angaben über qualifizierte Risikokapitalfonds

Artikel 15
Grenzüberschreitende Unterrichtung

Artikel 17
Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden

Artikel 18
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 22
Berufsgeheimnis

Artikel 23
Bedingungen für die Befugnisübertragung

Artikel 24
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel III
Aufsicht, Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25


 
 
 


Drucksache 798/1/11

... Der Bundesrat sieht allerdings die Einführung eines Sekundärhandels mit Slots als sehr kritisch an, da seitens der Kommission lediglich auf die angestrebten positiven Effekte verwiesen wird und mögliche negative Auswirkungen nicht dargestellt werden. Hier wäre zu nennen, dass die Airlines durch den Verkaufswert ihrer Slots indirekt eine Kapitalaufstockung bekommen, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Auch ergibt sich hierdurch die Gefahr eines möglichen Erkaufs von Monopolstellungen.



Drucksache 312/10

... (1) Transportkunden sind bis zum Nominierungszeitpunkt verpflichtet, vollständig oder teilweise ungenutzte feste Kapazitäten unverzüglich als Sekundärkapazitäten auf der in § 12 Absatz 2 vorgesehenen Sekundärhandelsplattform anzubieten oder dem Fernleitungsnetzbetreiber für den Zeitraum und im Umfang der Nichtnutzung zur Verfügung zu stellen. Fernleitungsnetzbetreiber können finanzielle Anreize zur Freigabe von ungenutzten Kapazitätsrechten vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 246/05

... (3) Als Voraussetzung für die Teilnahme am Handel ist die Registrierung als Transportkunde bei der Handelsplattform erforderlich. Die Registrierung kann an bestimmte durch den Teilnehmer zu erbringende Nachweise, insbesondere hinsichtlich seiner Bonität und Zuverlässigkeit, geknüpft werden. Die Bedingungen für eine Registrierung müssen allen Händlern die Teilnahme am Sekundärhandel ermöglichen. Die Anonymität des Handelsvorgangs muss gegenüber Dritten gewährleistet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsmanagement und Abwicklung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 36
Verfahren

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Teil 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Teil 3

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Teil 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Teil 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 7

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Teil 8

Zu § 34

Zu § 35

Zu Teil 9

Zu § 36

Zu Teil 10

Zu § 37

Zu Teil 11

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Teil 12

zu § 42

Zu § 43

Zu Teil 13

Zu § 44

Zu § 45


 
 
 


Drucksache 246/1/05

... (3) Als Voraussetzung für die Teilnahme am Handel ist die Registrierung als Transportkunde bei der Handelsplattform erforderlich. Die Registrierung kann an bestimmte durch den Teilnehmer zu erbringende Nachweise, insbesondere hinsichtlich seiner Bonität und Zuverlässigkeit, geknüpft werden. Die Bedingungen für eine Registrierung müssen allen Händlern die Teilnahme am Sekundärhandel ermöglichen. Die Anonymität des Handelsvorgangs muss gegenüber Dritten gewährleistet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/05




Anlage

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsgestaltung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 32
Bilanzkreisvertrag

§ 33
Datenbereitstellung

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

§ 35
Gasbeschaffenheit

§ 37
Lieferantenwechsel

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 246/05 (Beschluss)

... (3) Als Voraussetzung für die Teilnahme am Handel ist die Registrierung als Transportkunde bei der Handelsplattform erforderlich. Die Registrierung kann an bestimmte durch den Teilnehmer zu erbringende Nachweise, insbesondere hinsichtlich seiner Bonität und Zuverlässigkeit, geknüpft werden. Die Bedingungen für eine Registrierung müssen allen Händlern die Teilnahme am Sekundärhandel ermöglichen. Die Anonymität des Handelsvorgangs muss gegenüber Dritten gewährleistet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/05 (Beschluss)




Anlage Verordnung
über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Organisation des Netzzugangs

§ 3
Grundlagen des Netzzugangs

§ 4
Kapazitätsrechte

§ 5
Hilfsdienste

§ 6
Ermittlung frei zuordenbarer Kapazitäten

§ 7
Kapazitätsportfolio

§ 8
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 9
Grundsätze der Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 10
Auswahlverfahren bei vertraglichen Kapazitätsengpässen

§ 11
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 12
Bestehende Transportverträge

§ 13
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 14
Handel mit Kapazitätsrechten

Teil 3
Anbahnung des Netzzugangs

§ 15
Verfahren für die Kapazitätsanfrage und Buchung

§ 16
Anforderungen an die Kapazitätsanfrage für einen Kapazitätsvertrag

§ 17
Bearbeitung der Kapazitätsanfrage durch den Netzbetreiber

Teil 4
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 18
Allgemeine Bestimmungen

§ 19
Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen für den Gastransport

Teil 5
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 20
Veröffentlichung netzbezogener Daten

§ 21
Veröffentlichung netznutzungsrelevanter Informationen

§ 22
Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten

Teil 6
Nutzung mehrerer Netze

§ 23
Zusammenarbeitspflichten

§ 24
Vertragsgestaltung

§ 25
Netzkopplungsvertrag

Teil 7
Bilanzausgleich

§ 26
Grundsätze

§ 27
Nominierungsverfahren

§ 28
Nominierungsersatzverfahren

§ 29
Standardlastprofile

§ 30
Basisbilanzausgleich

§ 31
Bilanzkreisbildung und Abrechnung mit Transportkunden

§ 32
Bilanzkreisvertrag

§ 33
Datenbereitstellung

Teil 8
Flexibilitätsdienstleistungen und Gasbeschaffenheit

§ 34
Flexibilitätsdienstleistungen

§ 35
Gasbeschaffenheit

Teil 9
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 10
Wechsel des Gaslieferanten

§ 37
Lieferantenwechsel

Teil 11
Messung

§ 38
Messung

§ 39
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 40
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 41
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 42
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 43
Verfahren zur Vereinheitlichung von vertraglichen Netzzugangsbedingungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 44
Bußgeldvorschriften

§ 45
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 26/16 PDF-Dokument



Drucksache 186/17 PDF-Dokument



Drucksache 291/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.