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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Sonderbeitrags- oder Sonderzahlungsbescheide"


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Drucksache 170/09

... Mit Absatz 6 wird eine gesetzliche Regelung zur Höhe der Sonderbeiträge und Sonderzahlungen eingeführt. Es wird eine einheitliche Bemessungsgrundlage und Obergrenze für alle leistungspflichtigen Unternehmen geschaffen, die an die Bemessung der Jahresbeiträge anknüpft und damit eine einheitliche Verteilung der Leistungspflicht auf die Unternehmen unter Berücksichtigung von Art und Umfang der gesicherten Geschäfte, des gesamten Geschäftsvolumens, sowie der Anzahl, Größe und Geschäftsstruktur und des mit den zugeordneten Instituten verbundenen Entschädigungsrisikos ermöglicht. Satz 1 regelt für Institute, die bereits zur Zahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet waren, dass sich die Höhe ihrer individuellen Sonderbeiträge und Sonderzahlungen nach dem Verhältnis des jeweils zuletzt fälligen vollen Jahresbeitrags zur Gesamtsumme der vor Erhebung des Sonderbeitrags oder der Sonderzahlung fälligen Jahresbeiträge und der einmaligen Zahlungen bzw. der fiktiven Jahresbeiträge aller Institute bemisst, die der betreffenden Entschädigungseinrichtung zugeordnet sind. Sofern sie nach der Beitragsordnung (z.B. § 1 Abs. 2 BeitragsVO der EdW) einen verminderten Jahresbeitrag zu zahlen hatten, tritt an dessen Stelle der zuletzt fällige volle Jahresbeitrag. Bei Unternehmen, die bis zum Erlass der Sonderbeitrags- oder Sonderzahlungsbescheide noch keinen Jahresbeitrag zu zahlen hatten, richtet sich die Sonderbeitragsbemessung gemäß Satz 2 nach der gemäß Absatz 2 Satz 4 n. F. zu leistenden einmaligen Zahlung. Nach Satz 3 kann die nach Absatz 8 durch das Bundesministerium der Finanzen zu erlassende Rechtsverordnung auch Bestimmungen enthalten, wonach die einmalige Zahlung auf Antrag eines Instituts durch einen fiktiven Jahresbeitrag ersetzt werden kann, sofern das Institut aussagekräftige und durch entsprechende Nachweise glaubhaft gemachte Planzahlen vorlegt. Hierbei können insbesondere zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits tatsächlich vorliegende Geschäftszahlen des Instituts zur Glaubhaftmachung der Planzahlen verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

§ 9
Prüfung der Institute

§ 19
Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2010

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

§ 147
Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 844: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.