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"Sonderzahlungseffekte"


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Drucksache 342/08

... Mit den Informationspflichten nach den Sätzen 2 und 3 setzt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Aufsichtsbehörden im Rahmen eines Frühwarnsystems in Anbetracht seiner Haftung nach § 171d frühzeitig über einen potentiellen Haftungsfall in Kenntnis. Die Informationspflicht ist auch notwendig, damit die Aufsichtsbehörde frühzeitig eine defizitäre Finanzentwicklung einer Krankenkasse erkennen und noch rechtzeitig Maßnahmen einleiten kann um ggf. in Zusammenarbeit mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die dauernde Leistungsunfähigkeit der Krankenkasse zu verhindern. Die Informationspflicht des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen setzt erst dann ein, wenn in der letzten Vierteljahresrechnung die Ausgaben die Einnahmen um mehr als 0,5 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Zuweisungen dieser Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds überstiegen haben. Ein Anknüpfen an die Höhe der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ist sachgerecht, weil die Zuweisungen die Haupteinnahmequelle der Krankenkasse darstellen. Die Zuweisungen an die Krankenkassen erfolgen monatlich -losgelöst von der Einnahmesituation des Gesundheitsfonds. In der Vergangenheit eingetretene monatliche Verzerrungen bei den Beitragseinnahmen der Krankenkassen, insbesondere durch Sonderzahlungseffekte oder durch Tariflohnentwicklungen, werden bei den Krankenkassen durch die monatlichen Zahlungen von Zuweisungen ausgeschlossen. Bei den Krankenkassen verbleiben lediglich die monatlichen Schwankungen bei den Ausgaben. Diese waren – anders als im Beitragseinnahmebereich - in der Regel jedoch nicht ausschlaggebend für etwaige unterjährige Defizite. Durch die Festlegung des Schwellenwertes werden zum einen ins Gewicht fallende Defizitentwicklungen im Hinblick auf mögliche Haftungsfolgen notwendigerweise aufgegriffen zum anderen überflüssige Meldungen an die Aufsichtsbehörden vermieden. Die zusätzlichen jährlichen Meldungen der Betriebsmittel, Rücklagen und Geldmittel zur Anschaffung und Erneuerung von Verwaltungsvermögen einer Krankenkasse ermöglichen eine Beurteilung der aktuellen unterjährigen Finanzentwicklung im Zusammenhang mit den in den Jahresrechnungsergebnissen ausgewiesenen Finanzreserven. Sowohl die Vierteljahresergebnisse als auch die Jahresrechnungsergebnisse werden dem Spitzenverband Bund routinemäßig übermittelt und können kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand ausgewertet und die Auswertungen den Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 171b
Insolvenz von Krankenkassen

§ 171c
Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 Insolvenzordnung

§ 171d
Haftung im Insolvenzfall

§ 171e
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen

§ 171f
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 172
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.

§ 265a
Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse

§ 265b
Freiwillige finanzielle Hilfen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 54
Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 6
Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung

Achter Abschnitt

§ 35
Anwendbare Regelungen

§ 36
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 37
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 39
Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Handlungsbedarf

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu § 171c

Zu § 171d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 171e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 171f

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu § 38

Zu Nummer 3

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

- § 171b Abs. 2

- § 171b Abs. 4

- § 171e Abs. 4

- § 172 Abs. 2

- § 265b Abs. 2

- § 77 Abs. 1a SGB IV

- § 79 Abs. 1 SGB IV

- § 12 Abs. 1 SVRV

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.