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"Speisung"


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0283/04
0140/04
0613/04
0849/03
Drucksache 809/1/16

... Ein zentraler Baustein besteht darin, in den jeweiligen einschlägigen Gesetzen und Verordnungen klarzustellen, dass Speicheranlagen keine "Letztverbraucher" sind und demzufolge von diesen auch keine Netzentgelte, Umlagen, Abgaben sowie Stromsteuer für die Entnahme und zeitverzögerte Einspeisung von Strom aus bzw. in ein Stromnetz abzuführen sind. Zudem sollte Speichern bei der Bereitstellung von Systemdienstleistungen eine zentrale, vorrangige Rolle eingeräumt werden.



Drucksache 569/16

... In Artikel 8 werden die Hauptaufgaben der Mitgliedstaaten beschrieben, vor allem was die Benennung und die Verwaltung der nationalen Kompetenz-Koordinierungsstellen angeht, die verantwortlich sind für die Koordinierung der Aktivitäten zur Durchführung des Europass-Beschlusses und ähnlicher Aufgaben im Zusammenhang mit EQR, Validierung, Erkenntnissen über Kompetenzen und Orientierung. Das Mandat und die Aufgaben der nationalen Kompetenz-Koordinierungsstellen werden beschrieben. Außerdem wird die Bereitstellung relevanter, auf nationaler Ebene verfügbarer Daten und Erkenntnisse zur Einspeisung in die Europass-Instrumente und zu deren Aktualisierung geregelt. Die Koordinierungsstellen werden Hauptempfänger der EU-Mittel und wichtigster Ansprechpartner der EU sein; die interne Durchführung und Organisationen bleiben den Mitgliedstaaten und den anderen teilnehmenden Ländern überlassen.



Drucksache 356/16

... aaaa) In Satz 1 wird das Wort "Erzeugungsanlage" durch das Wort "Anlage" ersetzt und werden nach den Wörtern "Wirkleistungsoder Blindleistungseinspeisung" die Wörter "oder den Wirkleistungsbezug" eingefügt.



Drucksache 546/16

... Die für Aufbau und Pflege des Steuerungsregisters nach § 3 übermittelten Daten sollen nur so lange verfügbar sein, wie sie zur Verarbeitung, zur Einspeisung in das Steuerungsregister und zur Qualitätssicherung der Ergebnisse benötigt werden.



Drucksache 310/16 (Beschluss)

... In Artikel 1 Nummer 3 sind in § 3 Nummer 33 nach dem Wort "verbraucht," die Wörter "also diese Energie nicht nach erfolgter Zwischenspeicherung in einem elektrischen, chemischen, mechanischen oder physikalischen Speicher wieder ausspeist," einzufügen.



Drucksache 738/1/16

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien mit einem Anteilsziel von mindestens 27 Prozent am Gesamtenergieverbrauch der EU hinter den realistischen Möglichkeiten zurückbleibt. Die Kommission hat in den vergangenen Jahren Förderinstrumente der Mitgliedstaaten für Erneuerbare Energien aus wettbewerbsrechtlicher Sicht für problematisch erklärt. Ein Ausbau von Erneuerbaren Energien in den Mitgliedstaaten kann aber nur gelingen, wenn Mitgliedstaaten und Kommission gemeinsam an deren Ausbau arbeiten. Die Beibehaltung des Einspeisevorrangs ist für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien unabdingbar und notwendig für das Erreichen der klimapolitischen Ziele der EU.



Drucksache 550/1/16

... Mit diesem Regelungsvorschlag soll sichergestellt werden, dass die für die klima- und energiepolitischen Fragestellungen relevanten statistischen Ergebnisse nicht nur erhoben, sondern auch veröffentlicht und Nutzern in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für Daten von Gemeinden, in denen nur ein Betreiber Netzaus- und -einspeisungen vornimmt.



Drucksache 435/16

... Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgt vor dem Hintergrund der rückläufigen niederländischen und einheimischen L-Gas-Produktion. Diese erfordert dauerhafte Umstellungen der Gasqualität von L-Gas auf H-Gas in qualitätsübergreifenden Marktgebieten, um ein dauerhaftes Ungleichgewicht von Ein- und Ausspeisung in bzw. aus dem Gasnetz zu vermeiden. Der Umstellprozess wurde im Jahr 2015 gestartet und soll nach derzeitiger Branchenplanung voraussichtlich im Jahr 2030 abgeschlossen sein. Von der Umstellung sind Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt betroffen. Das macht ca. ein Drittel des deutschen Gasmarktes (ca. 30 Mrd. Kubikmeter Verbrauch pro Jahr) aus. Insgesamt sind ca. 4,3 Mio. deutsche Haushalte mit 5,5 Mio. Geräten und darüber hinaus zahlreiche Industriebetriebe am LGas-Netz angeschlossen. L-Gas-Gebiete können ohne individuelle Umstellung oder in bestimmten Fällen auch Austausch des einzelnen Endgeräts nicht mit H-Gas versorgt werden.



Drucksache 550/16 (Beschluss)

... Mit diesem Regelungsvorschlag soll sichergestellt werden, dass die für die klima- und energiepolitischen Fragestellungen relevanten statistischen Ergebnisse nicht nur erhoben, sondern auch veröffentlicht und Nutzern in geeigneter Form zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für Daten von Gemeinden, in denen nur ein Betreiber Netzaus- und -einspeisungen vornimmt.



Drucksache 550/16

... a) länderweise die Anzahl, die installierte Nettonennleistung der Anlagen zur Erzeugung, die direkt an das von ihnen betriebene Netz angeschlossen sind, sowie die Einspeisung von Elektrizität in physikalischen Mengen, jeweils getrennt nach eingesetzten Energieträgern sowie innerhalb der Energieträger jeweils getrennt nach Anlagen unter und ab einer Nettonennleistung von 1 Megawatt elektrisch,



Drucksache 310/16

... "Teil 3 Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung



Drucksache 543/1/15

... Sinn und Zweck der Nutzung von intelligenten Messsystemen ist neben der präzisen Information des Letztverbrauchers über sein Verbrauchsverhalten unter anderem die Kommunikation von netzdienlichen Informationen. In der Einzelbegründung zu § 19 MsbG-E wird nochmals ausdrücklich die Bedeutung genauer Informationen über das Verbrauchs- und Einspeiseverhalten für



Drucksache 247/15 (Beschluss)

... nach dem Auslaufen der bisherigen EEG-Vergütung verhindern und den Übergang zur Lieferung von systemdienlichen Einspeisung von Strom ebnen. Gleichzeitig sind Initiativen notwendig, die einen zielgerichteten Zubau von landwirtschaftlichen



Drucksache 542/15 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern und hier insbesondere Pumpspeicherkraftwerken kontinuierlich verschlechtert haben. Aus wirtschaftlichen Gründen werden de facto heute keine neuen Pumpspeicherkraftwerke mehr realisiert. Fortgeschrittene Projektierungen wurden in den letzten Monaten eingestellt, und bei bestehenden Anlagen ist die Wirtschaftlichkeit des Betriebes ernsthaft gefährdet. Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung flexibler Strombereitstellungskapazitäten und Stromabnahmekapazitäten bei zunehmendem Anteil von volatiler Einspeisung von Strom im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erwartet er daher von der Bundesregierung, die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern zu überprüfen und mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb zu beseitigen.



Drucksache 543/15 (Beschluss)

... Sinn und Zweck der Nutzung von intelligenten Messsystemen ist neben der präzisen Information des Letztverbrauchers über sein Verbrauchsverhalten unter anderem die Kommunikation von netzdienlichen Informationen. In der Einzelbegründung zu § 19 MsbG-E wird nochmals ausdrücklich die Bedeutung genauer Informationen über das Verbrauchs- und Einspeiseverhalten für



Drucksache 553/15

... Diese Komponente umfasst den Rohstoffpreis für Erdgas, der vom Versorger bei der Einspeisung ins Fernleitungssystem bezahlt wird, und gegebenenfalls Speicherungskosten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Erdgas an Endkunden.



Drucksache 247/1/15

... nach dem Auslaufen der bisherigen EEG-Vergütung verhindern und den Übergang zur Lieferung von systemdienlichen Einspeisung von Strom ebnen. Gleichzeitig sind Initiativen notwendig, die einen zielgerichteten Zubau von landwirtschaftlichen



Drucksache 102/1/15

... "Moderne stromgeführte kraftwärmegekoppelte Anlagen können flexibel an die schwankende Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen angepasst werden. Damit leistet die KWK auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Eine wesentliche Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung ist dabei, dass die KWK-Anlagen an ein Wärmenetz oder ein entsprechend ausgelegten Wärmespeicher angeschlossen sind. Die gespeicherte Wärme kann dann unabhängiger von der Stromproduktion abgerufen werden."



Drucksache 441/15 (Beschluss)

... Bislang gilt für Brennstoffzellen bei einem leistungsklassenunabhängigen Zuschlag in Höhe von 5,41 Cent pro Kilowattstunde ein Anspruch auf Förderung für zehn Jahre oder 30 000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Anlagendauerbetriebs. Nun werden pauschal 45 000 Vollbenutzungsstunden (für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt) bzw. 30 000 Vollbenutzungsstunden (für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt) festgesetzt. Da Brennstoffzellen-Anlagen bis zu 8 500 Stunden pro Jahr in Betrieb sind, bedeutet die Begrenzung auf 45 000 Vollbenutzungsstunden bzw. 30 000 Vollbenutzungsstunden eine zum Teil deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für diese Technologie. Die bislang geltende Förderbegrenzung auf zehn Jahre sollte durch eine entsprechend deutlich erhöhte Vollbenutzungsstundenzahl für eingespeisten wie auch für nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom kompensiert werden.



Drucksache 594/15

... 4. die Zahlung von Zuschlägen durch die Übertragungsnetzbetreiber für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen sowie für den Neubau von Wärmespeichern, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird,



Drucksache 441/1/15

... Bislang gilt für Brennstoffzellen bei einem leistungsklassenunabhängigen Zuschlag in Höhe von 5,41 Cent pro Kilowattstunde ein Anspruch auf Förderung für zehn Jahre oder 30 000 Vollbenutzungsstunden ab Aufnahme des Anlagendauerbetriebs. Nun werden pauschal 45 000 Vollbenutzungsstunden (für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt) bzw. 30 000 Vollbenutzungsstunden (für neue KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 Kilowatt) festgesetzt. Da Brennstoffzellen-Anlagen bis zu 8 500 Stunden pro Jahr in Betrieb sind, bedeutet die Begrenzung auf 45 000 Vollbenutzungsstunden bzw. 30 000 Vollbenutzungsstunden eine zum Teil deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingungen für diese Technologie. Die bislang geltende Förderbegrenzung auf zehn Jahre sollte durch eine entsprechend deutlich erhöhte Vollbenutzungsstundenzahl für eingespeisten wie auch für nicht in ein Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strom kompensiert werden.



Drucksache 102/15

... Die KWK-Stromerzeugung als Teil von zumeist großen Wärmeversorgungssystemen verfügt über ausreichend Flexibilität, um langfristig auch in einem System mit hohen Anteilen fluktuierender Einspeisung aus erneuerbaren Energien bestehen zu können. Die Systeme ergänzen sich auch saisonal. Gerade in Zeiten geringer PV-Stromerzeugung in den Wintermonaten besteht ein hoher Wärmebedarf und erfordert damit auch eine hohe KWKStromerzeugung. KWK-Anlagen leisten mit ihrer technischen Flexibilität einen langfristigen systemstabilisierenden Beitrag zur effizienten und ressourcenschonenden Versorgung mit Strom- und Wärme. Dieses für das Gelingen der Energiewende entscheidende Potential darf durch die anstehende Stilllegung von KWK-Anlagen nicht leichtfertig verschenkt werden. Deshalb muss eine umgehende Novellierung des KWKG unabhängig von Überlegungen zum Design des Strommarktes bereits jetzt erfolgen. Dabei ist die KWKNovelle als Eingangsgröße für weitere Verhandlungen des Strommarktdesigns zu verstehen.



Drucksache 102/15 (Beschluss)

... Moderne stromgeführte kraftwärmegekoppelte Anlagen können flexibel an die schwankende Stromeinspeisung aus Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen angepasst werden. Damit leistet die KWK auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Eine wesentliche Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Stromeinspeisung ist dabei, dass die KWK-Anlagen an ein Wärmenetz oder einen entsprechend ausgelegten Wärmespeicher angeschlossen sind. Die gespeicherte Wärme kann dann unabhängiger von der Stromproduktion abgerufen werden. Dieses für das Gelingen der Energiewende entscheidende Potential darf durch die anstehende Stilllegung von KWK-Anlagen nicht leichtfertig verschenkt werden. Deshalb muss eine umgehende Novellierung des KWKG unabhängig von Überlegungen zum Design des Strommarktes bereits jetzt erfolgen. Dabei ist die KWK-Novelle als Eingangsgröße für weitere Verhandlungen des Strommarktdesigns zu verstehen.



Drucksache 191/1/14

... 9. [Dabei muss auch das durch die Einspeisung der erneuerbaren Energien verursachte Sinken des Börsenstrompreises (Merit-Order-Effekt) berücksichtigt werden.]



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