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"Speisung"


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0283/04
0140/04
0613/04
0849/03
Drucksache 295/12

... "(20) Betreiber von Wärme- oder Kältespeichern im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen, welche die Speicherung von Wärme oder Kälte aus KWK-Anlagen in Speichern wahrnehmen und die für dessen Betrieb verantwortlich sind. Die Betreibereigenschaft setzt nicht das Eigentum am Wärme- oder Kältespeicher oder an der einspeisenden KWK-Anlage voraus."



Drucksache 548/12

... im Jahr 2020) zu reduzieren. Dank der EU-Ziele für erneuerbare Energien und der Investitionsanreize wie z.B. Einspeisungsvergütungen oder grüne Zertifikate hat die Erzeugung von Offshore-Windenergie in Europa begonnen, stark zu expandieren. 2011 entfielen auf den Offshore-Windsektor über 10 % der installierten Kapazität; er hatte europaweit 35 000 direkt und indirekt



Drucksache 16/12

... (b) die Einspeisung von Gas oder Wärme in diese Netze.



Drucksache 785/1/12

... - Elektrizität (Bereitstellung und Betrieb fester Netze, Einspeisung von Elektrizität in diese Netze), - Gasnetze (Bereitstellung und Betrieb fester Netze, Einspeisung von Gas in diese Netze),



Drucksache 86/12

... "(1) Die Netzbetreiber sind verpflichtet, für die Durchführung des Lieferantenwechsels für Letztverbraucher sowie für die Zuordnung von Einspeiseanlagen zu Händlern und Bilanzkreisen bundesweit einheitliche, massengeschäftstaugliche Verfahren anzuwenden. Für den elektronischen Datenaustausch mit den Netznutzern ist ein einheitliches Datenformat zu verwenden. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die elektronische Übermittlung und Bearbeitung von Kundendaten in massengeschäftstauglicher Weise zu organisieren, so dass die Kundendaten in vollständig automatisierter Weise übermittelt und bearbeitet werden können. Die Verbände der Netznutzer sind an der Entwicklung der Verfahren und Formate für den Datenaustausch angemessen zu beteiligen.



Drucksache 253/12

... g) Vorhaltung und Einspeisung von Regel- und Reserveleistung,



Drucksache 165/12

... Reicht der Reservefonds zum Ausgleich des Verlustes nicht aus, muss nach Artikel 25 Absatz 1 auf das eingezahlte Kapital zurückgegriffen werden. In diesem Fall kann das Direktorium des ESM mit einfacher Mehrheit einen Kapitalabruf beschließen, um die vereinbarte Höhe des eingezahlten Kapitals wieder herzustellen (Artikel 9 Absatz 2). Die Bildung eines Notfallreservefonds nach Artikel 4 Absatz 4 führt auch bei einer Speisung aus dem eingezahlten Kapital nicht zur Auslösung eines Kapitalabrufs nach Artikel 9 Absatz 2, da die Bildung des Notfallreservefonds keinen Ausgleich von Verlusten, sondern eine spezielle Rückstellung für Verluste darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

1. Wesentliche Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Erfüllungsaufwand

4. Sonstige Kosten

Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland

Kapitel 1
Mitgliedschaft und Zweck

Artikel 1
Einrichtung und Mitglieder

Artikel 2
Neue Mitglieder

Artikel 3
Zweck

Kapitel 2
Geschäftsführung

Artikel 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

Artikel 5
Gouverneursrat

Artikel 6
Direktorium

Artikel 7
Geschäftsführender Direktor

Kapitel 3
Kapital

Artikel 8
Genehmigtes Stammkapital

Artikel 9
Kapitalabrufe

Artikel 10
Veränderungen des genehmigten Stammkapitals

Artikel 11
Beitragsschlüssel

Kapitel 4
Tätigkeit

Artikel 12
Grundsätze

Artikel 13
Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

Artikel 14
Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe

Artikel 15
Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds

Artikel 16
ESM-Darlehen

Artikel 17
Primärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 18
Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität

Artikel 19
Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente

Artikel 20
Preisgestaltung

Artikel 21
Anleiheoperationen

Kapitel 5
Finanzmanagement

Artikel 22
Anlagepolitik

Artikel 23
Dividendenpolitik

Artikel 24
Reserve- und weitere Fonds

Artikel 25
Deckung von Verlusten

Artikel 26
Haushalt

Artikel 27
Jahresabschluss

Artikel 28
Interne Revision

Artikel 29
Externe Prüfung

Artikel 30
Prüfungsausschuss

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 31
Sitz

Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

Artikel 33
Bedienstete des ESM

Artikel 34
Berufliche Schweigepflicht

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

Artikel 36
Steuerbefreiung

Artikel 37
Auslegung und Streitbeilegung

Artikel 38
Internationale Zusammenarbeit

Kapitel 7
Übergangsregelungen

Artikel 39
Darlehensvergabe des EFSF

Artikel 40
Übertragung der EFSF-Hilfen

Artikel 41
Einzahlung des Anfangskapitals

Artikel 42
Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels

Artikel 43
Ersternennungen

Kapitel 8
Schlussbestimmungen

Artikel 44
Beitritt

Artikel 45
Anhänge

Artikel 46
Hinterlegung

Artikel 47
Ratifikation, Genehmigung oder Annahme

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I
Beitragsschlüssel des ESM

Anhang II
Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals

Denkschrift

I. Allgemeines

1. Gesamtansatz der Bundesregierung

2. Entstehungsgeschichte des ESM

II. Besonderes

1. Ziel und Aufgaben des ESM

2. Mitgliedschaft

3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe

a. Grundsätze

b. Verfahren

c. Eilverfahren

4. Instrumente

a. Vorsorgliche Finanzhilfe

b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken

c. Darlehen

d. Primärmarktkäufe

e. Sekundärmarktkäufe

f. Kosten der Finanzhilfe

5. Organisation und Entscheidungsprozesse

6. Kapital

a. Stammkapital

b. Kapitalabruf

c. Anlagepolitik/Finanzmanagement

d. Ausleihvolumen des ESM

7. Sonstige Vorschriften

8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus


 
 
 


Drucksache 740/12

... "(1b) Fordert der Betreiber eines Übertragungsnetzes den Betreiber einer Anlage im Sinne von Absatz 1a Satz 1 und 2, die anderenfalls auf Grund einer vorläufigen Stilllegung im erforderlichen Zeitraum nicht anfahrbereit wäre, nach Absatz 1a dazu auf, die Betriebsbereitschaft der Anlage für Anpassungen der Einspeisung weiter vorzuhalten oder wiederherzustellen, so kann der Betreiber die für die Vorhaltung oder die Herstellung der Betriebsbereitschaft notwendigen Auslagen (Betriebsbereitschaftsauslagen) neben den notwendigen Auslagen für konkrete Anpassungen der Einspeisung (Erzeugungsauslagen) als angemessene Vergütung geltend machen. Nimmt der Betreiber der Anlage den Betreiber des Übertragungsnetzes auf Zahlung der Betriebsbereitschaftsauslagen in Anspruch, so darf die Anlage für die Dauer von fünf Jahren ausschließlich nach Maßgabe angeforderter Systemsicherheitsmaßnahmen betrieben werden. Wird die Anlage nach Ablauf der Fünfjahresfrist wieder eigenständig eingesetzt, so sind die Betriebsbereitschaftsauslagen zu erstatten."



Drucksache 785/12 (Beschluss)

... - Elektrizität (Bereitstellung und Betrieb fester Netze, Einspeisung von Elektrizität in diese Netze), - Gasnetze (Bereitstellung und Betrieb fester Netze, Einspeisung von Gas in diese Netze),



Drucksache 257/12

... Innerhalb der letzten Jahre hat die Einspeisung von Strom aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen, insbesondere aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (PV-Anlagen) erheblich zugenommen. Im Jahr 2011 waren 25 Gigawatt (GW) aus PV-Anlagen installiert. PV-Anlagen haben damit eine Systemrelevanz für das Elektrizitätsversorgungsnetz erreicht.



Drucksache 474/12

... "(3) Soweit baulich untergeordnete Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an oder auf Dach- und Außenwandflächen oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen innerhalb von Gebäuden nicht bereits nach den §§ 2 bis 13 zulässig sind, gelten sie auch dann als Anlagen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1, wenn die erzeugte Energie vollständig oder überwiegend in das öffentliche Netz eingespeist wird."



Drucksache 819/12

... Bei starken nationalen und internationalen Handelsaktivitäten in Kombination mit guten Windverhältnissen und somit hoher Windeinspeisung in einzelnen Regionen Deutschlands treten zunehmend vorübergehende Netzengpässe auf. Diese Netzengpässe beschränken Stromtransport- und -handelsmöglichkeiten. Dies hat Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Investitionssicherheit bei dem Bau neuer Kraftwerke. Zudem führen unzureichende Netzkapazitäten bereits heute bei Starkwindsituationen zur Abregelung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Dies führt einerseits zu gesellschaftlichen Kosten für die Kompensation der abgeregelten Anlagen und andererseits zu zusätzlichen Erzeugungskosten an anderer Stelle im Netz. Gleichzeitig sinken Anreize für den weiteren Zubau von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in diesen Regionen. Soweit abgeregelter Windstrom durch konventionelle Kraftwerke mit entsprechenden CO



Drucksache 854/4/11

... Einspeisung von erneuerbaren Energien kann die Technologie einen wesentlichen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit leisten. Große Wärmenetze verstärken diesen Effekt. Durch sie werden KWK-Anlagen, Heizwerke und Wärmespeicher erst zu einem flexiblen System zusammengefasst. Das Potenzial, einen Überschuss- bzw. ein Defizit an Erneuerbaren Energien- Strom auszugleichen (Regelungsleistungspotenzial), steigt durch den Verbund dieser Anlagen. Das Last- und Erzeugungsmanagementpotenzial von KWK-Anlagen mit Speicher (und Wärmenetz) wird von Prognos auf bis zu 3,6 GW geschätzt.



Drucksache 342/11

... Der Transport großer Strommengen über längere Strecken erfolgt in Deutschland und Europa über das Höchstspannungsnetz. Dies muss eine hohe Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität gewährleisten. Es verbindet Kraftwerke und Verbraucher mit unterschiedlichen Einspeise- und Verbrauchscharakteristiken und bildet so das "Rückgrat" der Elektrizitätsversorgung. Im Rahmen der Liberalisierung der Energiemärkte muss das Übertragungsnetz zunehmend Transportkapazitäten für den verstärkten Stromhandel im europäischen Verbundnetz bereitstellen. Das deutsche Übertragungsnetz setzt sich zusammen aus vier Regelzonen, die von den vier Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH und EnBW Transportnetze AG betrieben werden.



Drucksache 343/11 (Beschluss)

... und für deren Einspeisung entstehen. Insbesondere fallen in bestimmten Regionen für die Netzintegration und die Einspeisung von Wind- und Photovoltaikanlagen überproportional hohe Kosten an.



Drucksache 854/11

... Durch die Novelle soll insbesondere eine moderate Zuschlagserhöhung bei emissionshandelspflichtigen Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erfolgen. Weiterhin soll die Förderung der Nachrüstung von Kondensationskraftwerken und entsprechenden Industrieanlagen mit KWK neu aufgenommen. Die Förderung der Modernisierung von KWK-Anlagen wird erleichtert. Die investive Förderung von Wärmenetzen wird ausgeweitet und um die Möglichkeit der Unterstützung von Wärmespeichern sowie von aus KWK-Anlagen gespeisten Kältenetzen und -speichern ergänzt. Für sehr kleine KWK-Anlagen und Brennstoffzellen bis 2 Kilowatt wird die Möglichkeit einer Pauschalierung der Zuschlagszahlung geschaffen.



Drucksache 344/11 (Beschluss)

... Bei der Erweiterung der Begünstigung im Vergleich zum Gesetzentwurf kann eine Netzeinspeisung und damit eine eventuelle gewerbliche Zusatznutzung keine maßgebliche Bedeutung haben. Die Beurteilung der Zulässigkeit einer Anlage im Hinblick auf die Art der Nutzung ist von anderen Zulässigkeitskriterien - insbesondere zum Maß der Nutzung - zu trennen. Abgesehen von reinen Wohngebieten wären Photovoltaikanlagen auch in allen Wohngebieten ohne Weiteres zulassungsfähig, in reinen Wohngebieten sind sie aufgrund der Regelungen des § 14



Drucksache 371/11

... Regulierungsinstrumente werden bei der Ökologisierung der Wirtschaft sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle spielen. Regulierungsinstrumente sollten mit marktbasierten Instrumenten (z.B. Steuern, handelbare Zertifikate und Umweltsubventionen) kombiniert werden, flexiblen und kosteneffizienten Instrumenten, die zur Verwirklichung kombinierter wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele beitragen können. Steuerreformen, mit denen die Steuerbelastung vom Faktor Arbeit auf die Umweltfolgen und Energie verlagert wird, können zu Ergebnissen führen, die sowohl für die Beschäftigung als auch für die Umwelt von Vorteil sind. Capand-Trade-Systeme wie beispielsweise das EU-Emissionshandelssystem haben sich als wirkungsvolle Marktinstrumente erwiesen. Weitere wirksame Regelungen sind u.a. steuerliche Anreize für KMU, Wassergebühren, Ökosteuern und Einspeisungsgebühren. Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen werden in einigen Ländern bereits angewendet und spielen bei den laufenden Verhandlungen über die Reduzierung der Emissionen aufgrund von Entwaldung und Waldschädigung (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation – REDD) eine Rolle.



Drucksache 395/11

... 2. das Messen des Energieverbrauchs und der Einspeisemenge;



Drucksache 395/1/11

... Eine Optimierung des Netzausbaus bezüglich Umfang, Art und Trassen ist möglich und gesetzlich geboten. Sie ermöglicht eine rasche und volkswirtschaftlich sinnvolle Erhöhung der Übertragungsleistung der Stromnetze. Die gesetzlich gebotene wirtschaftliche Zumutbarkeit des Netzausbaus begrenzt den Netzausbau und die maximal mögliche Stromeinspeisung. Dabei sollen auch kostengünstige und schnell umsetzbare Alternativen des Netzausbaus ohne Leitungsneubau Berücksichtigung finden, zum Beispiel Netzoptimierung durch Leitungsmonitoring und Netzverstärkung bestehender Leitungen durch Hochtemperaturleiterseile an kritischen Stellen. Deshalb sollte ein Bundesnetzwegeplan sicherstellen: Optimierung durch Maßnahmen zur Verringerung des Netzausbaubedarfs, vorrangige Nutzung kostengünstiger und gegenüber einem Leitungsneubau weniger belastender Alternativen des Netzausbau, schrittweise Realisierung eines Overlay-Netzes.



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