[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

609 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Speisung"


⇒ Schnellwahl ⇒

0212/20B
0087/1/20
0286/20
0221/20
0455/20B
0343/20
0051/20B
0037/20
0494/20B
0455/1/20
0286/20B
0383/20
0268/20
0056/20
0051/1/20
0494/20
0029/20B
0212/1/20
0498/20
0029/1/20
0392/20
0325/20
0383/20B
0343/19
0576/19
0005/19B
0578/1/19
0666/19
0150/1/19
0005/1/19
0450/1/19
0047/19B
0011/19B
0047/19
0343/19B
0587/19
0150/19
0584/19B
0281/1/19
0138/19B
0489/19B
0489/1/19
0557/1/19
0138/1/19
0578/19B
0631/19
0631/19B
0213/1/19
0523/19
0406/19
0432/19
0584/19
0557/19B
0150/19B
0385/1/19
0158/18
0077/18B
0423/18
0083/18
0402/1/18
0402/18
0607/18
0614/1/18
0551/18B
0077/18
0181/18
0563/18
0423/1/18
0614/18
0563/18B
0145/18
0371/1/18
0639/1/18
0639/18B
0402/18B
0166/1/18
0205/18B
0614/18B
0077/1/18
0205/1/18
0186/1/17
0590/17
0073/2/17
0182/17B
0090/17
0189/1/17
0538/17
0073/1/17
0186/2/17
0537/17
0452/17
0182/1/17
0419/17
0187/17B
0753/1/17
0243/17
0186/17B
0112/17
0189/17B
0073/17B
0089/1/17
0187/1/17
0347/17
0681/17
0347/1/17
0119/16B
0083/16
0619/16B
0073/16
0121/16
0006/1/16
0502/16
0733/16B
0673/1/16
0404/16
0296/1/16
0006/16B
0349/16
0476/16
0119/1/16
0809/1/16
0569/16
0645/1/16
0356/16
0673/16B
0189/16
0546/16
0739/1/16
0310/16B
0738/1/16
0550/1/16
0738/16B
0435/16
0522/16
0334/16
0733/1/16
0506/16
0356/1/16
0550/16B
0420/16
0356/16B
0739/16B
0029/16
0550/16
0349/1/16
0310/16
0543/1/15
0379/15
0247/15B
0542/15B
0543/15B
0553/15
0510/1/15
0340/15
0114/15
0510/15B
0114/15B
0481/15
0247/1/15
0326/1/15
0605/15B
0102/1/15
0441/15B
0605/1/15
0440/15
0594/15
0441/1/15
0102/15
0102/15B
0298/14
0568/14
0191/1/14
0642/1/14
0223/1/14
0010/14
0516/1/14
0598/14B
0598/1/14
0642/14B
0638/3/14
0473/14
0081/14
0566/14
0292/14
0509/14
0400/14
0165/2/14
0223/14B
0608/14
0157/14B
0458/14
0235/13
0437/1/13
0207/13
0247/1/13
0671/13
0113/13
0344/1/13
0505/1/13
0029/13
0758/13
0041/13
0778/1/13
0348/13B
0247/13B
0447/5/13
0275/1/13
0191/13
0321/13
0704/13
0398/1/13
0672/13
0613/1/13
0475/13
0515/13
0498/13
0697/13
0778/13B
0447/13
0191/13B
0613/13B
0348/1/13
0437/13B
0048/13
0505/13B
0344/13B
0672/12
0632/12
0374/12
0556/12
0257/2/12
0204/4/12
0151/12
0676/12
0413/12
0520/12
0740/12B
0346/1/12
0346/12B
0182/12
0185/12
0295/12
0166/12
0661/1/12
0688/12
0548/12
0016/12
0618/12
0190/12
0785/1/12
0575/12
0086/12
0313/12
0302/1/12
0605/12
0204/12
0204/12B
0204/1/12
0571/12B
0253/12
0571/1/12
0149/12
0165/12
0740/12
0279/12
0785/12B
0721/12
0077/12
0257/12
0740/3/12
0661/12B
0338/12
0374/12B
0474/12
0632/1/12
0681/12
0819/12
0392/1/11
0854/4/11
0342/11
0343/11B
0854/11
0344/11B
0371/11
0226/11
0080/11
0368/11
0392/4/11
0255/11
0854/11B
0130/11
0105/1/11
0854/8/11
0395/11
0578/11B
0343/3/11
0344/11
0216/11X
0338/11B
0395/1/11
0372/11
0342/11B
0578/1/11
0343/1/11
0344/1/11
0854/1/11
0463/2/11
0105/11B
0831/11
0662/11
0341/11B
0392/11
0045/11
0231/11
0389/1/11
0342/1/11
0348/11
0007/1/11
0825/11
0874/2/11
0073/11
0105/11
0088/11B
0874/11
0088/1/11
0323/11
0338/1/11
0096/11
0338/11
0379/11
0661/10
0150/1/10
0170/10
0666/10
0004/1/10
0709/10
0680/4/10
0041/3/10
0712/10
0647/1/10
0482/10
0738/10
0489/10B
0774/10
0415/1/10
0806/10
0312/10
0110/3/10
0284/10B
0845/10B
0679/10
0868/1/10
0150/10
0297/10B
0686/2/10
0845/1/10
0110/1/10
0284/1/10
0231/10
0004/10B
0110/10B
0052/10
0312/10B
0297/10
0664/10
0110/4/10
0312/1/10
0489/2/10
0230/10
0530/10
0264/10
0868/10
0772/10
0075/10
0501/10
0868/10B
0647/10B
0812/10
0813/09
0140/09
0712/09
0291/09
0552/09
0770/09
0228/09
0028/09
0877/09
0894/09
0291/09B
0665/09
0003/09
0338/09
0528/09B
0169/09H
0676/09
0528/09
0291/1/09
0676/09B
0603/1/09
0202/09
0057/09
0023/09
0528/1/09
0279/09
0204/09
0009/1/08
0574/08
0340/08
0433/08
0105/1/08
0569/08B
0012/08
0765/08
0419/08
0145/08
0010/08A
0334/08
0105/08B
0367/08C
0367/08
0367/08D
0024/08B
0559/08
0559/3/08
0010/08B
0486/08
0111/08
0433/08B
0968/08
0433/1/08
0030/08
0808/08
0694/1/08
0293/08
0605/08
0009/08
0180/08
0012/1/08
0009/08B
0220/08
0420/08
0367/1/08
0010/08C
0261/08
0827/08
0010/2/08
0008/08
0024/1/08
0105/08
0575/1/08
0913/08
0024/08
0694/08B
0830/08
0012/08B
0694/08
0418/08
0010/08
0010/1/08
0367/08B
0759/08
0568/08
0702/07
0283/07
0731/07B
0544/2/07
0731/07
0682/1/07
0797/1/07
0417/1/07
0895/07
0417/07B
0657/07
0225/07
0117/1/07
0529/07
0072/07
0072/1/07
0070/07
0612/07
0800/1/07
0797/07B
0826/07
0336/07B
0282/07
0659/07
0679/07
0800/07B
0072/07B
0417/07
0801/07
0229/07
0731/1/07
0682/07B
0336/1/07
0190/07
0568/07
0365/06
0365/4/06
0247/06
0779/06
0590/1/06
0206/06
0142/2/06
0004/06
0590/06B
0621/1/06
0041/06
0365/1/06
0029/06
0138/06
0505/06B
0427/06
0364/06
0305/06
0819/06
0015/06
0365/06B
0207/06
0141/06
0589/06
0367/06
0655/05
0248/2/05
0247/1/05
0248/05
0791/05
0372/05
0244/05B
0918/05B
0246/05
0872/05
0343/05
0477/05
0247/05
0914/1/05
0555/05
0245/05
0244/05
0244/1/05
0245/05B
0287/05
0246/1/05
0914/05B
0316/05
0498/05
0914/05
0913/05B
0817/05
0944/05
0913/05
0913/1/05
0357/05
0918/1/05
0246/05B
0245/1/05
0672/05
0247/05B
0423/04B
0666/04B
0666/2/04
0590/04
0967/1/04
0985/04
1002/04
0734/04
0429/04
0128/04B
0967/04B
0709/04
0666/04
0283/04
0140/04
0613/04
0849/03
Drucksache 312/10 (Beschluss)

... . Die aktuelle Praxis der Bilanzkreisabrechnung zeigt, dass die Bilanzkreise, die der täglichen Saldierung der von Händlern im jeweiligen Marktgebiet ein- und ausgespeisten Gasmengen durch die Marktgebietverantwortlichen dienen, erst viele Monate später oder sogar mit mehrjähriger Verspätung abgerechnet werden. Dadurch wird jedoch der Wettbewerb behindert, da die Verzögerung der Vergütung von zu viel bzw. von zu wenig eingespeistem Gas insbesondere für kleinere Gashändler eine erhebliche wirtschaftliche Unsicherheit bedeuten und damit eine Marktbarriere darstellen kann. Ferner wird durch die Vorgabe einer verbindlichen Abrechnungsfrist eine zeitnahe Analyse des Händlerverhaltens durch den marktgebietsverantwortlichen Netzbetreiber zur Verbesserung der physischen Netzsteuerung erleichtert.



Drucksache 312/1/10

... (4) Ausspeisenetzbetreiber sind verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen, der ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der Letztverbraucher von dem allokierten Verbrauch dieser Letztverbraucher erfasst. In diesem Bilanzkreis dürfen keine Letztverbraucher bilanziert werden. Die wirtschaftliche Verantwortung für den Differenzbilanzkreis obliegt dem Verteilnetzbetreiber, der Marktgebietsverantwortliche rechnet diesen mit dem Verteilnetzbetreiber monatlich ab.



Drucksache 868/10

... Damit die aus regenerativen Energien erzeugten Strommengen vollumfänglich in das Stromversorgungsnetz eingespeist werden können, muss die vorhandene Netzinfrastruktur der Übertragungs- und Verteilernetze kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut werden. In den nächsten Jahren besteht in einigen Bundesländern ein erheblicher Zuwachs an Einspeiseleistung, für den ein weiterer Netzausbau erforderlich ist. Für die Netzbetreiber, die gemäß



Drucksache 868/10 (Beschluss)

... ) und die Einspeisung durch diese Anlagen zu prüfen.



Drucksache 812/10

... Die Energiemärkte in der EU haben hinsichtlich der Energiehandelsplätze sowie der Erzeugungs- und Verbrauchsstätten einen immer stärker grenzübergreifenden Charakter. Als Folge davon beruhen die Preise auf Angebot und Nachfrage in mehreren Ländern5. Die Marktkopplung zwischen Strombörsen in der gesamten EU6, die bis 2015 realisiert werden soll, wird diese Entwicklung verstärken ebenso wie die Entwicklung hin zum hub-basierten Gashandel und auf Ein- und Ausspeisung basierende Gasfernleitungsentgelte.



Drucksache 140/09

... 16. unterstreicht, wie wichtig es ist, alle Formen von Kinderarbeit, Kinderhandel und Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen und den sozialen Schutz von Minderjährigen in Afghanistan zu verbessern; fordert Programme zur Förderung des Schulbesuchs von Kindern, einschließlich der Zahlung von Schulgebühren und Schulspeisungsprogrammen;



Drucksache 770/09

... 8. hebt hervor, wie dringlich die Umsetzung von strategischen Vorhaben mit dem Ziel der Diversifizierung der Energieversorgung ist, insbesondere im südlichen Korridor; beglückwünscht mit Blick auf eine größere Unabhängigkeit von Russland die Regierungen von Bulgarien, Österreich, Rumänien, Ungarn und der Türkei zu der am 13. Juli erfolgten Unterzeichnung des Regierungsabkommens über den rechtlichen Rahmen des Nabucco-Gaspipeline-Projekts als einen wichtigen Schritt für die Umsetzung dieses für die Europäische Union vorrangigen Projekts; betont jedoch gleichzeitig die Bedeutung einer allgemein gültigen Regelung für die Entwicklung eines von einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Pipeline unabhängigen Korridors zur Verbindung der Europäischen Union mit neuen Gasquellen im Nahen Osten und der Region am Kaspischen Meer, wobei diese Regelung vor allem auf die zügige Herstellung dieser Verbindung gerichtet sein würde; fordert die beteiligten Unternehmen und Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit der Kommission erste Vereinbarungen mit künftigen Lieferanten über die Einspeisung in die Gasleitungen zu treffen;



Drucksache 665/09

... (23) Um im Notfall die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und um insbesondere die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die durch ihre geografischen oder geologischen Gegebenheiten weniger begünstigt sind, sollten die Mitgliedstaaten Solidarmaßnahmen, wie geschäftliche Vereinbarungen zwischen den Erdgasunternehmen, Kompensationsmechanismen, höhere Erdgasexporte oder Ausspeisungen aus Speichern, entwickeln. Solidarmaßnahmen können sich besonders zwischen solchen Mitgliedstaaten anbieten, für die die Kommission auf regionaler Ebene die Erstellung gemeinsamer Präventions- oder Notfallpläne empfiehlt.



Drucksache 105/1/08

... 13. Der Bundesrat begrüßt, dass das bewährte und erfolgreiche nationale Förderinstrument einer Stromeinspeisungsvergütung durch das



Drucksache 12/08

... -Wärme-Kopplungsgesetzes sollen ein befristeter Schutz und die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von KWK-Anlagen, die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Ausbaus und Neubaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, bewirkt werden. Zu diesem Zweck soll der Anwendungsbereich des Fördermechanismus zielgerichtet angepasst werden.



Drucksache 419/08

... , die auf Erdgasqualität aufbereitet und eingespeist wird, gilt unbeschadet des Buchstaben a nur dann als Erfüllung der Pflicht nach § 3 Abs. 1, wenn



Drucksache 10/08A

... Betrachtet man den Beitrag der Erneuerbaren Energien zum Klimaschutz, so wird deutlich dass sich die Einspeisevergütungsregelung für Strom aus Erneuerbaren Energien im StrEG und im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 105/08 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass das bewährte und erfolgreiche nationale Förderinstrument einer Stromeinspeisungsvergütung durch das



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.