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"Spiel"
Drucksache 170/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es und weiterer Gesetze
... Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise die Wahl der Sendezeit, Mittel zur Altersverifikation oder andere technische Maßnahmen.
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. So äußern sich Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Personen in einer Weise, die gegen das geltende deutsche Strafrecht verstößt und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichnet. Dadurch wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt. In der Öffentlichkeit stehende Personen und für das Gemeinwesen aktive Repräsentantinnen und Repräsentanten werden beispielsweise nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Äußerungen oder Morddrohungen überzogen, oder es wird zu Gewalt gegen sie aufgerufen. Mit diesen oft über einen langen Zeitraum für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinkt allgemein die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. In diesem verrohten Umfeld kommt es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor solchen Reaktionen nicht mehr geäußert werden. Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückzuziehen. Damit ist der freie Meinungsaustausch im Internet und letztendlich die Meinungsfreiheit gefährdet. Die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen sagen und sich darüber austauschen zu können, stellt einen wesentlichen Grundpfeiler der demokratischen pluralistischen Gesellschaft dar, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen hat. Dies kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen geschehen.
Drucksache 3/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
... Das KitaFinHG ist dahingehend zu ändern, dass die Bewilligungen der Bundesmittel durch die Länder bis zum 31.12.2020 ausgesprochen werden können. Des Weiteren sind darauf aufbauende Fristenregelungen beispielsweise für Mittelabrufe, Verwendungsnachweise, für das Monitoring und für Berichte anzupassen.
Drucksache 364/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
... Der von den Ländern im Beitrittsgebiet zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR wird von 60 Prozent auf 50 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 40 Prozent auf 50 Prozent. Damit werden die Haushalte der neuen Länder deutlich entlastet, so dass finanzielle Spielräume zur Stärkung der kommunalen Investitionen entstehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung; Nutzen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
§ 1 Pauschaler Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden
§ 2 Verteilung auf die Gemeinden
§ 3 Sondervorschriften für Berlin und Hamburg
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2020
Artikel 4 Änderung des Anspruchsund Anwartschaftsüberführungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Inkrafttreten; Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 168/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... Als zusätzlicher Hebel sollte auch das zukunftsrelevante Sharing in dem Gesetzentwurf aufgenommen werden. Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur gestaltet sich aktuell schwierig. Damit die verfügbare Ladeinfrastruktur insgesamt wächst, wäre es hilfreich, private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge auch öffentlich zugänglich machen bzw. intelligent mit dem öffentlich zugänglichen Ladenetz zu verknüpfen. Diverse E-Plattformen bieten heute schon die Möglichkeit, den eigenen Ladepunkt zu gewünschten Zeiten und Preisen anderen Haltern bzw. Nutzern von Elektrofahrzeugen (beispielsweise mithilfe einer App) zur Verfügung zu stellen. Wohnungseigentümer, die Wohnungswirtschaft sowie Sharing- Unternehmen können so nachhaltig voneinander profitieren, Baukosten senken und neue Zielgruppen erschließen. Insofern bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung, ob und in welcher Form private oder vermietete gebäudebezogene Ladepunkte auch von anderen Haltern bzw. Nutzern von Elektrofahrzeugen genutzt werden können, wenn der Eigentümer oder Vermieter dies zulässt. Je nachdem, ob es sich um weitere Miteigentümer, Mieter oder um externe Personen handelt, sind unterschiedliche Regelungen bzw. Sharingmodelle denkbar. So könnten Miteigentümer und Mieter bezüglich der Mitnutzung prioritär behandelt werden. Für einen von mehreren oder vielen Parteien genutzten Ladepunkt sind entsprechende Stromzähler und eventuell ein Lastenmanagement nötig, die wiederum mit Kosten verbunden sind. Auch dies ist zu berücksichtigen.
Drucksache 279/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... 22. Der Bundesrat weist auf die bisher nicht absehbaren Folgen der vielen neuen vorgeschlagenen Vorgaben für die Wälder und Waldbesitzer hin, wie zum Beispiel neuer Governance-Rahmen, fehlende Definition von alten Wäldern (oldgrowthforests), Managementpläne außerhalb der Schutzgebiete, europaweit einheitlich definierte Ziele und Maßnahmen sowie diverse Leitlinien.
Drucksache 86/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Leistungen der außerklinischen Intensivpflege dürfen künftig nur von Leistungserbringern erbracht werden, die besondere Anforderungen erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise die Durchführung eines internen Qualitätsmanagements.
Drucksache 362/20
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Stärkung der Führungsaufsicht
... Das ausdifferenzierte System der Führungsaufsicht soll mit seinen vielfältigen Möglichkeiten von Weisungen gewährleisten, dass der hiervon erfasste Personenkreis von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten wird. Dies erfordert, dass ein hinreichend abschreckendes und wirksames Sanktionssystem im Fall der Nichteinhaltung der Weisungen vorhanden ist. Dabei ist besonders zu bedenken, dass es sich bei den Probandinnen und Probanden in aller Regel um hafterfahrene Personen handelt, die durch kurzzeitige Freiheitsstrafen oder gar lediglich eine Geldstrafe nicht in ausreichendem Maß davon abgehalten werden können, gegen die für notwendig erachteten und gerichtlich festgesetzten Weisungen zu verstoßen. Ein Weisungsverstoß, beispielsweise die Missachtung eines Kontaktverbots mit Kindern durch einen verurteilten Sexualstraftäter, kann in vielen Fällen der erste Schritt hin zur Begehung von weiteren erheblichen Straftaten sein. Die bisherige Strafandrohung in § 145a Satz 1
Drucksache 158/1/20
... Eine Verlängerung der Übergangszeit im Saatgutrecht wird nicht für erforderlich gehalten. Sie korrespondiert nicht mit dem Naturschutzrecht. Die unbefristete Inverkehrbringung von Erhaltungsmischungen mit Austauschherkünften aus Nachbarregionen ist naturschutzfachlich wünschenswert. Denn dadurch wird gewährleistet, dass dieses Saatgut zum Beispiel zur Ausbringung im besiedelten Bereich sowie, bei Vorliegen einer naturschutzrechtlichen Genehmigung, zur Ausbringung in der freien Natur dauerhaft verfügbar ist.
Drucksache 58/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über eine neue Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland - COM(2020) 35 final
... 4. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung und die EU auf, bei den Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis nicht nur die Wirtschaftsbeziehungen, sondern alle Aspekte der beiderseitigen Zusammenarbeit und Beziehungen, wie beispielsweise die Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsbehörden, die Forschungs- und Wissenschaftskooperationen, den kulturellen Austausch sowie die grenzüberschreitende Mobilität von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden mit in den Blick zu nehmen.
Drucksache 188/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens (BZE-Verordnung - BZEV )
... 2. Eberswalder Forstliche Schriftenreihe Bd. 68. Landesbetrieb Forst Brandenburg, Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde (Hrsg.), Eberswalde. 238 S.). Netzverschiebungen, wie sie in der Vergangenheit vorkamen, führen zu erheblichen Einschränkungen in der Auswertbarkeit der Daten, insbesondere bei der Ableitung von Veränderungen des Bodenzustandes. Zum Beispiel kann die Änderung des Kohlenstoffvorrates, die für die Klimaberichterstattung benötigt wird, nicht mit gleicher Genauigkeit abgeleitet werden, wie bei wiederholten Aufnahmen auf denselben Stichprobenpunkten. Hat die Waldfläche - z.B. durch Aufforstung oder natürliche Sukzession - zugenommen, sind entsprechend neue Aufnahmepunkte einzurichten. Ist ein Aufnahmepunkt der zweiten Bodenzustandserhebung zum Zeitpunkt der dritten Bodenzustandserhebung kein Wald mehr, wird er nicht mehr aufgenommen.
Drucksache 107/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens - Antrag des Landes Hessen -
... Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, dass auch empirisch betrachtet jedenfalls einige Landgerichte bundesweit von der Möglichkeit zur Konzentration der Verfahren bei einzelnen Kammern Gebrauch gemacht haben (beispielsweise etwa die Landgerichte Bochum, Bremen, Dortmund, Itzehoe oder Saarbrücken).
Drucksache 264/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungsgesetz - SURE-GewährlG)
... Die Europäische Union steht in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise vor einer großen Herausforderung. Die Auswirkungen der Krise auf Wirtschaft und Arbeitsmärkte werden zunehmend deutlich. Um einen starken Anstieg der Massenarbeitslosigkeit in Europa zu verhindern, strebt die Europäische Union die Unterstützung von Gegenmaßnahmen an. Viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union wenden mittlerweile das in Deutschland in der Finanzkrise, aber auch in der aktuellen Krise erprobte Instrument der Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen an. Dabei sind die finanziellen Handlungsspielräume zwischen den Mitgliedstaaten unterschiedlich. Einige europäische Länder wurden sehr viel heftiger von der Krise getroffen als andere. Europäische Solidarität ist erforderlich, um diese gesamteuropäische Herausforderung zu meistern. Europa steht für die Menschen und ihre Arbeitsplätze ein. So können die wirtschaftlichen Auswirkungen auch zwischen den Mitgliedstaaten und auf den Binnenmarkt begrenzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Gewährleistungsermächtigung
§ 2 Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
§ 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Drucksache 169/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zielgerichtet zu prüfen, ob die AVMD-Richtlinie ausreichend Spielraum dafür lässt, Anbieter von Videosharingplattform-Diensten, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, auch in Bezug auf strafbare Inhalte gemäß den §§ 111, 130 Absatz 1 oder den §§ 2, 131, 140, 166 und 184b in Verbindung mit
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 2 Absatz 2 NetzDG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 NetzDG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3b, § 3c NetzDG
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e NetzDG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3e Absatz 2 Satz 4 - neu - NetzDG
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4a Absatz 2 Satz 3 NetzDG
Drucksache 329/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, der auch die vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vereinbarte Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts enthält. Neben dem im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket explizit genannten Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften sind eine attraktivere Ausgestaltung der Begünstigung einbehaltener Gewinne für Personenunternehmen (Thesaurierungsbegünstigung) und eine Absenkung der Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften von derzeit regelmäßig über 30 Prozent auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent, zum Beispiel durch Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer, erforderlich.
Drucksache 33/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Da aber Sammelstellen in demselben Maß wie Viehhandelsunternehmen wichtige Knotenpunkte im nationalen und globalen Viehverkehr darstellen, ist es erforderlich, dass diese gleichermaßen zur Verhinderung von Tierseuchen, wie beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest, beitragen. Nur so kann der zunehmenden Gefahr durch Tierseuchen Rechnung getragen werden (Anlage 2 Nummer 1).
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Im Fokus der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung des Nitrateintrags stehen Dünger, die Stickstoff und Phosphor enthalten. Gülle, die hauptsächlich aus Urin und Kot landwirtschaftlicher Nutztiere besteht, enthält beispielsweise einen hohen Anteil an Stickstoff, Phosphor und Kalium. Jauche enthält einen höheren Anteil an flüssigen Exkrementen als Gülle. Beides wird als Wirtschaftsdünger bezeichnet und kommt in der Landwirtschaft häufig zum Einsatz, da auf diesem Wege die Abfallstoffe aus der Tierhaltung verwertet werden können. Stickstoff ist aber beispielsweise auch in Mineraldüngern oder Sekundärrohstoffdüngern enthalten.
Drucksache 166/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Der Regelungsgehalt der Bestimmung bleibt unverändert. Ihre Umformulierung dient allein der Übersichtlichkeit. Aufgrund der Vielschichtigkeit der in Betracht kommenden Hausratsgegenstände und Wohnzwecken dienenden Einrichtungen ist die bisherige Aufführung von Regelbeispielen verzichtbar.
Drucksache 98/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... bb) inwiefern Agroforstsysteme als Nährstoffpuffer insbesondere für Phosphor und Stickstoff, zum Beispiel auf Gewässerrandstreifen, fungieren können; sowie cc) welchen Beitrag Agroforstsysteme zum Erosions- und Emissionsschutz leisten.
Drucksache 333/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung und deren Abgabe - COM(2020) 261 final
... Der Ausbruch des Coronavirus hat zu einem beispiellosen Notstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit geführt. Die Entwicklung von Impfstoffen und Therapien gegen das Virus ist von großem öffentlichem Interesse, und wir stehen gemeinsam in der Pflicht, möglichst rasch sichere und wirksame Arzneimittel für unsere Bürgerinnen und Bürger bereit zu stellen. Manche der in Entwicklung befindlichen Impfstoffe basieren auf genetisch veränderten Viren und können somit unter die Definition von GVO fallen. Der Rechtsrahmen für GVO muss angepasst werden, damit die Durchführung klinischer Prüfungen mit diesen Impfstoffen möglichst kurzfristig beginnen kann und gleichzeitig die Rechte, die Sicherheit, die Würde und das Wohlergehen der Probanden einer klinischen Prüfung sowie die Zuverlässigkeit und Belastbarkeit der gewonnenen Daten ebenso gewährleistet sind wie ein angemessener Schutz der Umwelt und über die Umwelt auch der menschlichen Gesundheit.
Drucksache 157/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Durch die Verwendung des Begriffs der Hunde- und Katzenartigen werden auch Tierarten erfasst, die nicht zu den Caniden und Feliden zählen. Diese sprachliche Ungenauigkeit hat zur Unsicherheit darüber geführt, ob zum Beispiel Fleisch von Dachsen, die zur Überfamilie der Hundeartigen gehören, in den Verkehr gebracht werden darf, obwohl § 4 Absatz 2 Nummer 2 ausdrücklich die Pflicht zur Anmeldung erlegter Dachse zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen vorschreibt. Durch die Änderung erfolgt insoweit eine Klarstellung.
Drucksache 5/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
... Die Anbieter von sogenannten Konversionstherapien gehen von der Annahme aus, nicht heterosexuelle Orientierungen (zum Beispiel Homo- oder Bisexualität) oder abweichende Geschlechtsidentitäten (zum Beispiel Transgeschlechtlichkeit) seien behandlungsbedürftig.
Drucksache 212/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... Ab dem nächsten Jahr werden die ersten EE-Anlagen das Ende ihrer Förderdauer nach dem EEG erreichen. Während der Weiterbetrieb größerer Anlagen oftmals im Wege der sonstigen Direktvermarktung außerhalb des EEG möglich ist, beispielweise über den Abschluss sogenannter Power-Purchase-Agreements, stellt dies für den Großteil von Kleinanlagenbetreiber keine realistische Option dar. Für Betreiber kleinerer Anlagen besteht ein dringender Regelungsbedarf, so dass der Anspruch auf kaufmännische Abnahme des Stroms für diese Anlagenbetreiber weiterhin gesichert ist bzw. der Eigenverbrauch ermöglicht wird. Andernfalls steht zu befürchten, dass eine Vielzahl von Anlagen mangels Wirtschaftlichkeit abgebaut werden wird, auch wenn deren Weiterbetrieb technisch möglich wäre. Einen derartigen Verlust von Erzeugungskapazitäten gilt es zur Erreichung des 65 Prozent Ziels dringend zu verhindern."
Drucksache 280/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 20. Er befürchtet, dass die Zielvorgaben der Strategie einen erheblichen Einfluss auf die bestehende Agrarstruktur haben können. Er gibt deshalb zu bedenken, dass die pauschale Reduktion der Betriebsmittel einen Rückgang landwirtschaftlicher Produktionszweige - wie zum Beispiel des Pflanzenbaus und insbesondere des Obst- und Gemüseanbaus - auslösen könnte und nur im Gleichlauf mit einem Angebot an neuen Technologien und mit praxisnaher Forschung für nachhaltige Landnutzungssysteme, verbunden mit entsprechendem Wissenstransfer in die Praxis und Beratung, erreicht werden kann. Im künftigen Forschungsrahmen der EU (Horizont Europa) sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Forschungsergebnisse schneller und direkt in der landwirtschaftlichen Praxis ankommen, etwa durch die frühzeitige Einbindung von Praktikern bei der Formulierung, der Durchführung und der Ergebnisverbreitung von Forschungsvorhaben.
Drucksache 289/20
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Saarland
Entschließung des Bundesrates zur Sicherstellung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz im nationalen und internationalen Innovationswettbewerb
... Das DFKI ist seit Jahren wichtiger Impulsgeber und Treiber für innovative Anwendungen und Verfahren im Bereich der Künstlichen Intelligenz. So ist das DFKI beispielsweise Vorreiter von Überlegungen und Lösungsansätzen für die Zukunft der industriellen Produktion von Morgen und prägte die heutigen Ansätze für die Industrie 4.0.
Drucksache 42/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... d) In § 2 Absatz 2 Nummer 2 wird hinter dem Wort "Baulast" der Satzteil "(zum Beispiel Bau und Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen)" eingefügt.
Drucksache 376/20 (Beschluss)
... Ein Muster für Preisverzeichnisse wird für sinnvoll gehalten. Hierbei sollten jedoch - zusätzlich zu den in der Anlage zum Verordnungsantrag enthaltenen Preisbestandteilen - weitere Preisbestandteile, die bei Türöffnungen zulässiger Weise in Rechnung gestellt werden können, aufgenommen werden. Auf die unternehmerische Freiheit bei der Entgeltdifferenzierung ist Rücksicht zu nehmen, solange dadurch Verbraucherinteressen und die notwendige Preisklarheit nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere kann es angemessen sein, den zusätzlichen Materialaufwand, beispielsweise beim Austausch des Türzylinders, in Rechnung zu stellen. Hinzu kommt, dass für die Fahrtkosten nicht allein die Geschäftsadresse, sondern auch die Betriebsstätte oder das übliche Tätigkeitsgebiet des Schlüsseldienstanbieters maßgeblich sein können. Darüber hinaus sollte erwogen werden, im Preisverzeichnis auch die zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben.
Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... Die fünfte Generation (5G) der Telekommunikationsnetze wird eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft spielen. 5G-Netze werden voraussichtlich enorme wirtschaftliche Chancen bieten und eine wichtige Grundlage für den digitalen und ökologischen Wandel in Bereichen wie Verkehr, Energie, Fertigung, Gesundheit, Landwirtschaft und Medien bilden.
Drucksache 426/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
... Gleichzeitig werden die Unternehmen von parallelen Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Doppelbesichtigungen entlastet.
Drucksache 135/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Stand der Umsetzung der schon gültigen Regelungen zur Kreislaufwirtschaft in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist. Beispielsweise gibt es auch heute noch in vielen Mitgliedstaaten keine funktionierende getrennte Sammlung von Haushaltsabfällen und keine adäquate Entsorgungsinfrastruktur. Dies bewirkt schon heute ungleiche Wettbewerbsbedingungen und Lebensverhältnisse innerhalb Europas.
Drucksache 395/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final Drucksache: 395/20
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die Kompetenzagenda auf eine verstärkte Verschränkung und Zusammenarbeit des Bildungsbereichs mit anderen Handlungsfeldern der EU, wie etwa der Beschäftigungs- oder der Forschungspolitik, abzielt. Dabei begrüßt er ausdrücklich das Bemühen um eine verbesserte Zusammenarbeit und eine stärkere Nutzung von Synergieeffekten. Er fordert jedoch, dass die verbesserte Zusammenarbeit nicht zu einer Aufgabe oder Vermischung der für die beteiligten Politikbereiche in den EU-Verträgen festgelegten spezifischen Rahmenbedingungen und Kompetenzgrundlagen führen darf, und warnt ausdrücklich davor, beispielsweise über eine stärkere Verschränkung der EU-Bildungskooperation mit der EU-Beschäftigungspolitik, die in dem letztgenannten Bereich vorgesehenen weitergehenden Unionskompetenzen auf den Bildungsbereich auszudehnen.
Drucksache 121/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... Anders als in anderen Leistungsbereichen, in denen die Leistungserbringer einen Sicherstellungsauftrag haben (zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser) oder homogene Leistungen nach einheitlichen Standards erbringen (zum Beispiel Arzneimittel, Heilmittel), ist die Hilfsmittelversorgung heterogen gestaltet, um den vielfältigen Bedarfen der Versicherten, aber auch den unterschiedlichen Möglichkeiten der Anbieter sowie dem Wirtschaftlichkeitsgebot gerecht werden zu können.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... IV, aber auch für andere Sozialgesetzbücher, Sozialgesetze und Verordnungen. Weiterer Handlungsbedarf ergibt sich beispielsweise aus Vorgaben der Rechtsprechung oder aus Beschlüssen des Rechnungsprüfungsausschusses. Außerdem sollen Ziele des Koalitionsvertrages umgesetzt und Anregungen der Praxis aufgegriffen werden. Die Neuregelungen dienen auch der Kernzielsetzung des Sozialgesetzbuches, dass Leistungsberechtigte die ihnen zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhalten. Schließlich müssen zur Rechtsbereinigung abgelaufene Übergangs- und sonstige Bestimmungen aufgehoben und redaktionelle Anpassungen durchgeführt werden.
Drucksache 136/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Industriestrategie für Europa - COM(2020) 102 final
... 13. Der Bundesrat begrüßt die angekündigte Gründung einer europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff. Diese sollte zügig eingerichtet werden, auf grünen Wasserstoff fokussiert sein und der EU zu einer Vorreiterrolle in dieser Schlüsseltechnologie verhelfen, indem sie zur Koordination sowie zum Wissens- und Erfahrungsaustausch beiträgt. Regionen müssen dabei mit eingebunden werden. Die norddeutsche Wasserstoffallianz kann dafür beispielgebend sein. Sie ist darauf ausgerichtet, regionale Akteure in konkrete Aktivitäten einzubinden.
Drucksache 1/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... Seit Bestehen des Auswärtigen Dienstes hat der Umfang seiner Aufgaben stetig zugenommen. Dies betrifft auch nicht ministerielle Aufgaben. Aufgaben in den Bereichen Infrastruktur und Verwaltung sind hinzugekommen, ohne dass bislang eine organisatorische Trennung in ministerielle und nicht ministerielle Aufgaben vorgenommen werden konnte. Neue politische Aufträge und der damit verbundene Anstieg der Haushaltsmittel zum Beispiel für die Projektförderung in den Bereichen Humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik haben auch zu einem Zuwachs nicht ministerieller Aufgaben im Zuwendungsbereich geführt. Künftig werden weitere Aufgaben auf das Auswärtige Amt zukommen, beispielsweise die Bearbeitung von Visumanträgen im Zuge der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Drucksache 434/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Die vorgeschlagene Änderung zum Entwurf des Risikoreduzierungsgesetzes wiederholt die in dem Schreiben der Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz an den Bundesfinanzminister vom 20. Mai 2020 gemachten Vorschläge und hat zum Ziel, die vom europäischen Gesetzgeber eröffneten Spielräume zur Berücksichtigung des besonderen Geschäfts- und Risikoprofils der rechtlich selbständigen Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank auch in der nationalen Gesetzgebung im Sinne einer angemessenen und dem Proportionalitätsgedanken entsprechenden Weise zu nutzen. Der europäische Gesetzgeber hat in der jüngsten Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie (CRD V) die genannten Förderbanken aus dem Anwendungsbereich der EU-Bankenrichtlinie und damit aus der europäischen Bankenregulierung insgesamt ausgenommen und so für den deutschen Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diese einer angemessenen nationalen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 46f Absatz 7a KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG
4. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG
5. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG
6. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG
8. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG
9. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG
10. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG
11. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 67/20
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung
... § 64 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2 InsO-E stellt klar, dass im Falle der Auslassung von Teilen der Beschlussgründe dies kenntlich zu machen ist. Insoweit steht den Insolvenzgerichten ein weiter Spielraum bei der Umsetzung der Kenntlichmachung zu. Neben einem entsprechenden Hinweis, dass die Beschlussgründe nach § 64 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 2 InsO-E aufgrund schutzwürdiger Belange eines Beteiligten nur auszugsweise veröffentlicht werden, ist auch denkbar, die entsprechenden tatsächlichen Feststellungen in den Beschlussgründen durch Leerstellen/Punkte oder in ähnlicher Weise zu ersetzen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und des Bundes
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 64
Zu § 64
Zu § 64
Zu Artikel 2
Drucksache 315/20
... /EWG des Rates. Dazu gehören Schutzmasken, z.B. FFP2- und FFP3-Masken, Schutzhandschuhe oder Schutzanzüge, die den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer gewährleisten. Der Begriff der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) umfasst auch austauschbare Bestandteile und einschlägige Verbindungsysteme. PSA dienen z.B. im Falle einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" insbesondere der Eigensicherung des medizinischen Fachpersonals bzw. von Pflegekräften. Mittelbar wird durch die ausreichende Versorgung des medizinischen Fachpersonals und der Pflegekräfte auch die Gesundheit der Patienten und der zu pflegenden Menschen sowie die Aufrechterhaltung funktionierender Gesundheits- und Pflegestrukturen im Krisenfall gesichert. Darüber hinaus spielt im Fall einer Pandemie oder eines anderweitigen Notfalls auch die Versorgung mit PSA in anderen systemrelevanten Bereichen eine wichtige Rolle. Die ausreichende Versorgung mit PSA ist besonders wichtig bei der Herstellung von lebenswichtigen Arzneimitteln, Medizinprodukten und Produkten (z.B. für Dialyse, Organ- oder Stammzellentransplantation, medizinischer Sauerstoff). Gleiches gilt für die Produktion von Grundchemikalien zur Herstellung von Desinfektionsmitteln.
Drucksache 346/20
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten -Ausgleichsabgabeverordnung
... Der Anteil, den die Länder an den Bund zum 30. Juni 2020 weiterleiten, wird einmalig auf 10 Prozent reduziert. Das Aufkommen der Ausgleichsabgabe von 2019 (700 Millionen Euro) zugrunde gelegt, würden dann einmalig 70 Millionen Euro weniger an den Ausgleichsfonds weitergeleitet und stattdessen den Integrationsämtern der Länder zur Zielerreichung zur Verfügung stehen. Das Vermögen des Ausgleichsfonds (rund 146 Millionen Euro) lässt diese einmalige Reduzierung zu. Für die Förderung von Projekten besteht auch in Zukunft ein ausreichender Spielraum. Auch die Bundesagentur für Arbeit erhält unverändert ihre 16 Prozent der Ausgleichsabgabe; § 41 Absatz 1 Nummer 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 82/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... Nach reiflicher Überlegung ist daher das Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises die beste Möglichkeit, eine bundesweite Fahrberechtigung nachzuweisen. Der Ausweis ist beim Kontrollpersonal bekannt. Das Verfahren hat sich eingespielt. Mehrheitsfähige Alternativen, die man in einem Gutachten untersuchen lassen könnte, sind nicht eingebracht worden.
Drucksache 498/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem durch eine Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stromspeichern
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Produktion und der Verbrauch von Strom im Zuge der Energiewende stark verändern und das Versorgungssystem in Zukunft deutlich flexibler ausgestaltet werden muss. Da die Verfügbarkeit von Wind- und Sonnenenergie natürlichen Schwankungen unterliegt, erhöht sich mit der zunehmenden Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien auch der Bedarf, auf kurzfristige Änderungen der Erzeugungsleistung zu reagieren und diese auszugleichen. Zugleich ergeben sich auch auf der Nachfrageseite neue Profile und Lastspitzen, beispielsweise durch die zunehmende Elektrifizierung der Sektoren Industrie, Wärme und Verkehr.
Drucksache 283/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa und zur vorübergehenden Befreiung zur Durchreise zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie (2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung - 2. Schengen-COVID-19-V)
... Die Reiseverbindungen in viele Heimatstaaten von in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Schengen-Visum eingereisten Personen sind weiterhin stark eingeschränkt, so dass diese Personen auch in den nächsten Monaten nur schwer oder überhaupt nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können. Während in einigen EU-Mitgliedstaaten die Infektionszahlen mit dem COVID-19-Virus zurückgehen, befinden sie sich in anderen Staaten, deren Staatsangehörige für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Schengen-Visum benötigen, weiterhin auf hohem Niveau oder steigen sogar noch an (zum Beispiel: Russische Föderation und Ukraine, asiatische, südamerikanische und afrikanische Staaten).
Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 3. Er weist darauf hin, dass die deutschen Kohleregionen bereits einen großen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie zur Erfüllung nationaler und europäischer Klimaschutzziele geleistet haben. So erbrachte beispielsweise Ostdeutschland im Zeitraum von 1990 bis 2016 rund 40 Prozent der gesamtdeutschen CO
I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201
Zeitpunkt der Vorlage
3 Steuerung
Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration
Methode für die Zuweisung von Mitteln
3 Komplexität
3 Beihilfe
II. Zu BR-Drucksache 29/20
III. Zu BR-Drucksache 36/20
IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
3 Direktzuleitung
Drucksache 392/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... (4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ergreift bei Bedarf geeignete Maßnahmen, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nach Absatz 1 Satz 1 zu verhindern, beispielsweise durch Anpassung der Kapazitätsreserve. Kann eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems nach Absatz 1 Satz 1 durch die Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach Satz 1 nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt werden,
Drucksache 417/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der AVV Zoonosen Lebensmittelkette
... "Bei der Auswahl der Proben sind primär Risikogrundsätze anzulegen. Diese Auswahl hat zu berücksichtigen, ob das Untersuchungsziel durch amtliche Probenahme im Rahmen des Zoonose-Stichprobenplans erreicht werden muss, oder ob nicht andere Wege, wie beispielsweise die Beauftragung wissenschaftlicher Studien, geeigneter sind." ‘
Drucksache 7/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW -Gesetzes A. Problem und Ziel
... Bei Absatz 2 handelt es sich um eine Auflistung prägnanter Beispiele für die Art und Weise einer technischen Unterstützung durch das THW, die sowohl gegenüber der Bevölkerung als auch gegenüber dem Bundestag als Haushaltsgesetzgeber Transparenz gewährleistet. Ohne im THWG ausdrücklich erwähnt werden zu müssen, gehören hierzu auch die technischen Fähigkeiten des THW zur Trinkwassernotversorgung nach dem
Drucksache 510/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Hält die Behörde den Termin zum Zeitpunkt der Bekanntmachung zunächst für erforderlich, gelangt diese aber beispielsweise später nach Erhalt der gutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass von dem Termin abgesehen werden kann, war die gesamte Planung diesbezüglich unnötig. Erstrebenswert ist es daher, eine valide Aussage über das "Ob" und das "Wann" der Terminierung einer Erörterung in diesem Sinne zu ermöglichen und die Bekanntmachung des Erörterungstermins von der frühen Bekanntmachung im Sinne des § 10 Absatz 3 und 4 im Übrigen abzugrenzen.
Drucksache 103/20
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates - Die Situation in allen Bereichen der Pflege spürbar verbessern - Kein Ersatz von festangestellten Pflegekräften durch Leiharbeitskräfte
... "Die Partner der Arbeitsgruppe 2 der Konzertierten Aktion Pflege 2 erkennen an, dass die Entscheidung von Pflegefachpersonen, für Verleihunternehmen zu arbeiten, auch ein Ergebnis der aktuellen Arbeitsbedingungen in der Pflege ist. Gleichzeitig führt die Nutzung von Arbeitnehmerüberlassung zu weiteren Belastungen für die Stammbelegschaften, die zum Beispiel verstärkt Wochenend- und Nachtdienste übernehmen müssen. Arbeitnehmerüberlassung von beruflich Pflegenden, die zuvor in einer Stammbelegschaft gearbeitet haben, belastet jedoch nicht nur die Stammbelegschaften. Auch die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer verlieren die dauerhafte Einbindung in ein Pflegeteam und die Möglichkeit, zu den Pflegebedürftigen eine langfristige Beziehung aufzubauen. [...]
Drucksache 361/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur wissenschaftlichen Evaluierung von Kinderschutzverfahren und zu Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes
... Der Abschlussbericht der Kommission enthält über die in diesen Gesetzentwürfen umgesetzten Empfehlungen hinaus die Empfehlung, Kinderschutzverfahren wissenschaftlich zu evaluieren (vgl. Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz, Band I, Seite 145). In familiengerichtlichen Verfahren stellt sich stets die Frage, welche Mittel zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung geeignet sind. Derzeit muss diese Prognose regelhaft ohne wissenschaftlich fundierte Verlaufsuntersuchungen eingeschätzt werden. Entsprechende Verlaufsstudien sind mit Blick auf die Weiterentwicklung der familiengerichtlichen Verfahren - vorbehaltlich der richterlichen Unabhängigkeit - zu befürworten. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse, beispielsweise über die Eignung der gerichtlichen Maßnahmen, können zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Kinderschutzverfahren beitragen.
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds Plus und der Kohäsionsfonds werden weiterhin eine entscheidende Rolle für die Unterstützung des sozialen und territorialen Zusammenhalts in unseren Mitgliedstaaten, Regionen und ländlichen Gebieten spielen, damit sie mit dem digitalen und ökologischen Wandel unserer Welt Schritt halten können. Im Vorschlag der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wurde die Gesamtzuweisung für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2021-2027 auf 373 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen festgesetzt. Auch der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Europäische Meeres- und Fischereifonds werden zum territorialen Zusammenhalt beitragen. Die Kommission hat zudem das Programm InvestEU vorgeschlagen, das 650 Mrd. EUR an Investitionen mobilisieren soll, darunter 50 Mrd. EUR für soziale Infrastrukturprojekte und soziale Investitionen in Bildung und Kompetenzen, soziales Unternehmertum und Mikrofinanzierung. InvestEU wird neue Partnerschaftsmodelle sowie neue Geschäfts- und Finanzierungsmodelle mit dem Ziel einrichten, bessere soziale Ergebnisse zu erreichen und das Potenzial des Kapitals von Investoren und philanthropischen Geldgebern zu erschließen.
Drucksache 15/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
... Die Länder begrüßen die Neufassung der AVV, soweit damit Anpassungen an die internationalen Vorgaben der ICAO vorgenommen und Erleichterungen im Genehmigungsverfahren (zum Beispiel hinsichtlich Anlagen mit einer Rotorblattlänge von mehr als 65 Metern) erreicht werden.
Drucksache 360/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht
... Die Generalklausel in § 158 Absatz 1 FamFG wird in § 158 Absatz 2 FamFG durch Regelbeispiele präzisiert, die als Orientierung zur Auslegung des Begriffs der Erforderlichkeit in § 158 Absatz 1 FamFG dienen. Die Bestellung ist also in den in § 158 Absatz 2 FamFG genannten Konstellationen "in der Regel" erforderlich. Jedoch erscheint es in diesen Konstellationen generell sinnvoll, einen Verfahrensbeistand zu bestellen. Zudem birgt der Regelvorbehalt die Gefahr, dass die Bestellung von Verfahrensbeiständen infolge fehlerhafter Rechtsanwendung auch in Fällen unterbleibt, in denen die Erforderlichkeit eindeutig zu bejahen ist. Gleichzeitig soll das durch Streichung des Regelvorbehalts zumindest denkbare Auslegungsergebnis vermieden werden, dass es sich bei der Aufzählung der Fälle in Absatz 2 um eine abschließende handeln könnte. Daher werden die Wörter "in der Regel" in § 158 Absatz 2 FamFG durch das Wort "insbesondere" ersetzt.
Drucksache 239/1/20
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetz es und zur Änderung weiterer Vorschriften
... 6. Der Bundesrat hält für einen effektiven Klimaschutz im Straßengüterverkehr die Mautbefreiung für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Lkw, die beispielsweise batterieelektrisch, über Oberleitungen oder über einen Brennstoffzellenantrieb betrieben werden, für vorzugswürdig.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständige, auf EU-Ebene angesiedelte Aufsicht muss mit überaus klaren Befugnissen ausgestattet werden, um die nationalen Behörden bei den verschiedenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beaufsichtigen und anzuweisen, und um die Koordinierung mit Aufsichtsbehörden außerhalb der EU zu verbessern. Es sollte ein formelles Verfahren dafür festgelegt werden, welche Befugnisse die Aufsicht auf EU und auf nationaler Ebene jeweils hat und wie diese zusammenspielen.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 501/20
Verordnungsantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Thüringen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Eine Verlängerung der Westbalkanregelung liegt daher im öffentlichen Interesse. Denn die Regelung leistet nicht nur einen wünschenswerten Beitrag zur Verringerung irregulärer Migration, sondern ist inzwischen für die Sicherung des Arbeitskräftebedarfs der deutschen Wirtschaft von maßgeblicher Bedeutung. Die bisherige Voraussetzung wonach in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung in Deutschland keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden dürfen, entfällt im vorliegenden Verordnungsentwurf, da sich die zugrundeliegende Ausgangsituation verändert hat und die Asylmigration aus den Westbalkanstaaten nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Zudem gelten durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten nunmehr allgemeine Regelungen mit vergleichbar einschränkender Wirkung.
Drucksache 314/1/20
... Zu den erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen gehört neben hinreichenden Ausbauzielen auch ein geeignetes Fördersystem. Der Gesetzentwurf sieht für bestimmte Fallkonstellationen ein dynamisches Gebotsverfahren mit einer so genannten zweiten Gebotskomponente vor. Damit verbunden ist die Gefahr, dass höhere Stromgestehungskosten und damit höhere Förderkosten entstehen und die Realisierungswahrscheinlichkeit sinkt. Die Branche spricht sich demgegenüber für so genannte Differenzverträge aus. Dabei handelt es sich um staatlich oder über das EEG-System abgesicherte Langzeitverträge zwischen Projektentwicklern und den Übertragungsnetzbetreibern oder einem staatlichen Zweckunternehmen. Vor Projektbeginn wird - beispielsweise in Ausschreibungen - ein Preis ermittelt, der für den gesamten Förderzeitraum fixiert wird. Die damit einhergehende verbesserte wirtschaftliche Planbarkeit bzw. geringen wirtschaftlichen Risiken könnten gerade für vergleichsweise kleine Akteure und die Vermeidung einer (weiteren) Marktkonzentration in der Offshore-Branche dienlich sein. Die Neufestlegung der Ausschreibungssystematik im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle zum Jahresende ermöglicht bis dahin auch einen fachlichen Austausch zu den unterschiedlichen Modellen.
Drucksache 165/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
... Künftig soll sich die Verfahrensgebühr in Verfahren, in denen mehrere Fluggäste aus demselben tatsächlichen Grund, d.h. weil sie mit demselben Flug befördert wurden, bei dem der Haftungsgrund, etwa eine Annullierung, eingetreten ist, als Anspruchsteller auftreten, ab dem zweiten und für jeden weiteren Fluggast um 30 Euro erhöhen. Mit dieser Regelung soll zum einen klargestellt werden, dass auch in Verfahren mit mehreren Anspruchstellern die Verfahrensgebühr nur einmal entsteht. Zum anderen soll damit aber auch der Mehraufwand kompensiert werden, der dadurch entsteht, dass mehrere Fluggäste an dem Verfahren beteiligt sind. Dieser Mehraufwand besteht beispielsweise darin, dass die Daten jedes Fluggastes gesondert zu erfassen sind, dass für jeden Fluggast gesondert zu prüfen ist, ob ein formgerechter Antrag vorliegt, sowie darin, dass für jeden Fluggast das Bestehen eines Anspruchs gegen das Luftfahrtunternehmen gesondert zu prüfen ist. Der Zuschlag fällt indes nur dann an, wenn mehrere Personen auf Anspruchstellerseite auftreten, jedoch nicht in den Fällen, in denen ein Fluggast in einem Verfahren gleichzeitig mehrere Ansprüche geltend macht.
Drucksache 91/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung
... Neben der Herstellung von Fluxölen kommen noch weitere Verfahren als möglicherweise gleichwertige oder bessere Recyclingverfahren als die Herstellung von Basisöl durch Aufbereitung in Betracht (z.B. Herstellung von Schweröl oder Spindelöl, s. Begründung zu Nummer 3). Für eine Hervorhebung gerade der Variante Fluxöl besteht kein Anlass. Vielmehr sollte der Verordnungstext entwicklungs- und technologieoffen sein. Die beispielhafte Aufzählung aktuell möglicher alternativer Recyclingverfahren in der Begründung genügt.
Drucksache 434/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) Nr. 2019/878 und (EU) Nr. 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG )
... Die vorgeschlagene Änderung zum Entwurf des Risikoreduzierungsgesetzes wiederholt die in dem Schreiben der Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz an den Bundesfinanzminister vom 20. Mai 2020 gemachten Vorschläge und hat zum Ziel, die vom europäischen Gesetzgeber eröffneten Spielräume zur Berücksichtigung des besonderen Geschäfts- und Risikoprofils der rechtlich selbständigen Förderbanken der Länder sowie der Landwirtschaftlichen Rentenbank auch in der nationalen Gesetzgebung im Sinne einer angemessenen und dem Proportionalitätsgedanken entsprechenden Weise zu nutzen. Der europäische Gesetzgeber hat in der jüngsten Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie (CRD V) die genannten Förderbanken aus dem Anwendungsbereich der EU-Bankenrichtlinie und damit aus der europäischen Bankenregulierung insgesamt ausgenommen und so für den deutschen Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, diese einer angemessenen nationalen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des
1. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 9i - neu - KWG
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 2 KWG
3. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 6d Absatz 1 Satz 3 KWG
4. Zu Artikel 2 Nummer 36 Buchstabe c § 15 Absatz 6 KWG
5. Zu Artikel 2 Nummer 37 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 24 Absatz 1 Nummer 15 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 2 Nummer 39 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 25a Absatz 5b Satz 1 KWG
7. Zu Artikel 2 Nummer 42 § 25n KWG
8. Zu Artikel 8 Absatz 1 § 2 Absatz 4 Nummer 7 WpHG
9. Zu Artikel 8 Absatz 1 Nummer 2 § 65b Satz 1 und 2 WpHG
10. Zu Artikel 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 1a -neu- § 8a Absatz 5a, § 8b Absatz 2 Satz 1 StFG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 9 § 319a Absatz 1 HGB
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 265/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... Die Regelung dient dazu eine zusätzliche Rückgabemöglichkeit für die Verbraucher zu schaffen. Derzeit werden Industrie-Altbatterien nur über den Vertreiber, über Behandlungseinrichtungen nach § 12 Absatz 2 und gewerbliche Altbatterieentsorger zurückgenommen. Die Definition von Industriebatterien umfasst jedoch auch Batterien für Elektrofahrzeuge jeder Art, wie beispielsweise E-Fahrräder. Da es demnach auch Industriebatterien gibt, die typischerweise beim privaten Haushalt anfallen, erleichtert die zusätzliche Rückgabemöglichkeit über die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger die Erfassung dieser Batteriearten.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.