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86 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sportvereins"


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Drucksache 363/1/19

... "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."



Drucksache 651/19

... Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."



Drucksache 363/19 (Beschluss)

... "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen."



Drucksache 39/17

... - Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich ein geringer Erfüllungsaufwand durch die Pflicht, unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm zu kennzeichnen. Es handelt sich dabei um einen einmaligen Vorgang, der mit Kosten in Höhe von max. 10 Euro für die Erstellung einer Plakette und mit einem Zeitaufwand von circa einer Stunde verbunden ist. Insbesondere kann die Kennzeichnung auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit Adressgravur erfolgen. Diese sind bereits ab etwa 5 Euro im Handel erhältlich. - Für Steuerer von unbemannten Luftfahrtsystemen oder Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm entsteht zudem ein Erfüllungsaufwand aufgrund der Pflicht, bestimmte Kenntnisse nachzuweisen. Steuerer von Flugmodellen können diesen Nachweis auch durch eine Bescheinigung eines Luftsportvereins nach § 21e erbringen; dies verringert den Aufwand, da in diesem Bereich in vielen Fällen ohnehin eine Vereinsmitgliedschaft besteht.



Drucksache 663/12

... Soweit die steuerbegünstigten Körperschaften wirtschaftlich tätig sind, führt die Anhebung der Umsatzgrenze bei sportlichen Veranstaltungen (§ 67a AO) zu einer Senkung des Erfüllungsaufwands, da bis zum Überschreiten dieser Umsatzgrenze die sportliche Veranstaltung als Zweckbetrieb eingeordnet wird und daher von der Steuerbefreiung mitumfasst ist. Daraus ergibt sich eine Zeitersparnis von jeweils ca. 120 Minuten. Davon betroffen sind ca. 91 000 Sportvereine.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/12




B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 60a
Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

§ 62
Rücklagen und Vermögensverwendung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern

§ 31b
Haftung von Vereinsmitgliedern

Artikel 7
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 8
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 6

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

§ 4
Satz 2 - neu -

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2329: Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 844/11

... (z.B. Beiträge für Kindertagesstätten, Kindergärten und vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung des Kindes) und in Kindertagespflege einschließlich der Verpflegungskosten und Versicherungsbeiträge. Für diese Unterhaltszahlungen kann typisierend davon ausgegangen werden, dass sie dem Kind zu Gute kommen. Dies gilt auch, wenn die Aufwendungen nicht im Tabellenunterhalt enthalten sind. In Betracht für eine Anrechnung kommen ebenso Sportvereinsbeiträge, Zahlungen für Musikunterricht und Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 844/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

§ 4
Beginn des Anspruchs

§ 12
Bericht

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1255: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 68/1/09

... bewusst sein werden. Gerade im Hinblick auf die besondere Sensibilität der in erweiterten Führungszeugnissen enthaltenen Daten müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, dass solche Daten nicht unbefugt weitergegeben werden (z.B. durch Mitglieder eines Sportvereins an Nachbarn oder Bekannte des Betroffenen). Daher wäre eine bereichsspezifische Regelung zur vertraulichen Behandlung von Führungszeugnissen und zur Zweckbindung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten wünschenswert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/1/09




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1

4 Allgemein


 
 
 


Drucksache 68/09 (Beschluss)

... bewusst sein werden. Gerade im Hinblick auf die besondere Sensibilität der in erweiterten Führungszeugnissen enthaltenen Daten müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden, dass solche Daten nicht unbefugt weitergegeben werden (z.B. durch Mitglieder eines Sportvereins an Nachbarn oder Bekannte des Betroffenen). Daher wäre eine bereichsspezifische Regelung zur vertraulichen Behandlung von Führungszeugnissen und zur Zweckbindung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten wünschenswert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/09 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.