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"Station"
Drucksache 277/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG )
... Dies führt in den neuen Ländern zu Finanzierungsproblemen und einem unsachgerechten Aufwuchs der Krankenhausfinanzierungmittel. Nach Artikel 14 Absatz 1 Gesundheitsstrukturgesetz erhielten die neuen Länder in den Jahren 2002 bis 2014 Zuweisungen für Investitionen von den Sozialversicherungsträgern. Diese Einnahmen waren für die Verbesserung des Niveaus der stationären Versorgung und zur Anpassung an das Niveau im übrigen Bundesgebiet bestimmt. Nach Artikel 14 Absatz 2 Gesundheitsstrukturgesetz blieben die Verpflichtung der neuen Länder zur Investitionsfinanzierung nach dem
Drucksache 25/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption
... 1. einem Soldaten der Bundeswehr: ein Soldat der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich zur Zeit der Tat im Inland aufhalten;
Drucksache 533/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"
... Buch Sozialgesetzbuch" wird die Bundesregierung gebeten, "umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu formulieren, unter denen in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe Leistungen nach § 37
Drucksache 320/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Stärkung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei der stationären Krankenhausbehandlung nach dem SGB V
Entschließung des Bundesrates: Stärkung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei der stationären Krankenhausbehandlung nach dem
Drucksache 354/2/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG
... XI fehlt hingegen. Personalausstattung und Qualitätssicherung sind eng verwoben. Die Frage, welche Grundanforderungen an die Personalausstattung in stationären Einrichtungen genügen müssen, um dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch qualitativ in den Einrichtungen zur Wirkung zu verhelfen, ist eine solch grundlegende Frage, zu der Empfehlungen wichtig sind. Der Qualitätsausschuss sollte insoweit auch dazu genutzt werden, zumindest Empfehlungen zu "Maßstäben und Grundsätzen der Personalbemessung" auf Bundesebene zu erarbeiten, die dann im Rahmen der Umsetzung auf Länderebene weiter ausgestaltet werden.
Drucksache 551/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... Um sowohl die Umrüstquoten fortlaufend, als auch die Geräuschentwicklung der Güterfahrzeuge über die Lebensdauer sowie die Fortschritte beim Bahnlärmschutz insgesamt nachvollziehbar und objektiv zu ermitteln und zukünftige Betriebsbeschränkungen und Fahrzeugzustände überwachen zu können, ist ein flächendeckendes Netz mit Dauermessstationen erforderlich. Die dadurch geschaffene Transparenz ist ein wichtiges Element, um die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Bahninfrastruktur zu erhalten.
Drucksache 603/15
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung
... Die Verankerung der Substitutionsbehandlung im Hilfesystem hat zu einer Entwicklung hin zu einem regelhaften und sehr gut genutzten Angebot geführt. Da aber immer weniger Ärztinnen und Ärzte - insbesondere im ländlichen Raum - bereit sind, diese Behandlung anzubieten, ist die flächendeckende Sicherstellung der Substitutionsbehandlung zunehmend gefährdet. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die in Teilen nicht mehr sachgerechten und mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr in Einklang stehenden rechtlichen Regelungen in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Die Länder sind sich mit den Fachverbänden, ärztlichen Berufsverbänden, den substituierenden Ärztinnen und Ärzten und den Trägern der Suchthilfe darüber einig, dass die BtMVV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Insbesondere sollten nur solche Regelungen in der BtMVV verbleiben, die die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs betreffen. Zudem bedürfen beispielsweise auch die Vorschriften zur Substitution im stationären Setting und die Konsiliarregelung einer Überarbeitung und sind die Straf- und Bußgeldvorschriften zu überprüfen.
Drucksache 255/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung
... "45b I. Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in einem Gemeindegebiet oder in Stadtteilen flächendeckend Parkbevorrechtigungen geschaffen werden, so sind vor der Anordnung zumindest für das jeweilige Gebiet verkehrliche Auswirkungen zu berücksichtigen (z.B. durch ein Stellplatz-Konzept, um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zu gewährleisten). Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden, wo der Anschluss an den ÖPV, Carsharing oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtert wird. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.
Drucksache 532/15
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV )
... 1. ein Krankenhaus oder Teile von akutstationären Versorgungseinrichtungen eines Krankenhauses dauerhaft geschlossen werden, insbesondere wenn ein Standort, eine unselbständige Betriebsstätte oder eine Fachrichtung, mindestens aber eine Abteilung eines Krankenhauses geschlossen wird,
Drucksache 599/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2008/98 /EG über Abfälle - COM(2015) 595 final; Ratsdok. 14975/15
... 22. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die landwirtschaftliche Erzeugung zur Klarstellung auch ausdrücklich in die Kette der betrachteten Stationen (verarbeitendes Gewerbe, Handel, Vertrieb et cetera) einbezogen wird.
Zum Paket der Kreislaufwirtschaft
Zur Vorlage allgemein
Im Einzelnen
Zu Artikel 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Artikel 3 Nummer 1a Definition Siedlungsabfall
11. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c Artikel 3 Nummer 4 Definition Bioabfall
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 3 Nummer 3 Definition Altöl
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d Artikel 3 Nummer 4a Definition Bauabfälle
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e und f Artikel 3 Nummer 16 und 17b
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 4 Absatz 3
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Artikel 5 Absatz 1
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b, Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11, 14, 15 Buchstabe a und b und Nummer 23 Delegierte Rechtsakte
18. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a
19. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Artikel 6 Absatz 3
20. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a und b Herstellerverantwortung und Würdigung der Stofferhaltung und Nummer 8 Artikel 8 Absatz 1 Unterabsatz 3 und Artikel 8a Absatz 1 bis 3
Zu Artikel 1 Nummer 9
24. Zu Artikel 1 Nummer 9 und Nummer 21 Artikel 9 Absatz 5 und Artikel 37 Absatz 3
25. Zu Artikel 1 Nummer 13 Artikel 22
26. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b Artikel 35 Absatz 4 und 5 in Verbindung mit Nummer 24 Artikel 39 Absatz 2
Drucksache 360/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
... Mit dem vorgeschlagenen Gesetz sollen auch Sachverhalte außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst werden. Die gesetzliche Unfallversicherung erbringt sowohl Leistungen der ambulanten und stationären medizinischen Behandlung als auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt ebenfalls Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Fehlverhalten von Leistungserbringern in diesen Bereichen des Gesundheitswesens müssen auch durch diese Träger der Sozialversicherung zur Anzeige gebracht werden können.
Drucksache 619/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... (3) An Bord von Tankschiffen, die entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare verflüssigte Gase befördern, oder die nach der Beförderung dieser Güter nicht entgast sind, dürfen an Deck im Bereich der Ladung sowie in Pumpenräumen und Kofferdämmen nur stationäre stromversorgte explosionsgeschützte Geräte und Installationen oder elektrische Geräte mit eigener Stromquelle in einer explosionsgeschützten Bauart verwendet werden. Durch betriebliche und gerätetechnische Maßnahmen müssen Funkenbildung und heiße Oberflächen ausgeschlossen werden.
Drucksache 255/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung
... "45b I. Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in einem Gemeindegebiet oder in Stadtteilen flächendeckend Parkbevorrechtigungen geschaffen werden, so sind vor der Anordnung zumindest für das jeweilige Gebiet verkehrliche Auswirkungen zu berücksichtigen (z.B. durch ein Stellplatz-Konzept, um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zu gewährleisten). Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden, wo der Anschluss an den ÖPV, Carsharing oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtert wird. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.
Drucksache 349/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
... Nach bisheriger Konzeption bleibt das vorläufig in Obhut nehmende Jugendamt dauerhaft zuständig, auch wenn das Kind oder der Jugendliche in einem weit entfernt gelegenen Jugendamtsbezirk mit Verwandten zusammengeführt wird. Nach einer Familienzusammenführung ergeben sich für das zuständige Jugendamt, anders als bei einer stationären Unterbringung, regelmäßig Aufgaben, die eine Ortsnähe erfordern. Die Geeignetheit der Verwandten als Pflegefamilie - mit oder ohne Leistungsbezug nach SGB VIII ist fortwährend zu überprüfen (§ 37 Absatz 3 SGB VIII), ambulante Leistungen sind mit dem Kind oder Jugendlichen sowie den Anbietern vor Ort zu entwickeln. Es ist daher notwendig, dass mit einer Familienzusammenführung auch die Zuständigkeit an den neuen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen wechselt.
Drucksache 300/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe - Antrag des Freistaates Bayern -
... Die Initiative zum geschäftlichen Verkehr geht bei Tätigkeiten im Reisegewerbe nicht vom Kunden aus, sondern anders als im stationären Gewerbe regelmäßig vom Gewerbetreibenden. Seine Identität ist infolge seines Auftretens außerhalb einer Niederlassung und überhaupt wegen des vielfach nur flüchtigen Kontaktes mit den Verbrauchern schwieriger feststellbar. Ein regelmäßiges Problem besteht zum einen darin, dass ohne eine ladungsfähige Anschrift des Veranstalters Verbraucherinnen und Verbraucher der Möglichkeit beraubt werden, ihre bestehenden Verbraucherrechte wie Widerrufsrecht, Garantie- oder Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Zum anderen ist es auch Verbraucherorganisationen nicht möglich, Abmahnungen im Sinne des § 3 Absatz 2
Drucksache 283/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... "(4a) Über eine mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 einmalige basiswirksame Erhöhung des nach Absatz 4 Satz 1 für das Jahr 2016 angepassten Aufsatzwertes ist in den Vereinbarungen nach Absatz 3 Satz 1 im Jahr 2016 zu verhandeln, wenn die jeweils für das Jahr 2014 und jeweils einschließlich der Bereinigungen zu berechnende durchschnittliche an die Kassenärztliche Vereinigung entrichtete morbiditätsbedingte Gesamtvergütung je Versicherten mit Wohnort im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung die durchschnittliche an alle Kassenärztlichen Vereinigungen im Bundesgebiet entrichtete morbiditätsbedingte Gesamtvergütung je Versicherten unterschreitet. Die Berechnungen nach Satz 1 werden durch das Institut nach § 87 Absatz 3b Satz 1 durchgeführt. Es teilt den Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 und dem Bundesministerium für Gesundheit das Ergebnis bis spätestens zum 15. September 2016 mit. Eine einmalige basiswirksame Erhöhung des Aufsatzwertes ist nur dann zu vereinbaren, wenn in den Verhandlungen nach Satz 1 festgestellt wird, dass der Aufsatzwert im Jahr 2014 unbegründet zu niedrig war. Ob und in welchem Umfang der Aufsatzwert im Jahr 2014 unbegründet zu niedrig war, ist von der Kassenärztlichen Vereinigung auch unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme des stationären Sektors nachzuweisen. Der Aufsatzwert ist in dem Umfang zu erhöhen, wie der Aufsatzwert im Jahr 2014 unbegründet zu niedrig war. Die durch die vereinbarte Erhöhung des Aufsatzwertes einschließlich der Bereinigungen sich ergebende morbiditätsbedingte Gesamtvergütung je Versicherten mit Wohnort im Bezirk der betroffenen Kassenärztlichen Vereinigung im Jahr 2014 darf die für das Jahr 2014 berechnete durchschnittliche an alle Kassenärztlichen Vereinigungen im Bundesgebiet einschließlich der Bereinigung entrichtete morbiditätsbedingte Gesamtvergütung je Versicherten nicht übersteigen. Die Erhöhung erfolgt um einen im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung für alle Krankenkassen einheitlichen Faktor. Die vereinbarte Erhöhung kann auch schrittweise über mehrere Jahre verteilt werden. Die zusätzlichen Mittel sind zur Verbesserung der Versorgungsstruktur einzusetzen. Umverteilungen zu Lasten anderer Kassenärztlicher Vereinigungen sind auszuschließen."
Drucksache 490/15
... (5) Die Dynamik des Anstiegs der Infrastrukturentgelte, insbesondere der Stations- und Trassenentgelte im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, ist nach Maßgabe des Eisenbahnregulierungsrechts zu begrenzen.
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes - Drucksachen 18/3785, 18/3993, 18/4164, 18/4189, 18/4514 -
Anlage Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Regionalisierungsgesetzes.
,Artikel 2 Weitere Änderung des Regionalisierungsgesetzes
§ 5 Finanzierung und Verteilung
§ 6 Verwendung
Anlage (zu § 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 551/15
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates "Lärmschutz an Schienenwegen verbessern"
... Um sowohl die Umrüstquoten fortlaufend, als auch die Geräuschentwicklung der Güterfahrzeuge über die Lebensdauer sowie die Fortschritte beim Bahnlärmschutz insgesamt nachvollziehbar und objektiv zu ermitteln und zukünftige Betriebsbeschränkungen und Fahrzeugzustände überwachen zu können, ist ein flächendeckendes Netz mit Dauermessstationen erforderlich. Die dadurch geschaffene Transparenz ist ein wichtiges Element um die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Bahninfrastruktur zu erhalten.
Drucksache 223/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM(2015) 240 final
... 8. Zur Gewährleistung der Seenotrettung schlägt er die Einrichtung einer internationalen, zivilen Seenotrettungsmission im zentralen Mittelmeer vor, welche auch Schiffe enthalten soll, die permanent auf See stationiert sind.
Drucksache 354/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
... Insgesamt wird durch die weitere Flexibilisierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege die Wirksamkeit der Maßnahmen gestärkt und deren Inanspruchnahme gefördert. Dies stärkt die häusliche Pflege und entspricht auch dem Grundsatz ambulant vor stationär.
Drucksache 344/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... - von einer stationären Einrichtung in eine ambulante betreute Wohnmöglichkeit wechselt oder
Drucksache 519/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG )
... "In den Vereinbarungen nach Satz 4 sind bundesweit geltende Standards zum Leistungsumfang und zur Qualität der zuschussfähigen Leistungen festzulegen. Der besondere Verwaltungsaufwand stationärer Hospize ist dabei zu berücksichtigen. Die Vereinbarungen nach Satz 4 sind spätestens bis zum ... [einsetzen: Datum des letzten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] und danach mindestens alle vier Jahre zu überprüfen und an aktuelle Versorgungsund Kostenentwicklungen anzupassen. In den Vereinbarungen ist auch zu regeln, in welchen Fällen Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung in ein stationäres Hospiz wechseln können; dabei sind die berechtigten Wünsche der Bewohner zu berücksichtigen."
Drucksache 500/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel für alle - Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik COM(2015) 497 final
... Die EU gehört zu den 25 WTO-Mitgliedern, die derzeit das ehrgeizige plurilaterale Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA) aushandeln. Auf diese Länder entfallen zusammengenommen bereits 70 % des weltweiten Handels mit Dienstleistungen; das TiSA könnte somit eine wichtige Zwischenstation auf dem Weg aller WTO-Mitglieder zur Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und der entsprechenden Regeln werden, womit der Anschluss an den Stand der Liberalisierung und Regulierung des Warenhandels hergestellt wäre. Außerdem sollten in den laufenden Verhandlungen über ein Abkommen über den Handel mit Umweltschutzgütern (Environmental Goods Agreement, EGA) letztlich auch die Dienstleistungen zur Sprache kommen, die für einen wirklich grenzüberschreitenden Vertrieb dieser Güter notwendig sind. Die EU hat ferner vorgeschlagen, dass die Doha-Entwicklungsagenda (Doha Development Agenda, DDA) der WTO sich auf Dienstleistungen konzentrieren sollte, welche wirksame Katalysatoren für den Warenhandel darstellen.
Drucksache 518/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KHSG )
... (1) Zur Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung wird beim Bundesversicherungsamt aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ein Fonds in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro errichtet (Strukturfonds). Im Fall einer finanziellen Beteiligung der privaten Krankenversicherungen an der Förderung nach Satz 1 erhöht sich das Fördervolumen um den entsprechenden Betrag. Zweck des Strukturfonds ist insbesondere der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen; palliative Versorgungsstrukturen sollen gefördert werden. Von dem in Satz 1 genannten Betrag, abzüglich der Aufwendungen nach Absatz 2 Satz 6 und nach § 14 Satz 4, kann jedes Land den Anteil abrufen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 1. Januar 2016 ergibt. Soweit durch die von einem Land bis zum 31. Juli 2017 eingereichten Anträge die ihm nach Satz 4 zustehenden Fördermittel nicht ausgeschöpft werden, werden mit diesen Mitteln Vorhaben anderer Länder gefördert, für die Anträge gestellt worden sind. Fördermittel können auch für die Finanzierung der Zinsen, der Tilgung und der Verwaltungskosten von Darlehen gewährt werden, soweit diese zur Finanzierung förderungsfähiger Vorhaben nach Satz 3 aufgenommen worden sind.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 12 Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
§ 13 Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
§ 14 Auswertung der Wirkungen der Förderung
§ 15 Beteiligung an Schließungskosten
Artikel 2 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 3 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 39c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 110a Qualitätsverträge
§ 132h Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen
§ 135a Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung.
§ 135b Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
§ 135c Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
§ 136 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung
§ 136a Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten Bereichen
§ 136b Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung im Krankenhaus
§ 136c Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Qualitätssicherung und Krankenhausplanung
§ 136d Evaluation und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
§ 137 Durchsetzung und Kontrolle der Qualitätsanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
§ 137b Aufträge des Gemeinsamen Bundesausschusses an das Institut nach § 137a
§ 275a Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst
Artikel 6a Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Artikel 8 Änderung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 603/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Substitutionsbehandlung
... Die Verankerung der Substitutionsbehandlung im Hilfesystem hat zu einer Entwicklung hin zu einem regelhaften und sehr gut genutzten Angebot geführt. Da aber immer weniger Ärztinnen und Ärzte - insbesondere im ländlichen Raum bereit sind, diese Behandlung anzubieten, ist die flächendeckende Sicherstellung der Substitutionsbehandlung zunehmend gefährdet. Ein wesentlicher Grund hierfür sind die in Teilen nicht mehr sachgerechten und mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr in Einklang stehenden rechtlichen Regelungen in der BtMVV. Die Länder sind sich mit den Fachverbänden, ärztlichen Berufsverbänden, den substituierenden Ärztinnen und Ärzten und den Trägern der Suchthilfe darüber einig, dass die BtMVV einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Insbesondere sollten nur solche Regelungen in der BtMVV verbleiben, die die Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs betreffen. Zudem bedürfen beispielsweise auch die Vorschriften zur Substitution im stationären Setting und die Konsiliarregelung einer Überarbeitung und sind die Straf- und Bußgeldvorschriften zu überprüfen.
Drucksache 255/15
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung
... "148 I. Sollen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in einem Gemeindegebiet oder in Stadtteilen flächendeckend Parkbevorrechtigungen geschaffen werden, so sind vor der Anordnung zumindest für das jeweilige Gebiet verkehrliche Auswirkungen zu berücksichtigen (z.B. durch ein Stellplatz-Konzept, um ein möglichst gleichmäßiges Netz von Stellplätzen, das dem tatsächlichen Bedarf insbesondere an Ladestationen Rechnung trägt, zu gewährleisten. Parkprivilegien sollen insbesondere an Verkehrsknotenpunkten eingerichtet werden, wo der Anschluss an den ÖPV, Carsharing oder andere umweltfreundliche Verkehrsmittel erleichtert wird. Dabei geht die Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs aller Verkehrsteilnehmer der Bevorrechtigung vor. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Verträglichkeit der Bevorrechtigung mit den Anforderungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zu berücksichtigen. In dem Konzept sind sowohl Stellflächen an Ladestationen als auch nicht stationsbasierte Stellflächen zu berücksichtigen. Die Ausweisung von Stellflächen kommt insbesondere in Innenstadtlagen in Betracht.
Drucksache 195/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)
... In der Rahmenvereinbarung für stationäre Hospize wird zwar an verschiedenen Stellen auf die Bedürfnisse von Kindern Bezug genommen. Diese bisweilen eher allgemein gehaltenen Ausführungen tragen den besonderen Belangen von Kindern, denen es in stationären Kinderhospizen nachzukommen gilt, jedoch nicht in ausreichendem Maße Rechnung. Dies gilt nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass stationäre Kinderhospize völlig anders konzeptioniert sind als stationäre Hospize für Erwachsene. Das stationäre Kinderhospiz dient, im Gegensatz zum stationären Hospiz für Erwachsene, in erster Linie der Entlastung und Begleitung der Familien, wobei insbesondere auch die Geschwisterkinder im Fokus stehen. Viele Familien nutzen die Einrichtung auch mehrfach. Diesen Besonderheiten und den speziellen Bedürfnissen von Kindern und ihren Familien gilt es in einer eigenständigen Rahmenvereinbarung umfassend Rechnung zu tragen. Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ist daher zwingend vorzuschreiben und nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, lediglich als Möglichkeit einzuräumen ("kann").
Drucksache 440/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... 1. eine in Deutschland gelegene Satelliten-Bodenstation für die Aufwärtsstrecke nutzen oder
Drucksache 499/15
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV)
... 5. Geräte: Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder ortsbewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die
Drucksache 349/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
... Nach bisheriger Konzeption bleibt das vorläufig in Obhut nehmende Jugendamt dauerhaft zuständig, auch wenn das Kind oder der Jugendliche in einem weit entfernt gelegenen Jugendamtsbezirk mit Verwandten zusammengeführt wird. Nach einer Familienzusammenführung ergeben sich für das zuständige Jugendamt, anders als bei einer stationären Unterbringung, regelmäßig Aufgaben, die eine Ortsnähe erfordern. Die Geeignetheit der Verwandten als Pflegefamilie - mit oder ohne Leistungsbezug nach SGB VIII ist fortwährend zu überprüfen (§ 37 Absatz 3 SGB VIII), ambulante Leistungen sind mit dem Kind oder Jugendlichen sowie den Anbietern vor Ort zu entwickeln. Es ist daher notwendig, dass mit einer Familienzusammenführung auch die Zuständigkeit an den neuen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes oder Jugendlichen wechselt.
Drucksache 320/15
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: "Stärkung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei der stationären Krankenhausbehandlung nach dem SGB V"
Entschließung des Bundesrates: "Stärkung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei der stationären Krankenhausbehandlung nach dem
Drucksache 391/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Gesetzbuches (BGB) in der Fassung des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vom 18. Februar 2013 (BGBl. I S. 266) mit Artikel 3 Absatz 1 GG vereinbar ist, soweit er für die Einwilligung des Betreuers in eine stationär durchzuführende ärztliche Zwangsmaßnahme auch bei Betroffenen, die sich der Behandlung räumlich nicht entziehen wollen oder hierzu körperlich nicht in der Lage sind, voraussetzt, dass die Behandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Absatz 1 BGB erfolgt - 1 BvL 8/15 -
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... -Emissionen des noch immer weitgehend erdölabhängigen Verkehrssektors treffen. Dazu ist es erforderlich, das gesamte Verkehrssystem schrittweise umzustellen und alternative Kraftstoffe verstärkt zu entwickeln und zu nutzen. Darüber hinaus wird die Kommission weitere Maßnahmen zur Förderung des raschen Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur, wie z.B. Tank- und Ladestationen, treffen. 24 Für die Marktakzeptanz dieser Fahrzeuge ist eine gemeinsame Einführung der Infrastruktur, der Fahrzeuge und der Kraftstoffe von entscheidender Bedeutung.
Drucksache 514/15
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2015: Mitteilung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0625 Titel 532 06 Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei zur Bewältigung der Flüchtlingslage in Deutschland - bis zur Höhe von 42.981 T €
... Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden benötigt, um neben der notwendigen Erstregistrierung und Weiterleitung einreisender Flüchtlinge die mit der Wiedereinführung der stationären Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen gemäß § 2
Drucksache 295/15
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Frequenzverordnung (FreqV)
... Die Betreiber konnten bisher Ihre Verpflichtung - die Inbetriebnahme mindestens einer Raumstation (Satellit) sowie ergänzender bodengestützter Komponenten und der Aufnahme entsprechender Dienste - nicht vollständig erfüllen. Es wurde deshalb ein Durchsetzungsverfahren angestrengt. Auch wird die Nutzung der Frequenzen durch einen Rundfunkdienst von den Betreibern nicht aktiv verfolgt. Es wird dagegen derzeit erwogen, den Dienst (MSS) zu erweitern und für die Kommunikation zwischen Passagieren im Flugzeug und Satellit bzw. Boden zu verwenden (direct air to ground). Auch in der internationalen Diskussion ist kein Interesse erkennbar, diesen Frequenzbereich für die Nutzung durch den Rundfunk verfügbar zu machen. Statt dessen gehen die Überlegungen eher in Richtung einer künftigen Mobilfunkzuweisung.
Drucksache 641/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... (5) Der Anspruch auf ärztlich begleiteten Patiententransport und Krankentransport besteht nur, wenn diese im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Bei Leistungen, die stationär erbracht werden, gilt dies bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus.
Drucksache 113/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... a) Das Zertifizierungssystem gemäß Artikel 24 sieht keine Befreiungsmöglichkeit für Unternehmen mehr vor, die Bio-Produkte im stationären Handel an den Endverbraucher verkaufen. Dies stellt eine Verschärfung in Bezug auf geltendes Recht dar (Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 297/14
Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Präventive und repressive Maßnahmen von Bund und Ländern gegen den Crystal-Konsum
... Die gesundheitlichen Folgen des Crystal-Konsums zeigen sich neben einem steigenden Beratungsanteil in der ambulanten Suchthilfe ebenso in steigenden Fallzahlen der stationären Behandlung, die von 102 Fällen 2009 auf 681 Fälle 2012 für Patienten mit einem Wohnort in Sachsen angewachsen sind 3, sowie in der Entwicklung abgeschlossener stationärer Rehabilitation-Leistungen.
Drucksache 77/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
... Zu ihnen gehören auch die Entmistungskanäle und -leitungen, Vorgruben, Pumpstationen sowie die Zuleitung zur Vorgrube, sofern sie nicht regelmäßig eingestaut sind.
Drucksache 297/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Präventive und repressive Maßnahmen von Bund und Ländern gegen den Crystal-Konsum
... Die gesundheitlichen Folgen des Crystal-Konsums zeigen sich neben einem steigenden Beratungsanteil in der ambulanten Suchthilfe ebenso in steigenden Fallzahlen der stationären Behandlung, die von 102 Fällen 2009 auf 681 Fälle 2012 für Patienten mit einem Wohnort in Sachsen angewachsen sind3, sowie in der Entwicklung abgeschlossener stationärer Rehabilitation-Leistungen.
Drucksache 223/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz - 5. SGB XI-ÄndG)
... Die gesonderte Aufnahme der ambulanten geriatrischen Rehabilitation nähme die ambulante Rehabilitation besonders in den Blick, stärkte sie damit weitergehend und trüge so dem Grundsatz ambulant vor stationär in besonderem Maße Rechnung.
Drucksache 113/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM(2014) 180 final
... a) Das Zertifizierungssystem gemäß Artikel 24 sieht keine Befreiungsmöglichkeit für Unternehmen mehr vor, die Bio-Produkte im stationären Handel an den Endverbraucher verkaufen. Dies stellt eine Verschärfung in Bezug auf geltendes Recht dar (Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 265/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstrukturund Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... "(5) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt zur Entwicklung und Durchführung der Qualitätssicherung sowie zur Verbesserung der Transparenz über die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung Aufträge nach § 137a Absatz 3 an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswese. Soweit hierbei personenbezogene Daten übermittelt werden sollen, gilt § 299."
Drucksache 252/14
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans
... Effektive und effiziente Qualitätssicherungsmaßnahmen setzen eine nachhaltige Versorgungsforschung voraus. Diese gilt es bundesweit zu intensivieren und zu vernetzen. Innovative sektorenübergreifende Versorgungsmodelle zwischen ambulanten und stationären Leistungsanbietern müssen entwickelt und etabliert werden, um alle Akteure im therapeutischen Umfeld enger zu vernetzen. Vergleichende Qualitätssicherung schafft dabei Transparenz für Leistungserbringer und Kassen.
Drucksache 265/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag erhält, ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen als Stiftung des privaten Rechts zu gründen. Damit wird die Qualitätsentwicklung in der ambulanten und stationären Versorgung gestärkt und die Transparenz über die Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessert.
Drucksache 49/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union sowie für die Einfuhr derselben in die Union - COM(2014) 5 final in Verbindung mit
... 13. eine Erlaubniserteilung für Besamungsstationen für den innerstaatlichen Handel (entsprechend § 17
Drucksache 308/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 19. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren gegenüber der Kommission einzubringen, dass die landwirtschaftliche Erzeugung in die Kette der betrachteten Stationen (verarbeitendes Gewerbe, Handel, Vertrieb et cetera) einbezogen wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 252/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans
... Effektive und effiziente Qualitätssicherungsmaßnahmen setzen eine nachhaltige Versorgungsforschung voraus. Diese gilt es bundesweit zu intensivieren und zu vernetzen. Innovative sektorenübergreifende Versorgungsmodelle zwischen ambulanten und stationären Leistungsanbietern müssen entwickelt und etabliert werden, um alle Akteure im therapeutischen Umfeld enger zu vernetzen. Vergleichende Qualitätssicherung schafft dabei Transparenz für Leistungserbringer und Krankenkassen.
Drucksache 265/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstrukturund Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetz der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag erhält, ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen als Stiftung des privaten Rechts zu gründen. Damit wird die Qualitätsentwicklung in der ambulanten und stationären Versorgung gestärkt und die Transparenz über die Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessert.
Drucksache 308/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... 17. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren gegenüber der Kommission einzubringen, dass die landwirtschaftliche Erzeugung in die Kette der betrachteten Stationen (verarbeitendes Gewerbe, Handel, Vertrieb et cetera) einbezogen wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 466/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz - PSG I)
... f) In der Angabe zu § 87b werden die Wörter "Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf" durch die Wörter "zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen" ersetzt.
Drucksache 612/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu formulieren, unter denen in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe Leistungen nach § 37 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (
Drucksache 557/14
... Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel in 2007 und der seit Jahren über die derzeitige Dynamisierungsrate von 1,5 Prozent deutlich hinausgehenden Steigerungen der Trassen- und Stationspreise sowie der Energie- und Personalkosten sind erhebliche Defizite bei der Finanzierung eines zukunftsgerichteten öffentlichen Personennahverkehrs entstanden. Seit 2002 sind die Regionalisierungsmittel insgesamt um 6 Prozent, die Trassenkosten pro Zugkilometer jedoch um 28,8 Prozent (Stand 2013) gestiegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
§ 5 Finanzierung und Verteilung
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu Artikel 2
Drucksache 612/14
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates "Kosten der Behandlungspflege in Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu formulieren, unter denen in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe Leistungen nach § 37 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) bezogen werden können. Alternativ käme eine Öffnung des Begriffs "andere geeignete Orte" für alle stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Betracht.
Drucksache 640/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG )
... XI wird die Beschränkung auf den stationären Bereich aufgehoben.
Drucksache 534/14
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten -Verordnung
... Die erwarteten Anzeigen dieser Berufskrankheit werden auf ca. 165 pro Jahr geschätzt. Damit liegt der geschätzte jährliche Erfüllungsaufwand bei rd. 150.000 Euro. Eine nennenswerte Zahl von Bestandsfällen ist aufgrund der Seltenheit der Krankheit, ihrer akuten Erscheinungsform sowie der Verhinderung einer dauerhaften Manifestation durch Vermeidung der schädigenden Einwirkung nicht zu erwarten.
Drucksache 151/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG)
... Bei stationären Behandlungen sind derzeit im Endergebnis nur circa 42 Prozent der Fälle zuzahlungspflichtig. Alle anderen Patienten sind entweder von der Zuzahlungspflicht befreit oder haben ihre Zuzahlungsverpflichtungen für das laufende Jahr bereits erfüllt. In der Regel werden die Versicherten nach der stationären Behandlung vom Krankenhaus schriftlich zur Entrichtung der Zuzahlung aufgefordert. Wird die Zuzahlung nach erneuter Zahlungsaufforderung und Erlass eines Leistungsbescheides nicht geleistet, fordert das Krankenhaus den Zuzahlungsbetrag von der zuständigen Krankenkasse zurück und erhält von dort eine Verwaltungskostenpauschale (aktuell 8,50 Euro pro Fall). Diese Pauschale deckt nicht die den Krankenhäusern entstehenden Aufwendungen. Anschließend wird der Einzug von der Krankenkasse weiterverfolgt.
Drucksache 270/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke COM(2014) 344 final
... (f) die Empfangsstationen am Boden, an die die Erdbeobachtungsdaten vom Satelliten zu übermitteln sind.
Drucksache 557/14 (Beschluss)
... Aufgrund der Kürzungen der Regionalisierungsmittel in 2007 und der seit Jahren über die derzeitige Dynamisierungsrate von 1,5 Prozent deutlich hinausgehenden Steigerungen der Stations- und Trassenpreise sowie der Energie- und Personalkosten sind erhebliche Defizite bei der Finanzierung eines zukunftsgerichteten öffentlichen Personennahverkehrs entstanden. Seit 2002 sind die Regionalisierungsmittel insgesamt um 6 Prozent, die Trassenkosten pro Zugkilometer jedoch um 28,8 Prozent (Stand 2013) gestiegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Artikel 1 ... Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
§ 5 Finanzierung und Verteilung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu Artikel 2
Drucksache 641/7/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG)
... Da eine Angleichung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur durch eine gesetzliche Regelung möglich ist, soll mit der Änderung eine möglichst zeitnahe Umsetzung ermöglicht werden. Eine weitere Verzögerung bis 2017 ist nicht hinnehmbar. Dies gilt auch für eine einseitige Beweislastregelung für die Kassenärztliche Vereinigungen. Auch der explizite Hinweis auf eine mögliche Begründetheit durch eine höhere Inanspruchnahme des stationären Sektors geht fehl. Den stationären Behandlungen kommt durchweg kein Substitutionseffekt für die ambulante Versorgung zu. Mit Blick auf den Grundsatz "ambulant vor stationär" muss es vielmehr Ziel sein, durch eine Stärkung des ambulanten Bereichs Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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