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"Stellenaustausch"


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Drucksache 659/08

... II sind die zugelassenen kommunalen Träger zwar gesetzlich angehalten, die bei ihnen mit einem Auftrag zur Vermittlung gemeldeten Stellenangebote an die BA zu übermitteln. Die vom Bundesrat vermutete Schlechterstellung der zugelassenen kommunalen Träger ist jedoch nicht gegeben, da es sich hierbei um eine Meldung zum Zwecke der Statistik handelt. Die BA verwendet die gemeldeten Stellendaten nicht, um die bei ihr gemeldeten Arbeitsuchenden darauf zu vermitteln, hierzu ist sie vielmehr auf den in den Kooperationsvereinbarungen verabredeten gegenseitigen Stellenaustausch angewiesen. Auf diese Weise hat die BA bis einschließlich Januar 2008 insgesamt fünf Stellenangebote von den zugelassenen kommunalen Trägern erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/08




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung auf die Entschließung des Bundesrates vom 7. Juli 2006 - BR-Drs. 404/06(B)

Zu Punkt 1:

Zu Punkt 2:

Zu Punkt 3:

Zu Punkt 4:

Zu Punkt 5:

Zu Punkt 6:

Zu Punkt 7:

Zu Punkt 8:

Zu Punkt 9:

Zu Punkt 10:

Zu Punkt 11:

Zu Punkt 12:

Zu Punkt 13:

Zu Punkt 14:


 
 
 


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