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26 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuereinbehalts"


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Drucksache 35/16

... es zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt



Drucksache 35/16 (Beschluss)

... es zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt



Drucksache 333/15 (Beschluss)

... es zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt



Drucksache 333/1/15

... es zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -



Drucksache 850/10 (Beschluss)

... soll eine entsprechende Verlagerung des Kapitalertragsteuereinbehalts für die ausgeschütteten inländischen Dividendenanteile vom inländischen Investmentvermögen auf die auszahlende Stelle erfolgen. Auch für thesaurierende inländische Investmentvermögen soll der bisher ebenfalls durch das Investmentvermögen vorzunehmende Kapitalertragsteuerabzug für inländische Dividenden und Immobilienerträge auf die auszahlende Stelle verlagert werden, indem die Kapitalertragsteuer (einschließlich der Zuschlagsteuern) der auszahlenden Stelle zur Verfügung gestellt werden soll. Hierdurch soll erreicht werden, dass lediglich die Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann, die auch einbehalten wurde.



Drucksache 850/10

... Durch die Verlagerung des Kapitalertragsteuereinbehalts für Dividenden inländischer sammelverwahrter Aktien inländischer Unternehmen von der Hausbank dieser Unternehmen auf die depotverwahrenden Banken (bei Investmenterträgen erfolgt eine Verlagerung von der Investmentgesellschaft auf die depotverwahrenden Banken) werden grundsätzlich keine Informationspflichten der Wirtschaft eingeführt, aufgehoben oder betragsmäßig verändert. Die zwischen den Instituten zu übermittelnden Informationen unterscheiden sich nicht von den auch bisher zu übermittelten Informationen, zudem bleibt auch die Anzahl der Fälle, bei denen Kapitalertragsteuer einzubehalten ist, unverändert.



Drucksache 850/1/10

... soll eine entsprechende Verlagerung des Kapitalertragsteuereinbehalts für die ausgeschütteten inländischen Dividendenanteile vom inländischen Investmentvermögen auf die auszahlende Stelle erfolgen. Auch für thesaurierende inländische Investmentvermögen soll der bisher ebenfalls durch das Investmentvermögen vorzunehmende Kapitalertragsteuerabzug für inländische Dividenden und Immobilienerträge auf die auszahlende Stelle verlagert werden, indem die Kapitalertragsteuer (einschließlich der Zuschlagsteuern) der auszahlenden Stelle zur Verfügung gestellt werden soll. Hierdurch soll erreicht werden, dass lediglich die Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann, die auch einbehalten wurde.



Drucksache 220/07 (Beschluss)

... in der geltenden Fassung muss der Steuerabzug u. a. dann nicht vorgenommen werden, wenn die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben werden und zehn Euro nicht übersteigen. Diese Regelung führt nicht zur Steuerbefreiung der Erträge, sondern nur zu einem Verzicht auf Steuervorauszahlung in Form des Quellensteuereinbehalts. Insofern sieht der Gesetzentwurf folgerichtig vor, dass unter dem Regime einer Abgeltungsteuer an diesem Verzicht nicht mehr festgehalten werden kann.



Drucksache 220/1/07

... in der geltenden Fassung muss der Steuerabzug u. a. dann nicht vorgenommen werden, wenn die Kapitalerträge bei den einzelnen Guthaben im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben werden und zehn Euro nicht übersteigen. Diese Regelung führt nicht zur Steuerbefreiung der Erträge, sondern nur zu einem Verzicht auf Steuervorauszahlung in Form des Quellensteuereinbehalts. Insofern sieht der Gesetzentwurf folgerichtig vor, dass unter dem Regime einer Abgeltungsteuer an diesem Verzicht nicht mehr festgehalten werden kann.



Drucksache 384/07

... (4) Der Steuerpflichtige kann mit der Einkommensteuererklärung für Kapitalerträge, die der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, eine Steuerfestsetzung entsprechend Absatz 3 Satz 2 insbesondere in Fällen eines nicht vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags, einer Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 43a Abs. 2 Satz 7, eines noch nicht im Rahmen des § 43a Abs. 3 berücksichtigten Verlustes, eines Verlustvortrags nach § 20 Abs. 6 und noch nicht berücksichtigter ausländischer Steuern, zur Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grund oder der Höhe nach oder zur Anwendung von Absatz 1 Satz 3 beantragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 384/07




Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 12a
Änderung des Investitionszulagengesetzes 2007

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 241/11 PDF-Dokument



Drucksache 253/11 PDF-Dokument



Drucksache 318/10 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/19 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 356/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 372/18 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.