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0120/03B
Drucksache 43/08

... insoweit unvereinbar ist, als danach für den Erhebungszeitraum 1999 bzw. 2000 bei einer Mitunternehmerschaft der gewerbesteuerrechtliche Verlustabzug im Falle des Ausscheidens eines Mitunternehmers in größerem Umfang gekürzt wird, als es das im Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitunternehmers geltende Gesetz vorsah - 1 BvL 4/ 07 - 1 BvL 5/ 07 -



Drucksache 222/08

Entschließung des Bundesrates zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht



Drucksache 343/08K

... Durch § 3 Nr. 55a Satz 1 -neu - wird ausdrücklich klargestellt, dass die interne Teilung sowohl für die ausgleichspflichtige als auch die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral ist. Die ausgleichsberechtigte Person erlangt bezüglich des neu begründeten Anrechts steuerrechtlich die gleiche Rechtsstellung wie die ausgleichspflichtige Person.



Drucksache 923/08 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 479/08

... Der Vorschlag geht nicht auf Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder dem Steuerrecht, der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08




Begründung

1. Hintergrund

2. Ziele des Vorschlags

3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5. Anhörung interessierter Kreise

6. Folgenabschätzung

7. Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
: Gründung

Kapitel III
: Anteile

Kapitel IV
: Kapital

Kapitel V
: Aufbau der SPE

Kapitel VI
: Arbeitnehmermitbestimmung

Kapitel VII
: Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE

Kapitel VIII
: Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit

Kapitel IX
: Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Kapitel X
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Voraussetzungen für die Gründung einer SPE

Artikel 4
Auf eine SPE anwendbare Bestimmungen

Kapitel II
Gründung

Artikel 5
Gründungsmöglichkeiten

Artikel 6
Name der Gesellschaft

Artikel 7
Gesellschaftssitz

Artikel 8
Satzung

Artikel 9
Eintragung

Artikel 10
Formalitäten für die Eintragung

Artikel 11
Publikationspflichten

Artikel 12
Haftung für Handlungen vor Eintragung einer SPE

Artikel 13
Zweigniederlassungen

Kapitel III
Anteile

Artikel 14
Anteile

Artikel 15
Verzeichnis der Anteilseigner

Artikel 16
Übertragung von Anteilen

Artikel 17
Ausschluss eines Anteilseigners

Artikel 18
Ausscheiden eines Anteilseigners

Kapitel IV
Kapital

Artikel 19
Gesellschaftskapital

Artikel 20
Für die Anteile zu entrichtendes Entgelt

Artikel 21
Ausschüttungen

Artikel 22
Rückforderung von Ausschüttungen

Artikel 23
Eigene Anteile

Artikel 24
Kapitalherabsetzung

Artikel 25
Abschlüsse

Kapitel V
Organisation der SPE

Artikel 26
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 27
Beschlüsse der Anteilseigner

Artikel 28
Informationsrechte der Anteilseigner

Artikel 29
Recht auf Beantragung eines Beschluss und auf Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen

Artikel 30
Mitglieder der Unternehmensleitung

Artikel 31
Allgemeine Pflichten und allgemeine Verantwortung von Mitgliedern der Unternehmensleitung

Artikel 32
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Artikel 33
Vertretung der SPE gegenüber Dritten

Kapitel VI
Arbeitnehmermitbestimmung

Artikel 34
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel VII
Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE

Artikel 35
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Verlegungsverfahren

Artikel 37
Überprüfung der Rechtsgültigkeit der Verlegung

Artikel 38
Vereinbarungen über die Mitbestimmung von Arbeitnehmern

Kapitel VIII
Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit

Artikel 39
Umstrukturierung

Artikel 40
Auflösung

Artikel 41
Ungültigkeit

Kapitel IX
Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Artikel 42
Verwendung der Landeswährung

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 43
Wirksame Anwendung

Artikel 44
Sanktionen

Artikel 45
Meldung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 46
Verpflichtungen der für die Register zuständigen Behörden

Artikel 47
Überprüfung

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I

Kapitel lI
- Gründung

Kapitel III
- Anteile

Kapitel IV
– Kapital

Kapitel V
- Organisation der SPE

Anhang II
Meldeformular für die Registrierung der Verlegung des eingetragenen Sitzes einer SPE

Mitteilung


 
 
 


Drucksache 295/08 (Beschluss)

... " ablehnen, weil sie die zusätzlich anfallenden Steuern abdecken müssten und sich die steuerpflichtige Erstattung wegen der Anknüpfung des Sozialversicherungsrechts an das Steuerrecht zudem beitragssteigernd in den Zweigen der Sozialversicherung auswirken würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 16 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB VIII

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB VIII

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 23 Abs. 2a Satz 2 und 3 SGB VIII

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 24 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB VIII

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 24 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 SGB VIII

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 24a SGB VIII

7. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 69 Abs. 1, 2, 5 und 6 SGB VIII und Nr. 27 § 102 Abs. 2 Nr. 5 SGB VIII

8. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 74a Satz 1a SGB VIII

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 90 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII

10. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe b § 99 Abs. 7 Nr. 3 Buchstabe c SGB VIII

11. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 101 Abs. 2 Nr. 10 und 11 SGB VIII

12. Zu Artikel 1 Nr. 28 - neu - § 103 Abs. 1 Satz 2 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu der Inhaltsübersicht und Artikel 4a - neu - § 3 Nr. 57a - neu - und § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG

Artikel 4a
Änderung des Einkommensteuergesetzes

14. Zu der Inhaltsübersicht und Artikel 4b - neu - § 12 AdVermiG

Artikel 4b
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 923/3/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 923/5/08

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "



Drucksache 561/1/08

... Durch die vorgeschlagene Regelung wird erreicht, dass für die fiktiven steuerlichen Begünstigungen und deren eventuelle Rückgängigmachung bei der sozialen Wohnraumförderung die einkommensteuerrechtlichen Regelungen weiterhin nicht übernommen werden. Dadurch wird auf den tatsächlichen Gewinn abgestellt.



Drucksache 195/08

... 26. verweist auf die Notwendigkeit eines koordinierten steuerrechtlichen Rahmens , der für Unternehmen und insbesondere KMU günstig ausgelegt und so ausgerichtet sein sollte dass das Wachstum wieder angekurbelt wird und Arbeitsplätze geschaffen werden



Drucksache 444/08

... Das gilt sinngemäß auch für die Ermittlung des sächlichen Existenzminimums (Sachbedarf) eines Kindes (vgl. BVerfGE 82, 60 [93, 94]). Da die steuerliche Leistungsfähigkeit von Eltern über den existentiellen Sachbedarf und den erwerbsbedingten Betreuungsbedarf hinaus generell durch den Betreuungs- und Erziehungsbedarf eines Kindes gemindert wird, ist dieser Bedarf im Steuerrecht – zusätzlich zum sächlichen Existenzminimum – von der Einkommensteuer zu verschonen (vgl. BVerfGE 99, 216 [233 f., 240 ff.]).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7l
Sonderabschreibungen für Maßnahmen zur energetischen Modernisierung

Artikel 2
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 4
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

1. Entlastung der Familien

2. Entlastung der Pendler

3. Stabilisierung des Wohnungsbaus und Erhaltung der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft

4. Steuerliche Flankierung der Klimaschutzziele

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Förderung des Wohnungsneubaus

- Förderung der energetischen Altbausanierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe Zu Buchstabe

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

a Energiesparende Maßnahmen an bestehenden selbstbewohnten Altbauten § 35a Abs. 4 neu

b Energiesparende Maßnahmen an selbstbewohnten Neubauten § 35a Abs. 5 neu

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 399/08 (Beschluss)

... enthält in § 69 i. V. m. § 34 Abs. 1 Satz 1 eine den Vereinsvorstand persönlich und unbeschränkt treffende Schadenersatzhaftung für den Fall, dass steuerrechtliche Ansprüche gegen den Verein infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vorstand auferlegten steuerlichen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden. Die Pflichten, die das Steuerrecht in diesem Zusammenhang den vertretungsberechtigten Organen auferlegt, sind sehr vielschichtig. Sie können sich sowohl aus der Abgabenordnung als auch aus den Einzelsteuergesetzen ergeben. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang z.B. neben der Steuererklärungs- und Steueranmeldungspflicht die Steuerentrichtungspflicht nach § 34 Abs. 1 Satz 2 AO, die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 140 ff. AO und die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer nach § 38 Abs. 3, § 41a Abs. 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31a
Haftung ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorstandsmitglieder

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 782/08

... Diese Änderungen betreffen die außertariflichen Zollbefreiungen und haben Auswirkungen auf die Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung 1993, welche die einfuhrumsatzsteuerrechtliche Behandlung der außertariflichen Zollbefreiungen regelt.



Drucksache 33/08

... Im Kaffeesteuerrecht soll die Überwachung verstärkt und das Kaffeesteueraufkommen gesichert werden, indem ergänzende Angaben beim Steuerversandverfahren und bei Steuerentlastungen sowie bei Steuerbefreiungen für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefordert werden.



Drucksache 479/08 (Beschluss)

... - Die Rechtsberatung muss sich weiterhin auf 27 verschiedene Rechtssysteme beziehen. Zentrale Rechtsgebiete, insbesondere Steuerrecht, Arbeitnehmermitbestimmung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Im Einzelnen

8. Zum Statut

9. Zur Gründung

- Grenzüberschreitender Sachverhalt

- Gründungsmöglichkeiten

- Name

- Nennung des Unternehmensgegenstands

- Zur Satzung

10. Zur Anmeldung

- Zur Online-Anmeldung

- Zum Registerverfahren

11. Zum Gläubigerschutzkonzept

- Allgemeines

- Zur Kapitalaufbringung

- Zur Kapitalerhaltung

12. Zu Eintragungs- und Publizitätspflichten

- Änderungen im Leitungsorgan

- Zu den Publizitätspflichten im Übrigen

13. Zum Gesellschaftsanteil

- Zum Verzeichnis der Anteilseigner

- Zur Anteilsabtretung

- Zum Ausschluss von Anteilseignern

- Zum Ausscheiden von Anteilseignern

- Zum zu entrichtenden Entgelt

- Zur Löschung von Anteilen

14. Zum Auseinanderfallen von Satzungssitz und Hauptverwaltung sowie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes

- Gefahr des Transparenzverlustes

- Zur Arbeitnehmermitbestimmung

- Zum Insolvenzrecht

- Zu den Voraussetzungen einer grenzüberschreitenden Sitzverlegung

- Zum Schutz von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern bei grenzüberschreitender Sitzverlegung

- Zur Gefahr des Forum-Shopping

15. Zum Verhältnis Anteilseigner - Leitungsorgan

- Zu den Informationspflichten

- Zu Bestellungshindernissen für Mitglieder der Unternehmensleitung Director´s Disqualification

- Zu Beschränkungen der Leitungsorgane

16. Zur Haftung der Unternehmensleitung

17. Zur Vertretung gegenüber Dritten

18. Zur Bekämpfung von Missbräuchen

19. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 344/1/08

... Der Änderungsvorschlag soll diese unbeabsichtigte Regelungslücke beseitigen, indem für die Zurechnung auf die aus dem Steuerrecht bekannte und bewährte Formulierung zur Zurechnung von Wirtschaftsgütern des § 39 AO zurückgegriffen wird. Ein Auseinanderfallen von Zurechnung und Realisationszeitpunkten in Handels- und Steuerbilanz wird hiermit vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB ,

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 HGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 1 HGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 241a Abs. 1 Satz 2 HGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB , Nr. 10 § 253 Abs. 3 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 253 Abs. 2 HGB

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 §§ 253 und 254 HGB

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe c § 255 Abs. 2a Satz 1 HGB

12. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB

13. Zu Artikel 1 Nr. 29 § 285 HGB

14. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB

15. Zu Artikel 1 Nr. 70 § 340h HGB

16. Zu Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe b § 340k Abs. 5 Satz 2 - neu - HGB

17. Zu Artikel 1 Nr. 77 § 341k Abs. 4 Satz 2 - neu - HGB

18. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 66 EGHGB

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 65 und 66 EGHGB

20. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 5 Abs. 1 EStG

21. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe b1 - neu - § 5 Abs. 1b - neu - EStG Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 12e EStG

22. Zu Artikel 3 Nr. 2a - neu - § 6a Abs. 3 EStG Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 52 Abs. 16 Satz 10 EStG

23. Zu Artikel 10 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung


 
 
 


Drucksache 555/2/07

... Diese Befreiung widerspricht der Systematik des Grunderwerbsteuerrechts und hat negative Auswirkungen auf das Grunderwerbsteueraufkommen der Länder in nicht unbeträchtlicher Höhe.



Drucksache 543/07

... • Anpassung bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung an geänderte steuerrechtliche Regelungen;



Drucksache 567/07

... Übt die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft ausschließlich Tätigkeiten im Sinne von § 4 aus und hält sie ausschließlich Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, ist sie einkommensteuerrechtlich als vermögensverwaltend einzustufen. Der vermögensverwaltende Status der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft entfällt insbesondere dann, wenn nachfolgende oder ähnliche Tätigkeiten ausgeübt werden:



Drucksache 274/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob an der in Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c geplanten Änderung der Legaldefinition von Spezial-Sondervermögen (§ 2 Abs. 3 InvG) und der hiermit einhergehenden Streichung des § 91 Abs. 1 InvG (Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe a), - insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf das Steuerrecht - festgehalten werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/07 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 91 Abs. 1 InvG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f § 2 Abs. 6 InvG

4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 §§ 96 und 104 InvG

5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c § 126 Abs. 2 Satz 3 InvG

6. Zu Artikel 10 Nr. 1 § 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV

7. Zu Artikel 19a – neu – Investitionszulagengesetz 2007


 
 
 


Drucksache 544/07 (Beschluss)

... Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass die Erzielung von Einkünften durch die Erforschung bzw. Ausbeutung des Meeresbodens des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel zu inländischen Einkünften führt, andere Tätigkeiten mit dem Zweck der Einkunftserzielung in demselben räumlichen Bereich aber nicht. Mit der Erweiterung des steuerrechtlichen Inlandsbegriffs werden auch die Einkünfte aus der Energieerzeugung im Bereich des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel als inländische Einkünfte im Rahmen der Einkommensbesteuerung beschränkt einkommensteuerpflichtiger Personen und auf Antrag nach § 1 Abs. 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

Zu § 4

Zu § 4

7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG

Zu Nummer 14a

Zu Nummer 37

22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz

Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)

Zu Artikel 27a

24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG

28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG

32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV

34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG

37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG

38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG

39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG

42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG

43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG

44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO

47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO

48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO

49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO

50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG

51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG

52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG

53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG

56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG

57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz

58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz

59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten

60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen


 
 
 


Drucksache 717/07

... • Verbrauchsteuerrecht,



Drucksache 378/07

... D. Steuerrecht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/07




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Zielsetzung

1.2. Behandeltes Problem

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

3.7. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Vorgeschlagene Bestimmungen

4.1. Übernahme geltender Bestimmungen

4.2. Neue Bestimmungen

4.2.1. Verdeutlichung der Begriffsbestimmungen und Aktualisierung des Anwendungsbereichs

4.2.2. Niederlassungsbedingung

4.2.3. Verantwortung des Verkehrsleiters

4.2.4. Präzisierung der Anforderungen an die Zuverlässigkeit

4.2.5. Neue Indikatoren zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens

4.2.6. Verbesserung der fachlichen Eignung

4.2.7. Verbesserung der Aufsicht und Überwachung

4.2.8. Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

4.2.9. Verschiedenes

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Anforderungen für die Ausübung des Berufs des Kraftverkehrsunternehmers

Artikel 4
Verkehrsleiter

Kapitel II
Voraussetzungen

Artikel 5
Voraussetzungen bezüglich der Niederlassung

Artikel 6
Voraussetzungen bezüglich der Zuverlässigkeit

Artikel 7
Voraussetzung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 8
Voraussetzung der fachlichen Eignung

Kapitel III
Zulassung und Überwachung

Artikel 9
Zuständige Behörden

Artikel 10
Einreichung und Registrierung der Anträge

Artikel 11
Kontrollen

Artikel 12
Verwarnung und Entzug von Zulassungen

Artikel 13
Erklärung der Nichteignung des Verkehrsleiters

Artikel 14
Entscheidungen der zuständigen Behörden und Rechtsmittel

Kapitel IV
Verwaltungsvereinfachung und -zusammenarbeit

Artikel 15
Einzelstaatliche elektronische Register

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 17
Administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten

Kapitel V
Gegenseitige Anerkennung von Bescheinigungen und anderen Dokumenten

Artikel 18
Bescheinigungen und andere Dokumente zur Zuverlässigkeit

Artikel 19
Bescheinigungen bezüglich der finanziellen Leistungsfähigkeit

Artikel 20
Bescheinigung der fachlichen Eignung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Sanktionen

Artikel 22
Bestandsschutz

Artikel 23
Übergangsbestimmungen

Artikel 24
Amtshilfe

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Berichte über die Ausübung des Berufs

Artikel 27
Liste der zuständigen Behörden

Artikel 28
Mitteilung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Anhang I
I. Liste der unter Artikel 8 fallenden Sachgebiete

A. Bürgerliches Recht

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

B. Handelsrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

C. Sozialrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

D. Steuerrecht

Güter - und Personenkraftverkehr

E. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

F. Marktzugang

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

G. Normen und technische Vorschriften

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Güterkraftverkehr

H. Sicherheit im Straßenverkehr

Güter - und Personenkraftverkehr

3 Personenkraftverkehr

II. Ablauf der Prüfung

Anhang II
Europäische Gemeinschaft (Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4 synthetisches Papier 150g/m2 oder mehr) (abgefasst in der, den oder einer der Amtssprache(n) des Staates, der die Bescheinigung ausstellt)


 
 
 


Drucksache 207/07

... (4) Soweit sich aus handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen Pflichten zur Buchführung ergeben, die mit den Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 vergleichbar sind, kann der Aufzeichnungspflichtige auf diese Buchführung verweisen.



Drucksache 513/07

... Aktualisierung der zur Ermittlung des korrigierten Wirtschaftswerts benötigten Beziehungswerte, um für landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften betreiben, ein Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln zu können.



Drucksache 747/3/07

... Der große persönliche Einsatz von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer verdient es, wie anderes ehrenamtliches Engagement auch steuerlich anerkannt zu werden. Das geltende Steuerrecht bietet dafür verschiedene Beispiele. Die Länder sind auf dieses Engagement auch angewiesen, um die Ausgabensteigerung im Betreuungswesen zu begrenzen. Jede ehrenamtliche Betreuung erspart die Bestellung von Berufsbetreuern. Während die ehrenamtliche Betreuung eines mittellosen Betreuten die Landeskasse jährlich pauschal 323 Euro kostet, liegen die Ausgaben bei einer Berufsbetreuung mit der höchsten Vergütungsstufe je nach Unterbringung des Betreuten im ersten Jahr zwischen 1.848 Euro und 2.970 Euro. Angesichts der bundesweit erheblichen Ausgaben für das Betreuungswesen (Gesamtausgaben bundesweit 579 Mill. Euro im Jahr 2006 gegenüber 434 Mill. Euro im Jahr 2004) kommt der Förderung des Ehrenamtes höchste Priorität zu.



Drucksache 540/07

... Die Steuermindereinnahmen, die aus der steuerrechtlichen Begleitung der Absenkung des Unverfallbarkeitsalters resultieren, betragen in der vollen Jahreswirkung ab dem Jahr 2009 rund 15 bis 20 Mio. Euro jährlich.



Drucksache 725/07

... Eine Aufhebung oder Änderung mit Wirkung für die Zukunft, das heißt für noch nicht verwirklichte Sachverhalte, ist z.B. sachgerecht, wenn sich die steuerrechtliche Beurteilung des der verbindlichen Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalts durch die Rechtsprechung oder durch eine Verwaltungsanweisung zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert hat. Diese Regelung entspricht der Regelung in § 207 Abs. 2 AO für verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung.



Drucksache 930/07 (Beschluss)

... Da auf die Tätigkeit der Notare im Sinne des § 3 Abs. 1 BNotO künftig die allgemeinen steuerrechtlichen Bestimmungen Anwendung finden werden, kann die Sonderregelung in § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2



Drucksache 8/1/07

... Die Unternehmen werden verpflichtet, nicht mehr der Aufbewahrungspflicht nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften unterliegende Daten zu löschen sowie Schaublätter [und Ausdrucke] zu vernichten, soweit sie nicht nach anderen Rechtsvorschriften einer längeren Aufbewahrungsfrist unterliegen. Die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen wird gestärkt. Den Zeitpunkt der Datenlöschung oder Vernichtung von Schaublättern und Ausdrucken bestimmt die längste gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Eine andere Regelung würde mit steuerrechtlichen Bestimmungen kollidieren, da § 147 AO vorschreibt, dass bestimmte für die Besteuerung relevante Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren sind. Werden z.B. die Schaublätter in einem Unternehmen als Ursprungsbelege für die Lohnabrechnung verwendet (beispielsweise als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt), dann fallen sie unter diese Regelung. In § 147 Abs. 3 AO ist dabei ausdrücklich geregelt, dass kürzere Fristen in Gesetzen außerhalb der Steuergesetzgebung, beispielsweise in den Sozialvorschriften, die Fristen nach § 147 AO unberührt lassen.



Drucksache 559/07 (Beschluss)

... als Einkommen vorsieht, werden offensichtlich nur Kapitalerträge erfasst, die ab 1. Januar 2009 zufließen. Es ist jedoch geboten, bis zum Wirksamwerden der steuerrechtlichen Vorschrift die bisher steuerfreien Kapitalerträge weiterhin als wohngeldrechtliches Einkommen zu berücksichtigen.



Drucksache 274/1/07

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob an der in Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c geplanten Änderung der Legaldefinition von Spezial-Sondervermögen (§ 2 Abs. 3 InvG) und der hiermit einhergehenden Streichung des § 91 Abs. 1 InvG (Artikel 1 Nr. 71 Buchstabe a), - insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf das Steuerrecht - festgehalten werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/1/07




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 91 Abs. 1 InvG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f § 2 Abs. 6 InvG

4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 §§ 96 und 104 InvG

5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c § 126 Abs. 2 Satz 3 InvG

6. Zu Artikel 10 Nr. 1 § 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV

7. Zu Artikel 19a – neu – Investitionszulagengesetz 2007

Begründung

I. Allgemein

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 73/1/07

... 17. Er geht davon aus, dass die Bundesregierung mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz die Voraussetzungen für ein international wettbewerbsfähiges, transparentes und rechtsformneutrales Unternehmenssteuerrecht schafft,



Drucksache 220/1/07

... Die Absicht des Steuerpflichtigen, die an sich automatisch in die Bildung der Rücklage implementiert ist und sich durch den Vorgang der Rücklagenbildung selbst ausreichend dokumentiert, entzieht sich einer steuerrechtlichen Nachprüfung.



Drucksache 747/1/07

... Die bisherigen Änderungen des Einkommensteuerrechts sind ungenügend, die ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungswesen weiter zu fördern. Eine solche Förderung ist wegen der überragenden Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen dringend erforderlich. Ende 2005 standen bundesweit knapp 1,2 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Gut 68 Prozent aller neu eingerichteten Betreuungen werden dabei ehrenamtlich geführt, darunter ca. 62 Prozent von Familienangehörigen und ca. 6 Prozent von freiwilligen Dritten (gegenüber ca. 25 Prozent Berufsbetreuern und ca. 6 Prozent Vereins- und Behördenbetreuern). In einzelnen Ländern der Bundesrepublik liegt die Quote der ehrenamtlichen Betreuer, die nicht aus der Familie des betreuten Menschen stammen, sogar deutlich über 10 Prozent. Dies zeigt, wie wichtig das Ehrenamt in diesem Lebensbereich ist und angesichts stetig weiter steigender Betreuungszahlen auch bleiben muss. Um das ehrenamtliche Engagement im Betreuungsbereich weiter zu fördern, ist die vom Bundesrat empfohlene gesetzliche Änderung bei der Besteuerung des Aufwendungsersatzes für ehrenamtliche Betreuungspersonen dringend geboten.



Drucksache 227/07

... (2) Bei der Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat hat wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert jeder im Abkommen nicht definierte Ausdruck die Bedeutung, die ihm im Anwendungszeitraum nach dem Recht dieses Staates über die Steuern zukommt, für die das Abkommen gilt, wobei die Bedeutung nach dem in diesem Staat anzuwendenden Steuerrecht den Vorrang vor einer Bedeutung hat die der Ausdruck nach anderem Recht dieses Staates hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 1. Juni 2006

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Selbständige Arbeit

Artikel 15
Unselbständige Arbeit

Artikel 16
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 17
Künstler und Sportler

Artikel 18
Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen

Artikel 19
Öffentlicher Dienst

Artikel 20
Gastprofessoren, Lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiter und Studenten

Artikel 21
Andere Einkünfte

Artikel 22
Vermögen

Artikel 23
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 24
Gleichbehandlung

Artikel 25
Verständigungsverfahren

Artikel 26
Informationsaustausch

Artikel 27
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 28
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 29
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 30
Protokoll

Artikel 31
Inkrafttreten

Artikel 32
Kündigung

2. Zu Artikel 7:

3. Zu den Artikeln 10 und 11:

4. Zu Artikel 18:

5. Zu Artikel 26:

6. Zu Artikel 28:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32


 
 
 


Drucksache 764/07 (Beschluss)

... Daher ist auch durch Ausgestaltung des Steuerrechts dafür zu sorgen, dass die Entwicklung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz


 
 
 


Drucksache 384/2/07

... 4. Der Bundesrat wird dafür Sorge tragen, dass rechtzeitig innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ein Gesetzentwurf für ein Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verabschiedet wird, der die Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 umsetzt.



Drucksache 117/1/07

... ließe sich jedoch durch eine direkte Finanzhilfe außerhalb des Einkommensteuerrechts zielgenauer und wirksamer erreichen. Dadurch würden auch die ehrenamtlich Tätigen erfasst, deren Einkünfte unterhalb der Besteuerungsgrenze liegen (z.B. Rentner, Jugendliche und Erwerbslose, die sich für alte, kranke und behinderte Menschen einsetzen) und deshalb von der Förderung des § 34h EStG ausgeschlossen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a und b, 4 und 5 §§ 34h und 39a EStG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 12a - neu - und Nummer 26 Satz 1 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG

Zu § 3

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG Artikel 1 Nr. 2 ist wie folgt zu fassen:

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26a - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 26 EStG *

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a und b § 10b Abs. 1 und 1a EStG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Artikel 4 Nr. 1 § 9 Abs. 5 GewStG Artikel 5 Nr. 1 § 52 Abs. 2 AO

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 10b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchstabe a KStG Artikel 4 Nr. 1 § 9 Nr. 5 Satz 1 GewStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 10b Abs. 1 nach Satz 2 EStG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Nr. 2 nach Satz 2 KStG Artikel 4 Nr. 1 § 9 Nr. 5 nach Satz 5 GewStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 10b Abs. 1 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 34h Satz 3 - neu - EStG

14. Zu Artikel 2 Nr. 1 und 3 § 48 EStDV

15. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a § 50 Abs. 2 Satz 1 EStDV

16. Zu Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3a - neu -, 3b - neu - KStG Artikel 4 Nr. 1 § 9 Nr. 5 Satz 3 GewStG

17. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 13 Abs. 5 Satz 2 - neu - KStG

18. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO

19. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO

20. Zu Artikel 5 Nr. 1 § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO

21. Zu Artikel 5 Nr. 1a - neu - § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 AO

22. Zu Artikel 5 Nr. 3a - neu - § 63 Abs. 3 AO

23. Zu Artikel 5 Nr. 4 und 5 § 64 Abs. 3 und § 67a Abs. 1 AO Artikel 7 § 23a Abs. 2 UStG

24. Zu Artikel 5 Nr. 4 und 5 § 64 Abs. 3 und § 67a Abs. 1 AO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 150/1/07

... Soweit der Gerichtsvollzieher Sachausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von nach den Sätzen 1 und 2 berücksichtigungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens hat, sind als Berufsausgaben die nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Absatzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in Ansatz zu bringen.



Drucksache 720/07E

... von der Anrechnung freizustellen sind. Diese Freistellung wird konsequenter Weise auf die anerkannten Betriebsausgaben der Gewinneinkunftsarten ausgedehnt. Dementsprechend erfasst der Begriff Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur noch den Saldo aus Einnahmen und anerkannten Werbungskosten. Dieser wird auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Das bedeutet, dass bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft der Gewinn und bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Überschuss der Einnahmen über die anerkannten Werbungskosten auf der Grundlage des Steuerbescheides zu berücksichtigen ist. Von dem anzurechnenden Erwerbseinkommen ist stets der jeweils geltende steuerrechtliche Pauschbetrag abzuziehen, es sei denn, höhere Betriebsausgaben oder Werbungskosten werden nachgewiesen.



Drucksache 8/07 (Beschluss)

... Die Unternehmen werden verpflichtet, nicht mehr der Aufbewahrungspflicht nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften unterliegende Daten zu löschen sowie Schaublätter und Ausdrucke zu vernichten, soweit sie nicht nach anderen Rechtsvorschriften einer längeren Aufbewahrungsfrist unterliegen. Die Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen wird gestärkt. Den Zeitpunkt der Datenlöschung oder Vernichtung von Schaublättern und Ausdrucken bestimmt die längste gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Eine andere Regelung würde mit steuerrechtlichen Bestimmungen kollidieren, da § 147 AO vorschreibt, dass bestimmte für die Besteuerung relevante Unterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren sind. Werden z.B. die Schaublätter in einem Unternehmen als Ursprungsbelege für die Lohnabrechnung verwendet (beispielsweise als Nachweis für die Arbeitszeit, die die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden übersteigt), dann fallen sie unter diese Regelung. In § 147 Abs. 3 AO ist dabei ausdrücklich geregelt, dass kürzere Fristen in Gesetzen außerhalb der Steuergesetzgebung, beispielsweise in den Sozialvorschriften, die Fristen nach § 147 AO unberührt lassen.



Drucksache 508/07

... In § 37a wird eine Eignungsprüfung gefordert, da der Beruf des Steuerberaters genaue Kenntnisse des deutschen Steuerrechts erfordert und die Beratung auf dem Gebiet des deutschen Steuerrechts ein wesentlicher und beständiger Teil der Berufsausübung ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Absatz 1

Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Nummer 5

Nummer 5a

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 57

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummern 8 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 68/07

... Grundsätzlich dürfte das Gesetz insgesamt zu einer Entlastung der öffentlichen Haushalte führen, wobei mangels statistischer Daten eindeutige Aussagen zu den Auswirkungen auf den Haushalt bis auf die nachfolgenden Ausführungen nicht bezifferbar sind. Kontroll- und Verwaltungsaufwendungen der staatlichen Organe entfallen ganz oder teilweise, oder werden durch veränderte Periodizitäten insgesamt reduziert. Die steuerrechtlichen Änderungen haben keine messbaren finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Durch den Wegfall gewerberechtlicher Prüfpflichten entfallen auch Gebühren bei den Behörden. Dem stehen jedoch entsprechende Entlastungen bei den Verwaltungen gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage 1
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

Wird das Gaststättenrecht geändert.

Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.

wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.

wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.

wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.

wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.

wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

1. Zu § 1

2. Zu §§ 2 bis 7

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

3. Zu § 7

4. Zu § 8

5. Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

zu Nr. 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 9

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 10

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 19

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 22

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 25

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 567/1/07

... § 19 WKBG-E sieht vor, dass die Tätigkeit von Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften in der Rechtsform einer Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerrechtlich als vermögensverwaltend gilt. Nach der amtlichen Gesetzesbegründung soll durch die gesetzliche Normierung der Voraussetzungen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit und der schädlichen Tätigkeiten im Sinne des BMF-Schreibens vom 16. Dezember 2003 (BStBl 2004 I S. 40, geändert durch das BMF-Schreiben vom 21. März 2007 – BStBl I S. 302) die von den Unternehmen geforderte Rechtssicherheit für eine so genannte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2, 4, § 13, § 14 Abs. 1 und Abs. 3, § 16, § 17 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4, § 20 Abs. 2 WKBG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 WKBG

6. Zu Artikel 1 § 5 WKBG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 WKBG

8. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 und 7 - neu - WKBG

9. Zu Artikel 1 §§ 9 und 20 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 § 11 WKBG

11. Zu Artikel 1 §§ 16 und 17 WKBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 § 19 WKBG

13. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Abs. 2 Satz 2 KBGG

14. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 9 UBGG

15. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 3c EStG

16. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 Satz 3 - neu - EStG

17. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 17 Abs. 3 EStG

18. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a § 52 Abs. 4c EStG

19. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 und 2 KStG Nr. 2 Buchstabe a § 34 Abs. 6 Satz 5 und 6 KStG

20. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 Satz 1 KStG

21. Zu Artikel 4 Nr. 1 § 8c Abs. 2 KStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 508/07 (Beschluss)

... In § 37a wird eine Eignungsprüfung gefordert, da der Beruf des Steuerberaters genaue Kenntnisse des deutschen Steuerrechts erfordert und die Beratung auf dem Gebiet des deutschen Steuerrechts ein wesentlicher und beständiger Teil der Berufsausübung ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes1

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 579/1/07

... Die Alternative zur ehrenamtlichen Betreuung ist die vermehrte Bestellung von Berufsbetreuern. Während die ehrenamtliche Betreuung eines mittellosen Betreuten die Landeskasse jährlich lediglich pauschal 323 Euro kostet, liegen die Ausgaben bei einer Berufsbetreuung im ersten Jahr bei der höchsten Vergütungsstufe zwischen 1 848 Euro und 2 970 Euro. Angesichts der bereits jetzt bundesweit erheblichen Ausgaben für das Betreuungswesen (Gesamtausgaben 2006: 579 Millionen Euro gegenüber 2005: 501 Millionen Euro und 2004: 434 Millionen Euro), bei denen die Ausgaben für die Berufsbetreuungen den größten Anteil ausmachen (z.B. in Schleswig-Holstein 2006: circa 15 Millionen Euro gegenüber 3,5 Millionen Euro Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuungen) muss die Förderung des Ehrenamtes im Betreuungswesen größte Priorität haben. Nur wenn es gelingt, die Quote der ehrenamtlichen Betreuungen weiterhin hoch zu halten, lässt sich eine weitere Ausgabensteigerung durch eine Verschiebung hin zu den Berufsbetreuungen vermeiden. Die Länder können es sich nicht leisten, dass diese ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger aus Gründen unnötiger Bürokratie im Bereich des Steuerrechts das Handtuch werfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 3 Nr. 26a, 26b - neu - EStG


 
 
 


Drucksache 559/1/07

... als Einkommen vorsieht, werden offensichtlich nur Kapitalerträge erfasst, die ab 1. Januar 2009 zufließen. Es ist jedoch geboten, bis zum Wirksamwerden der steuerrechtlichen Vorschrift die bisher steuerfreien Kapitalerträge weiterhin als wohngeldrechtliches Einkommen zu berücksichtigen.



Drucksache 865/07

... Darüber hinaus bedürfen die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Unternehmen im Binnenmarkt der ständigen Verbesserung. Anders als Großunternehmen, die die Chancen des Binnenmarktes sehr gut genutzt haben, stellt sich der Binnenmarkt für kleine und mittlere Unternehmen häufig als zersplittert und schwer zugänglich dar. Zusätzlich tragen die Sprachenvielfalt in Europa sowie die unterschiedlichen Kulturen und Verbraucherpräferenzen – eigentlich ein unschätzbarer Wert und eine Quelle von Innovation – dazu bei, dass der Binnenmarkt für KMU unübersichtlich ist. Unterschiedliche Ansätze im Steuerrecht und die einer einstimmigen Unterstützung gemeinsamer Ansätze in Steuerfragen entgegenstehenden Schwierigkeiten können sich ebenfalls hemmend auf die Tätigkeit von KMU im Binnenmarkt auswirken. Auch wenn in den letzten Jahren in allen Teilen der EU die Gründung von Unternehmen einfacher geworden ist und dafür weniger Zeit als früher aufzuwenden ist, muss mehr dafür getan werden, dass KMU leichter Zugang zum Binnenmarkt erhalten, dass sie leichter wachsen können und dass sie ihr Unternehmenspotenzial besser ausschöpfen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/07




Mitteilung

Mitteilung

1. Einführung

2. Chancen für die Bürger nutzen

2.1. Verbraucher und KMU stärken

2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen

2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation

2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension

3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen

3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes

3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung

3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen

3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen

4. Fazit

Mitteilung

1. Einführung

2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren

2.1. Handlungsspektrum der EU

2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes

2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen

2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung

3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen

Artikel 1

Artikel 2

4. Blick in die Zukunft

4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen

4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen

Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen

4.3. Überwachung und Evaluierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 555/07 (Beschluss)

... Diese Befreiung widerspricht der Systematik des Grunderwerbsteuerrechts und hat negative Auswirkungen auf das Grunderwerbsteueraufkommen der Länder in nicht unbeträchtlicher Höhe.



Drucksache 663/07

... Um den Pfändungsschutz für das steuerrechtliche Kindergeld auch bei einer Kontopfändung sicherzustellen hat der Deutsche Bundestag eine Ergänzung des



Drucksache 120/07

... an die Rechtslage nach dem Alterseinkünftegesetz angepasst. Während zuvor nur der Ertragsanteil von Renten besteuert wurde, wird mit dem Alterseinkünftegesetz schrittweise eine nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. Durch die Änderung wird nun klargestellt, dass nach § 21 Abs. 1 Satz 5 der nicht steuerbare Anteil der Rente Einkommen im Sinne des BAföG ist, unabhängig davon wonach sich die Besteuerung der Rente richtet. Die Anrechnung des steuerbaren Anteils von Renten richtet sich nach wie vor nach § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG, der an die positiven Einkünfte im Sinne des Steuerrechts anknüpft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Auflösung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 4
Auflösung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Auflösung des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 6
Auflösung des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 7
Auflösung des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 8
Auflösung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 9
Auflösung des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen

Artikel 12
Weitere Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen, die zum 1. September 2009 wirksam werden

Artikel 13
Auflösung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren

Artikel 14
Auflösung der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren

Artikel 15
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf das Preisniveau

1. Auswirkungen durch Änderungen des BAföG

2. Auswirkungen durch Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 705/07

... sgesetzes registriert. Erlaubnisinhaber, deren Erlaubnis sich auf andere Bereiche erstreckt oder deren Befugnisse über die in § 10 Abs. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes geregelten Befugnisse hinausgehen, werden gesondert oder zusätzlich zu ihrer Registrierung nach Satz 1 als Rechtsbeistände oder Erlaubnisinhaber registriert (registrierte Erlaubnisinhaber). Sie dürfen unter ihrer bisher geführten Berufsbezeichnung Rechtsdienstleistungen in allen Bereichen des Rechts erbringen, auf die sich ihre bisherige Erlaubnis erstreckt. Rechtsdienstleistungen auf den Gebieten des Steuerrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes dürfen sie nur erbringen, soweit die bisherige Erlaubnis diese Gebiete ausdrücklich umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/07




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung von Veröffentlichungen

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

§ 7
Übergangsvorschrift für Anträge nach dem Rechtsberatungsgesetz

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
entfallen

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 8a
Weitere Änderung der Zivilprozessordnung zum 1. Dezember 2008

Artikel 8b
Änderung des 2. Justizmodernisierungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 9a
Änderung des Einführungsgesetzes zur

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 10a
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 150/07 (Beschluss)

... Soweit der Gerichtsvollzieher Sachausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von nach den Sätzen 1 und 2 berücksichtigungsfähigen Gegenständen des Anlagevermögens hat, sind als Berufsausgaben die nach steuerrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Absatzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung in Ansatz zu bringen.



Drucksache 228/07

... " das Gebiet, in dem das Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland gilt, einschließlich des an das Küstenmeer angrenzenden Gebiets des Meeresbodens, des Meeresuntergrunds und der darüber befindlichen Wassersäule, soweit die Bundesrepublik Deutschland dort in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse zur Erforschung und Ausbeutung der natürlichen Ressourcen ausübt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Steuerlicher Wohnsitz

Artikel 5
Unbewegliches Vermögen

Artikel 6
Bewegliches Vermögen einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung

Artikel 7
Schiffe und Luftfahrzeuge

Artikel 8
Bewegliches materielles Vermögen

Artikel 9
Anderes Vermögen

Artikel 10
Schuldenabzug

Artikel 11
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 12
Gleichbehandlung

Artikel 13
Verständigungsverfahren

Artikel 14
Schiedsverfahren

Artikel 15
Informationsaustausch

Artikel 16
Unterstützung bei der Beitreibung

Artikel 17
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 18
Protokoll zum Abkommen

Artikel 19
Inkrafttreten

Artikel 20
Geltungsdauer und Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln des Abkommens

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. Februar 2007: Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen


 
 
 


Drucksache 150/07

... Aus steuerrechtlichen Gründen ist die Schaffung eines neuen Auslagentatbestandes notwendig.



Drucksache 661/07

... In § 37a wird eine Eignungsprüfung gefordert, da der Beruf des Steuerberaters genaue Kenntnisse des deutschen Steuerrechts erfordert und die Beratung auf dem Gebiet des deutschen Steuerrechts ein wesentlicher und beständiger Teil der Berufsausübung ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummern 8 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 544/7/07

... Die mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements herbeigeführten Änderungen des Einkommensteuerrechts sind danach ungeeignet, die ehrenamtliche Tätigkeit im Betreuungswesen weiter zu fördern. Eine solche Förderung ist wegen der überragenden Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Betreuungswesen aber dringend erforderlich. Ende 2005 standen bundesweit knapp 1,2 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung. Gut 68 % aller neu eingerichteten Betreuungen werden dabei ehrenamtlich geführt, darunter etwa 62 % von Familienangehörigen und etwa 6 % von freiwillig handelnden Dritten (gegenüber etwa 25 % Berufsbetreuern und etwa 6 % Vereins- und Behördenbetreuern). In einzelnen Bundesländern liegt die Quote der ehrenamtlichen Betreuer, die nicht aus der Familie des betreuten Menschen stammen, sogar deutlich über 10 %. Dies zeigt, wie wichtig das Ehrenamt in diesem Lebensbereich ist und angesichts stetig weiter steigender Betreuungszahlen auch bleiben muss. Um das ehrenamtliche Engagement im Betreuungsbereich weiter zu fördern, ist die vom Bundesrat empfohlene gesetzliche Änderung der Besteuerung des Aufwendungsersatzes für ehrenamtliche Betreuungspersonen dringend geboten.



Drucksache 508/1/07

... In § 37a wird eine Eignungsprüfung gefordert, da der Beruf des Steuerberaters genaue Kenntnisse des deutschen Steuerrechts erfordert und die Beratung auf dem Gebiet des deutschen Steuerrechts ein wesentlicher und beständiger Teil der Berufsausübung ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/1/07




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Änderung der Steuerberatergebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 747/07 (Beschluss)

... Der große persönliche Einsatz von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern verdient es, wie anderes ehrenamtliches Engagement auch steuerlich anerkannt zu werden. Das geltende Steuerrecht bietet dafür verschiedene Beispiele. Die Länder sind auf dieses Engagement auch angewiesen, um die Ausgabensteigerung im Betreuungswesen zu begrenzen. Jede ehrenamtliche Betreuung erspart die Bestellung von Berufsbetreuern. Während die ehrenamtliche Betreuung eines mittellosen Betreuten die Landeskasse jährlich pauschal 323 Euro kostet, liegen die Ausgaben bei einer Berufsbetreuung mit der höchsten Vergütungsstufe je nach Unterbringung des Betreuten im ersten Jahr zwischen 1.848 Euro und 2.970 Euro. Angesichts der bundesweit erheblichen Ausgaben für das Betreuungswesen (Gesamtausgaben bundesweit 579 Mio. Euro im Jahr 2006 gegenüber 434 Mio. Euro im Jahr 2004) kommt der Förderung des Ehrenamtes höchste Priorität zu.



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