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104 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuervermeidung"


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Drucksache 655/1/19

... 9. In diesem Zusammenhang begrüßt der Bundesrat Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerbetrug in der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/19




2 Grundsätzliches

Im Einzelnen

3 Allgemeines

3 Wachstumsstrategie

Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen

Allgemein zu den Arbeitspaketen

3 Emissionshandelssystem

3 Finanzierungsfragen

3 Nachhaltigkeit

3 Klimagesetzgebung

Gemeinsame Agrarpolitik

3 Biodiversität

3 Forstwirtschaft

Meere und Ozeane

Wasser - und Bodenschutz

3 Bioökonomie

Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange

3 Verkehrssektor

Wohnen und Bauen

Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten

3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren

2 Weiteres

2 Sonstiges

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 489/19 (Beschluss)

... Nach erfolgter Auswertung durch das BZSt rufen die Finanzämter die Daten im Besteuerungsverfahren ab (§ 138j Absatz 3 AO-E) und führen sie dadurch bei den insoweit zuständigen Amtsträgern jedenfalls dem Schutzbereich des § 30 AO zu. Je nachdem, welche Person in welcher Aufgabenstellung mit dem Modell befasst ist, unterliegen die Daten ohne die angestrebte Legaldefinition durch den Gesetzgeber möglicherweise zweierlei Schutzgehalt und den Finanzamtsmitarbeitern wäre es unabhängig von internen Weisungen nicht erlaubt, sondern sogar unter Strafandrohung verboten, Erkenntnisse aus dem Besteuerungsverfahren mit den gemeldeten Daten ohne Anonymisierung in die "Arbeitsbereiche zur Identifizierung von Steuervermeidungspraktiken" zurückzumelden, was die Effektivität der politischen Beratung erheblich beeinflussen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 1b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

12. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG


 
 
 


Drucksache 489/1/19

... Der Mangel an umfassenden und relevanten Informationen über bedeutsame, insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen verhindert zeitnahe Reaktionen des Gesetzgebers. Für den Gesetzgeber wird es so immer schwieriger, seine Steuerbemessungsgrundlagen gegen Aushöhlung zu schützen, da die Steuerplanungsstrukturen immer ausgefeilter werden und sich häufig die höhere Mobilität von Kapital und Personen zunutze machen. Um dem entgegenzuwirken ist es erforderlich, dem Gesetzgeber und der Verwaltung frühzeitig die Informationen zu verschaffen, die es dem Gesetzgeber ermöglichen, zeitnah auf der Intention der Rechtsnorm zuwiderlaufende Gestaltungen zu reagieren. Solche Steuergestaltungen sind nur erkennbar, wenn eine größtmögliche Transparenz zwischen den Steuerpflichtigen und den Steuerbehörden über steuererhebliche Tatsachen hergestellt wird. Vor diesem Hintergrund sind auch die Maßnahmen zur Transparenzsteigerung des OECD- und G20-Projektes zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS), des im Januar 2016 von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplans zur Anti-Steuervermeidung (Anti-Tax-Avoidance-Directive - ATAD), sowie die EU-Richtlinie zur Änderung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1

5. Zum Titel des Gesetzes und

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Artikel 1a
Weitere Änderung der Abgabenordnung

§ 138l
Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen

Artikel 2a
Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3a
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemein:

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 1 wird auf die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa verwiesen. Satz 2 entspricht der bereits an anderer Stelle in der Abgabenordnung verwendeten Formulierung. s.§ 154 Absatz 2a Satz AO .

Zu Buchstabe c

3 Allgemein:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1 bis 3:

Zu Satz 4:

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 1b

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

12. Zu Artikel 1Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG


 
 
 


Drucksache 553/1/19

... 6. Nicht zuletzt weist der Bundesrat darauf hin, dass Deutschland seiner Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie bislang nicht nachgekommen ist, obwohl die Umsetzungsfrist teilweise bereits überschritten ist. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Attraktivität des Standortes Deutschland im Blickfeld zu behalten, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden. Dies gilt etwa bei der Festlegung der Niedrigbesteuerungsgrenze im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung.



Drucksache 649/1/19

... Die Zielsetzung des vorliegenden Gesetzes besteht darin, Steuervermeidungspraktiken und die Verlagerung von Gewinnen möglichst rasch zu identifizieren und Maßnahmen ergreifen zu können, um die Erosion des Steuersubstrats in Deutschland zu verhindern. Durch die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erhalten die Steuerbehörden Informationen über als relevant eingestufte Steuergestaltungen. Diese Informationen versetzen den Gesetzgeber und die zuständigen Finanzbehörden in die Lage, ungewollte Gestaltungsspielräume im internationalen Kontext zügig zu schließen.



Drucksache 31/1/19

... 7. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Steuerpolitik erhebliche Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des EU-Binnenmarkts hat. Die Steuerpolitik ist der letzte Politikbereich in der EU, in dem die Beschlussfassung ausschließlich einstimmig erfolgt. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, das bisher uneingeschränkt geltende Einstimmigkeitsprinzip in diesem Bereich zu überdenken. Aus Sicht des Bundesrates gilt dies insbesondere für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuervermeidung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung betreffen.



Drucksache 168/18

... Eine Eigenmittelkategorie auf der Grundlage der Körperschaftsteuer wäre insofern gerechtfertigt, als multinationale Unternehmen von den Freiheiten des Binnenmarktes profitieren. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage wird die Union bei der Bekämpfung der Steuervermeidung unterstützen. Die Körperschaftsteuer könnte einen signifikanten Beitrag zum EU-Haushalt leisten. Sobald eine Einigung über die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage im Sinne der Kommissionsvorschläge von 2016 vorliegt, wäre eine neue Eigenmittelkategorie auf dieser Grundlage einfach einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 179/18 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat bittet darum, die vorgeschlagene zwingende Ausnahme für kleine und Kleinstunternehmen (Artikel 86g Absatz 6 und Artikel 160i Absatz 6 des Richtlinienvorschlags) nochmals zu überprüfen, da auch bei diesen in gleicher Weise wie bei größeren Unternehmen eine Missbrauchsgefahr bestehen kann, die nicht ohne Weiteres einfacher erkennbar ist. Dies gilt umso mehr, als internationale Großkonzerne im Rahmen ihrer Steuervermeidungsmodelle häufig eine große Zahl von Zwischenholdinggesellschaften einsetzen, die als reine Briefkastengesellschaften fungieren und mangels Geschäftsbetrieb in der Regel als Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen einzustufen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/18 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 310/18

... Bei der Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs und aggressiver Steuerplanung steht derzeit die konsequente Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie der EU im Vordergrund.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/18




Entschließung

A. Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung

B. Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung

C. Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

1. Verbesserte Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bei gleichzeitiger Abschaffung der Poolabschreibung

2. Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen

3. Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung

4. Rechtssicherheit bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen

5. Rechtssicherheit beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels

6. Anpassung des § 35 EStG an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze

7. Anpassung gewerbesteuerlicher Regelungen

8. Besondere Unterstützung von StartUp-Unternehmen

D. Internationales Steuerrecht

1. Außensteuerrecht reformieren

2. Bekämpfung von Wettbewerbsnachteilen durch BEPS-Umsetzung

E. Umsatzsteuer

1. Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft

2. Anpassung der Voraussetzungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung

3. Neugestaltung der Verzinsung von Steuerforderungen-/erstattungen bei der Umsatzsteuer

4. Ausschluss von Windfall-Profits

5. Wirksame Besteuerung des Internethandels

F. Verfahrensrecht

1. Verfahrensrechtliche Absicherung der Wirkungen verbindlicher Auskünfte

2. Rückkehr zur Gutachtenzuständigkeit des Bundesfinanzhofs


 
 
 


Drucksache 173/18

... (ii) die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung (93 % der Antwortenden),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 179/1/18

... 9. Der Bundesrat bittet darum, die vorgeschlagene zwingende Ausnahme für kleine und Kleinstunternehmen (Artikel 86g Absatz 6 und Artikel 160i Absatz 6 des Richtlinienvorschlags) nochmals zu überprüfen, da auch bei diesen in gleicher Weise wie bei größeren Unternehmen eine Missbrauchsgefahr bestehen kann, die nicht ohne Weiteres einfacher erkennbar ist. Dies gilt umso mehr, als internationale Großkonzerne im Rahmen ihrer Steuervermeidungsmodelle häufig eine große Zahl von Zwischenholdinggesellschaften einsetzen, die als reine Briefkastengesellschaften fungieren und mangels Geschäftsbetrieb in der Regel als Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen einzustufen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/1/18




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 94/18 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass zur Lösung der Probleme bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle auch für alle Unternehmen geltende Maßnahmen beitragen können, wie insbesondere die zügige Umsetzung der auf internationaler und europäischer Ebene bereits beschlossenen Maßnahmen gegen Steuervermeidung. Dazu gehören umfassende Regelungen zur Verhinderung doppelter Nichtbesteuerung bei sogenannten hybriden Gestaltungen. Gerade derartige Gestaltungen sind von vielen Unternehmen der digitalen Wirtschaft in der Vergangenheit steuervermeidend genutzt worden.



Drucksache 94/1/18

... 12. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass zur Lösung der Probleme bei der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle auch für alle Unternehmen geltende Maßnahmen beitragen können, wie insbesondere die zügige Umsetzung der auf internationaler und europäischer Ebene bereits beschlossenen Maßnahmen gegen Steuervermeidung. [Dazu gehören umfassende Regelungen zur Verhinderung doppelter Nichtbesteuerung bei sogenannten hybriden Gestaltungen. Gerade derartige Gestaltungen sind von vielen Unternehmen der digitalen Wirtschaft in der Vergangenheit steuervermeidend genutzt worden.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/1/18




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 45/17

... 2. Die einschlägigen zuständigen Behörden berücksichtigen insbesondere, ob diese Vorschriften aus Gründen der öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit oder durch sonstige zwingende Gründe des Allgemeininteresses objektiv gerechtfertigt sind; hierzu zählen etwa die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts der Systeme der sozialen Sicherung, der Schutz der Verbraucher, der Dienstleistungsempfänger und der Arbeitnehmer, die Wahrung der geordneten Rechtspflege, die Lauterkeit des Handelsverkehrs, die Betrugsbekämpfung und die Verhinderung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, die Verkehrssicherheit, der Schutz der Umwelt und der städtischen Umwelt, der Tierschutz, das geistiges Eigentum, der Schutz und die Erhaltung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes, Ziele der Sozialpolitik und Ziele der Kulturpolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente für Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ex-ante-Prüfung neuer Maßnahmen

Artikel 5
Rechtfertigung durch Ziele des Allgemeininteresses

Artikel 6
Verhältnismäßigkeit

Artikel 7
Informationen für Interessenträger, Mitwirkung von Interessenträgern

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden

Artikel 9
Transparenz

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten


 
 
 


Drucksache 365/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt mit Nachdruck das vorliegende Gesetz und das darin verfolgte Ziel, die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen. Gleichzeitig erneuert der Bundesrat seine Forderung, dass über die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen hinaus zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind. Der Bundesrat sieht unverändert dringenden Handlungsbedarf insbesondere bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Die Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen müssen so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht werden. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren.



Drucksache 524/17 (Beschluss)

... 6. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kann einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken leisten, weil sie Gesetzgeber und Finanzverwaltung frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren. Die Verknüpfung der Meldepflicht mit einem europaweiten Informationsaustausch über die gemeldeten Modelle kann darüber hinaus eine zusätzliche Stärkung der Transparenz im Unternehmenssteuerbereich bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/17 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 494/17

... - Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente (siehe auch weiter unten);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/17




Anhang

1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung

Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten

Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen

Zu Eventualverbindlichkeiten

Zum gemeinsamen Dotierungsfonds

Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente

Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren

Zum Sponsoring

2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung

Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen

Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt

Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung


 
 
 


Drucksache 59/1/17

... 4.d) Der Bundesrat befürwortet deshalb den Vorschlag der Bundesregierung, den Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an (noch) nicht Nexus-konforme Patentboxen durch eine nationale Vorschrift zu beschränken. Der vorliegende Entwurf stellt einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Steuervermeidung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat befürwortet deshalb den Vorschlag der Bundesregierung, den Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an (noch) nicht Nexus-konforme Patentboxen durch eine nationale Vorschrift zu beschränken. Der vorliegende Entwurf stellt einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Steuervermeidung dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 753/1/17

... 5. Aus Sicht des Bundesrates ist die Eurozone nachhaltig zu stärken und zu reformieren, so dass der Euro globalen Krisen besser standhalten kann. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bleibt dabei auch in Zukunft der Kompass. Stabilität und Wachstum bedingen einander und bilden eine Einheit. Zugleich muss aus Sicht des Bundesrates auch künftig das Prinzip gelten, dass Risiko und Haftungsverantwortung verbunden sind. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass fiskalische Kontrolle, wirtschaftliche Koordinierung in der EU und der Eurozone sowie der Kampf gegen Steuerbetrug und aggressive Steuervermeidung vorangetrieben werden müssen.



Drucksache 365/1/17

... Der Bundesrat begrüßt mit Nachdruck das vorliegende Gesetz und das darin verfolgte Ziel, die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen. Gleichzeitig erneuert der Bundesrat seine Forderung, dass über die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen hinaus zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind. Der Bundesrat sieht unverändert dringenden Handlungsbedarf insbesondere bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Die Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen müssen so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht werden. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren.



Drucksache 524/1/17

... 6. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kann einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken leisten, weil sie Gesetzgeber und Finanzverwaltung frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren. Die Verknüpfung der Meldepflicht mit einem europaweiten Informationsaustausch über die gemeldeten Modelle kann darüber hinaus eine zusätzliche Stärkung der Transparenz im Unternehmenssteuerbereich bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/17




Zur Vorlage allgemein

a Katalog meldepflichtiger Gestaltungen

b Meldepflichtige und Meldefrist

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 679/1/17

... 6. Digitale Geschäftsmodelle sind nicht in allen Fällen der Grund für ungerechtfertigte Steuervorteile. Innerhalb der EU haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Reihe weitreichender neuer Vorschriften zur Eindämmung aggressiver Steuerplanung und zur Verbesserung der Steuertransparenz verständigt. Zur Lösung der Probleme können auch für alle Unternehmen geltende Maßnahmen beitragen, wie zum Beispiel die zügige Umsetzung der auf europäischer Ebene bereits beschlossenen Maßnahmen gegen Steuervermeidung in allen Mitgliedstaaten.



Drucksache 543/1/17

... 6. Zudem befürwortet der Bundesrat internationale Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors, zur Korruptionsbekämpfung, zur Bekämpfung von Steuervermeidung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Erreichung gemeinsamer Umweltschutz- und Klimaziele. Er ist sich der großen Bedeutung des Exports für die Industrie und Wirtschaft in Deutschland und Europa bewusst und steht deshalb dem Abschluss weiterer Freihandelsabkommen durch die EU offen gegenüber. Bei ihrem Abschluss ist jedoch darauf zu achten, dass die in der EU geltenden hohen Standards, etwa im Bereich des Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes oder des Datenschutzes, geachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 679/17 (Beschluss)

... 6. Digitale Geschäftsmodelle sind nicht in allen Fällen der Grund für ungerechtfertigte Steuervorteile. Innerhalb der EU haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Reihe weitreichender neuer Vorschriften zur Eindämmung aggressiver Steuerplanung und zur Verbesserung der Steuertransparenz verständigt. Zur Lösung der Probleme können auch für alle Unternehmen geltende Maßnahmen beitragen, wie zum Beispiel die zügige Umsetzung der auf europäischer Ebene bereits beschlossenen Maßnahmen gegen Steuervermeidung in allen Mitgliedstaaten.



Drucksache 387/17

... Um diese Abwärtsspirale zu vermeiden, werden multilaterale Institutionen und Regeln benötigt, die es den Ländern ermöglichen, sich in einer globalisierten Welt gemeinsam für gemeinsame Lösungen einzusetzen. Fragen, die gemeinsames Handeln erfordern, beispielsweise die Weltwirtschaft, der Klimawandel oder Steuervermeidung, sind nur durch solche Institutionen und Regeln zu bewältigen. Ohne sie könnten mächtigere, skrupellosere Länder und Unternehmen den schwächeren ihre Regeln und Interessen aufzwängen. Dies stünde im Widerspruch zu den Werten der Kooperation, Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung und Solidarität, auf die sich die EU gründet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 406/1/16

... Es besteht dabei kein Abstimmungsbedarf mit der Umsetzung der "Richtlinie (EU) Nr. 2016/1164 des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts" vom 12.07.2016 (ABl. vom 19.07.16 - L 193/1). Sie enthält zwar in Artikel 9 eine Regelung zu hybriden Gestaltungen. Die Richtlinie gilt aber nach Artikel 1 ausdrücklich nur für Körperschaftsteuerpflichtige. Die fehlende Aufnahme der Personengesellschaft in die EU-Richtlinie unterstreicht nochmals die Erforderlichkeit einer gesonderten nationalen Maßnahme. Diesem Regelungsbedarf wird durch die Einfügung des § 4i

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO

Artikel 2
Weitere Änderung der Abgabenordnung

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2. Zu Artikel 7 Nummer 1

§ 4i
Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug

4 Allgemein

Zu Satz 1

Zu Satz 2

3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1b

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2a

4 Unionsrecht

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG

7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG

8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten

Zu Artikel 7 Nummer 1f

Zu Artikel 7 Nummer 3

Zu Artikel 12

9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG

11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG

13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung

Zu Artikel 7

Zu Artikel 11a

14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG

15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG

16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG

17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG

18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG

20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG

21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG

22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11b
Änderung des Zerlegungsgesetzes

23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:

Artikel 11c
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 533/16

... Im letzten Jahr hat die Kommission Fortschritte bei der Umsetzung der zehn JunckerPrioritäten gemacht. Wir haben unsere Arbeit auf wichtige Initiativen mit einem hohen Mehrwert für die EU im Sinne konkreter Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen konzentriert und unmittelbar auf neue Herausforderungen, die ein rasches und gleichzeitig überlegtes Handeln erfordern, reagiert. Vielfach erwies sich die Kommission als fähig, in Rekordzeit Initiativen zu konzipieren und vorzustellen, denen eine faktengestützte Analyse ihrer Auswirkungen gemessen an der jeweiligen Situation vorausging. Die Einhaltung der Grundsätze einer besseren Rechtsetzung trug dazu bei, Vorschläge zu erarbeiten, die genau das bezweckten, was sie bezwecken sollten, und die daher von den anderen beiden Organen zeitnah angenommen werden konnten, wie dies zum Beispiel bei den Maßnahmen zur Steuervermeidung der Fall war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 373/16 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16



Drucksache 642/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Fortsetzung der Arbeiten der Kommission bei der Bekämpfung der Steuervermeidung. Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen sind ein Kernelement der OECD/G20-Vorschläge zur Bekämpfung von BEPS (Base Erosion Profit Shifting).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene und themenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 673/1/16

... 18. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zusätzliche Anforderungen an die Finanzinstrumente zur Bekämpfung von Steuervermeidungsmechanismen vermieden werden sollten. Für regionale Finanzinstrumente mit Finanzprodukten, die zum Teil sogar unterhalb der Meldeschwellen der Geldwäscheregelungen liegen, erscheinen diese Anforderungen als unverhältnismäßig. Zudem ist bereits bei der jetzigen Verordnung unklar, wie die Anforderungen zur Prävention der Geldwäsche sowie zur Bekämpfung des Terrorismus und der Steuerhinterziehung bei der Umsetzung der Finanzinstrumente zu überprüfen sind. Der Bundesrat lehnt die zusätzlichen Anforderungen zur Bekämpfung von Steuervermeidungsmechanismen daher ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

3 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

22. Hauptempfehlung

23. Hilfsempfehlung

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 176/16

... Die Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung sowohl auf EU- als auch auf globaler Ebene zählt zu den politischen Prioritäten der Europäischen Kommission. Als Teil einer umfassenderen Strategie für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung in der EU1 kann öffentliche Kontrolle sicherstellen helfen, dass Gewinne tatsächlich dort besteuert werden, wo sie entstehen. Öffentliche Kontrolle kann das Vertrauen der Öffentlichkeit stärken und bewirken, dass Unternehmen mehr soziale Verantwortung übernehmen, indem sie Steuern dort zahlen, wo sie ihre Geschäfte betreiben, und so zum Wohlstand des betreffenden Landes beitragen. Darüber hinaus kann öffentliche Kontrolle auch eine sachkundigere Debatte über mögliche Mängel im Steuerrecht befördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

- Erläuternde Dokumente

4 Bankengruppen

4 Inhalt

4 Veröffentlichung

4 Durchsetzung

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2013/34/EU

Kapitel 10a
Ertragsteuerinformationsbericht

Artikel 48a
Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck

Artikel 48b
Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen

Artikel 48c
Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48d
Veröffentlichung und Zugänglichkeit

Artikel 48e
Verantwortlichkeit für die Erstellung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts

Artikel 48f
Unabhängige Prüfung

Artikel 48g
Gemeinsame Unionsliste bestimmter Steuergebiete

Artikel 48h
Beginn der Ertragsteuerberichterstattung

Artikel 48i
Bericht

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 658/1/16

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen der Kommission um effektive Streitbeilegungsmechanismen in den Fällen der Doppelbesteuerung. Sie stellen ein für die Unternehmen wichtiges Vorhaben dar. Zur Bekämpfung von Steuervermeidung und aggressiver Steuerplanung gehört auch die Schaffung eines wettbewerbsfähigen steuerlichen Umfelds für Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 658/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 373/16

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zusätzliche Anforderungen an die Finanzinstrumente zur Bekämpfung von Steuervermeidungsmechanismen vermieden werden sollten. Für regionale Finanzinstrumente mit Finanzprodukten, die zum Teil sogar unterhalb der Meldeschwellen der Geldwäscheregelungen liegen, erscheinen diese Anforderungen als unverhältnismäßig. Zudem ist bereits bei der jetzigen Verordnung unklar, wie die Anforderungen zur Prävention der Geldwäsche sowie zur Bekämpfung des Terrorismus und der Steuerhinterziehung bei der Umsetzung der Finanzinstrumente zu überprüfen sind. Der Bundesrat lehnt die zusätzlichen Anforderungen zur Bekämpfung von Steuervermeidungsmechanismen daher ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zur Anwendung eines einheitlichen Regelwerks bei Kombinationen verschiedener Maßnahmen oder Instrumente

Zu den Finanzierungsinstrumenten

Zur flexibleren Haushaltsverwaltung

2 Finanzinstrumente

Verpflichtende Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen Pauschalen

Zur Ergebnisorientierung und gestrafften Berichterstattung

Indikatoren im ESF

Zu einzelnen Vorschriften

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 717/1/16

... a) Durch die Steuervermeidung internationaler Konzerne gehen den Staaten beträchtliche Steuereinnahmen verloren. Ihre Strategien sind mit der Zeit immer ausgefeilter geworden. Sie beruhen in der Regel auf der grenzüberschreitenden Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer. Es werden dabei die Unstimmigkeiten und Lücken zwischen den einzelnen Steuersystemen der Staaten ausgenutzt. Die Steuervermeidung wird aber auch durch den schädlichen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten begünstigt.



Drucksache 641/1/16

... 13. Der Richtlinienvorschlag ist darüber hinaus in einer Vielzahl weiterer Punkte änderungs-, ergänzungs- und klarstellungsbedürftig. Insbesondere auch die Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung bedürfen noch der Abstimmung mit anderen, bereits beschlossenen Rechtsakten der EU (zum Beispiel Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 48/1/16

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final; Ratsdok. 5639/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/1/16




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 642/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Fortsetzung der Arbeiten der Kommission bei der Bekämpfung der Steuervermeidung. Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen sind ein Kernelement der OECD/G20-Vorschläge zur Bekämpfung von BEPS (Base Erosion Profit Shifting).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene und themenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 46/16

... Die EU hat eine ehrgeizige Reformagenda in Angriff genommen, um eine gerechte und wirksame Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Agenda haben die Mitgliedstaaten einen EU-weiten Ansatz zur Bewältigung der externen Herausforderungen in Bezug auf ihre Steuerbasis gefordert, da schädlicher Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanung globale Phänomene sind.1 Auch das Europäische Parlament hat im Zuge seiner Arbeiten zur Bekämpfung von Steuervermeidung durch Unternehmen einen EU-weit einheitlichen Ansatz für internationale Steuerabkommen und eine strengere Haltung gegenüber Steueroasen gefordert.2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/16




1. Einleitung

2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln

2.1 Mehr Steuertransparenz

2.2 Fairer Steuerwettbewerb

3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern

3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich

3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen

4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung

4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen

5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern

5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen

5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern

5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten

6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH

7. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

Anhang 1
STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH

1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen

1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

2. FAIRER STEUERWETTBEWERB

3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD

4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS

Anhang 2
AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 641/16 (Beschluss)

... 13. Der Richtlinienvorschlag ist darüber hinaus in einer Vielzahl weiterer Punkte änderungs-, ergänzungs- und klarstellungsbedürftig. Insbesondere auch die Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung bedürfen noch der Abstimmung mit anderen, bereits beschlossenen Rechtsakten der EU (zum Beispiel Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 677/16

... Missbrauchsbekämpfungsmaßnahmen gegen einige der häufigsten Formen der Steuervermeidung, bis hin zum Aktionsplan der Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer. Angesichts des grenzübergreifenden Charakters der Steuerhinterziehung und -umgehung und der Integration der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten ist ein koordinierter Ansatz erforderlich, der nicht nur auf europäischen Initiativen beruht, sondern auch die Koordinierung nationaler Maßnahmen beinhaltet. Mit dem jüngsten Vorschlag der Kommission zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und zu Streitbeilegungsmechanismen in Doppelbesteuerungsangelegenheiten wird ein moderner, gerechter und wettbewerbsfähiger Steuerrahmen für die EU geschaffen. Es werden stärkere Anreize für wachstumsfreundliche Maßnahmen wie Investitionen in Forschung und Entwicklung und Finanzierungen durch Eigenkapital geschaffen und somit die allgemeinen Ziele der Wiederankurbelung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen gefördert. In vielen Mitgliedstaaten müssen Ineffizienzen bei der Steuererhebung beseitigt werden; einige haben bereits diesbezüglich Maßnahmen ergriffen. Die Mitgliedstaaten sollten diese Möglichkeiten nutzen, um die Besteuerung von Arbeit zu verringern. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten besonderes Augenmerk auf die durch ihre Steuerreformen hervorgerufenen Verteilungseffekte legen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 191/16

... 5. Die Mehrwertsteuerlücke gibt die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und der von den nationalen Behörden tatsächlich vereinnahmten Mehrwertsteuer. Sie ist ein Annäherungswert für die Einnahmeverluste aufgrund von Betrug und Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit und fehlerhaften Berechnungen (CASE, Study to quantify and analyse the VAT Gap in the EU Member States, 2015).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/16




Mitteilung

1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf

2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen

2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt

2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU

3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE

3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern

3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen

3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften

3.4 Steuererhebung

3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter

4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM

5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE

5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können

5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses

6. Schlussfolgerung

7. ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 48/16

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Abzugsfähigkeit von Zinsen

Wegzugsbesteuerung

Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel

Schwellenwert für Niedrigbesteuerung

Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Mindestschutzniveau

Kapitel II
Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG

Artikel 4
Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen

Artikel 5
Wegzugsbesteuerung

Artikel 6
Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)

Artikel 7
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 8
Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Artikel 9
Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens

Artikel 10
Hybride Gestaltungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 642/16

... Mit den Vorschriften für hybride Gestaltungen in der Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts1 (im Folgenden die "Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken") wird den am meisten verbreiteten Formen hybrider Gestaltungen entgegengetreten, jedoch nur innerhalb der EU.

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Drucksache 642/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen

Hybride Unternehmensgestaltungen, die zu einem doppelten Abzug führen

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führen

Hybride Gestaltungen bei Finanzinstrumenten

Hybride Übertragungen

Hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu Nichtbesteuerung bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem doppelten Abzug führt

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt

Eingeführte Inkongruenzen

Inkongruenz bei doppelter Ansässigkeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 9
Hybride Gestaltungen

Artikel 9a
Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 48/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final; Ratsdok. 5639/16

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Drucksache 48/16 (Beschluss)




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 22/15 (Beschluss)

... Eine Vergrößerung des zeitlichen Abstandes zwischen Bestandsstichtag und Hauptversammlung würde außerdem die weitere Zunahme von WertpapierLeihegeschäften im Umfeld der Hauptversammlung bei Dividendentiteln provozieren. Solche Aktienleihen werden vereinbart, um internationale Unterschiede in der Dividendenbesteuerung zur Steuervermeidung zu nutzen. Diese Geschäfte sind fiskalisch unerwünscht und stehen dem Gebot gleichmäßiger Besteuerung ausgeschütteter Gewinne entgegen. Zudem wird ein Investor, dessen Aktien am Hauptversammlungstag verliehen sind, erfahrungsgemäß sein Stimmrecht oft nicht ausüben.

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Drucksache 22/15 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

4. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 1
94

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat nimmt die Mitteilung der Kommission als einen wichtigen Beitrag für eine neue wertebasierte Handels- und Investitionspolitik zur Kenntnis. Er begrüßt die Zusage der Kommission, eine Politik zu verfolgen, die der Gesellschaft insgesamt zugutekommt und europäische und weltweite Standards und Werte in Kombination mit zentralen wirtschaftlichen Interessen fördert, indem sie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Kampf gegen Steuervermeidung, Verbraucherschutz und verantwortlichen, fairen Handel unterstützt. Dazu gehört zum einen, die Auswirkungen der Handelspolitik auf die Menschenrechte zu verbessern. Instrumente hierfür sind sowohl Folgenabschätzungen als auch Expost-Evaluierungen und in Fällen systemischer Korruption und schlechter Regierungsführung Konsultationsmechanismen. Zum anderen zählt hierzu das Engagement der EU für faire und ethisch begründete Handelssysteme, die unter anderem zur Entwicklung nachhaltigerer Handelsmöglichkeiten für kleine Produzenten in Drittländern beitragen.

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Drucksache 500/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 509/1/15

... Der Bundesrat verweist insoweit ergänzend auf seine Stellungnahme vom 11. Juli 2014 (BR-Drucksache 165/14(B)(2)) und dankt der Kommission für ihre hierzu abgegebene Stellungnahme vom 25. September 2014 (zu BR-Drucksache 165/14(B)). An den in der Stellungnahme vom 11. Juli 2014 dargelegten Einwendungen gegen den Vorschlag hält der Bundesrat fest. Insbesondere werden die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich des Fehlens von Mindeststandards für die Identifizierung von Gründern und Leitungsorganen der Gesellschaft (vergleiche dazu Ziffern 4 bis 7 und 10 des Beschlusses vom 11. Juli 2014) und der Zulassung der Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz (vergleiche dazu Ziffern 17 bis 21 des Beschlusses vom 11. Juli 2014) durch die Stellungnahme der Kommission vom 25. September 2014 nicht ausgeräumt. Nach Auffassung des Bundesrates ist die von der Kommission vorgeschlagene Gesellschaftsform - auch in der Fassung des Vorschlags nach der Allgemeinen Ausrichtung des Rates (Ratsdok. 9050/15 DRS 41 CODEC 751) - gerade dazu geeignet, für die Gründung bloßer "Briefkastenfirmen" zur Umgehung nationaler Regelungen, insbesondere im Bereich der Unternehmensmitbestimmung und der Zwangsvollstreckung, und zur Steuervermeidung oder -hinterziehung missbraucht zu werden.

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Drucksache 509/1/15




Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 22/1/15

... Eine Vergrößerung des zeitlichen Abstandes zwischen Bestandsstichtag und Hauptversammlung würde außerdem die weitere Zunahme von WertpapierLeihegeschäften im Umfeld der Hauptversammlung bei Dividendentiteln provozieren. Solche Aktienleihen werden vereinbart, um internationale Unterschiede in der Dividendenbesteuerung zur Steuervermeidung zu nutzen. Diese Geschäfte sind fiskalisch unerwünscht und stehen dem Gebot gleichmäßiger Besteuerung ausgeschütteter Gewinne entgegen. Zudem wird ein Investor, dessen Aktien am Hauptversammlungstag verliehen sind, erfahrungsgemäß sein Stimmrecht oft nicht ausüben.

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Drucksache 22/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 123 Absatz 6 AktG

3. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 139 Absatz 1 Satz 1 , Nummer 17 Buchstabe a § 140 Absatz 2 Satz 2 AktG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 394 Satz 4 - neu - AktG

6. Zu Artikel 5a - neu - § 94 Absatz 1 und Absatz 2 -neu-, § 96 Absatz 1 GVG

'Artikel 5a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 94

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 200/1/15

... a) Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens sind die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat. Die Entwicklung des internationalen Personenverkehrs und die zunehmende Verflechtung der Kapital-, Waren- und Dienstleistungsmärkte haben zu neuen Möglichkeiten der internationalen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung geführt. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden, die dem Ziel einer ordnungsgemäßen Ermittlung der Steuerpflicht und damit der Bekämpfung von internationaler Steuervermeidung und Steuerhinterziehung dient, für dringend geboten.

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Drucksache 200/1/15




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 200/15 (Beschluss)

... a) Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens sind die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat. Die Entwicklung des internationalen Personenverkehrs und die zunehmende Verflechtung der Kapital-, Waren- und Dienstleistungsmärkte haben zu neuen Möglichkeiten der internationalen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung geführt. Der Bundesrat hält vor diesem Hintergrund eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuerbehörden, die dem Ziel einer ordnungsgemäßen Ermittlung der Steuerpflicht und damit der Bekämpfung von internationaler Steuervermeidung und Steuerhinterziehung dient, für dringend geboten.

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Drucksache 200/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 500/15

... Allerdings muss die Handelspolitik eine größere Palette von Fragen behandeln, wenn die EU ihren Platz in den globalen Wertschöpfungsketten sichern will. Dazu müssen wir den Handel mit Dienstleistungen fördern, den elektronischen Handel erleichtern, die Mobilität von Fachkräften unterstützen, gegen die Zersplitterung des Marktes durch uneinheitliche Regelungen vorgehen, den Zugang zu Rohstoffen sichern, Innovationen schützen und eine rasche Zollabwicklung sicherstellen. Im Rahmen einer integrierten, verschiedene wirtschaftspolitische Bereiche abdeckenden Strategie ist es auch notwendig, für ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement zu sorgen (siehe die Nummern 4.1.1 und 4.2.3) und gegen rücksichtslose Gewinnverschiebungen und Steuervermeidungsstrategien vorzugehen, mit denen Unternehmen die Zersplitterung von Wertschöpfungsketten ausnutzen. Die Kommission setzt gegen diese Probleme verschiedene politische Instrumente ein. Die Anstrengungen zur Förderung internationaler Standards für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung werden durch Handelsabkommen unterstützt.

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Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 509/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat verweist insoweit ergänzend auf seine Stellungnahme vom 11. Juli 2014 (BR-Drucksache 165/14(B)(2)) und dankt der Kommission für ihre hierzu abgegebene Stellungnahme vom 25. September 2014 (zu BR-Drucksache 165/14(B)). An den in der Stellungnahme vom 11. Juli 2014 dargelegten Einwendungen gegen den Vorschlag hält der Bundesrat fest. Insbesondere werden seine Bedenken hinsichtlich des Fehlens von Mindeststandards für die Identifizierung von Gründern und Leitungsorganen der Gesellschaft (vergleiche dazu Ziffern 4 bis 7 und 10 des Beschlusses vom 11. Juli 2014) und der Zulassung der Trennung von Satzungsund Verwaltungssitz (vergleiche dazu Ziffern 17 bis 21 des Beschlusses vom 11. Juli 2014) durch die Stellungnahme der Kommission vom 25. September 2014 nicht ausgeräumt. Nach Auffassung des Bundesrates ist die von der Kommission vorgeschlagene Gesellschaftsform - auch in der Fassung des Vorschlags nach der Allgemeinen Ausrichtung des Rates (Ratsdok. 9050/15 DRS 41 CODEC 751) - gerade dazu geeignet, für die Gründung bloßer "Briefkastenfirmen" zur Umgehung nationaler Regelungen, insbesondere im Bereich der Unternehmensmitbestimmung und der Zwangsvollstreckung, und zur Steuervermeidung oder -hinterziehung missbraucht zu werden.

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Drucksache 509/15 (Beschluss)




Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 111/1/15

... 2. Es darf zukünftig nicht mehr möglich sein, dass andere Staaten in Europa, Steuervermeidungsmodelle durch verbindliche Absprachen billigen und/oder sogar begünstigen. Durch den verpflichtenden Austausch könnte unlauteren Steuerpraktiken einzelner EU-Staaten entgegengewirkt werden. Allerdings wird der Vorschlag nicht allein dafür sorgen, das Problem des unfairen Steuerwettbewerbs zu beseitigen.

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Drucksache 111/1/15




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 111/15 (Beschluss)

... 2. Es darf zukünftig nicht mehr möglich sein, dass andere Staaten in Europa Steuervermeidungsmodelle durch verbindliche Absprachen billigen und/oder sogar begünstigen. Durch den verpflichtenden Austausch könnte unlauteren Steuerpraktiken einzelner EU-Staaten entgegengewirkt werden. Allerdings wird der Vorschlag nicht allein dafür sorgen, das Problem des unfairen Steuerwettbewerbs zu beseitigen. Hauptproblem bleiben insbesondere gesetzliche (Sonder-) Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Im Rahmen der Vorbescheide wird hinsichtlich der Auslegung und Anwendung der jeweiligen nationalen (Steuer-) Rechtsvorschriften in Bezug auf eine grenzüberschreitende Transaktion eine hoheitliche Aussage getroffen. Es wird verbindlich festgestellt, wie die (geplante) grenzüberschreitende Transaktion nach den geltenden nationalen Steuergesetzen zu behandeln ist. Eine etwaige - darin zum Ausdruck kommende Binnenmarktbeeinträchtigung hätte ihre Ursache in den nationalen Steuergesetzen, die den Inhalt des Vorbescheides oder der Vorabverständigungsvereinbarung materiellrechtlich zulassen. Entsprechend hat es die Kommission bereits jetzt in der Hand, die gesetzlichen Grundlagen zu prüfen.

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Drucksache 111/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 111/2/15

... 2. Es darf zukünftig nicht mehr möglich sein, dass andere Staaten in Europa Steuervermeidungsmodelle durch verbindliche Absprachen billigen und/oder sogar begünstigen. Durch den verpflichtenden Austausch könnte dem unlauteren Steuerwettbewerb durch beihilfeverdächtige Absprachen einzelner EU-Staaten mit Großunternehmen entgegengewirkt werden. Allerdings wird der Vorschlag nicht allein dafür sorgen, das Problem des unfairen Steuerwettbewerbs zu beseitigen. Hauptproblem bleiben insbesondere gesetzliche (Sonder-) Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten.

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Drucksache 111/2/15




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 205/14

... 2. Der Bundesrat begrüßt das Engagement der Bundesregierung im Rahmen der OECD-Initiative Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)Steuerflucht und Steuervermeidung durch grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen international operierender Unternehmen einzudämmen. Ein gerechtes Steuerrecht muss sicherstellen, dass sich niemand auf Kosten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen kann.



Drucksache 592/1/14

... Die Bundesregierung zögert unter Inkaufnahme weiterer Steuermindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte mit der Umsetzung bereits jetzt nationalen Regelungen zugänglicher Punkte und will stattdessen das Ergebnis der BEPS-Initiative abwarten. Ein weiterer Aufschub und langfristige Übergangsfristen für Steuergestaltungs- und Steuervermeidungsmodelle lehnt der Bundesrat jedoch ab. Die aktuellen Enthüllungen zu den sog. "LuxemburgLeaks" bestätigen den Bundesrat in dieser Auffassung. Deutschland muss schnell und konsequent handeln, um weitere Steuervermeidung in Milliardenhöhe zu verhindern. Dabei sind sogenannte hybride Gestaltungen mit doppelter Nichtbesteuerung zu verhindern, und der Doppelabzug von Betriebsausgaben in mehreren Ländern ist ausdrücklich zu verbieten. Der Bundesrat verfolgt mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses das Anliegen aus Ziffer 9 seiner Stellungnahme (Drs. BR 432/14(B)) weiter.

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Drucksache 592/1/14




Begründung

Schließung von Gesetzeslücken im Umwandlungssteuerrecht

Bekämpfung unlauteren Steuerwettbewerbs und aggressiver internationaler Steuerplanung

Umsetzung nicht aufgegriffener steuerlicher Änderungsvorschläge der Länder


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.