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222 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Steuerverwaltungen"


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Drucksache 189/20

... 2. Der Bundesrat erinnert daran, dass das Leistungsfähigkeitsprinzip ein systemtragendes Prinzip des deutschen Steuersystems ist. Es verlangt für eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung, dass die Steuerlasten im Verhältnis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Steuerpflichtigen zu verteilen sind. Starke Schultern müssen mehr tragen und es ist im Interesse der Steuergerechtigkeit die Aufgabe der Steuerverwaltung, die Durchsetzung des Leistungsfähigkeitsprinzips auch im Rahmen von Außenprüfungen regelmäßig zu überprüfen.



Drucksache 514/19

... Die Neuregelung zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung verursacht zusätzlichen personellen Aufwand bei der Steuerverwaltung der Länder in der Größenordnung von maximal 4,84 Mio. Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 17/1/18

... BR-Drucksache 660/17), sollte einer weiteren Zersplitterung der Steuersätze entschieden entgegengetreten werden, um die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten zu befähigen, die Umsätze der bei ihnen ansässigen Unternehmen unabhängig vom Ort der Leistung zu überprüfen. Dem läuft der Kommissionsvorschlag zuwider.



Drucksache 18/1/18

... 5. Diese Vorschläge sowie die angestrebte EU-weite Geltung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen würden nicht nur die Bekämpfung des Umsatzsteuerbe-trugs und die Administrierbarkeit durch die Steuerverwaltungen der Länder signifikant erschweren, sondern auch in den Haushalten von Bund und Ländern zu Steuermindereinnahmen führen. Sie werden deshalb vom Bundesrat sehr kritisch gesehen.



Drucksache 149/18

... Durch das Abkommen kommt es weder beim Bund noch bei den Steuerverwaltungen der Länder zu einer messbaren Änderung des Erfüllungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 149/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Luftfahrt

Artikel 5
Verständigungsverfahren

Artikel 6
Inkrafttreten

Artikel 7
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 171/18

... Aufgrund der Änderung ist für die Steuerverwaltungen der Länder mit keiner Änderung des Erfüllungsaufwandes zu rechnen. In den Ländern entsteht einmaliger automationstechnischer Umstellungsaufwand in nicht quantifizierbarer Höhe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

4 Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 17/18 (Beschluss)

... 3. Das Vorhaben der Kommission, den Anwendungsbereich für stark ermäßigte Steuersätze oder Nullsteuersätze über die vorgenannten Leistungen hinaus zu vergrößern, sieht der Bundesrat jedoch mit großer Sorge. Jede Differenzierung bei den Steuersätzen verkompliziert die Rechtsanwendung bereits bei Inlandsumsätzen und ist schon deshalb grundsätzlich zu vermeiden. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen gilt dies in verstärktem Maße. Auch vor dem Hintergrund, dass künftig die Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip erfolgt (vergleiche BR-Drucksache 660/17), sollte einer weiteren Zersplitterung der Steuersätze entschieden entgegengetreten werden, um die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten zu befähigen, die Umsätze der bei ihnen ansässigen Unternehmen unabhängig vom Ort der Leistung zu überprüfen. Dem läuft der Kommissionsvorschlag zuwider.



Drucksache 18/18 (Beschluss)

... 5. Diese Vorschläge sowie die angestrebte EU-weite Geltung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen würden nicht nur die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs und die Administrierbarkeit durch die Steuerverwaltungen der Länder signifikant erschweren, sondern auch in den Haushalten von Bund und Ländern zu Steuermindereinnahmen führen. Sie werden deshalb vom Bundesrat sehr kritisch gesehen.



Drucksache 94/18

... Die digitale Wirtschaft verändert die Art und Weise, wie wir interagieren, konsumieren und Geschäfte tätigen. Digitale Unternehmen wachsen weitaus stärker als die Wirtschaft insgesamt, und dieser Trend wird sich wahrscheinlich fortsetzen. Digitale Technologien bringen viele Vorteile für die Gesellschaft mit sich, und aus steuerlicher Sicht schaffen sie Möglichkeiten für die Steuerverwaltungen und bieten Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, erleichtern die Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden und tragen zudem zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 627/18

... Durch die Verordnung kommt es weder beim Bund noch bei den Steuerverwaltungen der Länder zu einer messbaren Änderung des Erfüllungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Abkommen

§ 2
Vermeidung der Doppelbesteuerung

§ 3
Anwendung

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

3.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

3.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 661/1/17

... 3. Der in den Vorschlägen der Kommission enthaltene Ansatz einer stärker risikoorientierten Vorgehensweise wird begrüßt. Das dazu vorgesehene Instrument des zertifizierten Steuerpflichtigen stellt einen neuen interessanten Ansatz dar, dem in seiner jetzigen Ausgestaltung jedoch nicht bedenkenlos zugestimmt werden kann. So ist insbesondere seine tatsächliche Wirksamkeit noch näher zu untersuchen. Zudem werden mit der Zertifizierung neue Aufgaben für die Steuerverwaltungen der Länder und ein Mehraufwand für die Wirtschaftsbeteiligten begründet.



Drucksache 662/17

... Während des im Zusammenhang mit dem Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer15 eingeleiteten Konsultationsprozesses wurde dieser Punkt trotzdem erneut in zahlreichen Beiträgen als eines der Hauptprobleme des geltenden Mehrwertsteuersystems genannt. Klare und feste Regeln, die den Unternehmen Rechtssicherheit bieten, sind von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig müssen die Steuerverwaltungen in der Lage sein, die korrekte Anwendung der Befreiung zu überwachen und zu gewährleisten, zumal befreite innergemeinschaftliche Lieferungen oft ein grundlegender Bestandteil grenzüberschreitenden Karussellbetrugs sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

ABSCHNITT 2a Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (Artikel 138 bis 142 der Richtlinie 2006/112/EG /EG)

Artikel 45a

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 660/17

... Die vorgeschlagene Lösung besteht darin, die Konsignationslagerregelung als einzige Lieferung im Abgangsmitgliedstaat und als innergemeinschaftlichen Erwerb in dem Mitgliedstaat anzusehen, in dem sich das Lager befindet, sofern der Umsatz zwischen zwei zertifizierten Steuerpflichtigen stattfindet. Dadurch wird vermieden, dass der Lieferer in jedem Mitgliedstaat, in den er Gegenstände in ein Konsignationslager überführt, registriert werden muss. Um jedoch eine angemessene Verfolgung der Gegenstände durch die Steuerverwaltungen sicherzustellen, müssen sowohl der Lieferer als auch der Erwerber ein Verzeichnis der Gegenstände im Konsignationslager führen, für die diese Regeln gelten. Darüber hinaus muss in der zusammenfassenden Meldung des Lieferers die Identität der Erwerber, an die zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstände im Rahmen der Konsignationslagerregelung geliefert werden, offengelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 412/17

... Die weiteren Neuregelungen haben keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Steuerverwaltungen der Länder. In den Ländern entsteht insoweit auch kein einmaliger automationstechnischer Umstellungsaufwand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 412/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 3 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Steuerdaten-Abrufverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung

§ 3
Anwendungsvorschrift

Artikel 5
Änderung der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

§ 4a
Eröffnung und Verlegung einer Beratungsstelle

Artikel 7
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Artikel 8
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 10
Anwendungsregelung

Artikel 11
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 7

Zu § 10

Zu § 10

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 404/17

... Die Neuregelung führt zu keiner Änderung des Erfüllungsaufwands der Steuerverwaltung der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grundsätze der Aufzeichnungspflicht

§ 2
Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen

§ 3
Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen

§ 4
Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation

§ 5
Stammdokumentation

§ 6
Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften

§ 7
Schlussvorschrift

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 5) Umfang der Stammdokumentation

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Satzteil vor Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Anlage Umfang der Stammdokumentation

Zu Satz 1

Zu Satz 2


 
 
 


Drucksache 173/17

... Durch das Abkommen kommt es weder beim Bund noch bei den Steuerverwaltungen der Länder zu einer messbaren Änderung des Erfüllungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Seeschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 6
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 7
Verständigungsverfahren

Artikel 8
Inkrafttreten

Artikel 9
Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 487/17

... Für die Steuerverwaltungen der Länder entsteht kein Mehraufwand. Die einheitliche digitale Schnittstelle ermöglicht einen reibungslosen Prüfungsablauf und führt zu einer geringfügigen Entlastung der Verwaltung. Für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entstehen geringfügige Mehrkosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 487/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

§ 1
Elektronische Aufzeichnungssysteme

§ 2
Protokollierung von digitalen Grundaufzeichnungen

§ 3
Speicherung der Grundaufzeichnungen

§ 4
Einheitliche digitale Schnittstelle

§ 5
Anforderungen an die technische Sicherungseinrichtung

§ 6
Anforderungen an den Beleg

§ 7
Zertifizierung

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

5.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4163, BMF: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 661/17 (Beschluss)

... 3. Der in den Vorschlägen der Kommission enthaltene Ansatz einer stärker risikoorientierten Vorgehensweise wird begrüßt. Das dazu vorgesehene Instrument des zertifizierten Steuerpflichtigen stellt einen neuen interessanten Ansatz dar, dem in seiner jetzigen Ausgestaltung jedoch nicht bedenkenlos zugestimmt werden kann. So ist insbesondere seine tatsächliche Wirksamkeit noch näher zu untersuchen. Zudem werden mit der Zertifizierung neue Aufgaben für die Steuerverwaltungen der Länder und ein Mehraufwand für die Wirtschaftsbeteiligten begründet.



Drucksache 661/17

... Auf internationaler Ebene hat die Kommission ein Abkommen zwischen der EU und Norwegen über die Verwaltungszusammenarbeit, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen im Mehrwertsteuerbereich verhandelt. Es tritt in Kraft, wenn der Rat die Beschlüsse zu dessen Unterzeichnung und Abschluss angenommen hat. Zudem wurde eine Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen den Kommissionsdienststellen und der Innereuropäischen Organisation der Steuerverwaltungen (IOTA) geschlossen, die den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und den IOTA-Mitgliedern betrifft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/17




1. Einleitung - auf dem Weg zu einem EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM

2. Ergebnisse SEIT der Annahme des MEHRWERTSTEUER-AKTIONSPLANS

2.1 Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die digitale Wirtschaft und Vorbereitung eines modernen Ansatzes für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze

2.1.1. Vorschläge zur Mehrwertsteuer im elektronischen Geschäftsverkehr

2.1.2. Vorschlag zur Mehrwertsteuer bei elektronischen Veröffentlichungen

2.2 Gezielte Betrugsbekämpfungsmaßnahmen 2.2.1. Verbesserung des Steuereinzugs und der Zusammenarbeit der Behörde

2.2.2. Befristete Ausnahme

3. Umsetzung der künftigen Vorschläge

3.1 Auf dem Weg zu einem robusten, einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum

3.1.1. Umsetzung der ersten Stufe des endgültigen Mehrwertsteuersystem

3.1.1.1. Erster Teilschritt: Paket für das endgültige Mehrwertsteuersystem Oktober 2017

3.1.1.2. Zweiter Teilschritt: Ausführliche technische Bestimmungen für die Umsetzung des endgültigen Mehrwertsteuersystems 2018

3.1.2. Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs heute: Bessere Verwaltungszusammenarbeit bringt raschere Ergebnisse

3.1.3. Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen

3.2 Auf dem Weg zu einem moderneren Ansatz für die Festsetzung der Mehrwertsteuersätze

3.3 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 732/16 (Beschluss)

... 4. Das Vorhaben der Kommission, den Anwendungsbereich für stark ermäßigte oder Nullsteuersätze über die in Ziffer 1 genannten Leistungen hinaus zu vergrößern, sieht der Bundesrat jedoch mit großer Sorge. Jede Differenzierung bei den Steuersätzen verkompliziert die Rechtsanwendung bereits bei Inlandsumsätzen und ist schon deshalb grundsätzlich zu vermeiden. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen gilt dies in verstärktem Maße. Auch vor dem Hintergrund, dass die Kommission beabsichtigt, vom Ziel des Ursprungslandprinzips abzurücken und zukünftig verstärkt dem Bestimmungslandprinzip den Vorrang einzuräumen, sollte einer weiteren Zersplitterung der Steuersätze entschieden entgegengetreten werden, um die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten zu befähigen, die Umsätze der bei ihnen ansässigen Unternehmen unabhängig vom Ort der Leistung zu überprüfen. Die zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips erforderliche verstärkte Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und die von der Kommission beabsichtigte Entlastung der Steuerpflichtigen setzen einfache und vor allem EU-weit einheitliche Regelungen - insbesondere hinsichtlich der Steuerbefreiungen und Steuersätze - voraus.



Drucksache 732/1/16

... 4. Das Vorhaben der Kommission, den Anwendungsbereich für stark ermäßigte oder Nullsteuersätze über die in Ziffer 1 genannten Leistungen hinaus zu vergrößern, sieht der Bundesrat jedoch mit großer Sorge. Jede Differenzierung bei den Steuersätzen verkompliziert die Rechtsanwendung bereits bei Inlandsumsätzen und ist schon deshalb grundsätzlich zu vermeiden. Bei grenzüberschreitenden Umsätzen gilt dies in verstärktem Maße. Auch vor dem Hintergrund, dass die Kommission beabsichtigt, vom Ziel des Ursprungslandprinzips abzurücken und zukünftig verstärkt dem Bestimmungslandprinzip den Vorrang einzuräumen, sollte einer weiteren Zersplitterung der Steuersätze entschieden entgegengetreten werden, um die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten zu befähigen, die Umsätze der bei ihnen ansässigen Unternehmen unabhängig vom Ort der Leistung zu überprüfen. Die zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips erforderliche verstärkte Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und die von der Kommission beabsichtigte Entlastung der Steuerpflichtigen setzen einfache und vor allem EU-weit einheitliche Regelungen - insbesondere hinsichtlich der Steuerbefreiungen und Steuersätze - voraus.



Drucksache 191/16 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass die Durchsetzung der Steuervorschriften in die Verantwortung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Nach erster Einschätzung zielen jedoch etliche - auch nichtlegislative - Vorschläge im Mehrwertsteuer-Aktionsplan auf eine Angleichung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verfahren, den Vollzug und die Arbeitsweise bis hin zum Personaleinsatz sowie auf eine Überwachung der Steuerverwaltungen durch die Kommission. Da dies insbesondere auch die Belange der Länder, denen die Verwaltung der Mehrwertsteuer obliegt, maßgeblich berührt, bittet er die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen zum Mehrwertsteuer-Aktionsplan darauf zu achten, dass insoweit ohne Einbindung der Länder keine Festlegungen auf Unionsebene getroffen werden.



Drucksache 373/16

... Zusätzlich zu diesen Änderungen der vierten Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Richtlinie zum Gesellschaftsrecht hat die Kommission eine ergänzende Überprüfung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung7 vorgeschlagen. Dadurch wird sichergestellt, dass den Steuerbehörden Zugang zu den Daten gemäß den EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche gewährt werden muss, insbesondere Angaben zu den Kundensorgfaltspflichten und Informationen aus nationalen Registern der wirtschaftlichen Eigentümer, damit diese ihren Aufgaben - nicht nur im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - nachkommen können. In der Tat beeinträchtigt der Umstand, dass die Mitgliedstaaten derzeit darüber entscheiden können, ob sie den zuständigen Steuerbehörden Zugang zu diesen Informationen gewähren oder nicht, die Wirksamkeit der Steuerprüfungen. Durch den Zugang zu diesen Informationen werden die Steuerverwaltungen in der Lage sein zu ermitteln, welche Person sich hinter einer undurchsichtigen Gesellschaft, Struktur oder Einrichtung verbirgt und schnell auf Fälle von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung reagieren können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


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