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"Stichprobe"
Drucksache 543/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Durch die Ergänzung der bisherigen Vorschrift zur Beweiswirkung von elektronischen Signaturen werden auch Verfahren zugelassen, die eine höhere Beweissicherheit bei eingescannten Vorlagen durch eine spezielle Sichtkontrolle ermöglichen. Diese Verfahren wird z.B. von der landwirtschaftlichen Sozialversicherung eingesetzt und hat eine größere Genauigkeit als das derzeitige Verfahren der Stichprobenprüfung am Scanner.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Aspekte
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-1)
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (860-2)
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)
Artikel 5 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (860-5)
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)
Artikel 7 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (860-10)
Artikel 8 Änderung des Fremdrentengesetzes (824-2)
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (8251-10)
Artikel 10 Änderung des Strafvollzugsgesetzes (312-9-1)
Artikel 11 Änderung des Altersteilzeitgesetzes (860-36/1)
Artikel 12 Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (860-9-2)
Artikel 13 Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (826-30-2)
Artikel 14 Änderung der Gewerbeordnung (7100-1)
Artikel 15 Änderung der Kommunikationshilfenverordnung (860-9-2-1)
Artikel 16 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung (860-4-1-15)
Artikel 17 Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (600-1-3-14)
Artikel 18 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (860-4-1-12)
Artikel 19 Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (860-4-1-2)
Artikel 20 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Änderungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch und Folgeänderungen:
1. Streichung von Übergangsvorschriften im Statusfeststellungsverfahren
2. Zusammenfassung der Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis und Aufhebung der Sozialversicherungsausweis-Verordnung
3. Klarstellung der Meldeverpflichtung von Insolvenzverwaltern in Insolvenzfällen
4. Klarstellung, dass im vollautomatisierten Melde- und Beitragsverfahren
5. Umstellung der Meldungen für Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Datenübertragung
6. Festlegung eines einheitlichen Zeitpunktes zur Übermittlung der Beitragsnachweise
7. Klarstellung der Übermittlungsverpflichtung für Statistiken der Sozialgerichtsbarkeit
8. Stärkung der Aufsichtsrechte über die Versicherungsträger durch Einführung eines Zwangsgeldes
9. Klarstellung des Einsatzes von Signaturen bei Massenarchivierungsverfahren der Sozialversicherungsträger
10. Ergänzung des § 28e SGB IV durch eine knappschaftsspezifische Arbeitgeberhaftungsregelung, wie sie bisher in § 2 der Verordnung über knappschaftliche Arbeiten vom 11. Februar 1933 geregelt war
11. Umwandlung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen in Pflichtbeiträge nach Ablauf der Verjährung
12. Statusfeststellung von beschäftigten Kindern von Amts wegen
13. Sicherung der Arbeitnehmerbeiträge im Insolvenzfall als Besitzstand des Arbeitnehmers
14. Redaktionelle Korrekturen, die sich aus der Verabschiedung zahlreicher Gesetze und Verordnungen im letzten Jahr ergeben haben
Änderungen in anderen Gesetzen:
Regelungen im Rentenrecht Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und Alterssicherung der Landwirte und Folgeänderungen
1. Zeitliche Verschiebung der Rentenauskunft
2. Anpassung des Auslandsrentenrechts bei Hinterbliebenenrenten
3. Verfahrensrechtliche Klarstellung beim Rentensplitting
4. Erhebung von Säumniszuschlägen bei verspäteter Nachversicherung
5. Änderung bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung
6. Konditionierung der Möglichkeit zum Widerruf der Befreiung
7. Erleichterung der Hofabgabe unter Ehegatten
8. Verfahrensrechtliche Neuregelung im Zusammenhang mit dem Rentenantragsverfahren bei Erwerbsminderungsrenten
9. Wegfall der Kostenerstattung für Kinderzuschüsse gemäß § 291 SGB VI durch Einmalzahlung des Bundes
10. Einführung eines erweiterten Rechts der Landesdienststellen zur Prüfung der Erstattungsansprüche von Werkstätten für behinderte Menschen und anderer im Gesetz genannter Einrichtungen gegenüber dem Bund für Rentenversicherungsbeiträge behinderter Menschen in diesen Einrichtungen, §§ 179 und 180 SGB VI
4 Gesetzgebungskompetenz
Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetzes (Sozialversicherungsänderungsgesetz- SVÄndG)
Drucksache 564/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
... Die Versicherungskontenstichprobe informiert über die Entwicklung zukünftiger Rentenansprüche.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung RSVwV
2 I.
2 II.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu I.
Zu Nr. 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 17
Zu Nr. 19
Zu Nr. 21
Zu Nr. 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 24
Zu Nr. 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
C. Finanzielle Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV)
Drucksache 277/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetz es und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... (2) Die gemäß § 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 zuständigen Behörden kontrollieren stichprobenartig die Verbringung von Abfällen und die damit verbundene Verwertung oder Beseitigung gemäß Artikel 50 Abs. 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. Bei der Kontrolle von Verbringungen von Abfällen wirken das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zolldienststellen sowie das Bundesamt für Güterverkehr im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben mit. Die Zolldienststellen und das Bundesamt für Güterverkehr arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit den zuständigen Landesbehörden zusammen.
Drucksache 222/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 - ZensVorbG 2011)
... 2. Zur Vorbereitung und als Auswahlgrundlage für die beim Zensus vorgesehenen Stichprobenerhebungen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
§ 2 Anschriften- und Gebäuderegister
§ 3 Ortsverzeichnis
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 5 Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
§ 6 Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§ 7 Zusammenführung der Angaben
§ 8 Ordnungsnummern
§ 9 Sondergebäude
Abschnitt 3 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
§ 10 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 11 Geheimhaltung
§ 12 Nutzung allgemein zugänglicher Quellen
§ 13 Datenübermittlungen
§ 14 Kosten
§ 15 Löschung
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
C. Kosten
Drucksache 838/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften*)
... ), jährlich ca. 14.000,- Euro Etwa 40% von jährlich 390.000 exportierten Waffen werden in Drittstaaten verbracht dies entspricht etwa 158.000 Waffen. Bei einer angenommenen Anzahl von 100 Waffen pro Transport ergeben sich 1.580 Transporte. Zusätzlich werden etwa 100 weitere Mitnahmevorgänge z.B. durch Bewachungsunternehmen angenommen. Bei der Anmeldung sind stichprobenweise Waffen vorzuführen und Berechtigungsnachweise zur Überprüfung vorzulegen. Hier werden 25% = 420 Fälle angenommen. Als Zeitaufwand einschließlich Vorführung und Überprüfung der Dokumente wird von maximal 46 Minuten ausgegangen.
Drucksache 516/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) KOM (2007) 433 endg.; Ratsdok. 12076/07
... – Um die potenziellen Einsparungen durch gemeinschaftliche Stichprobenverfahren in der regulären Statistik in vollem Umfang nutzen zu können, werden Studien zur Ermittlung von Bereichen, in denen Gemeinschaftsaggregate ausreichen würden, und zur Entwicklung neuer Methoden der Datenerhebung in diesen Bereichen durchgeführt werden. Außerdem werden die Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Anpassung ihrer Datenerhebungssysteme erhalten. Es gibt keinen Standardtyp für gemeinschaftliche Stichprobenverfahren; sie müssen auf die jeweiligen Umstände abgestimmt werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
– Gründe und Ziele des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
– Anhörung von interessierten Kreisen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
– Zusammenfassung des Vorschlags
- Rechtsgrundlage
- Subsidiaritätsprinzip
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
– Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Aufstellung des Programms
Artikel 2 Geltungsbereich und allgemeine Ziele
Artikel 3 Maßnahmen
Artikel 4 Jährliches Arbeitsprogramm
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Bewertung
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Inkrafttreten
Anhang Untergliederung der in Artikel 3 aufgeführten Maßnahmen
Ziel 1: Entwicklung von Zielindikatoren und Überprüfung der Prioritäten
Maßnahme 1.1: Entwicklung neuer Bereiche
Maßnahme 1.2: Ermittlung von weniger wichtigen Bereichen
Ziel 2: Rationalisierung des Systems der unternehmensbezogenen Statistiken
Maßnahme 2.1: Integration von Konzepten und Methoden innerhalb des rechtlichen Rahmens
Maßnahme 2.2: Entwicklung von Statistiken über Unternehmensgruppen
Maßnahme 2.3: Europäische Erhebungen zur Minimierung der Belastung der Unternehmen
Ziel 3: Einführung eines effizienteren Verfahrens für die Datenerhebung
Maßnahme 3.1: Bessere Nutzung der im statistischen System bereits vorhandenen Daten, einschließlich der Möglichkeit von Schätzungen
Maßnahme 3.2: Bessere Nutzung der in der Wirtschaft bereits vorhandenen Daten
Maßnahme 3.3: Entwicklung von Hilfsmitteln zur effizienteren Extraktion, Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Ziel 4: Modernisierung und Vereinfachung von Intrastat
Maßnahme 4.1: Harmonisierung der Methoden, um die Qualität in einem vereinfachten Intrastat-System zu erhöhen
Maßnahme 4.2: Bessere Nutzung von Verwaltungsdaten
Maßnahme 4.3: Verbesserung und Vereinfachung des Datenaustauschs für Intrastat
Finanzbogen
Drucksache 268/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz KOM (2007) 184 endg.; Ratsdok. 8387/07
... 5. Insbesondere weist der Bundesrat darauf hin, dass zur gleichen Zeit die nächsten PISA-Erhebungen durchgeführt werden sollen. Eine Ankoppelung an die PISA-Testreihen zur Kostenreduzierung bewertet der Bundesrat als kaum durchführbar, da in Deutschland nach den bisherigen Planungen bereits die Überprüfung der KMK-Bildungsstandards (2. Testtag) an die PISA-Tests gekoppelt werden soll und es zudem nach bisherigen Einschätzungen Schwierigkeiten geben wird, alle Stichproben an Testpersonen mit zwei Fremdsprachen zu koppeln.
Drucksache 664/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... ) als auch eine Erhebung der laufenden Aufwendungen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 UStatG) statt. Die beiden Erhebungen richten sich an unterschiedliche Berichtskreise. Für die Erhebung der Umweltschutzinvestitionen werden Unternehmen und Betriebe befragt, die Umweltschutzinvestitionen getätigt haben. Im Gegensatz dazu erfolgt die Erhebung der laufenden Aufwendungen auf der Basis eines Stichprobenplans mit anschließender Hochrechnung. Die Stichprobenziehung muss unabhängig von der Erhebung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 UStatG durchgeführt werden, um eine repräsentative Auswahl treffen zu können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 11 Abs. 1 UStatG
3. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 4 Abs. 1, Abs. 2 HwStatG
4. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 1 Abs. 2 Satz 3 - neu - DlStatG
5. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b DlStatG
6. Zu Artikel 5 und 6
7. Zu Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa HdlStatG
Drucksache 131/07
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung )
... Den betroffenen Behörden entsteht durch diese Verordnung vermutlich kein Mehraufwand, da nach § 8 Abs. 2 GPSG die Pflicht zur stichprobenartigen Überwachung des Inverkehrbringens von Feuerzeugen heute bereits besteht.
Drucksache 567/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
... Vor diesem Hintergrund ist auch Absatz 2 zu verstehen, der die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften gewissen Auskunfts- und Duldungspflichten unterwirft. Auch diese Eingriffe dienen dazu, der BaFin die Durchsetzung der laufenden Aufsicht zu ermöglichen. Dabei sollen sich die Prüfungen der BaFin auf Anlassprüfungen und sehr vereinzelte Stichprobenprüfungen beschränken. Der Begriff der maßgeblichen Beteiligung in Absatz 2 bestimmt sich nach der Definition in § 10 Abs. 3.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Wagniskapitalbeteiligungen (Wagniskapitalbeteiligungsgesetz – WKBG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 4 Unternehmensgegenstand
§ 5 Sitz
§ 6 Mindestkapital
§ 7 Geschäftsleiter
Abschnitt 2 Geschäftstätigkeit und Anlagebestimmungen
§ 8 Zulässige Geschäfte
§ 9 Anlagebestimmungen
§ 10 Konzernfreiheit
§ 11 Mindeststückelung
Abschnitt 3 Aufsicht und Anerkennung
§ 12 Aufsicht
§ 13 Verschwiegenheitspflicht
§ 14 Anerkennung
§ 15 Rechnungslegung
§ 16 Anzeigepflichten
§ 17 Aufhebung und Abberufung
§ 18 Erneuter Antrag auf Anerkennung
Abschnitt 4 Steuerliche Regelungen
§ 19 Vermögensverwaltende Tätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften
§ 20 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Geschäftstätigkeit der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft
2. Steuerliche Vergünstigungen
3. Ausgestaltung der Aufsicht und Anlegerschutz
4. Änderung des UBGG
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen
Drucksache 558/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz – EBPG)
... 2. die Aufstellung, regelmäßige Anpassung und Durchführung von Überwachungsprogrammen, mit denen die Produkte stichprobenartig und in dem erforderlichen Umfang überprüft werden, sowie die Erfassung und Bewertung dieser Programme und
Drucksache 558/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz - EBPG )
... Überwachungsprogramme mit stichprobenartigen Überprüfungen
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... (1) Zur Durchführung einer Qualitätsprüfung erteilen die Landesverbände der Pflegekassen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder den von ihnen bestellten Sachverständigen einen Prüfauftrag. Der Prüfauftrag enthält Angaben zur Prüfart, zum Prüfgegenstand und zum Prüfumfang. Die Prüfung erfolgt als Regelprüfung, Stichprobenprüfung, Anlassprüfung, Vergleichsprüfung oder Wiederholungsprüfung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Reformkonzept
1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Leistungsdynamisierung
4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
6. Ausbau der Qualitätssicherung
7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte
8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
9. Abbau von Schnittstellenproblemen
10. Förderung der Wirtschaftlichkeit
11. Entbürokratisierung
12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
13. Finanzierung
14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 70
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 71
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 113b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 72
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 73
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 17
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Soziale Pflegeversicherung
2. Gesetzliche Krankenversicherung
3. Gesetzliche Rentenversicherung
4. Bundesagentur für Arbeit
5. Private Pflege-Pflichtversicherung
6. Länder und Gemeinden
7. Bund
8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:
b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:
c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:
2. Bürokratieaufwand der Verwaltung
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)
Drucksache 138/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz KOM (2007) 46 endg.; Ratsdok. 6622/07
... Wenn die Daten durch Erhebungen gewonnen werden, sind bei der Entwicklung der Instrumente zur Erhebung von Gesundheitsdaten, der Ausarbeitung von empfohlenen Merkmalen und der Qualitätsbewertung für Erhebungsplan, Stichprobe und Gewichtung sowie bei der Durchführung mit den Mitgliedstaaten erstellte Leitlinien zu beachten. Diese Spezifikationen für die zu erhebenden Daten und die Erhebungen werden im Rahmen der jeweiligen Durchführungsmaßnahmen mit den Mitgliedstaaten vereinbart und in Handbüchern oder Leitlinien ausführlich beschrieben.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Quellen
Artikel 5 Methodik, Handbücher und Pilotstudien
Artikel 6 Übermittlung, Verarbeitung, Verbreitung und Veröffentlichung von Daten
Artikel 7 Qualitätskriterien und Berichte
Artikel 8 Durchführungsbestimmungen
Artikel 9 Ausschuss
Artikel 10
Anhang I Bereich: Gesundheitszustand und Gesundheitsdeterminanten
Anhang II Bereich: Gesundheitsversorgung
Anhang III Bereich: Todesursachen
Anhang IV Bereich: Arbeitsunfälle
Anhang V Bereich: Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Gesundheitsschäden und Erkrankungen
Drucksache 467/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... " 158 Fragen. Unter Einbeziehung des Zusatzbogens zum sogenannten Adhoc-Modul der EU-Arbeitskräftestichprobe erhöht sich der Frageumfang auf 174 Fragen. Der Fragebogen (rd. 40 Seiten), die dazugehörigen Erläuterungen und die weiteren Informationen für die Befragten über den Mikrozensus umfassen über 50 DIN-A 4-Seiten. Die beim Gesetzgebungsverfahren zum Mikrozensusgesetz 2005 befürchtete Überfrachtung des Mikrozensus ist trotz der im Vermittlungsverfahren erreichten Begrenzung der zusätzlichen Fragen eingetreten. So ist z.B. in Baden-Württemberg der Anteil der unvollständig ausgefüllten Fragebogen bei den Selbstausfüllerhaushalten von rd. 6 % im Durchschnitt der Jahre 1998 bis 2004 auf rd. 12 % in den Jahren 2005 und 2006 angestiegen.
Drucksache 724/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Haltung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung – ZirkRegV)
... (3) Die Verantwortung für die Zulässigkeit des einzelnen Abrufs trägt die Behörde, an die übermittelt wird. Die speichernde Behörde prüft die Zulässigkeit der Abrufe nur, wenn dazu Anlass besteht. Die speichernde Behörde hat zu gewährleisten, dass die Übermittlung personenbezogener Daten zumindest durch geeignete Stichprobenverfahren festgestellt und überprüft werden kann.
Drucksache 136/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... 28. Nach Artikel 17 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags müssen die Marktüberwachungsbehörden ihre Kontrollen auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe durchführen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass das Wort "
Zur Vorlage insgesamt
Zu Kapitel II
Zu Kapitel III
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 17
Zu Artikeln 18
Zu den Schlussbestimmungen
Drucksache 209/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fleisch- und Viehbestandsstatistiken KOM (2007) 129 endg.; Ratsdok. 7750/07
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass bei der Erhebung der Milchschafbestände wie bisher ein Schätzverfahren in Deutschland angewendet werden kann. Er ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgesehene Stichprobenerhebung bei der geringen Zahl an Milchschafen in Deutschland eher schlechtere Daten liefern würde und der zusätzliche Aufwand nicht zu rechtfertigen ist.
Drucksache 119/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes
... Die Bedeutung der Norm wird mit Wegfall der Binnengrenzkontrollen nach dem Schengen-Beitritt der Republik Polen, der Tschechischen Republik und zur Schweiz eher zunehmen. Um illegaler Einreise und Schleusungskriminalität ohne die Filterfunktion der Grenzkontrollen überhaupt noch begegnen zu können, kann eine Aufdeckung nur in Form von Stichproben rückverlagert und auf den inländischen Hauptverkehrsadern erfolgen. Entsprechend verfügen inzwischen – anders als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Befristung – alle Bundesländer und nahezu alle europäischen Länder über korrespondierende Kontrollbefugnisse mit identischer Zielrichtung (im Grenzgebiet, auf Durchgangsstraßen und öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs).
Drucksache 204/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft KOM (2007) 76 endg.; Ratsdok. 7413/07
... "s Agreement" an Eurostat übermittelt werden. Die Daten über offene Stellen werden durch Zusammenführen der gemeldeten offenen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und einer Stichprobenerhebung auf freiwilliger Basis bei dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ermittelt und an die EU geliefert. Die statistischen Ämter in Deutschland sind an dieser Erhebung bislang nicht beteiligt.
Drucksache 335/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügel -Aufstallungsverordnung
... Im Rahmen des in Deutschland durchgeführten stichprobenartigen Wildvogelmonitorings für orientierende Untersuchungen zum Vorkommen des Virus wurde seit September 2006 auch während der Zeiten des Herbst- und Frühjahrsvogelzuges kein Fall einer Infektion mit HPAIV H5N1 nachgewiesen. Auf Grundlage der Beprobungszahlen des Wildvogelmonitorings kann in Bezug auf die Gesamtpopulation aber weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass HPAIV H5N1 in der einheimischen Wildvogelpopulation noch auf niedrigem Niveau persistiert. Hinweise darauf geben die Ausbrüche bei Nutzgeflügel in Ungarn im Januar 2007.
Drucksache 268/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat: Rahmen für die europäische Erhebung über Sprachenkompetenz KOM (2007) 184 endg.; Ratsdok. 8387/07
... Bei der Erhebung sind die allgemeinen wissenschaftlichen Standards für die Stichproben-bildung in internationalen Erhebungen einzuhalten, um sicherzustellen, dass die erfassten Daten zuverlässig sind und ein Vergleich zwischen Ländern möglich ist. Beim Stichprobenumfang sollte berücksichtigt werden, dass Kontextinformationen erhoben werden müssen, damit die Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Mitgliedstaaten analysiert und erläutert werden können. Die Erhebung sollte darauf ausgerichtet sein, mithilfe der kleinst-möglichen Stichprobe zuverlässige und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Rahmen der Europäischen Erhebung über Sprachenkompetenz
2.1. Zu prüfende Aspekte der fremdsprachlichen Kompetenz
2.2. Zu prüfende Sprachen
2.3. Referenzrahmen
2.4. Zu erhebende Kontextdaten
2.5. In der Erhebung zu testende Population
2.6. Testinstrumente
2.7. Erhebungskosten
2.8. Nationale Organisationsstrukturen für die Durchführung der Erhebung
2.9. Durchführung der Erhebung
3. Fazit
Anhang Liste der Mitglieder des Beirats für den europäischen Indikator für Sprachenkompetenz
Drucksache 664/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... ) als auch eine Erhebung der laufenden Aufwendungen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 UStatG) statt. Die beiden Erhebungen richten sich an unterschiedliche Berichtskreise. Für die Erhebung der Umweltschutzinvestitionen werden Unternehmen und Betriebe befragt, die Umweltschutzinvestitionen getätigt haben. Im Gegensatz dazu erfolgt die Erhebung der laufenden Aufwendungen auf der Basis eines Stichprobenplans mit anschließender Hochrechnung. Die Stichprobenziehung muss unabhängig von der Erhebung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 UStatG durchgeführt werden, um eine repräsentative Auswahl treffen zu können.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 11 Abs. 1 UStatG
3. Zu Artikel 4 Nr. 4 § 4 Abs. 1, Abs. 2 HwStatG
4. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 1 Abs. 2 Satz 3 - neu - DlStatG Artikel 7 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -HdlStatG
5. Zu Artikel 5 Nr. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b DlStatG
6. Zu Artikel 5 und 6
7. Zu Artikel 7 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa HdlStatG
Drucksache 601/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest -Verordnung)
... 2. in der Kontrollzone, soweit sichergestellt ist, dass die Eintagsküken aus Bruteiern geschlüpft sind, die in einem Bestand erzeugt worden sind, in dem serologische Stichprobenuntersuchungen des Geflügels durchgeführt worden sind, um mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 vom Hundert und einer angenommenen Rate von fünf vom Hundert von Geflügelpest befallene Tiere zu erkennen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
§ 3 Fütterung und Tränkung
§ 4 Früherkennung
§ 5 Schutzkleidung
§ 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
§ 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
§ 9 Durchführung der Schutzimpfung
§ 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
§ 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
§ 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
Unterabschnitt 2 Aufstallung
§ 13 Aufstallung
§ 14 Weitere Untersuchungen
Unterabschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
§ 15 Verdachtsbestand
§ 16 Anordnung für weitere Bestände
§ 17 Überwachungszone
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 18 Öffentliche Bekanntmachung
§ 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
§ 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
§ 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
§ 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
§ 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
§ 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
§ 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 33 Risikobewertung
§ 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
§ 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
§ 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
§ 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
§ 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes
§ 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
§ 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
§ 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
§ 43 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
§ 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 45 Wiederbelegung
Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
§ 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
§ 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
§ 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
§ 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
§ 51 Notimpfung
§ 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 53 Wiederbelegung
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 54 Früherkennung
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
§ 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 61 Risikobewertung
§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 64 Ordnungswidrigkeiten
§ 65 Weitergehende Maßnahmen
§ 66 Übergangsvorschriften
§ 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
§ 68 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen
1. Große Hühner
2. Puten
3. Gänse
4. Enten
Anlage 2 ( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Drucksache 209/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fleisch- und Viehbestandsstatistiken KOM (2007) 129 endg.; Ratsdok. 7750/07
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass bei der Erhebung der Milchschafbestände wie bisher ein Schätzverfahren in Deutschland angewendet werden kann. Er ist der Auffassung, dass die von der Kommission vorgesehene Stichprobenerhebung bei der geringen Zahl an Milchschafen in Deutschland eher schlechtere Daten liefern würde und der zusätzliche Aufwand nicht zu rechtfertigen ist.
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 11
Drucksache 211/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen (2006/2200(INI))
... 127. vertritt die Auffassung, dass mangels Stichprobenkontrollen ein Verbot gegen alle von im Auftrag der CIA operierenden Flugzeuge, die in Irland landen, verhängt werden sollte;
Drucksache 69/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse aus Reis (ReisBeschrV)
... Die Verpflichtung der zuständigen Länderbehörden, gemäß Artikel 3 der Entscheidung sonstige Kontrollmaßnahmen durchzuführen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Diese Kontrollmaßnahmen erfolgen in Stichproben. Die Probennahme und Analyse sind ebenfalls nach den Vorgaben des Anhangs der Entscheidung vorzunehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Inverkehrbringen
§ 2 Analysebericht
§ 3 Amtliche Untersuchung
§ 4 Warenbegleitende Dokumente
§ 5 Aufhebung von Vorschriften
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 1)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand
1. Bisherige Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission zur Einfuhr bestimmter Produkte und deren Umsetzung in nationales Recht
2. Neue Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission und deren Umsetzung in nationales Recht
2.1 Neue Entscheidung der Kommission vom 6. November 2006
2.2 Notwendigkeit einer neuen Verordnung des BMELV
II. Wesentlicher Inhalt
III. Rechtsgrundlage
IV. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 3/07
... Die Prüfung der Versicherten wird durch eine dauerhafte, jährliche Befragung einer wechselnden Stichprobe der Versicherten verstärkt. Dabei werden die tatsächlichen Arbeitseinkommen der letzten Jahre sowie mögliche Einkünfte aus nichtkünstlerischer bzw. nichtpublizistischer Tätigkeit unter Vorlage der entsprechenden Einkommensteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen erhoben. Durch die gewonnen Erkenntnisse können Prüfpotenziale systematisch erkannt und Prüfverfahren nach der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung zielführend eingeleitet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
V. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Drucksache 8/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetz es
... (3) Die für das Kontrollgerätkartenregister zuständige Stelle hat zu gewährleisten, dass die Übermittlung der Daten zumindest durch geeignete Stichprobenverfahren festgestellt und überprüft werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 2 Neubekanntmachung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt der neuen EU-Bestimmungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 603/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (15. RSA-ÄndV)
... - Neufassung der Vorgaben für die Prüfungen der Geschäfts, Rechnungs- und Betriebsführung der Krankenkassen durch das Bundesversicherungsamt und die für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder Dabei handelt es sich um Änderungen der Prüfgegenstände, des Prüfturnus sowie der Vorgaben für den Stichprobenumfang.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung 15. RSA-ÄndV
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
C. Finanzielle Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der fünfzehnten Verordnung zur Änderung der Risikostruktur Ausgleichsverordnung (15. RSA-ÄndV)
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... auf der Grundlage von sachgerechten Stichproben bei vertragsärztlichen Leistungserbringern auf betriebswirtschaftlicher Basis zu ermitteln; die Bewertung der von einer Arztpraxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Leistungen kann dabei insgesamt so festgelegt werden, dass sie ab einem bestimmten Schwellenwert mit zunehmender Menge sinkt.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 676/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... (RSV) zurückgegriffen werden. Nach § 2 Abs. 2 RSV setzt sich der Eckregelsatz (Regelleistung für Alleinstehende/Alleinerziehende) aus der Summe der Verbrauchsausgaben zusammen die sich aus den Vomhundertanteilen bestimmter Abteilungen ergeben. Diese wiederum beruhen auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Im Rahmen der Abteilung 09 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur) werden die Ausgaben für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Gebrauchsgüter für Bildung, Schreibwaren und Zeichenmaterialien in vollem Umfang berücksichtigt. Dies bedeutet im Ergebnis, dass die Kosten für Lernmittel im Eckregelsatz für diese Gütergruppen (seit 1. Juli 2007 18,20 Euro) von der Regelleistung umfasst sind.
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... ) übernommen. Die Änderungen sollen zu einfacheren und wirksameren Bestimmungen über die Kontrolle der Direktzahlungen an Landwirte führen, welche die Auswahl der Stichprobe für die Kontrolle, ihre zeitliche Planung und die spezifischen Bestimmungen für Stichproben vor Ort betreffen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 800/07
... Soweit Verbunde einem eigenen Verwertungsweg zugeführt werden, ist ein eigenständiger Nachweis der Quote nach Satz 1 zulässig. Für Verbunde, die in einem Strom eines der vorgenannten Hauptmaterialien erfasst und einer Verwertung zugeführt werden, ist die Quote nach Satz 1 durch geeignete Stichprobenerhebungen nachzuweisen. Es ist sicherzustellen, dass Verbunde mit der Hauptmaterialkomponente stofflich verwertet werden, soweit nicht die stoffliche Verwertung einer anderen Materialkomponente den Zielen der Kreislaufwirtschaft näher kommt, und im Übrigen die anderen Komponenten verwertet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Eckpunkte der Novellierung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
4. Kosten- und Preiswirkungen
5. Bürokratiekosten
Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 15
Zu § 16
Zu Anhang I zu § 6
Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3
Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung
Drucksache 596/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrGÄndG)
... Der Freistaat Bayern hat in einem Pilotprojekt die Verwendungsbestätigung bei der Förderung von Kommunen ausschließlich aus Landesmitteln erprobt. Die Auswertung hat ergeben, dass die Zahl der Rückforderungsfälle wegen nicht zweckentsprechender Verwendung im Vergleich zu den Förderungen mit Verwendungsnachweis nicht höher lagen. Dabei wurden die Fälle mit Verwendungsbestätigung im Rahmen von Stichprobenkontrollen vermehrt überprüft. Einer allgemeinen Einführung der Verwendungsbestätigung bei Zuwendungen steht allerdings der § 26 des HGrG entgegen. Dieser sollte daher entsprechend geändert werden, so dass auch eine Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung ausreichend ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrGÄndG)
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 558/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz - EBPG )
... Überwachungsprogramme mit stichprobenartigen Überprüfungen
Drucksache 147/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen KOM (2007) 69 endg.; Ratsdok. 6768/07
... - sicherzustellen, dass auch die - in Deutschland für den Zensus 2011 vorgesehene - Kombination aus registergestützter Zählung, herkömmlicher Zählung und Stichprobenerhebung (einschließlich einer postalischen Gebäude- und Wohnungszählung) eine zulässige Datenquelle gemäß Artikel 4 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags ist;
Drucksache 323/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates KOM (2007) 245 endg.; Ratsdok. 9531/07
... 15. Die in Artikel 13 vorgesehene Kürzung der gemeinschaftlichen Zuschüsse für die nach 2010 vorgesehenen Stichprobenerhebungen wird abgelehnt.
Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 664/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... Stattdessen werden die Bauträger in die vierteljährlichen und jährlichen Erhebungen im Ausbaugewerbe einbezogen. Der Stichprobenumfang wird nicht erhöht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 4 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 6 Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
Artikel 7 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 8 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 11 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 12 Neufassung der Gesetze
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
Drucksache 830/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates KOM (2007) 653 endg.; Ratsdok. 15055/07
... Die Mitgliedstaaten erstellen diese Statistiken anhand einer repräsentativen Stichprobe von Datensätzen über Ein- und Ausfuhren auf der Grundlage von Zollanmeldungen, die Angaben zur Fakturierungswährung enthalten. Enthalten die Zollanmeldungen keine Angaben zur Fakturierungswährung, so ist eine Erhebung durchzuführen, um die erforderlichen Daten zu sammeln.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen
Option A:
Option B:
Option C:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Datenquelle
Artikel 5 Statistische Daten
Artikel 6 Erstellung von Außenhandelsstatistiken
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Übermittlung der Außenhandelsstatistiken an die Kommission (Eurostat)
Artikel 9 Qualitätsbewertung
Artikel 10 Verbreitung der Außenhandelsstatistik
Artikel 11 Ausschussverfahren
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 200/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über die Durchführung einer dritten Bundeswaldinventur (Dritte Bundeswaldinventur-Verordnung)
... es wird die Durchführung von Außenaufnahmen für die dritte BWI in der Zeit vom 1. April 2011 bis zum 31. Dezember 2012 angeordnet und werden nähere Vorschriften über das anzuwendende Stichprobenverfahren und die zu ermittelnden Grunddaten erlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zeitpunkt
§ 2 Stichprobenverfahren
§ 3 Grunddaten
§ 4 Aufhebung der zweiten Bundeswaldinventur-Verordnung
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 2 Satz 2) Verdichtung der Bundeswaldinventur
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Drucksache 467/2/07
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
... " 158 Fragen. Unter Einbeziehung des Zusatzbogens zum sogenannten Ad-hoc-Modul der EU-Arbeitskräftestichprobe erhöht sich der Frageumfang auf 174 Fragen. Der Fragebogen (rd. 40 Seiten), die dazugehörigen Erläuterungen und die weiteren Informationen für die Befragten über den Mikrozensus umfassen über 50 DIN-A-4-Seiten. Die beim Gesetzgebungsverfahren zum Mikrozensusgesetz 2005 befürchtete Überfrachtung des Mikrozensus ist trotz der im Vermittlungsverfahren erreichten Begrenzung der zusätzlichen Fragen eingetreten.
Drucksache 529/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems (Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung - KonVEIV )
... Überwachung der Konformität und Gebrauchstauglichkeit von Interoperabilitätskomponenten im Anwendungsbereich des transeuropäischen Eisenbahnsystems auf Grund eines Verdachtes, einer Beschwerde oder zum Zwecke einer Stichprobe, wenn der Verdacht oder die Beschwerde vom Betroffenen verantwortlich veranlasst oder ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde
Artikel 1 Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems (Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung - TEIV)
Erster Teil
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Erfüllung der grundlegenden Anforderungen
§ 4 Technische Spezifikationen für die lnteroperabiliät
Zweiter Teil
§ 5 Ausnahmen von der Anwendung von Technischen Spezifikationen
§ 6 Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen
§ 7 Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge einer zugelassenen Bauart
§ 8 Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ausländischer Inbetriebnahmegenehmigung
§ 9 Umfangreiche Umrüstung und Erneuerung von strukturellen Teilsystemen
Dritter Teil
§ 10 Inverkehrbringen und Verwenden von Interoperabilitätskomponenten
§ 11 Beeinträchtigung der grundlegenden Anforderungen
Vierter Teil
§ 12 Pflichten der Eisenbahnen und der Halter von Eisenbahnfahrzeugen
§ 13 Mitwirkungspflichten
§ 14 Aufbewahrungspflichten
Fünfter Teil
§ 15 Aufgaben der benannten Stellen
§ 16 Unterauftragsvergabe
§ 17 Sonstige Pflichten der benannten Stellen
§ 18 Übertragungsverfahren für benannte Stellen
§ 19 Rücknahme, Widerruf
Sechster Teil
§ 20 Inhalt des Fahrzeugeinstellungsregisters
§ 21 Zugang zum Fahrzeugeinstellungsregister
Siebter Teil
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
Anlage 1 (zu § 1)
Anlage 2 (zu § 4) Umsetzung von Entscheidungen der Kommission über die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
Anlage 3 (zu § 9 Abs. 3)
A. Teilsystem Infrastruktur
B. Teilsystem Energie
C. Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung:
D. Teilsystem Fahrzeuge:
Artikel 2 Verordnung über die Sicherheit des Eisenbahnsystems (Eisenbahn-Sicherheitsverordnung - ESiV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Sicherheitsvorschriften
§ 4 Beantragung von Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsgenehmigungen
§ 5 Unterrichtungspflichten
§ 6 Sicherheitsbericht
§ 7 Jahresbericht
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordung - EUV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Untersuchungs- und Meldepflicht
§ 3 Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten, der Agentur und den Ländern
§ 4 Maßnahmen an der Unfallstelle
§ 5 Untersuchungsbericht
§ 6 Sicherheitsempfehlungen
§ 7 Jahresbericht
§ 8 Aufbewahrungsfristen
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 4 Änderung der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
Artikel 5 Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 901/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... Für Spruchverfahren unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einschließlich der zugehörigen Freigabeverfahren ergab eine Stichprobe im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass die Zahl der beim Oberlandesgericht verzeichneten Rechtsmitteleingänge im Jahr 2006 der Zahl der streitigen Entscheidungen der Landgerichte im selben Zeitraum entsprach; im Bereich der Spruchverfahren kam noch ein Rechtsmittel gegen ein Ende des Vorjahres in erster Instanz abgeschlossenes Verfahren hinzu. Dies entspricht einer Rechtsmittelquote von 100 Prozent. Das Ergebnis der Stichprobe wurde durch eine parallele Erhebung beim Oberlandesgericht Dresden bestätigt. Der Anzahl der streitigen Entscheidungen über Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einschließlich der zugehörigen Freigabeverfahren stand dort im Jahr 2006 eine ebenso große Anzahl von Eingängen bei der Rechtsmittelinstanz gegenüber. Die Stichproben zeigen, dass die Entscheidung in aktienrechtlichen Streitigkeiten im Ergebnis ohnehin regelmäßig dem Oberlandesgericht obliegt. Wird dieses bereits als Eingangsinstanz tätig, kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 3 Verfahren vor den Oberlandesgerichten
§ 510c Anzuwendende Vorschriften
§ 510d Entscheidender Richter
§ 510e Vorbereitender Einzelrichter
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
§ 51c
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 361/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV-Lebensmittelhygiene - AVV-LMH)
... (1) Bei Labortests nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil F Nr. 1 Buchstabe a oder d der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 auf Krankheitserreger, die auf Mensch oder Tier übertragbar sind, insbesondere Campylobacter, Listerien, Salmonellen und verotoxinbildende Escherichia coli, sind bei Tieren, die unter gleichen Haltungs- und Fütterungsbedingungen in einem Bestand gehalten werden, mit einer für die Beurteilung des Bestandes ausreichenden Zahl repräsentativer Stichproben durchzuführen. Die im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe gezogenen Einzelproben können zu Untersuchungszwecken zu größeren Proben (Poolproben) zusammengefasst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten Keine.
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Zulassung von Betrieben, Überprüfung von zugelassenen Betrieben
§ 2 Zulassung von Betrieben
§ 3 Überprüfung von zugelassenen Betrieben
§ 4 Kontrollen zugelassener Betriebe durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)
§ 5 Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr
Abschnitt 3 Amtliche Bescheinigungen, Rückstandsüberwachung
§ 6 Amtliche Bescheinigungen
§ 7 Rückstandsuntersuchungen
Abschnitt 4 Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch
§ 8 Erfassung der Untersuchungsbefunde bei der Durchführung der Fleischuntersuchung bei Mastschweinen und Rückmeldung an den Herkunftsbetrieb
§ 9 Untersuchungszeiten und Organisation der Fleischuntersuchung
§ 10 Labortests nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
§ 11 Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 12 Aufzeichnungen und Angaben für die Erstellung von Statistiken
Abschnitt 5 Verfahren für die Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
§ 13 Benennung der Koordinierungsstelle der zuständigen Behörden Die Koordinierung
§ 14 Verfahren zur Prüfung der Leitlinien
Abschnitt 6
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 204/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft KOM (2007) 76 endg. Ratsdok. 7413/07
... 3. Wenn nationale Stichprobenpläne den Gemeinschaftsanforderungen an die vierteljährliche Datenerhebung nicht genügen, werden von der Kommission (Eurostat) zur Durchführung gemeinschaftlicher Schätzungen europäische Stichprobenpläne erstellt und koordiniert. Einzelheiten zu den Plänen, ihrer Genehmigung und Verwendung werden nach dem Verfahren des Artikels 11 Absatz 3 festgelegt.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Angewandte Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Analyse der Auswirkungen und Folgen
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Offene Stellen
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Stichtage und technische Spezifikationen
Artikel 5 Quellen
Artikel 6 Datenübermittlung
Artikel 7 Qualität
Artikel 8 Durchführbarkeitsstudien
Artikel 9 Finanzierung
Artikel 10 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Durchführungsbericht
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... Ein Schwerpunkt der angestrebten Maßnahmen liegt in der Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft sowie von Existenzgründern im Zusammenhang mit der Erstellung von Bundesstatistiken. So sollen in diesem Zusammenhang kleinere Unternehmen zu höchstens drei Stichproben herangezogen werden (Artikel 3). Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigen sollen - sofern die Umsätze oder Einnahmen aus selbständiger Arbeit jährlich unter 15 Mio. Euro liegen - in der Regel nicht zur Datenübermittlung nach dem Dienstleistungskonjunkturgesetz herangezogen werden; vielmehr soll im Rahmen des Datenverwendungsgesetzes auf bestehende Daten zurückgegriffen werden (Artikel 1 und 3). Stichprobenumfragen nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
Drucksache 752/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV-Rahmen-Überwachung - AVV-RÜb)
... Die vorgeschlagene Regelung geht über den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 hinaus und trägt nicht den unterschiedlichen Verwaltungs- und Organisationsstrukturen in den Ländern Rechnung. Sie konkretisiert die zur Vermeidung von Interessenkonflikten zu ergreifenden Maßnahmen auf einen Wechsel des örtlichen Zuständigkeitsbereichs und schließt damit andere gleichwertige Maßnahmen aus. Eine solche gleichwertige Maßnahme ist beispielsweise die Übertragung anderer fachlicher Aufgaben innerhalb desselben örtlichen Zuständigkeitsbereichs sowie die Übernahme von Kontrollaufgaben in anderen Betrieben innerhalb desselben örtlichen Zuständigkeitsbereichs. Sonstige ausgleichende Maßnahmen können beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip bzw. stichprobenartige Überprüfungen darstellen.
Drucksache 136/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten KOM (2007) 37 endg.; Ratsdok. 6377/07
... 39. Nach Artikel 17 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags müssen die Marktüberwachungsbehörden ihre Kontrollen auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe durchführen. Die Bundesregierung wird gebeten, sich [weiterhin] dafür einzusetzen, dass das Wort "
Zur Vorlage insgesamt
Zu Kapitel II
Zu Kapitel III
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 17
Zu Artikeln 18
Zu den Schlussbestimmungen
Drucksache 147/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen KOM (2007) 69 endg.; Ratsdok. 6768/07
... Darüber hinaus bilden europaweit vergleichbare Zählungsdaten die Grundlage für jährliche Bevölkerungsschätzungen, Stichprobenerhebungen und regionale Analysen.
Begründung
Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche Zählungsmethodik und –technik, Themen und Merkmale von Zählungen.
• Folgenanalyse
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
6 Fahrplan
Zweite Hälfte 2006
Erste Hälfte 2007
Zweite Hälfte 2006 / gesamtes Jahr 2007
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Vorzulegende Daten
Artikel 4 Datenquellen und Datenqualität
Artikel 5 Datenübermittlung
Artikel 6 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 7 Ausschuss
Artikel 8 Inkrafttreten
Anhang Themen für die Volks- und Wohnungszählung
1 Bevölkerung
1.1 Obligatorische Themen für die geografischen Ebenen: NUTS 3, LAU 2
1.1.1 Nicht abgeleitete Themen
1.1.2 Abgeleitete Themen
1.2 Obligatorische Themen für die geografischen Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2
1.2.1 Nicht abgeleitete Themen
1.2.2 Abgeleitete Themen
1.3 Empfohlene Themen für die geografischen Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2, NUTS 3, LAU 2
1.3.1 Den Mitgliedstaaten wird empfohlen,
1.3.2 Nicht abgeleitete Themen
1.3.3 Abgeleitete Themen
2.1 Obligatorische Themen für die geografischen Ebenen: NUTS 3, LAU 2
2.1.1 Nicht abgeleitete Themen
2.1.2 Abgeleitete Themen
2.2 Obligatorische Themen für die geografischen Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2
2.2.1 Nicht abgeleitete Themen
2.2.2 Abgeleitete Themen
2.3 Empfohlene Themen für die geografischen Ebenen: nationale Ebene, NUTS 1, NUTS 2, NUTS 3, LAU 2
2.3.1 Den Mitgliedstaaten wird empfohlen,
2.3.2 Nicht abgeleitete Themen
Drucksache 686/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (2007/2095(INI))
... 6. betont jedoch, dass zur Gewährleistung eines Mindestniveaus an unabhängiger Überprüfung bei der Formulierung von Folgenabschätzungen eine unabhängige Sachverständigengruppe gebildet werden sollte, die anhand von Stichproben die Qualität der vom Ausschuss für Folgenabschätzung abgegebenen Stellungnahmen überwacht, und dass daran auch Vertreter der Betroffenen mitwirken können;
Drucksache 272/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Gutachten zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik KOM (2007) 196 endg.; Ratsdok. 8650/07
... Ziel dieses Kommissionsvorschlags für eine neue Verordnung des Rates über die Erhebung von Daten im Fischereisektor ist die Ausarbeitung langfristiger, integrierter regionaler Stichprobenprogramme, die biologische, wirtschaftliche, umweltbezogene und soziale Daten abdecken. Mit der überarbeiteten Verordnung über die Datenerhebung soll auf neue Anforderungen reagiert werden, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, zu einem erweiterten Fischereimanagement (einem stärker flotten- und gebietsbezogenen Management statt der bisherigen Bestandsbewirtschaftung) und einem ökosystemorientierten Ansatz im Fischereimanagement überzugehen. Eine wichtige Neuerung des Vorschlags ist die Einführung der Erhebung von Umweltdaten, die vorrangig dazu dienen sollen, die Auswirkungen der Fischereitätigkeit auf das marine Ökosystem zu überwachen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Datenerhebung und Datenverwaltung im Rahmen mehrjähriger Programme
Abschnitt 1 Gemeinschaftsprogramm und Nationale Programme
Artikel 3 Gemeinschaftsprogramm
Artikel 4 Nationale Programme
Artikel 5 Koordination und Zusammenarbeit
Artikel 6 Bewertung und Genehmigung der nationalen Programme
Artikel 7 Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft
Abschnitt 2 Anforderungen an die Datenerhebung
Artikel 8 Stichprobenprogramme
Artikel 9 Zugang zu Beprobungszwecken
Artikel 10 Beobachter auf See
Artikel 11 Surveys auf See
Kapitel III Verwaltung der Daten
Artikel 12 Datenlagerung
Artikel 13 Datenqualitätskontrolle und Validierung
Kapitel IV Verwendung der Daten im Rahmen der GFP
Artikel 14 Betroffene Daten
Artikel 15 Zugriff auf und Übertragung von Primärdaten
Artikel 16 Verarbeitung der Daten
Artikel 17 Übertragung detaillierter und aggregierter Daten
Artikel 18 Vorlage detaillierter und aggregierter Daten
Artikel 19 Verfahren der Datenübertragung
Artikel 20 Überprüfung eines abgelehnten Antrags auf Datenübertragung
Artikel 21 Pflichten der Endnutzer
Kapitel V Unterstützung wissenschaftlicher Gutachten
Artikel 22 Teilnahme an Sitzungen internationaler Gremien
Artikel 23 Koordination und Zusammenarbeit
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 24 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 25 Monitoring
Artikel 26 Ausschuss
Artikel 27 Aufhebung
Artikel 28 Inkrafttreten
Anhang Vergleichstabelle
2 FINANZBOGEN
Drucksache 147/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen KOM (2007) 69 endg.; Ratsdok. 6768/07
... - sicherzustellen, dass auch die - in Deutschland für den Zensus 2011 vorgesehene - Kombination aus registergestützter Zählung, herkömmlicher Zählung und Stichprobenerhebung (einschließlich einer postalischen Gebäude- und Wohnungszählung) eine zulässige Datenquelle gemäß Artikel 4 Abs. 1 des Verordnungsvorschlags ist;
Drucksache 135/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten KOM (2007) 53 endg.; Ratsdok. 6378/07
... Die Hersteller nehmen, falls zweckmäßig, Stichproben von in Verkehr befindlichen Produkten, nehmen Prüfungen vor, führen erforderlichenfalls ein Verzeichnis von Beschwerden und halten die Händler über diese Überwachung auf dem Laufenden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Titel I Allgemeine Grundsätze für die Ausarbeitung von Rechtsakten der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Öffentliche Interessen: Schutzniveau
Artikel 3 Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 4 EG-Konformitätserklärung
Artikel 5 Konformitätsbewertung
Titel II Musterbestimmungen für Rechtsakte der Gemeinschaft zur Festlegung der Bedingungen für die Vermarktung von Produkten
Kapitel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure
Artikel 7 Verpflichtungen der Hersteller
Artikel 8 Bevollmächtigte
Artikel 9 Verpflichtungen der Importeure
Artikel 10 Verpflichtungen der Händler
Artikel 11 Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 12 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel 3 Konformität des Produkts
Artikel 13 Konformitätsvermutung
Artikel 14 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 15 EG-Konformitätserklärung
Artikel 16 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 17 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 18 Notifizierung
Artikel 19 Notifizierende Behörden
Artikel 20 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 21 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 22 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 23 Konformitätsvermutung
Artikel 24 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 25 Akkreditierte interne Stellen
Artikel 26 Anträge auf Notifizierung
Artikel 27 Notifizierungsverfahren
Artikel 28 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 29 Änderungen der Notifizierung
Artikel 30 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
Artikel 31 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 32 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 33 Erfahrungsaustausch
Artikel 34 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel 5 Schutzklauselverfahren
Artikel 35 Verfahren zur Behandlung von Produkten, mit denen eine Gefahr verbunden ist, auf nationaler Ebene
Artikel 36 Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 37 Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Produkte
Artikel 38 Formale Nichtkonformität
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 39 Aufhebung
Anhang I Konformitätsbewertungsverfahren
Modul A Interne Fertigungskontrolle
Modul A1 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
Modul A2 Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
Modul B EG-Baumusterprüfung
Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
Modul C1 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen
Modul C2 Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
Modul D Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Modul D1 Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Modul E Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt
Modul E1 Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte
Modul F Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung
Modul F1 Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte
Modul G Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
Modul H Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung
Modul H1 Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung
Drucksache 204/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährliche Statistik der offenen Stellen in der Gemeinschaft KOM (2007) 76 endg.; Ratsdok. 7413/07
... "s Agreement" an Eurostat übermittelt werden. Die Daten über offene Stellen werden durch Zusammenführen der gemeldeten offenen Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) und einer Stichprobenerhebung auf freiwilliger Basis bei dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ermittelt und an die EU geliefert. Die statistischen Ämter in Deutschland sind an dieser Erhebung bislang nicht beteiligt.
Drucksache 729/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken KOM (2007) 625 endg.; Ratsdok. 14094/07
... (b) die zu erhebenden Daten bereits bei den zuständigen einzelstaatlichen Stellen verfügbar oder zugänglich sind oder direkt eingeholt werden können, wobei für die Beobachtung der statistischen Grundgesamtheit auf europäischer Ebene geeignete Stichproben verwendet werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Allgemeiner Kontext
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenanalyse
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenanalyse
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Europäische Statistiken
Artikel 2 Statistische Grundsätze
Artikel 3 Definitionen
Kapitel II Statistische Governance
Artikel 4 Das Europäische Statistische System
Artikel 5 Nationale statistische Ämter und andere einzelstaatliche Stellen
Artikel 6 Kommission (Eurostat)
Artikel 7 Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
Artikel 8 Zusammenarbeit mit dem ESZB
Artikel 9 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 10 Qualität der Statistik
Kapitel III Erstellung europäischer Statistiken
Artikel 11 Europäisches Statistisches Programm
Artikel 12 Durchführung des Europäischen Statistischen Programms
Artikel 13 Kooperationsnetze
Artikel 14 Europäischer Ansatz für die Statistik
Artikel 15 Zeitlich begrenzte statistische Direktmaßnahmen der Kommission (Eurostat)
Artikel 16 Jährliches Arbeitsprogramm
Kapitel IV Verbreitung europäischer Statistiken
Artikel 17 Verbreitungsmaßnahmen
Artikel 18 Dateien zur öffentlichen Verwendung
Kapitel V Statistische Geheimhaltung
Artikel 19 Schutz vertraulicher Daten innerhalb des ESS
Artikel 20 Übermittlung vertraulicher Daten
Artikel 21 Schutz vertraulicher Daten bei der Kommission (Eurostat)
Artikel 22 Zugang zu vertraulichen Daten für Forschungszwecke
Artikel 23 Zugang zu Verwaltungsunterlagen
Artikel 24 Daten aus öffentlichen Quellen
Artikel 25 Zustimmung des statistischen Datensubjekts
Artikel 26 Verstoß gegen die statistische Geheimhaltung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 27 Ausschuss
Artikel 28 Aufhebung
Artikel 29 Inkrafttreten
Drucksache 393/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG )
... "(1) Stichprobenartig und ohne besonderen Anlass durchgeführte berufsaufsichtliche Ermittlungen nach § 61a Satz 2 Nr. 2 bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 des
Drucksache 566/07
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)
... Das Insolvenzgericht kann einen anderen Nachweis zulassen. Die Prüfung kann sich auf angemessene Stichproben beschränken. Eine Prüfung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit des Verwalterhandelns ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte
2. Strukturierung der Schlussrechnung
3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs
4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters
5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung
6. Regelung der Vorauswahlliste
III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 566/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)
... Die ordnungsgemäße Buchführung wird in der Regel nachgewiesen durch Vorlage einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung. Das Insolvenzgericht kann einen anderen Nachweis zulassen. Die Prüfung kann sich auf angemessene Stichproben beschränken. Eine Prüfung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit des Verwalterhandelns ist nicht Gegenstand der gerichtlichen Prüfung."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Strukturierung der Verzeichnisse, Tabellen, und Berichte
2. Strukturierung der Schlussrechnung
3. Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs
4. Aufsicht des Insolvenzgerichts, Pflichten des Insolvenzverwalters
5. Stärkung der Gläubigerbeteiligung
III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 752/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV-Rahmen-Überwachung - AVV-RÜb)
... Die vorgeschlagene Regelung geht über den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 hinaus und trägt nicht den unterschiedlichen Verwaltungs- und Organisationsstrukturen in den Ländern Rechnung. Sie konkretisiert die zur Vermeidung von Interessenkonflikten zu ergreifenden Maßnahmen auf einen Wechsel des örtlichen Zuständigkeitsbereichs und schließt damit andere gleichwertige Maßnahmen aus. Eine solche gleichwertige Maßnahme ist beispielsweise die Übertragung anderer fachlicher Aufgaben innerhalb desselben örtlichen Zuständigkeitsbereichs sowie die Übernahme von Kontrollaufgaben in anderen Betrieben innerhalb desselben örtlichen Zuständigkeitsbereichs. Sonstige ausgleichende Maßnahmen können beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip bzw. stichprobenartige Überprüfungen darstellen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.