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"Stimmigkeit"


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0803/04
0413/04B
0670/04B
0663/04
0983/04
0622/04
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0438/04
0782/04
0892/04
0983/04B
0670/1/04
0455/04B
0821/04
0441/04
0915/04
0504/03
Drucksache 506/08

... Der vorliegende Vorschlag befasst sich deshalb hauptsächlich mit den wichtigsten, bis Ende 2010 befristeten Bestimmungen über lokale Dienstleistungen, bei denen aufgrund der Ergebnisse der Studie eine Folgenabschätzung möglich ist. So werden unbefristete überarbeitete Bestimmungen für die in dem bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Anhang IV der MwSt-Richtlinie aufgeführten arbeitsintensiven Dienstleistungen vorgeschlagen. Des Weiteren wird vorgeschlagen, Anhang III der MwSt-Richtlinie (Verzeichnis der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte MwSt-Sätze angewandt werden können) um bestimmte andere lokale Dienstleistungen einschließlich Dienstleistungen im Gaststättengewerbe zu erweitern. Die in diesem Vorschlag enthaltenen rechtstechnischen Anpassungen betreffen entweder Verbesserungen bei der Abfassung der Vorschriften, Klarstellungen und Aktualisierungen, die dem technischen Fortschritt Rechnung tragen, oder sie sollen bestehende Unstimmigkeiten beseitigen.



Drucksache 606/08 (Beschluss)

... Besondere Bedeutung kommt den nationalen Parlamenten zudem noch im Bereich von Passerelle-Klauseln wie Artikel 48 Abs. 7 EUV n.F. und Artikel 81 Abs. 3 AEUV zu, bei denen allein der Widerspruch eines einzelnen nationalen Parlaments den Übergang vom Einstimmigkeits- zum Mehrheitsprinzip verhindert.



Drucksache 873/08

... Entgegen den Zielen der Richtlinie haben die vorstehend genannten Faktoren zu einer Verzerrung des Binnenmarkts geführt, was im Hinblick auf das Maß an Regulierung in den einzelnen Mitgliedstaaten bedeutende Unterschiede verursacht hat. Darüber hinaus enthalten die gegenwärtigen Vorschriften Unklarheiten und Unstimmigkeiten, die zu Problemen bei der Umsetzung und Einhaltung führen.



Drucksache 275/1/08

... " weitgehend unverändert die Bestimmungen des entsprechenden Begleitgesetzes übernimmt, das im Rahmen der Ratifizierung des Europäischen Verfassungsvertrages im Jahr 2005 von Bundestag und Bundesrat angenommen worden war. Es enthält Regelungen, die dem Bundestag und dem Bundesrat die effektive Ausübung der durch den Vertrag von Lissabon eingeräumten Rechte der Subsidiaritätsrüge und der Subsidiaritätsklage ermöglichen. Es regelt auch die Ausübung des Vetorechts, das den nationalen Parlamenten gegen die Inanspruchnahme der Brückenklausel zusteht, die es dem Europäische Rat ermöglicht, einstimmig den Übergang von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsentscheidungen in noch der Einstimmigkeit unterliegenden Fällen zu beschließen. Außerdem werden Bundestag und Bundesrat künftig an der Benennung der deutschen Richter und Generalanwälte des EuGH sowie der deutschen Mitglieder des Gerichts der Union beteiligt. Der Bundesrat begrüßt, dass das Begleitgesetz - wie von ihm gefordert - um eine Regelung ergänzt wurde, wonach die Bundesregierung vor der Zustimmung zu einem Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen das Einvernehmen mit dem Bundesrat herstellt. Der Bundesrat unterstützt die verfassungsrechtliche Absicherung der Regelungen des Begleitgesetzes durch das "



Drucksache 997/08

... 2. Die den Güterverkehrskorridor nutzenden Antragsteller werden vom Leitungsorgan vor der Billigung des Umsetzungsplans und bei dessen Aktualisierung konsultiert. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem Leitungsorgan und den Antragstellern können letztere sich an die Kommission wenden, die nach dem Verfahren in Artikel 18 Absatz 2 den in Artikel 18 Absatz 1 genannten Ausschuss mit der Angelegenheit befasst.



Drucksache 811/08

... – Einleitung einer verstärkten Zusammenarbeit im Rahmen des ersten Pfeilers für den Fall, dass die erforderliche Einstimmigkeit nicht zu erreichen wäre (siehe die Diskussion über den Vorschlag der Kommission vom 17. Juli 2006 für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich, (KOM (2006)



Drucksache 879/08

... (30) Die Kommission oder die von ihr benannte Stelle sollte in der Lage sein, direkt auf die Fischereidaten der Mitgliedstaaten zuzugreifen, um überprüfen zu können, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen, und bei Feststellung von Unstimmigkeiten einzugreifen.



Drucksache 765/08 (Beschluss)

... 23. Für den Bereich Finanzdienstleistungen ist zweifelhaft, ob die Zielsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie erreicht werden kann. Eine wirkliche Systematisierung des Verbraucherrechts und eine Beseitigung von Unstimmigkeiten können nur dann herbeigeführt werden, wenn der Ansatz, den Bereich der Finanzdienstleistungen nur partiell in den Anwendungsbereich der Richtlinie mit einzubeziehen, aufgegeben wird. Ein großer Teil der Regelungen, die Eingang in die Richtlinie über Rechte der Verbraucher finden sollen, soll in zum Teil inhaltlich abweichender Weise auch in der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (2002/65/EG) und in der Verbraucherkreditrichtlinie (2008/48/EG) geregelt werden. So erscheint es wenig zielführend, z.B. das Widerrufsrecht des Verbrauchers oder den Verbraucherbegriff im Rahmen der Richtlinie über Rechte der Verbraucher zu überarbeiten, bei Verbraucherkreditverträgen jedoch einen abweichenden Verbraucherbegriff zu Grunde zu legen und ein abweichend ausgestaltetes Widerrufsrecht vorzusehen. Sowohl aus Sicht der Unternehmen als auch der Verbraucher würde ein Nebeneinander derart unterschiedlicher Regelungen zu einer anhaltenden Rechtszersplitterung und einer intransparenten und unübersichtlichen Rechtslage führen.



Drucksache 847/1/08

... l. I 2008 S. 2026-2047) entstandenen sprachlichen Unstimmigkeit.



Drucksache 482/08

... (22) Zur Verbesserung der Wirksamkeit der Verkehrsflussregelung sollten geeignete Maßnahmen eingeführt werden, mit denen bestehende Betriebsstellen, einschließlich der zentralen Verkehrsflussregelungsstelle von Eurocontrol (Central Flow Management Unit), bei der Sicherstellung eines effizienten Flugbetriebs unterstützt werden. In der Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für Flughafenkapazität, Effizienz und Sicherheit in Europa10 wird darüber hinaus die Notwendigkeit betont, die Stimmigkeit von Flugdurchführungsplänen und Flughafenzeitnischen zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/08




Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 4 Benennung und Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden

‚Artikel 6 Branchenkonsultationsgremium

‚Artikel 8 Durchführungsvorschriften

‚Artikel 11 Leistungssystem

Artikel 2
Die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 4 Sicherheitsanforderungen

‚Artikel 9a Funktionale Luftraumblöcke

‚Artikel 14 Allgemeines

‚Artikel 17 Überarbeitung der Anhänge

‚Artikel 18a Überprüfung

Artikel 3
Die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 3 Einheitliches europäisches Fluginformationsgebiet EFIR

‚Artikel 3a Luftfahrtinformationen

‚Artikel 4 Luftverkehrsregeln und Luftraumklassifizierung

‚Artikel 6 Netzmanagement und -auslegung

Artikel 4
Die Verordnung (EG) Nr. 552/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 6a Alternative Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften

‚Artikel 9 Überarbeitung der Anhänge

Artikel 5
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 18/08

... (4) Ausschließlich die Vertreter von Vertragsparteien dürfen sich an der Formulierung von Empfehlungen an den Ausschuss nach Artikel 6 beteiligen. Eine Facharbeitsgruppe bemüht sich, unter den Vertretern der Vertragsparteien Einstimmigkeit zu erzielen.



Drucksache 47/07

... Zur Erleichterung der Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft werden die Möglichkeiten zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss erweitert, so dass die Regelung vieler Angelegenheiten künftig nicht mehr einer Vereinbarung und damit der Einstimmigkeit bedarf. Das Gesetz sieht weiter vor, die Wohnungseigentumssachen im gerichtlichen Verfahren nach der



Drucksache 543/07

... ) erstattet. Bei der Ausführung von Sozialleistungen fehlt in § 17 SGB I dagegen ein ausdrücklicher Hinweis auf die Höhe der Kostenerstattung und damit auf das JVEG, sodass es hier häufig zu Unstimmigkeiten kommt. Auch bei der Ausführung der Sozialleistungen sollten die Kosten mindestens in der Höhe erstattet werden, die bei einem vorgelagerten Verwaltungsverfahren entstanden sind. Mit der Regelung wird klargestellt, dass gehörlose und hörbehinderte Menschen während der Ausführung von Sozialleistungen genauso gestellt werden wie im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Des Weiteren gibt es auch nach den Regelungen des



Drucksache 638/1/07

... Der Zensus kann die gesetzten Ziele nur dann erfüllen, wenn er in allen Ländern nach einheitlichen Standards durchgeführt wird. Die Ergebnisse des bereits durchgeführten Zensustests belegen, dass Einzelprüfungen – entgegen den Ausführungen der Gesetzesbegründung zu § 7 Abs. 2 – zur Qualitätssicherung unumgänglich sind. So sollen z.B. alle existierenden Gebäude mit Wohnraum einschließlich aller bewohnten Unterkünfte ermittelt werden. Hierzu sind in den Melderegistern keine Daten vorhanden. Ein Anschriften und Gebäuderegister muss – mit Hilfe der Kommunen – erst aufgebaut werden. Ohne die Befugnis, bei Unstimmigkeiten Einzelprüfungen vorzunehmen, wird dies nicht gelingen.



Drucksache 861/07

... - Artikel 10 Absatz 2: Berichtigung einer Unstimmigkeit im derzeitigen Wortlaut.



Drucksache 718/07

... In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien über den Abschluss und die Fortentwicklung von Vereinbarungen nach § 80. An die Stelle der bisherigen Verordnungsermächtigung wird angesichts der inhaltlich erheblich erweiterten Aufgabenstellung an die Vertragsparteien ein tragfähiger, transparenter und ergebnisorientierter Konfliktlösungsmechanismus gesetzt. Es wird ein Schiedsverfahren vor einer Schiedsstelle eingeführt, das sowohl durch die Vertragsparteien als auch durch das Bundesministerium für Gesundheit ausgelöst werden kann. Das Nähere zur Schiedsstelle ist in § 113b geregelt. Aufgabe der Schiedsstelle gegenüber den Vertragsparteien nach § 113 ist es innerhalb einer Frist von drei Monaten mit der Mehrheit ihrer Mitglieder den Inhalt der Vereinbarungen festzusetzen. Gegen die Festsetzung der Schiedsstelle ist der Sozialgerichtsweg eröffnet.



Drucksache 129/07 (Beschluss)

... Die in Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 vorgeschriebene Übermittlung der Kennnummern aller Vorbesitzer und des Datums jeder Verbringung mittels Rinderpass hat für den aufnehmenden Mitgliedstaat keine Aussagekraft, da ihm betriebsbezogene Daten wie Name und Anschrift nicht vorliegen. Aufklärung von Unstimmigkeiten oder Ermittlungen im Rahmen von Seuchen müssen ohnehin über die Zentralbehörde des Herkunftsmitgliedstaates erfolgen. Für einen Zugriff auf die Tierdaten reicht den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates die Ohrmarkennummer.



Drucksache 18/07

... 3. Die zur Vertragsänderung erforderliche Einstimmigkeit der elf Mitgliedregierungen (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich) wurde erst nach langwierigen Verhandlungen möglich bei denen es vor allem um Datenschutzbelange ging. Durch die Verankerung des Datenschutzes im Vertrag sowie durch ein Schreiben des US-Assistant Secretary of State, Daniel Fried, an den luxemburgischen Ausschussvorsitzenden, in dem datenschutzrechtliche Zusicherungen gemacht werden und das im Beschluss des Internationalen Ausschusses vom 16. Mai 2006 Erwähnung findet, konnte den auch von Deutschland vorgetragenen Bedenken abgeholfen werden.



Drucksache 297/07

... 5. betont, dass das Erfordernis der Einstimmigkeit bei Beschlüssen zu den "



Drucksache 325/2/07

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der in Aussicht genommene Reformvertrag, mit Ausnahme der Aufhebung des Einstimmigkeitserfordernisses, die Rechtsgrundlage des Artikel 151 EGV unverändert lassen wird. Damit ist die Kompetenzverteilung im Kulturbereich zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auch für die Zukunft klar festgelegt. Das Tätigwerden der EU im Kulturbereich kann daher zwar durch einen eigenen Beitrag, aber nur rein subsidiär, als Ergänzung zur Kulturpolitik der Mitgliedstaaten erfolgen. Für eine eigene europäische Kulturpolitik, die neben oder über der Kulturpolitik der Mitgliedstaaten steht gibt es über Artikel 151 EGV hinaus keine Rechtsgrundlage.



Drucksache 417/1/07

... " unberücksichtigt bleiben. Bei dem auf empirischer Basis rechnerisch hergeleiteten Prozentsatz in Satz 3 sind diese Positionen ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten kann daher nun nicht anders vorgegangen werden, damit die Stimmigkeit der errechneten Prozentsätze gewährleistet bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/07




1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV

5. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV

7. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 ARegV

8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV

11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV

12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV

13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV

14. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV

15. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV

16. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV

17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV

19. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV

20. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

23. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV

24. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV

25. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV

26. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV

27. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV

28. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV

29. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV

30. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV

31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

32. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV

33. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

35. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 2 Satz 1 ARegV

37. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV

38. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 StromNEV

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 StromNEV

40. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV

41. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV

42. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV

43. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32 Abs. 5 StromNEV

44. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 Gas NEV

45. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 GasNEV

46. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV

47. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV

48. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 GasNEV

49. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

50. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV

51. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV


 
 
 


Drucksache 603/07

... Auch diese Regelung dient dazu, die Spitzenverbände der Krankenkassen in die Lage zu versetzen, die Meldungen ihrer Mitgliedskassen für die Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung auf Plausibilität zu prüfen, ggf. Korrekturen zu veranlassen und durch die entsprechende Verbesserung der Statistiken die Qualität der Daten für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs zu erhöhen. Hierfür sind die Ergebnisse der einzelnen Krankenkassen aus dem Jahresausgleich von Bedeutung, da die entsprechenden Ausgleichsansprüche und - verpflichtungen im Jahresausgleich von den Krankenkassen in der jeweils nächsten Vierteljahresrechnung zu buchen sind. Auf der Grundlage der Vierteljahresrechnungen wiederum werden die Ausgleichsansprüche und -verpflichtungen der Krankenkassen im Zwischenausgleich nach § 17 Abs. 3a RSAV ermittelt (vgl. Begründung zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b). An Hand der Ergebnisse aus dem Jahresausgleich können die Spitzenverbände der Krankenkassen Unstimmigkeiten in den Meldungen für die Vierteljahresrechnung erkennen und auf eine Korrektur durch die Krankenkassen hinwirken, bevor auf der Grundlage dieser Rechnungsergebnisse der Zwischenausgleich durchgeführt wird.



Drucksache 694/07

... 54. empfiehlt, seine besonderen Leitlinien für Tätigkeiten seiner Mitglieder im Bereich Menschenrechte und Demokratie bei Reisen in Drittländer uneingeschränkt anzuwenden; fordert dementsprechend, dass mit den Mitgliedern der ständigen parlamentarischen Delegationen sowie der Ad-hoc-Delegationen systematisch Informationssitzungen über den Dialog und die Konsultationen über Menschenrechtsfragen, die mit dem betreffenden Drittland geführt werden, organisiert werden, damit interinstitutionelle Unstimmigkeiten auf ein Mindestmaß reduziert werden und die Wirkung der Verhandlungen erhöht wird; ist der Auffassung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments eingeladen werden sollten, sich an den Besuchen vor Ort zu beteiligen, die am Rande mancher offizieller Dialoge und Konsultationen organisiert werden;



Drucksache 417/07 (Beschluss)

... " unberücksichtigt bleiben. Bei dem auf empirischer Basis rechnerisch hergeleiteten Prozentsatz in Satz 3 sind diese Positionen ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten kann daher nun nicht anders vorgegangen werden, damit die Stimmigkeit der errechneten Prozentsätze gewährleistet bleibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV

2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV

4. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV

6. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV

7. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV

8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV

9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV

11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV

13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV

14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV

15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV

16. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV

17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV

19. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV

20. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV

21. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV

22. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV

23. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV

24. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV

25. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV

26. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV

27. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV

28. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV

29. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV

30. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV

31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV

32. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV

34. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3; Abs. 6 Satz 1 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3, Abs. 6 Satz 1 ARegV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

36. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

37. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV

38. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV


 
 
 


Drucksache 529/07

... Von den oben genannten sicherheitsrelevanten Funktionen mit den Vorgaben zur Bewertung in der SSAS kann abgewichen werden, wenn gem. DIN EN 50128 (Stand: 2001-11)2) ein von der Sicherheitsbehörde anerkannter Gutachter die Zweckmäßigkeit einer Herabstufung der SSAS bestätigt. Bei Unstimmigkeiten kann die Sicherheitsbehörde herangezogen werden.



Drucksache 307/07

... Das BZSt teilt dem Steuerpflichtigen seine eindeutige und unveränderbare Identifikationsnummer zu und übermittelt diese zusammen mit dem VBM an die zuständige Meldebehörde. In Fällen, in denen Unstimmigkeiten festgestellt worden sind, kann dem Steuerpflichtigen die Identifikationsnummer erst nach Klärung zugeteilt werden.



Drucksache 638/07 (Beschluss)

... Der Zensus kann die gesetzten Ziele nur dann erfüllen, wenn er in allen Ländern nach einheitlichen Standards durchgeführt wird. Die Ergebnisse des bereits durchgeführten Zensustests belegen, dass Einzelprüfungen – entgegen den Ausführungen der Gesetzesbegründung zu § 7 Abs. 2 – zur Qualitätssicherung unumgänglich sind. So sollen z.B. alle existierenden Gebäude mit Wohnraum einschließlich aller bewohnten Unterkünfte ermittelt werden. Hierzu sind in den Melderegistern keine Daten vorhanden. Ein Anschriften und Gebäuderegister muss – mit Hilfe der Kommunen – erst aufgebaut werden. Ohne die Befugnis, bei Unstimmigkeiten Einzelprüfungen vorzunehmen, wird dies nicht gelingen.



Drucksache 463/07

... Lokale Steuern: In einigen Mitgliedstaaten existieren relativ hohe lokale Steuern. Diese können entweder von der konsolidierten Bemessungsgrundlage abzugsfähig sein und wären dann im Aufteilungsmechanismus beinhaltet oder sie werden auf nationaler Ebene einbehalten und sind nur vom auf den Mitgliedstaat entfallenden Anteil der konsolidierten Bemessungsgrundlage abzugsfähig. Nach Ansicht der Kommission wären möglichst umfassende Vorschriften, bei denen nach Möglichkeit zusätzliche nationale Steuern oder Ausnahmeregelungen vermieden werden, generell die bessere Lösung. Jedoch bedürfen alle hiermit verbundenen Implikationen weiterer Untersuchungen, da eine EU-weite Aufteilung der Steuerabzüge im Zusammenhang mit lokalen Steuern ohne Aufteilung der auf die Bemessungsgrundlage erhobenen nationalen Steuern zu Unstimmigkeiten führen könnte.



Drucksache 129/1/07

... Die in Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 911/2004 vorgeschriebene Übermittlung der Kennnummern aller Vorbesitzer und des Datums jeder Verbringung mittels Rinderpass hat für den aufnehmenden Mitgliedstaat keine Aussagekraft, da ihm betriebsbezogene Daten wie Name und Anschrift nicht vorliegen. Aufklärung von Unstimmigkeiten oder Ermittlungen im Rahmen von Seuchen müssen ohnehin über die Zentralbehörde des Herkunftsmitgliedstaates erfolgen. Für einen Zugriff auf die Tierdaten reicht den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates die Ohrmarkennummer.



Drucksache 222/07 (Beschluss)

... Die in dem Gesetzentwurf von dem Stichtag der Datenlieferung aus den Melderegistern (1. April 2008) vorgesehene Abweichungen für die Datenlieferung der Bundesagentur der Arbeit (für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: 30. September 2007; für die arbeitslos gemeldeten Personen: 13. März 2008) provozieren Unstimmigkeiten zwischen den Registern und damit Schein-Unrichtigkeiten, weil z.B. nach dem Stichtagsdatenabzug der Bundesagentur für Arbeit erfolgte Umzüge unberücksichtigt blieben und den tatsächlich unbegründeten Anschein einer Unstimmigkeit mit daraus folgendem Aufklärungsbedarf hervorrufen würden.



Drucksache 860/07

... 4. Vom Systemverkäufer kontrollierte Informationen über identifizierbare Einzelbuchungen werden binnen zweiundsiebzig Stunden nach Abwicklung des letzten Teils des Einzelbuchungsvorgangs rechnerunabhängig archiviert und binnen drei Jahren gelöscht. Ein Zugriff auf diese Daten ist nur bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Abrechnung zulässig.



Drucksache 863/07

... i) es bestehen weiterhin beträchtliche Unstimmigkeiten bei der Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens auf nationaler Ebene, was zu einer Fragmentierung der europäischen Märkte führt und Investitionen behindert;



Drucksache 241/07

... Die genannten Aspekte haben sich in erheblichem Maße darauf ausgewirkt, wie und in welchen Bereichen die EU marktwirtschaftliche Instrumente auf Gemeinschaftsebene einsetzt. Eingeführt wurden Instrumente wie der EU-Emissionshandel (Emission Trading Scheme, EU-ETS)15, die Richtlinie für Energiebesteuerung und im Verkehrssektor die Eurovignette-Richtlinie16. Diese Aspekte sind zu berücksichtigen, wenn die EU marktwirtschaftliche Instrumente weiterhin auf Gemeinschaftsebene so einsetzen will, dass sie jeweils in dem am besten geeigneten Bereich optimal genutzt werden können, ohne dass es dabei zu Überschneidungen kommt. Grundsätzlich sollten Beschlussvorschriften der Gemeinschaft in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen. Durch die vorgeschriebene Einstimmigkeit in Steuerfragen unterscheidet sich die Besteuerung als Instrument jedoch in einigen Punkten von anderen Instrumenten17.



Drucksache 222/1/07

... Die in dem Gesetzentwurf von dem Stichtag der Datenlieferung aus den Melderegistern (1. April 2008) vorgesehene Abweichungen für die Datenlieferung der Bundesagentur der Arbeit (für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: 30. September 2007; für die arbeitslos gemeldeten Personen: 13. März 2008) provozieren Unstimmigkeiten zwischen den Registern und damit Schein-Unrichtigkeiten, weil z.B. nach dem Stichtagsdatenabzug der Bundesagentur für Arbeit erfolgte Umzüge unberücksichtigt blieben und den tatsächlich unbegründeten Anschein einer Unstimmigkeit mit daraus folgendem Aufklärungsbedarf hervorrufen würden.



Drucksache 781/07

... 4. bekräftigt erneut, dass es die EU-Organe und die Mitgliedstaaten uneingeschränkt darin bestärkt, den 10. Oktober jedes Jahres zusammen mit dem Europarat zum Europäischen Tag gegen die Todesstrafe zu erklären; bedauert, dass im Rat keine Einstimmigkeit in dieser Frage zustande gekommen ist, und fordert die künftige polnische Regierung auf, diese Initiative, die die Grundwerte der Europäischen Union widerspiegelt, uneingeschränkt zu unterstützen; fordert alle Organe und Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, sich gemeinsam mit dem Europarat weiterhin für diese Aktion einzusetzen, und beauftragt seinen Präsidenten, dieser politischen Initiative Rückendeckung zu geben;



Drucksache 23/07

... " ist in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nicht definiert. Um neue Unstimmigkeiten in Bezug auf das COTIF-Übereinkommen 1999 zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die Begriffsbestimmung des Übereinkommens zu übernehmen.



Drucksache 530/1/07

... Die Änderung dient der Bereinigung redaktioneller Unstimmigkeiten der Anlage 7a, die im Zuge der Siebzehnten Verordnung zur Änderung der



Drucksache 380/07

gestalten. Nach einer Reihe von Untersuchungen, einer öffentlichen Anhörung und einer Folgenabschätzung wurde deutlich, dass die mangelnde Klarheit und Unvollständigkeit der geltenden Vorschriften zu Unstimmigkeiten, Schwierigkeiten in der Durchsetzung und unnötigem Verwaltungsaufwand führen, wovon die folgenden Bereiche betroffen sind:



Drucksache 325/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der in Aussicht genommene Reformvertrag, mit Ausnahme der Aufhebung des Einstimmigkeitserfordernisses, die Rechtsgrundlage des Artikel 151 EGV unverändert lassen wird. Damit ist die Kompetenzverteilung im Kulturbereich zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auch für die Zukunft klar festgelegt. Das Tätigwerden der EU im Kulturbereich kann daher zwar durch einen eigenen Beitrag, aber nur rein subsidiär, als Ergänzung zur Kulturpolitik der Mitgliedstaaten erfolgen. Für eine eigene europäische Kulturpolitik, die neben oder über der Kulturpolitik der Mitgliedstaaten steht gibt es über Artikel 151 EGV hinaus keine Rechtsgrundlage.



Drucksache 530/07 (Beschluss)

... Die Änderung dient der Bereinigung redaktioneller Unstimmigkeiten der Anlage 7a, die im Zuge der Siebzehnten Verordnung zur Änderung der



Drucksache 218/07

... d) Aufhebung der Einstimmigkeitsregelung für einige Bereiche polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten;



Drucksache 331/06

... 65. Die Bundesregierung begrüßt unter dem Gesichtspunkt der steuerinduzierten Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich die Absicht der Europäischen Kommission im Richtlinienvorschlag vom 05. Mai 2003, in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Unternehmen im Postsektor eine steuerliche Gleichbehandlung von Postdienstunternehmen einzuführen. Auf europäischer Ebene wird dieser Vorschlag von den Mitgliedstaaten jedoch weiterhin sehr kontrovers diskutiert; mit einer Verabschiedung der Richtlinie ist - auch aufgrund der erforderlichen Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten - in absehbarer Zeit daher nicht zu rechnen.



Drucksache 656/06

... Dem zweiten Bericht der Kommission, der am 26. Mai 2004 vorgestellt wurde, war eine breit angelegter Abstimmungsprozess vorausgegangen, in den nationale Behörden, Wirtschaftsvertreter und Interessengruppen einbezogen worden waren. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass eine weitergehende Angleichung der Steuersätze in den verschiedenen Mitgliedstaaten erforderlich ist, um die Fälle von Wettbewerbsverzerrungen und Betrug zu verringern. Die Kommission hat zum damaligen Zeitpunkt jedoch keinen Änderungsvorschlag unterbreitet, da die Ansichten der Mitgliedstaaten über die angemessene Höhe der Mindestsätze weit auseinander lagen und jede Änderung der Einstimmigkeit bedurft hätte. Stattdessen teilte die Kommission mit, dass sie eine breit angelegte Debatte im Rat, im Europäischen Parlament und im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss anstoßen wolle und dass sie dann auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Debatte darüber entscheiden werde ob sie Vorschläge zu allen oder einzelnen der im Bericht behandelten Probleme unterbreitet.



Drucksache 317/06

... (2) Vorbehaltlich der Zuständigkeiten, welche die Kommission auf diesem Gebiet besitzt, werden die Unterzeichnung, mit der ein Beschluss über die vorläufige Anwendung vor dem Inkrafttreten einhergehen kann, sowie der Abschluss der Abkommen vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschlossen. Der Rat beschließt einstimmig, wenn das Abkommen einen Bereich betrifft, in dem für die Annahme interner Vorschriften Einstimmigkeit vorgesehen ist, sowie im Fall der in Artikel 310 genannten Abkommen.



Drucksache 799/06

... 19. erkennt die Notwendigkeit an, eine gerechte EU-Rückführungsrichtlinie anzunehmen, und fordert den Rat auf, seine Bemühungen um deren Annahme zu verstärken; nimmt gleichzeitig zur Kenntnis, dass der Rat sieben Jahre nach dem Europäischen Rat von Tampere und trotz wiederholter Forderungen des Parlaments nicht in der Lage war, eine gemeinsame Einwanderungspolitik festzulegen, und stattdessen die Einstimmigkeit und das Konsultationsverfahren für alle Fragen im Zusammenhang mit der legalen Einwanderung beibehalten hat;



Drucksache 8/06

... (23) Es müssen Unstimmigkeiten bei den Klassifizierungsregeln ausgeräumt werden, die bedingen dass invasive Produkte im Zusammenhang mit Körperöffnungen, die nicht zum Anschluss an ein aktives Produkt der Klasse I bestimmt sind, nicht eingestuft wurden.



Drucksache 54/06

... Sicherzustellen, dass die Marktpreise die echten Kosten der Wirtschaftsaktivitäten für die Gesellschaft widerspiegeln, hält dazu an, Produktions- und Verbrauchsmuster zu ändern. Um dahin zu kommen, können marktgestützte Instrumente wie Umweltsteuern, Regelungen zum Emissionshandel und Subventionen traditionelle Regulierungsmaßnahmen wirksam ergänzen. In diesem Bereich wurden in den letzten Jahren auf EU-Ebene Fortschritte erzielt, doch die Entscheidungsfindung ist bisweilen nach wie vor schwierig, insbesondere in Bezug auf Steuern, weil hier im Rat Einstimmigkeit erforderlich ist. Marktgestützte Instrumente hat die EU beispielsweise 2003 bei der Energiesteuerrichtlinie eingesetzt, die das Gemeinschaftssystem der Mindeststeuersätze von Mineralöl auf andere Energieerzeugnisse ausweitet, aber auch bei der EU-weiten Regelung für den Handel mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen, die seit 2005 in Kraft ist, um bei der Verwirklichung der Reduzierungsziele von Kyoto zu helfen.



Drucksache 94/06

... Diese Vorschriften vollziehen die Änderungen im Bereich des Eisenbahnwesens (Art. 1) für das Planungsrecht der Magnetschwebebahnen nach. Dabei werden bestehende Besonderheiten des Planungsrechts für diesen Verkehrsträger aufrechterhalten. Der Träger des Vorhabens reicht die Pläne und sonstigen Antragsunterlagen bei der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, ein. Dieses leitet sie der Anhörungsbehörde zu. Damit wird die zwischen § 1 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes in der bislang geltenden Fassung gegebene Unstimmigkeit beseitigt. Das Eisenbahn-Bundesamt bleibt Bauaufsichtsbehörde gemäß § 2e MBPlG (vgl. § 1 Abs. 2 MBPlG in der bisher geltenden Fassung).



Drucksache 836/06

... Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung satzweise nummeriert mit neuem Datum und in neuer Paragraphenfolge bekannt zu machen und .dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.



Drucksache 696/3/06

... " (Artikel 175 Abs. 2 EGV). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission die Bodennutzung erheblich berührt und daher Einstimmigkeit im Rat erforderlich ist.



Drucksache 865/06

... Unstimmigkeiten zwischen den gesamtstaatlichen Rechtsvorschriften und denjenigen der Entitäten behindern jedoch immer noch die Strafverfolgung. Bosnien und Herzegowina hat zudem eine Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Was den Datenschutz anbelangt so wurde zwar das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten verabschiedet, die Datenschutzagentur hingegen wurde noch nicht eingerichtet. Der Schutz personenbezogener Daten gibt weiterhin Anlass zur Besorgnis.



Drucksache 542/1/06

... Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist hinsichtlich des Ziels der wesentlichen Vereinfachung des Steuerrechts, der Vermeidung systematischer Unstimmigkeiten und Schaffung eines EU-konformen Systems für Einbringungen ergänzungsbedürftig.



Drucksache 156/06

... es vom 19. Juni 1969 (BGBl. I S. 557) enthielt die zusätzliche Ermächtigung, Unstimmigkeiten des Wortlautes zu beseitigen. Aus der Bekanntmachung der Neufassung des Güterkraftverkehrsgesetzes vom 22. Dezember 1969 kann daher jedenfalls geschlossen werden, dass auch § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Güterfernverkehr obsolet ist und demzufolge das Gesetz aufgehoben werden kann.



Drucksache 13/06

... b) In Bezug auf Beschlüsse, die eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 oder eines anderen Rechtsakts des Rates, für den Einstimmigkeit vorgeschrieben ist, erfordern, wird der Standpunkt der Gemeinschaft vom Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig festgelegt.



Drucksache 780/1/06

... als auch das jeweilige Landesbeamtengesetz – je nach Fallgestaltung auch beide nebeneinander – unmittelbar anzuwenden sind. Dabei gehen die Regelungen des Beamtenstatusgesetzes als Bundesrecht entsprechenden landesrechtlichen Regelungen vor. Dies kann zu schwierigen Abgrenzungsproblemen und Unstimmigkeiten zwischen dem neuen Bundesrecht und bisherigem Landesrecht führen.



Drucksache 542/06 (Beschluss)

... es ist derzeit europarechtlich nicht geboten. Sie erscheint aus den nachstehenden Gründen zumindest verfrüht. Eine Neukonzeption von bislang bewährtem Recht sollte daher nochmals eingehend geprüft und später umgesetzt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist hinsichtlich des Ziels der wesentlichen Vereinfachung des Steuerrechts, der Vermeidung systematischer Unstimmigkeiten und Schaffung eines EU-konformen Systems für Einbringungen ergänzungsbedürftig.



Drucksache 779/1/06

... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet noch eine Reihe von Unstimmigkeiten. Die vorstehende Aufzählung nennt beispielhaft einige besonders herausgehobene Punkte, die noch der Einarbeitung bedürfen.



Drucksache 318/06

... (2) Vorbehaltlich der Zuständigkeiten, welche die Kommission auf diesem Gebiet besitzt, werden die Unterzeichnung, mit der ein Beschluss über die vorläufige Anwendung vor dem Inkrafttreten einhergehen kann, sowie der Abschluss der Abkommen vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschlossen. Der Rat beschließt einstimmig, wenn das Abkommen einen Bereich betrifft, in dem für die Annahme interner Vorschriften Einstimmigkeit vorgesehen ist, sowie im Fall der in Artikel 310 genannten Abkommen.



Drucksache 310/06

... (2) Vorbehaltlich der Zuständigkeiten, welche die Kommission auf diesem Gebiet besitzt, werden die Unterzeichnung, mit der ein Beschluss über die vorläufige Anwendung vor dem Inkrafttreten einhergehen kann, sowie der Abschluss der Abkommen vom Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschlossen. Der Rat beschließt einstimmig, wenn das Abkommen einen Bereich betrifft, in dem für die Annahme interner Vorschriften Einstimmigkeit vorgesehen ist, sowie im Fall der in Artikel 310 genannten Abkommen.



Drucksache 73/06

... Das revidierte Übereinkommen enthält - entsprechend seiner Konzeption als Rahmenregelung - nur Eckwerte für die künftige Regelung des Tiertransports; Details sollen nach Artikel 33 durch technische Protokolle festgelegt werden wobei von dem Einstimmigkeitsgebot abgegangen wird und eine Zweidrittelmehrheit zur Beschlussfassung ausreicht. Durch die Umgestaltung der Tiertransportkonvention in eine Rahmenregelung mit der Möglichkeit, verbindliche technische Protokolle mit Zweidrittelmehrheit anzunehmen, wurde nun ein Instrument geschaffen mit dem schnell und präzise auf sich stellende Probleme reagiert werden kann.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.