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"Stoffe"
Drucksache 358/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfung en und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der FrackingTechnologie und Tiefbohrungen
... 'a) Angaben über die Identität aller Stoffe gemäß Anhang VI Abschnitte 2.1 bis 2.3.4 der
1. Zu Artikel 1 Eingangsformel und Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2 UVP-V Bergbau
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2a UVP-V Bergbau
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Nummer 2c UVP-V Bergbau
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 1 Nummer 6 UVP-V Bergbau
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 1 Nummer 8 UVP-V Bergbau
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 1 Nummer 8a UVP-V Bergbau
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a UVP-V Bergbau
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 103/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... "(1) Empfängliche Tiere dürfen gegen die Blauzungenkrankheit nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur mit inaktivierten Impfstoffen geimpft werden. Der Genehmigung ist unter Berücksichtigung einer Risikobe wertung des Friedrich-Loeffler-Institutes zu erteilen."
Drucksache 524/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe
Drucksache 123/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
... § 439 Absatz 3 BGB-E erfasst die Fälle, in denen ein Einbau oder Ausbau einer Sache vorgenommen wird und nimmt dabei ersichtlich körperliche Gegenstände in den Blick, wie sie üblicherweise im Rahmen von Werkleistungen verbaut werden. Sachgerecht erscheint eine Anwendung allerdings auf alle Kaufsachen, die der Käufer in irgendeiner Form mit anderen Sachen verbindet oder installiert. Begrifflich sollte daher darauf geachtet werden, dass von den Pflichten des § 439 Absatz 3 BGB-E - entsprechend der gesetzessystematischen Position der Vorschrift in den allgemeinen Vorschriften über den Kauf - sämtliche Sachen im kaufrechtlichen Sinn erfasst werden, auf die der Käufer Verwendungen macht, welche im Falle einer Nachbesserung oder Nachlieferung erneut vorgenommen werden müssten. Der Begriff des Ein- und Ausbaus könnte für Kaufsachen zu eng gefasst sein, die nicht dem Wortsinn gemäß aus- und eingebaut werden. Mangelbehaftete Flüssigkeiten (etwa Brennstoffe wie Öl) müssten z.B. abgepumpt und neu eingefüllt, schadhafte Lacke müssten abgeschliffen und erneut aufgetragen werden. Auch die Anwendbarkeit auf immaterielle Güter wie Software über § 453 BGB sollte erfasst werden. So kann etwa im Fall schadhafter Softwarelösungen eine aufwändige De- oder Reinstallation oder eine Neukonfiguration des Systems erforderlich werden, was den Begriff des Ein- und Ausbauens auch in entsprechender Anwendung überspannen dürfte.
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Wie im Bericht zur Lage der Energieunion2 hervorgehoben, bestehen außerdem nach wie vor erhebliche geopolitische Herausforderungen im Zusammenhang mit einer sicheren und krisenfesten Versorgung mit fossilen Brennstoffen; dies betrifft vor allem Rohstoffe, bei denen die EU in hohem Maß von Einfuhren abhängig ist. Vor diesem Hintergrund bleibt eine stärkere Diversifizierung der Erdgasversorgung der EU ein wichtiges Ziel, zumal die EU-interne Erzeugung in den kommenden Jahrzehnten weiter zurückgehen wird. Die aus der wachsenden Einfuhrabhängigkeit resultierende Unsicherheit kann verringert werden, wenn das Gassystem auch künftig flexibel und dazu fähig ist, auf Lieferschwankungen zu reagieren. Die vorliegende Strategie zielt darauf ab, das Potenzial von Flüssigerdgas (LNG) und Gasspeichern auszuschöpfen, um das Gasversorgungssystem der EU stärker zu diversifizieren und flexibler zu gestalten und so einen Beitrag zu dem zentralen Ziel der Energieunion, nämlich einer sicheren, krisenfesten und wettbewerbsfähigen Gasversorgung, zu leisten.
Drucksache 752/16
Verordnungsantrag des Saarlandes
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV )
... Aktuell zeigt sich, dass die Anwendung der AVV auf HBCD-haltige Wärmedämmstoffe zu erheblichen Problemen bei der Entsorgung führt, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau-, Abbruch- und Dachdeckerbetrieben. Durch die Änderung der Verordnung soll eine "eins zu eins" Übernahme der Vorgaben für die Einstufung von HBCD entsprechend des Beschlusses (2014/955/EU) der Kommission vom 18. Dezember 2014 erfolgen, um ein rechtssicheres, bundeseinheitliches Vorgehen zur Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen zu gewährleisten.
Drucksache 752/16 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... 1. persistente organische Schadstoffe (POP), die durch die sog. POP-Verordnung der EU geregelt werden, die dort genannten Konzentrationsgrenzen zur Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen zu verwenden sind. Enthalten Abfälle diese gefährlichen Stoffe in Konzentrationen über den in der POP-Verordnung festgelegten Grenzen, bedeutet dies, dass sie so beseitigt werden müssen, dass der Schadstoff zerstört oder unumkehrbar umgewandelt wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die besonders kritischen persistenten organischen Schadstoffe aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust werden. Im März 2016 wurde das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD/HBCDD) wegen seiner umweltschädlichen Eigenschaften neu in die POP-Verordnung der EU aufgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der AbfallverzeichnisVerordnung1
Artikel 1 Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 476/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... 'x) In Nummer 10.22.1, Spalte b, werden die Wörter "sehr giftige oder giftige Stoffe oder Gemische eingesetzt werden" durch die Wörter "Stoffe oder Gemische eingesetzt werden, die gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Anhang 1 Nummer 1.2.1, Spalte b, der 4. BImSchV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - Anhang 1 Nummer 7.12.1.3, Spalte b, der 4. BImSchV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe k Anhang 1 Nummer 7.25 und 7.25.2 der 4. BImSchV
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe l Anhang 1 Nummer 7.26 der 4. BImSchV
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe s Anhang 1 Nummer 8.1.1.4 der 4. BImSchV
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe s Anhang 1 Nummer 8.1.1.4 und 8.1.1.5 der 4. BImSchV
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe v Anhang 1 Nummer 9.1, Spalte b, der 4. BImSchV
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe
9. Zu Artikel 2 § 1 Satz 1 der 11. BImSchV
Drucksache 246/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl eines Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des Standortauswahlgesetz es
Wahl eines Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Die auswärtigen Politikbereiche der Union - allen voran die Entwicklungs- und die Nachbarschaftspolitik - haben zum Ziel, die Werte und Interessen der EU zu fördern, unter anderem durch die Förderung von Wohlstand. Wirtschaftswachstum ist eine Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung, doch in den Entwicklungsländern befindet sich das Wachstum derzeit auf dem niedrigsten Niveau seit 2003. Die Weltwirtschaftskrise, die einen höheren allgemeinen Schuldenstand nach sich gezogen hat, hat die Instabilität und Konflikte in Afrika und der EU-Nachbarschaft verschärft. Kreditklemmen machen Unternehmen zu schaffen, weil sie den Zugang zu Finanzmitteln für dringend benötigte Investitionen erschweren. Die nicht nachhaltige Nutzung natürlicher Rohstoffe entzieht Entwicklungsländern häufig mögliche Grundlagen für wirtschaftliches Wachstum.
Drucksache 476/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen
... 'x) In Nummer 10.22.1, Spalte b, werden die Wörter "sehr giftige oder giftige Stoffe oder Gemische eingesetzt werden" durch die Wörter "Stoffe oder Gemische eingesetzt werden, die gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Anhang 1 Nummer 1.2.1, Spalte b, der 4. BImSchV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe f1 - neu - Anhang 1 Nummer 7.12.1.3, Spalte b, der 4. BImSchV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe k Anhang 1 Nummer 7.25 und 7.25.2 der 4. BImSchV
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe l Anhang 1 Nummer 7.26 der 4. BImSchV
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe s Anhang 1 Nummer 8.1.1.4 und 8.1.1.5 der 4. BImSchV
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe v Anhang 1 Nummer 9.1, Spalte b, der 4. BImSchV
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe x - neu - Anhang 1 Nummer 10.22.1, Spalte b, der 4. BImSchV
8. Zu Artikel 2 § 1 Satz 1 der 11. BImSchV
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... -Grenzwertsetzung einer grundlegenden Änderung bedarf. Durch die aufgedeckte Missachtung der Typgenehmigungsvorgaben für Schadstoffemissionen hat das bestehende Typgenehmigungssystem beträchtlichen Schaden genommen und ist die Glaubwürdigkeit der dafür zuständigen Stellen erheblich infrage gestellt. Angesichts der massiven Probleme der Städte bei der Einhaltung der gemeinschaftlich festgelegten Luftqualitätsgrenzwerte einerseits sowie der Klimaschutzanforderungen andererseits ist ein Mess- und Genehmigungsregime zu Kfz-Emissionen notwendig, durch das die verbindlichen Vorgaben der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften für den Ausstoß von Luftschadstoffen und Klimagasen in der Realität und nicht nur im Labor eingehalten werden.
Drucksache 249/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/37 /EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit - COM(2016) 248 final; Ratsdok. 8962/16
... 1. Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, mit dem vorgelegten Richtlinienvorschlag Krebs als größtem Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU wirksam entgegenzutreten. Er begrüßt ferner grundsätzlich den vorgelegten Vorschlag der Kommission und ist der Auffassung, dass dieser EU-weit zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten gegenüber der Exposition von karzinogenen oder mutagenen chemischen Stoffen beitragen wird. Die Aufnahme und Änderung von verbindlichen Grenzwerten auf EU-Ebene für bestimmte krebserzeugende
Drucksache 143/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE -Kennzeichnung auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 - COM(2016) 157 final
... -Kennzeichnung unter Aufnahme von Regelungen zu Schadstoffen (Kontaminanten) vornimmt.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Anhängen
Zu Anhang I Teil II PFC 3
Zur Vorlage im Übrigen
Drucksache 455/1/16
... 8. Der Bundesrat spricht sich für eine Ergänzung des Bundesjagdgesetzes um eine Regelung zur Büchsenmunition aus. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein Verbot, bei der Jagd Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden, dringend erforderlich ist. Der Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret durch bleihaltige Jagdmunition wird durch ein solches Verbot reduziert. Blei gehört zu den Umweltschadstoffen, für die keine unschädliche untere Grenze gefunden wurde, es gilt daher der Grundsatz, dass der Bleieintrag auf das Minimum beschränkt wird.
Drucksache 422/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie
1. Zum Vorblatt des Gesetzentwurfs
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 UmwRG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 3 UmwRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1 Nummer 3 UmwRG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 1Nummer 3 Buchstabe b UmwRG , Nummer 5 § 7 Absatz 3 UmwRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 1 Satz 2 UmwRG Buchstabe b § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 UmwRG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 4 Absatz 3 Satz 2 UmwRG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 UmwRG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - UmwRG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 01 - neu -, Absatz 1 Satz 1 UmwRG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 UmwRG
Zu Artikel 1 Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 4 Satz 3 - neu - UmwRG
15. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 7 - neu - UmwRG
16. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Satz 3 UVPG
17. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe
18. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 9 Absatz 1c bis 1e UVPG
19. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 9 Absatz 1c Satz 2 UVPG ,
20. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 16 Absatz 4 Satz 2 UVPG
21. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 16 Absatz 4 Satz 2 UVPG
22. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 10 Absatz 3 Satz 4 BImSchG
23. Zu Artikel 3 § 10 Absatz 6a Satz 1, § 16 Absatz 3 Satz 1 BImSchG
24. Zu Artikel 5 § 47 Absatz 2a, § 80c - neu - VwGO
'Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 80c
25. Zu Artikel 5 § 47 Absatz 2a, § 87c - neu - VwGO *
'Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 87c
26. Zu Artikel 15 Nummer 1 und Nummer 2 § 7 Absatz 1 Satz 2 und § 7a Absatz 1 Satz 3 AtVfV
Drucksache 656/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
... So hat auch die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe in ihrem Abschlussbericht (vgl. BT-Drucksache 18/9100, Seite 394) ausdrücklich empfohlen, dass durch Gesetz sichergestellt werden soll, "dass der Bund bei der primär sicherheitsorientierten Standortfestlegung nicht durch Vorgaben der Landesplanung oder kommunalen Bauleitplanung behindert oder eingeschränkt wird". Darüber hinaus hat die Kommission festgestellt, dass ein Raumordnungsverfahren nach § 15 Absatz 1 des
Drucksache 269/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut (Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung - PflSchSaatgAnwendV )
... Mit dem Entwurf gelten die bereits geltende Bestimmungen zum Einführen, Inverkehrbringen und Aussäen von Saatgut für Wintergetreide, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, das aus den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam besteht, dauerhaft.
Drucksache 494/16
... für das Verhältnis zwischen stofflicher und energetischer Verwertung eine Auffang- und Übergangslösung vorgesehen. Danach ist - soweit der Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung nicht in einer Rechtsverordnung festgelegt wird - anzunehmen, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm (kJ/kg) beträgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.4 Evaluierung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Evaluierung
XI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XII. Gleichstellung von Frauen und Männern
XIII. Demographie-Check
XIV. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3716: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
a beste Umweltoption
b modifizierte Entsorgung
c Entsorgungswirtschaft
2. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... 4. die den Eindruck erwecken, dass die Inhaltsstoffe natürlich oder naturrein seien."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 20a Verbot der Außenwerbung
§ 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
Im Einzelnen
2.3. Weitere Kosten
Drucksache 239/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
... - die Befugnisse der Behörden, Nachweise zu verlangen, geregelt wurden sowie festgelegt wurde, dass die Beförderung von Stoffen oder Gegenständen bzw. die Verbringung von Abfällen als illegale Verbringung angesehen wird, wenn Nachweise nicht vorgelegt werden oder die zur Verfügung stehenden Nachweise und Informationen unzureichend sind, und gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
§ 11a Kontrollpläne
§ 18a Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher Abfälle
§ 18b Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen nicht gefährlicher Abfälle
§ 18c Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 19 Einziehung
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 624/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung nach § 37g des Bundes -Immissionsschutzgesetzes über die Umsetzung und Effekte der Biokraftstoff -Nachhaltigkeitsverordnung respektive Biomassestrom -Nachhaltigkeitsverordnung für den Berichtszeitraum 2013 bis 2014
... Ich werde mich nachdrücklich dafür einsetzen, auch im Rahmen der Ende des Jahres anstehenden Novellierung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie und den darin enthaltenen Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe diese Risiken so weit wie möglich zu begrenzen.
Drucksache 455/16 (Beschluss)
... 3. Der Bundesrat spricht sich für eine Ergänzung des Bundesjagdgesetzes um eine Regelung zur Büchsenmunition aus. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein Verbot, bei der Jagd Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden, dringend erforderlich ist. Der Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret durch bleihaltige Jagdmunition wird durch ein solches Verbot reduziert. Blei gehört zu den Umweltschadstoffen, für die keine unschädliche untere Grenze gefunden wurde, es gilt daher der Grundsatz, dass der Bleieintrag auf das Minimum beschränkt wird.
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... 26. Z. B. in den Bereichen Energieeffizienz, intelligente urbane Mobilität und innovative Technologien, etwa in Bezug auf alternative Brennstoffe und Elektrofahrzeuge, Breitband und Infektionskrankheiten.
Drucksache 353/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... 3. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass die Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen insbesondere unter Einsatz von umwelttoxischen Substanzen mittels der Hydraulic Fracturing Technologie weiterhin nicht vollständig verboten wird. Sie wird lediglich in einigen Gebieten und Gesteinsformationen zur kommerziellen Nutzung untersagt. In all jenen Gebieten, in denen der Einsatz nicht explizit gesetzlich verboten ist, könnte die Technologie zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen zur wissenschaftlichen Erprobung jedoch auch in unkonventionellen Lagerstätten eingesetzt werden.
Drucksache 211/16
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)
... a) die Stoffe enthalten, die nach dem Recht der Europäischen Union oder nach nationalem Recht verboten sind,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verwaltungsvorschrift
§ 2 Adressaten
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Kontaktstellen
§ 5 Erreichbarkeit der Kontaktstellen
Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
§ 6 Meldeverantwortlichkeit für Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände
§ 7 Meldeverantwortlichkeit für Futtermittel
§ 8 Erstellung und Übermittlung des Entwurfs einer Meldung
§ 9 Prüfung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 10 Meldung durch die nationale Kontaktstelle
§ 11 Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der Öffentlichkeit
§ 12 Kriterien für Meldungen zu Lebensmitteln
§ 13 Kriterien für Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenständen
§ 14 Kriterien für Meldungen zu Futtermitteln
§ 15 Mitteilung über die Einleitung verstärkter Kontrollen bei der Einfuhr
Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission a n die Bundesrepublik Deutschland
§ 16 Bearbeitung und Weitergabe einer Meldung
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Schulungen
§ 18 Außerkrafttreten
§ 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
Zu § 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu § 15
Zu Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland
Zu § 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 7
Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Zu § 18
Zu § 19
Drucksache 301/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM(2016) 357 final
... In diesem Zusammenhang soll die Kommission nachdrücklich darum ersucht werden, die nach den nationalen Bauwerksanforderungen der Mitgliedstaaten noch fehlenden wesentlichen Merkmale in harmonisierten Normen ergänzen zu lassen und alle hierzu erforderlichen Schritte unmittelbar einzuleiten. Neben der Nachbesserung bestehender Normen fallen hierunter auch die Bewertungsmethoden für regulierte gefährliche Stoffe und die Emission von Strahlung, deren Entwicklung erst noch abzuschließen ist. Der bauproduktenverordnungskonformen Umsetzung in den harmonisierten technischen Spezifikationen ist hier eine besonders hohe Bedeutung beizumessen.
Zu Abschnitt 2.3 Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen Normungsgremien im Jahr 2017
Drucksache 797/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... d) Der Bundesrat bedauert, dass es nach jahrelangen Diskussionen noch immer nicht gelungen ist, ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz auf den Weg zu bringen und damit bis auf Weiteres die Chance vertan ist, durch eine bürgerfreundliche gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen eine qualitative und quantitative Verbesserung bei der Erfassung von Sekundärrohstoffen zu erreichen und die Sammelmengen an Wertstoffen deutlich zu erhöhen.
Drucksache 34/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern, Thüringen -
... b) In Satz 3 sind nach den Wörtern "Erneuerbare Energien" die Wörter "sowie aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien" einzufügen.
Drucksache 310/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... anlagen einen saisonal ausgerichteten Anlagenbetrieb führen. D.h. statt wie bisher nahezu 8 760 Stunden pro Jahr Volllast könnten die Anlagen im Sommer die Anlagenleistung reduzieren und nahezu ausschließlich Gülle vergären. Im Winter, wenn typischerweise ein entsprechender Wärmebedarf besteht, könnte dann im Rahmen der Substratregelung (max. 20 Prozent Anbaubiomasse) ein verstärkter Einsatz der energiereichen Substrate erfolgen. Damit würde dann die maximale Leistungskapazität der Blockheizkraftwerke abgerufen. Gleichzeitig müsste die entstehende Abwärme in deutlich geringerem Umfang zur Heizung der Fermenter eingesetzt werden, sodass in erheblichem Umfang Überschusswärme entsteht, die fossile Brennstoffe substituieren könnte. In der Summe könnten diese Zusatzerlöse dazu führen, dass ein geringer Teil der Stromgestehungskosten durch Wärmeerlöse beglichen werden kann, sodass der notwendige gewinndeckende Anteil des anzulegenden Wertes verringert werden kann. Eine höhere Realisierungsrate dieser
Drucksache 601/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung umfasst eine flächendeckende, innovative, sichere und bezahlbare Arzneimittelversorgung. Dazu gehört der unmittelbare Zugang zu neuen Arzneimitteln für alle Versicherten in Deutschland. Die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe trägt wesentlich zu einer besseren Gesundheitsversorgung in Deutschland bei. Chronische Erkrankungen und Multimorbidität im Alter stellen eine wesentliche Herausforderung für die Arzneimittelentwicklung dar. Mit einem Ausgabenvolumen von rund 35 Milliarden Euro und einem Anteil von 17,2 Prozent an den gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2015 hat der Arzneimittelbereich eine große Bedeutung für die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Anderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel
Artikel 5 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 6 Anderung der Arzneimittelpreisverordnung
§ 7 Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 1b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 7
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... Daneben hat das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) eine Reihe von Wissens- und Innovationsgemeinschaften in den Themenbereichen IKT, Energie, Klimawandel, Gesundheit und Rohstoffe eingerichtet. Diese werden zu 25 % öffentlich finanziert, der Rest wird über private Investitionen abgedeckt. Das EIT bietet Hilfestellung auf verschiedenen Gebieten (unternehmerische Kompetenzen, Mentoring und Start-up-Accelerators).
Drucksache 738/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Saubere Energie für alle Europäer - COM(2016) 860 final
... 21. Unter Hinweis auf die Vorschläge zur Entwicklung fortschrittlicher alternativer Kraftstoffe für den Verkehrssektor stellt der Bundesrat klar, dass herkömmliche
Drucksache 550/1/16
... 3. die eingesetzte Menge von Mineralöl, von zur Verarbeitung bestimmten Mineralölerzeugnissen und von sonstigen Einsatzstoffen in Verarbeitungsanlagen,
Drucksache 120/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Neben Arzneimittelfälschungen spielen auch Fälschungen bei Wirkstoffen eine Rolle.
1. Zu Artikel 1 §§ 15 und 20c Absatz 3 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 3 Nummer 2 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41a Absatz 3 Nummer 8 - neu - AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41b Absatz 1 Satz 2 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41b Absatz 2 Satz 1 AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41c AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 41c Satz 1 AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16
11. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 40 Absatz 3 Satz 2 und Satz 5, Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 sowie Absatz 5 Satz 1 und § 42 Absatz 5 Satz 2 und Satz 3 AMG
12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 41 Absatz 1 AMG
13. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 41 Absatz 3 AMG
14. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a § 73 Absatz 2 Nummer 2 AMG
15. Zur Systematik des Arzneimittelgesetzes
16. Zu Artikel 10 § 1 Absatz 1 Satz 3 AMFarbV
17. Zu der Frischzellen-Verordnung
18. Zur Bekämpfung der Arzneimittelfälschungskriminalität
19. Zur Regelung von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen
Drucksache 321/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetz es, des Hochbaustatistikgesetzes sowie bestimmter immissionsschutz- und wasserrechtlicher Vorschriften
... "Andere Kraftstoffe und Upstream-Emissionsminderungen können zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 4 angerechnet werden, sofern eine Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 37d Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 dies zulässt."
Drucksache 386/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 - 2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 482 final; Ratsdok. 11483/16
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die im Klimagipfel von Paris zugesagten Klimaziele einen grundlegenden Umbau der gesamten Wirtschaftsstruktur erfordern. Dies wird ein grundlegendes Umsteuern auf Kreislaufwirtschaft und erneuerbare Energien einschließlich nachwachsender Rohstoffe zur Folge haben, um das bislang vor allem auf fossile Kohlenstoffquellen ausgerichtete System abzulösen.
Drucksache 301/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM(2016) 357 final
... In diesem Zusammenhang soll die Kommission nachdrücklich darum ersucht werden, die nach den nationalen Bauwerksanforderungen der Mitgliedstaaten noch fehlenden wesentlichen Merkmale in harmonisierten Normen ergänzen zu lassen und alle hierzu erforderlichen Schritte unmittelbar einzuleiten. Neben der Nachbesserung bestehender Normen fallen hierunter auch die Bewertungsmethoden für regulierte gefährliche Stoffe und die Emission von Strahlung, deren Entwicklung erst noch abzuschließen ist. Der bauproduktenverordnungskonformen Umsetzung in den harmonisierten technischen Spezifikationen ist hier eine besonders hohe Bedeutung beizumessen.
Drucksache 768/1/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... 2. Das Gesetz begrenzt seinen gegenständlichen Anwendungsbereich jedoch bislang auf die in Anhang 1 des Entsorgungsfondsgesetzes aufgeführten Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität. Es weicht insoweit vom atomrechtlichen Verursachungsprinzip, das alle Akteure und Stadien des Brennstoffkreislaufs erfasst, ab. Um den gesamten Brennstoffkreislauf zu erfassen, sollte daher nach einer dreijährigen Anwendungsphase das Gesetz im Lichte der zwischenzeitlichen Erfahrungen daraufhin überprüft werden, ob es einer Ergänzung des gegenständlichen Anwendungsbereichs bedarf. Dabei ist zu evaluieren, ob es zweckmäßig oder sogar notwendig ist, Forschungsanlagen (wie z.B. der THTR 300) oder gewerbliche Anlagen der Brennstoffversorgung, in denen radioaktive Abfälle angefallen sind oder künftig noch anfallen werden, unter Anwendung des Verursacherprinzips ebenfalls zu erfassen.
Drucksache 435/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas
... Beibehaltung des Erdölbevorratungsgesetzes in der geltenden Fassung. Dies hätte den Nachteil, dass die genannten Zielsetzungen nicht erreicht würden: Nicht gebietsansässige Unternehmen müssten wie bisher zunächst gezielt organisatorische Maßnahmen ergreifen, um gebietsansässig bzw. Inländer zu werden, bevor sie Mitglied des Erdölbevorratungsverbandes werden können. Hinsichtlich der Abzugstatbestände für die Beitragsbemessung hätte eine Beibehaltung des Status quo den Nachteil, dass für beitragspflichtige Erdölerzeugnisse, die vermischt mit anderen Kraftstoffen zum Bebunkern von Seeschiffen verwendet werden, nur ein Abzug vom Beitrag geltend gemacht werden könnte, wenn in der Lieferkette von der Zumischung bis zur Bebunkerung jeweils die betreffenden Mengenbestandteile ausgewiesen werden würden. Zudem entfiele die Vereinfachung durch den vorgesehenen Verzicht auf Abtretungserklärungen gegenüber sog. Nichtmitgliedern des Erdölbevorratungsverbandes. Als weiterer Nachteil bliebe die Vorratshaltung durch Unternehmen für andere Vorratspflichtige als dem Erdölbevorratungsverband beschränkt auf Vorratspflichtige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch Ausweitung des Kreises sog. Delegationsnehmer erhalten Unternehmen mit ihrerseits nicht benötigten Mineralölbeständen in Deutschland zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten und den Staaten außerhalb der Europäischen Union wird der Aufbau der Ölkrisenvorsorge bzw. die Erfüllung von Bevorratungspflichten erleichtert.
Drucksache 632/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
... /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie
Drucksache 17/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
... a) Der Bundesrat bedauert, dass das bislang geltende Zulassungssystem für Zusatzstoffe, bei dem nur Zusatzstoffe verwendet werden konnten, die explizit zugelassen waren (präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt), künftig nicht mehr gelten wird.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1a - neu - TabakerzV
3. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 Satz 1 TabakerzV
4. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 4 - neu - TabakerzV
5. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 TabakerzV
6. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV
Drucksache 448/16
Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Verantwortung für die Zukunft - Ein faires und transparentes Verfahren für die Auswahl eines nationalen Endlagerstandortes
... Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Drucksache 482/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 in Bezug auf den Informationsaustausch, das Frühwarnsystem und das Risikobewertungsverfahren für neue psychoaktive Substanzen COM(2016) 547 final
... b) die chemische und physikalische Beschreibung der neuen psychoaktiven Substanz und die zu ihrer Herstellung oder Extrahierung verwendeten Methoden und Ausgangsstoffe;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Begründung und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der FOLGEABSCHÄTZUNG
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006
1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe f angefügt:
2. Artikel 5 Absatz 2 Unterabsätze 2 und 3 werden gestrichen.
3. Die folgenden Artikel 5a, 5b, 5c und 5d werden eingefügt:
Artikel 5a Informationsaustausch und Frühwarnsystem für neue psychoaktive Substanzen
Artikel 5b Erstbericht
Artikel 5c Risikobewertungsverfahren und -bericht
Artikel 5d Ausschluss von der Risikobewertung
4. Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 4 erhält folgende Fassung:
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 63/16
... , die Einführung eines neuen Parameters "abfiltrierbare Stoffe" in Anhang 25 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Abwasserverordnung
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 4) Inhalt betrieblicher Dokumentationen
1. Betriebliches Abwasserkataster
2. Betriebstagebuch
3. Jahresbericht
B Allgemeine Anforderungen
F Anforderungen für vorhandene Einleitungen
G Abfallrechtliche Anforderungen
H Betreiberpflichten
B Allgemeine Anforderungen
G Abfallrechtliche Anforderungen
H Betreiberpflichten
Artikel 2 Änderung des Abwasserabgabengesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Befristung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
VIII.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
VIII.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
VIII.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nr. 7
Zu Anlage 2 Nr. 1 Betriebliches Abwasserkataster
Zu Anlage 2 Nr. 2 Betriebstagebuch
Zu Anlage 2 Nr. 3 Jahresbericht
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Anlage n zur Herstellung von Spezialitäten sind aus dem Geltungsbereich des BVT-Merkblatts ausgeschlossen. Dazu gehören neben den Alkoholaten auch die Dithionite. Zu Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb (Anhang 42, Teil A) Der neue Absatz 3 konkretisiert den in § 1 Absatz 2 Satz 1 der AbwV genannten Begriff des Emissionsgrenzwertes, indem auf die Werte in den Teilen C, E und F Abschnitt I Absatz 1 und 3 sowie F Abschnitt II Absatz 1 und 2 verwiesen wird.
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Teil G Zur Aufrechterhaltung der Systematik der Anhänge durch die Einführung eines Teils H (Betreiberpflichten) ist die Einfügung eines Teils G notwendig.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3391: Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
Drucksache 353/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
... 1. einem Vertreter der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,
Drucksache 746/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
... Wesentliche Ziele der Bahnreform 1993/1994 waren und sind eine Entlastung des Steuerzahlers und die Stärkung des Verkehrs auf der Schiene. Die europäische Arbeitsteilung und die Teilhabe an den globalen Warenströmen führen zu einer deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens in Deutschland und Europa. Die Erwartung, dass der Schienengüterverkehr in der Lage ist, einen großen Teil des Verkehrswachstums aufzufangen und als einziger bereits heute weitgehend elektromobiler Transporteur eine strategische Versorgungssicherheit für die deutsche und europäische Industrie in einer Welt begrenzter fossiler Brennstoffe bieten kann, hat sich bisher nicht erfüllt. Es gelang zwar, Wettbewerber für den Markteinstieg zu gewinnen und die Verkehrsleistung moderat zu steigern, doch ist die angestrebte Verlagerung von Marktanteilen auf die Schiene noch nicht in dem erhofften und umweltpolitisch wünschenswerten Maße gelungen.
Drucksache 238/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
... /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 3 der 12. BImSchV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 5 der 12. BImSchV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 5 der 12. BImSchV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 6 der 12. BImSchV
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Nummer 10 der 12. BImSchV
6. Zu Artikel 1 Nummer 4
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 2 der 12. BImSchV Artikel 1 Nummer 5 ist zu streichen.
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 6 Absatz 3 Satz 1 der 12. BImSchV
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 7 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 der 12. BImSchV
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 7 Absatz 1 Nummer 4 der 12. BImSchV
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 7 Absatz 3 der 12. BImSchV
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Nummer 2 der 12. BImSchV
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Nummer 3 der 12. BImSchV
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8a Absatz 1 Satz 2 und 3 der 12. BImSchV
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8a Absatz 1 Satz 4 - neu - der 12. BImSchV
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8a Absatz 2 der 12. BImSchV
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 1 Nummer 1 der 12. BImSchV
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Satz 3 der 12. BImSchV Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b ist wie folgt zu fassen:
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 der 12. BImSchV
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 der 12. BImSchV
21. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 1 Satz 2 der 12. BImSchV
22. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 11 Absatz 1 Satz 2 der 12. BImSchV
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 11 Absatz 1 Satz 3 der 12. BImSchV
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 11 Absatz 1 Satz 4 - neu - der 12. BImSchV
25. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der 12. BImSchV
26. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe e § 11 Absatz 5 der 12. BImSchV ,
27. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 15 Absatz 1 Satz 1 der 12. BImSchV
28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 der 12. BImSchV
29. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 2 Nummer 3 der 12. BImSchV
30. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c der 12. BImSchV
31. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe d § 16 Absatz 4 Satz 1 der 12. BImSchV
32. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe d § 16 Absatz 4 Satz 3 der 12. BImSchV
33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 der 12. BImSchV
34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 17 Absatz 2 und 3 der 12. BImSchV
35. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 18 Absatz 6 der 12. BImSchV
36. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee - neu - § 19 Absatz 3 Satz 2 - neu - der 12. BImSchV
37. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 20 Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2 Nummer 1 und 2 der 12. BImSchV
38. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 21 Absatz 1 Nummer 14 der 12. BImSchV
39. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa Anhang III Nummer 1 Satz 1 der 12. BImSchV
40. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anhang V Teil 2 Nummer 3 der 12. BImSchV
41. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe aaa Anhang VI Teil 1 Abschnitt I der 12. BImSchV
42. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuch- stabe ccc Anhang VI Teil 1 Abschnitt I Nummer 2 der 12. BImSchV
43. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ddd - neu - Anhang VI Teil 1 Abschnitt I Nummer 5 der 12. BImSchV
44. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Anhang VI Teil 1 Abschnitt III der 12. BImSchV
Drucksache 768/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung
... (1) Einzahlender ist der Betreiber einer oder mehrerer der in Anhang 1 aufgeführten Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität, auch wenn die Anlage nicht mehr im Leistungsbetrieb ist. Einzahlender für die dem Versuchsatomkraftwerk Kahl zugeordneten radioaktiven Abfälle ist die RWE AG, Essen. Einzahlender für die dem Mehrzweckforschungsreaktor Karlsruhe zugeordneten radioaktiven Abfälle ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsgesetz - EntsorgFondsG)
§ 1 Errichtung, Zweck und Sitz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Aufgaben und Organisation des Fonds
§ 4 Kuratorium
§ 5 Vorstand
§ 6 Satzung
§ 7 Fondsvermögen
§ 8 Vorzeitige Ratenzahlung, Nachschusspflicht
§ 9 Anlage der Mittel
§ 10 Verwendung der Mittel
§ 11 Finanz- und Wirtschaftsplanung
§ 12 Rechnungslegung
§ 13 Aufsicht
§ 14 Auflösung
§ 15 Verordnungsermächtigungen
Anhang 1 Anlagen gemäß § 2 Absatz 1
Anhang 2 Einzahlungsbeträge gemäß § 7
Artikel 2 Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz)
§ 1 Übergang der Finanzierungspflicht für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
§ 2 Übergang der Handlungspflicht für die Entsorgung radioaktiver Abfälle
§ 3 Zwischenlager, Verordnungsermächtigung
§ 4 Erstattung der Aufwendungen des Dritten nach § 2 Absatz 1 Satz 1
Anhang Anhang zum Entsorgungsübergangsgesetz
Artikel 3 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 4 Änderung des Standortauswahlgesetzes
Artikel 5 Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 7 Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz)
§ 1 Auskunftspflicht
§ 2 Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
§ 3 Darstellung des Haftungskreises
§ 4 Gesonderter Bericht im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen
§ 5 Mitteilungspflicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 6 Datennutzung und -übermittlung
§ 7 Bericht der Bundesregierung
§ 8 Bußgeldvorschrift
§ 9 Verordnungsermächtigung
Artikel 8 Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Nachhaftungsgesetz)
§ 1 Nachhaftung
§ 2 Beherrschung eines Betreibers
§ 3 Nachhaftung in besonderen Fällen
§ 4 Zeitliche Beschränkung der Haftung
Artikel 9 Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, Evaluierung
§ 1 Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags
§ 2 Evaluierung
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 650/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... , in der technisch hergestellte biologische Einheiten den Biostoffen zugeordnet werden, entsprechend an den Stand der Wissenschaft angepasst.
Drucksache 752/1/16
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV ) - Antrag des Saarlandes - Punkt 73 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016
... ) Art. 7(2)) müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe ("POPs") enthalten, so verwertet oder beseitigt werden, "dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden". Seit dem 11. März 2016 gibt es eine direkte Verbindung zwischen der deutschen Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (
Drucksache 559/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
... "8. Sonderkraftstoffe, die nach der Verordnung (EG) Nr.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien
1. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 8 - neu - ChemVerbotsV
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 Nummer 9 - neu - ChemVerbotsV
3. Zu Artikel 1 Anlage 2 Spalte 1 Eintrag 2 Nummer 5 ChemVerbotsV
Drucksache 34/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt des Vertrauensschutzes bei bestehenden Anlagen zur industriellen Erzeugung von Eigenstrom
... 3. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine Belastung von bestehenden Eigenstrom-Anlagen mit zusätzlichen Abgaben die Wettbewerbsfähigkeit vieler Industrieunternehmen und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen gefährdet. Die Energiewende muss so ausgestaltet werden, dass Deutschland weiterhin ein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleibt und die Unternehmen auch in Zukunft insbesondere mit ihren hocheffizienten KWK-Anlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Daher setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Eigenstromerzeugung aus Bestandsanlagen hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus Erneuerbaren Energien sowie aus Kuppelgasen, Reststoffen und Restenergien zukünftig weiterhin nicht in die EEG-Umlage einbezogen wird.
Drucksache 385/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einbeziehung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und zur Änderung der Verordnung Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 479 final; Ratsdok. 11494/16
... 5. Der Bundesrat betont die Bedeutung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und der Holzverwendung für den Klimaschutz. Die stoffliche und energetische Holzverwendung aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern kann andere nicht nachwachsende Rohstoffe ersetzen und leistet dadurch, ganz besonders bei kombinierten Verwendungsabfolgen, einen sehr wirksamen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Dies darf im Hinblick auf die im Pariser Übereinkommen vereinbarte Netto-Kohlenstoffneutralität bis 2050 jedoch nicht dazu führen, dass die Klimaschutzaktivitäten in den anderen Bereichen nachlassen.
Drucksache 617/16
Verordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV )
... Dieselrußpartikelfiltern nachgerüsteten Euro 3/ III-Fahrzeugen wird bisher einheitlich eine grüne Plakette zugeteilt. Da Euro 6/ VI Fahrzeuge aber vor allem weniger Stickstoffoxide emittieren, ist es erforderlich hier eine Unterscheidung zu treffen und auf eine schnellere Verbreitung von Euro 6/ VI Fahrzeugen hinzuwirken. Um für Fahrzeuge mit höheren Luftschadstoffemissionen Verkehrsverbote in Umweltzonen festlegen zu können, ist es erforderlich das Plakettensystem um eine zusätzliche Plakette zu erweitern. Die Festlegung von Verkehrsbeschränkungen auf der Grundlage einer neuen Plakette steht im Ermessen der unteren Verkehrsbehörden und ist nicht unmittelbare Folge des vorliegenden Verordnungsantrags.
Drucksache 75/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung - IfSGMeldAnpV )
... Antibiotika gehören zu den wichtigsten Instrumenten zur Bekämpfung von bakteriellen Infektionen. Bei einer Reihe von Krankheitserregern, die sich bislang als empfindlich gegen die Mehrzahl der antibakteriellen Wirkstoffe erwiesen haben, werden national und international jedoch in zunehmendem Maße Resistenzen beobachtet. Da bei der Entwicklung neuer Antibiotika ein großes Defizit besteht, verbleiben häufig nur noch wenige therapeutische Optionen, die zudem mehr Nebenwirkungen und höhere Kosten mit sich bringen können. Infektionen mit resistenten Erregern erhöhen außerdem die Krankheitslast, die Zahl der Todesfälle und die Behandlungsdauer. Sie stellen daher ein großes Problem für den öffentlichen Gesundheitsschutz dar und sind eine besondere Herausforderung für die stationäre und ambulante Patientenversorgung.
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... "Auf einen Raumordnungsplan nach Nummer 1.5 oder 1.6 der Anlage 3, der Flächen für die Windenergienutzung oder für den Abbau von Rohstoffen ausweist, ist § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht anzuwenden."
Drucksache 237/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
... /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 5a BImSchG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG *
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 2 BImSchG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 1 BImSchG *
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 2 BImSchG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 3 - neu - BImSchG
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG
11. Hauptempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1 Nummer 2
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 11
Zu Artikel 1 Nummer 2
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG
14. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG
15. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG
16. Zu Artikel 1 Nummer 2
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 1 BImSchG
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 2 - neu - BImSchG
19. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 3 - neu -, 4 - neu BImSchG
20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 1 BImSchG *
21. Zu Artikel 1 Nummer 5, 7 und 10 § 16a Satz 2, § 19 Absatz 4 Satz 5, § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG
22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 2 BImSchG , Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 5 BImSchG , Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG
23. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6, 7 und 10 § 16a, § 17 Absatz 4, § 19 Absatz 4, § 23a und § 23b BImSchG *
24. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 17 Absatz 1b - neu - BImSchG
25. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG *
26. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG
27. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 1 BImSchG *
28. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 2 BImSchG
29. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 3 BImSchG
30. Hauptempfehlung zu Ziffer 47
Zu Artikel 1 Nummer 10
31. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG
32. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 2 Satz 4 - neu - BImSchG
33. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a und § 23b BImSchG ,* Nummer 11 § 25 Absatz 1a BImSchG , Nummer 12 § 25a BImSchG
34. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 1 BImSchG
35. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 5 BImSchG
36. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 2 Satz 3 BImSchG
37. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 4 Satz 3, 4, 5 BImSchG
38. Hauptempfehlung zu Ziffer 39
Zu Artikel 1 Nummer 10
39. Hilfsempfehlung zu Ziffer 38
Zu Artikel 1 Nummer 10
40. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c § 25 Absatz 1a Satz 3 Nummer 1 BImSchG
41. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 25a Satz 2 BImSchG
42. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 31 Absatz 2a Satz 1 BImSchG
43. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 48 Absatz 1 Nummer 6 BImSchG
44. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 1 und 2 - neu - BImSchG
45. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 50 BImSchG
46. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 61 Absatz 2 Satz 1 BImSchG
47. Hilfsempfehlung zu Ziffer 30
Zu Artikel 1 Nummer 17
48. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
49. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b UmwRG
Drucksache 498/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 7. April 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten
... 3. Aufgaben im Zusammenhang mit dem Transport ziviler nuklearer Stoffe,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Protokoll zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten
Artikel 1 Gegenstand des Protokolls
Artikel 2 Allgemeine Grundsätze
Artikel 3 Regelungen für die Flugdurchführung
Artikel 4 Kommunikation
Artikel 5 Mitflüge von Bediensteten der anderen Vertragspartei
Artikel 6 Kosten
Artikel 7 Zivilrechtliche Haftung der Bediensteten
Artikel 8 Benachrichtigung der Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit
Artikel 9 Nachverfolgung der Umsetzung
Artikel 10 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 11 Schlussbestimmungen
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 273/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
... "Spielzeug, das unter Verwendung des Stoffes Blei hergestellt wurde, darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn infolge des Umgangs mit Spielzeug täglich höchstens 0,7 µg dieses Stoffes biologisch verfügbar sind. Unter Bioverfügbarkeit im Sinne des Satzes 1 ist das lösliche Extrakt zu verstehen, das von toxikologischer Bedeutung ist."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4.:
Zu Artikel 2
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.