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Drucksache 379/09 (Beschluss)

... an der Gesamtmenge Otto- und Dieselkraftstoffs, die von Verpflichteten in Verkehr gebracht wird, im Jahr 2009 6,25 Prozent und in den Jahren 2010 bis 2014 jeweils 6,25 Prozent.



Drucksache 825/09 (Beschluss)

... -Emissionen oder Elektrofahrzeugen (so genannte Super Credits) ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung besonders kraftstoffsparender Nutzfahrzeuge voranzutreiben. Er hält das vorgesehene Auslaufen der Begünstigung für Fahrzeuge mit besonders niedrigen CO



Drucksache 909/09

... 54. vertritt die Auffassung, dass die Erhaltung von natürlichen Kohlenstoffsenken das effizienteste und wirksamste Mittel zur Eindämmung des Klimawandels ist und keine bekannten schädlichen Nebenwirkungen verursacht; vertritt die Auffassung, dass die Konzipierung einer umfassenden Aufforstungspolitik im Rahmen der Bekämpfung des Klimawandels unschätzbaren Wert hat;



Drucksache 386/09

... Diese Sachlage ergab sich im Zusammenhang mit umfangreichen öffentlichen Finanzhilfen für die Fischereiwirtschaft, was unter anderem bewirkte, dass die Überkapazität künstlich aufrechterhalten wurde. Zusätzlich zu Direktbeihilfen aus dem Europäischen Fischereifonds und vergleichbaren einzelstaatlichen Beihilferegelungen kommt die Fischereiwirtschaft in den Genuss zahlreicher indirekter Subventionen, deren wichtigste die vollständige Befreiung von Kraftstoffsteuern ist. Anders als andere Wirtschaftszweige hat die Fischereiwirtschaft außerdem kostenlos Zugang zu den natürlichen Ressourcen, die sie nutzt, und braucht nicht die Kosten für die öffentliche Verwaltung mitzutragen, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, wie beispielsweise die Kosten für die Aufsicht und Sicherheit auf See. Schätzungen zufolge dürften in mehreren Mitgliedstaaten die Kosten, die dem öffentlichen Haushalt durch die Fischerei entstehen, den Gesamtwert der Fänge übersteigen. Mit einfachen Worten heißt dies, dass die Europäer ihren Fisch praktisch zweimal bezahlen: einmal im Geschäft und dann noch einmal über ihre Steuern.



Drucksache 171/09

... "(3) Sera sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1, die Antikörper, Antikörperfragmente oder Fusionsproteine mit einem funktionellen Antikörperbestandteil als Wirkstoff enthalten und wegen dieses Wirkstoffs angewendet werden.



Drucksache 266/1/09

... Die Forderung in Satz 3 des Antrags Hessens, dass künftig der Erwerb von Patentansprüchen auf Tiere und Pflanzen, die aus patentierten Verfahren hervorgehen, untersagt wird, ist in ihrer Reichweite unklar und könnte auch das Ende der anerkannten Biotechnologieforschung im Bereich der roten und grauen Gentechnik bedeuten. Auch stellt sich die Frage eines Schutzes der daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen gar nicht mehr, wenn schon das Verfahren der Züchtung nicht patentierbar ist, was daher der primäre Ansatzpunkt sein muss. Schließlich würde die Forderung eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Stoffschutz bei Arbeits- und Herstellungsverfahren erfordern. Die Ziele werden daher im Neufassungsvorschlag genauer formuliert und um weitere Gesichtspunkte ergänzt.



Drucksache 164/09

... 1. eine Desinfektion der Gülle, die Träger des Ansteckungsstoffs sein kann, nach Maßgabe des Anhangs VI Nr. 3 Buchstabe b der Richtlinie



Drucksache 677/09

... Sofern keine Reinheitsanforderungen festgesetzt sind, müssen die Additive hinsichtlich der Reinheitsanforderungen von guter technischer Qualität sein. Für Lebensmittelbedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Nummer 3 Buchstabe b gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend für jede Kunststoffschicht. Absatz 3b bleibt unberührt.



Drucksache 171/1/09

... Sie ist praxisgerechter, da insbesondere in Fällen von Hochtechnologieprodukten der Hersteller des Arzneimittels bzw. des Wirkstoffs am schnellsten und genauesten Aussagen zur Qualität bzw. Art der Fälschung machen kann.



Drucksache 758/09

... Das Potenzial dieser Technologien bleibt bislang größtenteils ungenutzt. In der Zukunft wird der Bedarf an systemischen Lösungen zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Herausforderungen immer weiter zunehmen: Sicherstellung von Hochgeschwindigkeitskommunikation, Versorgung mit Nahrungsmitteln, Umweltschutz, Bereitstellung geeigneter Lösungen für den Verkehr, Gewährleistung eines hochwertigen Gesundheitswesens für eine alternde Bevölkerung, Erschließung des Potenzials der Dienstleistungen, Sicherstellung der internen und externen Sicherheit sowie Maßnahmen zur Lösung des Energieproblems. Den kohlenstoffarmen Technologien und Anwendungen wird eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der europäischen energie- und klimapolitischen Ziele zukommen. Beispielsweise werden an die Kohlenstoffsequestrierung (CCS) und CO



Drucksache 489/09

... 12. verweist darauf, dass Gutschriften für vermiedene Entwaldung auf dem Kohlenstoffmarkt mittel- und langfristig Teil einer Kombination politischer Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung sein könnten, wenn genaue Methoden für die Berechnung des im Wald gespeicherten Kohlenstoffs sowie verlässliche Überwachungsmechanismen genutzt werden können; betont, dass eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme von Gutschriften für vermiedene Entwaldung in das ETS nach einer gründlichen Durchführbarkeitsanalyse sämtlicher möglicher Finanzierungsmechanismen und einer Bewertung der Ergebnisse der Konferenz der Vertragsparteien in Kopenhagen sowie der Schlussfolgerungen aus den Pilotprojekten getroffen werden sollte;



Drucksache 48/09

... Kunststoffsäcke,



Drucksache 735/09

... Fluorwasserstoffsäure mit mehr als 85 % Fluorwasserstoff



Drucksache 314/09

... -Emissionen) verantwortlich sind, und auch eine erhebliche Bedrohung im Zusammenhang mit dem Klimawandel darstellen, da sie die wesentliche Funktion der Wälder als Kohlenstoffsenken beeinträchtigen; in der Erwägung, dass die Entwaldung mit der erschreckenden Geschwindigkeit von jährlich 13 Millionen Hektar erfolgt, wobei der Großteil in tropischen Regionen in Entwicklungsländern abgeholzt wird,



Drucksache 164/1/09

... 1. eine Desinfektion der Gülle, die Träger des Ansteckungsstoffs sein kann, nach Maßgabe des Anhangs VI Nummer 3 Buchstabe b der Richtlinie



Drucksache 294/2/08

... . Die nährstoffseitigen und sonstigen düngemittelspezifischen Anforderungen an die aus Abfällen hergestellten Düngemittel unterliegen hingegen dem Düngemittelrecht.



Drucksache 789/1/08

... 1. die Bezeichnung des Arzneimittels oder des Wirkstoffs,



Drucksache 768/08A

... vorgegeben worden. Die Vorgabe, dass vorher heizwertreiche Abfälle abgetrennt sein müssen, stellt im Wesentlichen auf Abfälle mit einem Heizwert von deutlich mehr als 6 000 kJ/kg ab, die als Brennstoffsubstitut vermarktet werden.



Drucksache 294/1/08

... Von der Verordnungsermächtigung nach Satz 1 sind schadstoffseitige Anforderungen an die Verwertung von Abfällen nach dem



Drucksache 574/08

... Weiterhin wird mit dieser Verordnung auf Antrag der betroffenen Wirtschaft die Verwendung des künstlichen Aromastoffs Ethylvanillin bei der Herstellung von Kakao- und Schokoladenerzeugnissen zugelassen.



Drucksache 340/08

... Auf Grund dieser strengen Gemeinschaftsvorschriften für die Kennzeichnung ökologischer Produkte, insbesondere bei der Verwendung eines Bezugs auf die ökologische oder biologische Produktion in der Verkehrsbezeichnung, ist es erforderlich klarzustellen, dass als verarbeitetes Lebensmittel unter den Bedingungen der gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen nicht nur das gesamte angebotene Gericht, sondern auch die einzeln zubereitete Komponente eines Gerichts betrachtet werden kann, soweit diese von anderen Komponenten getrennt angeboten wird. Diesem Erfordernis soll in Absatz 4 dadurch Rechnung getragen werden, dass eine Kennzeichnung mit Bezug auf die ökologische oder biologische Produktion auch bei einzelnen Menükomponenten ermöglicht wird. Diese Möglichkeit soll auch für die Auslobung einzelner bei der Zubereitung verwendeter landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe oder Zutaten eröffnet werden. Dabei soll allerdings einschränkend vorgeschrieben werden, dass im Fall der Kennzeichnung eines verwendeten landwirtschaftlichen Ausgangsstoffs mit einem Bezug auf die ökologische oder biologische Produktion sämtliche in dieser gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtung verwendeten Ausgangsstoffe dieser Art (z.B. Karotten) aus ökologischer Produktion stammen müssen, d. h. verwendete Ausgangsstoffe der gleichen Art nicht teilweise aus nichtökologischen Quellen bezogen werden. Eine solche Einschränkung ist aus Gründen der Transparenz für die Verbraucher und für eine nachvollziehbare Kontrolle erforderlich.



Drucksache 857/08 (Beschluss)

... In der Praxis kommt es an den Tankstellen immer wieder zu Problemen mit dem Nachweis der gelieferten Kraftstoffqualitäten. Hier ist eine Präzisierung analog zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in der Verordnung selbst erforderlich, um vor dem Hintergrund der nach wie vor unzureichenden Qualitäten einzelner Kraftstoffsorten (insbesondere Biodiesel) und der fehlenden Erfahrung mit den Alternativkraftstoffen (insbesondere E 85 und Erdgas) für den Vollzug eine rechtlich bindende Vorschrift zu erhalten, die die Ahndung von Verstößen erleichtern hilft.



Drucksache 157/08

... Zudem muss dem immer stärker werdenden Konkurrenzkampf um den Rohstoff Holz in unterschiedlichen politischen Kontexten Rechnung getragen werden, etwa was Holz für erneuerbare Energien, Erfordernisse der Biodiversität, Freizeit und sonstige Sozialfunktionen betrifft. Die steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien führt zu einer kontinuierlichen Zunahme der Konkurrenz um Holz, vor allem im Holzplatten- und im Zellstoffsektor. Der höheren Nachfrage steht nicht immer ein entsprechendes größeres Angebot gegenüber, was eine Kostensteigerung zur Folge hat. Als Reaktion auf den Europäischen Rat vom März 2007 hat sich die Kommission in ihrem Vorschlag zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 23. Januar 20085 dieses Themas angenommen. In dem Vorschlag wird uneingeschränkt anerkannt, dass



Drucksache 757/08

... Unabhängig davon sprechen auch prozessökonomische Gründe gegen die Regelung. Aufgrund des § 145 kann der Patentinhaber gezwungen sein, seine Klage schon rein vorsorglich auf mehrere Schutzrechte zu stützen und diese in den ersten Rechtsstreit einzubeziehen, selbst wenn die Geltendmachung zunächst nur eines seiner Patente zur Durchsetzung der begehrten Ansprüche ausreichen würde. Das kann in diesen Verfahren zu einer unnötigen Erweiterung des Prozessstoffs und der zu prüfenden rechtlichen und technischen Fragen führen. In der Praxis sind die Gerichte deshalb teilweise schon dazu übergegangen, hier nachträglich eine Verfahrenstrennung nach § 145 der



Drucksache 157/08 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat betont, dass die Verfügbarkeit und Preisbildung des Rohstoffs Holz sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage richten muss. Die Leistungsfähigkeit der forstbasierten Industrie sollte daher nicht von der "



Drucksache 165/08

... 25 1 Einheit bedeutet in diesem Abschnitt 1 mg, 1 000 IU, 1x109 KBE oder 100 Enzymaktivitätseinheiten des entsprechenden Futtermittelzusatzstoffs.



Drucksache 105/1/08

... en wird damit begründet, dass dadurch für Kohärenz bei den Kraftstoffspezifikationen und bei der Verfügbarkeit der Kraftstoffe gesorgt wird. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben im Rahmen der Umsetzung der Meseberger Beschlüsse weitergehende Ziele beschlossen (10 Prozent Treibhausgasreduktion entspricht einer Beimischung von 20 Prozent Volumen). Das Ziel einer EU-weiten Kohärenz ist vor diesem Hintergrund fraglich. Weiterhin sind



Drucksache 300/08

... – einem Sulfonylharnstoff, wenn der Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen eines Sulfonylharnstoffs unzureichend eingestellt ist und Metformin wegen Kontraindikationen oder Unverträglichkeit ungeeignet ist,



Drucksache 133/08

... 4.1. Der zuständige wissenschaftliche Ausschuss hat die Verwendung des Stoffs geprüft und insbesondere im Hinblick auf eine Exposition als sicher bewertet; es wurde eine Entscheidung im Sinne von Artikel 45 Absatz 2 getroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen

3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug

3.1.2. Gefahrenhinweise

3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung

3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln

3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung

3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie

3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten

3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier

3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung

3.2.4. Sicherheitsbewertung

3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Wirtschaftsakteure

Artikel 3
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Bevollmächtigte

Artikel 5
Pflichten der Importeure

Artikel 6
Pflichten der Händler

Artikel 7
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 8
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Konformität des Spielzeugs

Artikel 9
Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Artikel 10
Warnungen

Artikel 11
Freier Warenverkehr

Artikel 12
Konformitätsvermutung

Artikel 13
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 14
EG-Konformitätserklärung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 16
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel IV
Konformitätsbewertung

Artikel 17
Sicherheitsbewertungen

Artikel 18
Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 19
EG-Baumusterprüfung

Artikel 20
Technische Unterlagen

Kapitel V
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 21
Notifizierung

Artikel 22
Notifizierende Behörden

Artikel 23
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 24
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 25
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 26
Konformitätsvermutung

Artikel 27
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 28
Anträge auf Notifizierung

Artikel 29
Notifizierungsverfahren

Artikel 30
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 31
Änderungen der Notifizierung

Artikel 32
Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen

Artikel 33
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 34
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 35
Erfahrungsaustausch

Artikel 36
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VI
Marktüberwachung

Artikel 37
Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung

Artikel 38
Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden

Artikel 39
Anweisungen an die notifizierte Stelle

Artikel 40
Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung

Kapitel VII
Schutzklauselverfahren

Artikel 41
Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 42
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 43
RAPEX-Meldungen

Artikel 44
Formale Nichtkonformität

Kapitel VIII
Ausschussverfahren

Artikel 45
Änderungen und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 46
Ausschuss

Kapitel IX
Besondere Verwaltungsvorschriften

Artikel 47
Berichterstattung

Artikel 48
Transparenz und Vertraulichkeit

Artikel 49
Begründung von Maßnahmen

Artikel 50
Sanktionen

Kapitel X
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG

Artikel 52
Übergangsfrist

Artikel 53
Umsetzung

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten

Anhang I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten

Anhang II
Besondere Sicherheitsanforderungen

I. Physikalische und mechanische Eigenschaften

II. Entzündbarkeit

III. Chemische Eigenschaften

IV. Elektrische Eigenschaften

V. Hygiene

VI. Radioaktivität

Anhang III
EG-Konformitätserklärung

Anhang IV
Technische Unterlagen

Anhang V
Gefahrenhinweise (Artikel 10)

Teil
A Allgemeine Gefahrenhinweise

Teil
B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien

1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist

2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten

3. Funktionelles Spielzeug

4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug

5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder

6. Wasserspielzeug

7. Spielzeug in Lebensmitteln

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 157/1/08

... 5. Der Bundesrat betont, dass die Verfügbarkeit und Preisbildung des Rohstoffs Holz sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage richten muss. Die Leistungsfähigkeit der forstbasierten Industrie sollte daher nicht von der "



Drucksache 467/08

... O. in der Erwägung, dass dem vierten Sachstandsbericht des IPCC zufolge wegen der positiven Rückkopplung zwischen Erderwärmung und Kohlenstoffsenken auf dem Festland und in den Ozeanen unter Umständen eine beträchtliche weitere Senkung der Emissionen notwendig ist, damit sich die Treibhausgaskonzentrationen stabilisieren,



Drucksache 520/08

... -Emissionen auf der Grundlage des Emissionshandelssystem oder eines gemeinsamen Kraftstoffsteuerelements in der Richtlinie zur Energiebesteuerung bewerkstelligt werden sollte.



Drucksache 147/08 (Beschluss)

... n erreichte Niveau der Prozessparameter lässt keine weitere Steigerung des elektrischen Wirkungsgrads bei gleichzeitiger Verminderung der bei der Verbrennung entstehenden NOx-Emissionen zu, da der Kühlluftbedarf zur Reduzierung des Verbrennungsluftanteils und damit der Luftüberschusszahl führt. Um einen Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Luftemissionen zu vermeiden, sollen neue oder wesentlich geänderte Gasturbinen deshalb ihren Stickoxid-Reduktionsbeitrag über die mit der Wirkungsgradsteigerung verbundene bessere energetische Nutzung des eingesetzten Brennstoffs leisten.



Drucksache 58/08

... 6. entgegen Artikel 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 einen Vorgang, der zum Inverkehrbringen eines in Kategorie 1 oder 2 des Anhangs I dieser Verordnung bezeichneten Grundstoffs führt, nicht ordnungsgemäß in Handelspapieren wie Rechnungen, Ladungsverzeichnissen, Verwaltungsunterlagen oder Fracht- und sonstigen Versandpapieren dokumentiert oder entgegen Artikel 5 Abs. 3 dieser Verordnung eine Erklärung des Kunden nicht beifügt,



Drucksache 10/08A

... vor (etwa einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe und einen KWK-Bonus), die bei einem knappen Markt zwangsläufig Auswirkungen auf die Stoffströme hatten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 7/1/08

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass im Rahmen der Untersuchung insbesondere auch geprüft wird, welche wirtschaftlichen und steuerlichen Effekte eine bundesweit einheitliche Senkung der Kraftstoffsteuern bei gleichzeitiger Einführung einer Pkw-Vignette hätte.



Drucksache 294/08 (Beschluss)

... . Die nährstoffseitigen und sonstigen düngemittelspezifischen Anforderungen an die aus Abfällen hergestellten Düngemittel unterliegen hingegen dem Düngemittelrecht.



Drucksache 105/08 (Beschluss)

... en wird damit begründet, dass dadurch für Kohärenz bei den Kraftstoffspezifikationen und bei der Verfügbarkeit der Kraftstoffe gesorgt wird. Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben im Rahmen der Umsetzung der Meseberger Beschlüsse weitergehende Ziele beschlossen (10 Prozent Treibhausgasreduktion entspricht einer Beimischung von 20 Prozent Volumen). Das Ziel einer EU-weiten Kohärenz ist vor diesem Hintergrund fraglich. Weiterhin sind



Drucksache 999/08

... Es werden Durchführungsvorschriften festgelegt, um zu überprüfen, ob die Mitgliedstaaten die in Absatz 2 genannten Zielvorgaben, einschließlich Werkstoffspezifikationen, einhalten. Diese Maßnahmen zur Änderung von nicht wesentlichen Bestimmungen dieser Richtlinie durch Hinzufügung werden nach dem in Artikel 14 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.



Drucksache 378/08

... AB. in der Erwägung, dass Chinas Engagement in Afrika nicht nur unter dem Blickwinkel der Energie- und Rohstoffsicherung, sondern auch in Zusammenhang mit der Nahrungsmittelsicherung zu sehen ist, da China zukünftig mit einer Zunahme seiner Nahrungsmittelimporte rechnet,



Drucksache 10/08 (Beschluss)

... Die Definition von Nachwachsenden Rohstoffen und die Ausgestaltung der Positiv- und Negativliste entscheiden damit maßgeblich über Stoffströme in landwirtschaftlichen Betrieben und im ländlichen Raum.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG

4. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

5. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

6. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

7. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

8. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

9. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

10. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

11. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

13. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG

14. Zu Artikel 1 § 27 EEG

15. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

20. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

21. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

22. Zu Artikel 1 § 57 EEG

23. Zu Artikel 1 § 58 EEG

24. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

25. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

26. Zu Artikel 1 § 64 EEG

27. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III. 4 und 10 bis 12 - neu -, Nr. IV. 1, Nr. V. Tabelle und Satz 1 - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

31. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

32. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.2, 4 bis 6 EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.5* - neu -, Nr. IV.2 EEG

34. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

35. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

36. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

37. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

38. Zu Artikel 1 allgemein EEG

39. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 32/08

... a) die Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf den Einsatz von Röntgen- und Sprengstoffspürgeräten,



Drucksache 789/08 (Beschluss)

... 1. die Bezeichnung des Arzneimittels oder des Wirkstoffs,



Drucksache 857/1/08

... Wie die Praxis gezeigt hat, werden einzelne Kraftstoffsorten (wie z.B. Biodiesel) an vielen Tankstellen mit Hinweis auf bestimmte Qualitätsmanagementsysteme oder sonstige zusätzlichen Eigenschaften ausgelobt, ohne dass im Einzelfall auch die zugesicherte Qualität angeboten wurde oder die zusätzliche Eigenschaft belegt werden konnte.



Drucksache 563/08 (Beschluss)

... ". Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung des Kriteriums der vorsorgenden Rohstoffsicherung vor. Gleichzeitig legt er mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 ROG fest, dass Bedarfsprognosen in die Raumordnung einzubeziehen sind.



Drucksache 857/08

... (2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 finden auch Anwendung im geschäftlichen Verkehr zwischen dem Lieferanten des Kraftstoffs und dem Betreiber einer Betriebstankstelle.



Drucksache 768/08

... Charakterisierung von Abfall - Bestimmung des gesamten organischen Kohlenstoffs (TOC) in Abfall, Schlämmen und Sedimenten



Drucksache 993/08

... - Die Richtlinie über die Qualität des in der EU verkauften Otto- und Dieselkraftstoffs stützt sich auf Artikel 95 des Vertrags und wird EU-weit einheitlich angewandt. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Dampfdruckauflagen für Ottokraftstoff zu lockern, um die Verwendung von Bioethanol zu fördern. Dies könnte jedoch selbst in Ländern, in denen die PVR-Phase-II-Maßnahmen bereits umgesetzt sind, zu einer Zunahme der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen führen. Gemeinschaftliches Vorgehen ist daher erforderlich, um diese potenzielle Zunahme zu verhindern.



Drucksache 133/1/08

... - durch weitere geeignete Maßnahmen ein hohes Gesundheitsniveau für Kinder garantiert wird, wie z.B. durch die Übertragung bestehender Regelungen zu k/e/f-Stoffen aus dem Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien auf Kunststoffspielzeug.



Drucksache 779/08

... Klimaschutzpolitik: In den vergangenen Jahren wuchs die Erkenntnis, dass den Wäldern im globalen Kohlenstoffzyklus eine Schlüsselrolle zukommt, indem sie ungefähr die Hälfte des terrestrischen Kohlenstoffs weltweit speichern. Insbesondere herrscht nun in zunehmendem Maße Übereinstimmung, dass es ohne Maßnahmen gegen die Entwaldung ganz einfach nicht möglich sein wird, den globalen Temperaturanstieg auf 2°C gegenüber dem vorindustriellen Stand zu begrenzen, und dass die Anstrengungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels wirkungslos bleiben werden.



Drucksache 7/08 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat begrüßt, dass im Rahmen der Untersuchung insbesondere auch geprüft wird, welche wirtschaftlichen und steuerlichen Effekte eine bundesweit einheitliche Senkung der Kraftstoffsteuern bei gleichzeitiger Einführung einer Pkw-Vignette hätte.



Drucksache 48/08

... Derzeit ist in Deutschland kein Arzneimittel mit diesem Wirkstoff zugelassen. Aufgrund seiner stimulierenden Wirkung wird es von verschiedenen Personengruppen missbraucht und steht auf den Dopinglisten der Sportverbände. Die WHO gibt für die Verwendung dieses Wirkstoffs Höchstmengen an, die täglich verschrieben werden dürfen. Aus klinischer Sicht stehen für die Indikationen, die für diesen Wirkstoff beschrieben werden, andere wirksame Arzneimittel zur Verfügung. Bei kardial vorerkrankten Patienten ist die Anwendung von Fencamfamin kontraindiziert. Deshalb muss die Verschreibungsfähigkeit aufgehoben werden. Die bisherige IUPAC-Bezeichnung für Fencamfamin lautete (Ethyl)(3-phenylbi-cyclo[2.2.1]heptan-2-yl)azan.



Drucksache 463/08

... 37. ist der Auffassung, dass die Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft, die dem Ziel dient, staatliches Handeln durch die Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht im Grundstoffsektor zu stärken, weltweit umgesetzt werden sollte um bessere Möglichkeiten für Entwicklungsländer zu schaffen, einen gerechten Gegenwert für ihre natürlichen Ressourcen zu erhalten;



Drucksache 163/08

... c) Kunststoffschichten- oder -beschichtungen, die als Dichtungsmaterial von Deckeln dienen die sich aus zwei oder mehreren Schichten verschiedener Materialarten zusammensetzen



Drucksache 8/08

... kann das Inverkehrbringen der Zubereitung und die Zulassungsstelle das Inverkehrbringen des Biozid-Produktes oder des Biozid-Wirkstoffs untersagen, wenn einem Verlangen nach Satz 1 nicht fristgerecht entsprochen wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 2
Aufhebung der Prüfnachweisverordnung

Artikel 3
Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung

Artikel 4
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und gemeinschaftsrechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Zuständigkeitsregeln

2. Sanktionsregelungen

3. Vollzugsregelungen

4. Bereinigungsaufgabe

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

c Bürokratiekosten

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Nummer n

Zu Nummer 27

Zu den Artikeln 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzes zur Anpassung des Chemikalienrechts an die REACH-Verordnung (REACH-AnpassungsG)


 
 
 


Drucksache 105/08

... (10) Dagegen ist es hinsichtlich des 10-%-Ziels für erneuerbare Energie im Verkehrssektor angebracht für die einzelnen Mitgliedstaaten denselben Anteil festzulegen, um für Kohärenz bei den Kraftstoffspezifikationen und bei der Verfügbarkeit der Kraftstoffe zu sorgen. Da sich Kraftstoffe leicht handeln lassen, können Mitgliedstaaten, die in geringem Maße über die relevanten Ressourcen verfügen, ohne weiteres Kraftstoffe erneuerbarer Herkunft anderweitig beziehen. Obwohl es für die Gemeinschaft technisch möglich wäre, ihr



Drucksache 575/1/08

... 1. Angabe des Stoffs nach Spalte 1 ab 0,5 % TM, soweit nach Tabelle 8.3 keine eigenen Vorgaben zur Kennzeichnung bestehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/08




1. Zu § 1 Nr. 7

2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -

3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f

5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*

6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b

7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c

9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa

11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

12. Zu § 5 Abs. 1

13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1

14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d

15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*

16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2

17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -

18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*

19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1

20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*

21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4

24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4

25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,

26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4

27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4

28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2

29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6

30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift

31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4

32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4

33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3

34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5

35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4

36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5

37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

38. Zu Anlage 2 Tabelle 4

39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1

40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3

41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3

42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2

43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2

44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis

45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3

46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3

47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3

48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2

49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3

50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*

51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3

52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3

53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3

54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1

55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2

56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3

57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2

58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3

61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:

62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2

63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3

64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2

65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3

66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3

67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11

68. Zu Anlage 2 Tabelle 10

Anlage 2
Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:

69. Zu den einzelnen Vorschriften*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 819/08

... 54. fordert die Kommission auf, die Finanzierung eines Pilotprojekts im Jahr 2009 zur Erforschung, Erhebung und Überwachung der Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung der Desertifikation und Steppenbildung in Europa in Betracht zu ziehen und damit Erosion, Deflation und landwirtschaftliche Verluste sowie Verluste an biologischer Vielfalt zu verhindern und den Bodenschutz, die Bodenfruchtbarkeit und die Fähigkeit der Böden zur Wasseraufnahme und zur Kohlenstoffsequestrierung zu erhöhen; hält es nach wie vor für dringend notwendig, dass verlässliche und transparente Daten erhoben werden, damit diese Politik überhaupt Wirkung erzielen kann



Drucksache 563/1/08

... ". Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Streichung des Kriteriums der vorsorgenden Rohstoffsicherung vor. Gleichzeitig legt er mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 ROG fest, dass Bedarfsprognosen in die Raumordnung einzubeziehen sind.



Drucksache 302/08

... Die Neuregelung in Nr. 41 Buchstaben a und d führt dazu, dass Inhaber neuseeländischer Führerscheine künftig vor Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis keine praktische Fahrerlaubnisprüfung mehr absolvieren müssen. Neben dem Wegfall der bislang anfallenden Kosten führt die Neuregelung ebenfalls zu einer erheblichen Verfahrenserleichterung. Die Ergänzung in Nr. 41 Buchstabe b hat zur Folge, dass Inhaber von Führerscheinen aus dem US-Bundesstaat Idaho künftig vor Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis neben dem schon bisher vereinbarten Verzicht auf die praktische Fahrerlaubnisprüfung künftig auch keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung mehr absolvieren müssen. Dies führt neben einer erheblichen Zeitersparnis zum Erlernen des Prüfungsstoffs auch zum Wegfall der bisher zu entrichtenden Prüfungsgebühr.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.