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"Strecke"
Drucksache 574/18 (Beschluss)
... Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht ohne vorherige Festlegung und Beschränkung auf besonders gefährdete Bereiche die weiträumige Aufstellung und Nutzung von automatisierten Kennzeichenlesegeräten. Vorgesehen ist nicht nur ein Abgleich des Halters und der Fahrzeugdaten, sondern auch die Anfertigung eines Bildes des Fahrers. Die Regelung erfasst unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich - rechtmäßig oder rechtswidrig - innerhalb von für bestimmte dieselbetriebene Fahrzeuge beschränkten Strecken oder Zonen bewegen. Dabei ist nicht hinreichend sichergestellt, dass die automatisch erfassten Halter- und Fahrerdaten unverzüglich ausgewertet werden und dass sie in Fällen, in denen eine für bestimmte Dieselfahrzeuge beschränkte Strecke oder Zone rechtmäßig befahren wird, unverzüglich, spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 237/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 12. Der Bundesrat bedauert jedoch in diesem Zusammenhang, dass die Hochschulbildung nicht in den Zielsetzungen abgebildet ist. Er weist darauf hin, dass die Förderung im Bereich der Hochschulen zur Erreichung der beschäftigungspolitischen Ziele ebenfalls von besonderer Bedeutung ist. Entsprechend sollten sich die spezifischen Ziele im Bereich Bildung auch auf Hochschulbildung erstrecken.
Drucksache 381/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylgesetz es
... Welche Mitwirkungspflichten grundsätzlich im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren mit dem Gesetzentwurf eingefügt werden, ergibt sich aus dem Verweis des § 73 Absatz 3a Satz 2 AsylG-neu. Hiernach erstrecken sich die Mitwirkungspflichten auf die allgemeinen Mitwirkungspflichten nach § 15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Nummer 1, 4, 5 und 7 und Absatz 3 AsylG. Fordert das BAMF den Betroffenen dazu auf, ihm nach § 15 Absatz 2 Nummer 4 AsylG seinen Pass oder Passersatz zu überlassen, hat es dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche Überprüfung beschleunigt erfolgt und der Betroffene die Passpflicht aus § 3 Absatz 1
Drucksache 257/18
... Für die Verwaltung (Kommune) entstehen Kosten nur im Falle eines tatsächlichen Seuchenausbruches und für die daraufhin erfolgende Erteilung einer Anordnung nach Nummer 1 Doppelbuchstabe bb (neue Nummer 18a), Doppelbuchstabe dd (Nummer 28 (Verbote oder Beschränkungen der Jagd) und Doppelbuchstabe ee (neue Nummern 28a, 28b und 28c). Wegen des Inhalts der Anordnung und der Stärke des damit verbundenen Eingriffs wird diese Anordnung schriftlich erteilt. In Ansatz zu bringen sind daher pro Anordnung ca. 1,5 Stunden g.D. Kommune (gem. Lohnkostentabelle Verwaltung; Standardlohnsätze je Stunde = 38,20 Euro; somit für 1,5 Stunden = 57,30 Euro) zuzüglich 2 Euro Versandkosten (Pauschal) = 59,30 Euro. Davon ausgehend, dass sich der Ausbruch einer Wildseuche zunächst auf ein bestimmtes Gebiet konzentriert, beziehen sich auch die möglichen Anordnungen der zuständigen Behörde auf dieses Gebiet. Je nachdem, wie sich die Lage darstellt und auf welches Gebiet sich die Tierseuche erstreckt, kann eine Anordnung mehrere Maßnahmen bündeln oder aber auch nur eine Maßnahme vorsehen. Dies ist in Abhängigkeit vom Einzelfall zu entscheiden und kann auf Grund mangelnder Erfahrungswerte nicht prognostiziert werden. Für ein Gebiet, in welchem die Tierseuche ggf. ausbricht und welches von möglichen Anordnungen betroffen wird, wird von zwei Anordnungen ausgegangen. Somit errechnen sich für dieses Gebiet Kosten in Höhe von 118,60 Euro (= 2 x 57,30 Euro) für die Verwaltung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tiergesundheitsgesetzes
§ 39a Beschränkungen des Eigentums, Entschädigung und Ausgleich
Artikel 2 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 3 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4451, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 77/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze
... Ein weiteres zu prüfendes Instrument ist das in Schleswig-Holstein auf der 110 kV-Netzebene erfolgreich eingeführte Auslastungsmonitoring. Mit der intelligenten Auslastung der statischen Reservekapazitäten in den Stromtrassen kann die Übertragungskapazität von identifizierten engpassbildenden Teilstrecken, unabhängig von den Wetterbedingungen, um bis zu 50 Prozent erhöht werden, ohne dabei die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität zu gefährden. Die Übertragung dieses digitalen intelligenten Steuerungsinstruments auf die Ebene der Übertragungsnetze kann durch Umstellung auf den netzdynamischen (n-1)-Betrieb kurzfristig einen erheblichen Beitrag zur Engpassbewältigung leisten.
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... - Änderung der bestehenden Verordnung zur Aufstellung der Liste der Länder, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Länder, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht für Aufenthalte von höchstens drei Monaten befreit sind. Das Vereinigte Königreich muss auf eine der beiden Listen gesetzt werden.15 - Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Fazilität "Connecting Europe", um die Streckenführung des Nordsee-Mittelmeer-Korridors anzupassen und einen neuen Seeverkehrsweg zur Verbindung Irlands mit dem kontinentalen Teil des Korridors festzulegen.
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
Drucksache 420/18 (Beschluss)
... Angesichts der steigenden Anzahl an Flugbewegungen kommt der Einhaltung der an den Flughäfen geltenden Flugbetriebsbeschränkungszeiten durch die Fluggesellschaften - insbesondere in den Abend- und Nachtstunden - eine herausragende Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu. Die Zunahme an verspäteten Starts und Landungen innerhalb dieser Zeiten stellt ein wachsendes Problem für die Bevölkerung im Umland der größeren Verkehrsflughäfen dar. Die steigenden Verspätungen sind unter anderem auf Wetterbedingungen (Gewitter), aber auch auf Kapazitätsengpässe im Luftraum und bei den Flugsicherungen, Fluglotsenstreiks sowie auf Probleme bei der Bodenabfertigung zurückzuführen. Die Fluggesellschaften verantworten die Gestaltung der Tagesumlaufplanungen für die jeweilige Flugplanperiode. Ihnen obliegt es, im Rahmen ihrer Planungen bekannte, auf bestimmten Strecken regelmäßig wiederkehrende Probleme bei der tatsächlichen Flugdurchführung durch angemessene Zeitpuffer zu berücksichtigen. Zudem treffen regelmäßig die Fluggesellschaften die Entscheidung darüber, ob das Luftfahrzeug innerhalb der Betriebsbeschränkungszeiten landet oder der Flug verschoben, umgeleitet oder annulliert wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 384/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
... Nach Artikel 6 der Richtlinie stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Beweislast für die Feststellung der Schuld von Beschuldigten bei der Strafverfolgungsbehörde liegt. Dies ist im deutschen Recht durchgehend der Fall. Im Ermittlungsverfahren hat gemäß § 160 StPO die Staatsanwaltschaft, wenn sie von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, den Sachverhalt umfassend zu erforschen. Im Rahmen der Hauptverhandlung hat gemäß der in § 244 Absatz 2 StPO niedergelegten Amtsaufklärungspflicht das Gericht zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Im deutschen Recht liegen daher die Erforschung des Sachverhalts und die Beweislast stets bei den Strafverfolgungsbehörden. Eine Beweislastumkehr, die dem Angeklagten eine Beweislast aufbürdet, kennt das deutsche Recht nicht. Auch die Voraussetzung der "nicht erweisli-chen wahren" Tatsache in § 186
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... (3) Eine Genehmigung nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, soweit eine Genehmigung nach § 3 Absatz 1 des Atomgesetzes vorliegt, die sich gemäß § 10a Absatz 1 des Atomgesetzes auf eine Verbringung nach Absatz 1 erstreckt. Eine Genehmigung nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, soweit eine Genehmigung nach § 3 Absatz 1 des Atomgesetzes vorliegt, die sich gemäß § 10a Absatz 1 des Atomgesetzes auf eine Verbringung nach Absatz 2 erstreckt.
Drucksache 54/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
... -Verordnung wird der zuständigen Behörde ermöglicht, die Jagd auf Wildschweine im gefährdeten Bezirk oder in Teilen des gefährdeten Bezirks aus Gründen der Tier-seuchenbekämpfung zu untersagen. Das beabsichtigte Ziel, die durch die Jagd verursachten Tierbewegungen zu vermeiden (z.B. auf Grund von Beunruhigung durch Schussgeräusche), wird jedoch nicht erfüllt, wenn weiterhin auf andere Wildarten gejagt werden darf. Daher muss sich die Möglichkeit der Untersagung auch auf die generelle Ausübung der Jagd im gefährdeten Bezirk oder in Teilen des gefährdeten Bezirks oder die Art der Jagd erstrecken.
Drucksache 165/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... Um die Vorhaben auch für die kommunale Seite besser leistbar zu machen, sollten die Finanzierungskonditionen weiterentwickelt werden. Dazu müssen vor allem die bislang nicht förderfähigen Kosten, die die Kommunen bislang ohne Zuwendung finanzieren müssen, in die Bundesförderung einbezogen werden. Dazu zählen Planungskosten, Kosten für Betriebshöfe und Rollmaterial. Die Herstellung des verkehrlichen Vorrangs der Bahnen kann heute auch platzsparend durch telematische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Entsprechende Streckenabschnitte, die aus stadträumlichen Gründen keinen eigenen Bahnkörper zulassen, sollen ebenfalls förderfähig sein, wenn der Vorrang der Bahn anderweitig sichergestellt wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
3. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
4. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
12. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG *
13. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104e - neu - GG *
Artikel 104e
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist der Buchstabe a wie folgt zu fassen:
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Artikel 125c Absatz 2 Satz 4 GG ∗ In Artikel 1 Nummer 3 ist Buchstabe b zu streichen.
Drucksache 431/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG )
... Die nach der gegenwärtigen Fassung des § 5 Absatz 2 WiStG 1954 erforderliche Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets für die Feststellung des geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum führt gerade in Städten mit einem aussegmentierten Wohnungsmarkt für die Wohnungsuchenden zu der unbefriedigenden Situation, dass sie in den von ihnen nachgefragten Stadtteilen keine oder nur eine sehr teure Wohnung finden, aber dennoch kein geringes Angebot nach der derzeitigen Fassung des § 5 Absatz 2 WiStG 1954 besteht, weil es in anderen Teilen der Gemeinde immer noch freie vergleichbare Wohnungen gibt. Gerade in Ballungsgebieten gibt es, teils verstärkt durch eine steigende Attraktivität von Immobilien als Anlageobjekten, in bestimmten Stadtteilen einen erheblichen Mietaufwertungsdruck durch eine erhöhte Nachfrage. Dies betrifft insbesondere innenstadtnahe Lagen. Um einer Aussegmentierung der Wohnungsmärkte Rechnung zu tragen, ermöglicht die Neufassung des § 5 Absatz 2 WiStG 1954 eine Teilgebietsbetrachtung, denn entsprechend den nahezu wortgleichen Vorschriften des BGB müssen sich auch die Gebiete nach dem neuen § 5 Absatz 2 WiStG nicht auf das gesamte Gebiet einer Gemeinde erstrecken, sondern sie können sich räumlich auch auf einzelne Teile einer Gemeinde beschränken.
Drucksache 420/18
... Angesichts der steigenden Anzahl an Flugbewegungen kommt der Einhaltung der an den Flughäfen geltenden Flugbetriebsbeschränkungszeiten durch die Fluggesellschaften - insbesondere in den Abend- und Nachtstunden - eine herausragende Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm zu. Die Zunahme an verspäteten Starts und Landungen innerhalb dieser Zeiten stellt ein wachsendes Problem für die Bevölkerung im Umland der größeren Verkehrsflughäfen dar. Die steigenden Verspätungen sind u.a. auf Wetterbedingungen (Gewitter), aber auch auf Kapazitätsengpässe im Luftraum und bei den Flugsicherungen, Fluglotsenstreiks sowie auf Probleme bei der Bodenabfertigung zurückzuführen. Die Fluggesellschaften verantworten die Gestaltung der Tagesumlaufplanungen für die jeweilige Flugplanperiode. Ihnen obliegt es, im Rahmen ihrer Planungen bekannte, auf bestimmten Strecken regelmäßig wiederkehrende Probleme bei der tatsächlichen Flugdurchführung durch angemessene Zeitpuffer zu berücksichtigen. Zudem treffen regelmäßig die Fluggesellschaften die Entscheidung darüber, ob das Luftfahrzeug innerhalb der Betriebsbeschränkungszeiten landet oder der Flug verschoben, umgeleitet oder annulliert wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 209/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Außerdem wird der Zweck des Bewacherregisters auf mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen erstreckt, die nach der Legaldefinition nach § 34a Absatz 1a Satz 1
Drucksache 165/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... Um die Vorhaben auch für die kommunale Seite besser leistbar zu machen, sollten die Finanzierungskonditionen weiterentwickelt werden. Dazu müssen vor allem die bislang nicht förderfähigen Kosten, die die Kommunen bislang ohne Zuwendung finanzieren müssen, in die Bundesförderung einbezogen werden. Dazu zählen Planungskosten, Kosten für Betriebshöfe und Rollmaterial. Die Herstellung des verkehrlichen Vorrangs der Bahnen kann heute auch platzsparend durch telematische oder organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Entsprechende Streckenabschnitte, die aus stadträumlichen Gründen keinen eigenen Bahnkörper zulassen, sollen ebenfalls förderfähig sein, wenn der Vorrang der Bahn anderweitig sichergestellt wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Artikel 91a Absatz 1 Nummer 2 GG
3. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 GG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 Artikel 104c und 104d GG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 104c GG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d GG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Artikel 104d Satz 2 GG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Artikel 125c GG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b Artikel 125c Absatz 2 Satz 3 und 4 GG
Drucksache 468/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts
... (2) Die zuständige Behörde kann, soweit es zur Erfüllung des in § 1 Absatz 3 Nummer 4 genannten Zieles erforderlich ist, Zuchtverbänden, die Zuchtprogramme für die gleiche einheimische gefährdete Rasse führen, aufgeben, ihre Zuchtprogramme in Zusammenarbeit durchzuführen. Erstreckt sich das geografische Gebiet des betroffenen Zuchtprogramms auf mehrere Länder, so entscheidet die Behörde im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden dieser Länder.
Drucksache 385/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... Der Entwurf dient in erster Linie der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 1; L 113 vom 29.4.2017, S. 62; L 167 vom 4.7.2018, S. 36 -
Drucksache 455/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Messund Eichverordnung
... Die gesetzlichen Anforderungen gelten für Messgeräte bestehend aus EU-Taxametern in Verbindung mit Wegstreckensignalgebern unabhängig von der Art des Antriebs des Taxis, also sowohl in Elektrofahrzeugen als auch in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung BR-Drucksache 418/17 B
Drucksache 116/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2018) 173 final
... Entsprechend sollen mit dem vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette eingedämmt werden, und zwar durch Einführung eines EU-weit einheitlichen Mindestschutzstandards, der eine Liste spezifischer verbotener Praktiken umfasst. Der Schutz erstreckt sich auf kleine und mittlere Lieferanten in der Lebensmittelversorgungskette, soweit sie ihre Lebensmittelerzeugnisse nicht an kleine und mittlere Abnehmer veräußern. Auf diese Weise soll dazu beigetragen werden, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, was gemäß Artikel 39 AEUV eines der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik ist.
Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... (2) Die durch diese Richtlinie eingeräumten Zugriffs- und Abfragebefugnisse erstrecken sich nicht auf die zusätzlichen Informationen, die die Mitgliedstaaten für wesentlich erachten und in die zentralen Bankkontenregister nach Artikel 32a Absatz 4 der Richtlinie 2018/XX/EU aufnehmen können.
Drucksache 376/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... "Vorhaben, die sich auf mehrere Länder erstrecken und für die die beteiligten Länder einen gemeinsamen Antrag stellen (länderübergreifende Vorhaben) können gefördert werden."
Drucksache 209/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... Außerdem wird der Zweck des Bewacherregisters auf mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen erstreckt, die nach der Legaldefinition nach § 34a Absatz 1a Satz 1
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... Mit Blick auf den Aspekt des Umweltschutzes ist eine Aktion zur Wasserbewirtschaftung auf EU-Ebene auch gerechtfertigt, weil 60 % der Flusseinzugsgebiete in der EU länderübergreifend sind und sich über zwei bis neunzehn Länder (Donau) erstrecken; Maßnahmen, die von einem einzigen Mitgliedstaat oder wenigen Mitgliedstaaten ergriffen werden, reichen daher nicht aus, beispielsweise im Hinblick auf quantitative Aspekte der Wasserwirtschaft und der grenzüberschreitenden Wasserverschmutzung. Darüber hinaus wären die technischen Hindernisse für eine Wasserwiederverwendung und die damit verbundenen Kosten für einen einzelnen Mitgliedstaat wahrscheinlich unnötig hoch.
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Zur Unterstützung der Behörden bei der Durchführung dieser Maßnahmen legte die Europäische Kommission im Vorjahr zwei Mobilitätspakete vor. Im Rahmen des ersten Mobilitätspakets schlug die Europäische Kommission eine Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften für Straßenbenutzungsgebühren und die Ausdehnung ihres Anwendungsbereichs auf Autobusse, leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen23 vor, sodass angemessene, entfernungsabhängige Straßenbenutzungsgebühren - differenziert nach der Umweltverträglichkeit schwerer und leichter Nutzfahrzeuge im Hinblick auf die Internalisierung ihrer realen Nutzungskosten - gefördert werden. Das zweite Mobilitätspaket enthielt Maßnahmen zur Förderung besser integrierter und umweltfreundlicherer öffentlicher Verkehrsmittel für eine Verlagerung des Güterfernverkehrs von der Straße auf die Schiene, auf Binnenwasserwege oder Kurzstreckenseewege sowie für einen rascheren Umstieg auf emissionsarme und -freie Fahrzeuge mithilfe der neuen CO
Drucksache 107/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden"
... 9. Er ist der Auffassung, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel auf Flächen öffentlicher Einrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätten, Grünanlagen, Friedhöfen) und auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Ausnahme von Gleisanlagen nicht mehr angewandt werden dürfen. Der Bundesrat sieht aber auch für den Bereich Gleisanlagen die Notwendigkeit, zeitnah möglichst kostenneutrale Alternativen zu erproben und bei deren Vorliegen das Anwendungsverbot auch auf Gleisanlagen zu erstrecken.
Drucksache 257/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheits-gesetzes und des Bundesjagdgesetz es
... Die Erfahrung zeigt, dass mit der Ausrichtung von Jagden unter Einsatz von Stöberhunden zur gezielten Beunruhigung des Wildes (Bewegungsjagd) eine Steigerung der Schwarzwildstrecke erreicht werden kann.
Drucksache 543/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
... Diese Befugnisse erstrecken sich auch auf Erzeugnisse, die an öffentlichen Orten, insbesondere auf Märkten, Plätzen, Straßen oder im Umherziehen zum Verkauf vorrätig gehalten, angeboten, feilgehalten, geliefert, verkauft oder sonst in den Verkehr gebracht werden.
Drucksache 389/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... (1) Das Vorhaben Feste Fehmarnbeltquerung von Puttgarden nach Rødbyhavn (Ausbaustrecke/Neubaustrecke Puttgarden - seewärtige * Sachzusammenhang mit Ziffer 14 Abgrenzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee), das dem Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes dient, entspricht den Zielsetzungen des § 1. Für dieses Vorhaben stehen die fernstraßenrechtliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf fest. Diese Feststellungen sind für die Planfeststellung verbindlich.
Drucksache 383/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts
... Weiterhin sollen Regelungen zur Auslandsadoption geändert werden, um die bisher zwischen mehreren Stellen aufgeteilte Zuständigkeit zur Koordination der internationalen Adoptionsvermittlung bei einer Stelle zu konzentrieren. Die nationalen Behörden im Sinne von Artikel 15 Satz 2 des Europäischen Adoptionsübereinkommens sollen die Ermittlungen der Behörde, die mit einem Adoptionsersuchen befasst ist, unterstützen, wenn sich eine Person, auf die sich die Ermittlungen nach den Artikeln 4 und 10 des Europäischen Adoptionsübereinkommens erstrecken, im Hoheitsgebiet der nationalen Behörde aufhält oder aufgehalten hat. Der jeweilige Vertragsstaat hat sich nach dem weiteren Inhalt des Artikels 15 des Europäischen Adoptionsübereinkommens zu bemühen, die Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Die Auskunftsersuchen der mit der Adoption jeweils befassten Behörde sind an die nationalen Behörden zu richten. Diese Aufgabe soll das Bundesamt für Justiz (BfJ) übernehmen. Weiterhin soll das BfJ zukünftig für die gesamte Koordination der internationalen Adoptionsvermittlung zuständig sein und nicht länger auf das Verhältnis zu Staaten, die dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (BGBl. 2001 II, S. 1035) angehören, beschränkt bleiben. Damit ist das BfJ zukünftig zur gesamten Koordination der internationalen Adoptionsvermittlung zuständig, unabhängig davon, ob es sich um einen Vertragsstaat oder einen Nichtvertragsstaat der Haager Konvention handelt. Die Fachkompetenz des Bundesamtes für Justiz ergibt sich mit Blick auf die im Rahmen dieses Haager Übereinkommens bereits angesiedelten Aufgaben als Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen.
Drucksache 193/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... - Der Bundesrat sieht die Ankündigung der Kommission mit großer Skepsis, den derzeitigen sogenannten strukturierten Dialog noch weiter auszuweiten, insbesondere dann, wenn er sich über den Kreis der einschlägigen Organisationen des Kultur- und Kreativsektors hinaus erstrecken soll. Er lehnt es ab, dass Interessensvertretungen aus anderen Politikfeldern als dem eigentlichen Kulturbereich durch den sogenannten strukturierten Dialog Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Kultur-Initiativen der Kommission erlangen.
Drucksache 116/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
... 13. Deshalb wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Richtlinie auch auf Lieferanten zu erstrecken, bei denen es sich nicht um KMU handelt. Auch solche Unternehmen können sich einem Verhandlungsungleichgewicht ausgesetzt sehen. Zudem bestünde andernfalls die Gefahr, dass kleine und mittlere Lieferanten zunehmend vom Handel ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Restriktionen nur für den Handel mit ihnen, aber nicht für den Handel mit großen Lieferanten gelten. Auf der anderen Seite findet eine Überregulierung statt, wenn KMU gegenüber nur unwesentlich größeren Unternehmen, die aber nicht mehr unter die KMU-Definition fallen, geschützt werden, auch wenn sich die Verhandlungspositionen der Marktpartner nicht wesentlich unterscheiden. Der Bundesrat schlägt daher anstelle der Anknüpfung an das Merkmal KMU eine Anknüpfung an die Marktverhältnisse, insbesondere die Marktmacht, vor.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.