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74 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stromsektor"


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Drucksache 383/1/20

... Bioenergie sollte hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo andere Erneuerbare nicht abrufbar sind. Dies betrifft im Stromsektor saisonale Schwankungen der Wind- und Solarenergie, im Bereich der Wärmebereitstellung vor allem Prozesswärme, zum Teil aber auch die hocheffiziente Heizwärmenutzung und im Verkehrssektor insbesondere den Schiff- und den Flugverkehr.

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Drucksache 383/1/20




Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 277/20 (Beschluss)

... \-Energien\-Gesetz als zentrale Säule für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor in Kraft. In der Folge wurde bis zum Jahr 2019 eine Verzehnfachung der installierten Leistung im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und ein bundesweiter bilanzieller Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Höhe von 42,3 Prozent erreicht.

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Drucksache 277/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase


 
 
 


Drucksache 51/20 (Beschluss)

... -Einsparpotentiale zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten. Die KWK bietet zudem die Möglichkeit zur Einbindung innovativer Technologien, wie der Brennstoffzelle, des Einsatzes von Wasserstoff sowie der Nutzung regenerativ erzeugter Wärme. KWK erlaubt den technologieoffenen Einsatz und schafft in Verbindung mit Wärmenetzen und Wärmespeichern eine zukunftsfähige Infrastruktur. Für die Energiewende ist es insgesamt von entscheidender Bedeutung, dass das Thema Energie nicht auf den Stromsektor reduziert wird. Erforderlich ist eine ganzheitliche Betrachtung, bei der die Wärme und die industrielle Abwärme einbezogen werden. Festzustellen ist, dass die grundsätzlich guten Ansätze in der Ausgestaltung der Förderinstrumente und das dafür vorgesehene jährliche Fördervolumen im KWKG (§ 29 Absatz 1) keine ausreichenden Neubauanreize für KWK-Anlagen setzen können. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die erforderlichen Investitionen zum Ausbau der KWK und Fernwärme ist ein jährliches Fördervolumen von mindestens 2 Milliarden Euro erforderlich.

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Drucksache 51/20 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG

12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

20. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG

36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 28/20

... Investitionen in die Modernisierung des Stromsektors und der Energiesysteme im weiteren Sinne fördern und so für eine bessere Energieeffizienz in zehn einkommensschwächeren Mitgliedstaaten sorgen. Darüber hinaus kann er zur Weiterbildung und Umschulung der betroffenen Menschen beitragen.

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Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 51/1/20

... ee) Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele und ein wesentlicher Baustein des notwendigen Strukturwandels ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien. Zur Umsetzung der Vorschläge der KWSB und zur Sicherstellung der Zielerreichung im Stromsektor im Jahr 2030 ist daher ein Ausbauziel für erneuerbare Energien von mindestens 65 Prozent bis 2030 gesetzlich festzusetzen. Aus den Empfehlungen der KWSB und den notwendigen Zielsetzungen ergeben sich - neben weiteren im Rahmen anderer Gesetzgebungsverfahren aufzugreifenden Gesetzesänderungen - folgende Änderungen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/1/20




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein*

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

13. Zum Gesetzentwurf allgemein

14. Zu Artikel 1 allgemein

15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG

16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG

§ 39a
Entschädigung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG

20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG

21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG

22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG

23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG

24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG

25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG

27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG

28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG

29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29

Zu Artikel 1

31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG

32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG

33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG

34. Zu Artikel 1 § 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG

36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG

37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG

38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG

39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG

40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG

41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *

42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG

43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:

44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG

46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG

47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.

48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG

50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *

51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG

52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG

53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG

55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG

56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG

57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG

58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG

59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG

60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG

61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG

62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *

63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG

64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *

65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG

66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG

67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG

68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67

Zu Artikel 6 Nummer 8

69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68

Zu Artikel 6 Nummer 8

70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG

71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG

72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71

Zu Artikel 6 Nummer 14

73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG

74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG

75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG

76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG

77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG

79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG

80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG

81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Nummer n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *

‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 277/20

... Am 01.04.2000 trat das so gennannte Erneuerbare-Energien-Gesetz als zentrale Säule für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor in Kraft. In der Folge wurde bis zum Jahr 2019 eine Verzehnfachung der installierten Leistung im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und ein bundesweiter bilanzieller Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Höhe von 42,3 Prozent erreicht.



Drucksache 383/20 (Beschluss)

... Bioenergie sollte hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo andere Erneuerbare nicht abrufbar sind. Dies betrifft im Stromsektor saisonale Schwankungen der Wind- und Solarenergie, im Bereich der Wärmebereitstellung vor allem Prozesswärme, zum Teil aber auch die hocheffiziente Heizwärmenutzung und im Verkehrssektor insbesondere den Schiff- und den Flugverkehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 383/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen


 
 
 


Drucksache 346/19

... Diese Anforderung stellt sicher, dass nicht ein und derselbe erneuerbare Strom mehrfach in unterschiedlichen Sektoren auf Vorgaben zur THG-Minderung angerechnet wird. Der EEG-geförderte Strom wird (bislang ausschließlich) zur Erreichung der Ziele im Stromsektor angerechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/19




Zu a:

Zu b:

Zu c:

Zu d:

Zu e:


 
 
 


Drucksache 450/1/19

... Die Bundesregierung hat im Zuge des Dialogs Gas 2030 angekündigt, einen Marktrahmen für Wasserstoff zu schaffen. Allerdings ist derzeit unklar, was genau mit dem Marktrahmen bzw. einem rechtsverbindlichen Investitionsrahmen gemeint ist. Es sollte jedoch keine Fokussierung auf die Unterstützung im Rahmen der "Reallabore der Energiewende" erfolgen, sondern vielmehr ein Rahmen für alle PtX-Anwendungen eingefordert werden. Zumal die Reallabore der Energiewende nicht nur auf Wasserstofftechnologien abzielen, sondern derzeit gleichermaßen auf großskalige Energiespeicher im Stromsektor sowie auf energieoptimierte Quartiere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 2

2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3

8. Zu Nummer 4 Buchstabe e

9. Zu Nummer 4 Buchstabe e

10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:

11. Zu Nummer 4 Buchstabe h

12. Zu Nummer 4 Buchstabe j

13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:

14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil


 
 
 


Drucksache 346/19 (Beschluss)

... Diese Anforderung stellt sicher, dass nicht ein und derselbe erneuerbare Strom mehrfach in unterschiedlichen Sektoren auf Vorgaben zur THG-Minderung angerechnet wird. Der EEG-geförderte Strom wird (bislang ausschließlich) zur Erreichung der Ziele im Stromsektor angerechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht

Zu c:

Zu d:

Zu e:

Zu f:

Zu g:


 
 
 


Drucksache 47/3/19

... -Mindestpreis im Stromsektor ist nicht Gegenstand der Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" und damit der aktuellen politischen Debatte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/3/19




1. Zu Nummer 3

2. Zu Nummer 5

3. Zu Nummer 5 Satz 1*

4. Zu Nummer 9, 10 und 11 - neu -


 
 
 


Drucksache 281/19

... Biomasseanlagen lieferten im Jahr 2017 23,6 Prozent des erneuerbaren Stroms in Deutschland entsprechend 8,5 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Im Jahr 2018 hatte die Biomasse einen Anteil von 53 Prozent an der gesamten Energiebereitstellung (Strom, Wärme und Verkehr) aus Erneuerbaren Energien in Deutschland. Diese Zahlen belegen die wichtige Funktion der Bioenergie im bestehenden Energiemix: Für das Gelingen der Energiewende im Stromsektor ist die Bioenergie als Flexibilitätsoption zum Ausgleich der fluktuierenden Wind- und Sonnenenergie notwendig. Im Wärmemarkt erfüllt die Bioenergie bis zum Erreichen eines weitestgehend sanierten Gebäudebestandes und den dann möglichen niederkalorischen Wärmeversorgungssystemen eine unverzichtbare Brückenfunktion. Sektorenübergreifend ist Biomasse der wichtigste erneuerbare Energieträger. Mittel- und langfristig hat die Bioenergie vor allem für den Verkehrssektor sowie für die Bereitstellung von Wärme für den schwer dämmbaren (Altbau) Gebäudebestand einzige Dekarbonisierungs-Möglichkeit eine große Relevanz. Auch für hochkalorische industrielle Prozesse ist sie von Bedeutung.



Drucksache 23/18 (Beschluss)

... Zudem ist festzustellen, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK deutlich voranzubringen. Dies ist anhand einzelner genehmigungsreifer KWK-Projekte erkennbar. Diese können häufig aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt und vorhandene Genehmigungen nicht in Anspruch genommen werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten


 
 
 


Drucksache 305/1/18

... Festzustellen ist, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele deutlich voranzubringen. Häufig können einzelne genehmigungsreife KWK-Projekte aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert. Vor diesem Hintergrund gilt es, in einem zweiten Schritt, insbesondere auch unter Einbeziehung der Evaluierung der Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland gemäß § 34 KWKG das KWKG umfassend zu novellieren. Zudem wird eine Neuregelung des Anlagenbegriffs hinsichtlich der erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit von Modernisierungs- und Neubauprojekten im beihilferechtlich zulässigen Rahmen als erforderlich angesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/18




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

2. Zu Nummer 1

3. Zu Nummer 2

4. Zu Nummer 3 - neu - und 4 - neu -*


 
 
 


Drucksache 23/1/18

... Zudem ist festzustellen, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK deutlich voranzubringen. Dies ist anhand einzelner genehmigungsreifer KWK-Projekte erkennbar. Diese können häufig aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt und vorhandene Genehmigungen nicht in Anspruch genommen werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/1/18




1. Zu Nummer 2 und 3 Satz 2 - neu - sowie Nummer 4, 5 und 6 - neu -

2. Zu Nummer 4 - neu -*


 
 
 


Drucksache 563/18 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland eine umfassende Defossilierung aller Sektoren notwendig ist. Neben Energiesparen, der Steigerung der Energieeffizienz ("efficiency first") und einer direkten Nutzung von erneuerbaren Energien ist hierfür auch eine stärkere Sektorkopplung erforderlich, mithin die Verknüpfung des Stromsektors mit den Wärme-, Verkehrs- und Industriesektoren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... -Emissionen im Verkehrssektor nicht wie zum Beispiel im Stromsektor gesunken sind. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu überprüfen, inwieweit eine ambitioniertere Zielsetzung für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor zur ressourcen- und kosteneffizienten Erreichung der Klimaschutzziele beitragen kann, ohne dass dies zu einer disproportionalen Verteuerung von Kraftstoffen und damit zu sozialen Disparitäten in der Mobilität führt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 809/16(B), Ziffer 6).



Drucksache 4/17 (Beschluss)

... 3. Er begrüßt die europäische Zielsetzung, die Stabilität des europäischen Stromnetzes insgesamt zu sichern und die grenzüberschreitende Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein gemeinsamer Ansatz für Risikoermittlung und -bewertung ist ein wichtiger Schritt, die grenzüberschreitende Kooperation auf Seiten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Risikovorsorge im Stromsektor zu erhöhen.



Drucksache 4/17

... /EG /EG (die "Richtlinie über die Versorgungssicherheit") ersetzen, die einen sehr breit angelegten Rahmen von Zielen enthält, die die Mitgliedstaaten im Bereich der Versorgungssicherheit erreichen sollten, aber sich in der Praxis als wenig zielführend erwiesen hat. Die Richtlinie wird daher aufgehoben, ebenso wie einige Bestimmungen des derzeitigen dritten Energiepakets zur Versorgungssicherheit, insbesondere Artikel 4 (Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Versorgungssicherheit mittels nationaler Berichte zu beobachten) und Artikel 42 (Möglichkeit der Mitgliedstaaten, im Falle plötzlicher Krisen im Stromsektor Schutzmaßnahmen zu treffen) der Elektrizitätsrichtlinie5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 4/1/17

... 3. Der Bundesrat begrüßt die europäische Zielsetzung, die Stabilität des europäischen Stromnetzes insgesamt zu sichern und die grenzüberschreitende Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein gemeinsamer Ansatz für Risikoermittlung und -bewertung ist ein wichtiger Schritt, die grenzüberschreitende Kooperation auf Seiten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Risikovorsorge im Stromsektor zu erhöhen.



Drucksache 73/4/17

... Aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor ist eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/4/17




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 189/17 (Beschluss)

... -Emissionen im Verkehrssektor nicht wie zum Beispiel im Stromsektor gesunken sind. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu überprüfen, inwieweit eine ambitioniertere Zielsetzung für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor zur ressourcen- und kosteneffizienten Erreichung der Klimaschutzziele beitragen kann, ohne dass dies zu einer disproportionalen Verteuerung von Kraftstoffen und damit zu sozialen Disparitäten in der Mobilität führt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 809/16(B), Ziffer 6).



Drucksache 73/17 (Beschluss)

... Aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor ist eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d - neu - § 24 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 4, Satz 6 - neu - EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - und Artikel 3a - neu - § 54 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 - neu - EnWG und § 9 Absatz 4 ARegV

Artikel 3a
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 326/15 (Beschluss)

... Minderungsbeitrag des Stromsektors und Netzausbau auf wesentliche Inhalte verständigt hat.



Drucksache 542/15 (Beschluss)

... Im Sinne der Integration der Erneuerbaren Energien und der Akzeptanz der Energiewende im Stromsektor sollte ein europarechtskonformes Modell zur direkten Vermarktung von regional erzeugtem Ökostrom entwickelt und umgesetzt werden, das auch EEG-geförderten Strom einschließen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 326/1/15

... Minderungsbeitrag des Stromsektors und Netzausbau auf wesentliche Inhalte verständigt hat.



Drucksache 71/15

... - Ein zukunftsorientierter Ansatz für die Kohlenstoffabtrennung und -speicherung (CCS) und die Kohlenstoffabtrennung und -nutzung (CCU) im Stromsektor und in der Industrie, der für das kosteneffiziente Erreichen der Klimaziele von 2050 kritische Bedeutung hat. Dies erfordert einen grundlegenden politischen Rahmen, einschließlich der Reform des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... -Äquivalenten bis 2020 könnte daher höher ausfallen als erwartet. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass es noch weitreichenderer Anstrengungen insbesondere im Stromsektor bedarf, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein aussagekräftiges Monitoring zur Identifizierung der tatsächlichen Reduktionslücken und deren Ursachen sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu erstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 247/13

... -Preis für große Industrieanlagen, den Stromsektor und die Luftfahrt ermittelt. Mehr als 10 000 Anlagen und nahezu 50 % aller THG-Emissionen in der EU sind in das System einbezogen. Mit diesem einheitlichen Preis wird sichergestellt, dass die Klimaziele kostenwirksam erreicht werden und für die Unternehmen in der gesamten EU die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 148/12

... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass im Stromsektor eine nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland dazu beitragen muss, die Netzstabilität zu erhöhen, das Volumen notwendiger Netzausbauten zu reduzieren, den Ressourcenverbrauch der konventionellen Energieerzeugung zu verringern und Einsparungspotentiale bei den Energiekosten der unterschiedlichen Verbrauchergruppen zu erschließen.



Drucksache 819/12

... /EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55 - Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) verpflichtet die nationalen Übertragungsnetzbetreiber zur Vorlage und Umsetzung eines zehnjährigen Netzentwicklungsplans, der insbesondere den erforderlichen Investitionsbedarf in Zusammenhang mit der Übertragungsinfrastruktur enthält. Mit der Verordnung (EG) Nummer 714/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 1228/2003 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15) sollen die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Handel und die grenzüberschreitende Stromversorgung von Endkunden weiter verbessert werden, um einen gut funktionierenden, effizienten und offenen Elektrizitätsbinnenmarkt zu gewährleisten. Im Jahr 2010 legte die ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) einen Ausbauplan für das Stromnetz Europas vor. Danach verteilen sich die 42.100 neu benötigten Leitungskilometer schwerpunktmäßig unter anderem auf Nord-Süd-Verbindungen in Deutschland sowie auch Deutschland betreffende Netzverstärkungen rund um die Nordsee zum Anschluss der entstehenden Offshore-Windparks. In einem Bericht an den Energieministerrat vom Juni 2011 (Dokument Nr. SEK(2011) 755) schätzt die Europäische Kommission den Gesamtinvestitionsbedarf für Höchstspannungsstromübertragungsnetze von europäischer Bedeutung bis 2020 auf circa 140 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg des Investitionsbedarfs im Stromsektor für den Zeitraum 2011 bis 2020 um bis zu 100 Prozent. Diese Herausforderung und Dringlichkeit in Bezug auf die Investitionen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Energieinfrastruktur Voraussetzung für das Erreichen der Energie- und Klimaziele bis 2020 sowie der längerfristigen Klimaziele ist. Derzeit wird eine neue Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1346/2006/EG (TEN-E) verhandelt, die die grenzüberschreitende Verbindung der Elektrizitätsnetze der Mitgliedstaaten verbessern soll, damit die zentralen energiepolitischen Ziele der Europäischen Union - Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit - erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)

§ 1
Gegenstand des Bundesbedarfsplans

§ 2
Gekennzeichnete Vorhaben

§ 3
Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber

§ 4
Rechtsschutz

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan

3 Kennzeichnung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Ermittlung des Netzausbaubedarfs

3. Erlass des Bundesbedarfsplans

4. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Alternativenprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zur Anlage

Zu den Vorhaben im Einzelnen:

Vorhaben 1: Emden/Borßum - Osterath

Vorhaben 2: Osterath - Philippsburq Ultranet

Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach

Vorhaben 4: Wilster - Grafenrheinfeld

Vorhaben 5: Lauchstädt - Meitingen

Vorhaben 6: Conneforde - Cloppenburg - Westerkappeln

Vorhaben 7: Dollern - Stade - Sottrum - Wechold - Landsbergen

Vorhaben 8: Brunsbüttel - Barlt - Heide - Husum - Niebüll - Bundesgerenze DK

Vorhaben 9: Hamm/Uentrop - Kruckel

Vorhaben 10: Wolmirstedt - Helmstedt - Wahle

Vorhaben 11: Bertikow - Pasewalk

Vorhaben 12: Vieselbach - Eisenach - Mecklar

Vorhaben 13: Pulqar - Vieselbach

Vorhaben 14: Röhrsdorf - Remptendorf

Vorhaben 15: Punkt Metternich - Niederstedem

Vorhaben 16: Kriftel - Obererlenbach

Vorhaben 17: Mecklar- Grafenrheinfeld

Vorhaben 18: Redwitz - Mechlenreuth - Etzenricht - Schwandorf

Vorhaben 19: Urberach - Pfungstadt - Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden, Kriftel - Farbwerke Höchst Süd

Vorhaben 20: Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach

Vorhaben 21: Daxlanden - Bühl/Kuppenheim - Eichstetten

Vorhaben 22: Großgartach - Endersbach

Vorhaben 23: Herbertingen - Tiengen

Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen

Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen

Vorhaben 26: Bärwalde - Schmölln

Vorhaben 27: Abzweig Welsleben - Förderstedt

Vorhaben 28: Abzweig Parchim/Süd - Neuburg

Vorhaben 29: Combined Grid Solution

Vorhaben 30: Oberzier- Bundesgrenze Belgien

Vorhaben 31: Wilhelmshaven - Conneforde

Vorhaben 32: Bundesgrenze Österreich - Altheim mit Abzweig Matzenhof - Simbach, Isar - Ottenhofen

Vorhaben 33: NORD. LINK

Vorhaben 34: Emden/Ost - Conneforde/Süd

Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A

Vorhaben 36: Vöhringen - Bundesgrenze Österreich mit Abzweig Woringen - Memmingen

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2409: Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 392/1/11

... Die Energiewende muss in einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden und darf sich nicht allein auf den Stromsektor konzentrieren. Dabei bietet der Einsatz erneuerbarer Energien im Altbaubestand das größte Potenzial, die zukünftigen klimapolitischen Ziele tatsächlich zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/11




1. Hauptempfehlung

2. Hauptempfehlung

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 17

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15

Zu Artikel 1 Nummer 18

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 21

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 41

24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG

25. Zum Gesetz insgesamt

26. Zum Gesetz insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 392/11 (Beschluss)

... Die Energiewende muss in einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden und darf sich nicht allein auf den Stromsektor konzentrieren. Dabei bietet der Einsatz erneuerbarer Energien im Altbaubestand das größte Potenzial, die zukünftigen klimapolitischen Ziele tatsächlich zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG

2. Zum Gesetz insgesamt


 
 
 


Drucksache 343/11 (Beschluss)

... e) Prüfung und ggf. Umsetzung, wie mit dem KWK-Gesetz auch weitere Effizienztechnologien im Stromsektor gefördert werden können, z.B. könnten Energieversorgungsunternehmen Stromeffizienzprogramme bei ihren Endkunden durchführen (z.B. Einbau von Hocheffizienzpumpen, Austausch Nachtspeicherheizungen) und die Kosten in die KWK-Umlage einbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG

§ 12h
Speicherkataster

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

22. Zu Artikel 6 allgemein

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 276/5/11

... Die Energiewende in Deutschland weist den erneuerbaren Energien eine Schlüsselrolle zu. Es ist wichtig, die in Deutschland gesammelten Erfahrungen in diesem Bereich in den europäischen Diskussionsprozess einzubringen. Auch im europäischen Kontext wird es eine nachhaltige Energiepolitik, die ihren Namen verdient, ohne eine entscheidende Rolle der erneuerbaren Energien nicht geben. Um die Potenziale für einen nahezu vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien im EU-Stromsektor voll nutzen zu können, bedarf es einer umfassenden gemeinschaftlichen Strategie. Die bisherigen Ansätze im EU-Forschungssektor sind zu kleinteilig, um erneuerbaren Energien europaweit zum Durchbruch zu verhelfen. Hierzu soll innerhalb des EU-Rahmens eine verbindliche Strategie für die EU-weite Förderung und Stärkung erneuerbare Energien im Sinne eines Europäischen Binnenmarktes für grünen Strom erarbeitet werden.



Drucksache 143/11

... Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/11




Mitteilung

1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa

2. Etappenziele bis 2050

Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050

Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990

3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren

Tabelle

Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß

Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung

Bebaute Umwelt

Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige

Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung

4. In eine CO2-arme Zukunft investieren

Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen

Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe

Neue Arbeitsplätze

Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit

5. Die internationale Dimension

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 343/1/11

... e) Prüfung und ggf. Umsetzung, wie mit dem KWK-Gesetz auch weitere Effizienztechnologien im Stromsektor gefördert werden können, z.B. könnten Energieversorgungsunternehmen Stromeffizienzprogramme bei ihren Endkunden durchführen (z.B. Einbau von Hocheffizienzpumpen, Austausch Nachtspeicherheizungen) und die Kosten in die KWK-Umlage einbringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/11




Zum Gesetzentwurf allgemein

3 1.

3 2.

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *

§ 12h
Speicherkataster

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 39

15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:

16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:

3 17.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 39

3 18.

3 19.

20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

27. Zu Artikel 6

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 831/11

... Gas wird für den Umbau des Energiesystems von entscheidender Bedeutung sein. Die kurz- bis mittelfristige Substitution von Kohle (und Erdöl) durch Gas könnte dazu beitragen, die Emissionen mit Hilfe der vorhandenen Technologien bis mindestens 2030 oder 2035 zu senken. Wenngleich die Gasnachfrage z.B. im Wohngebäudesektor wegen einer Reihe von Energieeffizienzmaßnahmen17 bis 2030 um ein Viertel zurückgehen könnte, wird sie in anderen Sektoren wie dem Stromsektor über einen längeren Zeitraum hoch bleiben. Im Szenario "diversifizierte Versorgungstechnologien" zum Beispiel werden im Jahr 2050 ca. 800 TWh Strom in Gaskraftwerken erzeugt - etwas mehr als derzeit. Wenn sich die Technologien weiterentwickeln, könnte Gas künftig eine größere Rolle spielen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/11




1. Einleitung

2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich

Überblick über die Szenarios12

Referenzszenario

Aktuelle politische Initiativen API

Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1

Hohe Energieeffizienz

Diversifizierte Versorgungstechnologien

Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE

Verzögerte CCS-Technologie

Geringer Kernenergieanteil

Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen

3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen

3.1. Umbau des Energiesystems

a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung

b Umstieg auf erneuerbare Energien

c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle

d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen

e Die Kernenergie als wichtiger Faktor

f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe

3.2. Die Energiemärkte neu denken

a Neue Wege des Strommanagements

b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme

3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor

3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.

3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene

4. das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 341/11 (Beschluss)

... geschützten Marktsegment der Erlös der Gestehungskosten inklusive der Eigenkapitalrendite gesichert ist. Die Sicherung von Marktfähigkeiten des Biomethans außerhalb des Stromsektors ist nicht Aufgabe des EEG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/11 (Beschluss)




9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG

33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG

36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG

41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG

45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG

46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG

47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG

48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG

49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG

51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG

52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG

53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG

54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG

55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG

56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g

57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG

58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG

59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG

60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG

61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG

62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.

63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung

66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung

67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung

68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG


 
 
 


Drucksache 45/11

... Kumuliert dürften die Mitgliedstaaten ihren gesamten Verbrauch an erneuerbaren Energien mehr als verdoppeln: Anstieg von 103 Mio. t RÖE im Jahr 2005 auf 217 Mio. t RÖE im Jahr 2020 (Bruttoendenergieverbrauch). Auf den Stromsektor werden voraussichtlich 45 % des Anstiegs, auf den Wärmesektor 37 % und auf den Verkehrssektor 18 % entfallen. Die in der EU in den drei Sektoren erwarteten Entwicklungen werden in den nachstehenden Schaubildern dargestellt10. Hinter der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 348/11

... Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Energiekonzept einen kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor vor: Bis 2020 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch mindestens 35 % betragen. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung folgende Mindestanteile an: 50 % für 2030, 2040 sollen es 65 % sein und 2050 mindestens 80 %. Der im August 2010 von der Bundesregierung der Europäischen Kommission vorgelegte Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP) geht für 2020 von einem Anteil von 38,6 % aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/11




Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG-Erfahrungsbericht

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – Bisherige Entwicklung und künftige Herausforderungen

Ausbau der erneuerbaren Energien dynamisch fortsetzen

An bewährten Grundprinzipien des EEG festhalten und diese weiterentwickeln

Kosteneffizienz steigern

Basis der EEG-Finanzierung sichern

Markt-, Netz- und Systemintegration

Vereinfachung und Transparenz

Transformation des Energiesystems

Markt - und Systemintegration

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

4 Netzintegration

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Technologiespezifische Betrachtungen

Wasserkraft § 23 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG:

Deponie -, Klär- und Grubengas §§ 24, 25, 26 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Biomasse § 27 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Geothermie § 28 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Windenergie §§ 29, 30, 31 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG zur Stromerzeugung aus Windenergie auf See

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Solare Strahlungsenergie §§ 32, 33 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Ökonomische Wirkungen des EEG

Besondere Ausgleichsregelung §§ 40 ff EEG und industrieller Eigenverbrauch

5 Handlungsempfehlungen

Ökologische Wirkungen des EEG Wirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG im Hinblick auf die Auswirkungen auf Natur und Landschaft

5 Wasserkraft

5 Biomasse

Windenergie auf See

5 Solarenergie

5 Wasserkraft

5 Geothermie

5 Biomasse

Übergreifende Betrachtungen Statistik der erneuerbaren Energien

4 Handlungsempfehlungen

Bundesnetzagentur BNetzA

5 Handlungsempfehlungen

4 Clearingstelle

5 Handlungsempfehlungen


 
 
 


Drucksache 37/11

... Zu den bisher betroffenen Sektoren zählten der Stromsektor (Erzeugung und Vertrieb), der Gassektor (Vertrieb), der Erdöl- und der (Erd-)Gassektor sowie verschiedene Teile des Postsektors (insbesondere Logistik, Paketdienste und Finanzdienstleistungen).

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Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 276/4/11

... "X. Um der Schlüsselrolle erneuerbarer Energien im Rahmen einer nachhaltigen europäischen Energiepolitik gerecht zu werden und dabei deren Potenziale für einen nahezu vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien im EU-Stromsektor voll nutzen zu können, bedarf es nach Auffassung des Bundesrates einer umfassenden gemeinschaftlichen Strategie. Langfristig sollte dabei die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien innerhalb des EU-Rahmens ins Auge gefasst werden. Diese sollte auf den erfolgreichen Förderstrategien der Mitgliedstaaten aufbauen und sie weiterentwickeln.



Drucksache 738/10

... -Emissionen über den Stromsektor bannen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 774/10

... Im dritten Energiebinnenmarktpaket werden die Regulierungsbehörden aufgefordert, für Netzbetreiber sowohl kurz- als auch langfristig geeignete Tarifanreize zu schaffen, die Effizienz zu steigern, die Marktintegration und die Versorgungssicherheit zu fördern sowie die entsprechenden Forschungstätigkeiten zu unterstützen 29. Diese neue Regelung würde zwar einige innovative Aspekte der neuen Infrastrukturprojekte abdecken, sie ist jedoch dafür gedacht, wichtige technologische Veränderungen, vor allem im Stromsektor, bei den Offshore-Netzen oder den intelligenten Netzen anzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 195/2/09

... 12. Bei der Umsetzung des Klima- und Energiepakets der EU wird es aus Sicht des Bundesrates vor allem darum gehen, die entscheidende Bedeutung der Energieeffizienz noch stärker zu berücksichtigen, die wirtschaftliche Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien (neben dem Stromsektor verstärkt auch bei der Wärmeerzeugung) weiter zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die Erforschung und Erprobung innovativer und CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/2/09




Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken/Lissabon-Strategie nach 2010

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau voranbringen

EU -Sozialpolitik

EU -Gesundheitspolitik

EU -Klimapolitik

Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

2 Energieversorgungssicherheit

Stockholm -Programm

Schutz der Grundrechte

EU -Übersetzungsstrategie

EU -Finanzreform

EU -Kohäsionspolitik

Kommunale Daseinsvorsorge

Demografische Entwicklung

2 Telekommunikation

Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 195/09 (Beschluss)

... 12. Bei der Umsetzung des Klima- und Energiepakets der EU wird es aus Sicht des Bundesrates vor allem darum gehen, die entscheidende Bedeutung der Energieeffizienz noch stärker zu berücksichtigen, die wirtschaftliche Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien (neben dem Stromsektor verstärkt auch bei der Wärmeerzeugung) weiter zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die Erforschung und Erprobung innovativer und CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/09 (Beschluss)




Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken/Lissabon-Strategie nach 2010

Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau voranbringen

Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik

2 Energieversorgungssicherheit

Schutz der Grundrechte

Kommunale Daseinsvorsorge

Demografische Entwicklung

2 Telekommunikation

Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 10/08A

... ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien im Stromsektor auf mehr als 25 Prozent im Jahr 2020. Ein derart hoher Anteil von EEG-Strom hat erhebliche Rückwirkungen auf den Betrieb des Stromsystems und die Marktsituation. Die Ausschöpfung der Verordnungsermächtigung für einen optional gleitenden Anreiz eröffnet den Erneuerbaren Energien die Möglichkeit, bei begrenzten Risiken und Chancen Erfahrung auf den Strommärkten zu sammeln und bietet die Voraussetzung für neuartige Akteurswechselbeziehungen, z.B. zwischen Erneuerbare-Energie-Erzeugern, Händlern, Lastmanagementanbietern, etc. Es ist zu erwarten, dass über Preissignale der Strommärkte kostengünstige Optionen für die Systemintegration aktiviert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 102/08

... Vor diesem Hintergrund sollte die vollständige Versteigerung der Zertifikate ab 2013 für den Stromsektor und für die Abscheidung und Speicherung von CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/08




Begründung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich

3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung

4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit

5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern

6. Inkrafttreten

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 9
Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 9a
Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate

Artikel 10
Versteigerung von Zertifikaten

Artikel 10a
Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung

Artikel 10b
Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen

Artikel 11
Nationale Umsetzungsmaßnahmen

Artikel 11a
Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 14
Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen

Artikel 22
Änderungen der Anhänge

Artikel 24a
Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung

Artikel 27
Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen

Artikel 28
Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Übergangsbestimmung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten

Anhang I

Anhang II

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 9/08

... ) im Stromsektor ist und den dynamischen Ausbau Erneuerbarer Energien bewirkt. Angesichts stark gestiegener Preise für fossile Brennstoffe und mit Unterstützung von Förderprogrammen, insbesondere dem Marktanreizprogramm, ist der Anteil Erneuerbarer Energien zwar insgesamt deutlich gestiegen. Um die zeitlich ambitionierten Ziele zu erreichen, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


Drucksache 105/08

... " bei der Entwicklung der erneuerbaren Energie in Europa und spiegelt auch eine Gesamtobergrenze für den in den einzelnen Mitgliedstaaten für 2020 als Ziel festgelegten Anteil erneuerbarer Energie wider. • Wie lässt sich der grenzübergreifende Transfer erneuerbarer Energie (mit Hilfe von Herkunftsnachweisen) so verbessern, dass Mitgliedstaaten ihre Vorgaben einhalten können, etwa indem der Verbrauch an erneuerbarer Energie in einem Mitgliedstaat auf die Ziele eines anderen Mitgliedstaats angerechnet werden kann? Eine Vereinheitlichung der Herkunftsnachweise, wie es sie bereits im Stromsektor gibt, wurde ebenso geprüft wie die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs über den Stromsektor hinaus sowie verschiedene Abstufungen für die Übertragbarkeit der Herkunftsnachweise. Es wird davon ausgegangen, dass das System der Herkunftsnachweise noch erheblich verbessert und vereinheitlicht und sein Anwendungsbereich auf die großmaßstäbliche Wärme- und Kälteerzeugung ausgeweitet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 4
Nationale Aktionspläne

Artikel 5
Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 6
Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden

Artikel 7
Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister

Artikel 8
Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung

Artikel 9
Übertragung von Herkunftsnachweisen

Artikel 10
Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen

Artikel 11
Kapazitätserhöhungen

Artikel 12
Verwaltungsverfahren und Vorschriften

Artikel 13
Information und Ausbildung

Artikel 14
Zugang zum Elektrizitätsnetz

Artikel 15
Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen

Artikel 16
Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit

Artikel 17
Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt

Artikel 18
Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe

Artikel 19
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 20
Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Änderungen und Aufhebung

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang I
Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020

A. Nationale Gesamtziele

B. Richtkurs

Anhang II
Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft

Anhang III
Energiegehalt von Kraftstoffen

Anhang IV
Zertifizierung von Installateuren

Anhang V
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff

Anhang VI
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff

Anhang VII
Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt

A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

C. Methodik

D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe

E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind


 
 
 


Drucksache 102/08 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat hält ebenso die Absicht der Kommission für problematisch, bereits ab 2013 die Zertifikate für den Stromsektor vollständig zu versteigern.



Drucksache 913/08

... Die Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets wird die Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern (ÜNB/FNB) und den Energieregulierungsbehörden verbessern und es ihnen ermöglichen, die notwendigen Verbindungsleitungen auf der Grundlage eines transparenten, kohärenten 10-Jahres-Investitionsplans zu bestimmen. Im Stromsektor waren bereits gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Im Gassektor müssen die Pläne schneller umgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 102/1/08

... 13. Der Bundesrat hält ebenso die Absicht der Kommission für problematisch, bereits ab 2013 die Zertifikate für den Stromsektor vollständig zu versteigern. Da in diesem Fall auf Benchmarks für die Zuteilung vollständig verzichtet wird, entfallen Anreize für den Ersatz alter durch neue hoch moderne Kraftwerke, die mit demselben Brennstoff weiter betrieben werden sollen. Genau dies ist aber in den nächsten Jahren für viele Kraftwerke in Deutschland vorgesehen. Die vollständige Auktionierung der Zertifikate wirkt daher für diese Vorhaben als massives Investitionshindernis und verschenkt die großen CO



Drucksache 807/08

... 8. fordert die Kommission auf, für die Einhaltung der in der Europäischen Union geltenden Wettbewerbsregeln zu sorgen und sich dabei besonders auf die Untersuchung und Bekämpfung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen im Erdgas- und Stromsektor sowie bei der Ölraffinierung und dem Vertrieb an die Verbrauchsstellen zu konzentrieren;



Drucksache 675/07

... Mit der Änderung der bereits bestehenden Regelungen in Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Übertragungsnetzbetreibern im Gas- und Stromsektor, die derzeit nur auf freiwilliger Basis stattfindet, durch die Errichtung eines europäischen Netzwerkes für Übertragungsnetzbetreiber formalisiert werden. Dem Netzwerk soll dabei künftig u. a. die Kompetenz zur Verabschiedung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Finanzielle Aspekte

3.4. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbessern des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 865/06

... Im Bereich Energie sind einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft wurde ratifiziert. Im Stromsektor wurden Versorgung und Netzbetrieb entbündelt und der unabhängige Systembetreiber (ISO) und die Übertragungsgesellschaft (Transco) wurden formalrechtlich gegründet. Die Übertragung des Aktiv- und Passivvermögens zwischen ISO und Transco ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die fünfte Erweiterung

3. Der Erweiterungsprozess

3.1. Beitrittsverhandlungen

3.2. Heranführungsstrategie

4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten

5. Wichtigste Herausforderungen für 2007

5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften

5.2. Kandidatenländer

5.3. Potenzielle Kandidatenländer

6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Anhang 1
Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder

3 Einleitung

Anhang 2
Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien


 
 
 


Drucksache 427/06

... 1 Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor bis zum Jahr 2020, Stuttgart, Wuppertal, Dezember 2005 (abrufbar unter www.erneuebare-energien.de).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 14a
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 19a
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 19b
Bußgeldvorschriften

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

III. Gesetzesfolgen

1. Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

2. Finanzielle Auswirkungen

3. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Einzelerläuterungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 914/05

... 11 12 % Gesamtanteil für erneuerbare Energien, ein Anteil von 21 % im Stromsektor und ein Anteil von 5,75 % für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 914/05




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Das Potenzial der Biomasse

1.2. Kosten und Nutzen

1.3. Nutzung von Biomasse im Verkehr, zur Strom- und Wärmeerzeugung

2. Biomasse zur Wärmeerzeugung

2.1. Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung

2.2. Erneuerung bei der Fernwärme

3. Strom AUS Biomasse

4. BIOKRAFTSTOFFE

4.1. Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie

4.2. Der Fahrzeugmarkt

4.3. Ausgewogenheit zwischen Inlandserzeugung und Einfuhren

4.4. Normen

4.5. Beseitigung technischer Hemmnisse

4.6. Einsatz von Ethanol zur Senkung der Dieselnachfrage

5. QUERSCHNITTSTHEMEN

5.1. Biomasseversorgung

Gemeinsame Agrarpolitik GAP

5 Forstwirtschaft

5 Abfälle

Tierische Nebenprodukte

5 Normen

Verbesserung der Lieferkette

Einzelstaatliche Aktionspläne für Biomasse

5.2. Finanzielle Förderung der Energieerzeugung aus Biomasse durch die EU

5.3. Staatliche Beihilfen

6. Forschung

7. Schlussfolgerung

2 Anhänge


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.