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"Stromsektor"
Drucksache 383/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasse anlagen - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen -
... Bioenergie sollte hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo andere Erneuerbare nicht abrufbar sind. Dies betrifft im Stromsektor saisonale Schwankungen der Wind- und Solarenergie, im Bereich der Wärmebereitstellung vor allem Prozesswärme, zum Teil aber auch die hocheffiziente Heizwärmenutzung und im Verkehrssektor insbesondere den Schiff- und den Flugverkehr.
Drucksache 277/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase
... \-Energien\-Gesetz als zentrale Säule für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor in Kraft. In der Folge wurde bis zum Jahr 2019 eine Verzehnfachung der installierten Leistung im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und ein bundesweiter bilanzieller Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Höhe von 42,3 Prozent erreicht.
Anlage Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase
Drucksache 51/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... -Einsparpotentiale zu geringen volkswirtschaftlichen Kosten. Die KWK bietet zudem die Möglichkeit zur Einbindung innovativer Technologien, wie der Brennstoffzelle, des Einsatzes von Wasserstoff sowie der Nutzung regenerativ erzeugter Wärme. KWK erlaubt den technologieoffenen Einsatz und schafft in Verbindung mit Wärmenetzen und Wärmespeichern eine zukunftsfähige Infrastruktur. Für die Energiewende ist es insgesamt von entscheidender Bedeutung, dass das Thema Energie nicht auf den Stromsektor reduziert wird. Erforderlich ist eine ganzheitliche Betrachtung, bei der die Wärme und die industrielle Abwärme einbezogen werden. Festzustellen ist, dass die grundsätzlich guten Ansätze in der Ausgestaltung der Förderinstrumente und das dafür vorgesehene jährliche Fördervolumen im KWKG (§ 29 Absatz 1) keine ausreichenden Neubauanreize für KWK-Anlagen setzen können. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die erforderlichen Investitionen zum Ausbau der KWK und Fernwärme ist ein jährliches Fördervolumen von mindestens 2 Milliarden Euro erforderlich.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 allgemein
10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG
11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG
12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG
13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG
14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG
15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG
16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG
17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG
18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG
19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG
20. Zu Artikel 1 § 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG
22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG
23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG
24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG
25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG
26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG
28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.
29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG
30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG
31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG
32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG
33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG
34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG
35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG
36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG
37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG
38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG
39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG
40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG
41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG
42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG
43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017
‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
Zu Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 28/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal - COM(2020) 21 final
... Investitionen in die Modernisierung des Stromsektors und der Energiesysteme im weiteren Sinne fördern und so für eine bessere Energieeffizienz in zehn einkommensschwächeren Mitgliedstaaten sorgen. Darüber hinaus kann er zur Weiterbildung und Umschulung der betroffenen Menschen beitragen.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals
Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa
2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG
3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN
Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen
3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen
3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU
3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute
4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN
4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken
4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor
4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen
4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren
4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude
4.3.3. Beihilfen für Fernwärme
4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken
4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft
5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte
5.1.1. Behörden unterstützen
5.1.2. Projektträger unterstützen
5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit
6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang
6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang
6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU
6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor
6.4. Technische Hilfe und Beratung
7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... ee) Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele und ein wesentlicher Baustein des notwendigen Strukturwandels ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien. Zur Umsetzung der Vorschläge der KWSB und zur Sicherstellung der Zielerreichung im Stromsektor im Jahr 2030 ist daher ein Ausbauziel für erneuerbare Energien von mindestens 65 Prozent bis 2030 gesetzlich festzusetzen. Aus den Empfehlungen der KWSB und den notwendigen Zielsetzungen ergeben sich - neben weiteren im Rahmen anderer Gesetzgebungsverfahren aufzugreifenden Gesetzesänderungen - folgende Änderungen im
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein*
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
14. Zu Artikel 1 allgemein
15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG
16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG
§ 39a Entschädigung
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG
20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG
21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG
22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG
23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG
24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG
25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG
27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG
28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG
29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29
Zu Artikel 1
31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG
32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG
33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG
34. Zu Artikel 1 § 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG
36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG
37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG
38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG
39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG
40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG
41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *
42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG
43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:
44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG
45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG
46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.
48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG
49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG
50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *
51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG
52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG
53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG
54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG
55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG
56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG
57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG
58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG
59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG
60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG
61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG
62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *
63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG
64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *
65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG
66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG
67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG
68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67
Zu Artikel 6 Nummer 8
69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68
Zu Artikel 6 Nummer 8
70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG
71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG
72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71
Zu Artikel 6 Nummer 14
73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG
74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG
75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG
76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG
77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG
78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG
79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG
80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG
81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017
‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
Zu Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *
‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 277/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für einen zielorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen adäquaten Rahmen für den Übergang in die Post-EEG-Phase
... Am 01.04.2000 trat das so gennannte Erneuerbare-Energien-Gesetz als zentrale Säule für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor in Kraft. In der Folge wurde bis zum Jahr 2019 eine Verzehnfachung der installierten Leistung im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und ein bundesweiter bilanzieller Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Höhe von 42,3 Prozent erreicht.
Drucksache 383/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasse anlagen
... Bioenergie sollte hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo andere Erneuerbare nicht abrufbar sind. Dies betrifft im Stromsektor saisonale Schwankungen der Wind- und Solarenergie, im Bereich der Wärmebereitstellung vor allem Prozesswärme, zum Teil aber auch die hocheffiziente Heizwärmenutzung und im Verkehrssektor insbesondere den Schiff- und den Flugverkehr.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen
Drucksache 346/19
Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht
... Diese Anforderung stellt sicher, dass nicht ein und derselbe erneuerbare Strom mehrfach in unterschiedlichen Sektoren auf Vorgaben zur THG-Minderung angerechnet wird. Der EEG-geförderte Strom wird (bislang ausschließlich) zur Erreichung der Ziele im Stromsektor angerechnet.
Drucksache 450/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Die Bundesregierung hat im Zuge des Dialogs Gas 2030 angekündigt, einen Marktrahmen für Wasserstoff zu schaffen. Allerdings ist derzeit unklar, was genau mit dem Marktrahmen bzw. einem rechtsverbindlichen Investitionsrahmen gemeint ist. Es sollte jedoch keine Fokussierung auf die Unterstützung im Rahmen der "Reallabore der Energiewende" erfolgen, sondern vielmehr ein Rahmen für alle PtX-Anwendungen eingefordert werden. Zumal die Reallabore der Energiewende nicht nur auf Wasserstofftechnologien abzielen, sondern derzeit gleichermaßen auf großskalige Energiespeicher im Stromsektor sowie auf energieoptimierte Quartiere.
1. Zu Nummer 2 Satz 2
2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:
3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4
4. Zu Nummer 4 Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3
8. Zu Nummer 4 Buchstabe e
9. Zu Nummer 4 Buchstabe e
10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:
11. Zu Nummer 4 Buchstabe h
12. Zu Nummer 4 Buchstabe j
13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:
14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil
Drucksache 346/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht
... Diese Anforderung stellt sicher, dass nicht ein und derselbe erneuerbare Strom mehrfach in unterschiedlichen Sektoren auf Vorgaben zur THG-Minderung angerechnet wird. Der EEG-geförderte Strom wird (bislang ausschließlich) zur Erreichung der Ziele im Stromsektor angerechnet.
Anlage Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht
Zu c:
Zu d:
Zu e:
Zu f:
Zu g:
Drucksache 47/3/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... -Mindestpreis im Stromsektor ist nicht Gegenstand der Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" und damit der aktuellen politischen Debatte.
1. Zu Nummer 3
2. Zu Nummer 5
3. Zu Nummer 5 Satz 1*
4. Zu Nummer 9, 10 und 11 - neu -
Drucksache 281/19
Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EGG
... Biomasseanlagen lieferten im Jahr 2017 23,6 Prozent des erneuerbaren Stroms in Deutschland entsprechend 8,5 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Im Jahr 2018 hatte die Biomasse einen Anteil von 53 Prozent an der gesamten Energiebereitstellung (Strom, Wärme und Verkehr) aus Erneuerbaren Energien in Deutschland. Diese Zahlen belegen die wichtige Funktion der Bioenergie im bestehenden Energiemix: Für das Gelingen der Energiewende im Stromsektor ist die Bioenergie als Flexibilitätsoption zum Ausgleich der fluktuierenden Wind- und Sonnenenergie notwendig. Im Wärmemarkt erfüllt die Bioenergie bis zum Erreichen eines weitestgehend sanierten Gebäudebestandes und den dann möglichen niederkalorischen Wärmeversorgungssystemen eine unverzichtbare Brückenfunktion. Sektorenübergreifend ist Biomasse der wichtigste erneuerbare Energieträger. Mittel- und langfristig hat die Bioenergie vor allem für den Verkehrssektor sowie für die Bereitstellung von Wärme für den schwer dämmbaren (Altbau) Gebäudebestand einzige Dekarbonisierungs-Möglichkeit eine große Relevanz. Auch für hochkalorische industrielle Prozesse ist sie von Bedeutung.
Drucksache 23/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten
... Zudem ist festzustellen, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK deutlich voranzubringen. Dies ist anhand einzelner genehmigungsreifer KWK-Projekte erkennbar. Diese können häufig aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt und vorhandene Genehmigungen nicht in Anspruch genommen werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten
Drucksache 305/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten - Antrag des Freistaats Thüringen -
... Festzustellen ist, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele deutlich voranzubringen. Häufig können einzelne genehmigungsreife KWK-Projekte aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert. Vor diesem Hintergrund gilt es, in einem zweiten Schritt, insbesondere auch unter Einbeziehung der Evaluierung der Entwicklung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland gemäß § 34 KWKG das KWKG umfassend zu novellieren. Zudem wird eine Neuregelung des Anlagenbegriffs hinsichtlich der erforderlichen Planungs- und Investitionssicherheit von Modernisierungs- und Neubauprojekten im beihilferechtlich zulässigen Rahmen als erforderlich angesehen.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
2. Zu Nummer 1
3. Zu Nummer 2
4. Zu Nummer 3 - neu - und 4 - neu -*
Drucksache 23/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten - Antrag der Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz -
... Zudem ist festzustellen, dass die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene insgesamt nicht ausreichen, um den erforderlichen Ausbau der industriellen und öffentlichen KWK deutlich voranzubringen. Dies ist anhand einzelner genehmigungsreifer KWK-Projekte erkennbar. Diese können häufig aufgrund der fehlenden wirtschaftlichen Grundlage nicht weiterverfolgt und vorhandene Genehmigungen nicht in Anspruch genommen werden. Folglich wird in hocheffiziente KWK-Anlagen, die die dringend benötigten gesicherten Leistungen im Stromsektor zur Verfügung stellen können, nicht in ausreichendem Maße investiert.
1. Zu Nummer 2 und 3 Satz 2 - neu - sowie Nummer 4, 5 und 6 - neu -
2. Zu Nummer 4 - neu -*
Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland eine umfassende Defossilierung aller Sektoren notwendig ist. Neben Energiesparen, der Steigerung der Energieeffizienz ("efficiency first") und einer direkten Nutzung von erneuerbaren Energien ist hierfür auch eine stärkere Sektorkopplung erforderlich, mithin die Verknüpfung des Stromsektors mit den Wärme-, Verkehrs- und Industriesektoren.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017
6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017
8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017
10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017
11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017
20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017
21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017
22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017
23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017
24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017
25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG
28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG
29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG
32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG
33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG
34. Zu Artikel 19
Drucksache 189/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final, Ratsdok. 15120/16
... -Emissionen im Verkehrssektor nicht wie zum Beispiel im Stromsektor gesunken sind. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu überprüfen, inwieweit eine ambitioniertere Zielsetzung für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor zur ressourcen- und kosteneffizienten Erreichung der Klimaschutzziele beitragen kann, ohne dass dies zu einer disproportionalen Verteuerung von Kraftstoffen und damit zu sozialen Disparitäten in der Mobilität führt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 809/16(B), Ziffer 6).
Drucksache 4/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG - COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... 3. Er begrüßt die europäische Zielsetzung, die Stabilität des europäischen Stromnetzes insgesamt zu sichern und die grenzüberschreitende Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein gemeinsamer Ansatz für Risikoermittlung und -bewertung ist ein wichtiger Schritt, die grenzüberschreitende Kooperation auf Seiten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Risikovorsorge im Stromsektor zu erhöhen.
Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... /EG /EG (die "Richtlinie über die Versorgungssicherheit") ersetzen, die einen sehr breit angelegten Rahmen von Zielen enthält, die die Mitgliedstaaten im Bereich der Versorgungssicherheit erreichen sollten, aber sich in der Praxis als wenig zielführend erwiesen hat. Die Richtlinie wird daher aufgehoben, ebenso wie einige Bestimmungen des derzeitigen dritten Energiepakets zur Versorgungssicherheit, insbesondere Artikel 4 (Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Versorgungssicherheit mittels nationaler Berichte zu beobachten) und Artikel 42 (Möglichkeit der Mitgliedstaaten, im Falle plötzlicher Krisen im Stromsektor Schutzmaßnahmen zu treffen) der Elektrizitätsrichtlinie5.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2. Wer ist auf welche Weise betroffen?
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstige Elemente
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zuständige Behörde
Kapitel II Risikobewertung
Artikel 4 Bewertung der Versorgungssicherheit
Artikel 5 Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 6 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene
Artikel 7 Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene
Artikel 8 Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Artikel 9 Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz
Kapitel III Risikovorsorgeplan
Artikel 10 Erstellung der Risikovorsorgepläne
Artikel 11 Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen
Artikel 12 Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen
Kapitel IV Bewältigung von Stromversorgungskrisen
Artikel 13 Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise
Artikel 14 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 15 Einhaltung von Marktvorschriften
Kapitel V Bewertung und Überwachung
Artikel 16 Nachträgliche Analyse
Artikel 17 Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 18 Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft
Artikel 19 Befugnisübertragung
Artikel 20 Aufhebung
Artikel 21 Inkrafttreten
ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG
Anhang Muster für den Risikovorsorgeplan
Allgemeine Informationen
1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN
2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE
3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE
3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen
3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen
4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM
5. Konsultation der Interessenträger
6. NOTFALLTESTS
Drucksache 4/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG - COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... 3. Der Bundesrat begrüßt die europäische Zielsetzung, die Stabilität des europäischen Stromnetzes insgesamt zu sichern und die grenzüberschreitende Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein gemeinsamer Ansatz für Risikoermittlung und -bewertung ist ein wichtiger Schritt, die grenzüberschreitende Kooperation auf Seiten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Risikovorsorge im Stromsektor zu erhöhen.
Drucksache 73/4/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... Aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor ist eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 189/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final; Ratsdok. 15120/16
... -Emissionen im Verkehrssektor nicht wie zum Beispiel im Stromsektor gesunken sind. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zu überprüfen, inwieweit eine ambitioniertere Zielsetzung für den Anteil erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Elektrizität aus erneuerbaren Quellen im Verkehrssektor zur ressourcen- und kosteneffizienten Erreichung der Klimaschutzziele beitragen kann, ohne dass dies zu einer disproportionalen Verteuerung von Kraftstoffen und damit zu sozialen Disparitäten in der Mobilität führt. Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 31. März 2017 (BR-Drucksache 809/16(B), Ziffer 6).
Drucksache 73/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... Aufgrund einiger Fehlentwicklungen im Stromsektor ist eine langfristige Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte grundsätzlich sachgerecht. Um zu verhindern, dass sich daraus eine Schwächung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb ergeben kann, sollten die Auswirkungen auf den Schienenverkehr genau evaluiert und resultierende Nachteile gegebenenfalls vollständig kompensiert werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d - neu - § 24 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 4, Satz 6 - neu - EnWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - und Artikel 3a - neu - § 54 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 - neu - EnWG und § 9 Absatz 4 ARegV
Artikel 3a Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 326/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts - COM(2015) 340 final
... Minderungsbeitrag des Stromsektors und Netzausbau auf wesentliche Inhalte verständigt hat.
Drucksache 542/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz)
... Im Sinne der Integration der Erneuerbaren Energien und der Akzeptanz der Energiewende im Stromsektor sollte ein europarechtskonformes Modell zur direkten Vermarktung von regional erzeugtem Ökostrom entwickelt und umgesetzt werden, das auch EEG-geförderten Strom einschließen kann.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein:
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG
24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014
'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV
26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG
27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG
Drucksache 326/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts - COM(2015) 340 final
... Minderungsbeitrag des Stromsektors und Netzausbau auf wesentliche Inhalte verständigt hat.
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... - Ein zukunftsorientierter Ansatz für die Kohlenstoffabtrennung und -speicherung (CCS) und die Kohlenstoffabtrennung und -nutzung (CCU) im Stromsektor und in der Industrie, der für das kosteneffiziente Erreichen der Klimaziele von 2050 kritische Bedeutung hat. Dies erfordert einen grundlegenden politischen Rahmen, einschließlich der Reform des
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 607/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung
... -Äquivalenten bis 2020 könnte daher höher ausfallen als erwartet. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass es noch weitreichenderer Anstrengungen insbesondere im Stromsektor bedarf, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, ein aussagekräftiges Monitoring zur Identifizierung der tatsächlichen Reduktionslücken und deren Ursachen sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu erstellen.
Zur Vorlage insgesamt
Zum Sektor Energiewirtschaft
Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz
Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich
Zum Sektor Verkehr
Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft
Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit
Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes
Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen
Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... -Preis für große Industrieanlagen, den Stromsektor und die Luftfahrt ermittelt. Mehr als 10 000 Anlagen und nahezu 50 % aller THG-Emissionen in der EU sind in das System einbezogen. Mit diesem einheitlichen Preis wird sichergestellt, dass die Klimaziele kostenwirksam erreicht werden und für die Unternehmen in der gesamten EU die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Der CO
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 148/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Forderung gesetzgeberischer Initiativen betreffend die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland
... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass im Stromsektor eine nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland dazu beitragen muss, die Netzstabilität zu erhöhen, das Volumen notwendiger Netzausbauten zu reduzieren, den Ressourcenverbrauch der konventionellen Energieerzeugung zu verringern und Einsparungspotentiale bei den Energiekosten der unterschiedlichen Verbrauchergruppen zu erschließen.
Drucksache 819/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... /EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55 - Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) verpflichtet die nationalen Übertragungsnetzbetreiber zur Vorlage und Umsetzung eines zehnjährigen Netzentwicklungsplans, der insbesondere den erforderlichen Investitionsbedarf in Zusammenhang mit der Übertragungsinfrastruktur enthält. Mit der Verordnung (EG) Nummer 714/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 1228/2003 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15) sollen die Bedingungen für den grenzüberschreitenden Handel und die grenzüberschreitende Stromversorgung von Endkunden weiter verbessert werden, um einen gut funktionierenden, effizienten und offenen Elektrizitätsbinnenmarkt zu gewährleisten. Im Jahr 2010 legte die ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) einen Ausbauplan für das Stromnetz Europas vor. Danach verteilen sich die 42.100 neu benötigten Leitungskilometer schwerpunktmäßig unter anderem auf Nord-Süd-Verbindungen in Deutschland sowie auch Deutschland betreffende Netzverstärkungen rund um die Nordsee zum Anschluss der entstehenden Offshore-Windparks. In einem Bericht an den Energieministerrat vom Juni 2011 (Dokument Nr. SEK(2011) 755) schätzt die Europäische Kommission den Gesamtinvestitionsbedarf für Höchstspannungsstromübertragungsnetze von europäischer Bedeutung bis 2020 auf circa 140 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg des Investitionsbedarfs im Stromsektor für den Zeitraum 2011 bis 2020 um bis zu 100 Prozent. Diese Herausforderung und Dringlichkeit in Bezug auf die Investitionen ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Energieinfrastruktur Voraussetzung für das Erreichen der Energie- und Klimaziele bis 2020 sowie der längerfristigen Klimaziele ist. Derzeit wird eine neue Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1346/2006/EG (TEN-E) verhandelt, die die grenzüberschreitende Verbindung der Elektrizitätsnetze der Mitgliedstaaten verbessern soll, damit die zentralen energiepolitischen Ziele der Europäischen Union - Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit - erreicht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)
§ 1 Gegenstand des Bundesbedarfsplans
§ 2 Gekennzeichnete Vorhaben
§ 3 Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
§ 4 Rechtsschutz
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan
3 Kennzeichnung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
Artikel 4 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Ermittlung des Netzausbaubedarfs
3. Erlass des Bundesbedarfsplans
4. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Folgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Alternativenprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zur Anlage
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
Vorhaben 1: Emden/Borßum - Osterath
Vorhaben 2: Osterath - Philippsburq Ultranet
Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach
Vorhaben 4: Wilster - Grafenrheinfeld
Vorhaben 5: Lauchstädt - Meitingen
Vorhaben 6: Conneforde - Cloppenburg - Westerkappeln
Vorhaben 7: Dollern - Stade - Sottrum - Wechold - Landsbergen
Vorhaben 8: Brunsbüttel - Barlt - Heide - Husum - Niebüll - Bundesgerenze DK
Vorhaben 9: Hamm/Uentrop - Kruckel
Vorhaben 10: Wolmirstedt - Helmstedt - Wahle
Vorhaben 11: Bertikow - Pasewalk
Vorhaben 12: Vieselbach - Eisenach - Mecklar
Vorhaben 13: Pulqar - Vieselbach
Vorhaben 14: Röhrsdorf - Remptendorf
Vorhaben 15: Punkt Metternich - Niederstedem
Vorhaben 16: Kriftel - Obererlenbach
Vorhaben 17: Mecklar- Grafenrheinfeld
Vorhaben 18: Redwitz - Mechlenreuth - Etzenricht - Schwandorf
Vorhaben 19: Urberach - Pfungstadt - Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden, Kriftel - Farbwerke Höchst Süd
Vorhaben 20: Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach
Vorhaben 21: Daxlanden - Bühl/Kuppenheim - Eichstetten
Vorhaben 22: Großgartach - Endersbach
Vorhaben 23: Herbertingen - Tiengen
Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen
Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen
Vorhaben 26: Bärwalde - Schmölln
Vorhaben 27: Abzweig Welsleben - Förderstedt
Vorhaben 28: Abzweig Parchim/Süd - Neuburg
Vorhaben 29: Combined Grid Solution
Vorhaben 30: Oberzier- Bundesgrenze Belgien
Vorhaben 31: Wilhelmshaven - Conneforde
Vorhaben 32: Bundesgrenze Österreich - Altheim mit Abzweig Matzenhof - Simbach, Isar - Ottenhofen
Vorhaben 33: NORD. LINK
Vorhaben 34: Emden/Ost - Conneforde/Süd
Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A
Vorhaben 36: Vöhringen - Bundesgrenze Österreich mit Abzweig Woringen - Memmingen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2409: Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 392/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... Die Energiewende muss in einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden und darf sich nicht allein auf den Stromsektor konzentrieren. Dabei bietet der Einsatz erneuerbarer Energien im Altbaubestand das größte Potenzial, die zukünftigen klimapolitischen Ziele tatsächlich zu erreichen.
1. Hauptempfehlung
2. Hauptempfehlung
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 7
9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 17
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 7
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15
Zu Artikel 1 Nummer 18
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 20
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 20
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 21
23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 41
24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG
25. Zum Gesetz insgesamt
26. Zum Gesetz insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 392/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... Die Energiewende muss in einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden und darf sich nicht allein auf den Stromsektor konzentrieren. Dabei bietet der Einsatz erneuerbarer Energien im Altbaubestand das größte Potenzial, die zukünftigen klimapolitischen Ziele tatsächlich zu erreichen.
1. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG
2. Zum Gesetz insgesamt
Drucksache 343/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... e) Prüfung und ggf. Umsetzung, wie mit dem KWK-Gesetz auch weitere Effizienztechnologien im Stromsektor gefördert werden können, z.B. könnten Energieversorgungsunternehmen Stromeffizienzprogramme bei ihren Endkunden durchführen (z.B. Einbau von Hocheffizienzpumpen, Austausch Nachtspeicherheizungen) und die Kosten in die KWK-Umlage einbringen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG
§ 12h Speicherkataster
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
22. Zu Artikel 6 allgemein
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 276/5/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz -
... Die Energiewende in Deutschland weist den erneuerbaren Energien eine Schlüsselrolle zu. Es ist wichtig, die in Deutschland gesammelten Erfahrungen in diesem Bereich in den europäischen Diskussionsprozess einzubringen. Auch im europäischen Kontext wird es eine nachhaltige Energiepolitik, die ihren Namen verdient, ohne eine entscheidende Rolle der erneuerbaren Energien nicht geben. Um die Potenziale für einen nahezu vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien im EU-Stromsektor voll nutzen zu können, bedarf es einer umfassenden gemeinschaftlichen Strategie. Die bisherigen Ansätze im EU-Forschungssektor sind zu kleinteilig, um erneuerbaren Energien europaweit zum Durchbruch zu verhelfen. Hierzu soll innerhalb des EU-Rahmens eine verbindliche Strategie für die EU-weite Förderung und Stärkung erneuerbare Energien im Sinne eines Europäischen Binnenmarktes für grünen Strom erarbeitet werden.
Drucksache 143/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO
Mitteilung
1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa
2. Etappenziele bis 2050
Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050
Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990
3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren
Tabelle
Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß
Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung
Bebaute Umwelt
Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige
Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung
4. In eine CO2-arme Zukunft investieren
Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen
Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe
Neue Arbeitsplätze
Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit
5. Die internationale Dimension
6. Fazit
Drucksache 343/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... e) Prüfung und ggf. Umsetzung, wie mit dem KWK-Gesetz auch weitere Effizienztechnologien im Stromsektor gefördert werden können, z.B. könnten Energieversorgungsunternehmen Stromeffizienzprogramme bei ihren Endkunden durchführen (z.B. Einbau von Hocheffizienzpumpen, Austausch Nachtspeicherheizungen) und die Kosten in die KWK-Umlage einbringen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3 1.
3 2.
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *
§ 12h Speicherkataster
7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
Zu Artikel 1 Nummer 39
15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:
16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:
3 17.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 39
3 18.
3 19.
20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
27. Zu Artikel 6
28. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... Gas wird für den Umbau des Energiesystems von entscheidender Bedeutung sein. Die kurz- bis mittelfristige Substitution von Kohle (und Erdöl) durch Gas könnte dazu beitragen, die Emissionen mit Hilfe der vorhandenen Technologien bis mindestens 2030 oder 2035 zu senken. Wenngleich die Gasnachfrage z.B. im Wohngebäudesektor wegen einer Reihe von Energieeffizienzmaßnahmen17 bis 2030 um ein Viertel zurückgehen könnte, wird sie in anderen Sektoren wie dem Stromsektor über einen längeren Zeitraum hoch bleiben. Im Szenario "diversifizierte Versorgungstechnologien" zum Beispiel werden im Jahr 2050 ca. 800 TWh Strom in Gaskraftwerken erzeugt - etwas mehr als derzeit. Wenn sich die Technologien weiterentwickeln, könnte Gas künftig eine größere Rolle spielen.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 341/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... geschützten Marktsegment der Erlös der Gestehungskosten inklusive der Eigenkapitalrendite gesichert ist. Die Sicherung von Marktfähigkeiten des Biomethans außerhalb des Stromsektors ist nicht Aufgabe des EEG.
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG
16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG
21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG
22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG
23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG
26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG
27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG
28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG
29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG
30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG
32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG
33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG
34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG
35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG
36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG
37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -
38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG
39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG
40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG
41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG
42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG
43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG
44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG
45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG
46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG
47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG
48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG
49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -
50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG
51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG
52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG
53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG
54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG
55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG
56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g
57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG
58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG
59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG
60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG
61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG
62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.
63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung
65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung
66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung
67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung
68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG
Drucksache 45/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 KOM (2011) 31 endg.
... Kumuliert dürften die Mitgliedstaaten ihren gesamten Verbrauch an erneuerbaren Energien mehr als verdoppeln: Anstieg von 103 Mio. t RÖE im Jahr 2005 auf 217 Mio. t RÖE im Jahr 2020 (Bruttoendenergieverbrauch). Auf den Stromsektor werden voraussichtlich 45 % des Anstiegs, auf den Wärmesektor 37 % und auf den Verkehrssektor 18 % entfallen. Die in der EU in den drei Sektoren erwarteten Entwicklungen werden in den nachstehenden Schaubildern dargestellt10. Hinter der
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erreichen des 20 %-Ziels
....mehr Strom....
Wärme - und Kältesektor.
....sowie Verkehr....
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
4 Wärmesektor.
4. Schlussfolgerung
Drucksache 348/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare -Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht)
... Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Energiekonzept einen kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor vor: Bis 2020 soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch mindestens 35 % betragen. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung folgende Mindestanteile an: 50 % für 2030, 2040 sollen es 65 % sein und 2050 mindestens 80 %. Der im August 2010 von der Bundesregierung der Europäischen Kommission vorgelegte Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energie (NREAP) geht für 2020 von einem Anteil von 38,6 % aus.
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Zu den bisher betroffenen Sektoren zählten der Stromsektor (Erzeugung und Vertrieb), der Gassektor (Vertrieb), der Erdöl- und der (Erd-)Gassektor sowie verschiedene Teile des Postsektors (insbesondere Logistik, Paketdienste und Finanzdienstleistungen).
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 276/4/11
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz -
... "X. Um der Schlüsselrolle erneuerbarer Energien im Rahmen einer nachhaltigen europäischen Energiepolitik gerecht zu werden und dabei deren Potenziale für einen nahezu vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energien im EU-Stromsektor voll nutzen zu können, bedarf es nach Auffassung des Bundesrates einer umfassenden gemeinschaftlichen Strategie. Langfristig sollte dabei die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für erneuerbare Energien innerhalb des EU-Rahmens ins Auge gefasst werden. Diese sollte auf den erfolgreichen Förderstrategien der Mitgliedstaaten aufbauen und sie weiterentwickeln.
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... -Emissionen über den Stromsektor bannen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Im dritten Energiebinnenmarktpaket werden die Regulierungsbehörden aufgefordert, für Netzbetreiber sowohl kurz- als auch langfristig geeignete Tarifanreize zu schaffen, die Effizienz zu steigern, die Marktintegration und die Versorgungssicherheit zu fördern sowie die entsprechenden Forschungstätigkeiten zu unterstützen 29. Diese neue Regelung würde zwar einige innovative Aspekte der neuen Infrastrukturprojekte abdecken, sie ist jedoch dafür gedacht, wichtige technologische Veränderungen, vor allem im Stromsektor, bei den Offshore-Netzen oder den intelligenten Netzen anzugehen.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 195/2/09
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Saarland
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... 12. Bei der Umsetzung des Klima- und Energiepakets der EU wird es aus Sicht des Bundesrates vor allem darum gehen, die entscheidende Bedeutung der Energieeffizienz noch stärker zu berücksichtigen, die wirtschaftliche Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien (neben dem Stromsektor verstärkt auch bei der Wärmeerzeugung) weiter zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die Erforschung und Erprobung innovativer und CO
Drucksache 195/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2010 KOM (2009) 73 endg.; Ratsdok. 6852/09
... 12. Bei der Umsetzung des Klima- und Energiepakets der EU wird es aus Sicht des Bundesrates vor allem darum gehen, die entscheidende Bedeutung der Energieeffizienz noch stärker zu berücksichtigen, die wirtschaftliche Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien (neben dem Stromsektor verstärkt auch bei der Wärmeerzeugung) weiter zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für die Erforschung und Erprobung innovativer und CO
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien im Stromsektor auf mehr als 25 Prozent im Jahr 2020. Ein derart hoher Anteil von EEG-Strom hat erhebliche Rückwirkungen auf den Betrieb des Stromsystems und die Marktsituation. Die Ausschöpfung der Verordnungsermächtigung für einen optional gleitenden Anreiz eröffnet den Erneuerbaren Energien die Möglichkeit, bei begrenzten Risiken und Chancen Erfahrung auf den Strommärkten zu sammeln und bietet die Voraussetzung für neuartige Akteurswechselbeziehungen, z.B. zwischen Erneuerbare-Energie-Erzeugern, Händlern, Lastmanagementanbietern, etc. Es ist zu erwarten, dass über Preissignale der Strommärkte kostengünstige Optionen für die Systemintegration aktiviert werden können.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 102/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... Vor diesem Hintergrund sollte die vollständige Versteigerung der Zertifikate ab 2013 für den Stromsektor und für die Abscheidung und Speicherung von CO
Begründung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung
4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit
5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern
6. Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG
Artikel 9 Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 9a Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 10 Versteigerung von Zertifikaten
Artikel 10a Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung
Artikel 10b Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen
Artikel 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
Artikel 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
Artikel 22 Änderungen der Anhänge
Artikel 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
Artikel 27 Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
Artikel 28 Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Übergangsbestimmung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Finanzbogen
Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... ) im Stromsektor ist und den dynamischen Ausbau Erneuerbarer Energien bewirkt. Angesichts stark gestiegener Preise für fossile Brennstoffe und mit Unterstützung von Förderprogrammen, insbesondere dem Marktanreizprogramm, ist der Anteil Erneuerbarer Energien zwar insgesamt deutlich gestiegen. Um die zeitlich ambitionierten Ziele zu erreichen, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zur Nutzungspflicht
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen
I. Solare Strahlungsenergie
II. Biomasse
III. Geothermie und Umweltwärme
IV. Kraft-Wärme-Kopplung
V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a Überblick
b Preiswirkungen
c Beschäftigungsimpulse
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Private
a Überblick
b Investitionskosten 6
c Investitionsvolumen
d Amortisation
e Nachweiskosten
4. Kosten für die Wirtschaft
5. Bürokratiekosten
a Überblick
b Informationspflicht nach §§ 9 und 10
c Alternativenprüfung
d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10
e Weitere Kosten
f Überprüfung
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Teil 1 . Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Teil 2 . Nutzung Erneuerbarer Energien
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Teil 3 . Finanzielle Förderung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Teil 4 . Schlussbestimmungen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zur Anlage zu §§ 3 und 7
Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... " bei der Entwicklung der erneuerbaren Energie in Europa und spiegelt auch eine Gesamtobergrenze für den in den einzelnen Mitgliedstaaten für 2020 als Ziel festgelegten Anteil erneuerbarer Energie wider. • Wie lässt sich der grenzübergreifende Transfer erneuerbarer Energie (mit Hilfe von Herkunftsnachweisen) so verbessern, dass Mitgliedstaaten ihre Vorgaben einhalten können, etwa indem der Verbrauch an erneuerbarer Energie in einem Mitgliedstaat auf die Ziele eines anderen Mitgliedstaats angerechnet werden kann? Eine Vereinheitlichung der Herkunftsnachweise, wie es sie bereits im Stromsektor gibt, wurde ebenso geprüft wie die Ausweitung ihres Anwendungsbereichs über den Stromsektor hinaus sowie verschiedene Abstufungen für die Übertragbarkeit der Herkunftsnachweise. Es wird davon ausgegangen, dass das System der Herkunftsnachweise noch erheblich verbessert und vereinheitlicht und sein Anwendungsbereich auf die großmaßstäbliche Wärme- und Kälteerzeugung ausgeweitet werden kann.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
Artikel 7 Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister
Artikel 8 Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung
Artikel 9 Übertragung von Herkunftsnachweisen
Artikel 10 Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen
Artikel 11 Kapazitätserhöhungen
Artikel 12 Verwaltungsverfahren und Vorschriften
Artikel 13 Information und Ausbildung
Artikel 14 Zugang zum Elektrizitätsnetz
Artikel 15 Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen
Artikel 16 Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit
Artikel 17 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 18 Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe
Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderungen und Aufhebung
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
B. Richtkurs
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff
Anhang VI Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff
Anhang VII Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
C. Methodik
D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind
Drucksache 102/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... 9. Der Bundesrat hält ebenso die Absicht der Kommission für problematisch, bereits ab 2013 die Zertifikate für den Stromsektor vollständig zu versteigern.
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Die Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets wird die Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern (ÜNB/FNB) und den Energieregulierungsbehörden verbessern und es ihnen ermöglichen, die notwendigen Verbindungsleitungen auf der Grundlage eines transparenten, kohärenten 10-Jahres-Investitionsplans zu bestimmen. Im Stromsektor waren bereits gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Im Gassektor müssen die Pläne schneller umgesetzt werden.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 102/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... 13. Der Bundesrat hält ebenso die Absicht der Kommission für problematisch, bereits ab 2013 die Zertifikate für den Stromsektor vollständig zu versteigern. Da in diesem Fall auf Benchmarks für die Zuteilung vollständig verzichtet wird, entfallen Anreize für den Ersatz alter durch neue hoch moderne Kraftwerke, die mit demselben Brennstoff weiter betrieben werden sollen. Genau dies ist aber in den nächsten Jahren für viele Kraftwerke in Deutschland vorgesehen. Die vollständige Auktionierung der Zertifikate wirkt daher für diese Vorhaben als massives Investitionshindernis und verschenkt die großen CO
Drucksache 807/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zur Steuerung der Energiepreisentwicklung
... 8. fordert die Kommission auf, für die Einhaltung der in der Europäischen Union geltenden Wettbewerbsregeln zu sorgen und sich dabei besonders auf die Untersuchung und Bekämpfung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen im Erdgas- und Stromsektor sowie bei der Ölraffinierung und dem Vertrieb an die Verbrauchsstellen zu konzentrieren;
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... Mit der Änderung der bereits bestehenden Regelungen in Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 soll die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Übertragungsnetzbetreibern im Gas- und Stromsektor, die derzeit nur auf freiwilliger Basis stattfindet, durch die Errichtung eines europäischen Netzwerkes für Übertragungsnetzbetreiber formalisiert werden. Dem Netzwerk soll dabei künftig u. a. die Kompetenz zur Verabschiedung
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Im Bereich Energie sind einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft wurde ratifiziert. Im Stromsektor wurden Versorgung und Netzbetrieb entbündelt und der unabhängige Systembetreiber (ISO) und die Übertragungsgesellschaft (Transco) wurden formalrechtlich gegründet. Die Übertragung des Aktiv- und Passivvermögens zwischen ISO und Transco ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
Drucksache 427/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... 1 Ausbau Erneuerbarer Energien im Stromsektor bis zum Jahr 2020, Stuttgart, Wuppertal, Dezember 2005 (abrufbar unter www.erneuebare-energien.de).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 14a Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 19a Aufgaben der Bundesnetzagentur
§ 19b Bußgeldvorschriften
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
III. Gesetzesfolgen
1. Allgemeines
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
2. Finanzielle Auswirkungen
3. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 914/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Aktionsplan für Biomasse KOM (2005) 628 endg.; Ratsdok. 15741/05
... 11 12 % Gesamtanteil für erneuerbare Energien, ein Anteil von 21 % im Stromsektor und ein Anteil von 5,75 % für
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Das Potenzial der Biomasse
1.2. Kosten und Nutzen
1.3. Nutzung von Biomasse im Verkehr, zur Strom- und Wärmeerzeugung
2. Biomasse zur Wärmeerzeugung
2.1. Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
2.2. Erneuerung bei der Fernwärme
3. Strom AUS Biomasse
4. BIOKRAFTSTOFFE
4.1. Umsetzung der Biokraftstoffrichtlinie
4.2. Der Fahrzeugmarkt
4.3. Ausgewogenheit zwischen Inlandserzeugung und Einfuhren
4.4. Normen
4.5. Beseitigung technischer Hemmnisse
4.6. Einsatz von Ethanol zur Senkung der Dieselnachfrage
5. QUERSCHNITTSTHEMEN
5.1. Biomasseversorgung
Gemeinsame Agrarpolitik GAP
5 Forstwirtschaft
5 Abfälle
Tierische Nebenprodukte
5 Normen
Verbesserung der Lieferkette
Einzelstaatliche Aktionspläne für Biomasse
5.2. Finanzielle Förderung der Energieerzeugung aus Biomasse durch die EU
5.3. Staatliche Beihilfen
6. Forschung
7. Schlussfolgerung
2 Anhänge
Drucksache 3/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der Energieunion zur Änderung der Richtlinie 94/22/EG, der Richtlinie 98/70 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/31 /EG
/EG, der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
, der Richtlinie 2009/73 /EG
/EG, der Richtlinie 2009/119 /EG
/EG des Rates, der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU, der Richtlinie 2012/27 /EU
/EU, der Richtlinie 2013/30 /EU
/EU und der Richtlinie (EU) Nr. 2015/652
des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013
COM(2016) 759 final; Ratsdok. 15090/16
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.