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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stromstärken"


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Drucksache 672/12

... beträgt die Mindeststromstärke für mindestens sechs Monate alte Rinder 2,5 Ampere (A). Für Kaninchen beträgt die Mindeststromstärke 0,3 A und für Straußenvögel 0,5 A. Die Mindeststromstärke muss innerhalb der ersten Sekunde erreicht werden.



Drucksache 672/1/12

... "6.3 Bei einer Elektrobetäubung muss die Mindeststromstärke nach Anhang I Kapitel II Nummer 4.2. Tabelle 1 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/1/12




1. Zu § 3 Absatz 2 - neu - § 3 ist wie folgt zu ändern:

2. Zu § 4 Absatz 01 - neu - In § 4 ist dem Absatz 1 folgender Absatz 01 voranzustellen:

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - Dem § 5 Absatz 2 sind folgende Sätze anzufügen:

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu - Dem § 11 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu - In § 12 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu - Dem § 12 Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

15. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1, Satz 2

16. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu - In § 12 Absatz 5 ist nach Satz 1 folgender Satz 2 einzufügen:

17. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

18. Zu § 13 Absatz 3 - neu - Dem § 13 ist folgender Absatz 3 anzufügen:

19. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

21. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

22. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - § 16 Absatz 1 ist wie folgt zu ändern:

23. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu - In § 16 Absatz 2 ist nach Nummer 4 folgende Nummer 4a einzufügen:

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 2 folgende Nummer 2a einzufügen:

25. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu - In § 16 Absatz 3 ist nach Nummer 3 folgende Nummer 3a einzufügen:

26. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu - In Anlage 1 Nummer 2.1 ist in Nummer 2.1.3 am Ende ein Komma einzufügen und folgende Nummer 2.1.4 anzufügen:

28. Zu Anlage 1 Nummer 2.2 In Anlage 1 Nummer 2.2 sind die Wörter oder Hals zu streichen.

29. Zu Anlage 1 Nummer 5.1.1

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

31. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu - In Anlage 1 ist nach Nummer 6.3 folgende Nummer 6.4 einzufügen:

32. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

33. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

34. Zu Anlage 1 Nummer 7.10 - neu - Der Anlage 1 ist nach Nummer 7.9 folgende Nummer 7.10 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 672/12 (Beschluss)

... "6.3 Bei einer Elektrobetäubung muss die Mindeststromstärke nach Anhang I Kapitel II Nummer 4.2. Tabelle 1 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

1. Zu § 3 Absatz 2 - neu -

2. Zu § 4Absatz 01 - neu -

3. Zu § 4 Absatz 1

4. Zu § 4 Absatz 2 Satz 4

5. Zu § 4 Absatz 5

6. Zu § 4 Absatz 6

7. Zu § 4 Absatz 7 - neu -, § 5 Absatz 4 - neu -, § 15 Absatz 3 - neu

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 5 Absatz 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -

Zu Satz 2 - neu -:

Zu Satz 3 - neu - :

10. Zu § 5 Absatz 3

11. Zu § 10 Satz 2

12. Zu § 11 Absatz 3 - neu -

13. Zu § 12 Absatz 1a - neu -

14. Zu § 12 Absatz 2 Satz 2 - neu -

15. Zu § 12 Absatz 5 Satz 2 - neu -

16. Zu § 12 Absatz 9 Satz 2 Nummer 2 erster Halbsatz

17. Zu § 13 Absatz 3 - neu -

18. Zu § 15 Absatz 1 Satz 1

19. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 3

20. Zu § 15 Absatz 2 Nummer 4

21. Zu § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu -

22. Zu § 16 Absatz 2 Nummer 4a - neu -

23. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 2a - neu -

24. Zu § 16 Absatz 3 Nummer 3a - neu -

25. Zu Anlage 1 Nummer 1.4

26. Zu Anlage 1 Nummer 2.1.4 - neu -

27. Zu Anlage 1 Nummer 2.2

28. Zu Anlage 1 Nummer 5. 1.1

29. Zu Anlage 1 Nummer 6.3

30. Zu Anlage 1 Nummer 6.4 - neu -

1. Zu Anlage 1 Nummer 6.8

32. Zu Anlage 1 Nummer 7.9

3. Zu Anlage 1 Nummer 7. 10 - neu -


 
 
 


Drucksache 766/5/08

... 2. Der Einsatz elektrischer Treibhilfen wird durch EU- und nationales Recht beschränkt. Eine Festlegung der zulässigen Höchststromstärke bzw. Energie fehlt im EU-Recht. Zu hohe Stromstärken können zu erheblichen Leiden, Schmerzen oder Schäden führen. Deshalb ist unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Bauartzulassung oder Typprüfung für elektrische Treibhilfen vorzusehen, um sicherzustellen, dass nur geeignete Geräte eingesetzt werden können.



Drucksache 692/08

... Mindeststromstärke (in A oder mA).



Drucksache 766/08 (Beschluss)

... b) Der Einsatz elektrischer Treibhilfen wird durch EU- und nationales Recht beschränkt. Eine Festlegung der zulässigen Höchststromstärke bzw. Energie fehlt im EU-Recht. Zu hohe Stromstärken können zu erheblichen Leiden, Schmerzen oder Schäden führen. Deshalb ist unter Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Bauartzulassung oder Typprüfung für elektrische Treibhilfen vorzusehen, um sicherzustellen, dass nur geeignete Geräte eingesetzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)

A Änderungen

1. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Zulassungsnummer

2. Zu § 3 Abs. 3

3. Zu § 4 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 6, § 7 Abs. 1 Satz 1, § 8

§ 8
Nachnahmeversand

5. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

7. Zu § 10 Abs. 4 - neu -Dem § 10 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

8. Zu Abschnitt 4

9. Zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und § 16 Satz 1

11. Zu § 20 Abs. 2 Nr. 2

12. Zu § 20 Abs. 3

13. Zu § 22

14. Zu Anlage 1 Nr. 1

15. Zu Anlage 2 Nr. 2

16. Zu Anlage 2 Nr. 4.2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 578/06 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.