[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Studien- und Prüfungsziele"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 80/05

... (1) Die Anforderungen an die einzelnen Studien- und Prüfungsziele des Masterstudiengangs auf Grundlage der in § 2 genannten Anerkennungsgrundlagen sowie an den Inhalt der Zugangsprüfung nach § 3 Nr. 3 ergeben sich aus einem fachspezifisch konkretisierten Referenzrahmen; die Prüfungsordnungen der Hochschulen bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Teil 1
Anerkennung von Hochschulausbildungsgängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 1
Besondere Eignung von Masterstudiengängen

§ 2
Anerkennungsgrundlagen

§ 3
Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung

§ 4
Referenzrahmen

§ 5
Akkreditierung

§ 6
Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren

Teil 2
Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)

§ 7
Voraussetzungen der Anrechnung

§ 8
Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule

§ 9
Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen

Teil 3
Schlussbestimmungen

§ 10
Berücksichtigung von Diplomstudiengängen

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten

Amtliche Begründung

I. Zielsetzung

II. Aufbau der Verordnung; Verordnungskompetenz; Gleichstellung

IV. Evaluation

B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12


 
 
 


Drucksache 80/1/05

... § 19 Abs. 3 HRG und die entsprechenden Hochschulgesetze der Länder sehen für Masterstudiengänge einen zeitlichen Mindestumfang von einem Jahr Vollzeitstudium und einen Höchstumfang von zwei Jahren Vollzeitstudium vor. Damit hat der Gesetzgeber für das Hochschulstudium festgestellt, dass in diesem Zeitrahmen masteradäquate Ausbildungsangebote möglich sind. Die Anforderungen an die einzelnen Studien- und Prüfungsziele des Masterstudiengangs ergeben sich aus § 4 WPAnrV (Referenzrahmen). Daher sollte bei der Anrechnung der Leistungen aus einem Masterstudiengang allein auf die inhaltliche Ausgestaltung des jeweiligen Studiengangs und nicht auf zeitliche Vorgaben abgestellt werden. Eine entsprechende Festlegung würde in der Praxis zudem dazu führen, dass die Anerkennung von Weiterbildungsstudiengängen ausgeschlossen würde, da Weiterbildungsstudiengänge in der Regel berufsbegleitende Teilzeitstudiengänge sind, die bei den erforderlichen Studienzeiten von mindestens sechs bis sieben Semestern, die für die Erreichung einer vier Vollzeit Semester äquivalenten Studienzeit erforderlich wären, unattraktiv würden. Hinzu kommt, dass durch eine solche Festlegung die Möglichkeit, insbesondere im Fachhochschulbereich entsprechende konsekutive Masterangebote anzubieten, deutlich eingeschränkt würde, da dort die Bachelorstudiengänge (etwa in Bayern und Baden-Württemberg) in der Regel mindestens sieben Semester (sechs theoretische Studiensemester und ein praktisches Studiensemester) umfassen und der in § 19 Abs. 4 HRG festgelegte zeitliche Rahmen für konsekutive Bachelor-/Masterstudiengänge nach § 19 Abs. 5 i.V.m. § 11 Satz 2 HRG nur in besonders begründeten Fällen überschritten werden darf. Entsprechend sollte auf diese Bestimmung verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/1/05




1. Zum Titel der Verordnung, zur Überschrift zu Teil l, zu § 7 Abs. 1 Satz l, § 9 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6 Satz 3, § 11 Abs. 2 WPAnrV

2. Zu § 3 Nrn. 1 und 2, § 10 WPAnrV

3. Zu § 3 Nr. 4 WPAnrV

4. Zu § 3 Nr. 5 WPAnrV

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 WPAnrV

6. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2 WPAnrV

7. Zu § 8 Abs. 1 Satz 2 WPAnrV

8. Zu § 9 Abs. 5 Satz 2 WPAnrV

9. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 WPAnrV

10. Zu § 10 WPAnrV

11. Zu § 11 Abs. 2, zweiter Halbsatz WPAnrV

12. Zu § 11 Abs. 2, zweiter Halbsatz WPAnrV


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.