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"TEN-V"


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Drucksache 130/2/09

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009)

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Drucksache 130/2/09




35. Zu Frage 13:


 
 
 


Drucksache 89/09

... Mit der Änderung des § 4 BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) durch die Vierte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S.



Drucksache 312/09

... 12. bedauert, dass die Kommission keine Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des erhöhten Merkmals der Randlage aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union vorgeschlagen und keine Vorausschätzungen in Bezug auf die Auswirkungen ihrer Anwendung gemacht hat, insbesondere in den Mitgliedstaaten mit geographischen Hindernissen oder für diejenigen, die noch nicht über multimodale Alternativen verfügen; fordert die Kommission daher auf, diese Mängel im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) zu beheben;

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Drucksache 312/09




Ökologisierung des Verkehrs

Internalisierung externer Kosten

Lärmschutzmaßnahmen im Schienenverkehr


 
 
 


Drucksache 894/09

... Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung -



Drucksache 379/09 (Beschluss)

... " zu Nummer 2 des Gesetzes beschlossen, dass auf Grund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse auf dem



Drucksache 15/09

... Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark – in der Erkenntnis, dass die Verkehrsinfrastruktur zwischen den beiden Staaten verbessert werden muss, um den Güter- und Personenverkehr auf regionaler und europäischer Ebene zu fördern und dass eine Feste Fehmarnbeltquerung erhebliche Verbesserungen für den Güter- und Personenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sowie zwischen Kontinentaleuropa und Skandinavien mit sich bringen würde, in dem Wunsch, die Verkehrsverbindungen zwischen den beiden Staaten zu stärken und dadurch zu Gunsten der Europäischen Union, der beiden Staaten und der Regionen am Fehmarnbelt die erforderlichen Voraussetzungen für eine intensivere kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu schaffen, unter Berücksichtigung, dass eine Feste Fehmarnbeltquerung den Eisenbahnverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sowie zwischen Kontinentaleuropa und Skandinavien fördern, die Integration und die Dynamik der Regionen stärken, den Wettbewerb und die Entwicklung in den Regionen vorantreiben wird, in Genugtuung darüber, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Eisenbahnachse Fehmarnbelt im Anhang III der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Amtsblatt Nr. L 228 vom 9. September 1996, S. 1), zuletzt geändert durch Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (Amtsblatt Nr. L 167 vom 30. April 2004) sowie durch Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 (Amtsblatt Nr. L 363 vom 20. Dezember 2006), als ein vorrangiges Vorhaben beim Aufbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) identifiziert haben, in der Erwägung, dass für die Feste Fehmarnbeltquerung unterschiedliche technische Lösungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Auswirkungen bestehen, wobei nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen eine Schrägseilbrücke die Erreichung der gemeinsamen Ziele besonders fördern würde, unter Berücksichtigung, dass das zu erwartende Verkehrsaufkommen es ermöglichen soll, die Feste Fehmarnbeltquerung durch die Nutzer zu finanzieren, unter Berücksichtigung, dass das Königreich Dänemark jeden Gewinn erhalten und für jeden Verlust haften soll im Zusammenhang mit der Gesellschaft, die für Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist, in Anerkennung dessen, dass ein gemeinsames Projekt dieser Größenordnung eine enge Zusammenarbeit und dauerhafte gegenseitige Unterstützung auf allen Gebieten erfordert, in Anerkennung des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland und der Interessen des Landes Schleswig-Holstein – sind wie folgt übereingekommen:

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Drucksache 15/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung

Artikel 1
Gegenstand des Vertrags

Artikel 2
Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung

Artikel 3
Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung

Artikel 4
Straßenbaulast

Artikel 5
Beschreibung der Hinterlandanbindungen

Artikel 6
Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist

Artikel 7
Organisation der Gesellschaft

Artikel 8
Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen

Artikel 9
Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung

Artikel 10
Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen

Artikel 11
Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs

Artikel 12
Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)

Artikel 13
Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung

Artikel 14
Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements

Artikel 15
Steuern

Artikel 16
Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen

Artikel 17
Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse

Artikel 18
Datenschutz

Artikel 19
Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 20
Konsultationsgremium

Artikel 21
Streitigkeiten

Artikel 22
Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen

Artikel 23
Ratifikation und Inkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung


 
 
 


Drucksache 603/09

... 9. Im Rahmen der Politik der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) wurde die Koordinierung der Planung von Infrastrukturprojekten durch die Mitgliedstaaten erheblich verbessert. Bei der Realisierung der TEN-V wurden große Fortschritte erzielt, und die dazu notwendigen Investitionen (400 Mrd. €) sind bereits zu einem Drittel erfolgt10. Der Ausbau der TEN zur Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten auf der Grundlage der bereits vor der Erweiterung getätigten Investitionen11 bildete eine Blaupause für die Struktur- und Kohäsionsfonds mit Blick auf den schrittweisen Abbau der dort bestehenden Infrastrukturdefizite. Es bleibt zwar noch viel zu tun, aber die TEN haben bereits einen großen Beitrag dazu geleistet, Märkte und Menschen in der EU zu verbinden.

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Drucksache 603/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts

3. Trends und Herausforderungen

3.1. Alterung

3.2. Zuwanderung und interne Mobilität

3.3. Ökologische Herausforderungen

3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe

3.5. Verstädterung

3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik

4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr

4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr

4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz

4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr

4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien

4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals

4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung

4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit

5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten

5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze

5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr

5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation

5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs

5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen

5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen

5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen

6. Wie geht es Weiter?


 
 
 


Drucksache 433/09

... Die Kommission plant nun, Mitte 2009 einen Vorschlag für eine Novellierung der Vorschriften für die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen vorzulegen, der u. a. auch neue Sicherheitsvorschriften für Motorräder enthalten soll. Die Kommission prüft zurzeit die Möglichkeit, für neue Motorräder die verbindliche Ausrüstung mit ABV vorzuschreiben. Das BMVBS hat im Rahmen der Anhörung der Kommission im Februar 2009 betont, dass aus Verkehrssicherheitsgründen sowie auf Grund des positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses von 4:1 – möglichst schnell – die obligatorische Ausstattung von allen einspurigen Fahrzeugen mit ABV vorgeschrieben werden sollte.



Drucksache 334/09

... Diese Methoden würden anschließend in die TEN-V-30 und TEN-E-31Leitlinien sowie in die Kohäsionspolitik der EU einbezogen. Die Konsequenzen einer Klimafolgenabschätzung als Vorbedingung für öffentliche und private Investitionen werden geprüft, ebenso wie die Realisierbarkeit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien - einschließlich Klimawandel - in harmonisierte Baunormen, beispielsweise durch Erweiterung von Inhalt und Geltungsbereich der existierenden Eurocodes. Darüber hinaus wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und mit Interessenträgern Leitlinien festlegen und bewährte Praktiken austauschen, um sicherzustellen, dass den Auswirkungen des Klimawandels bei der Durchführung der Richtlinien über die

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Drucksache 334/09




1. Einleitung

2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?

2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas

2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept

2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?

3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion

3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage

3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU

3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken

3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft

3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern

3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten

3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen

4. Instrumente - Finanzierung

5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten

6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC

7. Schlussfolgerungen - Perspektiven


 
 
 


Drucksache 688/09

... mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden sei. Die Anforderungen der Genehmigungsanträge, die das PEI Antragstellern auf seiner Homepage zur Verfügung stellt, seien zu umfangreich. Eine Gewebebank etwa, die verschiedenste Gewebe verarbeiten und in Verkehr bringen möchte habe trotz der vorgeschlagene Kostenverordnung eine erhebliche Gebührenlast zu tragen, da für jede Gewebeart eine Genehmigung erforderlich sei. Gleichzeitig wird begrüßt, dass bei im Wesentlichen gleichen Herstellungsverfahren nach der Kosten-Verordnung für Amtshandlungen des PEI ermäßigte Gebühren berechnet werden können. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Das PEI steht Antragstellern und zuständigen Behörden stets beratend zur Seite und stellt zahlreiche Informationen zur Verfügung, um den bürokratischen Aufwand im Interesse aller Beteiligten gering zu halten (vgl. Abschnitt 3.3.2). Die Genehmigungspraxis des PEI wird zudem erweisen, inwieweit Anträge oder Unterlagen von verschiedenen Anträgen bei gleichartigen Geweben oder Herstellungsverfahren zusammengefasst eingereicht und entsprechend die Kosten gesenkt werden können. So können z.B. bereits jetzt Antragsteller verschiedene Arten der Be- und Verarbeitung von Blutstammzellpräparaten (aus Knochenmark, peripherem Blut oder Nabelschnurblut) in einem Antrag zusammenfassen, ohne dass für jede Art der Herstellung ein getrenntes Antragsverfahren erforderlich wird beziehungsweise für jede Art der Herstellung getrennte Kosten erhoben werden.



Drucksache 130/09

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009)

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Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 528/09

... Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 schreibt in Anhang V Nr. 3 die Kennzeichnung und Entsorgung von spezifiziertem Risikomaterial zwingend vor und lässt als Kennzeichnungsmöglichkeit die Färbung des vorgenannten Materials zu. Die Färbung von spezifiziertem Risikomaterial mit dem Lebensmittelfarbstoff Brillantblau FCF (E133) war bereits mit der Verordnung zur Änderung tierkörperbeseitigungsrechtlicher Vorschriften vom 12. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1422) mit Wirkung vom 14.Oktober 2000 in die Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung (BGBl. I S. 2587) eingefügt worden und wird seitdem praktiziert, obwohl diese Verordnung durch das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verkehr bestimmten tierischen Nebenprodukten vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S.



Drucksache 603/1/09

... 19. Die politische Neuausrichtung der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) ist notwendig und sachgerecht.

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Drucksache 603/1/09




Zu Nummer 11

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer n

Zu Nummer 68

Zu Nummer 72

Zu Nummer 74


 
 
 


Drucksache 130/09 (Beschluss)

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009)

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Drucksache 130/09 (Beschluss)




Zu Frage 1:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu Frage 7:

Zu Frage 9:

Zu Frage 10:

Zu Frage 11:

Zu Frage 12:

Zu Frage 13:

Zu den weiteren Beratungen


 
 
 


Drucksache 353/09

... Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung



Drucksache 888/09 (Beschluss)

... -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)



Drucksache 491/09

... 15. fordert, dass Mindestuniversaldienste für Verkehrsinformationen das transeuropäische Netz (TEN-V) abdecken;

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Drucksache 491/09




Horizontale Fragen

Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten Aktionsbereich 1

Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen Aktionsbereich 2

IVS im Dienste der innerstädtischen Mobilität (Aktionsbereich 2a)

Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr Aktionsbereich 3

Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur Aktionsbereich 4

Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen Aktionsbereich 5

Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme Aktionsbereich 6


 
 
 


Drucksache 688/08

... " Güterverkehrskorridoren basieren sollen, unter Berücksichtigung der existierenden Korridore des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) und des bestehenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) (d.h. je nach Bedarf erweitert um spezifische Gebiete, die ein großes Verkehrsvolumen erzeugen, wie beispielsweise Häfen); vertritt die Ansicht, dass – wo dies noch nicht geschehen ist – hochrangige Koordinatoren für die Korridore benannt werden sollten; fordert die Europäische Eisenbahnagentur als ERTMS-Systembehörde auf, sicherzustellen, dass diese Strecken interoperabel werden;



Drucksache 830/3/08

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am



Drucksache 345/08

... (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung, BGB-InfoV) sowie in § 312d



Drucksache 553/08

... Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung



Drucksache 643/08

... Absatz 1 Satz 1 stellt klar, dass arbeitsmedizinische Vorsorge lediglich einen Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb darstellt. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge regelt nur einen Teilbereich des medizinischen Arbeitsschutzes. Satz 2 definiert die arbeitsmedizinische Vorsorge als eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die zugleich Erkenntnisse für objektive Arbeitsschutzmaßnahmen liefern kann. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist durch ein vertrauliches Arzt-Beschäftigten-Verhältnis geprägt. Informationen daraus dürfen nur nach außen gegeben werden, wenn und soweit dies in der Verordnung zugelassen wird z.B. die Weitergabe des Untersuchungsergebnisses einer Pflichtuntersuchung an den Arbeitgeber.



Drucksache 687/08

... " notwendig ist; vertritt in diesem Sinn ebenfalls die Ansicht, dass eine ko-modale Beteiligung der Häfen sowohl im Zusammenhang mit den Transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V) als auch mit den künftigen "



Drucksache 449/08

... (2) Wird eine Forderung des Darlehensgebers aus einem Darlehensvertrag an einen Dritten abgetreten oder findet in der Person des Darlehensgebers ein Wechsel statt, ist der Darlehensnehmer unverzüglich darüber sowie über die Kontaktdaten des neuen Gläubigers gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist bei Abtretungen entbehrlich, wenn der bisherige Darlehensgeber mit dem neuen Gläubiger vereinbart hat, dass im Verhältnis zum Darlehensnehmer weiterhin allein der bisherige Darlehensgeber auftritt. Fallen die Voraussetzungen des Satzes 2 fort, ist die Unterrichtung unverzüglich nachzuholen.



Drucksache 830/1/08

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am



Drucksache 830/2/08

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am



Drucksache 913/08

... Die ersten TEN-E-Leitlinien wurden 1996 erlassen und mehrfach überarbeitet, zuletzt im Jahr 2006. Im Rahmen der TEN-E-Leitlinien8 und der TEN-Verordnung9 finanziert die EU im Wesentlichen investitionsvorbereitende Machbarkeitsstudien für bestimmte, von den Mitgliedstaaten benannte Vorhaben. Ein Bericht über den Zeitraum 2002-2006 wird parallel zu diesem Grünbuch veröffentlicht10. Wirkung und Bekanntheitsgrad der transeuropäischen Energienetze müssen eindeutig verbessert werden.

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Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 997/08

... Außerdem tragen das Programm für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V), die Entwicklung und Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) und die technische Spezifikation über Telematikanwendungen im Güterverkehr (TSI TAG) zur Interoperabilität und einem besser integrierten Management der europäischen Schieneninfrastruktur bei. Im Zuge der ERTMS-Einführung wurden beispielsweise grenzübergreifende Güterverkehrskorridore festgelegt. Dies hat zu einer aktiven Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Infrastrukturbetreibern geführt. Diese haben sich darüber hinaus in der Vereinigung RailNetEurope zusammengeschlossen, die den internationalen Güterverkehrsbetreibern eine Reihe von Diensten anbietet und die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturbetreibern im Bereich des Kapazitätsmanagements fördert.

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Drucksache 997/08




Begründung

1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs

1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft

1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs

2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz

2.1. Bereits unternommene Maßnahmen

2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten

3. Bedarf an neuen initiativen

3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen

3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen

4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags

4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr

4.2. Investitionen

4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeines

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr

Artikel 3
Auswahl der Güterverkehrskorridore

Artikel 4
Leitung der Güterverkehrskorridore

Artikel 5
Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors

Artikel 6
Konsultation der Antragsteller

Kapitel III
Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen

Artikel 7
Investitionsplanung

Artikel 8
Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten

Artikel 9
Strategisch wichtige Terminals

Kapitel IV
Management des Güterverkehrskorridors

Artikel 10
Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen

Artikel 11
Vorrangiger Güterverkehr

Artikel 12
Zuweisung von Güterverkehrstrassen

Artikel 13
Zugelassene Antragsteller

Artikel 14
Verkehrsmanagement

Artikel 15
Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors

Artikel 16
Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor

Artikel 17
Regulierungsstellen

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Zusammenarbeit

Artikel 20
Ausnahmen

Artikel 21
Beobachtung der Umsetzung

Artikel 22
Bericht

Artikel 23
Änderung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang
Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 633/08

... Im Rahmen der Einwilligung hat die betroffene Person auch zu entscheiden, ob und inwieweit ihr das Ergebnis der genetischen Untersuchung zur Kenntnis zu geben oder zu vernichten ist. Es besteht nur die Wahl zwischen Kenntnisnahme der Ergebnisse oder aber Vernichtung der Ergebnisse ohne Möglichkeit der Kenntnisnahme. Dies bringt zum Ausdruck, dass es nicht möglich ist, die Befunde erst zur Kenntnis zu nehmen und dann vernichten zu lassen mit der Folge, dass sie nicht Bestandteil der Behandlungsunterlagen wären. Einmal mitgeteilte Untersuchungsergebnisse werden im Hinblick auf das jeweilige Arzt-Patienten-Verhältnis als existent betrachtet. Dies kann in vielerlei Zusammenhängen Bedeutung gewinnen, z.B. bei dem Abschluss einer Lebensversicherung. Auch insoweit hat die betroffene Person die Entscheidungsfreiheit, das Untersuchungsergebnis insgesamt zur Kenntnis zu nehmen oder vernichten zu lassen oder nur Teile des Untersuchungsergebnisses zur Kenntnis zu nehmen und die anderen Teile vernichten zu lassen. Die Entscheidungsoption der Vernichtung kann sich dabei nur auf die Feststellungen beziehen, die in den für die jeweilige Person erstellten Unterlagen enthalten sind. Wird also z.B. eine genetische Untersuchung des Bruders der bereits untersuchten ratsuchenden Person vorgenommen, kann auch die Vernichtung der Ergebnisse nur in den jeweils eigenen Unterlagen verlangt werden, die dann unverzüglich zu erfolgen hat.



Drucksache 830/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am



Drucksache 809/07 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung



Drucksache 681/07

... Staus in den Städten sind eines der Hauptprobleme, auf die in der Anhörung hingewiesen wurde. Sie haben negative wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und ökologische Auswirkungen und beeinträchtigen die natürliche und die bebaute Umwelt. Häufig treten Staus auf städtischen Ringstraßen auf und verringern die Kapazität des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Ein flüssiges Verkehrssystem würde Pünktlichkeit im Personen- und Güterverkehr ermöglichen und diese negativen Auswirkungen begrenzen. Auf örtlicher Ebene ist es eine große Herausforderung, die negativen Auswirkungen von Staus zu verringern und dabei zu gewährleisten, dass sich städtische Gebiete weiterhin wirtschaftlich gut entwickeln. Die Anstrengungen von Städten, die Vorreiter beim Kampf gegen den Verkehrsstau sind, müssen anerkannt werden.

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Drucksache 681/07




Grünbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

1. Einleitung

Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt.

2. Die Herausforderung annehmen

2.1. Hin zu einem flüssigen Verkehr in der Stadt

2.2. Hin zu grüneren Städten

2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr

2.4. Hin zu einem zugänglichen Nahverkehr

2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr

3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

3.1. Mehr Wissen ...

3.2. ... und Erhebung von Daten

4. Finanzielle Mittel

5. Anhörungen


 
 
 


Drucksache 379/07 (Beschluss)

... 2. Die Regelungen zum Anwendungsbereich der Verordnung bedürfen einer Überprüfung in Bezug auf die so genannten Drittstaaten-Verkehre. Entsprechend der bisherigen Praxis sollte bei Drittstaaten-Verkehren für den Teil der Fahrt im Hoheitsgebiet eines im Transit durchfahrenen Mitgliedstaats auch weiterhin eine nationale Transitgenehmigung erteilt werden. Drittstaaten-Verkehre sollten insoweit von den Regelungen der Verordnung ausgenommen werden.



Drucksache 241/1/07

... 16. Soweit durch die Internalisierung externer Kosten dem Staat oder dem Infrastrukturbetreiber Mehreinnahmen zufließen, sind diese mit dem Ziel einer Minimierung der verkehrsbezogenen Umweltbelastungen im Verkehrssektor zu reinvestieren. Dies trägt zu einem effektiven und umweltfreundlichen Gesamtverkehrssystem bei. Die Verwirklichung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sollte hierbei mit Priorität verfolgt werden, damit Europa über eine Infrastruktur verfügt, die den Anforderungen des globalen Wettbewerbs gerecht wird.

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Drucksache 241/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu Abschnitt 4.1 insgesamt

Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2

Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 17.

Zu Abschnitt 4.2.2


 
 
 


Drucksache 809/1/07

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung



Drucksache 80/1/07

... ", der Integration und Zusammenarbeit der verschiedenen Verkehrsträger Der Bundesrat hält eine verbesserte Vernetzung von Luft und Schiene im Fernverkehr generell für sinnvoll. Dadurch können Kurzstreckenzubringerflüge ersetzt werden. Eine dirigistische Substitution von Schienen- und Luftverkehr im Sinne einer Verkehrslenkung wird jedoch strikt abgelehnt. Die Aussage der Kommission, Finanzmittel u. a. des TEN-V-Programms für eine engere Vernetzung zur Verfügung zu stellen, ist zu begrüßen. Allerdings bedauert es der Bundesrat, dass durch das TEN-V-Programm auf Grund der Unterfinanzierung nicht alle verkehrlich bedeutenden und wünschenswerten Vorhaben zur Verknüpfung von Schiene und Luft adäquat finanziert werden können.



Drucksache 241/07 (Beschluss)

... 13. Soweit durch die Internalisierung externer Kosten dem Staat oder dem Infrastrukturbetreiber Mehreinnahmen zufließen, sind diese mit dem Ziel einer Minimierung der verkehrsbezogenen Umweltbelastungen im Verkehrssektor zu reinvestieren. Dies trägt zu einem effektiven und umweltfreundlichen Gesamtverkehrssystem bei. Die Verwirklichung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sollte hierbei mit Priorität verfolgt werden, damit Europa über eine Infrastruktur verfügt, die den Anforderungen des globalen Wettbewerbs gerecht wird.

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Drucksache 241/07 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Abschnitt 4.1 insgesamt

Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2

Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 14.

Zu Abschnitt 4.2.2


 
 
 


Drucksache 809/07

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung



Drucksache 379/1/07

... 2. Die Regelungen zum Anwendungsbereich der Verordnung bedürfen einer Überprüfung in Bezug auf die so genannten Drittstaaten-Verkehre. Entsprechend der bisherigen Praxis sollte bei Drittstaaten-Verkehren für den Teil der Fahrt im Hoheitsgebiet eines im Transit durchfahrenen Mitgliedstaats auch weiterhin eine nationale Transitgenehmigung erteilt werden. Drittstaaten-Verkehre sollten insoweit von den Regelungen der Verordnung ausgenommen werden.



Drucksache 80/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält eine verbesserte Vernetzung von Luft und Schiene im Fernverkehr generell für sinnvoll. Dadurch können Kurzstreckenzubringerflüge ersetzt werden. Eine dirigistische Substitution von Schienen- und Luftverkehr im Sinne einer Verkehrslenkung wird jedoch strikt abgelehnt. Die Aussage der Kommission, Finanzmittel u. a. des TEN-V-Programms für eine engere Vernetzung zur Verfügung zu stellen, ist zu begrüßen. Allerdings bedauert es der Bundesrat, dass durch das TEN-V-Programm auf Grund der Unterfinanzierung nicht alle verkehrlich bedeutenden und wünschenswerten Vorhaben zur Verknüpfung von Schiene und Luft adäquat finanziert werden können.



Drucksache 80/07

... - Die Europäische Gemeinschaft könnte den Flughafensektor auch durch ihre Finanzinstrumente unterstützen: TEN-V, Programme der europäischen Kohäsionspolitik im Rahmen des Regionalen Entwicklungs- und Kohäsionsfonds (gemäß den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft und den in den jeweiligen Programmen festgelegten Prioritäten) oder durch Initiativen wie SESAR(Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/07




Mitteilung

1. Die zu erwartende Kapazitätskrise

2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise

3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität

3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung

3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne

3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM

4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen

4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen

4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen

5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger

5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität

5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr

6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung

6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz

6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur

7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien

8. Fazit

Anhang


 
 
 


Drucksache 681/1/07

... 22. Das Augenmerk der EU-Verkehrspolitik sollte sich vielmehr auf die Verwirklichung großräumiger Vorhaben mit echtem europäischen Mehrwert richten, insbesondere auf den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) [und nicht auf Bereiche, in denen - zumindest in Deutschland - klare Aufgabenzuweisungen bestehen und gut funktionierende Strukturen existieren. Dies betrifft etwa die Organisation des ÖPNV, die Parkraumbewirtschaftung oder intelligente Gebührensysteme.]

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Drucksache 681/1/07




Zur Vorlage insgesamt:

Zu einzelnen Fragen:

Allgemeine Feststellungen:

Zum Verfahren:


 
 
 


Drucksache 166/07

... 46. vertritt die Ansicht, dass der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Infrastruktureinrichtungen im Straßenverkehr die Verwaltung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sowie die Straßenverkehrssicherheit deutlich verbessert; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, ihr diesbezügliches Engagement fortzusetzen und ein europäisches Programm für die Einführung intelligenter Straßenverkehrsleitsysteme zu erstellen;



Drucksache 278/07

... Hohe Preis-Kosten-Abstände können zwar ein Indiz für ein unangemessenes Preis-Kosten-Verhältnis sein. Bei der Prüfung der Angemessenheit sind jedoch gegebenenfalls Sonderfaktoren zu berücksichtigen. So kann beispielsweise ein hoher Preis-Kosten-Abstand auf außerordentliche Effizienzsteigerungen zurückgehen oder dadurch zu erklären sein, dass in die Folgeperiode verschobene Investitionen zu einer außerplanmäßigen Minderung der Aufwendungen in der betrachteten Periode geführt haben. Für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen Preis und Kosten gegeben ist, können auch Erfahrungswerte aus Branchen außerhalb der



Drucksache 681/07 (Beschluss)

... 21. Das Augenmerk der EU-Verkehrspolitik sollte sich vielmehr auf die Verwirklichung großräumiger Vorhaben mit echtem europäischen Mehrwert richten insbesondere auf den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), und nicht auf Bereiche, in denen - zumindest in Deutschland - klare Aufgabenzuweisungen bestehen und gut funktionierende Strukturen existieren.

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Drucksache 681/07 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt:

Zu einzelnen Fragen:

Allgemeine Feststellungen:

Zum Verfahren:


 
 
 


Drucksache 460/07

... Darüber hinaus werden die Fischereitätigkeiten von Drittlandschiffen in Gemeinschaftsgewässern durch Titel VI der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 sowie im Rahmen der jährlichen TAC- und Quoten-Verordnung geregelt.



Drucksache 572/06

... Dem Bund und den Ländern entstehen Kosten, die durch Gebühren, die die entsprechenden Antragsteller (z.B. Zulassungsanträge, Anträge auf Herstellungserlaubnis, Anträge auf Einfuhrerlaubnis, Inspektionen bezüglich der Herstellungserlaubnis und der Guten Herstellungspraxis) zu entrichten haben, zu decken sind. Entsprechende Regelungen finden sich in der Tierimpfstoffkosten-Verordnung. Durch die Reduktion des Genehmigungsverfahrens bezüglich der Abgabe von Tierimpfstoffen an Tierhalter auf eine Anzeigeverfahren werden Kosten gesenkt. Die Kostensteigerung ergibt sich im Wesentlichen aus den Regelungen der Richtlinien



Drucksache 505/06

... ) vereinbar ist, wobei die für die weitere Entwicklung von intermodalen Beförderungsdiensten unerlässliche Erweiterung der Häfen zu berücksichtigen ist. Hiermit verbunden ist die Frage, ob die Hafenaktivitäten in einigen wenigen sehr leistungsfähigen, an die Europäischen Verkehrsnetze (TEN-V) angeschlossenen Häfen stattfinden oder sich stärker verteilen sollten, wodurch eine übermäßige Konzentration und die damit verbundenen Probleme von Engpässen und einer Belastung der Umwelt und der Infrastruktur im Hinterland vermieden würden.

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Drucksache 505/06




Zusammenfassung des Grünbuchs

Kapitel 2
: Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

Kapitel 3
: Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

Kapitel 4
: Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen

Kapitel 5
: Politikgestaltung

Innerhalb der EU

Im internationalen Bereich

Kapitel 6
: Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich

Kapitel 7
: Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren

Teil II
- Anhang

Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere

1. Einleitung

4 Grundlagen

4 Zielsetzung

Weitere Perspektiven

4 Grundprinzipien

2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere

2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft

Umfang des Wirtschaftssektors

Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit

2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen

2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie

2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld

5 Energie

Blaue Biotechnologie

2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt

2.6 Clustering

2.7 Der rechtliche Rahmen

3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen

3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten

3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken

Küstenschutz und Naturkatastrophen

Schutz und Gefahrenabwehr

Die richtigen Antworten finden

3.3 Entwicklung des Küstentourismus

3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer

4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen

4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten

5 Meeresdaten

Daten über Schiffsbewegungen

4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft

4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen

5. Meerespolitische Entscheidungsfindung

5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU

5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen

5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten

5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten

6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität

7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess


 
 
 


Drucksache 359/06

... Die Regelung entspricht Art. 20 Abs. 2 der Universaldienstrichtlinie. Durch die festgelegten Mindestanforderungen an die Vertragsinhalte soll die Vergleichbarkeit von Angeboten für den Endnutzer verbessert werden, die Anbieter von Telekommunikationsdiensten treten damit untereinander in einen Qualitätswettbewerb. Die Regelung ist vergleichbar mit den Vorgaben in der BGB-Informationspflichten-Verordnung, insoweit gelten auch die gleichen Rechtsfolgen, für den Fall, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Im Interesse einer größtmöglichen Wettbewerbsfreiheit richtet sich die Regelung - im Einklang mit den Vorschriften der Universaldienstrichtlinie - nicht an Endnutzer, die keine Verbraucher (§ 13



Drucksache 723/06

... Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist deshalb die Integration der Sicherheit in alle Phasen der Planung, des Entwurfs und des Betriebs der Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Die Richtlinie soll die Sicherheit als eigenständiges Ziel neben Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz etablieren. Die Richtlinie wird dafür sorgen, dass die Verwalter der Straßeninfrastruktur die Leitlinien, die Schulung und die Information erhalten, die sie brauchen, um die Sicherheit der Infrastruktur zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer und der Gesellschaft als Ganzes zu verbessern. Sie bringt folgenden Nutzen:

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Drucksache 723/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bewertung des Sicherheitseffekts

Artikel 4
Sicherheitsaudit

Artikel 5
Verbesserung der Sicherheit im bestehenden Straßennetz

Artikel 6
Sicherheitsüberprüfungen

Artikel 7
Erfassung und Verarbeitung von Daten

Artikel 8
Erlass und Notifizierung von Leitlinien

Artikel 9
Bestellung und Ausbildung von Gutachtern und Inspektoren

Artikel 10
Berichte über die Durchführung der Richtlinie

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Bewertung des Sicherheitseffekts

Anhang II
Sicherheitsaudit

Anhang III
Behandlung gefährlicher Straßenabschnitte, Sicherheitsmanagement im Straßennetz und Sicherheitsüberprüfung

Anhang IV
Angaben in Unfallberichten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 507/06

... – Die Mitgliedstaaten und Regionen, die für Fördermittel im Rahmen des Konvergenzziels15 oder des Kohäsionsfonds in Frage kommen, sollten den 30 Projekten von europäischem Interesse Vorrang einräumen, die ihr Gebiet betreffen. Innerhalb dieser Projektgruppe ist grenzüberschreitenden Verbindungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Mitgliedstaaten sollten sich dieser Koordinatoren bedienen, um die Frist zwischen dem Entwurf der Netzpläne und der materiellen Errichtung verkürzen zu können. Weitere TEN-Vorhaben und strategische Verkehrsverbindungen sollten gefördert werden, wenn bei diesen ein bedeutender Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erkennbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/06




Begründung

1. Einführung

2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die

4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013

1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte

1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle

1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln

1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation

1.3.4 Verwaltungskapazitäten

1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik

2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen

2.3 Zusammenarbeit

2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2.5 Transnationale Zusammenarbeit

2.6 Interregionale Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 128/06

... 18. unterstreicht die Notwendigkeit, einen Plan für eine sehr zügige Verwirklichung der großen Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) aufzustellen deren Finanzierung sowohl aus dem EU-Haushalt als auch - im Rahmen des Möglichen - durch öffentlichprivate Partnerschaften erfolgen muss;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/06




Politische Prioritäten

Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit

Europa seinen Bürgern näher bringen - Debatte über die Zukunft Europas

Finanzielle Vorausschau

Aufstellung eines klaren und kohärenten interinstitutionellen Jahresprogramms

Ein wettbewerbsfähigeres und von stärkerem Zusammenhalt geprägtes Europa

Forschung, Wissen und Qualifikationen

2 Binnenmarkt

Verkehr und transeuropäische Netze

2 Kohäsionspolitik

Erweiterung der Euro-Zone

Verbesserung der Lebensqualität

3 Umwelt

Nachhaltige und innovative Energieträger

Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Fischerei und Fremdenverkehr

3 Sozialpolitik

Gleichstellung der Geschlechter

3 Kultur

3 Gesundheit

Ein sichereres und freieres Europa

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Grenzen und Einwanderung

Europa, ein Partner auf Weltebene

Stabilität und Demokratie in Südosteuropa

Bilaterale Beziehungen

Schutz der Menschenrechte

3 Entwicklungspolitik

Handelspolitik und Verhandlungen im Rahmen der WTO

Sicherheit und Verteidigung

Ein besser funktionierendes Europa und mehr Bürgernähe

Verbesserung und Vereinfachung der Rechtsetzung

Transparenz, Haushalt und Rechenschaftspflicht im Haushaltbereich


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.