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"TEN-V"
Drucksache 130/2/09
Antrag des Freistaates Bayern
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009) 44 endg.; Ratsdok. 6135/09
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009)
Drucksache 89/09
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung
... Mit der Änderung des § 4 BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) durch die Vierte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S.
Drucksache 312/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 zur umweltgerechten Ausgestaltung des Verkehrs und zur Internalisierung externer Kosten (2008/2240(INI))
... 12. bedauert, dass die Kommission keine Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen des erhöhten Merkmals der Randlage aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union vorgeschlagen und keine Vorausschätzungen in Bezug auf die Auswirkungen ihrer Anwendung gemacht hat, insbesondere in den Mitgliedstaaten mit geographischen Hindernissen oder für diejenigen, die noch nicht über multimodale Alternativen verfügen; fordert die Kommission daher auf, diese Mängel im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) zu beheben;
Drucksache 894/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittel-rechtlicher Verordnungen
... Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung -
Drucksache 379/09 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... " zu Nummer 2 des Gesetzes beschlossen, dass auf Grund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse auf dem
Drucksache 15/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
... Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark – in der Erkenntnis, dass die Verkehrsinfrastruktur zwischen den beiden Staaten verbessert werden muss, um den Güter- und Personenverkehr auf regionaler und europäischer Ebene zu fördern und dass eine Feste Fehmarnbeltquerung erhebliche Verbesserungen für den Güter- und Personenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sowie zwischen Kontinentaleuropa und Skandinavien mit sich bringen würde, in dem Wunsch, die Verkehrsverbindungen zwischen den beiden Staaten zu stärken und dadurch zu Gunsten der Europäischen Union, der beiden Staaten und der Regionen am Fehmarnbelt die erforderlichen Voraussetzungen für eine intensivere kulturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit zu schaffen, unter Berücksichtigung, dass eine Feste Fehmarnbeltquerung den Eisenbahnverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sowie zwischen Kontinentaleuropa und Skandinavien fördern, die Integration und die Dynamik der Regionen stärken, den Wettbewerb und die Entwicklung in den Regionen vorantreiben wird, in Genugtuung darüber, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Eisenbahnachse Fehmarnbelt im Anhang III der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (Amtsblatt Nr. L 228 vom 9. September 1996, S. 1), zuletzt geändert durch Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (Amtsblatt Nr. L 167 vom 30. April 2004) sowie durch Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006 (Amtsblatt Nr. L 363 vom 20. Dezember 2006), als ein vorrangiges Vorhaben beim Aufbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) identifiziert haben, in der Erwägung, dass für die Feste Fehmarnbeltquerung unterschiedliche technische Lösungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Auswirkungen bestehen, wobei nach den bisher gewonnenen Erkenntnissen eine Schrägseilbrücke die Erreichung der gemeinsamen Ziele besonders fördern würde, unter Berücksichtigung, dass das zu erwartende Verkehrsaufkommen es ermöglichen soll, die Feste Fehmarnbeltquerung durch die Nutzer zu finanzieren, unter Berücksichtigung, dass das Königreich Dänemark jeden Gewinn erhalten und für jeden Verlust haften soll im Zusammenhang mit der Gesellschaft, die für Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist, in Anerkennung dessen, dass ein gemeinsames Projekt dieser Größenordnung eine enge Zusammenarbeit und dauerhafte gegenseitige Unterstützung auf allen Gebieten erfordert, in Anerkennung des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland und der Interessen des Landes Schleswig-Holstein – sind wie folgt übereingekommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Artikel 1 Gegenstand des Vertrags
Artikel 2 Beschreibung der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 3 Errichtung und Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung
Artikel 4 Straßenbaulast
Artikel 5 Beschreibung der Hinterlandanbindungen
Artikel 6 Die Gesellschaft, die für die Errichtung und den Betrieb der Festen Fehmarnbeltquerung zuständig ist
Artikel 7 Organisation der Gesellschaft
Artikel 8 Bereitstellung der notwendigen Flächen und Genehmigungen
Artikel 9 Festsetzung der Gebühren für die Straßennutzung
Artikel 10 Entgelte für die Nutzung der Schienenwege und den Zugang zu den Schienenwegen
Artikel 11 Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur und Planung des Eisenbahnverkehrs
Artikel 12 Gemeinschaftszuschüsse für transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V)
Artikel 13 Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauausführung
Artikel 14 Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Notfallmanagements
Artikel 15 Steuern
Artikel 16 Regelung bezüglich der Arbeitsbedingungen
Artikel 17 Einreiserecht und Arbeitserlaubnisse
Artikel 18 Datenschutz
Artikel 19 Gemeinsamer Ausschuss
Artikel 20 Konsultationsgremium
Artikel 21 Streitigkeiten
Artikel 22 Änderungen des Vertrags sowie übrige Verpflichtungen
Artikel 23 Ratifikation und Inkrafttreten
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 494: Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung
Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 9. Im Rahmen der Politik der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) wurde die Koordinierung der Planung von Infrastrukturprojekten durch die Mitgliedstaaten erheblich verbessert. Bei der Realisierung der TEN-V wurden große Fortschritte erzielt, und die dazu notwendigen Investitionen (400 Mrd. €) sind bereits zu einem Drittel erfolgt10. Der Ausbau der TEN zur Einbeziehung der neuen Mitgliedstaaten auf der Grundlage der bereits vor der Erweiterung getätigten Investitionen11 bildete eine Blaupause für die Struktur- und Kohäsionsfonds mit Blick auf den schrittweisen Abbau der dort bestehenden Infrastrukturdefizite. Es bleibt zwar noch viel zu tun, aber die TEN haben bereits einen großen Beitrag dazu geleistet, Märkte und Menschen in der EU zu verbinden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
Drucksache 433/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Sicherheitsausstattung von Motorrädern
... Die Kommission plant nun, Mitte 2009 einen Vorschlag für eine Novellierung der Vorschriften für die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen vorzulegen, der u. a. auch neue Sicherheitsvorschriften für Motorräder enthalten soll. Die Kommission prüft zurzeit die Möglichkeit, für neue Motorräder die verbindliche Ausrüstung mit ABV vorzuschreiben. Das BMVBS hat im Rahmen der Anhörung der Kommission im Februar 2009 betont, dass aus Verkehrssicherheitsgründen sowie auf Grund des positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisses von 4:1 – möglichst schnell – die obligatorische Ausstattung von allen einspurigen Fahrzeugen mit ABV vorgeschrieben werden sollte.
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Diese Methoden würden anschließend in die TEN-V-30 und TEN-E-31Leitlinien sowie in die Kohäsionspolitik der EU einbezogen. Die Konsequenzen einer Klimafolgenabschätzung als Vorbedingung für öffentliche und private Investitionen werden geprüft, ebenso wie die Realisierbarkeit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien - einschließlich Klimawandel - in harmonisierte Baunormen, beispielsweise durch Erweiterung von Inhalt und Geltungsbereich der existierenden Eurocodes. Darüber hinaus wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und mit Interessenträgern Leitlinien festlegen und bewährte Praktiken austauschen, um sicherzustellen, dass den Auswirkungen des Klimawandels bei der Durchführung der Richtlinien über die
1. Einleitung
2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?
2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas
2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept
2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?
3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion
3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage
3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU
3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken
3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft
3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern
3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten
3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen
4. Instrumente - Finanzierung
5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten
6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC
7. Schlussfolgerungen - Perspektiven
Drucksache 688/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz )
... mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden sei. Die Anforderungen der Genehmigungsanträge, die das PEI Antragstellern auf seiner Homepage zur Verfügung stellt, seien zu umfangreich. Eine Gewebebank etwa, die verschiedenste Gewebe verarbeiten und in Verkehr bringen möchte habe trotz der vorgeschlagene Kostenverordnung eine erhebliche Gebührenlast zu tragen, da für jede Gewebeart eine Genehmigung erforderlich sei. Gleichzeitig wird begrüßt, dass bei im Wesentlichen gleichen Herstellungsverfahren nach der Kosten-Verordnung für Amtshandlungen des PEI ermäßigte Gebühren berechnet werden können. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Das PEI steht Antragstellern und zuständigen Behörden stets beratend zur Seite und stellt zahlreiche Informationen zur Verfügung, um den bürokratischen Aufwand im Interesse aller Beteiligten gering zu halten (vgl. Abschnitt 3.3.2). Die Genehmigungspraxis des PEI wird zudem erweisen, inwieweit Anträge oder Unterlagen von verschiedenen Anträgen bei gleichartigen Geweben oder Herstellungsverfahren zusammengefasst eingereicht und entsprechend die Kosten gesenkt werden können. So können z.B. bereits jetzt Antragsteller verschiedene Arten der Be- und Verarbeitung von Blutstammzellpräparaten (aus Knochenmark, peripherem Blut oder Nabelschnurblut) in einem Antrag zusammenfassen, ohne dass für jede Art der Herstellung ein getrenntes Antragsverfahren erforderlich wird beziehungsweise für jede Art der Herstellung getrennte Kosten erhoben werden.
Drucksache 130/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009) 44 endg.; Ratsdok. 6135/09
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009)
Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik
1. Einführung
2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik
• EG-Vertrag
• Besonderheiten
• Bislang erzielte Erfolge
• Stärken und Schwächen
5 Netzplanung
Realisierung des Netzes
• Erwartete Verkehrsnachfrage
3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V
3.1 Netzplanung
• Die Zukunft des Gesamtnetzes
• Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?
• Eine konzeptionelle Säule
• Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau
Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr
Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt
Verkehr auf Wasserwegen in der EU
5 Güterverkehrslogistik
Intelligente Verkehrssysteme
• Innovation
• Ein TEN-V-Kernnetz?
3.2. Durchführungsebene
• In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
• Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung
• Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung
Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung
Methode der offenen Koordinierung
4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau
5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch
Drucksache 528/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE -Überwachungsverordnung
... Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 schreibt in Anhang V Nr. 3 die Kennzeichnung und Entsorgung von spezifiziertem Risikomaterial zwingend vor und lässt als Kennzeichnungsmöglichkeit die Färbung des vorgenannten Materials zu. Die Färbung von spezifiziertem Risikomaterial mit dem Lebensmittelfarbstoff Brillantblau FCF (E133) war bereits mit der Verordnung zur Änderung tierkörperbeseitigungsrechtlicher Vorschriften vom 12. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1422) mit Wirkung vom 14.Oktober 2000 in die Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung (BGBl. I S. 2587) eingefügt worden und wird seitdem praktiziert, obwohl diese Verordnung durch das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftlicher Vorschriften und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verkehr bestimmten tierischen Nebenprodukten vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S.
Drucksache 603/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 19. Die politische Neuausrichtung der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) ist notwendig und sachgerecht.
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Drucksache 130/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009) 44 endg.; Ratsdok. 6135/09
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009)
Zu Frage 1:
Zu Frage 3:
Zu Frage 4:
Zu Frage 5:
Zu Frage 6:
Zu Frage 7:
Zu Frage 9:
Zu Frage 10:
Zu Frage 11:
Zu Frage 12:
Zu Frage 13:
Zu den weiteren Beratungen
Drucksache 353/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
... Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
Drucksache 888/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
Drucksache 491/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zu dem Aktionsplan im Bereich der intelligenten Verkehrssysteme (2008/2216(INI))
... 15. fordert, dass Mindestuniversaldienste für Verkehrsinformationen das transeuropäische Netz (TEN-V) abdecken;
Horizontale Fragen
Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten Aktionsbereich 1
Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen Aktionsbereich 2
IVS im Dienste der innerstädtischen Mobilität (Aktionsbereich 2a)
Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr Aktionsbereich 3
Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur Aktionsbereich 4
Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen Aktionsbereich 5
Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme Aktionsbereich 6
Drucksache 688/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zum Güterverkehr in Europa (2008/2008(INI))
... " Güterverkehrskorridoren basieren sollen, unter Berücksichtigung der existierenden Korridore des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) und des bestehenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) (d.h. je nach Bedarf erweitert um spezifische Gebiete, die ein großes Verkehrsvolumen erzeugen, wie beispielsweise Häfen); vertritt die Ansicht, dass – wo dies noch nicht geschehen ist – hochrangige Koordinatoren für die Korridore benannt werden sollten; fordert die Europäische Eisenbahnagentur als ERTMS-Systembehörde auf, sicherzustellen, dass diese Strecken interoperabel werden;
Drucksache 830/3/08
Antrag des Saarlandes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am
Drucksache 345/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung, BGB-InfoV) sowie in § 312d
Drucksache 553/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
... Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung
Drucksache 643/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
... Absatz 1 Satz 1 stellt klar, dass arbeitsmedizinische Vorsorge lediglich einen Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb darstellt. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge regelt nur einen Teilbereich des medizinischen Arbeitsschutzes. Satz 2 definiert die arbeitsmedizinische Vorsorge als eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme, die zugleich Erkenntnisse für objektive Arbeitsschutzmaßnahmen liefern kann. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist durch ein vertrauliches Arzt-Beschäftigten-Verhältnis geprägt. Informationen daraus dürfen nur nach außen gegeben werden, wenn und soweit dies in der Verordnung zugelassen wird z.B. die Weitergabe des Untersuchungsergebnisses einer Pflichtuntersuchung an den Arbeitgeber.
Drucksache 687/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zu einer europäischen Hafenpolitik (2008/2007(INI))
... " notwendig ist; vertritt in diesem Sinn ebenfalls die Ansicht, dass eine ko-modale Beteiligung der Häfen sowohl im Zusammenhang mit den Transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V) als auch mit den künftigen "
Drucksache 449/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
... (2) Wird eine Forderung des Darlehensgebers aus einem Darlehensvertrag an einen Dritten abgetreten oder findet in der Person des Darlehensgebers ein Wechsel statt, ist der Darlehensnehmer unverzüglich darüber sowie über die Kontaktdaten des neuen Gläubigers gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist bei Abtretungen entbehrlich, wenn der bisherige Darlehensgeber mit dem neuen Gläubiger vereinbart hat, dass im Verhältnis zum Darlehensnehmer weiterhin allein der bisherige Darlehensgeber auftritt. Fallen die Voraussetzungen des Satzes 2 fort, ist die Unterrichtung unverzüglich nachzuholen.
Drucksache 830/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am
Drucksache 830/2/08
Antrag des Saarlandes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am
Drucksache 913/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz KOM (2008) 782 endg.; Ratsdok. 15927/08
... Die ersten TEN-E-Leitlinien wurden 1996 erlassen und mehrfach überarbeitet, zuletzt im Jahr 2006. Im Rahmen der TEN-E-Leitlinien8 und der TEN-Verordnung9 finanziert die EU im Wesentlichen investitionsvorbereitende Machbarkeitsstudien für bestimmte, von den Mitgliedstaaten benannte Vorhaben. Ein Bericht über den Zeitraum 2002-2006 wird parallel zu diesem Grünbuch veröffentlicht10. Wirkung und Bekanntheitsgrad der transeuropäischen Energienetze müssen eindeutig verbessert werden.
Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz
1. Einleitung
2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes
2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze
2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze
2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben
2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.
2.3.2. Regulierungsrahmen
2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz
2.5. Festlegung neuer Prioritäten
3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau
3.1. Energiepolitische Ziele der EU
3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit
3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013
3.1.3. Innovation und neue Technologien
3.1.4. Internationale Energienetze
3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz
3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt
3.2.2. Die interregionale Dimension
3.2.3. Ein neuer Planungsansatz
3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität
3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien
3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E
3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 997/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr KOM (2008) 852 endg.; Ratsdok. 17324/08
... Außerdem tragen das Programm für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V), die Entwicklung und Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) und die technische Spezifikation über Telematikanwendungen im Güterverkehr (TSI TAG) zur Interoperabilität und einem besser integrierten Management der europäischen Schieneninfrastruktur bei. Im Zuge der ERTMS-Einführung wurden beispielsweise grenzübergreifende Güterverkehrskorridore festgelegt. Dies hat zu einer aktiven Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Infrastrukturbetreibern geführt. Diese haben sich darüber hinaus in der Vereinigung RailNetEurope zusammengeschlossen, die den internationalen Güterverkehrsbetreibern eine Reihe von Diensten anbietet und die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturbetreibern im Bereich des Kapazitätsmanagements fördert.
Begründung
1. Hemmnisse der Entwicklung des Schienengüterverkehrs
1.1. Aufbau eines nachhaltigen Verkehrssystems: ein vorrangiges Ziel der Gemeinschaft
1.2. Hemmnisse im Bereich des Schienenverkehrs
2. Bessere Infrastrukturleistungen für Güterverkehrsbetreiber in einem Besonderen Schienennetz
2.1. Bereits unternommene Maßnahmen
2.2. Fortbestehende Schwierigkeiten
3. Bedarf an neuen initiativen
3.1. Forderung der Akteure nach einem gemeinschaftlichen Vorgehen
3.2. Verordnung zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr und entsprechende Begleitmaßnahmen
4. Allgemeine Grundsätze des Verordnungsvorschlags
4.1. Festlegung und Leitung des europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr
4.2. Investitionen
4.3. Nutzung der Güterverkehrskorridore
Vorschlag
Kapitel I Allgemeines
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Konzeption und Leitung des Europäischen Schienennetzes für einen Wettbewerbsfähigen Güterverkehr
Artikel 3 Auswahl der Güterverkehrskorridore
Artikel 4 Leitung der Güterverkehrskorridore
Artikel 5 Maßnahmen zur Realisierung des Güterverkehrskorridors
Artikel 6 Konsultation der Antragsteller
Kapitel III Für den Güterverkehrskorridor bestimmte Investitionen
Artikel 7 Investitionsplanung
Artikel 8 Umfangreiche Instandhaltungsarbeiten
Artikel 9 Strategisch wichtige Terminals
Kapitel IV Management des Güterverkehrskorridors
Artikel 10 Einzige Anlaufstelle für die Beantragung grenzübergreifender Fahrwegtrassen
Artikel 11 Vorrangiger Güterverkehr
Artikel 12 Zuweisung von Güterverkehrstrassen
Artikel 13 Zugelassene Antragsteller
Artikel 14 Verkehrsmanagement
Artikel 15 Informationen zu den Nutzungsbedingungen des Güterverkehrskorridors
Artikel 16 Dienstleistungsqualität im Güterverkehrskorridor
Artikel 17 Regulierungsstellen
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Ausschuss
Artikel 19 Zusammenarbeit
Artikel 20 Ausnahmen
Artikel 21 Beobachtung der Umsetzung
Artikel 22 Bericht
Artikel 23 Änderung
Artikel 24 Inkrafttreten
Anhang Kriterien für die Bewertung der Vorschläge zur Schaffung von Güterverkehrskorridoren
Finanzbogen
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Im Rahmen der Einwilligung hat die betroffene Person auch zu entscheiden, ob und inwieweit ihr das Ergebnis der genetischen Untersuchung zur Kenntnis zu geben oder zu vernichten ist. Es besteht nur die Wahl zwischen Kenntnisnahme der Ergebnisse oder aber Vernichtung der Ergebnisse ohne Möglichkeit der Kenntnisnahme. Dies bringt zum Ausdruck, dass es nicht möglich ist, die Befunde erst zur Kenntnis zu nehmen und dann vernichten zu lassen mit der Folge, dass sie nicht Bestandteil der Behandlungsunterlagen wären. Einmal mitgeteilte Untersuchungsergebnisse werden im Hinblick auf das jeweilige Arzt-Patienten-Verhältnis als existent betrachtet. Dies kann in vielerlei Zusammenhängen Bedeutung gewinnen, z.B. bei dem Abschluss einer Lebensversicherung. Auch insoweit hat die betroffene Person die Entscheidungsfreiheit, das Untersuchungsergebnis insgesamt zur Kenntnis zu nehmen oder vernichten zu lassen oder nur Teile des Untersuchungsergebnisses zur Kenntnis zu nehmen und die anderen Teile vernichten zu lassen. Die Entscheidungsoption der Vernichtung kann sich dabei nur auf die Feststellungen beziehen, die in den für die jeweilige Person erstellten Unterlagen enthalten sind. Wird also z.B. eine genetische Untersuchung des Bruders der bereits untersuchten ratsuchenden Person vorgenommen, kann auch die Vernichtung der Ergebnisse nur in den jeweils eigenen Unterlagen verlangt werden, die dann unverzüglich zu erfolgen hat.
Drucksache 830/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoff en
... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor dem Hintergrund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse am
Drucksache 809/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung
Drucksache 681/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt KOM (2007) 551 endg.; Ratsdok. 13278/07
... Staus in den Städten sind eines der Hauptprobleme, auf die in der Anhörung hingewiesen wurde. Sie haben negative wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und ökologische Auswirkungen und beeinträchtigen die natürliche und die bebaute Umwelt. Häufig treten Staus auf städtischen Ringstraßen auf und verringern die Kapazität des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Ein flüssiges Verkehrssystem würde Pünktlichkeit im Personen- und Güterverkehr ermöglichen und diese negativen Auswirkungen begrenzen. Auf örtlicher Ebene ist es eine große Herausforderung, die negativen Auswirkungen von Staus zu verringern und dabei zu gewährleisten, dass sich städtische Gebiete weiterhin wirtschaftlich gut entwickeln. Die Anstrengungen von Städten, die Vorreiter beim Kampf gegen den Verkehrsstau sind, müssen anerkannt werden.
Grünbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt
1. Einleitung
Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt.
2. Die Herausforderung annehmen
2.1. Hin zu einem flüssigen Verkehr in der Stadt
2.2. Hin zu grüneren Städten
2.3. Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr
2.4. Hin zu einem zugänglichen Nahverkehr
2.5. Hin zu einem sicheren Nahverkehr
3. Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt
3.1. Mehr Wissen ...
3.2. ... und Erhebung von Daten
4. Finanzielle Mittel
5. Anhörungen
Drucksache 379/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Personenkraftverkehrsmarkt (Neufassung) KOM (2007) 264 endg.; Ratsdok. 10102/07
... 2. Die Regelungen zum Anwendungsbereich der Verordnung bedürfen einer Überprüfung in Bezug auf die so genannten Drittstaaten-Verkehre. Entsprechend der bisherigen Praxis sollte bei Drittstaaten-Verkehren für den Teil der Fahrt im Hoheitsgebiet eines im Transit durchfahrenen Mitgliedstaats auch weiterhin eine nationale Transitgenehmigung erteilt werden. Drittstaaten-Verkehre sollten insoweit von den Regelungen der Verordnung ausgenommen werden.
Drucksache 241/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele KOM (2007) 140 endg.; Ratsdok. 8255/07
... 16. Soweit durch die Internalisierung externer Kosten dem Staat oder dem Infrastrukturbetreiber Mehreinnahmen zufließen, sind diese mit dem Ziel einer Minimierung der verkehrsbezogenen Umweltbelastungen im Verkehrssektor zu reinvestieren. Dies trägt zu einem effektiven und umweltfreundlichen Gesamtverkehrssystem bei. Die Verwirklichung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sollte hierbei mit Priorität verfolgt werden, damit Europa über eine Infrastruktur verfügt, die den Anforderungen des globalen Wettbewerbs gerecht wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu Abschnitt 4.1 insgesamt
Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2
Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 17.
Zu Abschnitt 4.2.2
Drucksache 809/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung
Drucksache 80/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... ", der Integration und Zusammenarbeit der verschiedenen Verkehrsträger Der Bundesrat hält eine verbesserte Vernetzung von Luft und Schiene im Fernverkehr generell für sinnvoll. Dadurch können Kurzstreckenzubringerflüge ersetzt werden. Eine dirigistische Substitution von Schienen- und Luftverkehr im Sinne einer Verkehrslenkung wird jedoch strikt abgelehnt. Die Aussage der Kommission, Finanzmittel u. a. des TEN-V-Programms für eine engere Vernetzung zur Verfügung zu stellen, ist zu begrüßen. Allerdings bedauert es der Bundesrat, dass durch das TEN-V-Programm auf Grund der Unterfinanzierung nicht alle verkehrlich bedeutenden und wünschenswerten Vorhaben zur Verknüpfung von Schiene und Luft adäquat finanziert werden können.
Drucksache 241/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele KOM (2007) 140 endg.; Ratsdok. 8255/07
... 13. Soweit durch die Internalisierung externer Kosten dem Staat oder dem Infrastrukturbetreiber Mehreinnahmen zufließen, sind diese mit dem Ziel einer Minimierung der verkehrsbezogenen Umweltbelastungen im Verkehrssektor zu reinvestieren. Dies trägt zu einem effektiven und umweltfreundlichen Gesamtverkehrssystem bei. Die Verwirklichung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sollte hierbei mit Priorität verfolgt werden, damit Europa über eine Infrastruktur verfügt, die den Anforderungen des globalen Wettbewerbs gerecht wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu Abschnitt 4.1 insgesamt
Zu Abschnitt 4.1, Fragenkomplex 2
Zu Abschnitt 4.1, letzter Absatz 14.
Zu Abschnitt 4.2.2
Drucksache 809/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung
Drucksache 379/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Personenkraftverkehrsmarkt (Neufassung) KOM (2007) 264 endg.; Ratsdok. 10102/07
... 2. Die Regelungen zum Anwendungsbereich der Verordnung bedürfen einer Überprüfung in Bezug auf die so genannten Drittstaaten-Verkehre. Entsprechend der bisherigen Praxis sollte bei Drittstaaten-Verkehren für den Teil der Fahrt im Hoheitsgebiet eines im Transit durchfahrenen Mitgliedstaats auch weiterhin eine nationale Transitgenehmigung erteilt werden. Drittstaaten-Verkehre sollten insoweit von den Regelungen der Verordnung ausgenommen werden.
Drucksache 80/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... Der Bundesrat hält eine verbesserte Vernetzung von Luft und Schiene im Fernverkehr generell für sinnvoll. Dadurch können Kurzstreckenzubringerflüge ersetzt werden. Eine dirigistische Substitution von Schienen- und Luftverkehr im Sinne einer Verkehrslenkung wird jedoch strikt abgelehnt. Die Aussage der Kommission, Finanzmittel u. a. des TEN-V-Programms für eine engere Vernetzung zur Verfügung zu stellen, ist zu begrüßen. Allerdings bedauert es der Bundesrat, dass durch das TEN-V-Programm auf Grund der Unterfinanzierung nicht alle verkehrlich bedeutenden und wünschenswerten Vorhaben zur Verknüpfung von Schiene und Luft adäquat finanziert werden können.
Drucksache 80/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... - Die Europäische Gemeinschaft könnte den Flughafensektor auch durch ihre Finanzinstrumente unterstützen: TEN-V, Programme der europäischen Kohäsionspolitik im Rahmen des Regionalen Entwicklungs- und Kohäsionsfonds (gemäß den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft und den in den jeweiligen Programmen festgelegten Prioritäten) oder durch Initiativen wie SESAR(Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum).
Mitteilung
1. Die zu erwartende Kapazitätskrise
2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise
3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität
3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung
3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne
3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM
4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen
4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen
4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen
5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger
5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität
5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr
6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung
6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz
6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur
7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien
8. Fazit
Anhang
Drucksache 681/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt KOM (2007) 551 endg.; Ratsdok. 13278/07
... 22. Das Augenmerk der EU-Verkehrspolitik sollte sich vielmehr auf die Verwirklichung großräumiger Vorhaben mit echtem europäischen Mehrwert richten, insbesondere auf den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) [und nicht auf Bereiche, in denen - zumindest in Deutschland - klare Aufgabenzuweisungen bestehen und gut funktionierende Strukturen existieren. Dies betrifft etwa die Organisation des ÖPNV, die Parkraumbewirtschaftung oder intelligente Gebührensysteme.]
Drucksache 166/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit - Halbzeitbewertung (2006/2112(INI))
... 46. vertritt die Ansicht, dass der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Bereich der Infrastruktureinrichtungen im Straßenverkehr die Verwaltung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sowie die Straßenverkehrssicherheit deutlich verbessert; ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, ihr diesbezügliches Engagement fortzusetzen und ein europäisches Programm für die Einführung intelligenter Straßenverkehrsleitsysteme zu erstellen;
Drucksache 278/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
... Hohe Preis-Kosten-Abstände können zwar ein Indiz für ein unangemessenes Preis-Kosten-Verhältnis sein. Bei der Prüfung der Angemessenheit sind jedoch gegebenenfalls Sonderfaktoren zu berücksichtigen. So kann beispielsweise ein hoher Preis-Kosten-Abstand auf außerordentliche Effizienzsteigerungen zurückgehen oder dadurch zu erklären sein, dass in die Folgeperiode verschobene Investitionen zu einer außerplanmäßigen Minderung der Aufwendungen in der betrachteten Periode geführt haben. Für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen Preis und Kosten gegeben ist, können auch Erfahrungswerte aus Branchen außerhalb der
Drucksache 681/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt KOM (2007) 551 endg.; Ratsdok. 13278/07
... 21. Das Augenmerk der EU-Verkehrspolitik sollte sich vielmehr auf die Verwirklichung großräumiger Vorhaben mit echtem europäischen Mehrwert richten insbesondere auf den Ausbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), und nicht auf Bereiche, in denen - zumindest in Deutschland - klare Aufgabenzuweisungen bestehen und gut funktionierende Strukturen existieren.
Drucksache 460/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern KOM (2007) 330 endg.; Ratsdok. 11182/07
... Darüber hinaus werden die Fischereitätigkeiten von Drittlandschiffen in Gemeinschaftsgewässern durch Titel VI der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 sowie im Rahmen der jährlichen TAC- und Quoten-Verordnung geregelt.
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... Dem Bund und den Ländern entstehen Kosten, die durch Gebühren, die die entsprechenden Antragsteller (z.B. Zulassungsanträge, Anträge auf Herstellungserlaubnis, Anträge auf Einfuhrerlaubnis, Inspektionen bezüglich der Herstellungserlaubnis und der Guten Herstellungspraxis) zu entrichten haben, zu decken sind. Entsprechende Regelungen finden sich in der Tierimpfstoffkosten-Verordnung. Durch die Reduktion des Genehmigungsverfahrens bezüglich der Abgabe von Tierimpfstoffen an Tierhalter auf eine Anzeigeverfahren werden Kosten gesenkt. Die Kostensteigerung ergibt sich im Wesentlichen aus den Regelungen der Richtlinien
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... ) vereinbar ist, wobei die für die weitere Entwicklung von intermodalen Beförderungsdiensten unerlässliche Erweiterung der Häfen zu berücksichtigen ist. Hiermit verbunden ist die Frage, ob die Hafenaktivitäten in einigen wenigen sehr leistungsfähigen, an die Europäischen Verkehrsnetze (TEN-V) angeschlossenen Häfen stattfinden oder sich stärker verteilen sollten, wodurch eine übermäßige Konzentration und die damit verbundenen Probleme von Engpässen und einer Belastung der Umwelt und der Infrastruktur im Hinterland vermieden würden.
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
Drucksache 359/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Die Regelung entspricht Art. 20 Abs. 2 der Universaldienstrichtlinie. Durch die festgelegten Mindestanforderungen an die Vertragsinhalte soll die Vergleichbarkeit von Angeboten für den Endnutzer verbessert werden, die Anbieter von Telekommunikationsdiensten treten damit untereinander in einen Qualitätswettbewerb. Die Regelung ist vergleichbar mit den Vorgaben in der BGB-Informationspflichten-Verordnung, insoweit gelten auch die gleichen Rechtsfolgen, für den Fall, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Im Interesse einer größtmöglichen Wettbewerbsfreiheit richtet sich die Regelung - im Einklang mit den Vorschriften der Universaldienstrichtlinie - nicht an Endnutzer, die keine Verbraucher (§ 13
Drucksache 723/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur KOM (2006) 569 endg.; Ratsdok. 13874/06
... Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist deshalb die Integration der Sicherheit in alle Phasen der Planung, des Entwurfs und des Betriebs der Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Die Richtlinie soll die Sicherheit als eigenständiges Ziel neben Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz etablieren. Die Richtlinie wird dafür sorgen, dass die Verwalter der Straßeninfrastruktur die Leitlinien, die Schulung und die Information erhalten, die sie brauchen, um die Sicherheit der Infrastruktur zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer und der Gesellschaft als Ganzes zu verbessern. Sie bringt folgenden Nutzen:
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... – Die Mitgliedstaaten und Regionen, die für Fördermittel im Rahmen des Konvergenzziels15 oder des Kohäsionsfonds in Frage kommen, sollten den 30 Projekten von europäischem Interesse Vorrang einräumen, die ihr Gebiet betreffen. Innerhalb dieser Projektgruppe ist grenzüberschreitenden Verbindungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Mitgliedstaaten sollten sich dieser Koordinatoren bedienen, um die Frist zwischen dem Entwurf der Netzpläne und der materiellen Errichtung verkürzen zu können. Weitere TEN-Vorhaben und strategische Verkehrsverbindungen sollten gefördert werden, wenn bei diesen ein bedeutender Beitrag zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erkennbar ist.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
Drucksache 128/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2006 - 200456 - vom 3. Februar 2006.
... 18. unterstreicht die Notwendigkeit, einen Plan für eine sehr zügige Verwirklichung der großen Vorhaben im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) aufzustellen deren Finanzierung sowohl aus dem EU-Haushalt als auch - im Rahmen des Möglichen - durch öffentlichprivate Partnerschaften erfolgen muss;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.