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... - Die Ziele dieses Weißbuchs stehen in Einklang mit der Strategie "Europa 2020". Erreicht werden sollen sie durch einen ganzheitlichen Ansatz, abgestufte Interventionen in miteinander verwobenen Bereichen wie Binnenmarkt, Wettbewerb, technologische Innovation und Forschung, umweltfreundliche und innovative Formen der Mobilität sowie den Aufbau des TEN-V. Mit Blick auf die Umsetzung der im Weißbuch vorgeschlagenen Strategie verdient die Frage der Finanzierung besondere Aufmerksamkeit, wie Sie zu Recht betonen. Im Weißbuch vorgeschlagen wird eine schrittweise Verlagerung der Finanzierung aus allgemeinen Steuern hin zu einer verstärkten Verknüpfung zwischen der Generierung von Einnahmen und der tatsächlichen Nutzung von Infrastrukturen. Damit würden zusätzliche Mittel verfügbar und gleichzeitig eine bessere Auswahl von Verkehrsprojekten gefördert. Darüber hinaus ist die Erschließung privater Finanzierungsquellen unerlässlich für die Schaffung eines integrierten, multimodalen gesamteuropäischen Verkehrsnetzes. Der Prüfung öffentlichprivater Partnerschaften (ÖPP) im Rahmen der Exante-Bewertung kommt daher große Bedeutung zu.
1. Forschung Innovation zur Unterstützung der Verkehrspolitik
2. Mobilisierung des Ungenutztes Innovationspotentials des Europäischen Verkehrssektors
3. die Zukunftsvision für den künftigen Verkehr die Mobilität in Europa
3.1. Ein nutzerorientierter integrierter Verkehr
3.2. Nachhaltiger Fernverkehr, interurbaner Verkehr und Stadtverkehr
4. Stärkung des Europäischen Forschungs- Innovationssystems
5. Initiativen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit des Verkehrssektors
5.1. Stärkere Fokussierung der Forschung und Innovation im Verkehrsbereich
5.2. Bessere Ausrichtung der Anstrengungen
5.3. Heraus aus der Komfortzone: Technologische Festlegungen durchbrechen
5.4. Effiziente Umsetzung innovativer Lösungen
6. Chancen Herausforderungen der Einführung von Verkehrstechnologien
7. Weiterführende Arbeiten
Anhang Bereiche der Forschung und Innovation, vorrangige Felder und ihre politische Relevanz
... Der 2020-Fonds für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur (Fonds Marguerite) ist ein europaweiter Beteiligungsfonds für Infrastrukturinvestitionen im Bereich Verkehr, Energie und erneuerbare Energien. Die EU hat 80 Mio. EUR aus dem TEN-V-Budget in den Fonds Marguerite investiert, für den insgesamt Mittel im Umfang von 710 Mio. EUR gebunden wurden (Zielgröße: 1,5 Mrd. EUR). Bei den anderen Investoren handelt es sich um öffentlich-rechtliche Banken, doch steht der Fonds auch privaten Investoren offen. Die Investitionen erfolgen pari passu. Ziel des Fonds ist es, dass insgesamt das Dreieinhalbfache des EU-Beitrags in TEN-V-Projekte investiert wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben
2.1. Reichweite und Sektoren
2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt
2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente
2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen
2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen
2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern
2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts
3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013
3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten
3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann
3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken
3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten
3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene
3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig
3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen
4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020
5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente
5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente
5.1.1. EU-Instrumente
5.1.2. Strukturfondsinstrumente
5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente
5.1.4. Außenpolitische Instrumente
5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen
5.2.1. Reichweite der Plattformen
5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen
5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente
6. Schlussfolgerung Nächste Schritte
Anhang Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013
1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite
1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
1.2. Fonds Marguerite
2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT
2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT
3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen
3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF
3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF
4. Strukturfonds
5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich
... Gemeinsame Agrarpolitik Gemeinsame Fischereipolitik Kohäsionspolitik Energieinfrastruktur-Instrument Überprüfung des TEN-V
1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig
2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen
4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes
6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen
7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts
8. Schlussfolgerung
Anhang 1Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10
Anhang 2Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten
... -Quoten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2601) werden die Wörter "oder im elektronischen Bundesanzeiger*)" gestrichen.
... 33. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, in den neuen Leitlinien zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) ein Kernnetz strategischer europäischer Infrastruktur festzulegen. Nach Ansicht des Bundesrates bedarf es bei der Planung des Kernnetzes durch die Kommission einer detaillierten Betrachtung der zu erwarteten Verkehrsnachfrage, wobei neben der wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung des Weltrohölpreises politische Maßnahmen zur Nachfragesteuerung durch Infrastrukturentgelte an Bedeutung zunehmen.
... 39. dringt bei der EIB darauf, die Verwirklichung des TEN-V-Netzes stärker mit dem Ziel zu unterstützen, eine Hebelwirkung für mehr Investitionen sowohl aus dem öffentlichen als aus dem privaten Sektor zu erzielen; ist der Ansicht, dass auch hier die „projektbezogenen Anleihen“ ein ergänzendes Investitionsinstrument sein können, zusätzlich zu den für den TEN-V-Fonds bereitgestellten Mittel; dringt darauf, die künftigen Investitionen auf die grenzüberschreitenden Teile des TEN-V-Netzes zu konzentrieren, um auf diese Weise die erzeugte europäische Wertschöpfung zu optimieren;
Entschließung
Die neue Satzung der EIB
EIB -Finanzierung in der EU
EIB -Finanzierung nach 2013
EIB -Finanzierung außerhalb der EU
Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern
Die Rolle der Bank bei der Entwicklung
Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen
Offshore -Finanzzentren
... 26. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, in den neuen Leitlinien zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) ein Kernnetz strategischer europäischer Infrastruktur festzulegen. Nach Ansicht des Bundesrates bedarf es bei der Planung des Kernnetzes durch die Kommission einer detaillierten Betrachtung der zu erwarteten Verkehrsnachfrage, wobei neben der wirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung des Weltrohölpreises politische Maßnahmen zur Nachfragesteuerung durch Infrastrukturentgelte an Bedeutung zunehmen. Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit einer europäischen Koordinierung der Verkehrsnachfrageprognosen für den internationalen Luft- und Seeverkehr sowie den transeuropäischen Landverkehr gesehen. In diesem Kontext verweist der Bundesrat erneut auf seine Stellungnahme zur "Europa- 2020"-Strategie und hält eine optimierte Abstimmung der europäischen und nationalen Verkehrswegeplanungen im Rahmen einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie für zielführend. In Bezug auf die Finanzierung der TEN-V unterstützt der Bundesrat den Vorschlag der Kommission, europäische Finanzmittel künftig innerhalb eines einzigen Verfahrensrahmens bereitzustellen, um die TEN-V-Mittel und die Mittel der Kohäsions- und Strukturfonds kohärent zu verwenden.
... Seit Mitte der 1980er Jahre bildet die Politik des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) den politischen Rahmen für den Aufbau von Infrastrukturen, die für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts sowie für die Gewährleistung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und für eine bessere Zugänglichkeit aller Gebiete in der EU sorgen sollen. Dies führte im Jahr 1992 zur Aufnahme einer eigenen Rechtsgrundlage für transeuropäische Netze in den Vertrag von Maastricht und im Jahr 1994 zur Annahme einer Liste von 14 Großvorhaben auf der Tagung des Europäischen Rates in Essen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Hintergrund und Ziele
1.2. Behandelte Fragen
1.3. Aktionsbereiche
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fazilität CONNECTING EUROPE
6. Vereinfachung
Kapitel IAllgemeine Grundsätze
Artikel 1Gegenstand
Artikel 2Anwendungsbereich
Artikel 3Begriffsbestimmungen
Artikel 4Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes
Artikel 5Ressourcenschonendes Netz
Artikel 6Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes
Artikel 7Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Artikel 8Zusammenarbeit mit Drittländern
Kapitel IIdas Gesamtnetz
Artikel 9Allgemeine Bestimmungen
Artikel 10Prioritäten
Artikel 11Karten
Artikel 12Infrastrukturkomponenten
Artikel 13Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
Artikel 14Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau
Abschnitt 2Binnenschifffahrtsinfrastruktur
Artikel 15Karten
Artikel 16Infrastrukturkomponenten
Artikel 17Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
Artikel 18Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau
Abschnitt 3Straßenverkehrsinfrastruktur
Artikel 19Karten
Artikel 20Infrastrukturkomponenten
Artikel 21Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
Artikel 22Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau
Abschnitt 4Seeverkehrsinfrastruktur
Artikel 23Karten
Artikel 24Infrastrukturkomponenten
Artikel 25Meeresautobahnen
Artikel 26Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
Artikel 27Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau
Abschnitt 5Luftverkehrsinfrastruktur
Artikel 28Karten
Artikel 29Infrastrukturkomponenten
Artikel 30Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
Artikel 31Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau
Abschnitt 6Infrastruktur für den multimodalen Verkehr
Artikel 32Karten
Artikel 33Infrastrukturkomponenten
Artikel 34Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur
Artikel 35Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau
Abschnitt 7Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 36Städtische Knoten
Artikel 37Intelligente Verkehrssysteme
Artikel 38Güterverkehrsdienste
Artikel 39Neue Technologien und Innovation
Artikel 40Sichere Infrastrukturen
Artikel 41Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit
Artikel 42Umweltschutz
Artikel 43Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer
Kapitel IIIdas Kernnetz
Artikel 44Festlegung des Kernnetzes
Artikel 45Anforderungen
Artikel 46Aufbau des Kernnetzes
Artikel 47Knoten des Kernnetzes
Kapitel IVVerwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore
Artikel 48Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore
Artikel 49Begriff der Kernnetzkorridore
Artikel 50Liste der Kernnetzkorridore
Artikel 51Koordinierung der Kernnetzkorridore
Artikel 52Leitung der Kernnetzkorridore
Artikel 53Korridorentwicklungsplan
Kapitel VGemeinsame Bestimmungen
Artikel 54Überarbeitung und Berichterstattung
Artikel 55Ausschuss
Artikel 56Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 57Überprüfung
Artikel 58Einheitliche Kontaktstelle
Artikel 59Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes
Artikel 60Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik
Artikel 61Förderung und Bewertung
Artikel 62Aufhebung
Artikel 63Inkrafttreten
... 1. Der Bundesrat begrüßt angesichts der verkehrlichen, finanziellen, wirtschaftlichen sowie klima- und umweltschutzpolitischen Herausforderungen der Zukunft die Initiative der Kommission zu einer grundlegenden Revision des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Der Bundesrat unterstützt dabei die Kernziele der Kommission für den Auf- und Ausbau eines modernisierten, multimodal verbundenen transeuropäischen Verkehrsnetzes, mit dem die ressourceneffiziente Mobilität von Personen und Gütern unter möglichst sozialverträglichen, umweltfreundlichen sowie sicherheitsorientierten Bedingungen bereitgestellt und erhalten werden kann und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wirtschaftswachstum gefördert wird. Die Wettbewerbsfähigkeit Europas hängt in einem erheblichen Maße von funktions- und leistungsfähigen Verkehrsnetzen ab.
Zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
Zum Schienennetz
Zum Straßennetz
Zu Binnenhäfen bzw. Terminals
Zur BR-Drucksache 650/11
Zur BR-Drucksache 656/11
Zu Artikel 20
Direktzuleitung zu BR-Drucksachen 650/11 und 656/11
... Zwar liegen keine genauen Schätzungen vor, aber der Zustand vieler Tiefseebestände gibt Grund zur Besorgnis. Die Bestände von Granatbarsch, bestimmten Arten von Tiefseehaien und Meerbrassen im Golf von Biskaya sowie von Grenadierfisch sind erschöpft. Für die meisten Bestände gilt, dass die Fischerei entweder eingeschränkt oder zumindest nicht weiter ausgebaut werden sollte, wenn ihre Nachhaltigkeit nicht nachgewiesen ist. Für schneller wachsende Arten wie Lumb, Leng, Blauleng, Rote Fleckbrasse und Schwarzen Degenfisch könnte die Entwicklung der Fischereien hin zu langfristig nachhaltigen Niveaus künftig möglich sein. Für 2011 wird keine eigene Fangmöglichkeiten-Verordnung vorgeschlagen, da sich die Verordnung aus dem Jahr 2010 auf 2011 und 2012 erstreckt.
... (ABl. L 50 vom 27.2.2010, S. 8) geändert worden ist, und für die Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen hinsichtlich der in Abschnitt 4 der Kontaminanten-Verordnung genannten Kongenere,".
... -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... "§ 32e Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung".
... Im Verkehrsbereich gilt es, die im Weißbuch zur Verkehrspolitik bis 205036 empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Diese zielen insbesondere darauf ab, Hindernisse zu beseitigen, die der Schaffung eines echten, alle Verkehrsträger und alle nationalen Systeme – auch die intelligenten Verkehrssysteme – einschließenden Binnenmarkts und der Entwicklung eines modernen Kabotage- und multimodalen Verkehrsnetzes entgegenstehen. Denn die EU verfügt immer noch nicht über ein ausreichend vernetztes, interoperables und leistungsfähiges grenzübergreifendes System von Verkehrsinfrastrukturen Die Überarbeitung der gemeinsamen Leitlinien für die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) im Jahr 2011 soll es ermöglichen, durch eine bessere Projektauswahl und eine bessere Begleitung der Entscheidungen die Hauptengpässe zu beseitigen, die fehlenden Verbindungen herzustellen und Verkehrsträger miteinander zu verknüpfen. So werden die neuen Leitlinien ein Kernnetz strategischer europäischer Infrastrukturen definieren, das den östlichen und den westlichen Teil der Europäischen Union abdeckt und damit dem europäischen Mobilitätsnetz und dem einheitlichen europäischen Verkehrsraum konkrete Gestalt verleiht.
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1Leitaktionen
Anhang 2Indikatoren für den Binnenmarkt
... 12. Seit dem Verkehrsweißbuch 2001 wurde viel erreicht. Im Luft- und Straßenverkehr, teilweise auch im Eisenbahnverkehr, wurden die Märkte weiter geöffnet. Der einheitliche europäische Luftraum wurde mit Erfolg auf den Weg gebracht. Die technische Sicherheit und die Gefahrenabwehr wurden bei allen Verkehrsträgern verbessert. Neue Vorschriften zu Arbeitsbedingungen und Fahrgast- und Fluggastrechten wurden erlassen. Die transeuropäischen Verkehrsnetze (finanziert durch TEN-V, Strukturfonds und Kohäsionsfonds) haben zum räumlichen Zusammenhalt und zum Bau von Hochgeschwindigkeits-Schienenstrecken beigetragen. Internationale Verbindungen und Zusammenarbeit wurden gestärkt. Viel wurde auch getan, um den Verkehr umweltfreundlicher zu machen.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang IListe der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
... Quoten-Verpflichtung
... Darüber hinaus haben die Banken während der Finanzkrise auf Liquiditätsprobleme und höhere Risiken mit einer Verkürzung der Darlehenslaufzeiten, höheren Zinsen und restriktiveren Konditionen für Infrastrukturprojekte reagiert. Trotz Anzeichen einer Erholung der Fremdkapitalmärkte ist die Beschaffung langfristiger Kreditfinanzierungen für Infrastrukturprojekte nach wie vor ausgesprochen schwierig. Die potenzielle Bedeutung der Anleihemärkte als Kapitalquelle hat somit zugenommen. Wegen fehlender öffentlicher Kreditverbesserungsmaßnahmen wurden jedoch in den letzten Jahren keine Projektanleihen in den Bereichen TEN-V, TEN-E und Breitbandversorgung ausgegeben. Solange Infrastrukturprojekte Merkmale und Risiken aufweisen, die ihre Vorbereitung und Durchführung erschweren und viel Zeit in Anspruch nehmen, beispielsweise bei Neuerschließungen, Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Einnahmen oder aufgrund regionaler Faktoren wie nationale Verschuldung oder grenzübergreifende Auswirkungen, werden solche Vorhaben für Kapitalmarktanleger weiterhin uninteressant sein.
1. Kontext des Vorschlags
a Die Europa-2020-Projektanleiheninitiative im Rahmen der Fazilität Connecting Europe 2014-2020
b Europa-2020-Projektanleihen: Pilotphase 2012-2013
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Artikel 1Änderungen des Beschlusses Nr. 2006/1639/EG
Artikel 2Änderung der Verordnung (EG) Nr. 680/2007
Artikel 3
Finanzbogen
... -Quoten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2006 (BGBl. I S. 2601), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2295) geändert worden ist, werden die Wörter "oder im elektronischen Bundesanzeiger*)" gestrichen.
... -Ausstoßes investiert werden. Gemäß den jüngsten EU-Empfehlungen 14 sind die Regionen und Städte aufgefordert, die vorhandenen EU-Mittel umfassend auszuschöpfen, um einen Umstieg auf effizientere Verkehrsträger zu unterstützen. Ein sauberer öffentlicher Nahverkehr sowie die stärkere Nutzung sauberer und energieeffizienter Fahrzeuge und nicht motorisierter Fortbewegungsmöglichkeiten genießen Priorität; Gleiches gilt für die Eisenbahn, bei der das Hauptaugenmerk auf der schnelleren Umsetzung der vorläufigen EU-Zuweisung von 19 Mrd. EUR für TEN-V-Eisenbahnprioritäten liegen sollte.
2. Nachhaltiges Wachstum Regionalpolitik
Tabelle
Grafik 1: Prozentsatz der Ausschöpfung der Kohäsionsmittel des Zeitraums 2007-2013, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen, durch die Mitgliedstaaten
Grafik 2: Gesamte öffentliche Umweltschutzausgaben als Anteil am BIP 2008
Karte 1: Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ und geplante kohäsionspolitische Investitionen in den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ im Zeitraum 2007-2013
3. Stärkung des Beitrags der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im laufenden Programmplanungszeitraum
3.1. Säule I: Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren
Zukunftsfähige europäische Städte
Nutzung des Potenzials von grünen Technologien und Ökoinnovationen durch die Regionen
3.2. Säule II: Besser investieren
Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus
Bewährte Verfahren bei der Konzeption des Lebenszyklus von Projekten
Prüfung von Investitionen im Hinblick auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz
Bewährte Verfahren bei der Überprüfung der operationellen Programme im Hinblick auf ihre Klimabeständigkeit und ihre Ressourceneffizienz
Bessere Governance
4. Fazit für die Politik
Anhang 1Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
Anhang 2Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
... 14. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, die Anbindung des Donauraums auf der West-Ost sowie der Nord-Süd-Achse über die vorhandenen transeuropäischen Verkehrskorridore (TEN-V-Netz) auszubauen und zu verbessern.
... - Mobilität: Die Donau selbst ist ein wichtiger TEN-V-Korridor, dessen Kapazität jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Der Güterverkehr auf der Donau entspricht lediglich 10-20 % des Güterverkehrs auf dem Rhein. Da die
2. Herausforderungen und Chancen
2.1. Herausforderungen
2.2. Chancen
3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan
3.1. Anbindung des Donauraums
Die wichtigsten Themen Verkehr
5 Energie
Kultur und Tourismus
3.2. Umweltschutz im Donauraum
Die wichtigsten Themen
5 Wasser
5 Risiken
Biologische Vielfalt, Boden
3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum
Forschung und Innovation
5 Unternehmen
5 Beschäftigungsmarkt
Marginalisierte Bevölkerungsgruppen
3.4. Stärkung des Donauraums
Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit
5 Sicherheit
4. Durchführung und politische Steuerung
5. Zusammenhang mit der EU-Politik
6. Schlussfolgerung
... 69. Der Bundesrat betont die Bedeutung von Mobilität und leistungsfähigen Infrastrukturen für das Funktionieren des EU-Binnenmarkts. Die künftige europäische Verkehrspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, ein ökonomisch effizientes sowie ökologisch sinnvolles Verkehrssystem zu schaffen, das auch den sozialen Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Der Bundesrat hält eine optimierte Abstimmung der europäischen und nationalen Verkehrswegeplanungen im Rahmen einer auch über 2020 hinaus gerichteten nachhaltigen Mobilitätsstrategie für zielführend, um einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten, dass Europa gestärkt aus der Wirtschaftskrise hervorgehen kann. Diese Strategie sollte klare Schwerpunkte auf die grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) und auf die intermodalen Knotenpunkte (v. a. zwischen Schiene und See-/Binnenhäfen) setzen.
... -Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) keine Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (
... 4. Der Bundesrat begrüßt darüber hinaus die Vorgehensweise der Kommission, zur Erarbeitung einer nachhaltigen Politik für das TEN-V grundsätzliche Überlegungen und Vorstellungen über die Hauptelemente der Methodik der Planung und Ausgestaltung zu präsentieren und durch eine weitere Konsultation interessierte und fachkundige Kreise einzubinden.
... 46. betont, wie wichtig es ist, die Ostseeregion stärker in die Schwerpunktachsen der TENV einzubeziehen, insbesondere im Hinblick auf die Meeresautobahnen (TEN-V 21), den Ausbau der Eisenbahnachse Berlin-Ostseeküste (TEN-V 1), die Verbesserung der Eisenbahnachse Berlin-Ostseeküste in Kombination mit der Seeverbindung Rostock-Dänemark und die Erzielung rascherer Fortschritte beim Ausbau und bei der Nutzung der Rail-Baltica-Eisenbahnachse (TEN-V 27); weist ferner darauf hin, dass die Anbindung des Ostseeraums an andere europäische Regionen über den Ostsee-Adria Korridor fertig gestellt werden muss;
Externe Dimension
Umwelt - und Energieaspekte
Verkehrs - und Tourismusaspekte
... 30. Vor allem Marguerite, Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte, Finanzierungsfazilität für Risikoteilung, Jessica, Jaspers.
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschläge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
... 15. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, die Anbindung des Donauraums auf der West-Ost sowie der Nord-Süd-Achse über die vorhandenen transeuropäischen Verkehrskorridore (TEN-V-Netz) auszubauen und zu verbessern.
... Die marktordnungsrechtlichen Vorschriften im europäischen Recht haben eine Reihe von formellen und materiellen Änderungen erfahren. So wurden die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (Verordnung über die einheitliche GMO) aufgenommen und die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 aufgehoben. Auch sind einige der bisher im Sektor Zucker eingesetzten Instrumente (z.B. Subventionen bei der Einfuhr von Zucker) oder Abgaben (z.B. befristeter Umstrukturierungsbetrag) entfallen. Daraus resultiert Anpassungsbedarf im nationalen Durchführungsrecht. Die Zucker-Quoten-Verordnung, die Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung und die Denaturierungsverordnung sind zu ändern, zwei weitere Verordnungen werden wegen Wegfalls der EU-rechtlichen Grundlage aufgehoben. Zudem ist nationales Recht an die Sprachregelung des Vertrages von Lissabon anzupassen. Weiter werden Zuständigkeiten zwischen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie der Bundesfinanzverwaltung klargestellt sowie Vorschriften an die Bedürfnisse der Kontrollbehörden angepasst und modernisiert.
... Durch das Angebot von IGeL-Leistungen wandelt sich das Arzt-Patienten-Verhältnis in ein Anbieter-Kunden-Verhältnis unter ungleichen Voraussetzungen. Patientinnen und Patienten sind nur ungenügend in der Lage, Bedarf, Qualität und Nutzen sowie damit einhergehend die Angemessenheit der entstehenden Kosten zu beurteilen.
... Die Überprüfung der Politik für das TEN-V-Netz ist im größeren Zusammenhang der "
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz
2. Im Anschluss an das Grünbuch
3. Methodik für die TEN-V-Planung
Planung des Gesamtnetzes
Planung des Kernnetzes
Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen
Innovative Infrastrukturmaßnahmen
4. DIE TEN-V-Umsetzung
4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente
4.2. Finanzierung
5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik
3 Anmerkungen
... Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)
... 25. Im Kontext der Vorschläge für ein starkes und nachhaltiges Wachstum kommt dem Verkehrssektor eine bedeutende Rolle zu. Der Bundesrat hebt hervor, dass bei der Überarbeitung der Struktur und Ausrichtung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und mithin bei Auswahl und Fokus auf bestimmte Korridore im Rahmen der künftigen TEN-V-Politik die Klimaschutzziele der Gemeinschaft ebenso wie das übergeordnete Nachhaltigkeitsziel noch stärker als bisher Berücksichtigung finden sollten.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschlägen
Zu Vorschlag Nr. 1
Zu Vorschlag Nr. 2
Zu Vorschlag Nr. 3
Zu Vorschlag Nr. 4
Zu Vorschlag Nr. 6
Zu Vorschlag Nr. 8
Zu Vorschlag Nr. 11
Zu den Vorschlägen Nr. 12, 13 und 14
Zu Vorschlag Nr. 17
Zu Vorschlag Nr. 18
Zu Vorschlag Nr. 19
Zu Vorschlag Nr. 20
Zu Vorschlag Nr. 22
Zu Vorschlag Nr. 25
Zu Vorschlag Nr. 26
Zu Vorschlag Nr. 27
Zu Vorschlag Nr. 31
Zu Vorschlag Nr. 32
Zu Vorschlag Nr. 33
Zu Vorschlag Nr. 36
Zu Vorschlag Nr. 43
Zu Vorschlag Nr. 44
Zu Vorschlag Nr. 45
Zu Vorschlag Nr. 46
Direktzuleitung der Stellungnahme
... ), die BGB-Informationspflichten-Verordnung sowie das
... 57. Der Bundesrat betont die Bedeutung von Mobilität und leistungsfähigen Infrastrukturen für das Funktionieren des EU-Binnenmarkts. Die künftige europäische Verkehrspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, ein ökonomisch effizientes sowie ökologisch sinnvolles Verkehrssystem zu schaffen, das auch den sozialen Herausforderungen der Zukunft gerecht wird. Der Bundesrat hält eine optimierte Abstimmung der europäischen und nationalen Verkehrswegeplanungen im Rahmen einer auch über 2020 hinaus gerichteten nachhaltigen Mobilitätsstrategie für zielführend, um einen wichtigen Beitrag dazu zu leisten, dass Europa gestärkt aus der Wirtschaftskrise hervorgehen kann. Diese Strategie sollte klare Schwerpunkte auf die grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) und auf die intermodalen Knotenpunkte (v. a. zwischen Schiene und See-/Binnenhäfen) setzen.
Anlage Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... -Informationspflichten-Verordnung wäre ein Teil der Angaben durch den Gewerbetreibenden verpflichtend in deutscher Sprache vorgeschrieben (vgl. BR-Drucksache 888/09 (Beschluss) vom 12. Februar 2010, Nummer 1), während diejenigen Informationen, die ausschließlich auf Grund der
... Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine gemeinsame Mitteilung mit den GD ELARG, AIDCO und RRELEX/EAD, in der die Verkehrspolitik gegenüber Nachbarstaaten und Beitrittsländern erörtert wird. Dieser Fahrplan vereint die unterschiedlichen Aspekte der auf die „Östliche Partnerschaft" und die Erweiterung bezogenen Verkehrspolitik in einer umfassenden Strategie und gewährleistet eine bessere Anbindung an unsere TEN-V-Politik.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
... 36. Im Kontext der Vorschläge für ein starkes und nachhaltiges Wachstum kommt dem Verkehrssektor eine bedeutende Rolle zu. Der Bundesrat hebt hervor, dass bei der Überarbeitung der Struktur und Ausrichtung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und mithin bei Auswahl und Fokus auf bestimmte Korridore im Rahmen der künftigen TEN-V-Politik die Klimaschutzziele der Gemeinschaft ebenso wie das übergeordnete Nachhaltigkeitsziel noch stärker als bisher Berücksichtigung finden sollten.
Zu den Vorschlägen Nr. 29 und 30
... -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV wäre ein Teil der Angaben durch den Gewerbetreibenden verpflichtend in deutscher Sprache vorgeschrieben (vgl. BR-Drucksache 888/09 (Beschluss) vom 12. Februar 2010, Ziffer 1), während diejenigen Informationen, die ausschließlich auf Grund der
... Die Maßgabe zur Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung hat sich erledigt.
... -Informationspflichten-Verordnung, die durch ihre Mitglieder begangen werden.
... -Informationspflichten-Verordnung übertragen werden.
... 40. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission beabsichtigt, den Einsatz von EU-Haushaltsmitteln auf solche Vorhaben und Programme zu richten, die eine eindeutig positive Wirkung für Europa haben. Dies entspricht auch den bisherigen Forderungen des Bundesrates zum Grünbuch TEN-V der Kommission, wonach solche Maßnahmen Priorität genießen sollen, die hoch wertschöpfende Zentren und Metropolregionen verbinden (vgl. Nummer 3 der Stellungnahme in BR-Drucksache 278/10(B)). Dabei ist eine nachhaltige Mobilitätsstrategie auf europäischer und nationaler Ebene weiterhin zielführend (vgl. Nummer 57 der Stellungnahme in BR-Drucksache 113/10(B)).
a Grundsätzliche Anmerkungen
b Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
aa Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik in allen Regionen
Strategische Ausrichtung auf die Europa-2020-Strategie
Dezentrale Programmierung und Programmumsetzung
Konzentration und Verbesserung der Kohärenz
Entwicklungsstrategie der Mitgliedstaaten
Erfolgskontrolle und Sanktionsmechanismen
Mittelzuweisung an die Mitgliedstaaten und Regionen
bb Innovation, Bildung und Jugend
cc Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
dd Landwirtschaft
ee Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
ff Maßnahmen der gemeinsamen Außenpolitik
c Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
d Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
e Reform des Einnahmensystems der EU
... an die Vierte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S.
... Die Aufbauphase des elektronischen Meldesystems macht vorübergehend einen erhöhten Personalbedarf erforderlich, der sich mit Eintritt in den Dauerbetrieb zum Jahresbeginn 2010 entsprechend reduzieren wird. Eine Überführung der dann thematisch bereits eingearbeiteten und beim Meldesystem nicht länger erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ordnungswidrigkeiten-Vollzug (siehe unten) wird angestrebt. Im Haushaltsjahr 2009 werden die erforderlichen Personal- und Sachausgaben im Rahmen der bestehenden Ansätze bei Kapitel 1605 des Bundeshaushalts gedeckt. Über die ab dem Haushaltsjahr 2010 zu veranschlagenden Personal- und Sachausgaben wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsverhandlungen unter Berücksichtigung der Höhe der zu erwartenden Bußgeldeinnahmen zu entscheiden sein.
... Die Beratungen über die künftige Verkehrspolitik der EU werden voraussichtlich 2010 abgeschlossen. Das gibt der Kommission die Möglichkeit, ihre Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der geforderten kohlenstoffarmen Wirtschaft und der unlängst entwickelten Finanzierungsmechanismen zu überprüfen Die Leitlinien für die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) werden nach Maßgabe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ebenfalls aktualisiert. Außerdem wird die Kommission Vorschläge für die künftige (nach 2013 erfolgende) Lenkung des Programms GALILEO vorlegen.
2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010
2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas
2.3. Bürgernahe Politik
2.4. Europa als Partner in der Welt
2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz
3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010
3.1. Personelle Ressourcen
3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4
... -Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623) maßgebend. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat hat im November 1997 empfohlen, diese Krankheit in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Die Empfehlung wurde im April 1998 veröffentlicht. Dem Verordnungsgeber lagen damit die erforderlichen medizinischwissenschaftlichen Erkenntnisse für eine Aufnahme der Erkrankung in die Verordnung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsetzungsverfahrens der damaligen Berufskrankheiten-Verordnung noch nicht vor. Der Stichtag 30. November 1997 folgt aus dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung am 1. Dezember 1997.
... Besonderes Augenmerk gilt dabei den Hauptknotenpunkten des TEN-V-Netzes und deren Verbindungen mit lokalen und regionalen Netzen.
2. Welche Rolle kann die EU übernehmen?
3. Ein Aktionsprogramm zur Förderung nachhaltiger urbaner Mobilität
Thema 1 – Förderung integrierter Strategien
Aktion 1 – Beschleunigung der Einführung von Plänen für die nachhaltige urbane Mobilität
Aktion 2 – Nachhaltige Mobilität in den Städten und zur Regionalpolitik
Aktion 3 – Verkehr und eine gesunde städtische Umwelt
Thema 2 – Die Bürger im Mittelpunkt
Aktion 4 – Plattform zu Fahrgastrechten im öffentlichen Nahverkehr
Aktion 5 – Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Aktion 6 – Verbesserte Reiseinformationen
Aktion 7 – Zugang zu Umweltzonen
Aktion 8 – Kampagnen zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens
Aktion 9 – Vermittlung einer energieeffizienten Fahrweise im Rahmen der Fahrschulausbildung
Thema 3 – Umweltfreundlicher Stadtverkehr
Aktion 10 – Forschungs- und Demonstrationsprojekte für emissionsarme und emissionslose Fahrzeuge
Aktion 11 – Internet-Ratgeber zum Thema saubere und energieeffiziente Fahrzeuge
Aktion 12 – Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten
Aktion 13 – Informationsaustausch über städtische Gebührensysteme
Thema 4 – Stärkung der Finanzierungsmöglichkeiten
Aktion 14 – Optimierung vorhandener Finanzierungsquellen
Aktion 15 – Ermittlung des künftigen Finanzierungsbedarfs
Thema 5 – Erfahrungs- und Wissensaustausch
Aktion 16 – Aktualisierung von Daten und Statistiken
Aktion 17 – Einrichtung eines Beobachtungszentrums für urbane Mobilität
Aktion 18 – Beitrag zum internationalen Dialog und Informationsaustausch
Thema 6 – Optimierung der urbanen Mobilität
Aktion 19 – Städtischer Güterverkehr
Aktion 20 – Intelligente Verkehrssysteme intelligent transport systems, ITS zur Förderung urbaner Mobilität
4. Ausblick
Anhang 1Überblick über die Maßnahmen zur urbanen Mobilität
... Bereits seit Jahrzehnten existiert im Bereich der sog. Versammlungsstätten ein Sicherheitsregime als Länderrecht (Versammlungsstätten-VO), das eine Begutachtung durch die für den Brandschutz zuständigen Stellen zwingend vorschreibt, bevor eine Vorführung vor Besuchern stattfindet. Dieses Sicherheitsregime beruht darauf, dass die für den Brandschutz zuständige Stelle obligatorisch eine sog. Brandschau bei Veranstaltungen vornimmt, bei der auch feuergefährliche Handlungen überprüft werden. In der Regel werden pyrotechnischen Effekte am Theater bei der Haupt- und der Generalprobe der Feuerwehr vorgeführt, da oft erst zu diesem Zeitpunkt alle Komponenten der Inszenierung begutachtbar sind, nur in besonderen Fällen wird die Feuerwehr auch zu einer vorhergehenden technischen Probe hinzugezogen, z.B. bei ungewöhnlichem Umfang der pyrotechnischen Effekte.
... " zu Nummer 2 des Gesetzes beschlossen, dass auf Grund der aktuellen Preis-Kosten-Verhältnisse auf dem
... – die Umsetzung von Projekten verbessern. ÖPPs zeichnen sich aus durch fristgerechte11 und haushaltskonforme12 Umsetzung. ÖPP-Projekte im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zeigen, dass Partnerschaftsstrukturen erfolgreich auf verschiedene Projekte bei allen Verkehrsträgern angewendet werden können. Zu den Beispielen gehören die 50jährige Eisenbahnkonzession Perpignan - Figueras mit grenzüberschreitendem Tunnel, die Øresund-Eisenbahn-Verbindung zwischen Schweden und Dänemark und eine Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnstrecke in den Niederlanden. Mehrere grenzüberschreitende ÖPP-Vorhaben werden gegenwärtig im Rahmen von TEN-V geplant. Hierzu gehören eine Straßen-/Eisenbahnbrücke zwischen Dänemark und Deutschland, der Seine-Nord-Kanal und ein grenzüberschreitendes
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009)
35. Zu Frage 13:
... 12. Die politische Neuausrichtung der Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) ist notwendig und sachgerecht. Der Bundesrat begrüßt, dass die Gemeinschaftsziele zum Klimaschutz künftig ins Zentrum der TEN-V-Politik gestellt werden sollen. Bei der stärkeren Ausrichtung der TEN-V-Politik auf den Klimaschutz sollten insbesondere die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene sowie die Begrenzung des Luftverkehrswachstums zentrale Zielsetzungen sein.
26. Zu den einzelnen Nummern
Zu Nummer 11
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer n
Zu Nummer 68
Zu Nummer 72
Zu Nummer 74
Zu Frage 1:
Zu Frage 3:
Zu Frage 4:
Zu Frage 5:
Zu Frage 6:
Zu Frage 7:
Zu Frage 8:
Zu Frage 9:
Zu Frage 10:
Zu Frage 11:
Zu Frage 12:
Zu den weiteren Beratungen
... Nach dieser Vorschrift müssen die Anleihebedingungen eine eindeutige und klare Ermittlung des Leistungsversprechens des Emittenten ermöglichen. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass eine solche eindeutige Bestimmung bei manchen Schuldverschreibungen wie etwa den sogenannten Ketten-Verbriefungen oder einigen Basket-Zertifikaten selbst für professionelle Anleger schwierig ist. Die Anleihebedingungen müssen so gefasst sein, dass ein bezüglich der jeweiligen Schuldverschreibung sachkundiger Anleger diese Ermittlung vornehmen kann. Allgemein erwartbare Vorkenntnisse des jeweiligen Adressatenkreises können bei der Abfassung der Bedingungen berücksichtigt werden. Unter gegebenen Voraussetzungen können so auch sehr komplizierte Bedingungen rechtlich zulässig sein, soweit sie erkennbar an einen Anlegerkreis gerichtet sind, der über entsprechende Kenntnisse verfügt, weil er sich z.B. auf bestimmte Investitionen in risikoreiche Schuldtitel spezialisiert hat. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sehr komplexe Zusammenhänge auch oder gerade bei sehr präziser Beschreibung nicht ausreichend vorgebildeten Anlegern häufig unverständlich bleiben. Diese relative "
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-onlineInternet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.