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28 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Telemedienangebots"


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Drucksache 643/1/14

... Gemäß § 100 Absatz 1 TKG-E sollen Telekommunikationsanbieter die erweiterten Befugnisse erhalten, Nutzungsdaten "zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen sowie von Missbrauch seiner für Zwecke seines Telemedienangebots genutzten technischen Einrichtungen" zu erheben und zu verwenden. Bei der damit eingeführten Speicherbefugnis handelt es sich im Kern um eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung, für die unter anderem das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof enge Grenzen gesetzt haben. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Speicherung von Informationen führt im Kern zu keiner Verbesserung der Informationssicherheit, sondern könnte zu einer weiteren Gefahrenquelle werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/1/14




2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 BSIG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 BSIG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 1 BSIG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8b Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c BSIG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 BSIG , Artikel 2 § 44b AtG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 1b Satz 3 und 4, Absatz 1d - neu - EnWG

§ 44b
Sicherung der Informationstechnik

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 44b

Zu § 44b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 3 Nummer 3 BSIG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG , Buchstabe b § 10 Absatz 2 BSIG , Buchstabe c § 10 Absatz 3 Satz 3 BSIG

10. Zu Artikel 2 § 44b Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 4 AtG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 100 Absatz 1 TKG

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 643/14 (Beschluss)

... Gemäß § 100 Absatz 1 TKG-E sollen Telekommunikationsanbieter die erweiterten Befugnisse erhalten, Nutzungsdaten "zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen sowie von Missbrauch seiner für Zwecke seines Telemedienangebots genutzten technischen Einrichtungen" zu erheben und zu verwenden. Bei der damit eingeführten Speicherbefugnis handelt es sich im Kern um eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung, für die unter anderem das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof enge Grenzen gesetzt haben. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Speicherung von Informationen führt im Kern zu keiner Verbesserung der Informationssicherheit, sondern könnte zu einer weiteren Gefahrenquelle werden.

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Drucksache 643/14 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein:

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Satz 2 BSIG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 BSIG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7a Absatz 1 BSIG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8b Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c BSIG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 8c Absatz 2 Nummer 3 BSIG , Artikel 2 § 44b AtG , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 11 Absatz 1b Satz 3 und 4, Absatz 1d - neu - EnWG

§ 44b
Sicherung der Informationstechnik

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 44b

Zu § 44b

Zu Buchstabe c

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 BSIG , Buchstabe b § 10 Absatz 2 BSIG , Buchstabe c § 10 Absatz 3 Satz 3 BSIG

9. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 100 Absatz 1 TKG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 319/1/11

... Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag zum 31. Dezember 2012 für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Bericht über den Erfolg zulässiger Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots mit kinderpornographischem Inhalt abzielen." '

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Drucksache 319/1/11




Zu Artikel 3

'Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 3
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 319/11 (Beschluss)

... Die Bundesregierung erstattet dem Bundestag zum 31. Dezember 2012 für den Zeitraum ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Bericht über den Erfolg zulässiger Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots mit kinderpornographischem Inhalt abzielen." '

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Drucksache 319/11 (Beschluss)




Zu Artikel 3

'Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 3
Evaluierung


 
 
 


Drucksache 604/09

... (1) Das Bundeskriminalamt führt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 604/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG)

§ 1
Sperrliste

§ 2
Zugangserschwerung

§ 3
Sicherung der Sperrliste

§ 4
Stoppmeldung

§ 5
Verkehrs- und Nutzungsdaten

§ 6
Aufstellung

§ 7
Zivilrechtliche Ansprüche

§ 8
Dokumentations- und Auskunftspflichten des Bundeskriminalamts

§ 9
Expertengremium

§ 10
Technische Richtlinie

§ 11
Einschränkung von Grundrechten

§ 12
Verwaltungsrechtsweg

§ 13
Bußgeldvorschrift

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Evaluierung

Artikel 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 394/1/09

... (8a) Gegen die Eintragung in die Sperrliste kann der betroffene Diensteanbieter des gesperrten Telemedienangebots Antrag auf Löschung beim Bundeskriminalamt stellen. Unterlassungsansprüche wegen der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme nach Absatz 2 gegen die Diensteanbieter nach § 8 sind ausgeschlossen.

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Drucksache 394/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 1, Absatz 5 Satz 2 TMG *

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 1a - neu - TMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 2 TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 5 TMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 5 Satz 2 TMG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 8a - neu - TMG


 
 
 


Drucksache 394/09 (Beschluss)

... (8a) Gegen die Eintragung in die Sperrliste kann der betroffene Diensteanbieter des gesperrten Telemedienangebots Antrag auf Löschung beim Bundeskriminalamt stellen. Unterlassungsansprüche wegen der ordnungsgemäßen Umsetzung der Maßnahme nach Absatz 2 gegen die Diensteanbieter nach § 8 sind ausgeschlossen.

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Drucksache 394/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 1a - neu - TMG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 1 Satz 2 TMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 5 TMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 5 Satz 2 TMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 8a Absatz 8a - neu - TMG


 
 
 


Drucksache 62/09

... . Eine bundesgesetzliche Regelung dieser Materie ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich. Eine Regelung durch den Landesgesetzgeber würde zu erheblichen Nachteilen für die Gesamtwirtschaft führen, die sowohl im Interesse des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden können. Insbesondere wäre zu befürchten, dass unterschiedliche landesrechtliche Behandlungen gleicher Lebenssachverhalte, z.B. unterschiedliche Voraussetzungen für die Vergabe von Sicherheitszertifikaten, erhebliche Wettbewerbsverzerrungen und störende Schranken für die länderübergreifende Wirtschaftstätigkeit zur Folge hätten. Internationale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten setzen voraus, dass in jedem Staat nur eine einzige hoheitliche Zertifizierungsstelle existiert. Gerade Telemedienangebote sind typischerweise bundesweit zugänglich. Unterschiedliche technische Ausgestaltungsregelungen in den Ländern wären praktisch nicht umsetzbar. Im Interesse des Bundes und der Länder muss die Teilhabe an einer sich stetig weiterentwickelnden Informationsgesellschaft, der eine wesentliche wirtschaftslenkende Bedeutung zukommt, gewahrt bleiben. Regelungen auf dem Gebiet der Telekommunikation können auf die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 7 GG gestützt werden.

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Drucksache 62/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

§ 1
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufgaben des Bundesamtes

§ 4
Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik

§ 5
Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes

§ 6
Löschung

§ 7
Warnungen

§ 8
Vorgaben des Bundesamts

§ 9
Zertifizierung

§ 10
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 11
Einschränkung von Grundrechten

§ 12
Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer n

Nummer 14

Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 574: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.