6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Tierarzneimittelverkehrs"
Drucksache 683/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung - DIMDI-AMV)
... ) ist fachlich geboten, um auch hinsichtlich dieser Substanzen den Umfang der Warenströme im generellen oder regionalen Tierarzneimittelverkehr und ggf. die Veränderungen dieser Warenströme nachvollziehen zu können.
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -
5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3
6. Zu § 4 Satz 2 und 3
Drucksache 683/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung - DIMDI-AMV)
... ) ist fachlich geboten, um auch hinsichtlich dieser Substanzen den Umfang der Warenströme im generellen oder regionalen Tierarzneimittelverkehr und ggf. die Veränderungen dieser Warenströme nachvollziehen zu können.
1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3
2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2
3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3
4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -
5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3
6. Zu § 4 Satz 2 und 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 574/06
... Mit dieser Vorschrift werden die Dokumentationspflichten von Apotheken im Bereich des Tierarzneimittelverkehrs erweitert.
Drucksache 794/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
... Identität der Tiere angegeben werden. Nur durch diese lückenlose Dokumentation von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann im Rahmen der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs die Rechtmäßigkeit der Arzneimittelverordnung und -anwendung nachvollzogen werden. Durch die Dokumentation der Identität der behandlungsbedürftigen Tiere durch den Tierarzt wird ferner im Sinne des Verbraucherschutzes sichergestellt, dass es bei der später erfolgenden Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter zu keinen Verwechslungen kommt und die Wartezeit eindeutig den richtigen Tieren zugeordnet wird.
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 6 AMVV
3. Zu Artikel 1 Satz 2 der Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
4. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
Drucksache 794/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
... Entsprechend den Vorgaben für die Erstellung eines tierärztlichen Arzneimittel-Anwendungs- und Abgabebeleges sollte auch bei der Verschreibung von Arzneimitteln für Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, stets die Identität der Tiere angegeben werden. Nur durch diese lückenlose Dokumentation von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann im Rahmen der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs die Rechtmäßigkeit der Arzneimittelverordnung und -anwendung nachvollzogen werden. Durch die Dokumentation der Identität der behandlungsbedürftigen Tiere durch den Tierarzt wird ferner im Sinne des Verbraucherschutzes sichergestellt, dass es bei der später erfolgenden Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter zu keinen Verwechslungen kommt und die Wartezeit eindeutig den richtigen Tieren zugeordnet wird.
Anlage Änderungen der Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 6 AMVV
3. Zu Artikel 1 Satz 2 der Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
4. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
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