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0092/05
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0080/05
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0616/2/05
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0287/1/05
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0901/04
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0872/04B
0983/2/04
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0366/1/04
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0891/04
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0408/04
0665/04
0232/04
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0983/04B
0979/04
1012/04
0907/04
1009/04
0729/1/04
0327/04
0578/04
0450/04
0636/04
0911/04
0571/04
0380/04
0939/04
0901/04B
0664/04
0967/04B
0025/04B
0687/04
0365/04
0693/04
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0283/04
1003/04B
1003/04
0613/04
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0967/04
0915/04
1013/04
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0049/03
0546/03
0450/03
0504/03
0325/03B
0661/03B
0831/03
0715/03
0849/03
0856/03
Drucksache 747/17

... Die Neigung zu Defiziten und der in allen Mitgliedstaaten beobachtbare prozyklisch geprägte politische Kurs im Allgemeinen stehen einer langfristig ausgelegten soliden Haushaltspolitik im Weg. Um dem entgegenzuwirken, wurden als Ergänzung Haushaltsvorschriften und unabhängige finanzpolitische Institutionen geschaffen. Haushaltsvorschriften, die mit unabhängigen Überwachungsmechanismen ausgestattet sind, ermöglichen nachweislich eine höhere Transparenz, bessere Haushaltsergebnisse und geringere Finanzierungskosten für die Staatsschulden. Aus diesem Grund sieht die vorgeschlagene Richtlinie vor, unabhängige finanzpolitische Institutionen in die Überwachung der Einhaltung des Regelwerks numerischer Haushaltsregeln einzubinden; sie sollen unter anderem die Angemessenheit der mittelfristigen Ausrichtung der Haushalte bewerten und die Aktivierung und Anwendung des Korrekturmechanismus überwachen. Stellen diese unabhängigen finanzpolitischen Institutionen erhebliche Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel oder vom dorthin führenden Anpassungspfad fest, sollten sie einerseits die nationalen Haushaltsbehörden auffordern, den Korrekturmechanismen rasch zu aktivieren, und andererseits die geplanten Korrekturmaßnahmen und ihre Umsetzung bewerten. Flankiert durch die Auflage für die Haushaltsbehörden der Mitgliedstaaten, den Empfehlungen der unabhängigen Institutionen Folge zu leisten oder andernfalls ihr Vorgehen zu begründen, würden diese öffentlichen Bewertungen, die von den unabhängigen finanzpolitischen Institutionen im Rahmen ihrer Aufgaben ausgearbeitet werden, bei Nichteinhaltung der Vorgaben einen größeren Imageschaden verursachen und dadurch eine stärkere Glaubwürdigkeit und Durchsetzbarkeit der mittelfristigen Ausrichtung erreichen. Da infolge der Annahme des "Sechserpakets", des "Zweierpakets" und des SKS-Vertrags8 bereits unabhängige finanzpolitische Institutionen in fast allen Mitgliedstaaten entstanden sind, ist es unwahrscheinlich, dass im Rahmen der vorgeschlagenen Richtlinie die Schaffung neuer Strukturen verlangt wird, doch könnten Änderungen an den aktuellen Zuständigkeiten der bestehenden unabhängigen finanzpolitischen Institutionen, ein verbesserter Zugang zu den Informationen und eine gewisse Verstärkung der Ressourcen angebracht sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit bestehenden Vorschriften in der EU

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise

3. Rechtliche Aspekte

- Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit

- Subsidiarität

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushaltspolitische Verantwortung und mittelfristige Ausrichtung der Haushalte

Artikel 4
Teilnahme von nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörenden Mitgliedstaaten

Artikel 5
Berichte

Artikel 6
Schlussbestimmungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 440/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Verordnungsvorschlag. Er ist ein wichtiger Schritt, um Markttransparenz über die CO



Drucksache 4/17 (Beschluss)

... 5. Er begrüßt daher die Absicht der Kommission, durch ein höheres Maß an Transparenz und eine intensivierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowohl im Vorfeld als auch bei der Bewältigung einer Stromversorgungskrise ein gesteigertes Maß an Versorgungssicherheit in Europa zu erreichen.



Drucksache 73/1/17

... 17. Der Bundesrat stellt zugleich fest, dass im Bereich des Stromnetzbetriebs Transparenzdefizite bestehen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, das laufende Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um eine wirksame Regelung zur Stärkung der Transparenz des Netzbetriebs zu schaffen. Dabei sollte insbesondere festgelegt werden, dass die Lastflüsse sowie die Netzauslastung im Übertragungsnetz kontinuierlich veröffentlicht werden. Zudem sollte die Transparenz von Maßnahmen zur Netz- und Systemsicherheit erhöht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 sowie Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Buchstabe c sowie Nummer 2 Inhaltsübersicht zu § 120, Überschrift, Absatz 1, 3 und 8 EnWG sowie § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 5, Anlage 4a Absatz 3 Satz 3 StromNEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3 EnWG Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV Nummer 2 Anlage 4a zu § 18 Absatz 2 Satz 6 und Satz 7 StromNEV *

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG , Nummer 4 § 120 Überschrift, Absatz 1, 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 24 Satz 2 Nummer 4 EnWG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 24 EnWG *

8. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 3 Satz 1 EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 4

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 120 Absatz 3 Satz 1 und 3 EnWG § 18 Absatz 5 StromNEV

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 EnWG *

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Satz 1 StromNEV , Buchstabe c § 18 Absatz 5 StromNEV , Nummer 2 Anlage 4a Satz 6, 7 StromNEV

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 529/17 (Beschluss)

Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften



Drucksache 494/17

... Die Bildung vorläufig eingesetzter Mittel für die Handhabung finanzieller Verbindlichkeiten - ob Eventualverbindlichkeiten oder andere, die durch die Finanzierungsinstrumente und die Haushaltsgarantien entstehen, ist ein Schutz gegen die Ungewissheit des sich aus diesen Verbindlichkeiten ergebenden Zahlungsbedarfs. Diese vorläufig eingesetzten Mittel befinden sich derzeit auf speziellen Treuhandkonten und in Garantiefonds. Die fragmentierte Verwaltung dieser Mittel ist ineffizient: Sie führt zu einem höheren Rückstellungsbedarf wodurch die finanzielle Belastung der Steuerzahler und die Verwaltungskosten steigen, die Prüf- und Kontrolltätigkeiten komplizierter und schließlich die Überwachungs- und Berichterstattungssysteme vervielfacht werden. Nach Auffassung der Kommission kommt es zu deutlichen Effizienzgewinnen, wenn bei allen von der EU eingerichteten und umgesetzten Risikoteilungsinstrumenten auf den gemeinsamen Dotierungsfonds zurückgegriffen wird. Durch eine Optimierung des Umfangs der benötigten Rückstellungen würde eine Hebelwirkung erzielt und gleichzeitig ein angemessener Schutz für die Begleichung finanzieller Verbindlichkeiten gewährleistet. Die Kommission wird, für eine einheitliche und effiziente Kassen- und Rechnungsführung des gemeinsamen Dotierungsfonds sowie vollständige Transparenz gegenüber der Haushaltsbehörde sorgen. Die Vorschriften für Rückstellungen und den gemeinsamen Dotierungsfonds sollten auch geeignete Kontrollregelungen umfassen. Die Leitlinien für die Verwaltung des Vermögens aus den Rückstellungen sollten nach Konsultation des Rechnungsführers auf Ebene der Kommission festgelegt werden. Die Anweisungsbefugten sollten die finanziellen Verbindlichkeiten, für die sie die Verantwortung tragen, aktiv überwachen, und der für den gemeinsamen Dotierungsfonds zuständige Anweisungsbefugte sollte die Barmittel und Vermögenswerte des Fonds gemäß den vorn Rechnungsführer,festgelegten Bestimmungen und Verfahren verwalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 494/17




Anhang

1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung

Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten

Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen

Zu Eventualverbindlichkeiten

Zum gemeinsamen Dotierungsfonds

Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente

Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren

Zum Sponsoring

2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung

Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen

Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt

Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung


 
 
 


Drucksache 59/1/17

... Die Überwachung der Umstellung in den einzelnen Staaten auf den Nexus-Ansatz erfolgt bisher durch die EU (Arbeitsgruppe Verhaltenskodex) bzw. OECD (Monitoring). Dabei erfolgt jedoch nur eine staatenweise Typenprüfung. Die Erfüllung der Nexus-Voraussetzungen und deren Umfang im Einzelfall bleiben offen. Es ist deshalb zu klären, welche nationalen Prüfungsmaßnahmen notwendig sind und wie deren praktischer Vollzug gewährleistet werden kann. Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine wirksame Anwendung des Gesetzes ist die Vorlage der (ausländischen) Unterlagen zur Inanspruchnahme der dortigen Patentbox durch den Steuerpflichtigen. Das gilt insbesondere für den Übergangszeitraum bis 2021. In dieser Zeit könnten Neuzusagen schon dem Nexus-Ansatz entsprechen, während Zahlungen in "alte" Patentboxregime noch mit Sondersteuersätzen begünstigt sind und damit der Abzugsbeschränkung unterliegen. Der Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" stuft die früheren Lizenzboxregelungen allesamt als unvereinbar mit dem von OECD und G20 entwickelten Nexus-Ansatz ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 325/17

... Punkt 15: Die Liberalisierung der Produktplatzierung durch die AVMD-Richtlinie hat nicht zur erwarteten Akzeptanz dieser Form der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation geführt. Das Verbot der Produktplatzierung hat mit einigen Ausnahmen keine Rechtssicherheit für die Anbieter audiovisueller Mediendienste geschaffen. In der überarbeiteten Richtlinie würden somit bestimmte Beschränkungen in Bezug auf die Produktplatzierung gestrichen, wobei der Schwerpunkt vor allem aif den wesentlichen Grundsätzen redaktioneller Verantwortung und Transparenz läge.



Drucksache 777/1/17

... 2. Der Bundesrat erinnert die Kommission in diesem Zusammenhang an ihre Bemühungen, zu einer besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene zu gelangen. Dies erfordert unter dem Aspekt der Transparenz, dass das Regelungsziel einer Legislativinitiative klar und angemessen offengelegt wird. Der Bundesrat kritisiert daher, dass die Kommission im Vorfeld stets eine Revision der Nachweisrichtlinie angekündigt hat, nunmehr aber einen weitreichenden Richtlinienvorschlag auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vorgelegt hat.

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Drucksache 777/1/17




Konzept des EU-Ausschusses

Konzept der Ausschüsse AIS und Wi

Konzept des AIS-Ausschusses


 
 
 


Drucksache 456/17

... 5. die Bereitstellung notwendiger anonymisierter Daten zur Herstellung von Transparenz zum Versorgungsgeschehen, zu Zwecken der Versorgungsforschung und zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Grundlagen auf dem Gebiet angeborener Hämostasestörungen nach Absatz 5,

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Drucksache 456/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 142b
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transfusionsgesetzes

§ 21a
Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung

§ 34
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

Abschnitt 5c
Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes

§ 41e
Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz

Artikel 5
Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

Artikel 6
Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung

§ 2
Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens

§ 4
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften

Artikel 6a
Änderung des HIV-Hilfegesetzes

§ 2
Mittel für finanzielle Hilfe

Artikel 7
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

§ 120
Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen

Artikel 8
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8a
Änderung der Schiedsamtsverordnung

Artikel 9
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9a
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 588/1/17

... Im Übrigen könnte eine höhere Zahl an Produkten für die private Altersvorsorge zu einer Intensivierung des Wettbewerbs führen und so Finanzdienstleister zur Verbesserung ihres Sortiments zwingen. Dies könnte dazu beitragen, dass Fehlentwicklungen auf dem Markt für private Altersvorsorgeprodukte wie beispielsweise überhöhte Kosten oder Intransparenz beseitigt werden. Allerdings darf in diesem Zusammenhang nicht die Verbrauchersicht außer Acht bleiben. Aus Verbrauchersicht gibt es in Deutschland bereits heute nicht zu wenige, sondern eher zu viele Angebote für eine private Altersvorsorge. Der Markt, die Vergleichbarkeit, die Rendite und die Sicherheit der Angebote sind völlig unübersichtlich. Es darf nicht zu einer Absenkung von Standards kommen. Altersvorsorge gewinnt nur dann an Attraktivität, sofern sich durch PEPP auch aus Verbrauchersicht Verbesserungen für die Vorsorgenden ergeben.



Drucksache 4/17

... Zudem sind Informationsaustausch und Transparenz im Rahmen der Vorsorge der Mitgliedstaaten für Stromversorgungskrisen und deren Bewältigung derzeit sehr begrenzt. So treffen die Mitgliedstaaten beispielsweise oft gemeinsam mit ihren Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) Maßnahmen, wenn sie feststellen, dass ihre Stromversorgungssysteme in kommenden Monaten ernsthaften Belastungen ausgesetzt sein könnten, ohne andere darüber systematisch zu informieren.

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Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 680/17 (Beschluss)

... 7. Ziele des Verordnungsvorschlags sind insbesondere der Ausbau der Kapazitäten und der Abwehrbereitschaft der Mitgliedstaaten sowie die Verbesserung der Transparenz bei den Angaben zur Vertrauenswürdigkeit der bescheinigten Cybersicherheit von IKT-Produkten und -Diensten, um das Vertrauen in den digitalen Binnenmarkt und die digitale Innovation zu stärken. Es bestehen jedoch bereits auf nationaler Ebene Strukturen und Zertifizierungsverfahren, die sich bewährt haben. Durch den Ausschluss ergänzender nationaler Systeme über ein europäisches System für die Cybersicherheit werden die Mitgliedstaaten in ihren effektiven Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer nationalen Informationssicherheit erheblich beeinträchtigt. Für die Mitgliedstaaten bestünde somit die Gefahr, dass nationale Systeme zur Gewährleistung der Informationssicherheit nicht effektiv umgesetzt werden könnten.



Drucksache 365/17

... "(2) Die ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen inländischen Immobilienerträge gelten bei einem vereinnahmenden Investmentfonds oder Dach-Spezial-Investmentfonds als Einkünfte nach § 6 Absatz 4. Diese unterliegen einem Steuerabzug ohne Berücksichtigung des § 7 Absatz 1 Satz 3. Der Steuerabzug gegenüber einem Dach-Spezial-Investmentfonds entfällt, wenn der Dach-Spezial-Investmentfonds unwiderruflich gegenüber dem Ziel-Spezial-Investmentfonds erklärt, dass den Anlegern des Dach-Spezial-Investmentfonds Steuerbescheinigungen gemäß § 45a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ausgestellt werden sollen (Immobilien-Transparenzoption). Bei ausgeübter Immobilien-Transparenzoption gelten

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Drucksache 365/17




Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

§ 138b
Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften

§ 138c
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 26
Kontenabrufmöglichkeit und Kontenwahrheit.

§ 32
Mitteilungspflicht über Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften

Artikel 4
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 3c
Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen

§ 77b
Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes

Artikel 6
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 69
Datenübermittlung an die Familienkassen

Artikel 8
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Artikel 10
Änderung des Investmentsteuerreformgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 755/17

... Wie im Bericht der fünf Präsidenten hervorgehoben wurde, sind eine wirksame wirtschaftspolitische Steuerung und die weitere Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht Grundvoraussetzungen für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion. Das Amt eines Europäischen Ministers für Wirtschaft und Finanzen wäre ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung. Durch Verknüpfung bestehender Funktionen auf EU-Ebene und die Zusammenführung eng miteinander verknüpfter politischer Instrumente würde der Minister neue Synergien ermöglichen und dadurch die Kohärenz und Wirksamkeit der Wirtschaftspolitik der EU stärken. Als Akteur innerhalb des rechtlichen Rahmens der EU würde der Minister zudem die Transparenz der EU-Politik, die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament und die Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden verbessern, ohne Einfluss auf nationale Befugnisse oder Fragen zu nehmen, die am besten auf nationaler Ebene geregelt werden.

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Drucksache 755/17




1. Einleitung

2. FUNKTIONEN eines Europäischen MINISTERS für Wirtschaft und FINANZEN: Gewährleistung von KOHÄRENZ und EFFIZIENZ

Verfolgung der allgemeinen wirtschaftlichen Interessen der EU und des Euro-Währungsgebiets und Vertretung dieser Interessen auf internationaler Ebene

Stärkung der politischen Koordinierung und Beaufsichtigung der Wirtschafts-, Fiskal- und Finanzvorschriften

Eine angemessene, der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank dienliche Fiskalpolitik für das Euro-Währungsgebiet

3. Institutionelle Aspekte: DEMOKRATISCHE Rechenschaftspflicht und LEGITIMITÄT

Der Minister als Vizepräsident der Kommission

Der Minister als Vorsitzender der Eurogruppe

Die Rolle der Eurogruppe und ihres Vorsitzenden im Laufe der Zeit

Der Minister überwacht die Arbeiten des Europäischen Währungsfonds

Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 543/2/17

... 7. Der Bundesrat sieht in der Option "Wer mehr im sozialen Bereich tun will, tut mehr" ein Europa der differenzierten Integration. Er ist der Auffassung, dass diese Option den teilnehmenden Mitgliedstaaten grundsätzlich Gestaltungsräume eröffnet und zumindest eine teilweise voranschreitende Integration ermöglicht. Der Bundesrat erkennt aber auch die Risiken eines Auseinanderdriftens der EU-Mitgliedstaaten sowie einer zunehmenden Komplexität und Intransparenz der europäischen Strukturen. Der Bundesrat regt an, diesen Auswirkungen auf europäischer Ebene rechtzeitig und in angemessener Weise zu begegnen.



Drucksache 452/17

... 20a. zur Verfahrensvereinfachung zu bestimmen, dass in diesem Gesetz oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung vorgesehene Steuererklärungen oder sonstige Erklärungen, Steueranmeldungen, Anträge, Anzeigen, Mitteilungen, Nachweise, sonstige für das Verfahren erforderliche Daten oder zur Erfüllung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzvorschriften nach Nummer 21 erforderliche Daten ganz oder teilweise durch Datenfernübertragung zu übermitteln sind oder übermittelt werden können, und dabei insbesondere Folgendes zu regeln:

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Drucksache 452/17




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 3b
Staatliche Beihilfen

§ 26
Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch

§ 28
Steuerbefreiung für gasförmige Energieerzeugnisse

§ 53
Steuerentlastung für die Stromerzeugung.

§ 53a
Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme

§ 66c
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 47a
Steuerentlastung für den Eigenverbrauch

Artikel 3
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 2a
Staatliche Beihilfen

§ 14
Bußgeldvorschriften

Artikel 4
Weitere Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9c
Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr

Artikel 5
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Kaffeesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Alkoholsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 448/17 (Beschluss)

... Sowohl die Angleichung des Rentenwerts Ost als auch die Abschmelzung der Höherwertung der Entgelte Ost werden bis zum Jahr 2025 gestreckt. Die Rentnerinnen und Rentner bzw. die rentennahen Generationen in den neuen Ländern haben damit Klarheit und Transparenz über den Zeitpunkt der vollständigen Rentenangleichung. Mit dem neu eingefügten § 255a Absatz 2



Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 41. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat außerordentlich, dass der eindeutige europäische Mehrwert der Kohäsionspolitik in den Überlegungen der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen nicht mehr infrage gestellt wird. Er zeigt sich außerdem erfreut, dass die bereits erzielten Fortschritte im Bereich der Ziel- und Ergebnisorientierung, der Transparenz und Rechenschaftspflicht, der thematischen Konzentration und der engeren Anbindung des Politikbereichs an die wirtschaftspolitische Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters ausdrücklich gewürdigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/17 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 543/17, 444/17, 387/17, 353/17 und 490/17

Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17


 
 
 


Drucksache 162/17 (Beschluss)

... - anders als bei (Handels-) Registeranmeldungen - nicht sichergestellt. Es bedarf konkreter Regelungen im Gesetz, um zu verhindern, dass Gesellschaftsgründungen, bei denen ein Interesse an Intransparenz besteht, auf den wirtschaftlichen Verein ausweichen.



Drucksache 770/1/17

... 21. Teil des Vorschlags der Kommission ist die Einführung einer Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung. Der Bundesrat begrüßt diese Erklärung, trägt sie doch zum gegenseitigen Vertrauen und damit auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Straßenbahnfahrzeughersteller bei, indem sie das System der Anerkennung vereinfacht und zu einer Erhöhung der Transparenz führt. Dies kann zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fahrzeughersteller führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/1/17




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 700/1/17

... Eine Veröffentlichung der zugelassenen Untersuchungsstellen auf ReSyMeSa würde zu einer einheitlichen Darstellung aller zugelassenen Untersuchungsstellen in allen Ländern führen, die der Darstellungsform in den anderen Modulen entsprechen würde. Durch das einheitliche System würde die Transparenz für den UsI deutlich erhöht. Gleichzeitig würde ReSyMeSa einen höheren Informationsgehalt bieten als eine der bestehenden Listen der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c § 14 Absatz 2a Satz 2 Nummer 3 TrinkwV

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 14b Absatz 1 TrinkwV

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a und Buchstabe c § 15 Absatz 1a, 1b und 5 TrinkwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe c Doppelbuchstabe

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa - neu - und Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 5 Satz 3 und Satz 6 TrinkwV

6. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a Anlage 2 Teil I Tabelle laufende Nummer 11 und 14 Spalte Bemerkungen TrinkwV

7. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b Anlage 2 Teil II Tabelle laufende Nummer 7 Spalte Bemerkungen Satz 7 - neu - TrinkwV


 
 
 


Drucksache 182/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, inwieweit Vertrauen in die Richtigkeit der in dem Transparenzregister gespeicherten Daten normiert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/17




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG


 
 
 


Drucksache 770/17 (Beschluss)

... 18. Teil des Vorschlags der Kommission ist die Einführung einer Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung. Der Bundesrat begrüßt diese Erklärung, trägt sie doch zum gegenseitigen Vertrauen und damit auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Straßenbahnfahrzeughersteller bei, indem sie das System der Anerkennung vereinfacht und zu einer Erhöhung der Transparenz führt. Dies kann zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fahrzeughersteller führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/17 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 315/17

... Auch die Transparenz der sozialen Netzwerke ist unzureichend. Die von den sozialen Netzwerken veröffentlichten Informationen über die Entfernung und Sperrung rechtswidriger Inhalte auf ihren Plattformen sind nicht aussagekräftig genug. Die erhaltenen Beschwerden werden nicht nach Fallgruppen aufgeschlüsselt, zudem machen die Unternehmen keine Angaben darüber, wieviel Prozent der Beschwerden zu Löschungen oder Sperren führten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Berichtspflicht

§ 3
Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte

§ 4
Bußgeldvorschriften

§ 5
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter

§ 6
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Richtlinie 2000/31/EG e-commerce-RL

2. Dienstleistungsfreiheit

3. Notifizierungspflicht nach der Richtlinie EU Nr. 2015/1535

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

§ 24
Verarbeitung zu anderen Zwecken durch nichtöffentliche Stellen

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4137, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

- Vierteljährliche Berichte auf eigener Homepage und im Bundesanzeiger

- Wirksames Beschwerdemanagement

- Zustellungsbevollmächtigter

- Auskunftsanspruch

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten Länder

II.3. ‚One in one Out‘-Regel

II.4 Evaluierung

III. Votum

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) (NKR-Nr. 4137)


 
 
 


Drucksache 650/1/17

... 1. Der Bundesrat begrüßt das Bestreben der Kommission, Schwächen des bestehenden Investitionsstreitbeilegungssystems, insbesondere der sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS), zu beheben. Er teilt die Einschätzung der Kommission, wonach das geltende Investitionsschutzrecht insbesondere in Bezug auf die Ausgestaltung der Streitbeilegungsverfahren reformbedürftig ist. Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren müssen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Der Bundesrat unterstützt daher nachdrücklich das Ziel, ein reformiertes Investitionsschutzstreitbeilegungssystem zu schaffen, das sich durch Transparenz, Verantwortung, Effizienz und Unparteilichkeit auszeichnet.



Drucksache 400/1/17

... 33. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass der Bereich der Landwirtschaft und Fischerei mit der Gemeinsamen Agrarpolitik den am stärksten vergemeinschafteten Bereich der EU darstellt. Die gemeinsamen Marktordnungen mit dem historisch gewachsenen dichten Netz an Berichtspflichten verschaffen bereits hinreichende Transparenz im Binnenmarkt. Nach Auffassung des Bundesrates besteht daher keine Notwendigkeit für weitere Auskunftsersuchen. Die durch die vorgeschlagene Verordnung vorgesehenen Doppelstrukturen und Belastungen der Unternehmen stehen außer Verhältnis zum verfolgten Zweck. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene für eine Herausnahme der Bereiche der Landwirtschaft und Fischerei aus dem Geltungsbereich der Verordnung einzutreten.



Drucksache 361/17

... Das Hauptziel des Europasses seit seiner Annahme im Jahr 2004 war die Förderung der Transparenz von Kompetenzen und Qualifikationen in Europa. Der Vorschlag für eine Änderung des Beschlusses baut auf den bisherigen Erfolgen und Bewertungen des Europasses auf und soll sicherstellen, dass die EU-Instrumente und -Dienste im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und den Veränderungen in unseren Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung und auf den Arbeitsmärkten weiterentwickelt und modernisiert werden. Mit dem Vorschlag soll eine Plattform,für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern bereitgestellt werden, um die wirksamsten Instrumente und Dienste zu entwickeln. Er ist Teil eines Pakets von Maßnahmen, die in der Mitteilung der Kommission über die neue europäische Agenda für Kompetenzen {COM(2016) 381 final} vorgeschlagen werden.



Drucksache 389/1/17

... ) für eine mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbare Regelung zum öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung können nur effektiv bekämpft und von vornherein verhindert werden, wenn der Zugang zum Transparenzregister öffentlich ausgestaltet ist. Dies betonte der Bundesrat bereits ausdrücklich in seiner Stellungnahme vom 31. März 2017 (Beschluss, BR-Drucksache 182/17(B)). Für die Erreichung dieses Ziels ist es notwendig, dass die Bundesregierung die Entscheidungen auf europäischer Ebene vorantreibt und maßgeblich mitgestaltet.



Drucksache 59/17 (Beschluss)

... Die Überwachung der Umstellung in den einzelnen Staaten auf den Nexus-Ansatz erfolgt bisher durch die EU (Arbeitsgruppe Verhaltenskodex) bzw. OECD (Monitoring). Dabei erfolgt jedoch nur eine staatenweise Typenprüfung. Die Erfüllung der Nexus-Voraussetzungen und deren Umfang im Einzelfall bleiben offen. Es ist deshalb zu klären, welche nationalen Prüfungsmaßnahmen notwendig sind und wie deren praktischer Vollzug gewährleistet werden kann. Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine wirksame Anwendung des Gesetzes ist die Vorlage der (ausländischen) Unterlagen zur Inanspruchnahme der dortigen Patentbox durch den Steuerpflichtigen. Das gilt insbesondere für den Übergangszeitraum bis 2021. In dieser Zeit könnten Neuzusagen schon dem Nexus-Ansatz entsprechen, während Zahlungen in "alte" Patentboxregime noch mit Sondersteuersätzen begünstigt sind und damit der Abzugsbeschränkung unterliegen. Der Abschlussbericht zum BEPS-Aktionspunkt 5 "Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz" stuft die früheren Lizenzboxregelungen allesamt als unvereinbar mit dem von OECD und G20 entwickelten Nexus-Ansatz ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 713/1/17

... 7. Bezüglich der Initiierung eines "Sorbonne-Prozesses" weist der Bundesrat auf die ständigen Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Anerkennung von Qualifikationen auf verschiedenen Bildungsebenen hin. Im Hochschulbereich werden Anerkennungsfragen bereits durch die Kooperation im Rahmen des Bologna-Prozesses weit über die Union hinaus behandelt. Zudem arbeiten die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene bildungsbereichsübergreifend an der Sicherstellung der Transparenz von Qualifikationen, die als wichtige Entscheidungshilfe in nationalen Anerkennungsverfahren dienen. Der Bundesrat weist abermals darauf hin, dass er die Schaffung weiterer Instrumente zur Anerkennung weder als erforderlich noch als zielführend ansieht (siehe schon die Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016 (BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 19).



Drucksache 17/1/17

... b) Der Bundesrat erwartet von der Bundesregierung, zeitnah eine Evaluation der Organisationsform der Stiftung und der Arbeitsabläufe in den Stiftungsgremien sowie deren Zusammenarbeit - auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - verbunden mit einer systematischen Analyse der Ursachen für vorhandene Konflikte in Auftrag zu geben. Objektivität und Transparenz insbesondere auch gegenüber den Leistungsberechtigten sind im gesamten Verfahren sicherzustellen.



Drucksache 138/17

... kommen die neuen Grundsätze der Transparenz und der Integrität und Vertraulichkeit hinzu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 4
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Artikel 5
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Artikel 6
Verarbeitung für einen anderen konformen Zweck

Artikel 7
Voraussetzungen für die Einwilligung

Artikel 8
Voraussetzungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft

Artikel 9
Übermittlung personenbezogener Daten an in der Union niedergelassene und der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 oder der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 unterliegende Empfänger, die nicht Organe oder Einrichtungen der Union sind

Artikel 10
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

Artikel 11
Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten

Artikel 12
Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Artikel 13
Garantien in Bezug auf die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke

Kapitel III
Rechte der Betroffenen Person Abschnitt 1 Transparenz und MODALITÄTEN

Artikel 14
Transparente Informationen, Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Abschnitt 2
INFORMATIONSPFLICHT und Recht auf Auskunft über PERSONENBEZOGENE Daten

Artikel 15
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben werden

Artikel 16
Informationspflicht, wenn personenbezogene Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden

Artikel 17
Auskunftsrecht der betroffenen Person

Abschnitt 3
BERICHTIGUNG und LÖSCHUNG

Artikel 18
Recht auf Berichtigung

Artikel 19
Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden)

Artikel 20
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Artikel 21
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung ihrer Verarbeitung

Artikel 22
Recht auf Datenübertragbarkeit

Abschnitt 4
WIDERSPRUCHSRECHT und AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG IM EINZELFALL

Artikel 23
Widerspruchsrecht

Artikel 24
Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling

Abschnitt 5
BESCHRÄNKUNGEN

Artikel 25
Beschränkungen

Kapitel IV
VERANTWORTLICHER und AUFTRAGSVERARBEITER Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten

Artikel 26
Verantwortung des Verantwortlichen

Artikel 27
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Artikel 28
Gemeinsam Verantwortliche

Artikel 29
Auftragsverarbeiter

Artikel 30
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters

Artikel 31
Liste der Verarbeitungen

Artikel 32
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten

Abschnitt 2
Sicherheit PERSONENBEZOGENER Daten und Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 33
Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 34
Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation

Artikel 35
Schutz der sich auf Endeinrichtungen der Endnutzer beziehenden Informationen

Artikel 36
Nutzerverzeichnisse

Artikel 37
Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 38
Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3
DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNG und VORHERIGE Konsultation

Artikel 39
Datenschutz-Folgenabschätzung

Artikel 40
Vorherige Konsultation

Abschnitt 4
Unterrichtung und LEGISLATIVE Konsultation

Artikel 41
Unterrichtung

Artikel 42
Legislative Konsultation

Abschnitt 5
PFLICHT zur Stellungnahme zu MUTMASSLICHEN VERSTÖSSEN

Artikel 43
Pflicht zur Stellungnahme zu mutmaßlichen Verstößen

Abschnitt 6
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Artikel 44
Benennung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 45
Stellung des Datenschutzbeauftragten

Artikel 46
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 47
Allgemeine Grundsätze für Übermittlungen

Artikel 48
Übermittlungen auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses

Artikel 49
Übermittlungen vorbehaltlich geeigneter Garantien

Artikel 50
Nach Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung

Artikel 51
Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle

Artikel 52
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI
der Europäische DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Artikel 53

Artikel 54
Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 55
Regelungen und allgemeine Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten, Personal und Finanzmittel

Artikel 56
Unabhängigkeit

Artikel 57
Berufsgeheimnis

Artikel 58
Aufgaben

Artikel 59
Befugnisse

Artikel 60
Tätigkeitsbericht

Kapitel VII
Zusammenarbeit und KOHÄRENZ

Artikel 61
Zusammenarbeit mit nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 62
Koordinierte Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die nationalen

Kapitel VIII
Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 63
Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten

Artikel 64
Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf

Artikel 65
Anspruch auf Schadenersatz

Artikel 66
Geldbußen

Artikel 67
Vertretung betroffener Personen

Artikel 68
Beschwerden des Personals der Union

Artikel 69
Sanktionen

Kapitel IX
Durchführungsrechtsakte

Artikel 70
Ausschussverfahren

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG

Artikel 72
Übergangsmaßnahmen

Artikel 73
Inkrafttreten und Anwendung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 365/1/17

... Der Bundesrat begrüßt mit Nachdruck das vorliegende Gesetz und das darin verfolgte Ziel, die Steuerumgehung mittels ausländischer Briefkastenfirmen zu bekämpfen. Gleichzeitig erneuert der Bundesrat seine Forderung, dass über die in dem Gesetz enthaltenen Maßnahmen hinaus zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung notwendig sind. Der Bundesrat sieht unverändert dringenden Handlungsbedarf insbesondere bei der Schaffung von Regelungen für eine gesetzliche Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Die Arbeiten zur Implementierung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen müssen so rasch wie möglich zum Abschluss gebracht werden. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken, weil sie den Gesetzgeber frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren.



Drucksache 4/1/17

... 5. Der Bundesrat begrüßt daher die Absicht der Kommission, durch ein höheres Maß an Transparenz und eine intensivierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowohl im Vorfeld als auch bei der Bewältigung einer Stromversorgungskrise ein gesteigertes Maß an Versorgungssicherheit in Europa zu erreichen.



Drucksache 183/17

... Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein sehr geringer zeitlicher Erfüllungsaufwand durch die Antragstellung auf Selbstauskunft aus dem Bundeszentralregister während der Überliegefrist und auf kostenfreie Selbstauskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz. Dieser ist in Anbetracht der Umsetzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und größtmöglicher Transparenz im Umgang mit den beim Bundesamt für Justiz gespeicherten Daten zu vernachlässigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 7
Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung.

§ 20a
Änderung von Personendaten.

§ 21a
Protokollierungen

§ 48
Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

Artikel 2
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 4
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 54

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3933, BMJV: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

II.4 1:1 Umsetzung gold plating

III. Votum


 
 
 


Drucksache 158/1/17

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass der Gesetzentwurf Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel weitgehend einheitlich behandeln und abschaffen möchte. Diese Regelung ist transparent und für Verbraucher verständlich. Vor diesem Hintergrund kritisiert der Bundesrat die gegenüber dem Referentenentwurf eröffnete Möglichkeit eines Zusatzentgelts für die Nutzung einer Zahlungskarte im Drei-Parteien-Verhältnis. Diese Ausnahme hebt die Transparenz und Klarheit bei Entgelten für die Nutzung von Zahlungskarten auf. Verbrauchern ist im Zweifel nicht klar, welches Zahlungsverfahren die von ihnen genutzte Zahlungskarte verwendet. Die unterschiedliche Behandlung von Zahlungskarten im Drei- bzw. Vier-Parteien-System führt zu Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit der Höhe der Entgelte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 -neu BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

9. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB ,

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 524/1/17

... 6. Eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungen kann einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken leisten, weil sie Gesetzgeber und Finanzverwaltung frühzeitig in die Lage versetzt, zielgerichtet und effektiv auf Steuergestaltungen zu reagieren. Die Verknüpfung der Meldepflicht mit einem europaweiten Informationsaustausch über die gemeldeten Modelle kann darüber hinaus eine zusätzliche Stärkung der Transparenz im Unternehmenssteuerbereich bewirken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/1/17




Zur Vorlage allgemein

a Katalog meldepflichtiger Gestaltungen

b Meldepflichtige und Meldefrist

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 679/1/17

... 6. Digitale Geschäftsmodelle sind nicht in allen Fällen der Grund für ungerechtfertigte Steuervorteile. Innerhalb der EU haben sich die Mitgliedstaaten auf eine Reihe weitreichender neuer Vorschriften zur Eindämmung aggressiver Steuerplanung und zur Verbesserung der Steuertransparenz verständigt. Zur Lösung der Probleme können auch für alle Unternehmen geltende Maßnahmen beitragen, wie zum Beispiel die zügige Umsetzung der auf europäischer Ebene bereits beschlossenen Maßnahmen gegen Steuervermeidung in allen Mitgliedstaaten.



Drucksache 688/17

... (10) Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 müssen die Warnungen und Empfehlungen dem Rat und der Kommission und, wenn sie an eine oder mehrere nationale Aufsichtsbehörden gerichtet sind, den ESA zugeleitet werden. Zur Stärkung der demokratischen Kontrolle und der Transparenz sollten diese Warnungen und Empfehlungen auch dem Europäischen Parlament und den ESA übermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen n. a. - über Konsultation der Interessenträger und öffentliche Anhörung siehe oben

- Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

5 Vorsitz

Sekretariat des ESRB

Zusammensetzung des ESRB

Adressaten der Warnungen und Empfehlungen des ESRB

Bessere Rechtsetzung

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a Folgender Absatz 2a wird eingefügt:

b Folgender Absatz 3a wird eingefügt:

2 Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

b Absatz 8 erhält folgende Fassung:

3 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b Absatz 2 wird wie folgt geändert:

c Absatz 3 erhält folgende Fassung:

4 Artikel 9 Absatz 5 wird gestrichen.

5 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 12 wird wie folgt geändert:

7 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b folgender Absatz 4a wird eingefügt:

8 Artikel 16 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 74/1/17

... b) Der Bundesrat betont, dass die zu Grunde liegende EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb (IDD) lediglich eine Mindestharmonisierung vorsieht und ein national höheres Niveau erlaubt. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Transparenz- und Zulässigkeitsregelungen für Provisionen stärker an die Vertriebsvorgaben für Finanzanlagen angepasst werden sollten. So verbleibt zum einen die Frage der Zulässigkeit einer Provision auf dem Mindestniveau, indem es sie für zulässig erklärt, wenn "sie sich nicht nachteilig auf die Qualität der Beratung auswirkt" (§ 48a Absatz 6 VAG-E). Im Vergleich hierzu müssen nach Artikel 24 Absatz 9 der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 2 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 § 66 Satz 1 VVG

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c § 48 Absatz 2 Satz 5 VAG

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48a Absatz 4, 6 VAG

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48c VAG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 6 Absatz 6 VVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG

11. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 2 VVG

12. Zu Artikel 3 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 253/17

... Um einerseits die Grundlagen für eine erfolgreiche Koordinierung des EU-Schulprogramms in Deutschland durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu schaffen und andererseits für die teilnehmenden Bundesländer Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Transparenz sicherzustellen, bedarf es der Schaffung von normierten Voraussetzungen für die Teilnahme am EU-Schulprogramm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 2
Vorläufige und endgültige Mittelzuweisung

§ 3
Übergangsregelung für das Schuljahr 2017/2018

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verordnungsermächtigung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 713/17

... Angesichts der steigenden Herausforderungen für Qualitätsjournalismus und sachliche Berichterstattung vor dem Hintergrund der "Fake News" und "alternativen Fakten" müssen wir die Freiheit, den Pluralismus und die Transparenz der Medien in Europa mit größerem Nachdruck unterstützen. Obwohl die Union keine direkte Kompetenz im Bereich Medien hat, ist die EU seit Jahren eng mit Euronews verbunden. 1993 gründete eine Reihe nationaler öffentlicher Rundfunkanstalten in Europa Euronews mit dem Ziel, einen europäischen öffentlichen Rundfunkanbieter aufzubauen, der Zugang zu unabhängigen, hochwertigen Informationen aus europäischer Perspektive bietet. Mit dem Projekt sollte damals ein Beitrag zur Stärkung der europäischen Identität geleistet werden. Daher hat die Union - ohne selbst Teilhaberin zu sein - den Sender finanziell unterstützt und die Ausstrahlung von Programmen in neun EU-Sprachen sowie in Arabisch und Farsi gefördert. Der Haushalt von Euronews wird gegenwärtig zu 36 % (25 Mio. EUR pro Jahr) aus Mitteln der EU finanziert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/17




Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur

1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur

2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit

3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung

4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe

5. Fazit und Ausblick


 
 
 


Drucksache 366/17

... es ist; dies gilt nicht, wenn die Abziehbarkeit der Aufwendungen beim Gläubiger oder der anderen dem Schuldner nahestehenden Person bereits nach dieser Vorschrift beschränkt ist. Als Schuldner und Gläubiger gelten auch Betriebsstätten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten behandelt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit sich die niedrige Besteuerung daraus ergibt, dass die Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers einer Präferenzregelung unterliegen, die dem Nexus-Ansatz gemäß Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) "Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz", OECD/G20 Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung1', entspricht. Die Sätze 1 und 2 sind insoweit nicht anzuwenden, als auf Grund der aus den Aufwendungen resultierenden Einnahmen ein Hinzurechnungsbetrag im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 366/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 4j
Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Sanierungserträge

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung.

§ 7b
Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung

Artikel 5
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/1/17

... 60. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Bundesrat außerordentlich, dass der eindeutige europäische Mehrwert der Kohäsionspolitik in den Überlegungen der Kommission über die Zukunft der EU-Finanzen nicht mehr infrage gestellt wird. Der Bundesrat zeigt sich außerdem erfreut, dass die bereits erzielten Fortschritte im Bereich der Ziel- und Ergebnisorientierung, der Transparenz und Rechenschaftspflicht, der thematischen Konzentration und der engeren Anbindung des Politikbereichs an die wirtschaftspolitische Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters ausdrücklich gewürdigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 543/1/17




Globalisierung meistern

Zukunft der EU-Finanzen

Soziale Dimension Europas

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

Zukunft der europäischen Verteidigung

Zu BR-Drucksache 543/17

Weiteres zur Zukunft der EU-Finanzen

Europäischer Mehrwert einer Kohäsionspolitik für alle Regionen

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Kopplung der Kohäsionspolitik an Rechtsstaatlichkeit

Stabilität und Flexibilität der Kohäsionspolitik

Finanzinstrumente in der Kohäsionspolitik

Kohärenz zwischen der Kohäsionspolitik und anderen EU-Instrumenten

Prioritäten in der Förderpolitik

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollabbau in der Kohäsionspolitik

Zu BR-Drucksache 444/17

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 45/2/17

... /EG /EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen) regelt bereits ein Transparenzverfahren, das bei Bedarf hätte ergänzt werden können. Einer neuen Richtlinie bedarf es aus Sicht des Bundesrates nicht. Zudem würde die neue Richtlinie auch zu zusätzlichen, nicht erforderlichen Verwaltungskosten führen.



Drucksache 360/17

... Die neue europäische Agendaflir Kompetenzen ist in erster Linie auf eine Anhebung des Kompetenzniveaus ausgerichtet, um Beschäfligungsfähigkeit und Wettbenterbsfähigkeit zu verbessern und faires, inklusives und nachhaltiges Wachstum zu‘fördern. Die Agenda fördert die aufivärts gerichtete soziale Konvergenz und die Nachhaltigkeit des europäischen Sozialmodells und leistet so einen Beitrag zur ersten politischen Priorität der Kommission, "Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen" Sie zielt darauf ab. Lösungen für drei dringliche Herausforderungen zu finden. denen Europa gegenüber steht, so den unzureichenden Kompetenzen angesichts der Anforderungen unserer Gesellschaft und Wirtschaft, der unzureichenden Transparenz von Fertigkeiten und Qualifikationen und der Schwierigkeit, die am Arbeitsmarkt benötigten Kompetenzen zu antizipieren und vorherzusagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 360/17




Anhang

I. Allgemeines

II. Einführung einer Kompetenzgarantie

III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung

V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze

VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens

VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten

VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens

IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen

X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen

XI. Umsetzung der Agenda


 
 
 


Drucksache 62/17

... Das Gesetz öffnet Daten der öffentlichen Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger. Diese öffentlich zugänglichen Daten sind Grundlage für die Öffnung von Regierung und Verwaltung im Sinne eines Open Government. Open Government ist ein noch junges, politisch motiviertes Leitbild, das durch mehr Transparenz zu Partizipation und Zusammenarbeit sowie zu Rechenschaftslegung und Innovationen anregen will. Es ist ein Angebot an die Zivilgesellschaft, sich an politisch-administrativen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und die Zusammenarbeit bei der Lösung konkreter Fragen zu suchen. Frei verfügbare Daten sollen auch Impulse für neue Geschäftsmodelle und Innovationen geben. Hierzu ist ein Kulturwandel im Umgang der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung mit den im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Aufgabenerfüllung erlangten Daten hin zu mehr Öffentlichkeit und Weiterverwendung durch jedermann erforderlich. Dieser Kulturwandel wird durch die gesetzlich veranlasste Bereitstellung der in den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung vorliegenden Daten als offene Daten ("Open-by-Default") erreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des E-Government-Gesetzes

§ 12a
Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung

§ 19
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Evaluierung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt der Regelung

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 8/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen



Drucksache 731/17

... Schließlich kann die GAP auch helfen, Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelverluste zu begrenzen, indem bessere Erzeugungs- und Verarbeitungsverfahren (z.B. neue Technologien zur Verlängerung der Haltbarkeit verderblicher Waren oder bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage durch mehr Transparenz) und Initiativen gefördert werden, durch die das traditionelle Verbrauchsmuster Erzeugung-Verwendung-Entsorgung in eine Kreislauf-Biowirtschaft überführt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 69/1/17

... Es wird daher die Notwendigkeit gesehen, die Regelungen bezüglich der Erhebung, Weitergabe und Übermittlung sowie Verwendung von Daten an die und durch die Hersteller zu überprüfen und hierbei das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu berücksichtigen sowie eine ausreichende Transparenz zu gewährleisten, die es Fahrzeugfahrern- und haltern ermöglicht, Datenerhebung, -verarbeitung, und -weitergabe nachzuvollziehen. Dabei sollte die Datenerhebung, -verarbeitung, und -weitergabe unter Einwilligungsvorbehalt gestellt werden und eine Widerrufsmöglichkeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/1/17




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG *

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a StVG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1a Absatz 4 StVG *

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

12. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1b StVG

13. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1c StVG

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 Absatz 1 StVG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 12 StVG

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 32 Absatz 1 Nummer 8 StVG

19. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

20. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

21. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a StVG

22. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 1 StVG

23. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 2 StVG

24. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 63a Absatz 3 StVG

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 73/17 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat stellt zugleich fest, dass im Bereich des Stromnetzbetriebs Transparenzdefizite bestehen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, das laufende Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um eine wirksame Regelung zur Stärkung der Transparenz des Netzbetriebs zu schaffen. Dabei sollte insbesondere festgelegt werden, dass die Lastflüsse sowie die Netzauslastung im Übertragungsnetz kontinuierlich veröffentlicht werden. Zudem sollte die Transparenz von Maßnahmen zur Netz- und Systemsicherheit erhöht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhaltsübersicht EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d - neu - § 24 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 4, Satz 6 - neu - EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - und Artikel 3a - neu - § 54 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 - neu - EnWG und § 9 Absatz 4 ARegV

Artikel 3a
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 120 Absatz 9 EnWG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 418/17

... Durch die Änderung wird es möglich, dass auch bei Messgeräten, die ohne Sichtanzeige in Verkehr gebracht werden dürfen, die Speicherung der Daten in einer Zusatzeinrichtung erstmalig gespeichert werden können. Es soll für solche Messgeräte darüber hinaus möglich sein, die zur Prüfung erforderlichen Daten auch auf andere Weise, z.B. über eine Transparenzsoftware zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 43/1/17

... 40. Der Bundesrat lehnt eine Pflicht des Aufnahmestaats ab, gegenüber dem Dienstleister die Verhältnismäßigkeit seiner nationalen Anforderungen zu begründen. Die Mitgliedstaaten haben bereits im Rahmen der Transparenz-initiative umfangreiche Begründungspflichten zu ihren nationalen Anforderungen erfüllt. Weshalb dennoch eine weitere Begründung erforderlich sein sollte, begründet die Kommission nicht substantiiert.



Drucksache 448/1/17

... Sowohl die Angleichung des Rentenwerts Ost als auch die Abschmelzung der Höherwertung der Entgelte Ost werden bis zum Jahr 2025 gestreckt. Die Rentnerinnen und Rentner bzw. die rentennahen Generationen in den neuen Ländern haben damit Klarheit und Transparenz über den Zeitpunkt der vollständigen Rentenangleichung. Mit dem neu eingefügten § 255a Absatz 2



Drucksache 145/1/17

... 25. Mögliche Zusatzkriterien wären die Forderung einer ausdrücklichen Einwilligung wie beim Schutz sensitiver Daten (Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung) statt einer einfachen und damit auch konkludent zulässigen Einwilligung entsprechend Artikel 7 der Datenschutz-Grundverordnung sowie ihre verfahrensrechtliche Absicherung durch eine Befristung, die die Betreiber wie im Bereich von Sicherheitsanforderungen in regelmäßigen Abständen zur Aktualisierung ihrer Verarbeitungserlaubnis anhält. Zudem sollte anknüpfend an Erwägungsgrund 19 des Verordnungsvorschlags im Normtext klargestellt werden, dass die Konsultationspflicht nach Artikel 36 der Datenschutz-Grundverordnung auf einer vorherigen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung aufbaut, die im Interesse der Transparenz mit ihren wesentlichen Inhalten veröffentlicht werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/1/17




2 Grundsätzliches

Rechtssichere Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Ausgleich zwischen dem Schutz der Kommunikation und Sicherheitsbelangen

Ausgestaltung des Aufsichtsregimes

Prüfvorbehalte für das weitere Verfahren

Zu Einzelfragen

Zum Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

2 Anwendungsbereich

Vertraulichkeit von Telekommunikationsdaten, Schutz von Endeinrichtungen

Verpflichtungen zur Anpassung von Kommunikationsnetze-Software

2 Beschränkungsbefugnisse

Anwendung auf öffentliche Stellen und Gerichte

Unerbetene Kommunikation

Informationspflichten bei Störungen

Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Beschwerde und Rechtsschutz

2 Sanktionen

2 Sonstiges

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 666/1/17

... Bei den Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung auf Systemebene geht es um einen klaren und schlüssigen Regelungsrahmen, der einen strukturierten und transparenten Dialog zwischen allen Beteiligten umfasst. Weitere Kriterien sind: Einbeziehung der Sozialpartner, Unterstützung für Unternehmen (besonders für kleine und mittelständische Unternehmen), Anerkennung informeller und nonformaler Lernerfahrungen bei den Zugangsvoraussetzungen und Ermöglichung von Mobilität nach Abschluss der Berufsausbildung (in die höhere Bildung und ins europäische Ausland), Berufsberatung, Transparenz von Ausbildungsangeboten durch Einbeziehung der Arbeitsverwaltungen sowie Qualitätssicherung gemäß dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und Werdegang-Nachverfolgung.



Drucksache 120/17

... 1. Einführung eines strukturierten Umsetzungsdialogs mit den einzelnen Mitgliedstaaten: Ziel ist es, darüber nachzudenken, wie auf die strukturellen Probleme und die Bedürfnisse des jeweiligen Mitgliedstaats eingegangen werden kann. Die Dialoge sollten sich auf konkrete Maßnahmen konzentrieren. Transparenz und die breite Mitwirkung relevanter Interessenträger aus unterschiedlichen Sektoren und Verwaltungsebenen sind dabei unabdingbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/17




Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final

Mitteilung

1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN

2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE

Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung

Natur und Biodiversität

Bewährte Verfahren

Luftqualität und Lärm

Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung

2 Instrumente

Marktbasierte Instrumente und Investitionen

Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften

3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse

4. Die nächsten Schritte

2 Politikvorschläge

Anhang
Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse


 
 
 


Drucksache 650/17

... ) in Handels- und Investitionsübereinkünfte wurde in den letzten Jahren zunehmend in der Öffentlichkeit debattiert und hinterfragt. Im Zusammenhang mit der ISDS, die auf den Grundsätzen der Schiedsgerichtsbarkeit beruht, wurde eine Reihe von Problemen benannt, unter anderem mangelnde bzw. begrenzte Legitimität, Kohärenz und Transparenz der ISDS, sowie die fehlende Möglichkeit einer Überprüfung von Entscheidungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/17




Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Verfahrenstechnische Aspekte

Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}

3 ANLAGE

Zum Ablauf der Verhandlungen:

Zum Inhalt der Verhandlungen:


 
 
 


Drucksache 775/1/17

... bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen dieses Verordnungsvorschlags und bei zukünftigen Initiativen dafür einzusetzen, dass die darin enthaltenen Regelungen zu Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate aus Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.