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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Unterlagenprüfung"


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Drucksache 863/11 (Beschluss)

... Diese Änderung dient der Klarstellung. In der Regel sollen Inspektionen vor Ort durchgeführt werden. Jedoch kann es gerade bei umfangreichen Unterlagenprüfungen (zum Beispiel klinische Bewertungen, Risikomanagement oder Dokumentationen zum Vigilanzsystem) sinnvoll sein, diese Prüfung in der Behörde durchzuführen. Hier stehen den überwachenden Personen weitere Informationsquellen, Unterlagen und gegebenenfalls eine Zweitmeinung zur Verfügung. Auch werden die zu Überwachenden nicht unnötig zeitlich gebunden, wenn Unterlagenprüfungen mehrere Stunden dauern oder weitere Überwachungstermine angesetzt werden müssen.

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Drucksache 863/11 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (Medizinprodukte-Durchführungsvorschrift - MPGVwV)

1. Zu § 4 Absatz 3 MPGVwV

2. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 MPGVwV

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 MPGVwV

4. Zu § 8 Absatz 1 MPGVwV

5. Zu § 9 Satz 4 Nummer 1 MPGVwV

6. Zu § 9 Satz 4 Nummer 5 MPGVwV

7. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1 MPGVwV

8. Zu § 13 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 MPGVwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 863/1/11

... Diese Änderung dient der Klarstellung. In der Regel sollen Inspektionen vor Ort durchgeführt werden. Jedoch kann es gerade bei umfangreichen Unterlagenprüfungen (zum Beispiel klinische Bewertungen, Risikomanagement oder Dokumentationen zum Vigilanzsystem) sinnvoll sein, diese Prüfung in der Behörde durchzuführen. Hier stehen den überwachenden Personen weitere Informationsquellen, Unterlagen und gegebenenfalls eine Zweitmeinung zur Verfügung. Auch werden die zu Überwachenden nicht unnötig zeitlich gebunden, wenn Unterlagenprüfungen mehrere Stunden dauern oder weitere Überwachungstermine angesetzt werden müssen.

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Drucksache 863/1/11




1. Zu § 2 Absatz 1 Satz 3 MPGVwV

2. Zu § 4 Absatz 3 MPGVwV

3. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 MPGVwV

4. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 MPGVwV

5. Zu § 7 Absatz 2 MPGVwV

6. Zu § 8 Absatz 1 MPGVwV

7. Zu § 9 Satz 4 Nummer 1 MPGVwV In § 9 Satz 4 ist die Nummer 1 zu streichen. Begründung:

8. Zu § 9 Satz 4 Nummer 5 MPGVwV

9. Zu § 12 Absatz 3 Satz 1 MPGVwV

10. Zu § 13 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 MPGVwV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 489/1/10

... Nach dem bisherigen Verfahren stellte ein Neuanbieter bei der BASt einen Antrag auf Akkreditierung, die in der Folge die Unterlagenprüfung und die Begutachtung der räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung durchführte. Nach Beseitigung möglicher Abweichungen erhielt der Träger ein entsprechendes Bestätigungsschreiben (Akkreditierung). Damit wendete sich der Neuanbieter an die Behörde, die in der Regel die amtliche Anerkennung erteilte.

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Drucksache 489/1/10




1. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 - neu - und § 32 Absatz 5 - neu - KfSachvG Artikel 2 ist wie folgt zu fassen:

'Artikel 2 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 489/10 (Beschluss)

... Nach dem bisherigen Verfahren stellte ein Neuanbieter bei der BASt einen Antrag auf Akkreditierung, die in der Folge die Unterlagenprüfung und die Begutachtung der räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung durchführte. Nach Beseitigung möglicher Abweichungen erhielt der Träger ein entsprechendes Bestätigungsschreiben (Akkreditierung). Damit wendete sich der Neuanbieter an die Behörde, die in der Regel die amtliche Anerkennung erteilte.

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Drucksache 489/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, d, k, n, x und Nummer 14 StVG

2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 - neu - und § 32 Absatz 5 - neu - KfSachvG

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 231/18 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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