[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Unterlassungsverfügungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 564/16 (Beschluss)

... 4. Das Ziel der Kommission, für eine schnelle und flächendeckende Verbreitung offener Wi-Fi-Zugänge zu sorgen, würde erheblich beschleunigt, wenn Betreiber offener Wi-Fi-Zugänge ein vollumfängliches Access-Provider-Privileg erhalten. Dies würde viele öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Anbieter und Privatleute ermutigen, solche Netzzugänge anzubieten. Eine solche Regelung sollte unter anderem verhindern, dass Access-Provider Haftungsrisiken ausgesetzt sind und beispielsweise auch die Kosten für Unterlassungsverfügungen tragen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/16 (Beschluss)




Kontext sowie Gründe und Ziele des Vorschlags

Ergebnisse der Ex-Post-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Zu Artikel 2 Nummer 6

Weitere Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 564/1/16

... 7. Das Ziel der Kommission, für eine schnelle und flächendeckende Verbreitung offener Wi-Fi-Zugänge zu sorgen, würde erheblich beschleunigt, wenn Betreiber offener Wi-Fi-Zugänge ein vollumfängliches Access-ProviderPrivileg erhalten. Dies würde viele öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Anbieter und Privatleute ermutigen, solche Netzzugänge anzubieten. Eine solche Regelung sollte unter anderem verhindern, dass Access-Provider Haftungsrisiken ausgesetzt sind und beispielsweise auch die Kosten für Unterlassungsverfügungen tragen müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/1/16




Kontext sowie Gründe und Ziele des Vorschlags

Ergebnisse der Ex-Post-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Zu Artikel 2 Nummer 6

Weitere Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 535/16

... Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Frage der Evaluierung und Modernisierung des Rechtsrahmens für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums25, die zur Unterstützung der Evaluierung eingeleitet wurde, bestätigte sich, dass Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich des Urheberrechts, ein großes Problem darstellen. Mehr als drei Viertel der an der Konsultation teilnehmenden Rechteinhaber und Behörden haben festgestellt, dass Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in den letzten zehn Jahren zugenommen haben. Während die Mehrheit der Antwortenden der Ansicht war, dass die bestehenden Vorschriften wirksam dazu beigetragen haben, die Rechte des geistigen Eigentums zu schützen und Schutzrechtsverletzungen zu verhüten, waren zahlreiche Rechteinhaber und insbesondere zahlreiche Vermittler der Auffassung, dass die in der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums 26 vorgesehenen Verfahren je nach Mitgliedstaat unterschiedlich angewandt werden. Dies könnte zu unterschiedlichen Schutzniveaus in den Mitgliedstaaten führen und legt nahe, dass die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums die Unterschiede bei den Instrumenten zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf nationaler Ebene nicht vollständig beseitigt hat. In zahlreichen Antworten wurde zudem darauf hingewiesen, dass einige dieser Maßnahmen angepasst werden müssen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Genannt wurden hier u.a. der Erlass von einstweiligen Maßnahmen, Sicherungsmaßnahmen und Unterlassungsverfügungen gegen Anbieter von Vermittlungsdiensten oder die Berechnung einer angemessenen Entschädigung. Besonders bemängelt wurde von den Urheberrechtsinhabern zudem das schwerfällige Verfahren für den Erlass von einstweiligen Maßnahmen, Sicherungsmaßnahmen und Unterlassungsverfügungen bei identischen Rechtsverletzungen gegenüber ähnlichen Adressaten in unterschiedlichen Rechtsordnungen innerhalb der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 15/16

... Was den Rechtsrahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums einschließlich der Urheberrechte anbelangt, wird die Kommission die Optionen prüfen und bis Herbst 2016 den etwaigen Änderungsbedarf insbesondere mit Blick auf gewerbsmäßige Zuwiderhandlungen ermitteln, um gegebenenfalls die Vorschriften zur Ermittlung von Rechtsverletzern, zur grenzübergreifenden Anwendung und Wirkung von einstweiligen Maßnahmen, Sicherungsmaßnahmen und Unterlassungsverfügungen und zur Be- und Zurechnung von Schadenersatzansprüchen und Rechtskosten klarer zu fassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 81/06

... " sind alle Angebote unabhängig davon erfasst, ob diese in Papierform oder in sonstiger Weise - insbesondere elektronisch - abgegeben werden. § 35 Abs. 1 Satz 1 gilt für alle Waffenarten. § 35 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zunächst den Anbietenden selbst zur Bekanntgabe seiner Personalien gegenüber dem jeweiligen Publikationsorgan sowie zur inhaltlichen - wortgetreuen - Ergänzung seines Angebotes um den jeweils einschlägigen Hinweis nach den Nummern 1 bis 3. Nach § 35 Abs. 1 Satz 2 und 3 trifft das veröffentlichende Organ die Pflicht, auch im Rahmen der Veröffentlichung des Angebots die Aufnahme der jeweils gebotenen Hinweise und der erforderlichen Personalien des Anbietenden sicherzustellen bzw. zu kontrollieren. Hierbei darf bei der Veröffentlichung jedoch dann auf die Bekanntgabe der Personalien des nicht gewerblichen Anbieters verzichtet werden, wenn dieser der Bekanntgabe widersprochen hat. Da die vorgenannten Pflichten waffenrechtlich weder sanktionsbewehrt sind noch zu den waffenrechtlichen Geboten gehören kommt eine Überwachung und behördliche Durchsetzung der Befolgung nur unter Anwendung des allgemeinen Ordnungsrechts in Betracht(etwa zwangsgeldbewehrte Unterlassungsverfügungen bei festgestellter Wiederholungsgefahr o.ä.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.