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"Untersuchungs- und Behandlungsräume"


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Drucksache 353/06

... Diese berufsrechtliche Änderung wird in Absatz 3 in der Weise umgesetzt, dass dem Vertragsarzt ermöglicht wird, neben der Tätigkeit an seinem Vertragsarztsitz an weiteren Orten tätig zu sein, wenn diese die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert und die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Vertragsarztsitz nicht gefährdet; eine bestimmte Höchstzahl der weiteren Orte gibt das Vertragsarztrecht anders als die MBOÄ nicht vor (Satz 1). Befindet sich der Ort der weiteren Tätigkeit im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung, dessen Mitglied der Vertragsarzt ist, hat der Vertragsarzt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 Anspruch auf Genehmigung durch seine Kassenärztliche Vereinigung (Satz 2). Befindet sich der Ort der weiteren Tätigkeit im Bezirk einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung, benötigt der Vertragsarzt für diese Tätigkeit eine Ermächtigung des zuständigen Zulassungsausschusses (Satz 3). Das Institut der Ermächtigung für die Erbringung von Leistungen im Bezirk der fremden Kassenärztlichen Vereinigung ist sachgerecht, weil der Vertragsarzt dadurch - bezogen auf diese Leistungen - in das Leistungserbringersystem der fremden Kassenärztlichen Vereinigung (z.B. Abrechnung, Honorarverteilungsmaßstab, Disziplinargewalt) integriert wird (vgl. § 95 Abs. 4 SGB V). Die an sich für Ermächtigungen nach § 31 Abs. 9 Satz 1 - im Regelfall - geltende Altersgrenze von 55 Jahren ist auf die Ermächtigung zur Erbringung dieser vertragsärztlichen Leistungen nicht anzuwenden, weil diese Ermächtigung Ärzte betrifft, die bereits vertragsärztliche Leistungserbringer sind und ihre wirtschaftliche Basis in ihrer Vertragsarzttätigkeit haben (Satz 4). Die Regelung in Satz 5 erlaubt dem Vertragsarzt, die auf Grund der Ermächtigung zu versorgenden Versicherten auch unter Mithilfe der Ärzte zu behandeln die er für die Ausübung seiner Vertragsarzttätigkeit am Vertragsarztsitz angestellt hat. Außerdem darf der Vertragsarzt für die Leistungserbringung an den weiteren Orten, an denen er auf Grund einer Ermächtigung nach Satz 3 tätig ist, in dem Umfang angestellte Ärzte beschäftigen, wie es ihm vertragsarztrechtlich, z.B. bedarfsplanungsrechtlich und unter Wahrung seiner vertragsärztlichen Leitungs- und Überwachungspflicht, erlaubt wäre (vgl. § 95 Abs. 9 SGB V und § 32 Abs. 1 Satz 1), wenn er an diesen Orten seinen Vertragsarztsitz hätte (Satz 6). Diese Sonderregelungen in Satz 5 und 6 sind notwendig, da nach § 32a Satz 1 ermächtigte Ärzte anders als Vertragsärzte ihre Leistungen nicht durch angestellte Ärzte erbringen dürfen. Keiner Genehmigung oder Ermächtigung bedarf die weitere Tätigkeit eines Vertragsarztes außerhalb seines Vertragsarztsitzes an weiteren Orten, sofern der Vertragsarzt dort als Mitglied einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft an einem (anderen) Vertragsarztsitz eines Mitglieds dieser Gemeinschaft tätig ist (Satz 8). Davon unberührt ist seine vertragsärztliche Pflicht, vornehmlich die Versorgung der Versicherten an seinem Vertragsarztsitz sicherzustellen. Abs.tz 4 ermöglicht in Satz 1 den für die Erlaubnis zur vertragsärztlichen Tätigkeit an den weiteren Orten zuständigen Institutionen (Kassenärztliche Vereinigung, Zulassungsausschuss), die Erlaubnis zur Sicherung der Erfüllung der Anforderungen nach Abs.tz 3 mit Auflagen zu versehen. Die Einzelheiten hierzu, insbesondere in welchem Umfang der Vertragsarzt zur Erfüllung seiner Leistungspflichten am Vertragsarztsitz und an dem weiteren Ort angestellte Ärzte unter Berücksichtigung seiner Leitungs- und Überwachungspflicht einsetzen kann, ist einheitlich in den Bundesmantelverträgen zu regeln. Abs.tz 5 bestimmt für ausgelagerte Praxisräume (spezielle Untersuchungs- und Behandlungsräume in räumlicher Nähe zur Vertragsarztpraxis, vgl. § 18 Abs. 2 MBO-Ä - alt -), die nach geltendem Recht genehmigungsfrei sind, vgl. § 15a Abs. 2 BMV-Ä, eine Anzeigepflicht, damit die Kassenärztliche Vereinigung in der Lage ist, die Einhaltung der Anforderungen an ausgelagerte Praxisräume zu überprüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 6
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

Artikel 7
Aufhebung der Sechsten Gebührenanpassungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Handlungsbedarf

1. Transformation berufsrechtlicher Änderungen ins Vertrags zahn arztrecht

2. Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Leistungserbringung durch medizinische Versorgungszentren

3. Organisationsrechtliche Instrumente zur Abmilderung regionaler Versorgungsprobleme

4. Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung von mit dem GKV-Modernisierungsgesetz getroffener Regelungen

5. Verschiebung des Zeitpunkts für die Einführung der direkten Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich

II. Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes

1. Vertragsarztrechtliche Regelungen zur Liberalisierung der ärztlichen Berufsausübung

2. Vertragsärztliche Regelungen bezüglich der Organisation von medizinischen Versorgungszentren

3. Vertragsärztliche Regelungen zur Abmilderung von regionalen Versorgungsproblemen

4. Sonstige Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Umsetzung von mit dem GKV-Modernisierungsgesetz getroffenen Regelungen

5. Verschiebung des Zeitpunkts für die Einführung der direkten Morbiditätsorientierung im Risikostrukturausgleich

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Regelungen der Artikel 1, 2, 3, 5 und 6

2. Regelungen des Artikels 4

3. Regelungen des Artikels 7

IV. Gesetzesfolgen, Befristung

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.