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"Verbilligungsgrundsätze"
Drucksache 92/2/12
Antrag der Länder Bayern, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Zuge der Bundeswehrstrukturreform frei werdenden Konversionsliegenschaften - in Anlehnung an die bei früheren Konversionsmaßnahmen geltenden Verbilligungsgrundsätze - den Kommunen auf Wunsch zu günstigen Konditionen, d.h. unter Marktwert, zu überlassen. Der Bundesrat empfiehlt, die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken rechtzeitig vor Räumung der Bundeswehrliegenschaften zu schaffen. Zusätzlich sollte § 1 BImAG durch eine "Öffnungsklausel" erweitert werden, welche die Berücksichtigung strukturpolitischer Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen bei der Verwertung von Liegenschaften ermöglicht.
Drucksache 227/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -
... Viele Kommunen sind an einer eigenverantwortlichen Entwicklung der auf ihrem Gemeinde-/Stadtgebiet liegenden Konversionsflächen interessiert, weisen jedoch darauf hin, dass ein Erwerb der Liegenschaften zu Marktkonditionen aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte nicht möglich ist. Deshalb liegt - ähnlich wie in den 1990er-Jahren mit den Verbilligungsgrundsätzen praktiziert - der Schlüssel für eine gelungene Konversion in der Möglichkeit, dass die öffentliche Hand, insbesondere der Kommunen, Konversionsgrundstücke zu verbilligten Konditionen erwerben.
Drucksache 92/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die im Zuge der Bundeswehrstrukturreform frei werdenden Konversionsliegenschaften - in Anlehnung an die bei früheren Konversionsmaßnahmen geltenden Verbilligungsgrundsätze - den Kommunen auf Wunsch zu günstigen Konditionen, d.h. unter Marktwert, zu überlassen. Der Bundesrat empfiehlt, die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken rechtzeitig vor Räumung der Bundeswehrliegenschaften zu schaffen. Zusätzlich sollte § 1 BImAG durch eine "Öffnungsklausel" erweitert werden, welche die Berücksichtigung strukturpolitischer Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen bei der Verwertung von Liegenschaften ermöglicht.
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