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"Verbrechensmuster"


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Drucksache 603/05

... Der Eckpfeiler des Schengener Evaluierungsverfahrens ist die qualitative Bewertung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung. Es besteht Einigkeit darin, dass in dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein durchweg hohes Maß an Sicherheit nur dann zu erreichen ist, wenn sich alle an gemeinsam vereinbarte Grundsätze halten. Nur so kann verhindert werden, dass Verbrechensmuster anderswo erneut praktiziert werden und dass keine negativen Begleiterscheinungen für die nationale Sicherheit entstehen. Gleichzeitig sind sich die Mitgliedstaaten darin einig, dass dabei noch genügend Spielraum bleiben muss, um selbst zu entscheiden, bis zu welchem Grad sie sich je nach Sachlage in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einbringen. Um hier ein Mittelmaß zu finden, aber andererseits die Kooperationsmöglichkeiten qualitativ und quantitativ zu verbessern, wurden die Erfahrungen der vergangenen Dekade in den Beschluss eingebracht. Der Beschluss entwickelt aus diesem Erfahrungsschatz gemeinsame Kooperationsstrukturen und trägt damit dazu bei, dass bewährte Praktiken Früchte tragen und kontinuierliche Verbesserungen eintreten. Die von der Kommission geförderten projektorientierten Programme (AGIS) oder die unter der Ägide des Rates durchgeführte Peer review lassen erkennen, dass Bedarf an solchen gemeinsamen Grundsätzen und Praktiken besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/05




Begründung

1 Hintergrund

- Gründe und Ziele des Entwurfs

- Allgemeines

- Geltende Vorschriften im Regelungsbereich des Entwurfs

- Übereinstimmung mit anderen Maßnahmen und Zielen der Union

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

- Anhörung betroffener Kreise

- Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Rechtsinstruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

- Aufhebung geltender Vorschriften

- Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

2 beschliesst:

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Informationsaustausch

Artikel 4
Strukturelle Koordinierung

Artikel 5
Praktische Zusammenarbeit

Artikel 6
Informationsaustausch und Koordinierungsstrukturen

Artikel 7
Datenschutz

Artikel 8
Evaluierung der Durchführung

Artikel 9
Bilaterale Kooperationsabkommen zwischen den von diesem Beschluss erfassten Behörden

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Änderungen am Schengener Übereinkommen

Artikel 12
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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