Drucksache 573/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... Selbst hergestellte Explosivstoffe aus leicht zugänglichen chemischen Ausgangsstoffen werden von Terroristen häufig für Anschläge missbraucht, vor denen, wie aus den Tendenz- und Lageberichten Europols hervorgeht, auch die EU nicht gefeit ist. Die breite Allgemeinheit kann heute relativ leicht auf derartige chemische Stoffe zugreifen – und dies selbst in solch hohen Konzentrationen, wie sie für die Herstellung wirkungsvoller Sprengsätze erforderlich sind. Erschwerend kommt hinzu, dass der EU-Markt für chemische Stoffe sehr groß und stark diversifiziert und die Zahl der Endverbraucher sehr hoch ist. Die an der Versorgungskette für die betreffenden Ausgangsstoffe und insbesondere deren letzten Glied (Verkauf an den Endverbraucher) beteiligten Stellen sind sich des Risikos, dass diese Stoffe auch in die Hände von Schwerverbrechern und Terroristen gelangen können, in der Regel nur unzureichend bewusst. Einige Stellen der Versorgungskette (und insbesondere an deren Ende) haben derartige Ausgangsstoffe bereits in so großen Mengen an Terroristen und andere Kriminelle verkauft, dass dies eigentlich Verdacht hätte erregen müssen. Auf internationaler, nationaler und EU-Ebene bestehen zwar verschiedene Maßnahmen legislativer oder nicht legislativer Art, doch diese zielen entweder nicht konkret auf die mit bestimmten chemischen Stoffen verbundenen Sicherheitsrisiken ab, oder aber sie gelten nicht für die gesamte EU. Dies hat zur Folge, dass bestimmte Ausgangsstoffe in einem Mitgliedstaat Einschränkungen oder Kontrollen unterliegen, in einem anderen Mitgliedstaat jedoch ohne Weiteres erhältlich sind. Dadurch entsteht sowohl ein Sicherheitsproblem als auch ein Hindernis für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts.
Drucksache 492/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Unterstützung für den Sondergerichtshof für Sierra Leone
... A. in der Erwägung, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone 2000 gemäß der Resolution 1315 des UN-Sicherheitsrats gemeinsam von den Vereinten Nationen und der Regierung von Sierra Leone geschaffen wurde, um die vor Gericht zu stellen, die schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, begangen haben,
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