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"Verbreitung"
Drucksache 280/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem - COM(2020) 381 final
... 20. Er befürchtet, dass die Zielvorgaben der Strategie einen erheblichen Einfluss auf die bestehende Agrarstruktur haben können. Er gibt deshalb zu bedenken, dass die pauschale Reduktion der Betriebsmittel einen Rückgang landwirtschaftlicher Produktionszweige - wie zum Beispiel des Pflanzenbaus und insbesondere des Obst- und Gemüseanbaus - auslösen könnte und nur im Gleichlauf mit einem Angebot an neuen Technologien und mit praxisnaher Forschung für nachhaltige Landnutzungssysteme, verbunden mit entsprechendem Wissenstransfer in die Praxis und Beratung, erreicht werden kann. Im künftigen Forschungsrahmen der EU (Horizont Europa) sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Forschungsergebnisse schneller und direkt in der landwirtschaftlichen Praxis ankommen, etwa durch die frühzeitige Einbindung von Praktikern bei der Formulierung, der Durchführung und der Ergebnisverbreitung von Forschungsvorhaben.
Drucksache 395/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final Drucksache: 395/20
... 24. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission angestrebte Verbesserung der Verbreitung der Erkenntnisse und Ergebnisse der europäischen Bildungszusammenarbeit als wesentliche Voraussetzung eines erfolgreichen Prozesses gegenseitigen Voneinanderlernens in der EU. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Schaffung europaweiter Online-Angebote und Plattformen dabei als Foren für einen Informationsaustausch einen europäischen Mehrwert erzielen kann, erinnert jedoch auch in diesem Zusammenhang an das notwendige angemessene Verhältnis zu den verursachten Kosten auf Seiten der Mitgliedstaaten und ihrer Bildungseinrichtungen.
Drucksache 82/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Es ist normal, verschieden zu sein"
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit dem Entschließungsantrag "Es ist normal, verschieden zu sein" (BR-Drucksache 495/18 (B)) auf, ein Forschungsgutachten in Auftrag zu geben, das sich mit Verbreitung, Ursachen und Wirkungen der von Menschen mit Behinderung wahrgenommenen Stigmatisierung und den einstellungsbedingten Barrieren in der Gesellschaft auseinandersetzen soll.
Anlage Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein vom 23. November 2018 (BR-Drs. 495/18 Beschluss)
Zu Punkt 1 des Entschließungsantrages:
Zu Punkt 2 des Entschließungsantrages:
Zu den Punkten 3 und 4 des Entschließungsantrages:
Drucksache 492/20
... Der Gebührensatz für den Personalausweis ist anzupassen, da der zeitgemäße, erhöhte Personal- und Sachkostenaufwand in den Behörden und unter Berücksichtigung der landesspezifischen Verwaltungsorganisation neu zu bewerten war (Verwaltungskostenanteil). Der Herstellungskostenanteil kann seit der Einführung des Personalausweises im Jahr 2010 stabil gehalten werden. Die gesonderten Gebührensätze für eine Aktivierung der eID-Funktion sowie die Neufestsetzung der Geheimnummer des elektronischen Identitätsnachweises entfallen künftig, um die Verbreitung und Nutzung der OnlineAusweisfunktion zu fördern und die Nutzung digital angebotener Verwaltungsleistungen zu stärken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Passverordnung
Artikel 2 Änderung der Personalausweisverordnung
Kapitel 10 eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
§ 36c Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften
§ 36d Muster der eID-Karte
Anhang 3a Muster der eID-Karte
Artikel 3 Änderung der Personalausweisgebührenverordnung
§ 1a Auslagen für Ausweise
§ 2 Gebühr für die eID-Karte
§ 2a Auslagen für eID-Karten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5116, BMI: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 533/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung der Regelungen zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes an die aktuelle Pandemiesituation
... Familien waren eine der Gruppen, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie am stärksten betroffen waren. Durch die frühzeitige Schließung von Schulen und Kindergärten konnte eine Weiterverbreitung des Virus stark eingedämmt werden. Berufstätige Eltern mussten in dieser Zeit neben der Arbeit auch die Betreuung und den Unterricht der Kinder organisieren. In vielen Bundesländern sind von der Schließung der Schulen, bis zum Ende der Sommerferien und dem damit einhergehenden Beginn des Regelunterrichtes bzw. der regulären Betreuung mehr als 20 Wochen vergangen. Familien können die Last, der sich im Herbst anbahnenden Erkältungswelle daher nicht alleine schultern. Sofern Kinder zuhause betreut werden müssen, sollten Eltern die Möglichkeit erhalten, sich vollständig der Betreuung ihrer Kinder zu widmen. Weder sollten hierfür Urlaubstage aufgewendet werden, noch sollten Eltern sich um ihre finanzielle Existenz sorgen müssen.
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... 5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt
Mitteilung
1. Stärkung des sozialen Europas
2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle
Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen
Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung
Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderung der Gleichstellung
3. Faire Arbeitsbedingungen
4. Sozialschutz und Eingliederung
Sicherung eines hohen Sozialschutzes
Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt
6. Gemeinsame Arbeit
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang : Initiativen der Kommission
Drucksache 87/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Die Bekämpfung der Kriminalität im Internet stellt die Strafverfolgungsbehörden vor eine große Herausforderung. Nicht nur bei der Bekämpfung von Hasskriminalität (vgl. BR-Drucksache 65/20), sondern auch bei der Bekämpfung sonstiger Erscheinungsformen der Kriminalität im Internet bzw. mittels des Internets sind die Strafverfolgungsbehörden auf Auskünfte der Telemediendienstanbieter angewiesen, da diese oftmals den einzigen zielführenden Ermittlungsansatz bieten. Insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Schriften, die Verabredung zur Begehung schwerer Straftaten oder Betrugsdelikte werden in besonderem Maße im Internet begangen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO
9. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG
Artikel 2a Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
§ 18 Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
10. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG
12. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG
13. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
14. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
... 3. als Kooperation von einem Anspruchsberechtigten in Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Drucksache 418/19
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... Für Bedrohungen im Sinne von § 241 StGB soll eine Strafrahmenerhöhung auf drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen werden, wenn die Tat öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird. Grund für die Strafrahmenerhöhung sind neue Begehungsformen einer Bedrohung insbesondere, wenn sie über das Internet oder in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Sie sind einem großen, unüberschaubaren Personenkreis zugänglich, jederzeit weltweit abrufbar und können nur unter erschwerten Bedingungen - wenn überhaupt - wieder gelöscht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 363/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Eine EU-einheitliche Kennzeichnung erlaubnisfreier Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ist nicht vorgesehen. Inländische SRS-Waffen gelten aber nur dann als erlaubnisfrei, sofern sie ein entsprechendes Zulassungszeichen tragen. Hieran soll sich nach dem Gesetzentwurf nichts ändern. Eine fehlende Kennzeichnungspflicht ausländischer SRS-Waffen dürfte deren Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland in nicht unerheblichem Maße fördern. Ohne jede Kennung der Waffen erscheint eine rechtssichere Einstufung für die Sicherheitsbehörden jedoch kaum möglich. Folglich wäre bei Auffinden einer ungekennzeichneten SRS-Waffe zunächst von einer Straftat auszugehen. Die Waffe müsste bis zur abschließenden kriminaltechnischen Begutachtung sichergestellt werden, wodurch sich die Aufwendungen der Polizei erheblich erhöhen dürften. Jede zusätzliche Bindung grundsätzlich operativ tätiger Kräfte und kriminaltechnischer Untersuchungseinrichtungen schränkt die Handlungsfähigkeit der Polizei aber ein und sollte vermieden werden. Die hierdurch für die vermeintlich rechtmäßigen Besitzer der SRS-Waffen entstehenden Unannehmlichkeiten wären ebenfalls beträchtlich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG
Zu § 5
Zu § 5
2. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 3a
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 WaffG
5. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 5
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 13 Absatz 9 Satz 2 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG
9. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG
10. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
11. Hilfsempfehlung:
Zu Artikel 1 Nummer 26
12. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
13. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG
14. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG
15. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 WaffG
16. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG
17. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Drucksache 418/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... Für Bedrohungen im Sinne von § 241 StGB soll eine Strafrahmenerhöhung auf drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vorgesehen werden, wenn die Tat öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird. Grund für die Strafrahmenerhöhung sind neue Begehungsformen einer Bedrohung insbesondere, wenn sie über das Internet oder in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Sie sind einem großen, unüberschaubaren Personenkreis zugänglich, jederzeit weltweit abrufbar und können - wenn überhaupt - nur unter erschwerten Bedingungen wieder gelöscht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 33/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen
... Weil der Zugang zu den einschlägigen Angeboten in der Regel keinen besonderen technischen Anforderungen unterliegt und die Erreichbarkeit zwar beschränkt, aber ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist, bieten die Handelsplattformen somit einen niedrigschwelligen Zugriff auf logistische Infrastrukturen für die Begehung von Straftaten auch für Personen, die herkömmliche Beschaffungswege für Waffen, Betäubungsmittel oder kriminelle Dienstleistungen nicht beschreiten. Diese Angebote erhöhen durch die Verbreitung des illegalen Angebots gezielt die Gefahren für die durch das Verbot der Waren und Dienstleistungen geschützten Rechtsgüter und stellen damit eine darüber hinausgehende eigenständige erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, ohne dass es nach der geltenden Rechtslage ausreichende Möglichkeiten für eine angemessene strafrechtliche Verfolgung gibt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Einführung einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 126a Anbieten von Leistungen zur Ermöglichung von Straftaten
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 201/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Gemeinsamen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... In der Mitteilung der Kommission zur Bekämpfung von Desinformation und im Aktionsplan wird Desinformation verstanden als nachweislich falsche oder irreführende Informationen, die mit dem Ziel des wirtschaftlichen Gewinns oder der vorsätzlichen Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert, vorgelegt und verbreitet werden und öffentlichen Schaden anrichten können. Unter " öffentlichem Schaden" sind Bedrohungen für die demokratischen politischen Prozesse und die politische Entscheidungsfindung sowie für öffentliche Güter wie den Schutz der Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger, der Umwelt und der Sicherheit zu verstehen. Irrtümer bei der Berichterstattung, Satire und Parodien oder eindeutig gekennzeichnete parteiliche Nachrichten oder Kommentare sind keine Desinformation.
Drucksache 421/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz | es - Strafbarkeit des Werbens für terroristische Straftaten
... Mit solchen Botschaften wenden sich salafistische Extremisten gezielt vor allem an junge Menschen. Dem Internet als altersentsprechendem Medium mit großer Reichweite kommt dabei eine erhebliche Bedeutung zu. Professionell gestaltete Informationsplattformen bieten einen ersten, niedrigschwelligen Zugang zu extremistischem Gedankengut. In sozialen Netzwerken, über Chats und Foren findet der Austausch zwischen Interessierten und Vertretern der Ideologie statt. Auch Propagandavideos werden über das Netz verbreitet und dienen als wirksames Mittel, um Emotionen zu wecken und die Bereitschaft zum persönlichen Einsatz für dschihadistische Ideen bis hin zur Verübung von Anschlägen zu wecken und zu fördern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 91a Werben für terroristische Straftaten
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Drucksache 248/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur effektiveren Verfolgung der Computerkriminalität
... Die bekannt gewordenen "Datenleaks" der letzten Jahre verdeutlichen dabei die enorme Dimension, die unberechtigte Datenabgriffe inzwischen erlangt haben. So wurden bei MySpace 360 Mio. Datensätze, bei Sony 102 Mio. Datensätze, bei Dropbox 69 Mio. Datensätze, bei LinkedIn 177 Mio. Datensätze, bei Yahoo 500 Mio. Datensätze und bei Ashley Madison 36 Mio. Datensätze unbefugt abgegriffen. Eine im Januar 2019 bekanntgewordene Sammlung von Passwort-Leaks enthielt bei einem Volumen von 935 Gigabyte über 2,2 Milliarden Accounts. Bundesweites Aufsehen erregte Ende des Jahres 2018/Anfang 2019 die Meldung, dass ein Hacker mit offenbar einfachen Mitteln massenhaft persönliche Daten von mehreren hundert Politikern, Prominenten und Journalisten ausgespäht und auf der Internetplattform Twitter verbreitet hatte. Neben diesen "Datenleaks" kam es zuletzt auch vermehrt zu Cyberattacken, bei denen Verschlüsselungstrojaner (sog. Ransomware) in die IT-Infrastruktur von Unternehmen oder Krankenhäusern eingeschleust wurden und dort zu massiven Betriebsstörungen und Schäden führten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 570/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... 1.3 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die weitere Bewährung der DSGVO als Instrument zum Schutz personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs auch davon abhängt, dass die Kommission die Aufforderung in Artikel 97 Absatz 5 DSGVO ernst nimmt und kontinuierlich die Entwicklungen in der Informationstechnologie und die Fortschritte in der Informationsgesellschaft berücksichtigt und den Zielsetzungen der DSGVO gegenüberstellt. Insbesondere seien hier die zunehmende Datenkonzentration bei einzelnen Anbietern und Plattformen, die zunehmende Verbreitung von "Scoring und Profiling", die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz sowie "Blockchain"-Anwendungen genannt, deren Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten schon bei einer ersten Evaluation berücksichtigt werden sollten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG /EG (Datenschutz-Grundverordnung)
1. Grundsätzliches
2. Offene Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der DSGVO
2.1 Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a DSGVO
2.2 Transparenz- und Informationspflichten nach Artikel 12 fortfolgende DSGVO
2.3 Recht auf Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 DSGVO
2.4 Gemeinsame Verantwortliche gemäß Artikel 26 DSGVO
2.5 Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO
2.6 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO
2.7 Begriff Risiko bzw. hohes Risiko in Artikel 33 und 34 DSGVO
2.8 Verhängung von Geldbußen im Sinne von Artikel 83 DSGVO
2.9 Anwendungsvorrang des Unionsrechts
2.9.2 das Verhältnis des Regelungsregimes der DSGVO zum Wettbewerbsrecht, also die Frage, ob neben dem Sanktionsregime der DSGVO
3. Bewertung neuer Instrumente
3.1. Verhaltensregeln und Zertifizierungen nach Artikel 40 fortfolgende bzw. DSGVO
3.2. Kohärenzverfahren gemäß Artikel 63 fortfolgende DSGVO
4. Nationale Evaluationsschritte
5. Erfahrungsberichte der Mitgliedstaaten
6. Beteiligung der Länder
Drucksache 666/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren (Bußgeldaktenübermittlungsverordnung - BußAktÜbV)
... Die Bekanntmachungen werden gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Die zusätzliche Veröffentlichung im gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder soll einen möglichst weitreichenden Verbreitungsgrad der Bekanntmachungen gewährleisten und einen einfachen und kostenfreien Zugang für alle mit der Entwicklung entsprechender IT-Lösungen befassten Personen ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Übermittlung elektronischer Akten
§ 3 Übergang der Aktenführung oder Bearbeitung
§ 4 Übermittlungswege
§ 5 Ersatzmaßnahmen
§ 6 Bekanntmachung technischer Anforderungen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nrn. 49144916, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Bußgeldverfahren sowie in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 73/19
Antrag der Länder Hamburg, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen
... 3. Angesichts des bereits bestehenden Ausmaßes der Verbreitung von Mikroplastik in der aquatischen Umwelt bittet der Bundesrat die Bundesregierung, aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes auch nationale Verbote oder Beschränkungen von Produkten mit bewusst zugesetzten Kunststoffpartikeln und anderen schwer abbaubaren Polymeren zu prüfen.
Drucksache 629/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... "(3) Das Robert Koch-Institut arbeitet zu den in § 1 Absatz 1 genannten Zwecken mit ausländischen Stellen und supranationalen Organisationen sowie mit der Weltgesundheitsorganisation und anderen internationalen Organisationen zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit stärkt es deren Fähigkeiten, insbesondere einer möglichen grenzüberschreitenden Ausbreitung von übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, entsprechende Gefahren frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Verhinderung einer möglichen grenzüberschreitenden Weiterverbreitung einzuleiten. Die Zusammenarbeit kann insbesondere eine dauerhafte wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Partnerstaaten, die Ausbildung von Personal der Partnerstaaten sowie Unterstützungsleistungen im Bereich der epidemiologischen Lage- und Risikobewertung und des Krisenmanagements umfassen, auch verbunden mit dem Einsatz von Personal des Robert Koch-Institutes im Ausland. Soweit es zur Abwendung von Gefahren von Dritten und zum Schutz von unmittelbar Betroffenen im Rahmen der frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von schwerwiegenden übertragbaren Krankheiten, der Unterstützung bei der Ausbruchsuntersuchung und -bekämpfung, der Kontaktpersonennachverfolgung oder der medizinischen Evakuierung von Erkrankten und Ansteckungsverdächtigen erforderlich ist, darf das Robert Koch-Institut im Rahmen seiner Aufgaben nach den Sätzen 1 bis 3 personenbezogene Daten verarbeiten."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 22 Impfdokumentation
§ 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 132j Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken
§ 132k Vertrauliche Spurensicherung
Artikel 3 Aufhebung der IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung
Artikel 3a Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
Artikel 3b Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3c Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3d Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 243/1/19
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zukünftig einen jährlichen Bericht über den gesamten Wolfsbestand einschließlich der Jungtiere in Deutschland auf wissenschaftlicher Grundlage zu erstellen. Der Bericht soll die Verbreitung der Wölfe in den Ländern sowie in den biogeographischen Regionen Deutschlands gemäß
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 143/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland
... -Emissionsvorgaben für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden eine Umstellung der Fahrzeugflotten und -antriebe auf Elektromobilität wahrscheinlich machen. Es bleibt ein Ziel deutscher Industrie-, Klima- und Umweltpolitik, die Verbreitung emissionsarmer Antriebe und Energieträger insgesamt zu fördern. Für die Automobil- und Zulieferindustrie kann die Umstellung auf Elektroantriebe und andere klimaschonende Technologien eine deutliche Reduktion der Fertigungstiefe und einen Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland
Drucksache 358/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... Das Krankheitsbild der Meningoenzephalitis kann durch unterschiedlichste Erreger ausgelöst werden und ist nicht charakteristisch für eine Infektion durch selten auftretende Bornaviren. Letzten Endes kann erst durch die Labordiagnostik die Krankheitsursache bestimmt werden. Hier greift dann die vorgesehene Meldepflicht nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3a IfSG. Da die Infektion nur in Ausnahmefällen von Mensch zu Mensch übertragbar ist (Berichte im Zusammenhang mit Organtransplantation), ist auch eine schnelle Intervention des Gesundheitsamtes nicht notwendig, um die Weiterverbreitung zu verhindern.
Drucksache 635/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren (Strafakteneinsichtsverordnung - StrafAktEinV )
... 1. sämtliche Inhalte, die im Rahmen der Akteneinsicht überlassen werden, weder ganz noch teilweise öffentlich verbreitet oder Dritten zu verfahrensfremden Zwecken übermittelt oder zugänglich gemacht werden dürfen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Bereitstellen des Inhalts zum Abruf
§ 3 Einsichtnahme in Diensträumen
§ 4 Ausdruck
§ 5 Datenträger
§ 6 Belehrung
§ 7 Bekanntmachung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 232/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... -Grundverordnung (DS-GVO). Diese definiert in Artikel 4 Nummer 2 den Begriff der "Verarbeitung" umfassend als das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten. Darunter fallen unter anderem auch die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne des bisherigen § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 bzw. Satz 2
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3a Satz 2 - neu - UWG und Nummer 5 § 13a Absatz 4 UWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 8 Absatz 3 Nummer 1 UWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8b UWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 5 Satz 1 UWG , Zu Artikel 4 Nummer 2 § 97a Absatz 4 Satz 1 UrhG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 - neu - UWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 Satz 3 UWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 14 Absatz 2 UWG
9. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 2 UKlaG
10. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - UKlaG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 3 Absatz 3 - neu - UKlaG
Drucksache 355/1/19
... Die Ausgabe von Anteilen und deren Verbreitung über die Börse ist für Kapitalgesellschaften ein gängiges Mittel zur Kapitalbeschaffung. Beim Handel mit solchen Anteilen über eine Börse stehen grundsätzlich andere Gründe als die Einsparung von Grunderwerbsteuer im Vordergrund. Das Interesse des Erwerbers der Anteile betrifft vorrangig die Ertragskraft der Kapitalgesellschaft und grundsätzlich nicht die im Vermögen der Kapitalgesellschaft enthaltenen Grundstücke. Jedoch führt ein solcher Handel mit Anteilen über eine Börse zu Wechseln der Anteilseigner und wäre im Rahmen des § 1 Absatz 2b GrEStG-E zu berücksichtigen. Unter den weiteren Voraussetzungen würde dies zu einer Besteuerung führen, obwohl regelmäßig keine missbräuchliche Gestaltung vorliegt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein:
3. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
4. Zu Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2a Satz 4 GrEStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc -neu-, Buchstabe b § 1 Absatz 2a Satz 7 -neu-, Absatz 2b Satz 7 - neu - GrEStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a GrEStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23 Absatz 23 GrEStG
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
... Satz 2 eröffnet den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, wenn eine geschäftliche Handlung sich an einen örtlich begrenzten Empfängerkreis richtet. In diesem Fall ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Zuwiderhandlung begangen wurde. Dies betrifft insbesondere Messen, unerlaubte Telefonwerbung und Haustürbesuche, bei denen das örtliche Gericht sachnäher und auch für Zeugen besser zu erreichen ist. Die Tatsache einer Abrufbarkeit oder Verbreitung über Telemedien, Rundfunk oder Presse reicht für die Annahme eines örtlich begrenzten Empfängerkreises nicht aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 8a Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
§ 8b Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung
§ 12 Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.
§ 13 Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung
§ 13a Vertragsstrafe
§ 14 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 15a Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
§ 20 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
§ 4 Liste der qualifizierten Einrichtungen
§ 4a Überprüfung der Eintragung
§ 4b Berichtspflichten und Mitteilungspflichten
§ 4c Aufhebung der Eintragung
§ 4d Verordnungsermächtigung
§ 16 Bußgeldvorschriften
§ 17 Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Designgesetzes
§ 40a Reparaturklausel
Artikel 6 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 8 Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG
2. Änderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG
3. Änderungen im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design DesignG
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderungen in UWG, UKlaG und GKG
2. Änderungen im UrhG
3. Änderungen im DesignG
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5 Belastung
5 Entlastung
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 8
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu § 8a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 4a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4c
Zu § 4d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 ‚One in one Out‘-Regel
II.3 Evaluierung
II.4 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 645/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis
... Damit die zeitlich unbegrenzte Aufnahme im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch die Belange des Verurteilten auf Resozialisierung ausreichend berücksichtigt, sind hiervon nur die Strafnormen erfasst, die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b StGB) betreffen. Daneben sind die §§ 184b, 184d Absatz 2 Satz 1 und § 184e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StGB aufzunehmen, die die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften, den Abruf kinderpornographischer Inhalte mittels Telemedien und die Veranstaltung und den Besuch kinderpornographischer Darbietungen unter Strafe stellen. Solche Verurteilungen zeigen gleichfalls, dass der Verurteilte sexuelles Interesse an Kindern hatte, auch wenn sich dieses (noch) nicht im realen Missbrauch eines Kindes durch den Verurteilten selbst manifestiert hat.
A. Rechtslage und Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderem in das erweiterte Führungszeugnis
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 2
Drucksache 570/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG
/EG (Datenschutz -Grundverordnung)
... 1.3 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die weitere Bewährung der DSGVO als Instrument zum Schutz personenbezogener Daten und des freien Datenverkehrs auch davon abhängt, dass die Kommission die Aufforderung in Art. 97 Abs. 5 DSGVO ernst nimmt und kontinuierlich die Entwicklungen in der Informationstechnologie und die Fortschritte in der Informationsgesellschaft berücksichtigt und den Zielsetzungen der DSGVO gegenüberstellt. Insbesondere seien hier die zunehmende Datenkonzentration bei einzelnen Anbietern und Plattformen, die zunehmende Verbreitung von Scoring und Profiling, die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz sowie Blockchain-Anwendungen genannt, deren Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten schon bei einer ersten Evaluation berücksichtigt werden sollten.
Entschließung
1. Grundsätzliches
2. Offene Fragen und Unsicherheiten in Zusammenhang mit der DSGVO
2.1 Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 UA 1 Buchst.a DSGVO
2.2 Transparenz- und Informationspflichten nach Art. 12 ff. DSGVO
2.3 Recht auf Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO
2.4 Gemeinsame Verantwortliche gem. Art. 26 DSGVO
2.5 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
2.6 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
2.7 Begriff Risiko bzw. hohes Risiko in Art. 33 und 34 DSGVO
2.8 Verhängung von Geldbußen im Sinne von Art. 83 DSGVO
2.9 Anwendungsvorrang des Unionsrechts
3. Bewertung neuer Instrumente
3.1. Verhaltensregeln und Zertifizierungen nach Art. 40 ff. DSGVO
3.2. Kohärenzverfahren gemäß Art. 63 ff. DSGVO
4. Nationale Evaluationsschritte
Drucksache 242/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... "Bei Kooperationsvorhaben im Sinne des § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 mit einem oder mehreren nichtsteuerpflichtigen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung können deren förderfähige Aufwendungen durch den anspruchsberechtigten Kooperationspartner geltend gemacht werden; bei begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von einer nichtsteuerpflichtigen Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung im Auftrag eines Dritten im Sinne des § 2 Absatz 4 Satz 2 durchgeführt werden, können deren förderfähige Aufwendungen durch den Dritten geltend gemacht werden."
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... Zu Absatz 1 Satz 1 legt das Format PDF/A (Portable Document Format) als Standardformat für alle Dokumente fest, die von Strafverfolgungsbehörden, Bußgeldbehörden, Strafvollzugsbehörden und Gerichten erstellt werden. Dieses Dateiformat hat sich im Rahmen des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs zum Standardformat entwickelt. Es ist für jedermann kostenfrei verfügbar und kann von allen verbreiteten Computersystemen - jedenfalls nach Installation einer entsprechenden, kostenlosen Software - gelesen und regelmäßig ohne Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes dargestellt werden. Aus diesem Grund ist es auch für die Gewährung von Einsicht in die Akte geeignet. Die Festlegung auf dieses Dateiformat für neu erstellte Dokumente ermöglicht zudem die reibungslose Weiterverarbeitung elektronischer Dokumente durch andere Strafverfolgungsbehörden, Bußgeldbehörden, Strafvollzugsbehörden und Gerichte. Daraus folgt aber nicht, dass etwa ein polizeilicher Ermittlungsvorgang oder eine Akte der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts nicht auch andere Dateien enthalten kann (beispielsweise eine zusammen mit einer Strafanzeige eingereichte oder als Anlage zu einem Vermerk erstellte Excel-Tabelle). Aus der Vorschrift folgt ferner nicht, dass bereits die ursprüngliche Erstellung der Dokumente im jeweiligen Vorgangs- oder E-Aktensystem als PDF-Dokument erfolgen muss. Die Nutzung von Textverarbeitungs- und sonstigen Programmen oder Formaten im polizeilichen oder justiziellen Bearbeitungssystem - wie etwa den gängigen Word-Dokumenten - schließt die Regelung selbstverständlich nicht aus.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Erstellung elektronischer Dokumente
§ 3 Übermittlung elektronischer Dokumente
§ 4 Übermittlung von Ermittlungsvorgängen
§ 5 Übermittlungswege
§ 6 Ersatzmaßnahmen
§ 7 Bekanntmachung technischer Anforderungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4866-4869, BMJV: Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 498/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... Die Zunahme antisemitischer Tendenzen spiegelt sich aber nicht nur in subjektiven Wahrnehmungen wider, sie lässt sich auch objektiv belegen. So haben antisemitische Straftaten in den vergangenen Jahren (wieder) signifikant zugenommen. Die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat veröffentlichte Statistik zur Politisch Motivierten Kriminalität (PMK-Statistik) weist für das Jahr 2018 bundesweit 1 799 antisemitische Straftaten aus. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2013 einen Anstieg von über 40 Prozent. Erfasst sind dabei nur die polizeilicherseits bekanntgewordenen Taten, während zugleich Anhaltspunkte für ein hohes Dunkelfeld bestehen. Die Taten reichen dabei von verbalen über tätliche Attacken auf Menschen jüdischen Glaubens bis hin zu Schändungen jüdischer Friedhöfe und Mahnmale sowie Angriffen auf Synagogen. Insbesondere die Zunahme strafbarer antisemitischer Äußerungen im Internet stellt durch die Möglichkeit der schnellen Verbreitung und der großen Reichweite ein besorgniserregendes Phänomen aus neuerer Zeit dar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 365/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
... Eine besonders große Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden im Bereich Kindesmissbrauch stellen Täter dar, die schwerste Straftaten zum Nachteil schutzloser Opfer im Schutze der Anonymität des Internets begehen. Es finden insbesondere Verbrechen zum Nachteil von Kindern statt, die in Bild und Ton festgehalten werden. In verborgenen Foren wird dieses kinderpornografische Material an einen Kreis von "interessierten Mitgliedern" verteilt. Derartige Benutzerforen funktionieren dabei wie eine Art Tauschbörse, bei der diejenigen, die neu in den Kreis aufgenommen werden wollen oder dabei bleiben wollen, sich als vertrauenswürdig beweisen müssen. Dazu müssen sie ihrerseits kinderpornografische Schriften, also zum Beispiel Bilder und Videos, im Forum hochladen und sich damit wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB strafbar machen (sogenannte Keuschheitsprobe). Gerade neu hergestelltes kinderpornografisches Material steht im Mittelpunkt des Interesses. In vielen Fällen liegt deshalb auf der Hand, dass hinter den Bild- und Videoaufnahmen anhaltende Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs stehen, deren Unterbindung primäres Ziel weiterer polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Bemühungen sein muss.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 176 Absatz 6 StGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 184b Absatz 5 Satz 2 - neu - StGB
Drucksache 22/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika - Antrag des Freistaates Bayern -Drucksache: 22/19
... g) Angesichts des bereits bestehenden Ausmaßes der Verbreitung von Mikroplastik in der aquatischen Umwelt bittet der Bundesrat die Bundesregierung, aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes auch nationale Verbote oder Beschränkungen von Produkten mit bewusst zugesetzten Kunststoffpartikeln und anderen schwer abbaubaren Polymeren zu prüfen.
1. Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
2. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in Drucksache 22/19 nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Absatz 4
3. Zu Nummer 2 Satz 2, Nummer 4 Satz 1, Nummer 5 Satz 1a - neu -
4. Zu Nummer 3
Drucksache 645/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. in das erweiterte Führungszeugnis - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Saarland -
... Demgegenüber ist der aktive Umgang mit kinderpornografischem Material durch Erwachsene von den Tilgungsfristen des Bundeszentralregistergesetzes dauerhaft auszunehmen. Da der Konsum von Missbrauchsabbildungen den Wunsch nach Realisierung eines sexuellen Kontaktes mit einem Kind bei pädophil veranlagten Personen verstärken kann, ist die aktive Herstellung, Verbreitung, Veröffentlichung, Lieferung oder Bevorratung solchen Materials für das Kindeswohl deutlich gefährlicher als der schlichte Besitz, was auch in einem erhöhten Strafrahmen zum Ausdruck kommt. Dies rechtfertigt auch unter Berücksichtigung des Resozialisierungsgrundsatzes den dauerhaften Ausschluss des Täters vom Umgang mit Kindern."
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 41 Absatz 2 Satz 3 BZRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 45 Absatz 3 BZRG , Nummer 6 Buchstabe b § 46 Absatz 1 Nummer 3 BZRG
Drucksache 22/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... 7. Angesichts des bereits bestehenden Ausmaßes der Verbreitung von Mikroplastik in der aquatischen Umwelt bittet der Bundesrat die Bundesregierung, aus Gründen des Gewässer-, Meeres- und Gesundheitsschutzes auch nationale Verbote oder Beschränkungen von Produkten mit bewusst zugesetzten Kunststoffpartikeln und anderen schwer abbaubaren Polymeren zu prüfen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... es (GG) geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in der jüngeren Zeit besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Diese Gefährdungen resultieren insbesondere daraus, dass sich Bildaufnahmegeräte in einem Umfang und in einer Form verbreitet haben, die es jedermann ermöglichen, an nahezu jedem Ort und zu jeder Zeit Bildaufnahmen von Dritten in hoher Qualität zu erstellen. Das geschieht häufig, ohne dass betroffene Personen dies bemerken und auf unbefugte Aufnahmen reagieren könnten. Durch die ständige Verfügbarkeit von Smartphones oder anderen technischen Geräten mit Bildaufnahmefunktion und deren unauffällige wie auch einfache Handhabbarkeit besteht die für Dritte unabsehbare Gefahr, ungewollt zum Gegenstand einer fremden Bildaufnahme zu werden. Bereits die Herstellung und nicht erst die Verbreitung derartiger Aufnahmen erweist sich gerade in den Fällen als tiefgreifender Rechtseingriff, in denen der Intimbereich betroffen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 184k Bildaufnahme des Intimbereichs
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
Im Einzelnen:
a Strafrecht
b Ordnungswidrigkeitenrecht
c Zivilrecht
d Zusammenfassung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu § 184k
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Die bekannt gewordenen "Datenleaks" der letzten Jahre verdeutlichen dabei die enorme Dimension, die diese Datenabgriffe inzwischen erlangt haben. So wurden bei MySpace 360 Mio. Datensätze, bei Sony 102 Mio. Datensätze, bei Dropbox 69 Mio. Datensätze, bei LinkedIn 177 Mio. Datensätze, bei Yahoo 500 Mio. Datensätze und bei Ashley Madison 36 Mio. Datensätze unbefugt abgegriffen. Eine im Januar 2019 bekanntgewordene Sammlung von Passwort-Leaks enthielt bei einem Volumen von 935 Gigabyte über 2,2 Milliarden Accounts. Bundesweites Aufsehen erregte Ende des Jahres 2018/Anfang 2019 die Meldung, dass ein Hacker mit offenbar einfachen Mitteln massenhaft persönliche Daten von mehreren hundert Politikern, Prominenten und Journalisten ausgespäht und auf der Internetplattform Twitter verbreitet hatte. Neben diesen "Datenleaks" kam es zuletzt auch vermehrt zu Cyberattacken, bei denen Verschlüsselungstrojaner (sog. Ransomware) in die IT-Infrastruktur von Unternehmen oder Krankenhäusern eingeschleust wurden, die dort zu massiven Betriebsstörungen und Schäden führten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 657/1/19
... - Datei-Spiegelungen oder sonstige Verbreitungsformen der Informationen zuverlässig ausgeschlossen werden."
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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