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"Verhaltenskodexes"


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0429/05
0900/05B
0264/05
0744/05
0817/05
0726/05
0731/05
0564/05
0520/05
0183/05
0883/05
0934/05
0202/1/05
0508/05
0955/1/04
0525/04
0622/04
1009/04
0870/04
0693/04
0049/03
0155/03B
0715/03
0715/03B
Drucksache 219/06

... 43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Kontakte zur Hotel- und Tourismusbranche zu intensivieren, um so eine bessere Zusammenarbeit bezüglich der sozialen Verantwortung dieses Industriezweigs zu gewährleisten und diesen Sektor zu ermutigen sofern noch nicht vorhanden, einen Verhaltenskodex über Menschenhandel und Prostitution anzunehmen; ist der Auffassung, dass gute Beispiele eines solchen Verhaltenskodexes, wie z.B. der von der UNICEF finanzierte ECPAT-Verhaltenskodex zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung, hervorgehoben und registriert werden sollten;



Drucksache 900/05

... . Zudem hat er die Kommission in der Erklärung aufgefordert, eine Verbesserung der Regelungen und der Transparenz im Zusammenhang mit gemeinnützigen Organisationen, die von Terroristen zur Finanzierung ihrer Aktivitäten missbraucht werden können, zu prüfen. Diese Kernpunkte der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung sind Thema dieser Mitteilung. Teil I befasst sich mit den nationalen Koordinierungsstrukturen. Teil II behandelt die Anfälligkeit gemeinnütziger Organisationen für deren Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und enthält im Anhang eine an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung samt Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 900/05




2 Einleitung

Teil I
- nationale Koordinierungsstrukturen

1. HORIZONTALE Koordinierungsstrukturen für ALLE Beteiligten

2. Die Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten

Förderung des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten

Optimale Nutzung von Finanzinformationen

Kombinierung von Fähigkeiten

Einbindung der breiten Öffentlichkeit

3. Die Beteiligten und der Privatsektor

Zugang zu Finanzinformationen des Privatsektors

Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor

Teil II
- Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten

1. europäischer und internationaler Kontext

2. Umsetzung auf europäischer Ebene

Anhang

1. Einleitung

2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für dessen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und ZU anderen Straftaten

2.1. Überwachung des gemeinnützigen Sektors

2.2 Einhaltung des Verhaltenskodexes

2.3 Sensibilisierung der für einen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und zur Begehung anderer Straftaten anfälligen gemeinnützigen Organisationen

2.4 Untersuchungen über den Missbrauch gemeinnütziger Organisationen

3. Vorschläge für den gemeinnützigen Sektor - Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur FÖRDERUNG bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken


 
 
 


Drucksache 744/1/05

... 12. Ein integrierter Binnenmarkt setzt im Grundsatz den mündigen Verbraucher voraus, der Darlehensangebote aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten kritisch prüfen und in Kenntnis der produktspezifischen Merkmale abschließen kann. Verbraucherinformationen über die angebotenen Finanzprodukte und die mit ihnen verbundenen Chancen und Risiken sollten daher vollständig und möglichst standardisiert zur Verfügung stehen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Hierzu existiert auf europäischer Ebene bereits ein inhaltlich umfassender, freiwilliger Verhaltenskodex in Form eines standardisierten Merkblatts, welches von der deutschen Kreditwirtschaft implementiert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/1/05




2 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

- Geltendes Recht

- Die Bonität des Kunden

- Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

- Grundbuchregister

- Eurohypothek

- Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 744/05 (Beschluss)

... 7. Ein integrierter Binnenmarkt setzt im Grundsatz den mündigen Verbraucher voraus, der Darlehensangebote aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten kritisch prüfen und in Kenntnis der produktspezifischen Merkmale abschließen kann. Verbraucherinformationen über die angebotenen Finanzprodukte und die mit ihnen verbundenen Chancen und Risiken sollten daher vollständig und möglichst standardisiert zur Verfügung stehen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Hierzu existiert auf europäischer Ebene bereits ein inhaltlich umfassender, freiwilliger Verhaltenskodex in Form eines standardisierten Merkblatts, welches von der deutschen Kreditwirtschaft implementiert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05 (Beschluss)




2 Verbraucherinformationen

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Wucher und variable Zinssätze

2 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

2 Rechtsfragen

Die Bonität des Kunden

2 Zwangsversteigerungsverfahren

Hypothekarische Sicherheiten

2 Eurohypothek

Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 49/03

... ". Gegenstand dieses und vergleichbarer Kodizes ist es, einen Prozess der Selbstbewertung durch Anbieter von Gesundheits-Sites anzubieten. Ein grundlegender Verhaltenskodex oder ein Bündel Qualitätskriterien bildet jedoch die Grundlage für alle unten beschriebenen Ansätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/03




1 Einleitung

Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites

4 Urheberschaft

Geheimhaltung und Datenschutz

Aktualisierung von Informationen

4 Verantwortlichkeit

4 Zugreifbarkeit

2 Zuschnitt der Kriterien auf die verschiedenen Arten von gesundheitsbezogenen Inhalten

2.1 Transparenz von gesundheitsbezogenen Inhalten

2.2 Urheberschaft von gesundheitsbezogenen Inhalteanbietern

2.3 Geheimhaltung und Datenschutz bei Gesundheitsdaten

2.4 Aktualisieren gesundheitsbezogener Informationen

2.5 Verantwortlichkeit für gesundheitsbezogene Inhalte

2.6 Zugreifbarkeit auf gesundheitsbezogene Inhalte

3 Implementierung der Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites

3.1 Themen für die Europäische Gemeinschaft

3.2 Einige Beispiele für Verfahren zur Implementierung von Qualitätskriterien

3.2.1 Einfache Verhaltenskodizes

3.2.2 Selbst angewandter Verhaltenskodex oder Qualitätssiegel

3.2.3 Anleitungs-Tools für Benutzer

3.2.4 Filter-Tools

3.2.5 Qualitäts- und Zulassungssiegel von Drittanbietern

4 Ziele der Implementierung von Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites

4.1 Information der Benutzer

4.2 Hilfe bei der Suche

4.3 Information der Website-Anbieter

4.4 Sicherung der Qualität

5 Schlussfolgerungen

Glossar Definitionen und Erläuterungen zu den in den Qualitätskriterien verwendeten Begriffen

3 Zugreifbarkeit

3 Verantwortlichkeit

3 Referenzen

3 Finanzierung

3 Interoperabilität

Persönliche Daten

Verarbeitung persönlicher Daten

Anhang 1
Teilnehmer der Arbeitsgruppe und der Beratungen zu Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Websites

Vertreter von Ministerien der Regierungen von Mitgliedstaaten, regionalen Vertretungen und ständigen EU-Vertretungen

Vertreter aus Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden

Vertreter aus Forschung und Wissenschaft

Vertreter von regierungsunabhängigen Organisationen, Internationalen Organisationen und speziellen Interessengruppen


 
 
 


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