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"Verhandlung"
Drucksache 415/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Drucksache 58/19
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... - Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2017 ansteht.)
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
Drucksache 213/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen von Veterinärbescheinigungen mit Drittländern verstärkt die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz beim Transport erörtert und unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, zukünftig Anforderungen an den Tierschutz in die bilateral neu abzustimmenden sowie in bereits abgestimmte Export-Veterinärbescheinigungen aufzunehmen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren
Drucksache 555/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... - Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2019 ansteht und zum 1. Januar 2020 wirksam werden soll.)
Drucksache 159/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien
... Die Staats- und Regierungschefs der NATO-Mitgliedstaaten haben am 12. Juli 2018 der Regierung in Skopje eine Einladung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ausgesprochen, vorbehaltlich der Umsetzung der von den Regierungen in Skopje und Athen im Prespa-Abkommen vom 17. Juni 2018 vereinbarten innerstaatlichen Verfahren zur Klärung der Namensfrage. Das Parlament in Skopje hat am 11. Januar 2019 die innerstaatliche Umsetzung des Prespa-Abkommens beschlossen, das griechische Parlament am 25. Januar 2019.
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Das gerichtliche Strafverfahren soll beschleunigt und verbessert werden. So sollen missbräuchlich gestellte Befangenheits- und Beweisanträge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt werden können. Durch die Einführung eines Vorabentscheidungsverfahrens für den Besetzungseinwand soll zeitnah Rechtssicherheit über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts geschaffen werden. Die Nebenklagevertretung soll durch die Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen Nebenklagevertreters gebündelt werden können. Auch sollen künftig gesetzlicher Mutterschutz und Elternzeit Gründe dafür sein, die Fristen für die Unterbrechung der Hauptverhandlung so weit wie strafverfahrensrechtlich vertretbar, nämlich bis zu einer Dauer von zwei Monaten, zu hemmen. Schließlich soll in Gerichtsverhandlungen das Verbot eingeführt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
§ 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
Artikel 2 Weitere Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)
§ 1 Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher
§ 2 Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung
§ 3 Antrag auf allgemeine Beeidigung
§ 4 Alternativer Befähigungsnachweis
§ 5 Beeidigung des Dolmetschers
§ 6 Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher
§ 7 Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf
§ 8 Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde
§ 9 Datenverarbeitung
§ 10 Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Kosten
Artikel 6 Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse
3. Stärkung des Opferschutzes
4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Evaluierung und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu den Sätzen 2 bis 4
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Ab diesem Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich, das mit dem Austritt aus der EU auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausscheidet, auch für steuerliche und finanzmarktrechtliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln. Sollten die laufenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den verbleibenden Mitgliedstaaten der EU über ein Austrittsabkommen erfolgreich sein, wäre das Vereinigte Königreich nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist auch für steuerliche und finanzmarktrechtliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln. Für diesen Fall sieht der am 29. Oktober 2018 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung.
§ 25n Einstufung als bedeutendes Institut
§ 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 66a Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Artikel 9 Änderung der Anlageverordnung
Artikel 10 Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
§ 25n Die eingefügte Vorschrift entspricht dem § 17 InstVergV.
Zu Nummer 5
§ 49 Maßnahmen nach dem neuen § 53b Absatz 12 KWG (siehe Begründung zu Nummer 2.) werden nur dann immer die gewünschte Wirkung haben, wenn sie von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sind. In diesem Sinne ist § 49 KWG zu ergänzen.
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 439/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in seiner Entschließung sich bei der EU-Kommission dafür einzusetzen, Belastungen der Handelsbeziehungen zwischen transatlantischen Partnern und einer Eskalation von Handelskonflikten entgegenzuwirken. Er bittet die Bundesregierung zügig Lösungen für den Problemkreis der US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium im Rahmen kooperativer Verhandlungslösungen, wie der am 25.07.2018 erfolgten Verständigung Trump-Juncker, zu erreichen.
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates
Regelbasierter Handel im Rahmen der WTO, Umgang mit zunehmendem Protektionismus beim Außenhandel und Verzerrungen im internationalen Wettbewerb
Transatlantischer Außenhandel, Lösungsfindung für US-Einfuhrzölle auf Stahl- und Aluminium
EU -Handelsschutzinstrumente
EU -Schutzmaßnahmen
G20 Global Forum on Steel Excess Capacity
Drucksache 466/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
... b) Mit der im Rahmen der politischen Verhandlungen vom Juni 2019 nicht besprochenen Änderung soll nunmehr die bundesrechtlich geregelte Verpflichtung der Länder zur Gewährleistung der Prüfung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf die Leistungen im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 1 SGB II ausgedehnt werden, die im Rahmen der Bundesbeteiligung Berücksichtigung finden. Hierzu bestehen bereits Zweifel an der Regelungskompetenz des Bundes. Da der Betrag der Bundesbeteiligung derzeit nicht die in Artikel 104a Absatz 3 Satz 2 des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 2 FAG
3. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II
4. Zu Artikel 3
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 6 SGB II
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 8 SGB II
8. Zu Artikel 6
Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Artikel 6b Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 6a
Zu Artikel 6b
Drucksache 64/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren"
... Die Entschließung beinhaltet eine Bitte an die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um sicherzustellen, dass die Prozessbeteiligten immer ohne (jede Form von) Gesichtsbedeckung an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen.
Drucksache 308/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 28. November 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Serbien über Kriegsgedenkstätten
... In den fünfziger und sechziger Jahren hat die Bundesregierung mit allen in Betracht kommenden westlichen Staaten Kriegsgräberabkommen geschlossen. Der Abschluss entsprechender Abkommen mit der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien war nicht möglich. Erst 2006 konnten die Verhandlungen mit der Republik Serbien beginnen. Nach langjährigen Verhandlungen konnte das Abkommen schließlich am 28. November 2018 unterzeichnet werden.
Drucksache 368/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
... (Anwesenheit in der Hauptverhandlung anstelle von Erziehungsberechtigten).
Drucksache 518/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die parlamentarischen Verhandlungen zügig durchführen zu können und ein Inkrafttreten des Gesetzes zeitnah zu ermöglichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Errichtung und Sitz
§ 2 Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen
§ 3 Erfüllung des Stiftungszwecks
§ 4 Stiftungsvermögen
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Stiftungsrat
§ 7 Vorstand
§ 8 Satzung
§ 9 Beschäftigte
§ 10 Haushalt
§ 11 Rechtsaufsicht
§ 12 Auflösung
§ 13 Evaluierung
§ 14 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Drucksache 422/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO2 -Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr
... system für die Sektoren Gebäude und Verkehr aus, das sich in den Zielen an der Effort Sharing Regulation und in der Methodik weitgehend am EU-ETS orientiert. Anzustreben ist eine baldmögliche Ausweitung auf andere bereitwillige Staaten im Sinne einer "europäischen Klimakoalition". Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die dazu erforderlichen Schritte einzuleiten und Verhandlungen mit potenziellen europäischen Partnern aufzunehmen.
Drucksache 550/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... Unabhängig von der aus Sicht der Länder weiterhin gültigen Forderung zur Übernahme aller Mehraufwendungen der Länder und Kommunen durch den Bund erscheint nicht nachvollziehbar, warum sich die Bundesregierung insbesondere einer Sprechklausel zu Kostenneuverhandlungen im Falle von auftretenden Abweichungen gegenüber ihrer Kostenschätzung verschließt, die einen angemessen Zahlungsausgleich des Bundes sicherstellen soll. Durch Implementierung eines solchen Instruments im Gesetz wurde von Seiten der Länder ein verwaltungsökonomisch effizienter Weg aufgezeigt, der weder das Gesetzesvorhaben blockiert, noch zwingend eine aufwandsintensive Kostenevaluation vorsieht. Mit dem gleichsam angeregten Recht für Bund und Länder bei Scheitern einer solchen Verhandlung die Durchführung einer Kostenevaluation einzufordern, wird als "Ultima Ratio" sichergestellt, dass der Bund seiner Verantwortung hinsichtlich des Gesetzesvorhabens nachkommt.
Drucksache 557/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... Die Verhandlungen und deren Vorbereitung einschließlich der Beratungsunterlagen und Niederschriften zur Vereinbarung des Vergütungsbetrags sind vertraulich. Eine Vereinbarung nach diesem Absatz kann von einer Vertragspartei frühestens nach einem Jahr gekündigt werden. Die bisherige Vereinbarung gilt bis zum Wirksamwerden einer neuen Vereinbarung fort.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20k Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz
§ 31b Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel
§ 31c Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel; Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
§ 33a Digitale Gesundheitsanwendungen
§ 68a Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen durch Krankenkassen
§ 68b Förderung von Versorgungsinnovationen
§ 75b Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 86 Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form
§ 134 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung
§ 139e Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung
§ 263a Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen
§ 291h Elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur
§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung
§ 303b Datenzusammenführung und -übermittlung
§ 303c Vertrauensstelle
§ 303d Forschungsdatenzentrum
§ 303e Datenverarbeitung
§ 303f Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
§ 125 Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
Artikel 5 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6a Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Drucksache 416/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Nordmazedonien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Nordmazedonien
Drucksache 213/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu langen Transporten von Nutztieren - Antrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Berlin -
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen von Veterinärbescheinigungen mit Drittländern verstärkt die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz beim Transport erörtert und unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, zukünftig Anforderungen an den Tierschutz in die bilateral neu abzustimmenden sowie in bereits abgestimmte Export-Veterinärbescheinigungen aufzunehmen.
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung wie folgt zu fassen:
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat hilfsweise für den Fall, dass Ziffer 1 keine Mehrheit erhält, die Entschließung in Drucksache 213/19 nach Maßgabe nachstehender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 1
Drucksache 670/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... e) Der Bundesrat bewertet das "Reformpaket Gesundheitsberufe" als wichtigen Bestandteil anstehender Verhandlungen mit dem Bund über eine leistungs- und aufgabenadäquate Finanzausstattung der Länder als Kernelement des Föderalismus. Die Länder erheben Anspruch auf einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen als eigene Finanzmittel (Artikel 106 Absatz 3 Satz 4 GG), um die bereits beschlossenen und noch anstehenden Reformmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsberufe umzusetzen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
A Änderungen
1. Zu § 4 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 PsychThApprO
2. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu § 6, § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Nummer 5, Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 PsychThApprO
4. Zu § 8 Absatz 1 PsychThApprO
5. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 2, § 15 Absatz 4, § 17 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 PsychThApprO
6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 PsychThApprO
7. Zu § 13 Absatz 3 PsychThApprO
8. Zu § 14 Absatz 3 PsychThApprO
9. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b, § 38 Absatz 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - PsychThApprO
10. Zu § 18 Absatz 5 Satz 2 - neu - PsychThApprO
11. Zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Nummer 4a - neu - PsychThApprO
12. Zu § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 PsychThApprO
13. Zu § 22 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu - PsychThApprO
14. Zu § 24 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO
15. Zu § 24 Absatz 4 Satz 2 PsychThApprO
16. Zu § 25 Absatz 4 PsychThApprO
17. Zu § 26 Satz 2 - neu - PsychThApprO
18. Zu § 35 Absatz 1 und § 46 Absatz 1 PsychThApprO
19. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2 PsychThApprO
20. Zu § 38 Absatz 2 Satz 1 und § 45 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 PsychThApprO
21. Zu § 38 Absatz 4 Nummer 3 PsychThApprO
22. Zu § 38 Absatz 6 - neu - PsychThApprO
23. Zu § 43 Absatz 2 PsychThApprO
24. Zu § 48 Absatz 7 PsychThApprO
25. Zu § 51 Absatz 1 und Absatz 2 PsychThApprO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
26. Zu § 84 Absatz 1 und Absatz 2 PsychThApprO
27. Zu Anlage 1 zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 Nummer 8 Satz 1 Buchstabe d - neu - PsychThApprO
28. Zu Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 7 Satz 1 Buchstabe a, b, e und Satz 1a - neu - PsychThApprO
B Entschließung
1. Zur Verordnung allgemein
2. Zu § 18 PsychThApprO Fehlende Psychotherapie unter Supervision
3. Zu § 18 PsychThApprO Fehlende Pflichteinsätze in der Psychiatrie
4. Zu §§ 18, 38, 41, 43 und 44 PsychThApprO Zum schriftlichen Protokoll von Patientenanamnesen / Sitzungsprotokoll
5. Zu § 22 PsychThApprO Erforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
6. Zu § 25 PsychThApprO Aufgaben und Zuständigkeiten der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission
7. Zu § 62 Absatz 1 Nummer 3 und § 76 Absatz 1 Nummer 3 PsychThApprO Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation
8. Zu § 66 PsychThApprO Modalitäten des Anpassungslehrgangs
9. Zu Anlage 1 zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a PsychThApprO
10. Zu Anlage 2 zu § 8 Absatz 2 Nummer 2 Nummer 8 PsychThApprO Selbstreflexion
11. Zu den Begriffen der wissenschaftlich fundierten Behandlungsleitlinien und der leitlinienorientierten Behandlungsempfehlung
Drucksache 610/19
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... - Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2018 ansteht und zum 1. Januar 2019 wirksam werden soll.)
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung
Drucksache 368/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
... (Anwesenheit in der Hauptverhandlung anstelle von Erziehungsberechtigten).
Drucksache 618/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und (EU) Nr. 1308/2013
hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013
, (EU) Nr. 1306/2013
und (EU) Nr. 1307/2013
in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021 - COM(2019) 581 final; Ratsdok. 13643/19
... 10. Der Bundesrat sieht es als unbedingt notwendig an, dass sowohl die Verhandlungen über die Übergangsverordnung als auch die Verhandlungen über die Rechtsakte zur Neugestaltung der GAP nach 2020 zügig abgeschlossen werden, um entsprechende Planungssicherheit bei der Umsetzung der beiden Säulen der GAP zu gewährleisten.
Drucksache 601/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften
... "Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Parteien dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreiten oder einen schriftlichen oder zu Protokoll der mündlichen Verhandlung erklärten Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz oder durch Erklärung zu Protokoll der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht annehmen."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 13a
§ 60
§ 72a
§ 119a
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
§ 40a
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Auch für den Fall der geforderten Überarbeitung der Kostenprognose ist die Entwicklung der aus der Reform erwachsenden Belastungen schwer abschätzbar und unsicherheitsbehaftet. Daher ist gesetzlich sicherzustellen, dass der Bund sich zur vollständigen und dauerhaften Übernahme etwaiger Mehrkosten für die Länder verpflichtet. Sollte sich darüber hinaus nach Inkrafttreten des SGB XIV eine der Bundesschätzung konträre Entwicklung abzeichnen, ist durch Implementierung einer Sprechklausel im Gesetz sicherzustellen, dass der Bund und die Länder über die Kostenverteilung der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts neu verhandeln. Sollte sich im Zuge dieser Verhandlung keine Einigung erzielen lassen, haben sowohl der Bund als auch die Länder die Möglichkeit, die Durchführung einer Kostenevaluation einzufordern, auf deren Grundlage schließlich der Zahlungsausgleich erfolgt.
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV
10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *
§ 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV
17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *
19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV
24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV
28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *
33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV
39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV
41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG
49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG
§ 20 Kostenregelung
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG
52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG
53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
Drucksache 415/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "(1) Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften schließen im Wege von Vertragsverhandlungen Verträge mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln, deren Wiedereinsatz, die Qualität der Hilfsmittel und zusätzlich zu erbringender Leistungen, die Anforderungen an die Fortbildung der Leistungserbringer, die Preise und die Abrechnung. Dabei haben Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeitsgemeinschaften jedem Leistungserbringer oder Verband oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer Vertragsverhandlungen zu ermöglichen. In den Verträgen nach Satz 1 sind eine hinreichende Anzahl an mehrkostenfreien Hilfsmitteln, die Qualität der Hilfsmittel, die notwendige Beratung der Versicherten und die sonstigen, zusätzlichen Leistungen im Sinne des § 33 Absatz 1 Satz 5 sicherzustellen und ist für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen. Den Verträgen sind mindestens die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Qualität der Versorgung und Produkte zugrunde zu legen. Die Absicht, über die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln Verträge zu schließen, ist in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen. Über die Inhalte abgeschlossener Verträge sind andere Leistungserbringer auf Nachfrage unverzüglich zu informieren. Werden nach Abschluss des Vertrages die Anforderungen an die Qualität der Versorgung und der Produkte nach § 139 Absatz 2 durch Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses verändert, liegt darin eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, die die Vertragsparteien zur Vertragsanpassung oder Kündigung berechtigt. Verträge nach Absatz 1 in der bis zum ... [einsetzen: Datum des Tages der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung werden mit Ablauf des ... [einsetzen: Datum des letzten Tages des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] unwirksam."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20i Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.
§ 20j Präexpositionsprophylaxe
§ 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung.
§ 89 Schiedsamt, Verordnungsermächtigungen
§ 89a Sektorenübergreifendes Schiedsgremium, Verordnungsermächtigungen
§ 124 Zulassung
§ 125 Verträge
§ 125a Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung
§ 125b Bundesweit geltende Preise
§ 142 Sachverständigenrat.
§ 326 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der unparteiischen Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Vorstandsmitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie von dessen Stellvertreter
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 295 Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen.
Artikel 3 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Schiedsamtsverordnung
§ 2
§ 12a
§ 14
§ 17
Artikel 7 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 121 Übergangsregelung zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen
Artikel 8 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 9 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 125 (weggefallen).
§ 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten
Artikel 11 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 12 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 12a Änderung des Apothekengesetzes
§ 20a
§ 20b
Artikel 13 Änderung des Transfusionsgesetzes
§ 35 Übergangsregelung aus Anlass des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 14a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 14b Änderung des Infektionssehutzgesetzes
Artikel 15 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 15a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 15b Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 16 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 283/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die Übertragung von Befugnissen vom Europäischen Parlament und dem Rat zum Erlass delegierter Rechtsakte an die Kommission vertieft diskutiert und überprüft wird oder mit einer substantiierten Begründung versehen werden muss.
Drucksache 543/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Erhalt der qualitativ hochwertigen flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung - Krankenhäuser stärken
... Um Unsicherheiten bei allen Beteiligten zu mindern und die Versorgung mit stationären Krankenhausleistungen in der Übergangszeit sicherzustellen, sollen die Verhandlungen über die Landesbasisfallwerte 2020 und 2021 von strategischen und taktischen Überlegungen entkoppelt und eine sachgerechte Ausgliederung der Kosten der Pflege im Krankenhaus aus den Landesbudgets erreicht werden.
Drucksache 104/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Oktober 2018 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfung en und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen (Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen)
... In den letzten Jahren haben zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen unter Beteiligung der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie Sachsen Verhandlungen zur Fortschreibung und Neufassung der Deutsch-Polnischen UVP-Vereinbarung stattgefunden. Dabei sind wichtige Erfahrungen aus den zwischenzeitlich durchgeführten grenzüberschreitenden Verfahren eingeflossen. Ziel der Neufassung ist es zum einen, Anregungen aus der Praxis der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung in den Vertragstext aufzunehmen. Durch die stärkere Präzisierung und Anpassung einzelner Verfahrensvorschriften an die speziellen administrativen Strukturen und Bedürfnisse der Vertragspartner soll das Verfahren der grenzüberschreitenden Beteiligung weiter erleichtert und beschleunigt werden. Außerdem wurde die bilaterale Vereinbarung um Vorschriften zur grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung bestimmter Pläne und Programme ergänzt. Mit dem erweiterten Anwendungsbereich soll auch für Pläne und Programme mit möglichen erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen eine klare, praxisnahe und transparente Regelungsgrundlage zur effektiveren Durchführung grenzüberschreitender Beteiligungsverfahren zwischen Deutschland und Polen geschaffen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen
Kapitel 1 Anwendungsbereich
Artikel 1 Umweltverträglichkeitsprüfungen geplanter Projekte
Artikel 2 Strategische Umweltprüfungen von Plan- und Programmentwürfen
Kapitel 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte
Artikel 3 Benachrichtigung
Artikel 4 UVP-Dokumentation; Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände
Artikel 5 Mitwirkung der Öffentlichkeit
Artikel 6 Stellungnahmen der Behörden
Artikel 7 Austausch von Informationen
Artikel 8 Konsultationen vor dem Erlass der Entscheidung
Artikel 9 Übermittlung der Entscheidung
Artikel 10 Analyse nach Durchführung des Projektes
Kapitel 3 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen
Artikel 11 Benachrichtigung
Artikel 12 Frist für Stellungnahmen sowie für Anmerkungen und Einwände
Artikel 13 Mitwirkung der Öffentlichkeit
Artikel 14 Stellungnahmen der Behörden
Artikel 15 Austausch von Informationen
Artikel 16 Konsultationen vor der Annahme des Plans oder des Programms
Artikel 17 Übermittlung des angenommenen Plans oder Programms
Artikel 18 Überwachung
Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 19 Einhaltung von Fristen
Artikel 20 Übersetzungen
Artikel 21 Elektronische Kommunikation
Artikel 22 Zuständige Behörde
Artikel 23 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Artikel 24 Andere völkerrechtliche Verträge
Artikel 25 Inkrafttreten und Kündigung der Vereinbarung
Artikel 26 Außerkrafttreten der Vereinbarung vom 11. April 2006
Anlage n zur Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften der Vereinbarung
Zur Präambel
Zu Kapitel 1 Anwendungsbereich
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Kapitel 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung geplanter Projekte
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Kapitel 3 (Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung von Plan- und Programmentwürfen)
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Artikel 15 (Austausch von Informationen)
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Kapitel 4 (Gemeinsame Vorschriften)
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Zu Anlage 3
Zu Anlage 4
Zu Anlage 5
Zu Anlage 6
Zu Anlage 7
Zu Anlage 8
Drucksache 532/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... 4. Der Bundesrat bedauert, dass nicht selten mehrere Jahre zwischen Anzeigeerstattung und Hauptverhandlungsbeginn vergehen, in denen es häufig zu weiteren Straftaten kommt, weil die Regelungen, die bereits aus Opferschutzgründen eingeführt wurden, in der Praxis wegen Überlastung der zuständigen Stellen unterlaufen werden. Ein Beispiel ist die Anklageerhebung bei besonders schutzbedürftigen Geschädigten (§ 24 Absatz 1 Nummer 3
Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO
§ 25 Ablehnungszeitpunkt
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 81e Absatz 1 Satz 1 StPO
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 81e Absatz 2 Satz 2 StPO
14. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO
15. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG
16. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*
Zu Artikel 9
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*
Zu Artikel 9
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 364/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
... , führt doch der Gesetzentwurf zu dem Ergebnis, dass das Verhalten eines Angeklagten, der zum Hauptverhandlungstermin schuldhaft nicht erschienen ist, durch die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gleichsam "honoriert" wird.
Drucksache 345/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen - Antrag des Freistaates Bayern -
... Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zu den Endvergütungsregeln des Weltpostvereins (vergleiche BT-Drucksache 19/6025, S. 4) bereits erklärt, die für Sendungen aus der Volksrepublik China geltende Landesklassifizierung nicht für angemessen zu halten und sich bei den Verhandlungen in den Gremien des Weltpostvereins für eine Anpassung der Endvergütungen für Sendungen mit Wareninhalt unabhängig vom Entwicklungsstand eines Mitgliedstaates einzusetzen, weil es sich vornehmlich um kommerzielle und nicht um private Sendungen handele. Der Bundesrat kann sich daher darauf beschränken, die diesbezügliche Einschätzung der Bundesregierung zu bekräftigen.]
1. Zur Überschrift und Nummer 3 Satz 1, 2, 3 und 4
2. Zu Ziffer 4 Satz 1 und 2
Drucksache 49/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
hinsichtlich bestimmter Vorschriften für den Europäischen Meeres-und Fischereifonds aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union
... 3. Gleichwohl sieht der Bundesrat in der Stilllegung von Fischereifahrzeugen nur ein letztes Mittel. Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der britischen Seegewässer für die Deutsche Hochseefischerei muss es weiterhin Ziel der Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich sein, die Zugangsrechte der EU zu Gewässern des Vereinigten Königreichs und die derzeitigen Möglichkeiten zum Tausch von Fangquoten mit dem Vereinigten Königreich zu erhalten. Der Bundesrat bekräftigt hierzu seine Stellungnahme vom 23. März 2018 (BR-Drucksache 63/18(B)).
Drucksache 246/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Das Strafverfahren soll noch effektiver und moderner ausgestalten werden. Erstmals soll ein Vorabentscheidungsverfahren über Besetzungsrügen eingeführt werden, um Strafverfahren an den Land- und Oberlandesgerichten zu beschleunigen. Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten soll es künftig in der Hauptverhandlung grundsätzlich verboten sein, eine Gesichtsverhüllung zu tragen. Zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls sollen ferner die Befugnisse der Ermittlungsbehörden
Drucksache 395/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
... Zu garantieren ist daher nicht nur die Übernahme der Mehraufwendungen der Länder und Kommunen durch den Bund im Umfang der gegebenenfalls angepassten Kostenschätzung, sondern auch die Kostenübernahme bei Abweichungen von der Kostenschätzung. Durch Implementierung einer Sprechklausel im Gesetz ist daher sicherzustellen, dass der Bund und die Länder erneut über den angemessenen Umfang der Ausgleichszahlungen des Bundes verhandeln, sofern sich nach Inkrafttreten des Gesetzes eine der Bundesschätzung konträre Entwicklung abzeichnet. Lässt sich im Zuge dieser Verhandlung keine Einigung erzielen, haben sowohl der Bund als auch die Länder die Möglichkeit, die Durchführung einer Kostenevaluation einzufordern, auf deren Grundlage schließlich der Zahlungsausgleich durch den Bund erfolgt.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 27c Absatz 1 Nummer 2 SGB XII , Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 134 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB IX , Nummer 7 § 142 Absatz 3, 4 SGB IX*
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 140 Satz 1 Nummer 2 SGB XII
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 60 Absatz 2 Nummer 8 SGB IX Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.
7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 98 Absatz 5 - neu - SGB IX
8. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX
9. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 185 Absatz 5 Satz 2 SGB IX , Nummer 9 § 191 SGB IX
Drucksache 618/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 229/2013 und (EU) Nr. 1308/2013
hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013
, (EU) Nr. 1306/2013
und (EU) Nr. 1307/2013
in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021 - COM(2019) 581 final; Ratsdok. 13643/19
... 6. Der Bundesrat sieht es als unbedingt notwendig an, dass sowohl die Verhandlungen über die Übergangsverordnung als auch die Verhandlungen über die Rechtsakte zur Neugestaltung der GAP nach 2020 zügig abgeschlossen werden, um entsprechende Planungssicherheit bei der Umsetzung der beiden Säulen der GAP zu gewährleisten.
Drucksache 515/19 (Beschluss)
... Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Maßnahme 27 des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen des Klimapaketes keine Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden stattgefunden haben.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 639/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
... Für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung gewährt der Staat nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) vom 8. März 1971, BGBl. I S. 157, eine Entschädigung, sofern die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgt ist, das heißt, wenn in einem Strafverfahren ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erfolgt ist oder die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt wurde. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung kann man Haftentschädigung erhalten, wenn nach einem Wiederaufnahmeverfahren ein Freispruch erfolgt oder die Strafe aufgehoben worden ist. Die Entschädigung erfasst neben dem Ersatz des Vermögensschadens auch den Ersatz des immateriellen Schadens in Form einer Pauschale pro Hafttag.
Drucksache 283/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die Übertragung von Befugnissen vom Europäischen Parlament und dem Rat zum Erlass delegierter Rechtsakte an die Kommission vertieft diskutiert und überprüft wird oder mit einer substantiierten Begründung versehen werden muss.
Drucksache 578/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... vom 30. Mai 2018 (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 141) geändert worden ist, mitwirken wird. Mehrbelastungen werden im Bereich des Bundes von den jeweils betroffenen Einzelplänen innerhalb der jeweils geltenden Haushaltsansätze im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Bundeshaushalts finanziell und stellenplanmäßig zu realisieren sein, ohne Präjudiz für künftige Haushaltsverhandlungen.
Drucksache 31/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Auf dem Weg zu einer effizienteren und demokratischeren Beschlussfassung in der EU-Steuerpolitik
... 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene die vorstehende Haltung zur Geltung zu bringen.
Drucksache 481/18
Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf
... 7. Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen stellt für die Halter von Weidetieren zusätzlich zur erhöhten Arbeitsbelastung eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Die gegenwärtigen Regelungen für staatliche Förderprogramme lassen eine Förderquote von maximal 80% der Materialkosten zu. Die wichtige umwelt- und gesellschaftspolitische Aufgabe der Weidetierhaltung im Offenland soll langfristig unterstützt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Möglichkeit der Förderung von Präventionsbzw. Herdenschutzmaßnahmen auf bis zu 100% zu führen und sich für gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Beihilferegelungen einzusetzen. Die Förderung der Unterhaltung von Herdenschutzmaßnahmen (z.B. Arbeitskosten oder Kosten für die Haltung von Herdenschutzhunden) soll zukünftig ebenfalls möglich sein.
Drucksache 427/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei"
... Im Vorfeld der jährlichen Verhandlungen über die Gesamtfangmengen in der Ostsee hat das BMEL 2017 und 2018 außerdem die Küstenländer und den Sektor zu sog. Runden Tischen eingeladen, um Maßnahmen zur Abfederung der starken Quotenkürzungen beim Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee zu beraten. Ergebnis dieser Beratungen war die Einführung von Maßnahmen zur zeitweiligen und endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen.
Drucksache 23/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten
... 1. Der Bundesrat würdigt die erzielten Verhandlungsergebnisse zur beihilferechtlichen Genehmigung im Rahmen des EEG 2017.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten
Drucksache 555/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
... Das BMG setzt sich derzeit bei den Verhandlungen im Rahmen der Revision der
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit BMG zur Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften - BR-Drucksache 700/17 B -
Zu Punkt 1 Listung zugelassener Untersuchungsstellen für Trinkwasser auf der Plattform Re-SyMeSa Recherchesystem Messstellen und Sachverständige :
Zu Punkt 2 Probennahme und Akkreditierung von Trinkwasseruntersuchungsstellen :
Zu Punkt 4 Außerbetriebnahme noch vorhandener Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und bei Hausanschlüssen und Unterstützung des Austauschs dieser Leitungen mit Fördermitteln :
Zu Punkt 5 Hinwirken auf flexiblere Überwachungsvorschriften für Wasserversorgungsanlagen mit weniger als 10 Kubikmeter Abgabemenge pro Tag im Rahmen der Revision der EG-Trinkwasserrichtlinie :
Drucksache 603/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Binnenmarkt in einer Welt im Wandel - Ein wertvoller Aktivposten braucht neues politisches Engagement
... Er nimmt die Mitteilung der Kommission zum Anlass, um insoweit einzelne Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher anzuregen, die der Gesetzgebungskompetenz der EU unterliegen, aber bislang noch keinen Eingang in die Verhandlungen über die Änderungen der Richtlinie
Drucksache 17/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze - COM(2018) 20 final
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorstehenden Gesichtspunkte in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Drucksache 259/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Drucksache 376/4/18
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... Es muss im Zusammenhang mit der Verhandlung des Pflegebudgets sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser grundsätzlich nicht eine geringere Fachkraftquote als im vorangegangenen Budgetjahr aufweisen.
Drucksache 619/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 6. Der Bundesrat behält sich daher vor, das Thema "demografische Korrektur" zu gegebener Zeit wiederaufzugreifen, und fordert die Bundesregierung auf, in künftigen Verhandlungen gegenüber Rat und Kommission dafür einzutreten, dass bei der Berechnung der Sitzverteilung des AdR eine stärker an den Prinzipien des Europäischen Parlaments orientierte Sitzverteilung beschlossen wird.
Drucksache 179/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
... 22. Von zentraler Bedeutung sind aus Sicht des Bundesrates die vorgeschlagenen Regelungen zum Schutz der Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er unterstützt insbesondere die 4/5-Lösung, wonach die Verhandlungspflicht bereits dann eingreift, wenn die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vier Fünftel des nationalen Schwellenwertes des Wegzugsmitgliedstaates übersteigt, der die unternehmerische Mitbestimmung auslöst.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Formwechsel, Artikel 86a fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Artikel 120 fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Zum Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Spaltungen, Artikel 160a fortfolgende des Richtlinienvorschlags
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 237/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nach 2020 als geeigneten Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen der EU-Institutionen. Die enge Verknüpfung des Vorschlags mit den politischen Prioritäten der Union der 27 ist richtig und sinnvoll. Die von der Kommission angestrebte klare Ausrichtung des EU-Haushalts auf den Europäischen Mehrwert sowie auf Ergebnisse und Effizienz ist zu unterstützen. Die EU ist angesichts ihrer stetig wachsenden Bedeutung und der zahlreichen neuen Herausforderungen finanziell angemessen auszustatten.
Drucksache 22/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen - COM(2018) 24 final
... 17. Der Bundesrat stellt fest, dass der Schwerpunkt des Empfehlungsvorschlags innerstaatlich in die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder auf dem Gebiet der schulischen Bildung (einschließlich der Lehrerausbildung und der Organisationshoheit für das Bildungssystem) fällt. Die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen stellt eine zentrale Aufgabe der allgemeinen Bildung dar und findet vornehmlich in diesem Bereich statt. Sie ist elementar mit der Gestaltung von Lehrplaninhalten verknüpft. Zudem nimmt der Vorschlag konkret auch auf das Bildungspersonal Bezug. Der Bundesrat weist darauf hin, dass seine Stellungnahme gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen ist und die Verhandlungsführung gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG bei den Ländern liegt.
Drucksache 210/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 25. Der Bundesrat stellt fest, dass der Schwerpunkt des Empfehlungsvorschlags innerstaatlich in die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder auf dem Gebiet der schulischen und der Hochschulbildung fällt. Regelungen zu Hoch-schulzugangsberechtigungen fallen ebenfalls in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Bundesrates gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG von der Bundesregierung deshalb insoweit maßgeblich zu berücksichtigen ist. Da der Empfehlungsvorschlag zu einem erheblichen Teil die Anerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe II und schulischen Lernzeiten betrifft und damit die Ausgestaltung der schulischen Bildung berührt, ist die Bundesregierung verpflichtet, gemäß § 6 Absatz 2 Satz 6 EUZBLG die Verhandlungsführung in Abstimmung mit den Ländern auszuüben.
Drucksache 23/18
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten
... 1. Der Bundesrat würdigt die erzielten Verhandlungsergebnisse zur beihilferechtlichen Genehmigung im Rahmen des EEG 2017.
Drucksache 314/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 2. Der Bundesrat bekennt sich zu einem freien, regelbasierten und fairen Außenhandel in einer globalisierten Welt. Er bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission dafür einzusetzen, dass Strategien erarbeitet werden, wie dem weltweit zunehmenden Protektionismus beim Außenhandel begegnet und mit den von der Welthandelsorganisation WTO zur Verfügung gestellten Instrumenten Verzerrungen im internationalen Wettbewerb und Belastungen der guten Handelsbeziehungen zwischen langjährigen transatlantischen Partnern wirksam entgegengewirkt werden kann. Eine Eskalation von Handelskonflikten muss vermieden und der Weg für kooperative Verhandlungslösungen der Probleme im Stahl- und Aluminiumbereich offengehalten werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen
Drucksache 500/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... - Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union,
Drucksache 205/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es (16. AtG ÄndG)
... "Weitere von den Beschwerdeführerinnen geltend gemachte Nachteile der festen Abschalttermine - wie etwa längere Nachbetriebs-phasen wegen der gleichzeitigen Stilllegung mehrerer Kernkraftwerke und dem dadurch zu erwartenden Engpass bei CASTOR-Behältern, Investitionen in nicht ausgenutzte Brennelemente, Vertragsstrafen infolge der Kündigung laufender Verträge - erweisen sich gleichfalls als verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung ihres Eigentums. Derartige, im Einzelnen möglichweise durchaus kostenintensive Umstellungsaufwendungen sind im Zuge einer an sich zulässigen, weil von hinreichenden Gemeinwohlgründen getragenen Umorganisation eines Rechtsgebiets von den Eigentümern grundsätzlich hinzunehmen. Abgesehen davon, dass diese Aufwendungen hier zum Teil auch ohne feste Abschaltfristen zu anderen Zeitpunkten angefallen wären, und sich diese Schwierigkeiten im Wesentlichen auf Probleme im Zusammenhang mit der sofortigen Stilllegung der ersten Kraftwerksgruppe am 6. August 2011 konzentrieren dürften, haben weder der Vortrag der Beteiligten noch die mündliche Verhandlung ergeben, dass diese sonstigen Eigentumsbeeinträchtigungen, die als Umstellungslasten bei einem Systemwechsel den Eigentümern grundsätzlich zumutbar sind, hier ausnahmsweise ein nicht mehr hinnehmbares Maß erreichten" (vgl. Randnummer 385 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
§ 7e Ausgleich für Investitionen
§ 7f Ausgleich für Elektrizitätsmengen
§ 7g Verwaltungsverfahren
Artikel 2 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Verhältnismäßigkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
§ 7e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e
2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f
Verwaltung Bund
1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e
2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f
III. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 576/18
Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bildung betrieblicher Interessenvertretungen für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen
... "Verweigert das Luftfahrtunternehmen die Aufnahme von Verhandlungen innerhalb von drei Monaten nach Übermittlung der Tarifforderung durch eine in dessen Flugbetrieb vertretene Gewerkschaft durch entsprechende Erklärung oder werden innerhalb dieser Frist Tarifverhandlungen nicht aufgenommen, ist dieses Gesetz anzuwenden. Das gleiche gilt, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Verhandlungen keine Vereinbarung über einen Tarifvertrag nach Satz 1 zustande kommt oder das vorzeitige Scheitern der Verhandlungen erklärt wird. Die in den Sätzen 3 und 4 genannten Fristen sind in gegenseitigem Einvernehmen der Tarifvertragsparteien verlängerbar."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung
III. Finanzielle Auswirkungen
IV. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich verhandeln derzeit über ein Austrittsabkommen. Am 19. März 2018 wurden die Fortschritte dargelegt, die bis dahin in Bezug auf den Rechtstext auf Ebene der Unterhändler erzielt wurden.6 Dazu zählen detaillierte Regelungen für die Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll (siehe unten). Weitere Fortschritte wurden in einer gemeinsamen Erklärung der Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs vom 19. Juni 2018 mitgeteilt.7 Trotz der Fortschritte sind noch wichtige Fragen ungeklärt, etwa der weitere Schutz des "Bestands" an geografischen Angaben im Vereinigten Königreich, die dort während der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs geschützt waren, oder auch die Standards zum Schutz personenbezogener Daten, die an das Vereinigte Königreich während seiner EU-Mitgliedschaft übermittelt wurden. Auch die Fragen im Zusammenhang mit der laufenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sind noch ungeklärt. Darüber hinaus sind noch Fragen im Zusammenhang mit der Handhabung des Austrittsabkommens ungelöst, etwa die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Bei der Einigung auf eine "Backstop-Option" zur Vermeidung einer harten Grenze in Irland, unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen über die künftigen Beziehungen, wurden indes keine Fortschritte erzielt.
Mitteilung
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. April 20171
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. März 20182
Tagung des Europäischen Rates Artikel 50 , 29. Juni 20183
4 Zusammenfassung:
1. Hintergrund
2. Der Unterschied zwischen Vorbereitung und Notfallvorsorge
a Vorbereitungsmaßnahmen
b Notfallmaßnahmen
3. Wer sollte sich vorbereiten?
a Änderungen von Rechtsvorschriften und sonstige Instrumente
b Hinweise der Kommissionsdienststellen zur Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
c Die Verlegung von EU-Agenturen und -Einrichtungen
d Sonstige Arbeitsbereiche
4. Schlussfolgerung
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.