3415 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Verhandlung"
Drucksache 634/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen
... 5. Er bittet die Bundesregierung, die vorstehenden Gesichtspunkte in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Drucksache 619/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen
... 6. Der Bundesrat behält sich daher vor, das Thema "demografische Korrektur" zu gegebener Zeit wiederaufzugreifen, und fordert die Bundesregierung auf, in künftigen Verhandlungen gegenüber Rat und Kommission dafür einzutreten, dass bei der Berechnung der Sitzverteilung des AdR eine stärker an den Prinzipien des Europäischen Parlaments orientierte Sitzverteilung beschlossen wird.
Drucksache 384/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Strafvollzugsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderungsbedarf beim Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung
a Hinweis auf die Folgen des Nichterscheinens in den Fällen des § 231 Absatz 2 der Strafprozessordnung StPO
b Anwesenheitsrecht des inhaftierten Angeklagten in der Revisionsverhandlung
c Kein Anpassungsbedarf hinsichtlich weiterer Ausnahmen von der Anwesenheit
2. Kein Änderungsbedarf hinsichtlich der übrigen Richtlinieninhalte
a Artikel 1 und 2 Gegenstand und Anwendungsbereich
b Artikel 3 Unschuldsvermutung
c Artikel 4 Öffentliche Bezugnahme auf die Schuld
d Artikel 5 Darstellung von Verdächtigen und beschuldigten Personen
e Artikel 6 Beweislast
f Artikel 7 Recht, die Aussage zu verweigern, und Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen
g Artikel 10 Rechtsbehelfe
h Artikel 11 bis 16 Allgemeine und Schlussbestimmungen
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 1. Der Bundesrat betrachtet den Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU nach 2020 als guten Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen der EU-Institutionen. Er begrüßt die enge Verknüpfung des Vorschlags mit den politischen Prioritäten der Union der 27. Die von der Kommission angestrebte klare Ausrichtung des EU-Haushalts auf den europäischen Mehrwert sowie auf Ergebnisse und Effizienz werden vom Bundesrat unterstützt.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 603/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Binnenmarkt in einer Welt im Wandel - Ein wertvoller Aktivposten braucht neues politisches Engagement COM(2018) 772 final; Ratsdok. 14633/18
... 2. Vor dem Hintergrund aktueller Untersuchungen der Verbraucherverbände zu Online-Ticketbörsen sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen Anbietern von Veranstaltungstickets im Online-Ticket-Zweitmarkt zu schützen. Er nimmt die Mitteilung der Kommission zum Anlass, um insoweit einzelne Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher anzuregen, die der Gesetzgebungskompetenz der EU unterliegen, aber bislang noch keinen Eingang in die Verhandlungen über die Änderungen der Richtlinie
Drucksache 155/2/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
... Nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a Satz 2 des Richtlinienvorschlags stellt in Fällen, in denen die von einem Verstoß betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher identifizierbar sind und einen vergleichbaren Schaden erlitten haben, das Erfordernis des Mandats der einzelnen betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher keine Bedingung für die Klageerhebung dar. Das gleiche gilt nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b Satz 2 des Richtlinienvorschlags, soweit die Verbraucherin bzw. der Verbraucher einen geringfügigen Verlust erlitten hat und es unverhältnismäßig wäre, die Entschädigung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verteilen. Hier sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Mandat der einzelnen betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht verlangt wird. Das Zusammenspiel der genannten Vorschriften bleibt unklar.] Aus Sicht des Bundesrates können die Klage und das Urteil nur dann Rechtswirkungen auch zugunsten der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers entfalten, wenn diese bzw. dieser sich durch ein Mandat im weiteren Sinne (etwa eine Anmeldung zu einem Register) an dem Verfahren beteiligt. Diese Anmeldung sollte in einem frühen Stadium des Verfahrens vorliegen, damit das beklagte Unternehmen insbesondere im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen feststellen kann, in welchem Umfang seine Beziehungen zu den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern durch das Verfahren erfasst werden. Eine Verbraucherbeteiligung erscheint lediglich für die Verfahrensarten entbehrlich, die bereits nach der Richtlinie
Drucksache 165/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... b) Der Bundesrat anerkennt die Bemühungen der Bundesregierung, Ausbau und Erhalt der kommunalen Verkehrsinfrastruktur deutlich zu stärken. Da der tatsächliche Bedarf die bisher verfügbaren Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm weit übersteigt, hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, die Mittelausstattung für das GVFG bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro zu erhöhen. Zudem sollen die Mittel jährlich dynamisiert werden und für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung stehen.
Drucksache 431/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG )
... Die sachliche Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen nach den bereits bestehenden Vorschriften des WiStG wird in der Regel durch landesrechtliche Bestimmungen festgelegt sein. Die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestands unter dem derzeit nicht belegten § 6 WiStG 1954 erfordert neue landesrechtliche Verweisungen auf diese Norm. Soweit in Flächenländern die Verwaltungsbehörden auf kommunaler Ebene sachlich zuständig sein sollen, kann die Übertragung zeitaufwändige Verhandlungen über Ausgleichszahlungen nach dem in der jeweiligen Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip auslösen. Bis zum Inkrafttreten einer landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung wäre nach der Auffangregelung des § 36 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 556d Absatz 2 Satz 1, 4 und 5BGB
2. Zu Artikel 1 § 556d Absatz 2 Satz 5 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 556g Absatz 1a und Absatz 2 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a - neu - § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB ,
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 3 Satz 1 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 5 BGB , Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 BGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 Satz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Nummer 5 Buchstabe a § 558 Absatz 5 und § 559 Absatz 1 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 559c Absatz 1 BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 569 Absatz 3 Nummer 3 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 573 Absatz 2a - neu - BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 - neu - § 573 BGB - Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht
13. Zu Artikel 1 allgemein
14. Zu Artikel 3 § 5 und § 22 WiStrG 1954
‚Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954
§ 5 Mietpreisüberhöhung, Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise
§ 22 Übergangsregelung
15. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 2 WiStrG 1954
16. Zu Artikel 3 § 6 WiStG 1954
17. Zu Artikel 3 § 6 WiStrG 1954
18. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 34/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24 /EU
/EU - COM(2018) 51 final
... 14. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den weiteren Verhandlungen besonders darauf hinzuwirken, dass im weiteren Verfahren eine geeignete und transparente Methodik für die Bewertung von Medizinprodukten, medizinischen und chirurgischen Verfahren, Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten oder in der Gesundheitsversorgung angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren vorgelegt wird. Insbesondere sind konkrete Informationen zur Durchführung entsprechender (klinischer) Studien, die eine hohe Evidenz gewährleisten, zu entwickeln.
Drucksache 170/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten COM(2018) 238 final
... (2) Online-Vermittlungsdienste können für den kommerziellen Erfolg von Unternehmen, die solche Dienste nutzen, um die Verbraucher zu erreichen, von entscheidender Bedeutung sein. Der Anstieg bei der Vermittlung von Transaktionen über Online-Vermittlungsdienste, den starke, durch Daten ausgelöste indirekte Netzeffekte noch weiter vorantreiben, führt dazu, dass gewerbliche Nutzer, wie Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, die Verbraucher erreichen wollen, zunehmend von diesen Diensten abhängig werden. Angesichts dieser wachsenden Abhängigkeit haben die Anbieter dieser Dienste häufig eine größere Verhandlungsmacht, die es ihnen gestattet, sich einseitig in einer möglicherweise unlauteren Weise zu verhalten, die den legitimen Interessen ihrer gewerblichen Nutzer und indirekt auch der Verbraucher in der Union schaden kann.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geschäftsbedingungen
Artikel 4 Aussetzung und Beendigung
Artikel 5 Ranking
Artikel 6 Differenzierte Behandlung
Artikel 7 Datenzugang
Artikel 8 Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten
Artikel 9 Internes Beschwerdemanagementsystem
Artikel 10 Mediation
Artikel 11 Spezialisierte Mediatoren
Artikel 12 Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen
Artikel 13 Verhaltenskodex
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 166/2/18
Antrag der Länder Bremen, Berlin, Hamburg
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 1. Der Bundesrat betont, dass der Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU nach 2020 ein guter Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen der EU-Institutionen ist. Die enge Verknüpfung des Vorschlags mit den politischen Prioritäten der Union der 27 ist richtig und sinnvoll. Die von der Kommission angestrebte klare Ausrichtung des EU-Haushalts auf den europäischen Mehrwert sowie auf Ergebnisse und Effizienz ist zu unterstützen. Die EU ist angesichts ihrer stetig wachsenden Bedeutung und der zahlreichen neuen Herausforderungen finanziell angemessen auszustatten. Der Abschluss der Verhandlungen vor den Europawahlen 2019 ist eine hohe Priorität, auch wenn dies ein ambitioniertes Ziel ist.
Punkte 21a bis 21e der 969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
Drucksache 165/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e)
... b) Der Bundesrat anerkennt die Bemühungen der Bundesregierung, Ausbau und Erhalt der kommunalen Verkehrsinfrastruktur deutlich zu stärken. Da der tatsächliche Bedarf die bisher verfügbaren Mittel aus dem GVFG-Bundesprogramm weit übersteigt, hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, die Mittelausstattung für das GVFG bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro zu erhöhen. Zudem sollen die Mittel jährlich dynamisiert werden und für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung stehen.
Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... Die EU unterstützt auch die weltweite Liberalisierung von Investitionen. Sie führt Investitionsverhandlungen mit Partnern, um Investoren auf beiden Seiten einen vorhersehbaren, langfristigen Marktzugang zu bieten und um die Investoren und ihre Investitionen zu schützen. Die EU hat u.a. mit Kanada, Singapur, Vietnam, Japan und China Investitionsverhandlungen aufgenommen.
Mitteilung
1. Europas Initiative zur Investitionsförderung
Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate
2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse
Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018
Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung
3. Abbau von Investitionshemmnissen
3.1 Initiativen auf EU-Ebene
Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen
5 Kapitalmärkte
Verkehrs - und Energieinfrastrukturen
Menschen, Bildung und Kompetenzen
Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Staatliche Beihilfen
3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene
4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte
Anhang 1 in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE
1. Investitionsergebnisse und Engpässe
2. Infrastrukturinvestitionen
3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Anhang 2 Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN
Drucksache 385/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... (1) Die Entscheidung über den Antrag ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten stattfinden, wenn der Antragsteller oder der Bevollmächtigte hiermit einverstanden ist und die Erörterung der Beschleunigung des Verfahrens dient.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
§ 3 Örtliche Zuständigkeiten; Rechtsverordnung
Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus a u s l ä n d i - s c h e n Titeln; Anerkennungsfeststellung
Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
§ 4 Zuständigkeit; Rechtsverordnung
§ 5 Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung
§ 6 Verfahren
§ 7 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 8 Entscheidung
§ 9 Vollstreckungsklausel
§ 10 Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
§ 11 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
§ 12 Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 13 Rechtsbeschwerde
§ 14 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 15 Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung
§ 16 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 17 Versteigerung beweglicher Sachen
§ 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 19 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 20 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 21 Verfahren
§ 22 Kostenentscheidung
Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
§ 23 Vollstreckungsabwehrklage
§ 24 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
§ 25 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung
§ 26 Schadensersatzpflicht des Gläubigers
Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
§ 27 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 28 Ergänzung und Berichtigung inländischer Entscheidungen zur Geltendmachung im Ausland
§ 29 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 30 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden
§ 31 Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
§ 32 Aussetzung des inländischen Verfahrens
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 4 Verweisung.
Artikel 14 Allgemeine Ehewirkungen
Artikel 17 Sonderregelungen zur Scheidung.
Artikel 17a Ehewohnung
Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 7 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 8 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 9 Aufhebung des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
Zu Unterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Unterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
Zu § 21
Zu § 22
Zu Unterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu Unterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 4 Authentizität von Urkunden
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zur Überschrift
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu den Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 18/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuer-system in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen - COM(2018) 21 final
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorstehenden Gesichtspunkte in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Drucksache 116/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2018) 173 final
... Landwirte, Verarbeiter, Händler, Großhändler, Einzelhändler und Verbraucher, sie alle sind Akteure in der Lebensmittelversorgungskette. Kleinere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette sind wegen ihrer in der Regel schwachen Verhandlungsposition gegenüber großen Akteuren in der Kette häufiger unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt. Landwirtschaftliche Erzeuger sind besonders häufig unlauteren Praktiken ausgesetzt, da sie sich häufig nicht in einer Verhandlungsposition befinden, die mit der ihrer in der Lebensmittelkette nach ihnen folgenden Partner, die ihre Erzeugnisse kaufen, vergleichbar ist. Grund dafür ist, dass die Alternativen, um ihre Erzeugnisse bei den Verbrauchern abzusetzen, begrenzt sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette
Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten
Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbot unlauterer Handelspraktiken
Artikel 4 Benannte Durchsetzungsbehörde
Artikel 5 Beschwerden und Vertraulichkeit
Artikel 6 Befugnisse der Durchsetzungsbehörde
Artikel 7 Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden
Artikel 8 Nationale Vorschriften
Artikel 9 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 10 Ausschussverfahren
Artikel 11 Bewertung
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Drucksache 315/18
Antrag der Länder Brandenburg, Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen
... 3. Pflegebedürftigen ist als Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere unabhängige Beratung und Unterstützung in vertragsrechtlichen Fragen zur Verfügung zu stellen, damit die Auswirkungen von Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen sowie Tarifvertragsabschlüssen für sie und ihre Angehörigen transparenter werden und die zivilrechtliche Position in den verschiedenen Betreuungskonstellationen gewahrt werden kann.
Drucksache 229/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 8. Der Bundesrat begrüßt die Verordnungsvorschläge der Kommission für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die neue Förderperiode, die eine tragfähige Grundlage für die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene bilden. Er verweist auf die Notwendigkeit, auch für Interreg zum Start der neuen Programmphase 2021 bis 2027 über verlässliche und abschließende Rechtsgrundlagen zu der Programmplanung und -umsetzung sowie zu eCohesion verfügen zu können.
Drucksache 356/18
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Die Bundesrepublik hat die Aufnahme der Regelungen während der Vertragsverhandlungen befürwortet und dadurch maßgeblich zur weiteren Verbesserung des Meeresumwelt-schutzes unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Belange beigetragen.
Drucksache 472/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates
... 4. Gemäß Artikel 57 des Verordnungsvorschlags sollen sich nunmehr die EU-Mitgliedstaaten an einer ständigen Reserve der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit Einsatzkräften beteiligen, die an die EU-Agentur im Zuge einer längerfristigen Entsendung abgeordnet werden sollen. Für das Jahr 2020 beträgt der Anteil für Deutschland gemäß Anhang III des Verordnungsvorschlags 225 Einsatzkräfte und er soll bis zum Jahr 2027 auf 450 Einsatzkräfte ansteigen. Darüber hinaus sollen sich die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 58 des Verordnungsvorschlags an kurzfristigen Entsendungen (höchstens vier Monate innerhalb eines Kalenderjahres) beteiligen. Hier sieht der Anhang IV des Verordnungsvorschlages für Deutschland beginnend ab dem Jahr 2020 einen Anteil von 1 052 Einsatzkräften vor, welcher bis zum Jahr 2027 noch 602 Einsatzkräfte betragen soll. Die Länder sehen die von Deutschland geforderte Anzahl von Einsatzkräften für die ständige Reserve in dem geforderten Zeitfenster als sehr hoch an und bitten die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag zu berücksichtigen, dass sich die Länder in naher Zukunft nicht in der Lage sehen, dem Bund über die bisherige Unterstützung hinaus auszuhelfen.
Drucksache 299/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Drucksache 242/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
... 9. Er betrachtet den Vorschlag für die LIFE-Verordnung als Diskussionsgrundlage der Kommission mit den Mitgliedstaaten, der in den anstehenden Verhandlungen noch wesentlich nachgebessert werden muss. Dies betrifft insbesondere eine Reduktion der Delegation durch Rechtsakte auf ein Minimum.
Drucksache 154/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung von Desinformation im Internet - ein europäisches Konzept
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im Hinblick auf die durch den Vorschlag betroffenen Länderinteressen, die Stellungnahmen des Bundesrates im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen, und bittet in Einklang mit § 3 EUZBLG darum, vor der Festlegung der Verhandlungspositionen zu oben genannten Vorhaben den Ländern rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist zu geben. Dies gilt insbesondere auch für die in der Mitteilung bereits angekündigten eventuellen legislativen Maßnahmen.
Drucksache 376/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurde die Finanzierung von Tariflöhnen durch die Kostenträger erleichtert. Die Bezahlung von tarifvertraglich oder kirchenarbeitsrechtlich vereinbarten Gehältern darf seitdem durch die Kostenträger nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Nachdem diese Regelung in privatwirtschaftlich geführten Pflegeeinrichtungen ohne unmittelbare Tarifbindung nicht griff und um einen Gleichklang der leistungsgerechten Bezahlung zwischen Pflegekräften in tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Pflegeeinrichtungen herzustellen, wurde mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz geregelt, dass auch die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen von den Kostenträgern als wirtschaftlich anerkannt werden muss. Hierdurch sollten insbesondere nichttarifgebundene Pflegeeinrichtungen ermutigt werden, Einzelverhandlungen zu führen, um die Löhne ihrer Mitarbeiter bis auf Tarifniveau steigern zu können.
Drucksache 112/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
... 10. Soweit ein Unternehmen mehrere Kreditgebende hat und nur bestimmte Kreditgebende eine entsprechende Vereinbarung zur außerordentlichen Verwertung getroffen haben, wird dies zwingend zu einem Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen der Kreditgebenden untereinander führen. Die Kreditgebenden, die eine außergerichtliche Verwertungsklausel im Vertrag vereinbart haben, können die gesicherten Vermögensgegenstände verwerten; diese werden jedoch dem Unternehmensschuldner zur Bedienung der anderen Kreditverpflichtungen fehlen. Der Bundesrat bittet deshalb zu überprüfen, wie ein solches Ungleichgewicht verhindert werden kann.
Drucksache 64/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... - Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2017 anstand.)
Drucksache 234/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013
... 2. Beim neuen Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport für den Programmzeitraum 2021 bis 2027 sollten die wesentlichen Grundsätze des aktuellen Programms beibehalten werden und eine behutsame Fortentwicklung im Mittelpunkt stehen. Der Bundesrat erwartet, dass die weiteren Verhandlungen über den Programmentwurf zügig vorangetrieben werden.
Drucksache 34/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und zur Änderung der Richtlinie 2011/24 /EU - COM(2018) 51 final
... 14. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den weiteren Verhandlungen besonders darauf hinzuwirken, dass im weiteren Verfahren eine geeignete und transparente Methodik für die Bewertung von Medizinprodukten, medizinischen und chirurgischen Verfahren, Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten oder in der Gesundheitsversorgung angewandten Diagnose- und Behandlungsverfahren vorgelegt wird. Insbesondere sind konkrete Informationen zur Durchführung entsprechender (klinischer) Studien, die eine hohe Evidenz gewährleisten, zu entwickeln.
Drucksache 229/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel "Europäische territoriale Zusammenarbeit" (Interreg)
... 8. Der Bundesrat begrüßt die Verordnungsvorschläge der Kommission für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für die neue Förderperiode, die eine tragfähige Grundlage für die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene bilden. Er verweist auf die Notwendigkeit, auch für Interreg zum Start der neuen Programmphase 2021 bis 2027 über verlässliche und abschließende Rechtsgrundlagen zu der Programmplanung und -umsetzung sowie zu eCohesion verfügen zu können.
Drucksache 42/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... (hier: - Bundesratsbeauftragte, die seit 2014 oder später in Beratungsgremien der Europäischen Union tätig sind, sowie - Bundesratsbeauftragte für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2017 anstand.)
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... fixierten Verpflichtungen zur Emissionsreduktion in nationales Recht um. Die prozentualen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion zwischen dem Jahr 2020 und dem Jahr 2029 entsprechen den Verpflichtungen zur Emissionsreduktion nach dem im Jahr 2012 geänderten Protokoll vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll, Göteborg-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon. Deutschland hat die Änderungen des Protokolls mit dem Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutro-phierung und bodennahem Ozon vom 17. Juli 2017 (BGBl. 2017 II S. 830) angenommen. Die prozentualen Reduktionen ab dem Jahr 2030 basieren auf dem geschätzten Reduktionspotenzial für Deutschland für die einzelnen Schadstoffe nach dem Bericht 16b "Ad-justed historic emission data projections, and optimized emission reduction targets for 2030 - A comparison with COM data 2013 Part B: Results for Member States, S. 67 des Internationalen Instituts für angewandte Systemanalyse www.iiasa.ac.at/web/home/research/researchPrograms/air/policy/TSAP R16b.pdf vom Januar 2015 (abgerufen am 1.7.2017) und dem politischen Ziel, die Reduktion der gesundheitlichen Auswirkungen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 in einem möglichst ähnlichem Maße zu reduzieren, wie im Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2013 vorgeschlagen. Das Umweltbundesamt erstellte zudem Emissionsszenarien auf der Grundlage nationaler Daten (u.a. Energie-, Verkehrs- und Agrarszenarien, technische Emissionsreduktionspotenziale bestehender und potenzieller zusätzlicher Maßnahmen und Regelungen), um die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Verträglichkeit von Maßnahmenoptionen und den resultierenden Emissionsreduktionen unabhängig von den Annahmen der Europäischen Kommission und deren Auftragnehmern zu bewerten. Auf dieser Grundlage wurden deutsche Positionen zu nationalen Verpflichtungen zur Emissionsreduktion im Lichte des Verhandlungsfortschritts auf EU-Ebene fortlaufend und unter Beteiligung des Bundesratsvertreters zwischen den Bundesressorts detailliert abgestimmt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 3 Indikative Emissionsmengen
§ 4 Nationales Luftreinhalteprogramm
§ 5 Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 6 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Nationales Emissionsinventar
§ 8 Nationale Emissionsprognose
§ 9 Informativer Inventarbericht
§ 10 Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 11 Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen
§ 12 Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030
§ 13 Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor
§ 14 Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 15 Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung
§ 16 Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 17 Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
§ 18 Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission
§ 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 20 Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
I. Nationales Emissionsinventar
II. Nationale Emissionsprognose
Artikel 2 Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Verordnungsfolgen
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.
Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 Alternativen
II.4 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... Das Ressort hat sowohl bei den Verhandlungen auf EU-Ebene als auch bei der nationalen Umsetzung alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um Erleichterungen für KMU zu erreichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 7a Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter
§ 7b Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... Die Bundesrepublik Deutschland hat die Aufnahme der Regelungen während der Vertragsverhandlungen befürwortet und dadurch maßgeblich zur weiteren Verbesserung des Meeresumweltschutzes unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Belange beigetragen.
Drucksache 135/18
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
... Für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung gewährt der Staat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157) eine Entschädigung, sofern die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgt ist, das heißt, wenn in einem Strafverfahren ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erfolgt ist oder die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt wurde. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung kann man Haftentschädigung erhalten, wenn nach einem Wiederaufnahmeverfahren ein Freispruch erfolgt oder die Strafe aufgehoben worden ist. Die Entschädigung erfasst neben dem Ersatz des Vermögensschadens auch den Ersatz des immateriellen Schadens in Form einer Pauschale pro Hafttag.
Drucksache 403/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010
zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013
über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013
über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 2015/760
über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011
über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129
über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel auf einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist
... Die Stellungnahme des Bundesrads wurde den Vertretern der Kommission während der laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen übermittelt.
Anhang
3 Konvergenzbefugnisse
3 Governance
3 Finanzierung
Drucksache 19/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung gemeinsamer Werte, inklusiver Bildung und der europäischen Dimension im Unterricht - COM(2018) 23 final
... 10. Er stellt fest, dass der Schwerpunkt des Empfehlungsvorschlags innerstaatlich in die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder auf dem Gebiet der schulischen Bildung (einschließlich der Lehrerausbildung und der Organisationshoheit für das Bildungssystem) fällt. Die in dem Kommissionsvorschlag adressierte Förderung gemeinsamer Werte, die Etablierung eines inklusiven Bildungsangebots, die Förderung einer europäischen Dimension im Unterricht sowie die Unterstützung für Lehrkräfte und Unterricht obliegen ausschließlich den Ländern. Der Bundesrat weist darauf hin, dass seine Stellungnahme gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen ist und die Verhandlungsführung gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG bei den Ländern liegt.
Drucksache 155/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22 /EG
/EG
... Nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a Satz 2 des Richtlinienvorschlags stellt in Fällen, in denen die von einem Verstoß betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher identifizierbar sind und einen vergleichbaren Schaden erlitten haben, das Erfordernis des Mandats der einzelnen betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher keine Bedingung für die Klageerhebung dar. Das gleiche gilt nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b Satz 2 des Richtlinienvorschlags, soweit die Verbraucherin bzw. der Verbraucher einen geringfügigen Verlust erlitten hat und es unverhältnismäßig wäre, die Entschädigung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu verteilen. Hier sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Mandat der einzelnen betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher gerade nicht verlangt wird. Das Zusammenspiel der genannten Vorschriften bleibt unklar. Aus Sicht des Bundesrates können die Klage und das Urteil nur dann Rechtswirkungen auch zugunsten der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers entfalten, wenn diese bzw. dieser sich durch ein Mandat im weiteren Sinne (etwa eine Anmeldung zu einem Register) an dem Verfahren beteiligt. Diese Anmeldung sollte in einem frühen Stadium des Verfahrens vorliegen, damit das beklagte Unternehmen insbesondere im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen feststellen kann, in welchem Umfang seine Beziehungen zu den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern durch das Verfahren erfasst werden. Eine Verbraucherbeteiligung erscheint lediglich für die Verfahrensarten entbehrlich, die bereits nach der Richtlinie
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die EU-Kommission diese Analyse im Jahr 2015 vorgelegt hat und dabei noch von einer Gesamtmenge für die kostenlose Zuteilung ausgegangen ist, der nur einem Anteil von gut 40 Prozent an der Gesamtzertifikatsmenge entsprach. Im Verlauf der Verhandlungen zur Änderungsrichtlinie ist dieser Anteil jedoch am Ende durch Umschichtung und Einführung eines Sicherheitspuffers um insgesamt 3,5 Prozentpunkte angehoben worden. Diese Veränderung führt zu einer Erhöhung der Gesamtmenge für die kostenlose Zuteilung um etwa 8,5 Prozent. Gegenüber der Analyse der EU-Kommission erhöht sich dadurch der durchschnittliche Ausstattungsgrad aufgrund der kostenlose Zuteilung, was wiederum zu einer entsprechenden Absenkung der verbleibenden Kostenbelastung führt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber
§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.
Abschnitt 4 Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr
§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung
§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung
§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011
cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG
Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
i Erstellung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode
1 Aufwand
2 Fallzahl
iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan
Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung
Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einbezogene Geschäftsprozesse
bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse
cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Gesetzesfolgen
6. Weitere Kosten
7. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 17/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze - COM(2018) 20 final
... 6. Er bittet die Bundesregierung, die vorstehenden Gesichtspunkte in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Drucksache 472/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag darauf hinzuwirken, dass das gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags vorgesehene Referenzmodell eines Rückführungs-fallmanagementsystems flexibler formuliert wird. Nach derzeitiger Lesart scheint die Anwendung des noch zu entwickelnden Referenzmodells für die Mitgliedstaaten verbindlich; bewährte nationale Systeme dürfen aber nicht bestehen bleiben. Vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Verwaltungsaufbaus der Mitgliedstaaten und der weiteren föderalen Binnendifferenzierung (unter anderem innerhalb der Länder) sowie der unterschiedlichen Herkunftsländer der Migrantinnen und Mig-ranten und der damit zu bewältigenden unterschiedlichen Anforderungen an das Rückkehrmanagement haben sich über die letzten Jahre bereits funktionierende Rückführungssysteme entwickelt, die sich in der Praxis bewährt haben. Das zu entwickelnde Referenzmodell sollte für die Mitgliedstaaten als Modell dienen, jedoch bereits bewährte Systeme nicht gänzlich ausschließen.
Drucksache 197/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen
... 12. Er stellt fest, dass der Schwerpunkt des Empfehlungsvorschlags innerstaatlich in die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder auf dem Gebiet der schulischen Bildung (einschließlich der Lehrerausbildung und der Organisationshoheit für das Bildungssystem) fällt. Die in dem Kommissionsvorschlag adressierte Förderung des Erlernens von Fremdsprachen bezieht sich ausschließlich auf die allgemeine und berufliche Pflichtschulbildung sowie die Lehrerbildung und betrifft somit ausschließliche Gesetzgebungs- und Organisationskompetenzen der Länder. Die Stellungnahme des Bundesrates ist gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Verhandlungsführung im Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" der EU sowie in den Beratungsgremien des Rates ist gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG auf die Länder zu übertragen.
Drucksache 18/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen - COM(2018) 21 final
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorstehenden Gesichtspunkte in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Drucksache 298/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Drucksache 23/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten - Antrag der Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz -
... Mit Blick auf die Rechts- und Planungssicherheit sowie die wirtschaftliche Grundlage für KWK-Neuanlagen ist die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung möglichst unmittelbar bei der Kommission einzuholen, da es bei den bisherigen Verhandlungen mit der Kommission zu Verzögerungen gekommen ist. Damit soll ein Ausbleiben von Neuinvestitionen bei der industriellen KWK-Eigenstromerzeugung vermieden werden. Zudem wird es für erforderlich gehalten, besonders auch KWK-Neuanlagen zu berücksichtigen, die bis Ende 2018 in Betrieb gehen werden.
1. Zu Nummer 2 und 3 Satz 2 - neu - sowie Nummer 4, 5 und 6 - neu -
2. Zu Nummer 4 - neu -*
Drucksache 638/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorstehenden Gesichtspunkte in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Drucksache 118/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union - COM(2017) 495 final
... 4. In diesem Zusammenhang spricht der Bundesrat sich dagegen aus, den Vorbehalt für Belange der öffentlichen Sicherheit einzuschränken, und bittet die Bundesregierung, einer solchen Änderung des Verordnungsvorschlags in den weiteren Verhandlungen entgegenzutreten, um die im Verordnungsvorschlag der Kommission vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten der mitgliedstaatlichen Justizverwaltungen zu erhalten.
Drucksache 176/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
... Das zuständige Gericht bekommt einen Auszug sämtlicher verfahrensrelevanter und im Klageregister gespeicherter Informationen, insbesondere auch die Angaben der angemeldeten Verbraucher (Absatz 5). Diese Informationen sind für das Gericht insbesondere für die Beurteilung der Zulässigkeit der Musterfeststellungsklage von Bedeutung. Daher muss aus dem Auszug ersichtlich sein, wie viele Verbraucher welche Angaben bis zum Stichtag des § 606 Absatz 3 Nummer 3 zur Eintragung in das Klageregister eingereicht haben, ohne ihre Anmeldung zwischenzeitlich bereits wieder zurückzunehmen. Dabei kommt es auf den fristgerechten Eingang der Anmeldung bei dem Bundesamt für Justiz an. Daher ist unbeachtlich, ob das Bundesamt für Justiz die Angaben der Anmeldung bereits zum Stichtag in das Klageregister eingetragen hat. Die Kenntnis dieser Angaben ist für die sachgerechte Prozessführung und die Verhandlung über einen Vergleich mit Wirkung für die angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher (§ 611) von Bedeutung. Die gerichtliche Verwendung der Angaben ist aus Gründen der Datensparsamkeit auf das für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben Erforderliche zu beschränken.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 606 Musterfeststellungsklage
§ 607 Bekanntmachung der Musterfeststellungsklage
§ 608 Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen
§ 609 Klageregister; Verordnungsermächtigung
§ 610 Besonderheiten der Musterfeststellungsklage
§ 611 Vergleich
§ 612 Bekanntmachungen zum Musterfeststellungsurteil
§ 613 Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils; Aussetzung
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 8 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 9 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Vorbemerkung
2. Bündelungsmöglichkeiten nach der Zivilprozessordnung ZPO
3. Sonderfälle des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess außerhalb der ZPO
4. Lösungskonzept
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 606
Zu § 607
Zu § 608
Zu § 609
Zu § 610
Zu § 611
Zu § 612
Zu § 613
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Artikeln 7
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats gem. § 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage, (NKR-Nummer 4012, BMJV)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 ‘One in one out’-Regel
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 469/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
... Damit tragen die Länder das Risiko einer Anschlussfinanzierung der Maßnahmen. Dies widerspricht den Verhandlungen bzw. Absprachen im Vorfeld des Gesetzentwurfs, wonach ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes erfolgen sollte.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 KiQuTG
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 5 und Satz 2 KiQuTG
4. Zu Artikel 1 § 2 Satz 3, § 3 Absatz 1 und Absatz 2, § 4 Satz 2 Nummer 5, § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - KiQuTG und Artikel 4 § 1 Absatz 5 Satz 01 - neu - und Satz 1 FAG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 KiQuTG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Nummer 1 KiQuTG
7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 4 KiQuTG
8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 2 Nummer 5 KiQuTG
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 90 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 Satz 3 und Satz 4 SGB VIII und Buchstabe b § 90 Absatz 3 und Absatz 4 SGB VIII
Zur Folgeänderung:
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 2 Nummer 2
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9*
Zu Artikel 2 Nummer 2
12. Zu Artikel 4 FAG
15. Zu Artikel 5 Absatz 2 Inkrafttreten
16. Zu Artikel 5 Absatz 1, Absatz 3 und Absatz 4 Inkrafttreten
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 193/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... es), hier nicht betroffen sind. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 EUZBLG ist damit die Stellungnahme des Bundesrates bei der Festlegung der Verhandlungsposition durch die Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen. Überdies ist nach Artikel 23 Absatz 6 Satz 1 des
Drucksache 215/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen höheren Verwaltungsaufwand für die Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche bedeuten. Denn trotz der vorgesehenen Vereinheitlichung der Ersuchen ist davon auszugehen, dass die sogenannten Diensteanbieter mit einer größeren Zahl von Anfragen konfrontiert werden. Er bittet die Bundesregierung daher, sich bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine möglichst geringe Bürokratiebelastung und - soweit diese unvermeidbar ist - für Entlastungen der betroffenen Unternehmen an anderer Stelle einzusetzen.
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 12. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zum MFR für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung einsetzen will. Bereits jetzt stehen für die kooperative Umsetzung der EU-Umweltvorgaben nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Umwelt- und Naturschutz können auf diese Weise nicht ausreichend honoriert werden. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Finanzierung von Maßnahmen für die Umsetzung von Natura 2000 in der 2. Säule der GAP spürbar verbessert werden muss.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 444/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat:
... - Die Kommission hat in der Mitteilung auf bestehende ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen hingewiesen. Allerdings bleiben die zugrundeliegenden empirischen Befunde vage und unkonkret. Es ist nicht ersichtlich, woher die Kommission ihre Erkenntnisse gewinnt und wo im Einzelnen die grenzüberschreitende Terrorismusbekämpfung Defizite aufweist. Eine genaue Analyse des Standes der grenzüberschreitenden Terrorismusbekämpfung ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür, im Rahmen einer Neuverhandlung des Mandats der EUStA überzeugende Antworten auf mögliche Verfolgungsdefizite zu geben.
Drucksache 223/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung
... 16. Der Bundesrat sieht Klärungsbedarf hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung. Er bittet die Bundesregierung, im Rahmen der Verhandlungen auf europäischer Ebene zu prüfen, ob die Zielvorgaben für die Aufbereitungstechnologie und die Überwachungsanforderungen grundsätzlich ausreichend sind, den in Deutschland geltenden strengen Gewässer- und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Elimination abbaustabiler, boden- und grundwasserrelevanter Abwasserinhaltsstoffe, die Bildung von Desinfektionsmittelnebenprodukten und das Auftreten von Krankheitserregern, die möglicherweise nicht durch die wenigen ausgewählten Indikatororganismen abgedeckt werden.
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... Es laufen zudem Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über Vorschläge im Zusammenhang mit digitalen Verträgen, die ein zentrales Thema der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt darstellen. Das Ziel dieser Strategie ist die Modernisierung der Rechtsvorschriften über Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte11 und über den Warenverkauf12. Angesichts der Bedeutung dieser Vorschläge in Hinsicht darauf, die Verbraucher mit klaren und wirksamen Rechten bei Zugang auf digitale Inhalte auszustatten und sicherzustellen, dass sowohl die Verbraucher als auch die Unternehmen auf einheitliche und wirksame Rechtsvorschriften in ganz Europa vertrauen können, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, die baldige Annahme der in der Gemeinsamen Erklärung über die Gesetzgebungsprioritäten hervorgehobenen Vorschläge sicherzustellen, die die Präsidenten aller drei Institutionen vereinbart haben.
1. Einleitung
1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen
1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ
- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.
- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.
- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.
- Entlastung für Unternehmen.
3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt
3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher
- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.
- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.
3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt
a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße
b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung
c Aufbau von Kapazitäten
- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.
- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,
d Koordinierte Durchsetzung
3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten
a Modernisierung des Schnellwarnsystems
b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung
4. Internationale Zusammenarbeit
a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU
b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung
5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN
6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN
6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne
6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente
7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz.
- Internet der Dinge.
- Nachhaltiger Verbrauch.
8. Schlussfolgerung
Drucksache 360/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV )
... Würde das Land nur einen gesonderten Rechtsträger festlegen, so würde dies dazu führen, dass entweder die öffentlichen Schulträger auch die Budgets für die Kosten des Landes anmelden, abrechnen und auszahlen müssten und mit der zuständigen Behörde die entsprechenden Pauschal- bzw. Individualbudgets verhandeln, oder spiegelbildlich das Land für die Verhandlung, Abrechnung, Auszahlung et cetera der Kosten der öffentlichen Schulträger verantwortlich wäre.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung - PflAFinV)
A Änderungen
1. Zu § 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
2. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 PflAFinV
3. Zu § 5 Absatz 3 Satz 1 PflAFinV
4. Zu § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
5. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1 PflAFinV
6. Zu § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 Satz 2 - neu - PflAFinV
7. Zu § 14 Absatz 2 Satz 2 und § 16 Absatz 2 PflAFinV
8. Zu § 15 Absatz 1 PflAFinV
B Entschließung
Drucksache 116/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette
... 6. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass sich kleinere Akteure und besonders landwirtschaftliche Erzeuger aufgrund ihrer schwächeren Verhandlungsposition und fehlender Alternativen häufig unlauteren Handelspraktiken ausgesetzt sehen.
Drucksache 228/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds
... 4. Der Bundesrat betrachtet den Vorschlag der Kommission für diese Verordnung als Diskussionsgrundlage für die anstehenden Verhandlungen der EU-Institutionen.
Drucksache 131/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Vollendung der Bankenunion
... In der Mitteilung wird dargelegt, was bereits erreicht wurde und welche Maßnahmen auf der Grundlage des vom Rat ECOFIN im Juni 2016 vereinbarten Fahrplans zur Vollendung der Bankenunion noch erforderlich sind. Die Kommission hat die beiden gesetzgebenden Organe der Union aufgefordert, rasch tätig zu werden, um die verbleibenden Risiken im Bankensektor zu beseitigen. Diese Maßnahmen der-Risikominderung umfassen die Umsetzung des Bankenpakets' von 2016 sowie - über die im Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion vorgesehenen Maßnahmen hinaus - neue Maßnahmen zum Abbau notleidender Kredite. Eine Bankenunion kann nur dann funktionieren, wenn Risikominderung und Risikoteilung Hand in Hand gehen. Die Mitteilung zeigt auch den Weg zur Schaffung einer gemeinsamen Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus auf und gibt neue Impulse für die Verhandlungen über den Vorschlag für ein Europäisches Einlagenversicherungssystem.
Drucksache 197/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem umfassenden Ansatz für das Lehren und Lernen von Sprachen
... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass der Schwerpunkt des Empfehlungsvorschlags innerstaatlich in die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder auf dem Gebiet der schulischen Bildung (einschließlich der Lehrerausbildung und der Organisationshoheit für das Bildungssystem) fällt. Die in dem Kommissionsvorschlag adressierte Förderung des Erlernens von Fremdsprachen bezieht sich ausschließlich auf die allgemeine und berufliche Pflichtschulbildung sowie die Lehrerbildung und betrifft somit ausschließliche Gesetzgebungs- und Organisationskompetenzen der Länder. Die Stellungnahme des Bundesrates ist gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG von der Bundesregierung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Verhandlungsführung im Rat "Bildung, Jugend, Kultur und Sport" der EU sowie in den Beratungsgremien des Rates ist gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG auf die Länder zu übertragen.
Drucksache 297/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
... 5. In den Erläuterungen der Kommission zu dem jetzt vorgelegten Legislativvorschlag wird ausgeführt, dass auch der Vorschlag der Kommission in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen (vergleiche BR-Drucksache 18/18) im Lichte des vorliegenden Vorschlags technische Aktualisierungen erfordert. Zur Vermeidung von Unklarheiten sollen diese Änderungen in den Verhandlungen des Rates behandelt werden. Die in seiner Stellungnahme vom 2. März 2018 geäußerte deutliche Kritik des Bundesrates (BR-Drucksache 18/18(B), Ziffern 4 und 5) ist daher auch für diesen Kommissionsvorschlag aufrechtzuerhalten.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.