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"Verhandlungen"
Drucksache 85/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zu weiteren Verbesserungen im Ausbildungsförderungsrecht - Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz es (BAföG ) - Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen -
... "Ehrenamtliches Engagement kann zur Verlängerung von Studium und Ausbildung führen; zugleich liegt ehrenamtliches Engagement oft in direktem öffentlichen Interesse. Es sollte daher in den Verhandlungen mit dem Bund geprüft werden, in welchen Fällen ehrenamtliches Engagement als berücksichtigungsfähiger Grund gelten soll. Hier könnte zum Beispiel auf bestehende Regelungen zurückgegriffen werden (zum Beispiel Kriterien zur Verleihung einer Ehrenamtscard) bzw. bestimmte Bereiche (zum Beispiel Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr) benannt werden. Eine Definition bzw. Eingrenzung des Begriffs könnte als Anlage im Gesetz bzw. in den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz getroffen werden."
1. Zu Satz 2 Nummer 9 - neu -
2. Zu Satz 2 Nummer 10 - neu -
3. Zu Satz 2 Nummer 11 - neu -
4. Zu Satz 2 Nummer 12 - neu -
5. Zu Satz 2 Nummer 13 - neu -
6. Zu Satz 2 Nummer 13 - neu -
Drucksache 416/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, seine Position bei den Verhandlungen im Rat zu berücksichtigen und besonders darauf zu achten, dass aus dem EU-Justizbarometer keine unnötigen Belastungen für die Justiz erwachsen.
Drucksache 444/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt - eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten
... - Die Kommission hat in der Mitteilung auf bestehende ineffiziente parallele Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen hingewiesen. Allerdings bleiben die zugrundeliegenden empirischen Befunde vage und unkonkret. Es ist nicht ersichtlich, woher die Kommission ihre Erkenntnisse gewinnt und wo im Einzelnen die grenzüberschreitende Terrorismusbekämpfung Defizite aufweist. Eine genaue Analyse des Standes der grenzüberschreitenden Terrorismusbekämpfung ist aber unabdingbare Voraussetzung dafür, im Rahmen einer Neuverhandlung des Mandats der EUStA überzeugende Antworten auf mögliche Verfolgungsdefizite zu geben.
Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
Drucksache 380/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Insbesondere sollte bei den Verhandlungen über bilaterale Abkommen auf eine Akzeptanz von Rückführungen unter Nutzung von EU-Laissez-Passer oder die beschleunigte Ausstellung von Passersatzpapieren hingewirkt werden. Dies wiederum dient einer Erhöhung der Rückführungszahlen aber nur, wenn auch die Maghreb-Staaten Rückführungen mittels Charter akzeptierten.
Zum Abschluss von Rücknahmeabkommen
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
Drucksache 362/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013
sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit")
... Die Stellungnahme des Bundesrats wurde den Vertretern der Kommission im Rahmen der laufenden Verhandlungen mit den gesetzgebenden Organen, dem Europäischen Parlament und dem Rat, übermittelt und wird in die Beratungen einfließen. Angesichts der konstruktiven Gespräche mit den gesetzgebenden Organen ist die Kommission nach wie vor zuversichtlich, dass noch vor Ablauf ihres derzeitigen Mandats im Jahr 2019 eine Einigung erzielt wird.
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... 13. Bei Biosimilars, die FuE-intensiv sind, ist die Forschung in der Regel am Ort der Herstellung angesiedelt: Eine Verlagerung der Produktion wird daher wahrscheinlich auch zu einer Verlagerung des FuE-Bereichs führen. Schätzungen zufolge belaufen sich Mindestkosten und -dauer für die Verlagerung der Herstellung eines einzigen biologischen Erzeugnisses auf 10 Mio. EUR bzw. 1,5 bis 2 Jahre. Die Förderung von Investitionen in FuE und die Herstellung in einem pharmazeutischen Bereich hätte positive Auswirkungen auf den gesamten Arzneimittelsektor in der EU. Im asiatisch-pazifischen Raum werden mehr Biosimilars entwickelt (vor allem von China (269) und Indien (257)) als im Rest der Welt (in den USA befinden sich 187 Biosimilars im Entwicklungsstadium). Im Jahr 2012 investierte die Republik Korea 35 % ihres nationalen Etats für medizinische FuE in die Entwicklung von Biosimilars (siehe Deloitte "Winning with biosimilars - Opportunities in global markets" (2015)). Kanada hat zwar der Einführung des SPC-Schutzes infolge der Verhandlungen über das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CETA) zugestimmt, bestand jedoch darauf, dass (neben weiteren Beschränkungen) eine SPC-Ausnahmeregelung für die Herstellung in das Abkommen aufgenommen wird, damit inländische Unternehmen von den neuen Märkten für Generika und Biosimilars profitieren können.
Vorschlag
Begründung
Kontext des Vorschlags
- Zentrale Elemente des Vorschlags
- Kohärenz mit bestehenden Strategien und Maßnahmen
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
Artikel 2 Inkrafttreten
Anhang Anhang I Logo
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Durch die vorgeschlagene Änderung soll der notwendige Verhandlungsspielraum geschaffen werden, um künftig sinnvolle Regelungen zur Verbesserung der Versorgung auf Landesebene zu ermöglichen.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... bb) Auch teilt er die Auffassung der Bundesregierung bezüglich der zentralen Rolle der WTO in der Handelspolitik. Das multilaterale System der WTO ist der beste Weg zu einer transparenten und demokratischen Gestaltung von Handelsabkommen, die eine faire Handelspolitik ermöglichen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Initiative der Kommission unterstützt, Verhandlungen zur Einrichtung eines Internationalen Investitionsgerichts aufzunehmen.
Drucksache 230/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Position des Bundesrates aktiv in die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene einzubringen.
Drucksache 215/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen einen höheren Verwaltungsaufwand für die Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche bedeuten. Denn trotz der vorgesehenen Vereinheitlichung der Ersuchen ist davon auszugehen, dass die sogenannten Diensteanbieter mit einer größeren Zahl von Anfragen konfrontiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene für eine möglichst geringe Bürokratiebelastung und - soweit diese unvermeidbar ist - für Entlastungen der betroffenen Unternehmen an anderer Stelle einzusetzen.
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 16. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zum MFR für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung einsetzen will. Bereits jetzt stehen für die kooperative Umsetzung der EU-Umweltvorgaben nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Umwelt- und Naturschutz können auf diese Weise nicht ausreichend honoriert werden. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Finanzierung von Maßnahmen für die Umsetzung von Natura 2000 in der 2. Säule der GAP spürbar verbessert werden muss.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 190/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren
... 8. Der Bundesrat begrüßt weiterhin, dass in Artikel 14 Satz 2 des Richtlinienvorschlags lediglich eine Mindestverjährungsfrist von zwei Jahren festgelegt und den Mitgliedstaaten damit die Möglichkeit eröffnet worden ist, im Interesse des Verbraucherschutzes längere Gewährleistungsfristen (etwa für langlebige Wirtschaftsgüter) zu normieren. In der Zusammenschau mit der Regelung in Artikel 14 Satz 1 des Richtlinienvorschlags, wonach sich ein Sachmangel spätestens zwei Jahre nach dem für die Feststellung der Vertragsmäßigkeit maßgebenden Zeitpunkt offenbart haben muss, könnte sich aus Verbrauchersicht aber faktisch eine auf zwei Jahre verkürzte Gewährleistungsfrist ergeben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher erneut, im Rahmen der Verhandlungen über diesen Richtlinienvorschlag weiter darauf hinzuwirken, dass auch Artikel 14 Satz 1 des Richtlinienvorschlags entsprechend der bislang geltenden Regelung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie als Mindeststandard ausgestaltet wird.
Zur Vorlage allgemein
Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen
Drucksache 382/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/943
zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
... § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG-E ermöglicht zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verfahren eine gänzliche oder teilweise Begrenzung des Personenkreises, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen Geschäftsgeheimnisse eröffnet werden. Die Regelung setzt Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie (EU) Nr.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 GeschGehG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 GeschGehG
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 GeschGehG
4. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1, 2 und 3 GeschGehG
5. Zu Artikel 1 § 17 und § 18 GeschGehG
a Ordnungsmittel
b Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
6. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 1 GeschGehG
Drucksache 298/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Albanien
Drucksache 691/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
... bei Vertragsverhandlungen (z.B. Vergütungs- und Versorgungsverträge) einbezogen werden. Darüber hinaus wird in den Gremien über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten sein.
Drucksache 218/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 798 final
... Bei der Annahme der Verordnung 182/2011 verpflichtete sich die Kommission, die Bestimmungen dieses Verfahrens zu überprüfen, um sie zu gegebener Zeit auf der Grundlage der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Kriterien anzupassen.4 Die Kommission hatte die Anpassung dieser Rechtsakte bereits 20135, ebenfalls in einem getrennten Vorschlag, vorgeschlagen, nahm diese Vorschläge aber wie in ihrem Arbeitsprogramm 20156 angekündigt aufgrund des Stillstands bei den diesbezüglichen interinstitutionellen Verhandlungen zurück.7
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anpassungsmethode und Kernpunkte des Vorschlags
3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
ANNEX 1 Anhang zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von im Bereich Justiz erlassenen Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text with EEA relevance)
Anhang
1. Verordnung EG Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen1
Artikel 19a Delegierte Rechtsakte
Artikel 19b Ausübung der Befugnisübertragung
2. Verordnung EG Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen2
Artikel 31 Änderung der Anhänge
Artikel 31a Ausübung der Befugnisübertragung
3. Verordnung EG Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten Zustellung von Schriftstücken und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1348/2000 des Rates3
Artikel 17 Änderung der Anhänge
Artikel 17a Ausübung der Befugnisübertragung
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... Die Vergabe öffentlicher Aufträge stützt sich auf offene Auswahlverfahren, damit öffentliche Mittel mit einem möglichst günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis eingesetzt werden. Dieses Wettbewerbsverfahren wird entweder gar nicht oder immer weniger intensiv praktiziert. 5 % der in TED (Tenders Electronic Daily) bekannt gegebenen Aufträge werden im Verhandlungsverfahren, d.h. ohne Ausschreibung, vergeben. Zwischen 2006 und 2016 ist die Zahl der Ausschreibungen, bei denen nur ein Angebot vorgelegt wurde, von 17 % auf 30 % gestiegen. Die durchschnittliche Zahl der Angebote je Ausschreibung ging im selben Zeitraum von fünf auf drei zurück. Dies zeigt, dass der Zugang zu Beschaffungsmärkten für die Unternehmen schwieriger geworden ist, insbesondere der grenzüberschreitende Zugang. Lediglich 45 % des Wertes der öffentlichen Aufträge oberhalb der EU-Schwellen gehen an KMU, das entspricht bei Weitem nicht ihrem wirtschaftlichen Gewicht.
3 Einführung
1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN
2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen
3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg
4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten
a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
b. Professionalisierung öffentlicher Käufer
c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität
e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
5. Schlussfolgerung
Anlage Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018
1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
2. Professionalisierung öffentlicher Käufer
3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... Die Sozialpartner waren geteilter Meinung hinsichtlich der Notwendigkeit von Legislativmaßnahmen zur Überarbeitung der Richtlinie 91/533/EWG. Sie konnten sich nicht auf direkte Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss einer Vereinbarung auf EU-Ebene einigen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 235/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung
Drucksache 15/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Neuauflage 2016
... 2. Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung die Position des Bundesrates in den Verhandlungen über die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt hat (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2015, BR-Drucksache 622/14(B) -), zahlreiche Beiträge des Bundesrates und der Länder in die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie eingeflossen sind (vgl. vor allem Beschluss vom 15. Juni 2012, BR-Drucksache 102/12(B) -) und die entscheidende Rolle der Länder und der Kommunen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele anerkannt wird.
Drucksache 428/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht - COM(2017) 248 final
... 7. Angesichts der Aussage in der Mitteilung, Synergien mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weiterentwickeln zu wollen, betont der Bundesrat, dass das Prinzip der "Ownership of data" zwingend einzuhalten ist. Er lehnt ab, dass landesspezifische Daten ohne konkreten Auftrag und vorherige Zustimmung sowie Information von Dritten an Dritte weitergegeben oder neu aggregiert werden. Der Bundesrat erinnert daran, dass bei Verhandlungen von nicht bindenden Vereinbarungen (Letter of Intent oder Memorandum of Understanding) zwischen der EU und internationalen Organisationen eine vorherige Autorisierung des Rates vorliegen muss. Er verweist diesbezüglich auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 28. Juli 2016, C-660/13). Hiernach kann die bloße Tatsache, dass die Kommission über die Befugnis zur Vertretung der EU nach außen verfügt, das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung auch bei nicht bindenden Vereinbarungen nicht verdrängen, geht damit doch implizit eine Bewertung der Interessen der EU im Rahmen der Beziehungen mit Dritten einher. Auch bleibt offen, wie die in der Mitteilung angekündigte Zusammenarbeit mit der OECD ausgestaltet sein soll, insbesondere wenn eine "effizientere gemeinsame Datenerhebung zu Lehrkräften und Schulleitungen durch Eurydice und die OECD" angesprochen wird.
Drucksache 389/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie (RL (EU) Nr.
Drucksache 726/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG
/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge - COM(2017) 653 final; Ratsdok. 14183/17
... 19. Insbesondere die Zahl und die Klassen der von öffentlichen Auftraggebern beschafften Fahrzeuge sind bei den Ländern und Kommunen derzeit nicht mit einem zumutbaren Aufwand zu ermitteln. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich in den Verhandlungen zur vorgeschlagenen Richtlinie für eine Reduzierung der Berichtspflichten einzusetzen. Sofern die Berichtspflichten zu den beschafften Fahrzeugen bestehen bleiben, sollte die Bundesregierung durch Anpassung des nationalen Fahrzeugzulassungsrechtes rechtzeitig Vorsorge treffen, dass die erforderlichen Daten im Fahrzeugregister bei der Zulassung der Fahrzeuge registriert werden, gezielt abrufbar sind und von den berichtspflichtigen Stellen abgerufen werden dürfen.
Drucksache 728/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen - COM(2016) 594 final; Ratsdok. 12258/16
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Stellungnahme des Bundesrates im Rahmen der weiteren Verhandlungen soweit zu berücksichtigen, dass den betroffenen Länderinteressen möglichst weitgehend Rechnung getragen wird. Er verweist darauf, dass die Bundesregierung nach § 3 EUZBLG gehalten ist, vor der Festlegung der Verhandlungspositionen zu oben genannten Vorhaben den Ländern rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme binnen angemessener Frist zu geben.
Drucksache 649/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 15. Der Bundesrat stellt insoweit in Bezug auf sensible landwirtschaftliche Produkte mit Sorge fest, dass mit Australien und insbesondere auch mit Neuseeland Verhandlungen über bilaterale Freihandelsabkommen aufgenommen werden sollen. Gerade Neuseeland verfügt über erhebliche Wettbewerbsvorteile in sensiblen Bereichen der Landwirtschaft, wie beispielsweise der Milchwirtschaft. Eine weitere Marktöffnung im Agrarsektor kann hier zu erheblichen Nachteilen für heimische Erzeuger führen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Außenschutz für sensible Produkte im gleichen Umfang wie gegenüber Mitgliedern der Welthandelsorganisation aufrechterhalten wird.
Drucksache 649/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Durch eine ausgewogene und fortschrittliche Handelspolitik die Globalisierung meistern - COM(2017) 492 final
... 27. Der Bundesrat stellt insoweit in Bezug auf sensible landwirtschaftliche Produkte mit Sorge fest, dass mit Australien und insbesondere auch mit Neuseeland Verhandlungen über bilaterale Freihandelsabkommen aufgenommen werden sollen. Gerade Neuseeland verfügt über erhebliche Wettbewerbsvorteile in sensiblen Bereichen der Landwirtschaft, wie beispielsweise der Milchwirtschaft. Eine weitere Marktöffnung im Agrarsektor kann hier zu erheblichen Nachteilen für heimische Erzeuger führen. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Außenschutz für sensible Produkte im gleichen Umfang wie gegenüber Mitgliedern der Welthandelsorganisation aufrechterhalten wird.
Drucksache 8/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
... In deutschen Unternehmen ist es häufig aufgrund von Vereinbarungen, entsprechenden Klauseln in Arbeitsverträgen oder der jeweiligen Unternehmenskultur untersagt, dass die beschäftigten Kolleginnen oder Kollegen Auskunft über ihr Gehalt geben. Wenn, wie in der Einleitung zum Gesetzentwurf ausgesagt, transparente Entgeltstrukturen Voraussetzung sind für eine diskriminierungsfreie Bewertung von Fähigkeiten und Kompetenzen, für individuelle Gehaltsverhandlungen auf Augenhöhe und für eine offene, wertschätzende Unternehmenskultur, muss auch außerhalb der formalen Auskunftsbegehren ein Austausch über das jeweilige individuelle Entgelt möglich sein.
Drucksache 235/17
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
Drucksache 661/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Follow-up zum Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum: Zeit zu handeln - COM(2017) 566 final Drucksache: 661/17 in Verbindung mit
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene die vorstehenden Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Drucksache 61/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Der sich ausbreitende Markt mit illegalen Waffen, insbesondere der illegale Waffenhandel auf anonymen Online-Plattformen des so genannten "Darknet" wird mit großer Sorge betrachtet. Die Anonymität der Tatbeteiligten lässt befürchten, dass diese Handelsformen künftig noch stärker genutzt werden als bisher. Gerade die Anonymität der Online-Plattformen und die grenzüberschreitenden Sachverhalte führen dazu, dass aufgrund von Beweisschwierigkeiten oftmals keine Verurteilungen wegen des Handeltreibens mit Waffen erfolgen. Nach der bisherigen Begriffsdefinition des Handeltreibens (Ankaufen, Feilhalten, Entgegennahme von Bestellungen, Überlassen, Vermitteln) ist das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots zum Beispiel im "Darknet" nicht ohne Weiteres strafbar. Das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots befindet sich in der Regel noch im Bereich der straflosen Vorbereitung; die Schwelle zum strafbaren Versuch ist erst überschritten, wenn Vertragsverhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass ein hinreichend bestimmtes Angebot besteht, mit dem der Vertragspartner einverstanden ist (vgl. BGH NStZ 1994, 135).
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, bei den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass folgende Punkte überarbeitet und insbesondere folgende Verbesserungen vorgenommen werden:
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zu Begriffsbestimmungen
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung
Zu Kontrollsystemen
Zu Sanktionsregelungen
Zum Anhang
Zur Übersetzung von Dokumenten
Drucksache 436/2/17
Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
... 1. Die Bundesregierung wird gebeten, bei den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die Freiheit haben zu entscheiden, ob sie zeitbezogene oder streckenbezogene Mautsysteme betreiben.
Drucksache 247/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts - COM(2017) 142 final, Ratsdok. 7621/17
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der weiteren Verhandlungen auf eine Fassung der Richtlinie hinzuwirken, die diesen Bedenken Rechnung trägt.
Drucksache 214/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen
... Nach diesen Maßgaben wird eine Strafmilderung vor allem nur dann in Betracht kommen, wenn der Widerspruch zwischen kulturellen oder religiösen Geboten und dem rechtlichen Verbot für den Täter einen gravierenden Konflikt begründet und wenn zugleich die kulturelle oder religiöse Verhaltensnorm nicht in fundamentalem Widerspruch zur hiesigen Verfassungs- und Rechtsordnung steht (dahingehend auch der Beschluss des 70. Deutschen Juristentages 2014, Abteilung Strafrecht, unter Ziffer 4 lit. b in "Verhandlungen des Deutschen 70. Deutschen Juristentages", Bd. II/1, 2015, L 56; ähnlich Hörnle a.a.O. C 89; Werner a.a. O. S. 289 ff.). Eine großzügigere Bewertung kann freilich dann angezeigt sein, wenn dem Tatgeschehen ein im Ausland spielender oder u.U. auch grenzüberschreitender (aber vor inländischen Gerichten abzuurteilender) Sachverhalt zugrunde liegt und Tat und Täter hierdurch geprägt sind (vgl. etwa LG Hamburg, Urt. v. 19.10.2012 - 603 KLs 17/ 10, Rn. 845 bis 847 [juris] zur Seepiraterie vor Somalias Küste).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 254/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen - Antrag des Freistaates Bayern -
... s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen - Antrag des Freistaates Bayern -
Drucksache 562/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einfuhr von Kulturgütern - COM(2017) 375 final
... vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien widerspricht, und bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen in den EU-Gremien dafür einzusetzen, dass der Verordnungsvorschlag unter Berücksichtigung der geltenden europarechtlichen und völkerrechtlichen Regelungen im Bereich des Kulturgutschutzes überprüft und überarbeitet wird. Sie wird ferner gebeten, in den Verhandlungen auf EU-Ebene auf ein angemessenes Verhältnis zwischen den Belangen des Kultur-gutschutzes und des Kunsthandels hinzuwirken.
Drucksache 15/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie: Neuauflage 2016
... b) Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung die Position des Bundesrates in den Verhandlungen über die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt hat (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2015, BR-Drucksache 622/14(B) -), zahlreiche Beiträge des Bundesrates und der Länder in die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie eingeflossen sind (vgl. vor allem Beschluss vom 15. Juni 2012, BR-Drucksache 102/12(B) -) und die entscheidende Rolle der Länder und der Kommunen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele anerkannt wird.
Drucksache 35/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 515/2014, (EU) Nr. 2016/399, (EU) Nr. 2016/794 und (EU) Nr. 2016/1624 - COM(2016) 731 final
... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass die Vorschriften des Kapitels IX des Verordnungsvorschlags dahingehend geändert werden, dass Strafverfolgungsbehörden einen vollumfänglichen Zugang zu den ETIAS-Daten erhalten. Der Zugriff sollte im Ermessensspielraum der jeweiligen Sicherheitsbehörde liegen.
Drucksache 1/2/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 4. Der Richtlinienvorschlag betrifft angesichts der begrenzten Zahl grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ganz überwiegend rein nationale Sachverhalte. Der Bundesrat regt daher an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei den konkreten Einzelregelungen des Richtlinienvorschlags genau zu hinterfragen, ob und inwieweit eine unionsweite Koordinierung unerlässlich ist. Entsprechend der von der Kommission angeführten kapitalmarktrechtlichen Zielsetzung sollte der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Restrukturierungsrahmens auf Finanzgläubiger des Unternehmens beschränkt werden (siehe nachfolgend Ziffer 13). Eine Erstreckung auf weitere Gläubigergruppen könnte angesichts der engen Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem jeweiligen nationalen Vertrags- und Sachenrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Kreditsicherungsrecht, dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Steuerrecht zu tiefgreifenden Folgewirkungen in Rechtsgebieten führen, in denen der Union keine Kompetenz zusteht. Außerdem sollten Eingriffsinstrumente, die traditionell dem förmlichen Insolvenzverfahren zuzurechnen sind, nur insoweit auf das Restrukturierungsverfahren übertragen werden, als dies für eine überschaubare Zeit und nur zur Unterstützung erfolgversprechender Verhandlungen unerlässlich ist. Dies gilt zum Beispiel für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen (Artikel 6 des Richtlinienvorschlags), die Fortsetzung von Verträgen (Artikel 7 des Richtlinienvorschlags) und die Privilegierung von Finanzierungsmaßnahmen und Transaktionen in einer späteren Insolvenz (Artikel 16 und 17 des Richtlinienvorschlags). Unabhängig von dem Risiko einer missbräuchlichen Inanspruchnahme dieser nach dem Richtlinienvorschlag leicht verfügbaren Instrumente sollte das Restrukturierungsverfahren nach seiner zeitlichen und inhaltlichen Reichweite nicht so weit gefasst sein, dass das rechtsstaatliche Insolvenzverfahren mit seinen besonderen Kontrollen durch Gerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigergremien in den Hintergrund gedrängt wird. Das Restrukturierungsverfahren soll das Insolvenzverfahren in bestimmten Fällen um eine vorgeschaltete Sanierungsoption ergänzen. Nicht jedoch soll ein mit dem Insolvenzverfahren konkurrierendes oder dieses womöglich verdrängendes Parallelverfahren geschaffen werden. Die Ermöglichung einer bis zu zwölf Monate dauernden Restrukturierungsphase mit umfassendem Moratorium für sogar insolvenzreife Unternehmen geht zu weit, zumal der Schuldner die Geschäfte in Eigenverwaltung und ohne Überwachung durch einen Restrukturierungsverwalter weiter führen soll.
Drucksache 658/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) - COM(2017) 548 final
... 6. Der Bundesrat bittet außerdem die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen dafür einzusetzen, dass die Rechte der Fahrgäste auch bei Fahrten, die sich aus einzelnen Abschnitten zusammensetzen (Reisekette), möglichst ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Andernfalls drohen die Fahrgastrechte dann leerzulaufen, wenn der Fahrgast auf Grund einer Verzögerung im vorangehenden Reiseabschnitt seinen Anschlusszug verpasst und seinen Zielort mit erheblicher Verspätung erreicht. Daher sollte die Verpflichtung zum Angebot von Durchgangsfahrkarten gestärkt werden. Zugleich sollte die in Artikel 10 Absatz 6 vorgesehene Möglichkeit, Fahrgastrechte bei Verzögerungen in der Reisekette durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung auszuschließen, wenigstens auf solche Fahrten beschränkt werden, bei denen die einzelnen Beförderungen von unterschiedlichen, nicht miteinander verbundenen Eisenbahnunternehmen durchgeführt werden.
Zum Verordnungsvorschlag insgesamt
Zu einzelnen Vorschriften des Verordnungsvorschlags
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 775/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013
, (EU) Nr. 600/2014
und (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2017) 790 final; Ratsdok. 16017/17
... bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich in den weiteren Verhandlungen dieses Verordnungsvorschlags und bei zukünftigen Initiativen dafür einzusetzen, dass die darin enthaltenen Regelungen zu Vorhandelstransparenzanforderungen für Handelsplätze im Hinblick auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate aus Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 680/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die "EU-Cybersicherheitsagentur" (ENISA) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 sowie über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik ("Rechtsakt zur Cybersicherheit") - COM(2017) 477 final; Ratsdok. 12183/17
... 14. Sollte bei den Verhandlungen auf EU-Ebene am freiwilligen Zertifizierungssystem festgehalten werden, bittet der Bundesrat die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass dieses System mitgliedstaatliche Verpflichtungen zur Zertifizierung von IKT-Produkten und -Diensten anhand von Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz wie beispielsweise nach § 24 des Messstellenbetriebsgesetzes für Smart-Meter-Gateways nicht ausschließt.
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 3. Trotz eines sich zuletzt moderat aufhellenden weltwirtschaftlichen Umfelds, resultieren die aktuellen wirtschaftlichen Risiken insbesondere aus Unsicherheiten internationaler Entwicklungen. Dazu zählen beispielsweise nach wie vor ungelöste geopolitische Konflikte, protektionistische Tendenzen in wichtigen Ländern, wie den USA, und erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit den anstehenden Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. Ebenso bestehen Risiken auf Grund möglicherweise erneut auftretender Schwierigkeiten auf den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten und einer nach wie vor schwachen Entwicklung des Welthandels.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 4. Der Richtlinienvorschlag betrifft angesichts der begrenzten Zahl grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ganz überwiegend rein nationale Sachverhalte. Der Bundesrat regt daher an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei den konkreten Einzelregelungen des Richtlinienvorschlags genau zu hinterfragen, ob und inwieweit eine unionsweite Koordinierung unerlässlich ist. Entsprechend der von der Kommission angeführten kapitalmarktrechtlichen Zielsetzung sollte der Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Restrukturierungsrahmens auf Finanzgläubiger des Unternehmens beschränkt werden (siehe nachfolgend Ziffer 13). Eine Erstreckung auf weitere Gläubigergruppen könnte angesichts der engen Verknüpfung des Insolvenzrechts mit dem jeweiligen nationalen Vertrags- und Sachenrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Kreditsicherungsrecht, dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Steuerrecht zu tiefgreifenden Folgewirkungen in Rechtsgebieten führen, in denen der Union keine Kompetenz zusteht. Außerdem sollten Eingriffsinstrumente, die traditionell dem förmlichen Insolvenzverfahren zuzurechnen sind, nur insoweit auf das Restrukturierungsverfahren übertragen werden, als dies für eine überschaubare Zeit und nur zur Unterstützung erfolgversprechender Verhandlungen unerlässlich ist. Dies gilt zum Beispiel für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen (Artikel 6 des Richtlinienvorschlags), die Fortsetzung von Verträgen (Artikel 7 des Richtlinienvorschlags) und die Privilegierung von Finanzierungsmaßnahmen und Transaktionen in einer späteren Insolvenz (Artikel 16 und 17 des Richtlinienvorschlags). Unabhängig von dem Risiko einer missbräuchlichen Inanspruchnahme dieser nach dem Richtlinienvorschlag leicht verfügbaren Instrumente sollte das Restrukturierungsverfahren nach seiner zeitlichen und inhaltlichen Reichweite nicht so weit gefasst sein, dass das rechtsstaatliche Insolvenz-verfahren mit seinen besonderen Kontrollen durch Gerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigergremien in den Hintergrund gedrängt wird. Das Restrukturierungsverfahren soll das Insolvenzverfahren in bestimmten Fällen um eine vorgeschaltete Sanierungsoption ergänzen. Nicht jedoch soll ein mit dem Insolvenzverfahren konkurrierendes oder dieses womöglich verdrängendes Parallelverfahren geschaffen werden. [Der Richtlinienvorschlag erweckt den Eindruck, dass in jedem Fall eine präventive Restrukturierung um jeden Preis durchgeführt werden soll. Das Verhältnis zwischen den unterschiedlichen Verfahren muss jedoch derart austariert sein, dass die für die Volkswirtschaft sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils beste Option durchgeführt wird. Dies ist nicht immer zwingend eine Restrukturierung, sondern kann auch der rechtzeitige Verkauf des Unternehmens oder - bei nicht profitablen Unternehmen - die zügige Abwicklung sein.] Die Ermöglichung einer bis zu zwölf Monate dauernden Restrukturierungsphase mit umfassendem Moratorium für sogar insolvenzreife Unternehmen geht zu weit, zumal der Schuldner die Geschäfte in Eigenverwaltung und ohne Überwachung durch einen Restrukturierungsverwalter weiter führen soll.
2 Allgemeines
Zur Rechtsgrundlage
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen
Zur zweiten Chance für Unternehmer
Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 732/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über den Umgang der EU mit standardessenziellen Patenten COM(2017) 712 final
... Die Daten deuten jedoch darauf hin, dass die Lizenzierung und Durchsetzung von SEP nicht reibungslos funktioniert und zu Konflikten führen kann. Technologienutzer werfen SEP-Inhabern vor, überhöhte und auf schwachen Patentportfolios beruhende Lizenzgebühren zu erheben und rechtliche Konsequenzen anzudrohen. Inhaber von SEP behaupten, dass Technologienutzer von ihren Innovationen zum Nulltarif profitierten und bewusst Rechte des geistigen Eigentums verletzten, ohne in gutem Glauben Lizenzverhandlungen zu führen.6 Die Probleme können in besonderer Schärfe zutage treten, wenn Akteure aus neuen Branchen, die mit dem herkömmlichen IKT-Geschäft nicht vertraut sind, Zugang zu standardisierten Technologien benötigen. Streitigkeiten und Verzögerungen bei den Verhandlungen zwischen Technologienutzern und Inhabern können letztlich die flächendeckende Anwendung standardisierter Schlüsseltechnologien hinauszögern. Dadurch kann die Entwicklung vernetzter Produkte in Europa behindert und schließlich die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft beeinträchtigt werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. ERHÖHUNG der Transparenz in Bezug auf die ABHÄNGIGKEIT von SEP
1.1. Verbesserung der QUALITÄT und ZUGÄNGLICHKEIT der in SDO-DATENBANKEN GESPEICHERTEN Informationen
1.2. Entwicklung eines INFORMATIONSINSTRUMENTS zur ERLEICHTERUNG von LIZENZVERHANDLUNGEN
1.2.1. Aktuellere und präzisere Anmeldungen
1.2.2. Prüfungen der Essenzialität
1.2.3. Umsetzungsmethoden
2. Allgemeine Grundsätze IM Hinblick auf FRAND-LIZENZBEDINGUNGEN für STANDARDESSENZIELLE PATENTE
2.1. Grundsätze der LIZENZVERGABE
2.2. EFFIZIENZ und NICHTDISKRIMINIERUNG
2.3. PATENTPOOLS und LIZENZIERUNGSPLATTFORMEN zur ERLEICHTERUNG der SEP-LIZENZIERUNG
2.4. Nutzung und VERTIEFUNG des FRAND-KNOW-HOWS
3. VORHERSEHBARE Rahmenbedingungen für die DURCHSETZUNG von SEP
3.1. MÖGLICHKEIT der GELTENDMACHUNG eines UNTERLASSUNGSANSPRUCHS NACH der RECHTSPRECHUNG in der RECHTSSACHE HUAWEI/ZTE
3.2. VERHÄLTNISMÄßIGKEITSERWÄGUNGEN
3.3. RECHTSSTREITIGKEITEN Aufgrund von PATENTPORTFOLIOS
3.4. ALTERNATIVE Streitbeilegung
3.5. PATENTHAIE und SEP
3.6. SENSIBILISIERUNG
4. QUELLOFFENE SOFTWARE und STANDARDS
5. Schlussfolgerung
Drucksache 709/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen - COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... 15. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich in diesem Sinne für den Erhalt von Interreg und der weiteren Programme mit grenzüberschreitendem Charakter wie zum Beispiel EaSI bei den Verhandlungen zur zukünftigen EU-Finanzplanung einzusetzen.
Drucksache 751/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 im Hinblick auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer - COM(2017) 706 final; Ratsdok. 14893/17
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die vorstehenden Gesichtspunkte in den anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Drucksache 172/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. November 2016 zur Änderung des Abkommens vom 13. Juli 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Im Verhältnis zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ist der bisher vereinbarte Informationsaustausch veraltet, da das geltende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 13. Juli 2006 mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (BGBl. 2010 II S. 1153, 1154) nur Regelungen entsprechend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der bei Abschluss der Verhandlungen geltenden Fassung (vor 2005) enthält. Im Rahmen des Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs hatte die OECD 2005 neue Standards entwickelt, die dann in das OECD-Musterabkommen übernommen wurden. An diese Standards soll das geltende DBA mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien angepasst werden.
Drucksache 612/17
... Zudem wird davon ausgegangen, dass im Rahmen der Prüfungen zwei zusätzliche Vertragsverhandlungen pro Jahr mit den am Erwerb Beteiligten geführt werden. Bei rd. 1 000 € pro Fall ist mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von etwa 2 000 € jährlich zu rechnen. Dieser zusätzliche Erfüllungsaufwand soll beim Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 403/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Übermittlung von Indexdaten der Landesjustizverwaltungen an das Transparenzregister (Indexdatenübermittlungsverordnung - IDÜV )
... 2. Daher bekräftigt der Bundesrat seine Forderung an die Bundesregierung, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie (RL (EU) Nr.
Drucksache 560/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018): Finanzplan des Bundes 2017 bis 2021
... b) Gleichwohl bestehen weiterhin bedeutende gesamtwirtschaftliche Risiken - insbesondere mit Blick auf den außenwirtschaftlichen Bereich. Dabei liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Fokus weniger auf dem Euroraum, in welchem sich die Risiken bei insgesamt günstigerer Wirtschaftsentwicklung eher reduziert haben. Unwägbarkeiten ergeben sich vielmehr unter anderem aus dem Fortgang der Austrittsverhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union, aber auch aus protektionistischen Tendenzen weltweit.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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