[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1453 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verkaufs"


⇒ Schnellwahl ⇒

0083/20
0018/1/20
0206/20
0087/1/20
0013/20
0497/20
0266/20
0088/20B
0134/1/20
0221/20
0368/20
0091/20
0343/20
0051/20B
0121/20
0177/20
0088/1/20
0006/20
0266/1/20
0088/20
0051/1/20
0097/20
0166/20B
0066/1/20
0265/20B
0376/20
0134/20B
0166/1/20
0128/20
0265/1/20
0521/19
0283/19
0588/19
0434/19
0399/1/19
0520/1/19
0533/19
0363/1/19
0520/19
0533/19B
0033/19B
0121/19
0578/1/19
0248/19
0053/19B
0336/19
0425/19
0425/19B
0053/1/19
0293/19
0573/1/19
0355/1/19
0128/19B
0584/19B
0669/19
0044/19
0128/1/19
0591/2/19
0501/19
0668/19
0578/19B
0168/19
0429/1/19
0594/19B
0533/1/19
0399/19B
0545/19
0563/1/19
0043/19
0484/19
0318/19
0247/19
0594/1/19
0584/19
0578/19
0429/19
0352/1/19
0115/19
0355/19B
0349/18
0097/18
0374/18
0028/1/18
0132/18B
0402/1/18
0617/18
0116/18
0153/18B
0134/18
0127/18
0391/18
0312/18
0216/18
0367/18
0543/18
0132/1/18
0075/18
0147/18B
0032/1/18
0422/18
0032/18B
0361/1/18
0563/18
0152/18
0072/18
0297/18B
0147/1/18
0507/18
0153/1/18
0634/18
0094/18
0224/18
0015/18
0190/18
0543/18B
0626/18
0150/18
0143/18
0456/18
0588/18
0173/18
0132/2/18
0297/1/18
0070/18
0096/18
0361/18B
0132/18
0133/18
0401/18
0103/18
0214/18
0185/18
0352/18
0639/18
0190/18B
0076/18
0299/17
0312/1/17
0221/17B
0517/17
0207/17B
0418/1/17
0182/17B
0557/3/17
0061/1/17
0771/17B
0158/17B
0180/17
0296/1/17
0221/17
0157/17B
0001/1/17
0074/17B
0557/2/17
0567/2/17
0312/17B
0021/17
0221/1/17
0418/17B
0759/1/17
0136/17
0144/17
0533/17
0556/17B
0567/17B
0207/1/17
0053/17
0001/17B
0120/1/17
0182/1/17
0220/1/17
0157/1/17
0088/17
0216/17
0220/17B
0409/17
0181/17B
0181/17
0138/17
0158/1/17
0061/17B
0103/17B
0074/1/17
0535/17
0759/17B
0290/17
0729/17B
0011/17
0487/17
0181/1/17
0259/17
0357/17
0729/17
0717/17
0575/17
0661/17
0103/1/17
0347/17
0387/17
0232/17B
0180/17B
0557/17B
0406/1/16
0119/16B
0272/16B
0764/16
0548/1/16
0011/16
0253/3/16
0072/16
0548/16B
0580/16
0797/16B
0813/16B
0580/1/16
0320/16
0540/16
0289/1/16
0436/1/16
0532/16
0017/16B
0180/16
0253/16B
0496/16
0119/1/16
0233/16
0346/16
0680/16
0396/16
0580/16B
0080/16
0815/16B
0013/16
0074/16
0169/16B
0258/16
0436/16B
0455/1/16
0565/16B
0507/16
0229/16
0287/16
0702/1/16
0095/16B
0797/1/16
0310/16B
0601/16
0704/16
0738/1/16
0113/16
0229/1/16
0738/16B
0017/1/16
0311/16
0489/16
0397/16B
0195/16
0651/1/16
0295/16
0506/16
0169/16
0191/16
0048/16
0535/16
0015/16
0338/16B
0272/1/16
0338/16
0397/1/16
0565/1/16
0813/1/16
0289/16
0289/16B
0407/16
0092/16
0690/16
0095/1/16
0201/16
0578/16
0364/15
0300/15B
0362/15B
0495/1/15
0321/15
0026/15
0324/1/15
0025/15
0033/15
0043/15
0553/15
0630/15B
0261/15
0180/15B
0362/1/15
0517/15
0509/15
0300/1/15
0604/15
0541/15
0127/15B
0630/1/15
0180/15
0035/15
0226/15
0430/15
0063/15
0500/15
0097/15
0465/15
0371/15
0499/15
0324/15B
0594/15
0127/1/15
0441/1/15
0495/15B
0055/15
0298/14
0560/14
0169/1/14
0431/14
0113/1/14
0583/14
0309/14
0432/14
0044/14B
0113/14B
0638/14B
0638/1/14
0112/14
0163/14
0420/14B
0135/14
0169/14B
0308/14
0531/14
0536/14
0653/14
0510/14
0044/1/14
0566/14
0279/14
0325/14
0084/14
0631/1/14
0312/14
0509/14
0244/14
0007/14
0233/14
0304/14
0304/14B
0420/1/14
0631/14B
0002/14
0244/1/14
0216/13
0208/13
0607/13
0207/13
0764/13
0284/13
0113/13
0004/13
0053/13
0627/13
0376/13B
0689/1/13
0032/13
0041/13
0704/13B
0266/13B
0677/13
0704/1/13
0195/13
0219/13B
0766/13B
0479/13
0692/13
0127/1/13
0156/1/13
0577/1/13
0095/13B
0098/13
0440/13
0182/13
0038/13
0316/1/13
0059/13
0427/1/13
0284/13B
0566/13
0352/1/13
0053/1/13
0095/1/13
0611/13
0089/13B
0755/13
0004/1/13
0094/13
0514/1/13
0755/13B
0577/13B
0425/13
0316/13B
0030/13
0475/13
0515/13
0187/13
0689/13B
0262/13
0156/13B
0498/13
0755/1/13
0060/13
0195/13B
0348/13
0819/1/13
0706/13
0066/13
0174/13B
0663/13
0185/13
0089/1/13
0068/13
0766/1/13
0174/13
0188/13
0733/13
0048/13
0128/13
0127/13B
0434/13
0208/1/13
0156/13
0514/13B
0057/13
0647/13
0668/13
0376/2/13
0063/13
0112/13
0819/13B
0820/1/12
0091/12
0161/1/12
0197/12
0328/12B
0632/12
0276/12
0312/12B
0490/12
0472/12
0328/1/12
0583/12
0052/1/12
0667/12
0356/12
0113/12
0092/3/12
0802/12
0413/12
0382/1/12
0517/1/12
0089/12B
0583/12B
0303/12
0519/12
0168/12
0021/12B
0791/1/12
0814/12
0475/12
0291/12
0388/12
0477/12
0249/1/12
0791/12B
0557/12B
0687/12
0250/12
0161/12B
0048/1/12
0317/12
0015/12B
0548/12
0619/12
0089/1/12
0016/12
0565/12
0817/12B
0092/1/12
0181/12
0575/12
0194/12
0300/12
0389/1/12
0692/12
0300/1/12
0313/12
0820/12B
0302/1/12
0249/12B
0559/2/12
0217/12B
0162/12
0253/12
0388/12B
0397/12
0300/12B
0389/12B
0165/12
0501/12
0691/12
0652/12
0310/12
0214/12
0607/12
0217/12
0021/1/12
0312/1/12
0242/12
0610/12
0517/12
0820/12
0077/12
0672/1/12
0015/1/12
0527/12
0487/12
0517/12B
0021/12
0662/12
0387/12
0557/1/12
0624/12
0817/1/12
0298/12
0396/12
0338/12
0559/3/12
0134/12
0577/12
0135/12
0459/1/12
0746/12
0641/12
0672/12B
0062/12
0168/1/12
0048/12B
0388/1/12
0168/12B
0681/12
0599/12
0619/12B
0752/11B
0233/11
0052/11
0325/11
0646/11
0783/11
0520/1/11
0854/11
0129/11
0005/11
0176/1/11
0694/11B
0854/11B
0228/11
0740/11
0712/11
0744/4/11
0281/2/11
0101/11
0774/11B
0281/4/11
0370/11
0850/11
0628/11
0209/11B
0705/11B
0271/11B
0260/11
0650/11
0772/2/11
0525/11
0056/11
0341/3/11
0216/11
0216/11X
0853/11
0237/11
0617/1/11
0070/11
0058/11
0282/11
0730/11
0645/1/11
0772/11
0161/1/11
0310/11
0639/11
0067/11
0281/11
0058/1/11
0088/11
0142/11
0738/11
0818/11
0089/11
0853/1/11
0058/11B
0774/1/11
0854/1/11
0133/11
0253/11B
0752/1/11
0833/11
0209/1/11
0138/11
0101/1/11
0054/11
0304/11
0784/11
0829/11
0048/11
0360/11
0808/11
0045/11
0181/11
0048/11B
0231/11
0347/11
0853/11B
0027/11
0733/11
0642/1/11
0127/11
0825/11
0705/1/11
0037/11
0874/2/11
0073/11
0225/11
0798/1/11
0176/11
0358/11
0874/11
0878/11
0317/11
0774/11
0323/11
0645/11B
0281/3/11
0667/11
0305/11
0520/11B
0642/11B
0379/11
0176/11B
0588/11
0055/11
0661/10
0319/10B
0584/10B
0475/10
0323/10
0721/10
0064/10
0033/10
0306/10
0080/10
0529/10
0064/10B
0161/10
0337/10
0104/10
0712/10
0139/10
0482/10
0869/10
0642/1/10
0003/10
0509/10
0774/10
0312/10
0149/1/10
0826/10
0418/10
0249/10
0438/10
0461/10
0423/10
0030/10
0602/10
0017/10
0763/10
0444/10
0698/10
0208/10
0139/10B
0129/10
0843/10
0319/1/10
0699/10
0573/10
0231/10
0260/10
0235/10
0060/10
0180/10
0319/10
0642/10
0477/10
0573/1/10
0861/10
0850/10
0484/10B
0052/10
0312/10B
0155/10
0335/10
0675/10
0725/10
0799/10
0664/10
0456/10B
0097/10
0693/10
0804/10
0312/1/10
0309/10B
0001/10
0740/10
0855/10
0530/10
0144/10
0557/10
0264/10
0791/10
0584/1/10
0309/10
0677/10
0871/10
0516/10
0075/10
0573/10B
0829/10
0413/10
0834/10
0018/10
0157/10
0134/10
0518/10
0246/10
0497/10
0812/10
0397/10
0177/10
0080/1/10
0712/09
0747/09
0014/09
0070/09B
0291/09
0647/09
0177/09
0070/09
0701/09
0825/1/09
0450/09
0441/09
0169/09C
0824/1/09
0045/09B
0105/09
0729/09
0022/09
0553/09
0122/09
0241/09
0045/09
0173/09
0358/09
0577/09
0173/1/09
0348/09
0347/09
0180/1/09
0232/09
0019/09
0030/09
0311/09
0478/09
0180/09
0529/09
0400/09
0089/09
0190/09
0797/09
0811/09
0399/09
0278/09A
0169/09D
0049/09
0021/09
0035/09
0825/09B
0863/09
0627/09
0769/09
0693/09
0386/09
0169/09G
0812/09
0286/09
0804/09
0321/09
0688/09
0167/09
0169/09E
0248/09
0169/09F
0172/09
0284/09B
0036/1/09
0731/09
0297/09
0180/09B
0893/09
0003/1/09
0044/09
0676/09
0233/09
0278/09
0067/09
0191/09
0676/09B
0863/1/09
0490/09
0522/09
0129/09
0824/09B
0023/09
0135/09
0709/09
0277/09
0173/09B
0070/1/09
0284/1/09
0824/09
0427/09
0317/09
0402/08B
0123/08
0469/08
0389/08
0650/08
0344/08B
0264/08
0248/1/08
0854/08
0005/1/08
0004/08B
0848/08B
0640/08
0551/08
0294/1/08
0960/08
0340/08
0625/08B
0173/08
0692/08
0917/08
0433/08
0536/08
0638/08
0828/08
0757/08
0047/08
0635/08
0165/08
0775/08
0045/08
0038/08B
0779/08B
0394/08
0152/08
0878/08
0632/08
0765/08
0345/08
0400/08B
0133/08
0703/08
0111/1/08
0004/08
0691/08
0235/08
0515/08
0004/1/08
0668/08B
0788/08
0058/08
0723/08
0010/08A
0625/08
0326/08
0848/1/08
0168/08
0239/08
0613/08B
0111/08B
0537/08
0999/08
0367/08
0716/08
0513/08
0732/08
0294/08
0037/08
0005/08B
0402/08
1003/08
0152/1/08
0535/08B
0960/1/08
0655/08
0779/1/08
0111/08
0963/08
0003/08
0968/08
0152/08B
0074/08
0668/1/08
0726/08
0247/08
0402/1/08
0409/08
0168/1/08
0775/08B
0030/08
0352/08
0808/08
0398/08
0625/1/08
0765/1/08
0102/08
0694/1/08
0466/08
0036/08
0076/08
0516/08
0168/08B
0340/08B
0535/1/08
0293/08
0605/08
0993/08
0335/08
0009/08
0263/08
0180/08
0400/1/08
0468/08
0354/08
0048/08
0279/08
0298/08
0827/08
0043/08
0248/08B
0745/08
0915/08
0372/08
0479/08
0038/08
0105/08
0349/08
0340/1/08
0005/08
0575/1/08
0096/08
0548/1/08
0853/08
0526/08
0142/08B
0984/08
0900/08
0510/08
0694/08B
0830/08
0205/08
0082/08
0553/1/08
0960/08B
0694/08
0418/08
0397/08
0613/08
0879/08
0782/08
0436/08
0142/1/08
0545/3/08
0765/08B
0010/08
0759/08
0344/1/08
0775/1/08
0555/2/07
0411/07
0112/07B
0838/07
0084/07B
0210/07
0715/07
0951/07
0695/07
0338/1/07
0861/07
0131/07
0699/07
0558/07
0276/07
0130/07
0123/07
0674/07
0129/07B
0834/07
0223/07
0443/07
0378/07
0704/07
0530/07
0338/07
0207/07
0420/1/07
0692/07
0752/07
0675/07
0040/07
0309/07
0475/07
0838/07B
0811/07
0666/07
0601/07
0800/2/07
0669/07
0681/07
0338/07B
0824/07
0196/07
0800/07
0165/07
0247/07
0794/07
0220/1/07
0083/07B
0227/07
0113/07
0354/07
0604/1/07
0492/07
0664/07
0443/5/07
0719/07
0117/1/07
0014/07
0736/07
0068/07
0567/1/07
0306/07
0670/07
0181/07
0600/07B
0889/07
0072/07
0064/07
0936/07
0129/1/07
0931/07
0112/1/07
0129/07
0419/07
0888/07
0108/07
0085/07
0860/07
0384/07
0088/07
0420/07B
0555/07B
0135/07
0278/1/07
0582/07
0182/07
0070/07
0612/07
0150/07B
0241/07
0862/07
0800/1/07
0309/07A
0275/1/07
0299/07
0150/07
0298/07
0575/07
0838/2/07
0897/07
0534/07
0134/07
0489/07
0826/07
0392/07
0716/07
0136/07
0763/07
0604/07
0311/07
0282/07
0722/07
0748/07
0276/07B
0380/07
0592/07
0502/07
0478/07
0276/2/07
0247/1/07
0276/1/07
0679/07
0800/07B
0042/07
0254/07
0084/1/07
0081/07
0383/07
0600/1/07
0278/07
0673/07
0604/07B
0312/07
0568/07
0476/07
0179/07
0145/2/07
0420/07
0443/4/07
0083/1/07
0331/06
0833/06B
0152/06
0390/06
0158/06
0625/06B
0247/06
0391/06
0153/1/06
0096/06
0329/06
0303/1/06
0779/06
0590/06
0308/06
0096/1/06
0254/06
0556/06
0159/06
0671/06B
0206/06
0149/06
0111/1/06
0734/06
0802/06
0276/06
0151/06
0274/06
0154/1/06
0538/06B
0153/06B
0917/06
0778/06
0920/1/06
0172/06
0558/06B
0080/06
0069/06
0729/06
0069/1/06
0833/1/06
0576/06
0891/06
0866/06
0671/06
0096/06B
0816/06
0064/06
0113/06
0814/06
0542/1/06
0029/06
0588/06
0111/06B
0138/06
0013/06
0538/1/06
0257/06B
0779/1/06
0427/06
0677/06
0830/06
0017/06
0171/06
0261/06
0558/1/06
0081/06
0170/06
0515/06
0681/06
0570/06
0910/06
0791/06
0680/06
0155/06
0303/06B
0113/4/06
0630/06B
0503/06
0257/06
0909/06
0625/1/06
0573/06
0657/06
0069/06B
0154/06B
0623/06
0257/1/06
0165/06
0707/1/06
0477/06
0647/06
0671/1/06
0398/06
0207/06
0302/06
0418/06
0034/06
0227/06
0141/06
0176/06
0020/06
0676/06
0751/1/06
0629/06
0935/06
0724/06
0153/06
0362/06
0589/06
0596/06
0211/06
0696/06
0064/06B
0231/06
0306/06
0873/06
0527/06
0219/06
0170/05
0948/05
0852/05
0366/05
0590/05
0931/05
0870/05
0396/05
0919/05
0105/05
0424/05
0194/05
0252/05
0540/05
0006/05
0325/05
0184/05
0760/1/05
0248/05
0791/05
0212/05
0286/1/05
0397/05
0455/05
0482/05
0897/05
0144/3/05
0479/05B
0391/05
0706/05
0899/05B
0053/05
0656/05
0812/05B
0141/05B
0947/05
0329/05
0085/05
0045/05B
0591/1/05
0085/05B
0364/05
0872/05
0333/05
0787/05
0141/05
0018/05
0286/05B
0479/2/05
0609/1/05
0773/05
0314/05
0241/05
0721/05
0002/05
0806/05
0609/05
0555/05
0937/05B
0937/1/05
0045/05
0089/05
0546/05B
0744/1/05
0289/05
0940/05
0298/05
0572/05
0834/05
0603/05
0744/05B
0015/05
0287/05
0102/05
0766/05
0359/1/05
0595/05
0002/05B
0937/05
0687/05
0085/1/05
0479/1/05
0498/05
0002/1/05
0817/05
0108/05
0591/05
0197/05
0600/05
0304/05
0812/1/05
0913/05
0321/05
0622/05
0301/05
0520/05
0045/1/05
0609/05B
0183/05
0760/05B
0221/05
0219/05
0715/05
0237/05
0899/1/05
0513/05
0809/05
0846/05
0672/05
0524/05
0942/05
0275/05
0794/05
0566/1/04
0846/04B
0738/04
0525/04
0846/1/04
0919/04
0883/04
0566/04B
0361/04
0098/04B
0767/04
0565/04
0962/1/04
0664/2/04
0983/04
0738/3/04
0683/1/04
0707/1/04
0622/04
0680/04B
0852/04
1002/04
0871/04
0889/2/04
0800/04B
0738/04B
0919/2/04
0962/04B
0905/04
0919/1/04
0571/04
0722/1/04
0429/04
0128/04B
0904/04
0301/04
0664/04
0566/04
0702/04
0865/04
0707/4/04
0955/04
0732/04
0507/04B
0889/04B
0738/4/04
0709/04
0800/1/04
1003/04
0613/04
0441/04
0707/04
0967/04
0667/04
0680/04
0872/04
0722/04B
0299/03
0401/03B
0546/03
0450/03
0504/03
0831/03
0120/1/03
0560/03B
0560/1/03
0120/03B
Drucksache 61/17 (Beschluss)

... Der sich ausbreitende Markt mit illegalen Waffen, insbesondere der illegale Waffenhandel auf anonymen Online-Plattformen des so genannten "Darknet" wird mit großer Sorge betrachtet. Die Anonymität der Tatbeteiligten lässt befürchten, dass diese Handelsformen künftig noch stärker genutzt werden als bisher. Gerade die Anonymität der Online-Plattformen und die grenzüberschreitenden Sachverhalte führen dazu, dass aufgrund von Beweisschwierigkeiten oftmals keine Verurteilungen wegen des Handeltreibens mit Waffen erfolgen. Nach der bisherigen Begriffsdefinition des Handeltreibens (Ankaufen, Feilhalten, Entgegennahme von Bestellungen, Überlassen, Vermitteln) ist das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots zum Beispiel im "Darknet" nicht ohne Weiteres strafbar. Das bloße Unterhalten eines Verkaufsangebots befindet sich in der Regel noch im Bereich der straflosen Vorbereitung; die Schwelle zum strafbaren Versuch ist erst überschritten, wenn Vertragsverhandlungen so weit fortgeschritten sind, dass ein hinreichend bestimmtes Angebot besteht, mit dem der Vertragspartner einverstanden ist (vgl. BGH NStZ 1994, 135).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/17

... 1. pauschale oder regelmäßige Zahlungen leistet oder andere Formen der Kreditauszahlung vornimmt und im Gegenzug nur einen Betrag aus dem künftigen Erlös des Verkaufs einer Wohnimmobilie erhält oder ein Recht an einer Wohnimmobilie erwirbt und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung.

§ 48u
Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 43a
Berichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilität; Verordnungsermächtigung

§ 308b
Maßnahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Änderung des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 505e
Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 729/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe



Drucksache 487/17

... Bei einer Anzahl von 2,1 Mio. Geräten und von angenommenen 30 Geschäftsvorfällen pro Tag bei 22 Tagen pro Monat/Gerät sind insgesamt 19,8 Mrd. Geschäftsvorfälle anzunehmen. Gleichzeitig wird aufgrund der heute bereits verbreiteten Registrierkassen davon ausgegangen, dass bereits in 95 Prozent die Belege ausgedruckt und ausgegeben werden. Danach wäre de facto mit Mehrkosten in 5 Prozent der Fälle auszugehen. Das heißt bei einem geschätzten Zeitbedarf von 2 Sekunden je Beleg, einem Tarifansatz von 19,30 Euro/Stunde und zusätzlichen 990 Mio. Belegen entstehen zusätzliche Kosten von 10,615 Mio. Euro für die Belege. Zudem entstehen Sachkosten (Papier) für den Ausdruck von geschätzt 5,5 Mio. Euro. Aufgrund der fortgeschrittenen Digitalisierung wird eine Vielzahl von Belegen bereits elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben. Es ist davon auszugehen, dass dies bereits in 25 Prozent der Belegausgaben erfolgt. Dieser Umstand führt dazu, dass sich die zusätzlichen Kosten auf etwa 11,757 Mio. Euro verringern. Weiterhin ist in § 146a Absatz 2 Satz 2 AO eine Ausnahme von der Belegausgabeverpflichtung vorgesehen, wonach bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen die Finanzbehörden nach § 148 AO aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht befreien können. Es wird angenommen, dass in 25 Prozent der Fälle die Finanzbehörden nach § 148 AO aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von der Belegausgabepflicht Befreiungen erteilen werden. Dieser Umstand führt dazu, dass sich die zusätzlichen Kosten auf etwa 8,817 Mio. Euro verringern.



Drucksache 181/1/17

... gegen den unlauteren Wettbewerb, trotzdem können mündliche Vertragsabschlüsse während solcher Telefongespräche zivilrechtlich wirksam sein. Oft ist den überraschend in ein Verkaufsgespräch verwickelten Verbrauchern gar nicht bewusst, dass sie mit dem Telefonat einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben. Hinzu kommen zahlreiche Fälle, in denen das Unternehmen im Anschluss an das Telefonat den Abschluss eines Vertrags lediglich behauptet, aus Sicht der Verbraucher jedoch keine verbindliche Zusage erfolgt war.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 357/17

... Für die Gerätehersteller ist die gesetzliche Vorgabe, höherwertige Endgeräte mit einem digitalen Empfangsteil auszurüsten, mit einem Mehraufwand verbunden. Der Mehraufwand ist über den Verkauf entsprechender Radiogeräte refinanzierbar. Mit Blick auf die hohen und weiterhin steigenden Verkaufszahlen von verkauften Radiogeräten, die bereits gegenwärtig zum Empfang digitaler Inhalte geeignet sind, sowie der zusätzlich vorgesehenen Abverkaufsregelung von bereits in Verkehr gebrachten Empfangsgeräten ist von einem geringen Mehraufwand für die Wirtschaft auszugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 729/17

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe



Drucksache 347/17

... Durch dieses Gesetz wird der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden vorangetrieben, indem Mieterstrom aus Solaranlagen eine Förderung nach dem EEG 2017 erhält. Solarstrom wird dazu künftig auch dann gefördert, wenn er ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung direkt an Letztverbraucher in dem Wohngebäude mit der Solaranlage geliefert und von dem Mieter verbraucht wird. Voraussetzung ist, dass mindestens 40 Prozent der Fläche dieses Gebäudes dem Wohnen dient. Die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage für diese Stromlieferung an den Letztverbraucher bleibt in voller Höhe erhalten. Die Förderung erfolgt wie bei der Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung pro Kilowattstunde. Die Vergütungshöhe spiegelt die unterschiedlichen Vergütungssätze bei der Einspeisung ins Netz der allgemeinen Versorgung wider. Auf diese Weise werden auch bei der Mieterstromförderung die mit steigender Anlagengröße sinkenden Anlagenpreise bzw. Stromgestehungskosten angemessen berücksichtigt. Anders als bei eingespeistem Strom erhält der Betreiber einer Solaranlage nicht nur den Mieterstromzuschlag, sondern auch einen Erlös aus dem Verkauf seines Stroms an die Mieter. Daher werden von der Einspeisevergütung für ins Netz eingespeisten Strom 8,5 Cent je Kilowattstunde abgezogen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 347/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

§ 21
Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag.

§ 23b
Besondere Bestimmung zum Mieterstromzuschlag

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 42a
Mieterstromverträge

Artikel 3
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4133, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 One in one out‘-Regel

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 232/17 (Beschluss)

... (1) 1Die internationale Organisation, ihre Gelder, Guthaben und sonstigen Vermögenswerte sind von allen Zöllen, Verboten und Beschränkungen hinsichtlich der von der internationalen Organisation für ihren amtlichen Gebrauch ein- oder ausgeführten Gegenstände einschließlich einer angemessenen Anzahl an Kraftfahrzeugen befreit. 2Die demgemäß zollfrei eingeführten oder gekauften Gegenstände dürfen jedoch in Deutschland nur zu den mit der Bundesregierung vereinbarten Bedingungen und unter Zahlung der anzuwendenden Zölle verkauft, entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben oder in anderer Weise veräußert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)

Artikel 1
Gaststaatgesetz

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Internationale Organisationen

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 3
Internationale Organisationen

§ 4
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

§ 5
Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen

Kapitel 2
Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 6
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

§ 7
Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen

§ 8
Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation

§ 9
Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung

§ 10
Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte

§ 11
Befreiung von direkten Steuern

§ 12
Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer

§ 13
Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern

§ 14
Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen

§ 15
Erleichterungen im Nachrichtenverkehr

§ 16
Einreise, Aufenthaltstitel

§ 17
Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen

§ 18
Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen

§ 19
Soziale Sicherheit

§ 20
Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte

§ 21
Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden

§ 22
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder

§ 23
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation

Kapitel 3
Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

§ 24
Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen

§ 25
Sachverständige im Auftrag

§ 26
Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen

Teil 3
Weitere internationale Einrichtungen

Kapitel 1
Internationale Institutionen

§ 27
Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung

§ 28
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 2
Quasizwischenstaatliche Organisationen

§ 29
Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung

§ 30
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Kapitel 3
Sonstige internationale Einrichtungen

§ 31
Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 32
Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen

Teil 4
Internationale Nichtregierungsorganisationen

§ 33
Internationale Nichtregierungsorganisation

§ 34
Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit

§ 35
Aufenthaltsrechtliche Begünstigung

§ 36
Sozialversicherungsbeiträge

§ 37
Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 38
Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

§ 39
Beilegung von Streitigkeiten

§ 40
Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch

§ 41
Verhältnis zu bestehenden Abkommen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

B. Lösung

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Teil 2
- Internationale Organisationen

Kapitel 1
Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Kapitel 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 3
- Weitere internationale Einrichtungen

Erstes Kapitel

Zu § 27

Zu § 28

Kapitel 2
Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 4
- Internationale Nichtregierungsorganisationen

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Teil 5
- Schlussbestimmungen

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 557/17 (Beschluss)

... Durch eine Verbesserung der Rechtslage kann sichergestellt werden, dass die Grundstücks- und Immobilienbestände des Bundes durch Verkauf an die Kommunen ohne Bieterverfahren einerseits dauerhaft dem Gemeinwohl dienen, andererseits nur für den sozialen Wohnungsbau und das studentische Wohnen unterhalb des Verkehrswerts veräußert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Liegenschaftspolitik des Bundes

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Artikel 2
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und den völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 548/1/16

... Energieversorgungsunternehmen sind darauf angewiesen, auf den Handelsmärkten Strom - und Gasmengen auf Termin (zum Beispiel für die Jahre 2017 und 2018) einzukaufen und zu verkaufen, um die Endkunden mit bereits fest abgesicherten Preisen beliefern zu können. Die Termingeschäfte dienen der Preissicherung. Genau wie der Finanzmarktbereich sind auch die Energieversorgungsunternehmen aus diesem Grund darauf angewiesen, dass der gesamte Rahmenvertrag und sämtliche Termin-Kauf und Termin-Verkaufsgeschäfte im Falle der Insolvenz des Vertragspartners einheitlich und sofort beendet werden, um inhaltsgleiche neue Beschaffungsgeschäfte am Markt tätigen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/1/16




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 253/3/16

... 10. Spezialisierte Verkaufswagen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/3/16




Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 72/16

... Ein zwingender Widerruf der Anerkennung bzw. eine zwingende Untersagung der Durchführung von Unterricht ist vorgesehen, wenn wiederholt unrichtige Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden. Dies dient der Bekämpfung des besonders mißlichen Verkaufs von Teilnahmebescheinigungen und entspricht einem Wunsch der Politik und der Praxis (Bundesländer). Das angestrebte hohe Maß an Verkehrssicherheit ist nur bei tatsächlicher Durchführung der Kurse und vollständige Teilnahme an ihnen realistisch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

4 Bund:

Länder und Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 7a
Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung

§ 7b
Überwachung von Ausbildungsstätten

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel der Regelung

II. Lösung und Inhalt der Regelungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Alternativen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger:

2. Wirtschaft:

3. Verwaltung:

5 Bund:

Länder und Kommunen:

VIII. Weitere Kosten

IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

§ 11
:

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 548/16 (Beschluss)

... Energieversorgungsunternehmen sind darauf angewiesen, auf den Handelsmärkten Strom- und Gasmengen auf Termin (zum Beispiel für die Jahre 2017 und 2018) einzukaufen und zu verkaufen, um die Endkunden mit bereits fest abgesicherten Preisen beliefern zu können. Die Termingeschäfte dienen der Preissicherung. Genau wie der Finanzmarktbereich sind auch die Energieversorgungsunternehmen aus diesem Grund darauf angewiesen, dass der gesamte Rahmenvertrag und sämtliche Termin-Kauf- und Termin-Verkaufsgeschäfte im Falle der Insolvenz des Vertragspartners einheitlich und sofort beendet werden, um inhaltsgleiche neue Beschaffungsgeschäfte am Markt tätigen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 1 Satz 1 InsO

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 104 Absatz 2 InsO


 
 
 


Drucksache 580/16

... § 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 797/16 (Beschluss)

... Sie gelten ferner mit Ausnahme der Vorschriften des § 9 und des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 nicht für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

3. Zu Artikel 1 § 12 VerpackG

§ 12
Ausnahmen

4. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

8. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

9. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

12. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

13. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

14. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

15. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Zu diesen Geschäften sollten insbesondere der Kauf, der Verkauf, die Zeichnung, der Tausch, der Rückkauf oder die Übernahme eines bestimmten Finanzinstruments, aber auch das reine Halten des Produkts sowie die Ausübung oder Nichtausübung von Rechten zählen (vgl. hierzu Gemeinsames Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zum Tatbestand der Anlageberatung, Stand Juli 2013). Unabhängig davon, ob die Empfehlung des Wertpapierdienstleistungsunternehmens im Ergebnis auf den Abschluss eines Vertrags oder eine andere Handlung gerichtet ist, bemisst sich ihre Geeignetheit nach den gleichen Maßstäben, die dem Kunden daher im Rahmen der Geeignetheitserklärung mitgeteilt werden können und sollten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 3 Nummer 123 § 120 Absatz 11 Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 6 Nummer 23 § 56 Absatz 4h Nummer 5 KWG , Artikel 8 Nummer 30 § 50 Absatz 2 Nummer 10 und 11 BörsG Artikel 14 Nummer 7 § 332 Absatz 4g Nummer 2 VAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

zu a :

zu b :

zu c :

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 320/16

... 3. der Verkaufsprospekt, sofern ein Verkaufsprospekt erstellt wurde,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gesetzlicher Vertreter

§ 4
Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 5
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

§ 6
Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

§ 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

§ 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

§ 9
Nachweis der Steuerbefreiung

§ 10
Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

§ 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden

§ 12
Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern

§ 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

§ 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

§ 16
Investmenterträge

§ 17
Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds

§ 18
Vorabpauschale

§ 19
Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

§ 20
Teilfreistellung

§ 21
Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung

§ 22
Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

§ 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

§ 26
Anlagebestimmungen

§ 27
Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

§ 28
Beteiligung von Personengesellschaften

§ 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

§ 30
Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug

§ 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption

§ 32
Haftung bei ausgeübter Transparenzoption

§ 33
Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

§ 34
Spezial-Investmenterträge

§ 35
Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge

§ 36
Ausschüttungsgleiche Erträge

§ 37
Ermittlung der Einkünfte

§ 38
Vereinnahmung und Verausgabung

§ 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

§ 40
Abzug der Allgemeinkosten

§ 41
Verlustverrechnung

§ 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen

§ 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

§ 44
Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen

§ 46
Zinsschranke

§ 47
Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer

§ 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

§ 49
Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

§ 50
Kapitalertragsteuer

§ 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

§ 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermögenfonds

§ 53
Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds

§ 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 6
Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 55
Bußgeldvorschriften

§ 56
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

§ 24
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 36a
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 289/1/16

... Der Bundesrat regt an zu präzisieren, welche Pflichten Anbieter treffen, die verschiedene Versionen einer Online-Schnittstelle für Kunden aus verschiedenen Mitgliedstaaten betreiben. Praktische Bedeutung dürfte dies insbesondere bei Online-Schnittstellen in unterschiedlichen Sprachen haben. Aus Artikel 3 Absatz 2 und Erwägungsgrund 15 ergibt sich lediglich, dass keine Weiterleitung auf eine andere Online-Schnittstelle des Anbieters ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfolgen darf. Für einen umfassenden Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt es aber entscheidend darauf an, ob für den Anbieter zusätzlich auch das Gebot des Artikels 4 Absatz 1 gilt, wonach eine Ungleichbehandlung bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen (darunter sind gemäß Artikel 2 Buchstabe d auch die Verkaufspreise zu verstehen) untersagt wäre. Dürften in einer Online-Schnittstelle, zu der weitergeleitet wird, keine anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, dann würde dies die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher müssten die verschiedenen Versionen der Online-Schnittstellen des Anbieters für Kunden aus verschiedenen Mitgliedstaaten nicht mehr dahingehend vergleichen, auf welchen ihnen bessere allgemeine Geschäftsbedingungen geboten werden, zumal dieser Angebotsvergleich bei unterschiedlichen Sprachversionen erheblich erschwert sein dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 289/1/16




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 3 Absatz 2

5. Zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a

7. Zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b

8. Zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 Absatz 2

Im Übrigen


 
 
 


Drucksache 17/16 (Beschluss)

... "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/16 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - TabakerzV

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 TabakerzV

4. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 PrüflabV


 
 
 


Drucksache 253/16 (Beschluss)

... 10. Spezialisierte Verkaufswagen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 4 In Artikel 1 Nummer 5 ist nach Buchstabe c folgender Buchstabe c1 einzufügen: 'c1 Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:

2. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 24a Absatz 3 Satz 2 Satz 4 - neu - FeV

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48a Absatz 5 Nummer 2 FeV Artikel 1 Nummer 17 ist zu streichen.

4. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 74 Absatz 1 FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 19b - neu - § 75 Nummer 5, Nummer 6 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a Anlage 4 FeV Nummer 4.2.2 Spalte 2


 
 
 


Drucksache 680/16

... Um diese auch im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben von der rein wirtschaftlichen Tätigkeit der Holzvermarktung abzugrenzen, wird in § 46 - neu - BWaldG - gleichsam negativ - definiert, welche forstlichen Maßnahmen im Einzelnen nicht zur Holzvermarktung im engeren Sinne zu zählen sind. Die Holzvermarktung im engeren Sinne, d.h. der Verkauf des an der Waldstraße liegenden, nach Qualität sortierten Holzes und die eigentliche Vermarktung des Holzes stellen wirtschaftliche Tätigkeiten dar. Diejenigen Tätigkeiten, die den Holzverkauf und die Holzvermarktung im engeren Sinne vorbereiten, können sowohl wirtschaftliche wie auch öffentlichen Interessen dienende Aspekte beinhalten. Zum einen liefern die Planung von Holzerntemaßnahmen, das Holzauszeichnen, der Holzeinschlag und die Holzaufnahme in Holzlisten wichtige Daten für den Holzverkauf, wie bspw. Informationen zu Baumart, Sortiment, Qualität, Stärke und Menge. Nur mit Hilfe dieser Daten können Holzverkaufsverhandlungen effektiv ausgestaltet werden. Zum anderen dienen diese forstwirtschaftlichen Maßnahmen aber auch der Waldpflege und Walderhaltung. Der Wald hat neben einer Nutzfunktion auch eine Schutz- und Erholungsfunktion. So geht es bspw. bei der jährlichen Betriebsplanung auch um die Maßnahmen, die für den Waldschutz und die Waldpflege zu treffen sind. Die Holzlistenerstellung dient auch der Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Holzeinschlags und der Sicherung des Herkunftsnachweises nach der



Drucksache 396/16

... Auf Grund der Änderung der Position "Beclometason und seine Ester" wird in § 7 für bereits in Verkehr befindliche, nicht verschreibungspflichtige Rhinologika mit dem Wirkstoff Beclometasondipropionat eine Abverkaufsfrist geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 1

§ 7

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Auswirkungen der Verordnung

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Für pharmazeutische Unternehmer

Für Kliniken

Für Bürgerinnen und Bürger

Für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

Pharmazeutische Unternehmer

Sonstige Beteiligte

6. Weitere Folgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 815/16 (Beschluss)

... Insbesondere Darlehensnehmer bei Altverträgen, die eine besonders scharfe Kreditwürdigkeitsprüfung seitens des Kreditinstituts nicht bestehen würden, ihre Raten aber entrichten können, werden vor einem Auszug aus ihrem Eigentum bewahrt. Gerade in den Ballungsräumen werden zunehmend Quartiere gentrifiziert. Nicht nur eine Verdrängung der Mieter, sondern auch eine Verdrängung vorhandener Eigentümer kann für Projektentwickler in diesen Gebieten attraktiv sein. Durch den Erwerb der Darlehensverträge und eine scharfe Kreditwürdigkeitsprüfung könnten sie Eigentümer aus ihren Wohnungen drängen und diese nach Luxussanierungen mit erheblichem Gewinn verkaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12

16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB

21. Zu Artikel 6 § 505d BGB

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB

24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 13/16

... Die Bedeutung europäischer Dienstleistungsnormen wird wahrscheinlich mit der zunehmenden Verflechtung von Waren und Dienstleistungen (Servitization) in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. In diesen Fällen käme die Beschränkung der Bereitstellung entweder der Ware oder der Dienstleistung in der Praxis einer Beschränkung des Verkaufsangebots insgesamt gleich. Zur Vermeidung dieser Beschränkungen sind europäische Dienstleistungsnormen zur Ergänzung der Normen für Waren notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Durchführung der Verordnung

2.1. Artikel 24 der Verordnung

2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6

2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative

2.3. Leitfaden zur europäischen Normung

3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG

3.1. IKT-Normung

3.2. Normung im Dienstleistungsbereich

3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016

4. Integration

5. Internationale Zusammenarbeit

6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN

6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung

6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation

7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen

7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse

7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union

7.3. Unerledigte Aufträge


 
 
 


Drucksache 74/16

... Das Buchpreisbindungsgesetz regelt zum Schutz des Kulturgutes Buch die Verpflichtung der Verlage, für den Verkauf von Büchern an Letztabnehmer einen Preis festzusetzen und die Verpflichtung der Händler, beim Verkauf der Bücher an Letztabnehmer diesen festgesetzten Preis einzuhalten. Vor dem Hintergrund der Veränderungen des Marktumfeldes durch die digitalen Medien bedarf das Gesetz in Bezug auf elektronische Bücher einer Anpassung, die Rechtssicherheit schafft. Dadurch soll die Erreichung des Zwecks des Gesetzes - Erhalt eines breiten Buchangebots und Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit - mittel- und langfristig sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 169/16 (Beschluss)

... 9. Nach Auffassung des Bundesrates sind gesetzgeberische Maßnahmen auch nicht zwingend in dem vorgelegten Umfang erforderlich. Die Kommission begründet ihren Vorschlag wesentlich damit, dass gemäß einer Erhebung von Eurostat im Jahr 2014 nur 18 Prozent der Verbraucher online-Käufe im EU-Ausland tätigen, während 55 Prozent Waren aus dem eigenen Land online kaufen. Die Kommission sieht hierin einen Beleg, gesetzgeberisch handeln zu müssen. Tatsächlich zeigt die Erhebung aber die Dynamik des Online-Binnenmarkts. Da die Staatsgrenzen in Europa in großem Umfang mit Sprachgrenzen zusammenfallen und die physische Ausdehnung der EU erheblich ist, ist es tatsächlich bemerkenswert, dass jeder fünfte Verbraucher bereits heute bereit ist, auch Käufe außerhalb seines Staatsgebiets trotz Sprachbarrieren und oftmals höherer Lieferkosten zu tätigen. Zudem berücksichtigen diese Zahlen nicht, dass der Verbraucher oftmals gar nicht mehr weiß, wo der Online-Händler, bei dem er kauft, seinen Sitz hat. Online-Händler, die in mehr als einem Land der EU tätig sind, bedienen sich oftmals regionaler, sprachlich und auch sortimentsmäßig an ein bestimmtes Land angepasster Websites und versenden oftmals auch vor Ort und damit von näher am Verbraucher liegenden Lagern. Vollends unklar (und unwichtig) ist die Herkunft der Anbieter für die Verbraucher auf Verkaufsplattformen. All dies führt dazu, dass der bereits heute stattfindende grenzüberschreitende Handel bei weitem unterschätzt wird. Aus den bereits genannten Gründen ist jedenfalls eine völlige Angleichung aus natürlichen, durch Gesetzgebung nicht beeinflussbaren Faktoren (Sprache; geografische Entfernung; Tendenz auch von Onlineanbietern, ihr Angebot im jeweiligen Mitgliedstaat oder Sprachraum einzurichten) unrealistisch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Vorlage im Übrigen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 258/16

... (49) Die Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung vom 29. Juni 2005 (BGBl. I S. 1873), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. August 2015 (BGBl. I S. 1433) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 455/1/16

... Es bedarf der Klarstellung, dass die dem privatrechtlichen Verkaufsgeschäft vorausgehenden forstlichen Tätigkeiten dem Holzverkauf nicht zuzurechnen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 455/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 5 bis 13 - neu - BJagdG

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

2. Zu Artikel 2 - neu - § 40 Absatz 3, § 46 Bundeswaldgesetz

'Artikel 2 Änderung des Bundeswaldgesetzes

§ 46
Weitere Vorschriften in besonderen Fällen

I. Zur Notwendigkeit der Einberufung des Vermittlungsausschusses:

II. Zur Zielsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

III. Zu den einzelnen Regelungen der vorgeschlagenen Gesetzesergänzung:

Zu § 40

Zu § 46


 
 
 


Drucksache 507/16

... In Anbetracht der Notwendigkeit, für die Hersteller von Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu ihren Wettbewerbern auf den Märkten in und außerhalb der EU zu schaffen, erscheint es dem Zweck des Vorschlags angemessen, ein gemeinsames Zertifizierungssystem für den Verkauf oder die Inbetriebnahme derartiger Ausrüstungen in der EU einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen

Artikel 5
Pflichten der Hersteller

Artikel 6
Genehmigungsbehörden

Artikel 7
Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung

Artikel 8
Prüfungen

Artikel 9
Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung

Artikel 10
Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen

Artikel 11
EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 12
Übereinstimmung der Produktion

Artikel 13
Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 14
Änderungsarten

Artikel 15
Vornahme und Notifizierung von Änderungen

Artikel 16
Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen

Artikel 17
Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 18
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 19
Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen

Artikel 20
Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe

Artikel 21
Notifizierung von technischen Diensten

Artikel 22
Anforderungen an technische Dienste

Artikel 23
Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste

Artikel 24
Koordinierung von technischen Diensten

Artikel 25
Änderungen der Benennungen

Artikel 26
Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten

Artikel 27
Änderungen der Anhänge

Artikel 28
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 29
Sanktionen

Artikel 30
Übergangsbestimmungen

Artikel 31
Bewertungen

Artikel 32
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen

LISTE der ANHÄNGE

Anhang I
LEISTUNGSANFORDERUNGEN

Anhang II
EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

1. Allgemeine BESCHREIBUNG

Anhang III
EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN

Anhang IV
Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN

Anhang V
MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS

Abschnitt II

Anlage n
: Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen

Anhang VI
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion

Anhang VII
von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.