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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Vermögens- und Entschädigungsrecht"


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Drucksache 852/10

... Dieses ist seit 1. Januar 2010 gemäß § 312 Absatz 2 Satz 3 des Lastenausgleichsgesetzes in "Neufällen" für die Durchführung des Rückforderungsverfahrens zuständig. Über den Rückforderungsbetrag, dessen Verrechnung mit der gekürzten Bemessungsgrundlage und die Zinsen kann damit verwaltungsökonomisch in einem Bescheid durchentschieden werden. Da die gekürzte Bemessungsgrundlage durch das zuständige Vermögensamt bereits bestandskräftig festgestellt ist, wird das Bundesausgleichsamt nicht mit sachfremden Fragen des Vermögens- und Entschädigungsrechts befasst. Offen sind in diesem Verfahrensstadium noch die Höhe des Rückforderungsbetrages nach dem Lastenausgleichsgesetz die sowie einige Rechenoperationen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Entschädigungsgesetzes

§ 8
Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich

Artikel 2
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Vermögensgesetzes

Artikel 4
Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes

Artikel 5
Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen des Entschädigungsgesetzes (Artikel 1) und des Lastenausgleichsgesetzes (Artikel 2)

II. Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Artikel 3)

III. Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Artikel 4)

IV. Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (1. BFDV) (Artikel 5)

V. Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (Artikel 6)

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1374: Gesetz zur Beschleunigung der Zahlungen von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung von Lastenausgleich

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1538: Drittes Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes


 
 
 


Drucksache 873/04

... In Absatz 2 wird klargestellt, dass ­ vergleichbar der Regelungen im Vermögens- und Entschädigungsrecht ­ nachgewiesene Tilgungsleistungen anzurechnen sind. Können Tilgungsleistungen nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden und kann der Schuldner solche Tilgungsleistungen nicht nachweisen, ist vom Nominalbetrag des Grundpfandrechtes auszugehen. Im Zweifel hat der Schuldner entsprechend allgemeiner Beweislastregeln die Vornahme von Tilgungsleistungen zu beweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen

§ 1
Forderungsberechtigung

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Umrechnung, Tilgungsleistungen

Artikel 2
Änderung des Entschädigungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen Artikel 1

II. Änderung des Entschädigungsgesetzes Artikel 2

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.