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"Vermehrbarkeit"


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Drucksache 563/08 (Beschluss)

... Dies wird den Anforderungen an die Versorgung mit Rohstoffen, die eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge ist, nicht gerecht. In der Fassung des Gesetzentwurfs würde dieser Grundsatz der Raumordnung auf eine bedarfsorientierte Planung abzielen. Bedarfsorientierte Planungen sind jedoch nur Momentaufnahmen, die einen bestimmten Rohstoffbedarf für eine bestimmte Zeit prognostizieren. Die Besonderheit des Rohstoffabbaus liegt in der Standortgebundenheit sowie der fehlenden beliebigen Vermehrbarkeit von Lagerstätten und bedarf daher einer besonderen vorsorgenden Planung, die der langfristigen Sicherung der Versorgung der Volkswirtschaft mit Rohstoffen dient. Dies ist auch deshalb erforderlich, damit die erkundeten, bedeutsamen Lagerstätten langfristig vor Überplanung durch konkurrierende Nutzungen geschützt werden können. Die Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten bleiben dabei unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG

7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG

8. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

9. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG

10. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG

11. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG

12. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG

13. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG


 
 
 


Drucksache 563/1/08

... Dies wird den Anforderungen an die Versorgung mit Rohstoffen, die eine wesentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge ist, nicht gerecht. In der Fassung des Gesetzentwurfs würde dieser Grundsatz der Raumordnung auf eine bedarfsorientierte Planung abzielen. Bedarfsorientierte Planungen sind jedoch nur Momentaufnahmen, die einen bestimmten Rohstoffbedarf für eine bestimmte Zeit prognostizieren. Die Besonderheit des Rohstoffabbaus liegt in der Standortgebundenheit sowie der fehlenden beliebigen Vermehrbarkeit von Lagerstätten und bedarf daher einer besonderen vorsorgenden Planung, die der langfristigen Sicherung der Versorgung der Volkswirtschaft mit Rohstoffen dient. Dies ist auch deshalb erforderlich, damit die erkundeten, bedeutsamen Lagerstätten langfristig vor Überplanung durch konkurrierende Nutzungen geschützt werden können. Die Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten bleiben dabei unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/1/08




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 ROG

2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 ROG

3. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 3 Satz 7 ROG

4. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 3a - neu - ROG

5. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

6. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4 ROG

7. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 4a - neu - ROG

8. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 ROG

9. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 2 ROG

10. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 2 Nr. 6 Satz 8 ROG

11. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

12. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz und Abs. 2 Satz 2 ROG

13. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 ROG

14. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 Satz 3 ROG

15. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 ROG

16. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 ROG

17. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 2 Buchstabe a, Anlage 2 Nr. 2.6.10 - neu - ROG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 7 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 3 Nr. 2 UVPG

19. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 25 Abs. 10 Satz 1 UVPG


 
 
 


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