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0540/04B
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0487/04B
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0565/04
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0849/1/04
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0802/04B
0622/04
0926/1/04
0841/04B
0850/04B
0852/04
0941/04
0946/04
0676/2/04
0891/04
0987/04
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0676/04B
0701/04B
0875/04
0012/04
0586/04
0922/1/04
0849/2/04
0986/04
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0727/04B
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0813/04B
0701/2/04
0194/04B
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0941/1/04
0749/04B
0743/1/04
1009/04
0332/04B
0989/1/04
0636/04
0681/04B
0918/04
0734/04
0681/1/04
0301/04
0716/04B
0361/04B
0717/04B
0703/1/04
0920/04B
0906/1/04
0742/04B
0685/04B
0741/1/04
0834/04B
0706/04B
0955/04B
0691/04B
0817/1/04
0922/04B
0918/2/04
0955/2/04
0682/04
0487/1/04
0821/04
0725/04
0709/04
0666/04
0988/04
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0959/04B
0716/1/04
1013/04
0818/04
0940/03B
0244/03
0774/03
0839/03
0560/03
0299/03
0049/03
0774/03B
0940/03
0546/03
0450/03
0169/03
0560/2/03
0325/03B
0253/03
0735/1/03
0735/03
0715/03
0903/03
0560/03B
0560/1/03
0735/03B
Drucksache 453/12

... Der Bund hat für die Arbeitsvermittlung und die Sozialversicherung die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Absatz 1 Nummer 12 GG.



Drucksache 472/12

... Der Vollzug der einzelnen Erlaubnistatbestände für die gewerbsmäßige Vermittlung von Finanzanlagen soll vereinfacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 5
Änderung des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Erfüllungsaufwand

V. Gleichstellungsspezifische Aspekte

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2071: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 736/1/12

... es die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.



Drucksache 144/12

... In diesem Bericht definiert der FSB das Schattenbanksystem als ein "System der Kreditvermittlung, an dem Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems beteiligt sind." Dieser Definition zufolge stützt sich das Schattenbanksystem auf zwei miteinander zusammenhängende Säulen.



Drucksache 328/1/12

... Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf Ziffer 2 seiner Stellungnahme vom 7. Mai 2010 zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts (BR-Drucksache 157/10(B)) sowie auf die Gegenäußerung der Bundesregierung vom 20. Mai 2010 hierzu, in der diese positive Aspekte wie etwa die Qualifikation der eingesetzten Bediensteten, die Sachnähe der zuständigen Behörden und den länderübergreifenden Vollzug hervorhebt (BT-Drucksache



Drucksache 756/12

... Eine andere Möglichkeit wäre die Vergabe eines Qualitätssiegels an die aufnehmenden Einrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, Arbeitsvermittlungen und/oder sonstigen Akteure, die den Qualitätsrahmen oder eine begrenzte Anzahl von Qualitätsgrundsätzen erfüllen. Denkbar wäre auch ein Qualitätssiegel für bestimmte Branchen.



Drucksache 282/12

... • Die Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen flexibilisiert und personenzentriert ausgestaltet und stärker auf eine Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.



Drucksache 170/12

... Vermittlung von Kooperationsverträgen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Gesetzliche Krankenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes

1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen

2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege

4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen

6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen

7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen

8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten

9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements

10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung

11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung

12. Zukunftssichere Finanzierung

13. Weitere Maßnahmen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Soziale Pflegeversicherung

4. Gesetzliche Krankenversicherung

5. Arbeitslosenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft

Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft

A. Änderung bestehender Vorgaben

B. Einführung neuer Vorgaben

C. Abschaffung bestehender Vorgaben

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu § 18a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45f

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu § 123

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 124

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 125

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)


 
 
 


Drucksache 5/2/12

... es den Vermittlungsausschuss anzurufen mit dem Ziel:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/2/12




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 642/1/12

... es die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 6a

'Artikel 7 Änderung der Bewachungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 472/1/12

... Identitätsnachweis (eID-Funktion) liegt bislang bei 28,5 Prozent. Diese Werte würden voraussichtlich steigen, wenn in der Bevölkerung eine weit verbreitete Anwendungsmöglichkeit für den Ausweis bekannt wird. Der elektronische Identitätsnachweis gemäß § 18 Personalausweisgesetz ließe sich auch in anderen Glücksspielsektoren nutzen, beispielsweise für die seit 1. Juli 2012 grundsätzlich erlaubnisfähigen Lotterien und Sportwetten im Internet sowie am Schalter und an Selbstbedienungsterminals in Lottoannahmestellen und Wettvermittlungsstellen. In öffentlichen Anwendungen muss die sichere, vertrauliche Eingabe der Geheimnummer gewährleistet sein.



Drucksache 725/12

... 2. Verbesserung der Leistungen von Schülergruppen mit hohem Schulabbruchrisiko und geringen Grundfertigkeiten. Schwerpunkte sind hier die Einrichtung eines hochwertigen Angebots für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, die verstärkte Vermittlung von Grundfertigkeiten (z.B. Lesen, Schreiben, Rechnen, grundlegende mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse), die frühzeitige Erkennung von Schülerinnen und Schülern mit schlechten Leistungen bei den Grundfertigkeiten in allen Stufen der Schulbildung, die Bereitstellung individueller Förderangebote und die Umsetzung evidenzbasierter Strategien zur Bekämpfung des Schulabbruchs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 459/12 (Beschluss)

... Während der Gesetzgeber in den meisten Fällen die Aufsichtsbehörden nach dem GwG konkret bestimmt hat, tat er dies nicht für Versicherungsvermittler, Finanzunternehmen, Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder, Immobilienmakler sowie Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9, 10 und 12 GwG). Damit oblag es den Ländern u.a., die zuständige Aufsichtsbehörde für diese Verpflichteten zu bestimmen, weil § 16 Absatz 2 Nummer 9 GwG insoweit die nach "Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen" offen ließ.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Nummer 11a - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9, 10 und 12 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 9a Absatz 7 Nummer 2 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 9c Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG , Nummer 8 Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 2 Nummer 8a -neu-GwG , Buchstabe b § 16 Absatz 7 Satz 1 und 2 - neu - GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

5. Zu Artikel 2 § 33c Absatz 2 Satz 2 GewO **


 
 
 


Drucksache 89/12 (Beschluss)

Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung



Drucksache 814/12 (Beschluss)

... fallen) für nicht zielführend, da diese nach Produkten segmentierte Einstufung für Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer nachvollziehbar ist und deren Interesse an einer umfassenden und unabhängigen Anlageberatung zuwiderläuft. Der Bundesrat sieht dadurch die Erreichung des Ziels, die Honorarberatung als echte Alternative zu provisionsbasierten Angeboten zu etablieren, erheblich gefährdet. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwiefern ein umfassendes Berufsbild des "Finanzberaters" geschaffen werden kann, das eine unabhängige sowie ganzheitliche, produktübergreifende Anlageberatung ermöglicht. Neben einer gesetzlichen Definition des Berufsbilds sollten auch der Bezeichnungsschutz für den grundsätzlichen Begriff "Berater" sowie eine Abgrenzung der Finanzberatung von der Finanzvermittlung Eckpunkte einer rechtlichen Grundlage der Honorarberatung sein (vgl. BR-Drucksache 209/11(B), Ziffer 17).



Drucksache 632/3/12

... es die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:



Drucksache 164/12 (Beschluss)

... Da die Maßnahmen des ESM Interessen der Länder berühren, ist Artikel 23 Absatz 5 GG einschlägig. Danach muss die Bundesregierung eine Stellungnahme des Bundesrates berücksichtigen. Zur "Berücksichtigung" einer Stellungnahme des Bundesrates nach Artikel 23 Absatz 5 GG gehört aus Sicht der Länder, dass sich die Bundesregierung mit entsprechenden Stellungnahmen befasst und sich mit ihnen auseinandersetzt (so auch Jarass in: Jarass/Pieroth, GG, Artikel 23 GG Rn. 58). Wenn die Bundesregierung von einer solchen Stellungnahme abweichen will, so sollte sie dies dem Bundesrat gegenüber - schon nach den Grundsätzen der Verfassungsorgantreue - mit entsprechender Begründung tun. Schon nach geltendem Recht muss die Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für ein Abweichen nach Abschluss eines EU-Vorhabens auf Verlangen des Bundesrates mitteilen. Damit der Bundesrat bei einer Abweichung von einer Stellungnahme des Bundesrates zu einer Finanzhilfe ggf. nochmals Stellung nehmen kann, sollen die Gründe für eine Abweichung nach Möglichkeit vor der Beschlussfassung im Gouverneursrat des ESM erfolgen. Des Weiteren haben die Länder bei der Aufstellung des Haushaltes nach Artikel 110 GG sowie bei der Übernahme von Gewährleistungen nach Artikel 115 GG das Recht, nach erfolgloser Durchführung eines Vermittlungsverfahrens Einspruch einzulegen. Zur Kompensation der fehlenden Einspruchsmöglichkeit fordern die Länder daher die Begründungspflicht der Bundesregierung im Falle einer geplanten Abweichung von einem Bundesratsbeschluss. Eine Bindungswirkung besteht nicht. Der Bundesrat fordert kein Vetorecht bezüglich der Gewährung von Stabilitätshilfe und der Auflagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 164/12 (Beschluss)




Zu den Gesetzentwürfen allgemein

Zum Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG , BR-Drucksache 166/12

11. Zu § 3 ESMFinG

§ 3
Beteiligung des Bundesrates

12. Zu § 3a - neu - ESMFinG

§ 3a
Unterrichtung des Bundesrates durch die Bundesregierung

13. Zu Artikel 1a - neu - Nach Artikel 1 ist folgender Artikel 1a einzufügen:

Artikel 1a

14. Zu Artikel 2

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 799/12

... (1) Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotentialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder/Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 4a
Fahreignungsseminar

Artikel 2
Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 31a
Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

§ 31b
Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

§ 31c
Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG

a Ziele der Neuregelungen

aa Verbesserung der Verkehrssicherheit

bb Transparenz

cc Vereinfachung

b Auswirkungen

c Neue Begriffe

d Neuregelungen über die Speicherung im Fahreignungsregister

e Neue Bestimmungen über die Führung des Fahreignungsregisters

f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar

2. Änderung weiterer Gesetze

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten

a Gebührenermittlung

b Sonstige Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 16

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zur Überschrift und zu den Absätzen 1, 2 und 6

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 11

Zu Absatz 4b

Zu Absatz 8

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 31a

Zu § 31b

Zu § 31c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 12

Zu Absatz 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 223/12

... Mit lediglich 25 000 angemeldeten Unternehmen und rund 150 000 Arbeitsplatzvermittlungen pro Jahr schöpft das Netzwerk der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) sein direktes Beschäftigungspotenzial noch nicht aus. Daher plant die Kommission, EURES auf die Aspekte Abstimmung von Angebot und Nachfrage und Arbeitsvermittlung zu fokussieren. Präsenz und Abdeckungskapazität des Netzwerkes sollen mithilfe innovativer Selbstbedienungsdienste in allen europäischen Sprachen und vollständiger semantischer Interoperabilität im Austausch mit nationalen freien Stellen und Lebenslaufdaten so stark wie möglich ausgebaut werden. 44 In der Folge wird EURES einfacheren und Echtzeit-Zugang zu freien Stellen in der EU bieten und Arbeitgebern einen vielfältigen Kandidatenpool präsentieren können, in dem sie die für das Wachstum ihres Unternehmens benötigten Qualifikationen finden.



Drucksache 519/12

... (14) Handels- und Vermittlungsgeschäft ist

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Außenwirtschaftsgesetz(AWG)

Teil 1
Rechtsgeschäfte und Handlungen

§ 1
Grundsatz

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

§ 4
Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen

§ 5
Gegenstand von Beschränkungen

§ 6
Einzeleingriff

§ 7
Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres

§ 8
Erteilung von Genehmigungen

§ 9
Erteilung von Zertifikaten

Teil 2
Ergänzende Vorschriften

§ 10
Deutsche Bundesbank

§ 11
Verfahrens- und Meldevorschriften

§ 12
Erlass von Rechtsverordnungen

§ 13
Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen

§ 14
Verwaltungsakte

§ 15
Rechtsunwirksamkeit

§ 16
Urteil und Zwangsvollstreckung

Teil 3
Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften

§ 17
Strafvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Einziehung und Erweiterter Verfall

§ 21
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 22
Straf- und Bußgeldverfahren

§ 23
Allgemeine Auskunftspflicht

§ 24
Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

§ 25
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 26
Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren

§ 27
Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs

§ 28
Kosten

Artikel 2
Folgeänderungen

1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen

2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes

5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes

9 Änderung der Strafprozessordnung

10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft

15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

17 Änderung des Kreditwesengesetzes

18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes

19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes

20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes

21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung

22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern

23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung

24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Schwerpunkte der Novelle

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

IV. Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Im Einzelnen

Zu § 3

Zu § 4

Im Einzelnen

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu §§ 24

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen


 
 
 


Drucksache 71/12

... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 158. Sitzung am 9. Februar 2012 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/12




Anlage
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 372/12

... Die Clusterpolitik der Kommission 30 ist ein zusätzliches Instrument zur Intensivierung der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in und zwischen den europäischen Regionen. Sie schafft fruchtbare Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für Existenzgründer und KMU, die mit in derselben Region ansässigen Forschungseinrichtungen, Zulieferern, Kunden, industriellen Nutzern und Mitbewerbern kooperieren können. Mit dem stärkeren weltweiten Wettbewerb gewinnt die kritische Masse zunehmend an Bedeutung. Es bedarf einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen den Regionen, damit diese zum gegenseitigen Nutzen einander ergänzen können. Dazu könnten ferner mehr Aktivitäten für Clustermanager in den Bereichen Ausbildung und Vermittlung von Geschäftspartnern beitragen. Durch die sogenannte Europäische territoriale Zusammenarbeit (konkret INTERREG31) sollen den Regionen Mittel für eine diesbezügliche Zusammenarbeit an die Hand gegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/12




1. Einführung

2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU

3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung

4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie

5. Ein Integrierter KET-Rahmen

5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept

5.3. Staatliche Beihilfen

5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB

5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET

5.6. Kompetenzen

5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus

6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte

Anhang

1. Definition eines auf KET basierenden Produkts

2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten

2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 791/1/12

... Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist es verboten, im Rahmen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung Privatkunden Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten anzubieten, zu vermitteln oder zu empfehlen. Ein Geschäft, das Satz 1 widerspricht, ist nichtig.""



Drucksache 814/12

... fallen. Diese Honorar-Finanzanlagenberater benötigen eine eigenständige gewerberechtliche Erlaubnis. Die Voraussetzungen für deren Erteilung sind wie beim gewerblichen Finanzanlagenvermittler ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Berater darf keine Zuwendungen Dritter entgegennehmen bzw. hat diese an seinen Kunden ungemindert auszukehren. Vorschriften über die Entrichtung von Steuern und Abgaben bleiben hiervon unberührt. Die für gewerbliche Finanzanlagenvermittler bestehenden Pflichten gelten auch für den Honorar-Finanzanlagenberater; auch er wird in das von den Industrie- und Handelskammern geführte zentrale Register eingetragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

§ 36c
Register über Honorar-Anlageberater

§ 36d
Bezeichnungen zur Honorar-Anlageberatung

Artikel 2
Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung*)

§ 34h
Honorar-Finanzanlagenberater

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt der Gesetzgebung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Geschlechterspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummern 7 bis 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2367: Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente

I. Zusammenfassung:

II. Im Einzelnen:

1. Erfüllungsaufwand des Gesetzes

Anlage beratung
wird in Deutschland derzeit hauptsächlich in Form provisionsbasierter Anlageberatung erbracht. Mit dem o.g. Regelungsentwurf soll zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung eine neue gesetzliche Form der Anlageberatung unter dem Begriff der Honorar-Anlageberatung geschaffen werden. Dadurch soll sich ein Kunde künftig bewusst für eine provisionsgestützte Anlageberatung oder für eine Honorar-Anlageberatung entscheiden können. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand von Wirtschaft und Verwaltung.

2. Erfüllungsaufwand der Verordnungsermächtigung

3. Evaluation

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 10. Dezember 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 66/1/12

... Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. Februar 2012 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des



Drucksache 783/12

... ). Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 9. Februar 2012 beschlossen. Der Bundesrat hat im März 2012 zu dem Gesetzesbeschluss den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Vermittlungsverfahren dauert an.



Drucksache 635/12

... 5. Nettoerträge aus der Vermittlung von Kredit-, Spar-, Bauspar- und Versicherungsverträgen,

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Drucksache 635/12




§ 4
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

Artikel 2a
Weitere Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16
Umlage

§ 16a
Umlagefähige Kosten; Umlagejahr

§ 16b
Kostenermittlung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen

§ 16c
Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Vorjahre

§ 16d
Umlagebetrag, Umlagepflicht und Verteilungsschlüssel

§ 16e
Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16f
Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16g
Mindestumlagebeträge im Aufsichtsbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen

§ 16h
Aufsichtsbereich Versicherungen

§ 16i
Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

§ 16j
Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

§ 16k
Entstehung der Umlageforderung, Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit

§ 16l
Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen

§ 16m
Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 16n
Säumniszuschläge; Beitreibung

§ 16o
Festsetzungsverjährung

§ 16p
Zahlungsverjährung

§ 16q
Erstattung überzahlter Umlagebeträge

§ 23
Übergangsbestimmungen zur Umlageerhebung für das Jahr 2012

Artikel 2b
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2c
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 3a
Weitere Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


 
 
 


Drucksache 349/1/12

... Der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfehlen dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des

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Drucksache 349/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 17d Absatz 2 Satz 6 KHG

2. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 9 Absatz 1 Nummer 1 BPflV

3. Zu Artikel 2 Nummer 9 Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 Nummer 5 BPflV , Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a KHEntgG ,

4. Zu Artikel 3 Nummer 02 § 4 Absatz 2a KHEntgG und Nummer 4 Buchstabe a § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 bis 6 und Satz 2 bis 4 KHEntgG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa1 - neu - § 64b Absatz 1 Satz 1a - neu - bis 1d - neu - SGB V

6. Zu Artikel 4a § 142 Absatz 1 und 2 und § 143 Absatz 1 SGB III

Artikel 4a
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 653/12

... Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus zählt zu den Schwerpunktbereichen der Arbeit der BpB. Prävention durch Vermittlung von Wissen sowie konkrete Hilfestellung für die argumentative Auseinandersetzung mit extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Einstellungen und Parolen sind wichtige Komponenten dieses Angebots. Die BpB stellt unter anderem umfangreiche kostengünstige Literatur und Online-Informationsangebote für Interessierte (auch zielgruppenspezifisch, z.B. für Kinder und Jugendliche) sowie Materialien für den Schulunterricht zur Verfügung.



Drucksache 288/12

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Eröffnung der Möglichkeit, Aufträge zur Vermittlung schwerbehinderter Menschen freihändig zu vergeben



Drucksache 388/12

... Der vorliegende Vorschlag ist Bestandteil eines weiter gefassten Legislativpakets, das auf die Wiederherstellung des Vertrauens der Verbraucher in die Finanzmärkte ausgerichtet ist. Das Paket besteht aus zwei weiteren Teilen: Dabei geht es zum einen um eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie 2002/92/EG über die Versicherungsvermittlung (Insurance Mediation Directive -



Drucksache 292/1/12

... Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. Mai 2012 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 292/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 734/12

... An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates



Drucksache 489/3/12

... Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/3/12




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 791/12 (Beschluss)

... Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist es verboten, im Rahmen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung Privatkunden Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs von Finanzinstrumenten anzubieten, zu vermitteln oder zu empfehlen. Ein Geschäft, das Satz 1 widerspricht, ist nichtig.""



Drucksache 31/12

... Beim Informationsaustausch innerhalb des Verfassungsschutzverbundes bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus kommt es weniger auf den konkreten Gewaltbezug an, als vielmehr um die Vermittlung eines der Bedrohungsrealität in allen Facetten entsprechenden Abbildes der verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen. Eine sich in der Realität nicht widerspiegelnde trennscharfe Unterscheidung zwischen gewaltfreien und gewaltbezogenen Bestrebungen steht daher dem effektiven und unverzüglichen Informationsaustausch entgegen. Die zeitnahe Verfügbarkeit von Erkenntnissen dient insoweit der Verbesserung der Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund.

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Drucksache 31/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Mit freundlichen Grüßen

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen

§ 1
Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus

§ 2
Inhalt der Datei und Speicherungspflicht

§ 3
Zu speichernde Datenarten

§ 4
Beschränkte und verdeckte Speicherung

§ 5
Zugriff auf die Daten

§ 6
Weitere Verwendung der Daten

§ 7
Erweiterte Datennutzung

§ 8
Übermittlung von Erkenntnissen

§ 9
Datenschutzrechtliche Verantwortung

§ 10
Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen

§ 11
Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen

§ 12
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

§ 13
Errichtungsanordnung

§ 14
Einschränkung von Grundrechten

§ 15
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Evaluierung

Begründung

A. Allgemeines

I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

II. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

VII. Nachhaltigkeit

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1971: Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus


 
 
 


Drucksache 581/12

... Weiterentwicklung des EURES-Portals zu einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument



Drucksache 330/12

... Das Unternehmen muss alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um eine geeignete Person zu finden. Der Nachweis hierfür obliegt dem Unternehmen, welches die Anwendung der Härtefallklausel für sich in Anspruch nimmt. Das Vorliegen der engen Voraussetzungen ist für jeden Fall gesondert zu bestimmen und nachzuweisen und lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, die sich aus den konkreten Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens ergeben können, nicht einheitlich per Gesetz festlegen. Um sich auf die Nichtverfügbarkeit von geeigneten Aufsichtsratskandidaten berufen zu können ist jedenfalls die Bekanntmachung eines Gesuchs in einem hierzu geeigneten Medium (beispielsweise Fachpresse und / oder Datenbanken) und gegebenenfalls die Vergabe an eine auf die Vermittlung von Führungspersonal spezialisierte Vermittlung als Grundvoraussetzung anzusehen. Das Unternehmen darf sich gerade nicht auf seit jeher verwendete Kommunikationswege beschränken, sondern muss sich aktiv bemühen, geeignetes Personal bei Bedarf auch auf neuen Wegen zu erschließen. Zudem hat das jeweilige Unternehmen bei Geltendmachung eines Härtefalles den Nachweis zu führen, dass es geeignete und angemessene Maßnahmen zur unternehmensinternen Förderung und Rekrutierung von Führungspersonal beider Geschlechter rechtzeitig ergriffen und kontinuierlich fortgeführt hat, insofern ist der Begriff der erheblichen Anstrengungen weit zu fassen und bezieht sich nicht ausschließlich auf kurzfristige Bemühungen. Dabei bildet die finanzielle Überforderung die Grenze für die vom Unternehmen durchzuführenden Anstrengungen: Weil die Härtefallklausel dem schutzwürdigen Interesse des Unternehmens an einer fachgerechten und kompetenten Besetzung seiner Gremien dient, muss der für die Ermittlung, Förderung und Rekrutierung der Führungskräfte verlangte Aufwand zu den übrigen Aufwendungen des Unternehmens verhältnismäßig bleiben. Eine Konkretisierung der Anforderungen im Einzelfall obliegt hierbei der Rechtsprechung. Die Härtefallregelung beschränkt die Anwendbarkeit nur soweit, wie eine unzumutbare Härte vorliegt; damit bezieht sich der Ausnahmetatbestand nur auf den oder die zu besetzenden Sitze, für die sich keine im Sinne der Vorschrift geeignete Person hat finden lassen; im übrigen ist die Mindestquote zu beachten.

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Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 547/12

... Befugnisse der EBA, insbesondere verbindliche Vermittlung/Maßnahmen im Krisenfall

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Befugnisse der EBA, insbesondere verbindliche Vermittlung/Maßnahmen im Krisenfall

4 Abstimmungsmodalitäten

Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Überarbeitung der Abstimmungsmodalitäten angesichts künftiger Entwicklungen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 66/12 (Beschluss)

... Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/12 (Beschluss)




Zur Kostentragung


 
 
 


Drucksache 500/12

... 10. entgegen Artikel 34 Buchstabe a oder Buchstabe b eine staatliche oder staatlich garantierte Anleihe kauft oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit dem Kauf einer staatlichen oder staatlich garantierten Anleihe erbringt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundneunzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

3 Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Artikel 1
Nummer 1 Buchstabe a

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 6

Nummer 6

Nummer 7

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2087: Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 633/2/12

... es die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/2/12




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 378/12

... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/12




Anlage
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - Inhaltsübersicht ,

§ 64g
Verordnungsermächtigung zu Vergütungsbedingungen auf Konversionsflächen

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3 Absatz 4 Satz 4 Nummer 3 Buchstabe b Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 489/12 (Beschluss)

... Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Nummer 5 BMG

2. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4, §§ 47, 54 Absatz 1 und 2 Nummer 12 und 12a - neu -, Absatz 3 BMG

§ 47
Zweckbindung der Melderegisterauskunft


 
 
 


Drucksache 735/12

... An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates



Drucksache 89/1/12

Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung



Drucksache 16/12

... 13. Name und Anschrift des für Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls für Vermittlungsverfahren zuständigen Organs. Genaue Hinweise auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen oder erforderlichenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Informationen erhältlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 806/12 (Beschluss)

... Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, welche gesetzliche Regelungen notwendig sind, um Patientenakten im Organvermittlungs- und Transplantationsverfahren fälschungs- und manipulationssicherer zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/12 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG-Gewebeverordnung und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Zu Artikel 1 § 2 Einleitungssatz und § 3 Einleitungssatz TPG-OrganV

2. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 12a - neu - TPG-OrganV

3. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 TPG-OrganV

4. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 6 TPG-OrganV


 
 
 


Drucksache 758/12

... Der jüngste EURES-Beschluss44 zur Umwandlung des Europäischen Arbeitsvermittlungs-Netzwerks in ein ergebnisorientiertes Instrument für den Abgleich und die Vermittlung von Stellen ist für junge Menschen unmittelbar relevant, denn das Netzwerk soll gerade auch auf arbeitsbezogene Lehr- und Praktikumsstellen ausgedehnt werden. Darüber hinaus plant die Kommission, ihre Initiative "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" weiterzuentwickeln und so EU-Bürgerinnen und -Bürgern im Alter zwischen 18 und 30 Jahren bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat zu helfen. Das System verbindet individuelle Abgleich- und Vermittlungsleistungen mit finanziellen Anreizen der EU (Zuschüsse zu den Reisekosten für Bewerbungsgespräche, vorbereitende Schulungen und Eingliederungsmaßnahmen). Ausgehend von diesen Schritten wird die Kommission im Jahr 2013 eine Initiative zum Thema öffentliche Arbeitsverwaltungen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des europäischen Arbeitsmarkts zu verbessern. Diese Stellen werden eine größere Rolle zu spielen haben, denn sie müssen alle Beschäftigungschancen nutzen, die durch EU-interne Mobilität geschaffen werden können, und damit die Beschäftigungsperspektiven der EU-Bürgerinnen und -Bürger - insbesondere der jungen Menschen - sichern. Dadurch werden sie den europäischen Arbeitsmarkt effizienter machen, weil das Risiko größerer Missverhältnisse verringert wird, und einen Beitrag dazu leisten, dass es in Zukunft gar nicht erst zu Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefiziten kommt.... doch weitere Anstrengungen sind notwendig

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/12




Mitteilung

I. Einleitung

II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen

III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später

... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen

IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie

Eine Jugendgarantie

V. Gezielte EU-Initiativen

1. Qualitätsrahmen für Praktika

2. Europäische Ausbildungsallianz

3. Mobilität für junge Menschen

VI. Wie geht es weiter?


 
 
 


Drucksache 817/12 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung



Drucksache 702/1/12

... es zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einberufen wird, die vorgesehenen Gesetzesregelungen zur Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungsunternehmen zu überarbeiten. Ziel ist es einerseits, die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, aber andererseits, diese Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen.



Drucksache 625/1/12

... es die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zu verlangen.



Drucksache 434/12

... Ebenfalls im Jahr 2012 wird die Kommission prüfen, inwieweit es im Bereich des nachhaltigen Bauens machbar ist, Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten zwischen den Berufsbildungsträgern, den Unternehmen und weiteren Interessengruppen zu bilden, um geeignete, aktualisierte und neue Lehrpläne und Kurse zu entwerfen und innovative Wege in der Vermittlung von Berufsbildung zu gehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.