Drucksache 442/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... - Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der dort genannten Heilberufe sind). Ein weiterer Umsetzungsbedarf war fur den Gesetzgeber bislang nicht erkennbar. Die nunmehr fur den Banken- und Versicherungsbereich vorgesehene Umsetzung der Vorschrift trägt der Entwicklung zunehmender Auslagerungen von Tätigkeiten auf Dritte (z.B. im Bereich der Kreditgewährung, der Verschaffung von Versicherungsschutz, der Kredit- oder Versicherungsverwaltung und im Bereich des Zahlungs- und Überweisungsverkehrs) im Banken- und Versicherungssektor Rechnung. Auch andere Mitgliedstaaten wenden diese Steuerbefreiung an. Eine Gefahr des Entstehens von Wettbewerbsverzerrungen, die diese Regelung gemeinschaftsrechtlich ausschließen wurde, ist nicht ersichtlich. Zum einen handelt es sich bei den begünstigten Leistungen um solche, die typischerweise nur fur den Banken- und Versicherungssektor erbracht werden können. Somit scheidet eine etwaige Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehende Steuerpflicht vergleichbarer Leistungen durch andere Unternehmer aus. Zum anderen kommt es bereits nach geltendem Recht im Wege der Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
Artikel 1a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
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