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0080/06
0729/06
0069/1/06
0833/1/06
0696/3/06
0133/06
0868/06
0256/06B
0361/06
0455/06
0348/06B
0138/06
0250/06
0256/1/06
0142/06
0800/06
0261/06
0073/06
0778/1/06
0509/06
0743/1/06
0680/06
0308/06B
0801/06
0303/06B
0103/06
0684/06B
0924/06
0392/06
0029/1/06
0382/06
0426/06
0069/06B
0311/06
0477/06
0398/06B
0486/06
0141/06
0029/06B
0751/1/06
0398/1/06
0348/1/06
0153/06
0513/06
0743/06
0696/06
0497/06
0485/06
0240/06
0948/05
0805/05
0437/05
0874/05B
0254/05
0150/05
0745/05
0583/05
0034/05
0566/05
0755/05
0466/05
0157/05B
0213/05B
0399/1/05
0294/05B
0947/1/05
0829/05
0286/1/05
0693/05
0945/05
0400/05B
0635/1/05
0911/05
0057/05B
0477/05
0286/05B
0057/1/05
0543/05B
0490/05
0812/05
0686/05
0163/1/05
0243/05
0214/05
0725/05
0555/05
0269/05
0168/1/05
0788/1/05
0400/1/05
0744/1/05
0588/05
0847/05
0744/05B
0543/05
0788/05
0569/05
0157/1/05
0683/05
0726/05
0692/05
0137/05
0874/05
0126/05B
0947/05B
0788/05B
0390/05
0423/05
0126/1/05
0294/1/05
0399/05B
0883/05
0168/05B
0317/05
0399/05
0618/05
0672/05
0635/05B
0275/05
0917/04B
0873/04
0566/1/04
0980/04
0565/04B
0566/04B
0917/04
0098/04B
0242/04B
0622/04
0438/04
0782/04
0586/04
0565/1/04
0917/3/04
1012/04
0636/04
0458/04B
0703/1/04
0917/1/04
0693/04
0455/04B
0981/04
0441/04
0490/03B
0697/03
0735/1/03
0120/1/03
0120/03B
0735/03B
Drucksache 855/10

... Der Anspruch des Unternehmers gegen den Verbraucher auf Zahlung von Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Warenlieferungsvertrags im Fernabsatz wird eingeschränkt. Der Unternehmer soll zukünftig vom Verbraucher nur Wertersatz erhalten, soweit dieser die gelieferte Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Weitere Voraussetzung ist, dass der Unternehmer den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hingewiesen und über dessen Widerrufsrecht belehrt hat oder dass der Verbraucher von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. Auch Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache sollen Verbraucher im Fall des Widerrufs nur leisten müssen, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312e
Wertersatz bei Fernabsatzverträgen

§ 312f
Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes]

Anlage 1
(zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen5

Besondere Hinweise12

Finanzierte und hinzugefügte Geschäfte 13 14

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster für die Rückgabebelehrung Rückgabebelehrung

4 Rückgaberecht

4 Rückgabefolgen

Finanzierte Geschäfte 8

4 Gestaltungshinweise:

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs

IV. Künftige Rechtslage im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Bürokratiekosten

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 312e

Zu § 312e

Zu § 312e

Zu § 312f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchtstabe d Änderung des § 358 Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1232: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge


 
 
 


Drucksache 257/10

... D. in der Erwägung, dass die zeitliche Koordinierung der Finanzpolitik und der Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der G20, der EU und den Mitgliedstaaten dazu beigetragen hat, eine weitere Verschlechterung zu vermeiden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/10




2 Geldpolitik

Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Zusammenarbeit

Öffentliche Finanzen

Bekämpfung der Ressourcenabhängigkeit und Schaffung einer größeren Anzahl neuer Arbeitsplätze in modernen, ökologisch nachhaltigen Industriezweigen

Vertretung des Euroraums nach außen


 
 
 


Drucksache 500/1/10

... Die Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren, mit dem die Fläche der Schwellenwert-Überschreitung ermittelt werden soll, geht über eine 1:1-Umsetzung hinaus und stellt damit ein Regelungsübermaß dar. Die GWRL macht keine Vorgaben, wie die Flächenausdehnung berücksichtigt werden soll. In dem Standpunkt "Fachliche Umsetzung der Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (2006/118/EG)" des Bund-Länder-Ausschusses Grundwasser, Wasserversorgung war es fachlicher Konsens der Länder, diesen ersten Schritt der Zustandsermittlung nicht im Detail zu reglementieren. In der Verordnung muss sich dieser fachliche Konsens widerspiegeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/1/10




1. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz

2. Zu § 6 Absatz 2

3. Zu § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3*

4. Zu § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu § 7 Absatz 3 Satz 1

6. Zu § 8 Absatz 2

7. Zu § 10 Absatz 1

8. Zu § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu -

9. Zu § 13 Absatz 2 Satz 2

10. Zu § 13 Absatz 2 Satz 3

11. Zu § 13 Absatz 3

12. Zu Anlage 2 Spalte Ableitungskriterium - neu -

13. Zu Anlage 4 Nummer 1.3

14. Zu Anlage 4 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 460/1/10

... 11. Das hohe Niveau im Bereich des Fahrerlaubniswesens muss erhalten bleiben. Es darf zu keiner Qualitätsverschlechterung kommen. Den Vorstellungen der Kommission, ein begleitetes Fahren vor dem Erwerb eines Führerscheins in die Fahrausbildung aufzunehmen, kann daher nicht zugestimmt werden. Mit einer solchen Maßnahme würde ein erheblicher Teil der Fahrausbildung in die Hände der Eltern der jugendlichen Fahranfänger gelegt. Die Einführung einer solchen Möglichkeit würde dem bisher in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Prinzip einer professionellen Fahrausbildung von Jugendlichen zuwiderlaufen. Gerade aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde hierzulande vor vielen Jahren die so genannte Mama-Papa-Ausbildung aufgegeben. Die Einführung eines obligatorischen Fahrtrainings für Nichtberufskraftfahrer nach dem Führerscheinerwerb ist ebenfalls abzulehnen. Hierfür besteht nach dem vorliegenden Zahlenmaterial bezüglich der Unfallbeteiligung älterer Fahrerlaubnisinhaber kein Anlass.



Drucksache 781/10

... 15. ist der Ansicht, dass sich unsere öffentlichen Finanzen schon vor der Krise in einer schlechten Verfassung befanden, denn seit den 1970er-Jahren ist die öffentliche Verschuldung der Mitgliedstaaten unter dem Druck der einzelnen Wirtschaftsflauten ganz allmählich und kontinuierlich angestiegen; stellt fest, dass die Kosten für die Konjunkturprogramme, sinkende Steuereinnahmen und die steigenden Ausgaben für die soziale Absicherung in allen Mitgliedstaaten, wenn auch in unterschiedlicher Höhe, zu einer Verschlechterung der öffentlichen Verschuldung und des Anteils der öffentlichen Schuld am BIP geführt haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 104/1/10

... 2. Dies darf allerdings nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/1/10




1. Zur Vorlage allgemein

Zu den Fragen

Zu Frage 1

Zu Frage 2

2. Dies darf allerdings nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Nettozahlerposition Deutschlands führen.

3. Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5


 
 
 


Drucksache 1/2/10

... Insgesamt sind die Rückschläge durch die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise aber bei Weitem noch nicht überwunden. Angesichts fortdauernder Risiken bleibt unsicher, ob sich die konjunkturelle Stabilisierung als nachhaltig erweisen wird. So ist in Anbetracht der nach wie vor starken Unterauslastung der gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten mit einer Verschlechterung der Lage auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen. Die öffentlichen Haushalte befinden sich infolge der starken Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität in einer äußerst angespannten Situation.



Drucksache 157/10

... "Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund [einsetzen***: des verbundenen Vertrags oder des Vertrags über eine Zusatzleistung oder einsetzen: Bezeichnung der entgeltlichen Finanzierungshilfe] überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, hat er insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der überlassenen Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Darlehensnehmer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 2 Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen.

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 4
Änderung der Preisangabenverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Anhang zu
Artikel 2 Nummer 3

Anlage 6
(zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

3 Widerrufsrecht

3 Widerrufsfolgen

3 Gestaltungshinweise:

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Bürokratiekosten

IV. Sonstige Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Vorbemerkung zu Nummer 4 Buchstabe b, Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Abschnitt
Widerrufsrecht und Gestaltungshinweise 1 bis 3c

Zum Klauseltext Widerrufsrecht

Zu den Gestaltungshinweisen:

Abschnitt
Widerrufsfolgen und Gestaltungshinweise 4 bis ***

Zum Klauseltext Widerrufsfolgen

Zu den Gestaltungshinweisen:

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1114: Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts


 
 
 


Drucksache 117/10

... – erwartete Änderungen bei der Luftverschmutzung (Verbesserung, Stabilisierung oder Verschlechterung) sowie die Gründe für diese Änderungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV

Artikel 1
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Immissionswerte

§ 2
Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid

§ 3
Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

§ 4
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)

§ 5
Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)

§ 6
Immissionsgrenzwert für Blei

§ 7
Immissionsgrenzwert für Benzol

§ 8
Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

§ 9
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon

§ 10
Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

§ 11
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

§ 12
Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 13
Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 14
Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 15
Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition

§ 16
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 17
Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten

§ 18
Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten

§ 19
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten

§ 20
Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

§ 21
Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 22
Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind

§ 23
Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

§ 24
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

§ 25
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Teil 5
Pläne

§ 27
Luftreinhaltepläne

§ 28
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

§ 29
Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

§ 30
Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31
Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon

§ 32
Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

§ 33
Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen

§ 34
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

§ 35
Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 36
Zugänglichkeit der Normen

Anlage 1
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten

Anlage 2
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 3
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anlage 4
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 5
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

1. Diffuse Quellen

2. Punktquellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden

C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden

Anlage 6
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Neue Messeinrichtungen

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anlage 7
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anlage 8
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anlage 9
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden

Anlage 10
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 11
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Immissionsgrenzwerte

Anlage 12
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Immissionsgrenzwert

Anlage 13
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)

Anlage 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)

Anlage 15
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 16
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)

A. Großräumige Standortkriterien

B. Kleinräumige Standortkriterien

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

a Diffuse Quellen

b Punktquellen

Anlage 17
(Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

A. Datenqualitätsziele

B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

D. Standardbedingungen

Anlage 18
(Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren

A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten der Wirtschaft

b. Bürokratiekosten der Verwaltung

c. Bürokratiekosten für private Haushalte

V. Befristung

V. Änderung der geltenden Rechtslage

B Einzelbegründungen

Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Teil 2
Immissionswerte

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 5
Pläne

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

Zu § 36

Zu den Anlagen

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Anlage 13

Zu Anlage 14

Zu Anlage 15

Zu Anlage 16

Zu Anlage 17

Zu Anlage 18

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 581/10 (Beschluss)

... Die geplanten Mehrleistungsabschläge würden für Krankenhäuser bereits aufgrund der demographischen Entwicklung zu erheblichen realen Einnahmeminderungen führen und das Morbiditätsrisiko in einem grundlegenden Strukturansatz auf die Krankenhäuser verlagern. Wegen der hohen Personalkostenquote von ca. 65 Prozent könnten Krankenhäuser hierauf nahezu ausschließlich mit Einschnitten im Personalbereich reagieren. Es wäre mit einer massiven Verschlechterung der Personalsituation in den Krankenhäusern zu rechnen, was angesichts vielfacher bereits bestehender Engpässe für die Versorgung der Patienten besonders negative Folgen hätte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 437/1/10

... 7. Eine Maximalharmonisierung durch eine EU-weit geltende Begrenzung der Deckungssumme für Einlagensicherungssysteme auf maximal 100 000 Euro führt nach Auffassung des Bundesrates auch dazu, dass die nationalen und regionalen Systeme, insbesondere die Systeme der Sparkassen-Finanzgruppe und der Kreditgenossenschaften, in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt werden könnten. Die bereits bestehenden Einlagensicherungssysteme bieten jetzt schon ein deutlich höheres Schutzniveau, als es durch den Richtlinienvorschlag realisiert werden könnte. Eine Begrenzung des Einlagenschutzes auf 100 000 Euro würde auf nationaler Ebene daher eine signifikante Verschlechterung für die Verbraucher darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/10




2 Allgemeines

Ausnahmeregelung für institutsbezogene Sicherungssysteme

Beschränkungen für ein höheres Schutzniveau

Finanzierung der Einlagensicherungssysteme

2 Auszahlungsfrist


 
 
 


Drucksache 743/10

... Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 25. April 2008 zur neuen Spielzeugrichtlinie bereits auf die Verschlechterung des derzeitigen Schutzniveaus hingewiesen (vgl. Ziffer 16, 17 und 20 der Drucksache 133/08-Beschluss) und die Bundesregierung gebeten, sich in den weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlages für Verbesserungen einzusetzen.



Drucksache 855/10 (Beschluss)

... - die Wertersatzpflicht des Verbrauchers für Verschlechterungen einer Sache, die er aufgrund eines widerrufenen Vertrags (nicht: Fernabsatzvertrag) erhalten hat. Nach der Entwurfsbegründung erscheint es aus Gründen der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit sachgerecht, die vorgenommenen Änderungen (zur Beweislast) auf alle Widerrufsrechte zu erstrecken. Unterschiede ließen sich demgegenüber kaum vermitteln (vgl. BR-Drs. 855/10, S. 13, 22).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 312b Absatz 3 Satz 2 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312f BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 424/10

... S. in der Erwägung, dass die steigende Lebenserwartung zu einer Verschlechterung der Organqualität führt und dadurch – auch in Mitgliedstaaten mit einer hohen Spenderzahl – weniger Transplantate eingesetzt werden können,



Drucksache 177/10

... 34. vertritt die Auffassung, dass die stetige Schmälerung der Gemeinschaftsunterstützung für die Fischerei, die im gegenwärtigen mehrjährigen Finanzrahmen 2007–2013 vorgesehen ist, und besonders die Kürzung der Mittel für den Europäischen Fischereifonds und die Gemeinsame Marktorganisation zu den Ursachen für die Verschlechterung der Lage der Fischerei zu rechnen sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/10




2 Allgemeines

2 Einzelaspekte

Schutz und Erhaltung der Ressourcen und wissenschaftliche Erkenntnisse

Rentabilität der Fangtätigkeit und Aufwertung des Berufsfelds

Bewirtschaftungsmodelle, Dezentralisierung, verantwortungsbewussteres Handeln und Überwachung

Bewirtschaftung der Fangflotten der Gemeinschaft

Aquakultur und verarbeitete Produkte

Märkte und Vermarktungstätigkeit

3 Außenbeziehungen

Integrierte Meerespolitik


 
 
 


Drucksache 140/09

... 44. ist der Auffassung, dass die Verschlechterung der Sicherheitslage erhebliche Schwierigkeiten für das Personal der Delegation der Kommission in Kabul mit sich bringt und die Kosten für die Verwaltung der Umsetzung der von der Kommission unterstützen Vorhaben in die Höhe treibt; fordert die Kommission auf, den Personalbestand der Delegation aufzustocken, indem mehr und besser qualifizierte Bedienstete eingestellt werden, die imstande sind, alle angesichts der derzeitigen Umstände in Afghanistan erforderlichen Überprüfungen und Kontrollen durchzuführen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/09




Verteilung der Hilfe der Europäischen Union

Schwerpunktbereiche der Hilfe

Bilanz der Verwendung der EU-Mittel

2 Empfehlungen

Koordinierung und Sichtbarkeit der internationalen Hilfe

Schwerpunktbereiche der Hilfe

Kontrolle der EU-Mittel

Unterstützung für den Ausbau der Kapazitäten der afghanischen Verwaltung


 
 
 


Drucksache 712/09

... Hauptquelle der Emissionen sind Einzelraumfeuerungsanlagen 50 Prozent dieser Anlagen sind alter als 20 Jahre und verantwortlich für rund 2/3 der Gesamtstaubfracht. Das Emissionsverhalten der bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen verschlechtert sich in Abhängigkeit des Alters. Aufgrund des zu stetig steigenden Holzeinsatzes ist weiterhin von einem Emissionsanstieg auszugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Brennstoffe

Abschnitt 2
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 4
Allgemeine Anforderungen

§ 5
Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr

Abschnitt 3
Öl- und Gasfeuerungsanlagen

§ 6
Allgemeine Anforderungen

§ 7
Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner

§ 8
Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner

§ 9
Gasfeuerungsanlagen

§ 10
Begrenzung der Abgasverluste

§ 11
Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 4
Überwachung

§ 12
Messöffnung

§ 13
Messeinrichtungen

§ 14
Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen

§ 15
Wiederkehrende Überwachung

§ 16
Zusammenstellung der Messergebnisse

§ 17
Eigenüberwachung

§ 18
Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Ableitbedingungen für Abgase

§ 20
Anzeige und Nachweise

§ 21
Weitergehende Anforderungen

§ 22
Zulassung von Ausnahmen

§ 23
Zugänglichkeit der Normen

§ 24
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 25
Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

§ 26
Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe

§ 27
Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013

Abschnitt 7
Schlussvorschrift

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Messöffnung

Anlage 2
(zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2) Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb

1. Allgemeine Anforderungen

Messung des Feuchtegehaltes

Messung von Abgasparametern

2. Messungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

3. Messungen an Öl- und Gasfeuerungsanlagen

4. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Sonstige Überwachungstätigkeiten

5. Inhalt der Bescheinigung über die Überwachungsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Allgemeine Informationen

4 Messergebnis

Nur bei Inbetriebnahme

Anlage 3
(zu § 2 Nummer 11, § 6) Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen

1. Bestimmung des Nutzungsgrades

2. Bestimmung des Stickstoffoxidgehaltes

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6) Anforderungen bei der Typprüfung

1. Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe Anforderungen bei der Typprüfung

2. Grenzwerte für Anlagen mit den in § 3 Absatz 1 Nummer 8 und 13 genannten Brennstoffen Anforderungen bei der Typprüfung

3. Durchführung der Messungen und Bestimmung des Wirkungsgrades:

3.1 Kohlenstoffmonoxid

3.2 Staub

3.3 Wirkungsgrad

3.4 Stickstoffoxide

3.5 Dioxine und Furane

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen

III. Gender-Mainstreaming

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der privaten Haushalte

V. Befristung

VI. Änderungen zur geltenden Rechtslage

B. Einzelbegründungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu §§ 16

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen- 1. BImSchV

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürger und Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

4. Der Nationale Normenkontrollrat merkt Folgendes an:


 
 
 


Drucksache 479/09

... 6. zeigt sich besorgt über den derzeitigen Trend einer Verschlechterung der Schreib-, Lese- und Rechenfertigkeiten der Schüler und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Trend umzukehren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/09




Verbesserung der Kompetenzen aller Lernenden

Hochwertige Schulen und gute Lehrkräfte


 
 
 


Drucksache 809/1/09

... Bei der gegenwärtig praktizierten Methode der Festlegung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld führt eine Verschlechterung der Wirtschaftsentwicklung im Folgejahr zu einer sprunghaften Erhöhung des Umlagesatzes und damit zu einem Anstieg der Lohnnebenkosten in gleicher Höhe, da die Umlage nur von den Arbeitgebern erhoben wird. Dieser prozyklische Effekt muss gerade angesichts der noch nicht überwundenen schwersten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit als sehr nachteilig bezeichnet werden.



Drucksache 319/09

... M. unter Hinweis auf das oben genannte Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, dessen Ziel die Bekämpfung der Verschlechterung der Bodenqualität von Anbauflächen und der Trockenheit ist, sowie auf die Unterstützung dieses Übereinkommens durch das Europäische Parlament,



Drucksache 280/09

... 1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)1) 2)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums

§ 5
Allgemeine Sorgfaltspflichten

Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

§ 6
Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung

§ 7
Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten

§ 8
Erlaubnis, Bewilligung

§ 9
Benutzungen

§ 10
Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 11
Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren

§ 12
Vorraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen

§ 13
Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 14
Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung

§ 15
Gehobene Erlaubnis

§ 16
Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche

§ 17
Zulassung vorzeitigen Beginns

§ 18
Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung

§ 19
Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne

§ 20
Alte Rechte und alte Befugnisse

§ 21
Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse

§ 22
Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen

§ 23
Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung

§ 24
Erleichterungen für EMAS-Standorte

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

§ 25
Gemeingebrauch

§ 26
Eigentümer- und Anliegergebrauch

§ 27
Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer

§ 28
Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer

§ 29
Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele

§ 30
Abweichende Bewirtschaftungsziele

§ 31
Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen

§ 32
Reinhaltung oberirdischer Gewässer

§ 33
Mindestwasserführung

§ 34
Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer

§ 35
Wasserkraftnutzung

§ 36
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

§ 37
Wasserabfluss

§ 38
Gewässerrandstreifen

§ 39
Gewässerunterhaltung

§ 40
Träger der Unterhaltungslast

§ 41
Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung

§ 42
Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung von Küstengewässern

§ 43
Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern

§ 44
Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer

§ 45
Reinhaltung von Küstengewässern

Abschnitt 4
Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 46
Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers

§ 47
Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser

§ 48
Reinhaltung des Grundwassers

§ 49
Erdaufschlüsse

Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 50
Öffentliche Wasserversorgung

§ 51
Festsetzung von Wasserschutzgebieten

§ 52
Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten

§ 53
Heilquellenschutz

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

§ 54
Abwasser, Abwasserbeseitigung

§ 55
Grundsätze der Abwasserbeseitigung

§ 56
Pflicht zur Abwasserbeseitigung

§ 57
Einleiten von Abwasser in Gewässer

§ 58
Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

§ 59
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen

§ 60
Abwasseranlagen

§ 61
Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

Abschnitt 3
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 62
Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 63
Eignungsfeststellung

Abschnitt 4
Gewässerschutzbeauftragte

§ 64
Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten

§ 65
Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten

§ 66
Weitere anwendbare Vorschriften

Abschnitt 5
Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten

§ 67
Grundsatz, Begriffsbestimmung

§ 68
Planfeststellung, Plangenehmigung

§ 69
Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn

§ 70
Anwendbare Vorschriften, Verfahren

§ 71
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

Abschnitt 6
Hochwasserschutz

§ 72
Hochwasser

§ 73
Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete

§ 74
Gefahrenkarten und Risikokarten

§ 75
Risikomanagementpläne

§ 76
Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern

§ 77
Rückhalteflächen

§ 78
Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete

§ 79
Information und aktive Beteiligung

§ 80
Koordinierung

§ 81
Vermittlung durch die Bundesregierung

Abschnitt 7
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

§ 82
Maßnahmenprogramm

§ 83
Bewirtschaftungsplan

§ 84
Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne

§ 85
Aktive Beteiligung interessierter Stellen

§ 86
Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen

§ 87
Wasserbuch

§ 88
Informationsbeschaffung und -übermittlung

Abschnitt 8
Haftung für Gewässerveränderungen

§ 89
Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit

§ 90
Sanierung von Gewässerschäden

Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 91
Gewässerkundliche Maßnahmen

§ 92
Veränderung oberirdischer Gewässer

§ 93
Durchleitung von Wasser und Abwasser

§ 94
Mitbenutzung von Anlagen

§ 95
Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich

§ 96
Art und Umfang von Entschädigungspflichten

§ 97
Entschädigungspflichtige Person

§ 98
Entschädigungsverfahren

§ 99
Ausgleich

Kapitel 5
Gewässeraufsicht

§ 100
Aufgaben der Gewässeraufsicht

§ 101
Befugnisse der Gewässeraufsicht

§ 102
Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung

Kapitel 6
Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen

§ 103
Bußgeldvorschriften

§ 104
Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen

§ 105
Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen

§ 106
Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen

Anlage 1
(zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

§ 21
Ausschluss von Ansprüchen

Artikel 6
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 7
Änderung des Binnenschiffahrtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Bundeswaldgesetzes

Artikel 11
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 12
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 13
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 14
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 15
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 16
Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 17
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

Artikel 18
Änderung der Düngeverordnung

Artikel 19
Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

Artikel 20
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 21
Änderung der Raumordnungsverordnung

Artikel 22
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Artikel 23
Änderung der Rohrfernleitungsverordnung

§ 4a
Anzeigepflicht

Artikel 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... " auf europäischer Ebene ebenfalls eher kritisch. Dies gilt vor allem, soweit das materielle Gesellschaftsrecht und nationale Schutz- und Kontrollmechanismen betroffen sind. Wie auch einzelne Vorschläge zur Europäischen Privatgesellschaft zeigen, können sich hier deutliche Verschlechterungen gegenüber dem deutschen Schutzniveau ergeben. Diese Auswirkungen wären auch bei der von der Kommission geforderten Festlegung gemeinsamer Kollisionsnormen im Bereich des Gesellschaftsrechts zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 675/09

... Auch wenn Alzheimer und verwandte Krankheiten nicht heilbar sind, können die Betroffenen – bei allmählicher Verschlechterung ihres Zustands – oft noch 7-12 Jahre nach der Erstdiagnose weiterleben. Die Krankheit manifestiert sich durch eine allmähliche Abnahme verschiedener Gehirnfunktionen, darunter das Gedächtnis, das logische Denken, die Kommunikationsfähigkeit und die für das Verrichten alltäglicher Tätigkeiten erforderlichen Fähigkeiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/09




Begründung

3 Zusammenfassung

1. Die Entwicklung der gemeinsamen Programmplanung

Ein Thema für die gemeinsame Programmplanung

2. Bekämpfung von neurodegenerativen Erkrankungen, insbesondere Alzheimer

Umfassende Forschungsbemühungen erforderlich

Ein Feld mit wachsender Bedeutung für die Forschungsförderung in Europa

Derzeitige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Derzeitige Maßnahmen auf EU-Ebene

Vorteile einer verstärkten Koordinierung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Proportionalitätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 442/1/09

... - Mit Blick auf mögliche weitere Ratingverschlechterungen in relevanten Portfolien besteht akuter Handlungsbedarf.



Drucksache 282/09

... zu Grunde liegen. Für den durch die Norm vermittelten Drittschutz ist eine konkrete Betroffenheit erforderlich. Buchstabe a) stellt heraus, dass bei der Untersuchung die Umweltgüter primär geschützt und, soweit dies nicht möglich ist, ordnungsgemäß wiederhergestellt werden müssen. Die Wiederherstellungspflicht zeigt, dass die Schutzpflicht kein absolutes Beeinträchtigungsverbot statuiert, wohl aber festlegt, dass Voraussetzung für die Erteilung der Untersuchungsgenehmigung eine umweltverträgliche Untersuchung ist. Dazu gehört u. a. auch, dass die Untersuchung insoweit Rücksicht auf schutzbedürftige und schutzwürdige Umweltgüter nimmt, als dass eine Verschlechterung insgesamt nicht eintritt. Das Maß zulässiger Beeinträchtigungen richtet sich nach den fachgesetzlichen Vorgaben, im Bereich des Naturschutzrechts z.B. nach den deutschen und europäischen Gebiets- und Artenschutzbestimmungen. Die Regelung verdeutlicht, dass insbesondere die Anforderungen an die spätere Wiederherstellung bereits bei Antragstellung zu berücksichtigen sowie durch geeignete Maßnahmen vorzubereiten und abzusichern sind. Buchstabe b) stellt heraus, dass die Grundsätze und Pflichten der Kreislaufwirtschaft auch für die Untersuchung von potenziellen Kohlendioxidspeichern gelten. Für die in Satz 3 genannten Untersuchungsmethoden, die in der Regel mit keinen Einwirkungen auf die Oberfläche oder mit der Entstehung von Abfällen verbunden sind, gilt Nummer 6 nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung

Teil 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Rechtsverordnungsermächtigungen

§ 25
Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Teil 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 33
Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 34
Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 35
Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 36
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 37
Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 38
Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 39
Anwendbare Vorschriften

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 40
Zuständige Behörden

§ 41
Gebühren und Auslagen

§ 42
Bußgeldvorschriften

§ 43
Evaluierungsbericht

§ 44
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)

1. Datenerhebung Stufe 1 :

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.1. Charakterisierung der Gefahren

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 7a
Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Teil 1
Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Artikel 2
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)

Artikel 3
(Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)

Artikel 4
(Änderung des Umweltschadensgesetzes)

Artikel 5
(Änderung der 4. BImSchV)

Artikel 6
(Änderung der 13. BImSchV)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 745/09 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vertrag von Lissabon zwar die prozedurale Dimension des Subsidiaritätsprinzips stärkt und hier im Rahmen des neuen Protokolls Nr. 2, insbesondere mit dem Frühwarnsystem und der Einbindung der nationalen Parlamente, Verbesserungen mit sich bringt. Andererseits wird die materielle Dimension des Subsidiaritätsprinzips geschwächt, da anders als noch beim Amsterdamer Protokoll Nr. 30 eine Präzisierung der für die Subsidiaritätsprüfung bedeutsamen materiellen Kriterien nunmehr fehlt. Darin sieht der Bundesrat eine Verschlechterung der Praktikabilität des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.



Drucksache 787/09

... Die höheren Ausgaben für das Wohngeld ergeben sich aus der deutlichen Verschlechterung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage und aus der Wohngeldreform 2009. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.



Drucksache 413/09

... K. in der Erwägung, dass sich die Raumentwicklung in der Europäischen Union auseinandersetzen muss mit wirtschaftlicher Umstrukturierung, hoher Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt, fehlender Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln und Verkehrsüberlastung, einem durch die Zersiedelung verschärften Mangel an Nutzflächen, Bevölkerungsrückgang und -alterung, Entvölkerung der ländlichen Gebiete und der kleinen Städte zu Gunsten der großen Ballungsgebiete, sozialer Ausgrenzung, hohen und steigenden Verbrechensraten, der Gettoisierung bestimmter Stadtteile, niedrigen Haushaltseinkommen, der Verschlechterung der Lebensqualität in benachteiligten Gebieten, zu wenig Parkanlagen und Erholungsgebieten, Umweltverschmutzung, Fragen der Wasserversorgung und der Entsorgung von Abfall und Rückständen sowie der notwendigen Sicherstellung der Energieversorgung und der effizienten Nutzung von Energie,



Drucksache 278/09 (Beschluss)

... In der Phase zwischen dem Vorschlag eines für Natura 2000 ausgewählten Gebiets und seiner Veröffentlichung in der Vorschlagsliste im EG-Amtsblatt besteht nach der vorgesehenen Regelung keine Möglichkeit einer Verträglichkeitsprüfung. Stattdessen muss in dieser Phase nach dem Dragaggi-Urteil des EuGH (Rs. C-117/03) der Mitgliedstaat sicherstellen, dass das Gebiet seine Qualität als Natura 2000-Gebiet behält und alle Maßnahmen unterbleiben, die diesen Status gefährden könnten. Für diese Pflicht gibt weder der EuGH noch die Richtlinie dem Mitgliedstaat eine Ermächtigung zu einem Vorgehen gegen entsprechende Verschlechterungen des Auswahlgebietes an die Hand. Ein effektives und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln ist damit nicht gewährleistet. Durch die vorgezogene Anwendung der Verträglichkeitsprüfung für Projekte und Pläne mit Auswirkungen auf das ausgewählte Gebiet erhält die Verwaltung dagegen eine rechtsstaatlich ausreichende Ermächtigung, um in den entsprechenden Verfahren die Erhaltung der Qualität eines künftigen Natura 2000-Gebietes zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

11. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2, Satz 3 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

25. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 - neu - BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

40. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 43 BNatSchG

46. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

47. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

49. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

50. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

56. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

57. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

58. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 572/09

... 1. jede Funktionsstörung und jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanweisung eines Produktes, die zum Tode oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Patienten oder eines Anwenders führen kann oder dazu geführt hat;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Medizinproduktegesetzes

§ 7
Grundlegende Anforderungen

§ 15a
Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 22a
Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 22b
Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung

§ 22c
Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen

§ 23
Durchführung der klinischen Prüfung

§ 23a
Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen

§ 23b
Ausnahmen zur klinischen Prüfung

§ 24
Leistungsbewertungsprüfung

§ 32
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich.

§ 37a
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

§ 14a
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

§ 4a
Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien

Artikel 5
Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

§ 3
Klassifizierung und Abgrenzung von Produkten

§ 5
Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen

§ 6
Beratungen

Artikel 6
Weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 108/09

... – unter Hinweis auf den Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2008/135/CFSP vom 18. Februar 2008 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe2, der die durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP des Rates vom 19. Februar 20043verhängten restriktiven Maßnahmen bis zum 20. Februar 2009 verlängert hat, auf die Verordnung (EG) Nr. 1226/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe4 sowie auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11. und 12. Dezember 2008 zu Simbabwe, in denen schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Verschlechterung der humanitären Lage in Simbabwe geäußert wurden,



Drucksache 797/09

... Das erste Ziel besteht darin sicherzustellen, dass alle nationalen Aufsichtsbehörden über angemessene Instrumente verfügen, um Probleme im Bankensektor in einem ausreichend frühen Stadium zu erkennen und im Bedarfsfall eingreifen zu können, damit das betreffende Institut bzw. die Gruppe wieder stabilisiert und eine weitere Verschlechterung verhindert werden kann. Dies wird grundlegende Änderungen bei den Eigenkapitalbestimmungen erfordern, die durch einen Rahmen für die Übertragung von Vermögenswerten zwischen einzelnen Einheiten einer Gruppe begleitet werden könnten, um Finanz- oder Liquiditätshilfen zu ermöglichen, ehe einzelne Gruppeneinheiten in kritische Probleme geraten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziel und Struktur der Mitteilung

2.1. Ziel

2.2. Struktur

2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen

3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden

3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen

5 Fragen8

3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe

4. Abwicklung von Banken

4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?

Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften

Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte

4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor

4.3. Welche Instrumente werden benötigt?

4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente

4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor

4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor

5 Aktionäre

Gläubiger und Gegenparteien

4.7. Abwicklung von Bankengruppen

4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung

Finanzierung durch den Privatsektor

5 Lastenteilung

5. Insolvenz

Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen

Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken

6. Folgemassnahmen


 
 
 


Drucksache 430/09

... J. in der Erwägung, dass die Unterauftragsvergabe zwar viele positive Aspekte aufweist und eine Steigerung der Produktionskapazität ermöglicht, dass sie indessen auch einige wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zwischen Arbeitnehmern verursacht und eine rasante Verschlechterung der Arbeitsbedingungen begünstigen könnte, was ein Anlass zur Sorge ist,



Drucksache 616/1/09

... " auf europäischer Ebene ebenfalls eher kritisch. Dies gilt vor allem, soweit das materielle Gesellschaftsrecht und nationale Schutz- und Kontrollmechanismen betroffen sind. Wie auch einzelne Vorschläge zur Europäischen Privatgesellschaft zeigen, können sich hier deutliche Verschlechterungen gegenüber dem deutschen Schutzniveau ergeben. Diese Auswirkungen wären auch bei der von der Kommission geforderten Festlegung gemeinsamer Kollisionsnormen im Bereich des Gesellschaftsrechts zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 278/1/09

... In der Phase zwischen dem Vorschlag eines für Natura 2000 ausgewählten Gebiets und seiner Veröffentlichung in der Vorschlagsliste im EG-Amtsblatt besteht nach der vorgesehenen Regelung keine Möglichkeit einer Verträglichkeitsprüfung. Stattdessen muss in dieser Phase nach dem Dragaggi-Urteil des EuGH (Rs. C-117/03) der Mitgliedstaat sicherstellen, dass das Gebiet seine Qualität als Natura 2000-Gebiet behält und alle Maßnahmen unterbleiben, die diesen Status gefährden könnten. Für diese Pflicht gibt weder der EuGH noch die Richtlinie dem Mitgliedstaat eine Ermächtigung zu einem Vorgehen gegen entsprechende Verschlechterungen des Auswahlgebietes an die Hand. Ein effektives und rechtsstaatliches Verwaltungshandeln ist damit nicht gewährleistet. Durch die vorgezogene Anwendung der Verträglichkeitsprüfung für Projekte und Pläne mit Auswirkungen auf das ausgewählte Gebiet erhält die Verwaltung dagegen eine rechtsstaatlich ausreichende Ermächtigung, um in den entsprechenden Verfahren die Erhaltung der Qualität eines künftigen Natura 2000-Gebietes zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 Satz 1 BNatSchG *

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 8 BNatSchG

§ 8
Aufgaben der Landschaftsplanung

13. Hauptempfehlung*

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 4 BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 Satz 3 - neu -, 3 und 4 BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 und 4 BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

25. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 25

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG *

30. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3a - neu - BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2,* Satz 3 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6a - neu -, Absatz 6b - neu - BNatSchG

Zu Absatz 6a

Zu Absatz 6b

40. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

42. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

46. Zu Artikel 1 § 20 Überschrift und Absatz 1 BNatSchG

47. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

Zu Artikel 1

50. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG *

55. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 2 BNatSchG

56. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

59. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

60. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

61. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

62. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

63. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

64. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

65. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

66. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatschG

67. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

68. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

69. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

70. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

73. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

74. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

75. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

76. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

77. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

78. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 bis 5 BNatSchG

79. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

80. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

81. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

82. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

83. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

84. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

85. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 BNatSchG

86. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

87. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

88. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

89. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 BNatSchG

90. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

91. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

92. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

93. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

94. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 339/09

... geht davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern 2009 nur noch 3,2 % erreichen wird, gegenüber 6,3 % im Jahr 2008 und 7,9 % im Jahr 2007. Als weitere direkte Folge des Einbruchs der Weltwirtschaft ist ein Schrumpfen des Welthandelsvolumens zu verzeichnen. Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Rohstoffen und des damit einhergehenden Preisverfalls werden die Entwicklungsländer drastische Einbußen bei den Exporterlösen, eine Verschlechterung der Außenbilanzen und geringere Einnahmen hinnehmen müssen. Entwicklungsländer, die Nettoexporteure von Rohstoffen sind, werden am härtesten vom Absturz der Rohstoffpreise getroffen, während die Nettoimporteure dadurch entlastet werden. Prognosen der Weltbank zufolge droht den Entwicklungsländern in diesem Jahr eine Finanzierungslücke von 270 bis 700 Mrd. USD.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/09




I. Einleitung

II. Hintergrund: Schwächen und Stärken

III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen

III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen

1 Einhaltung der ODA-Zusagen.

2 Mobilisierung neuer Ressourcen.

III.2. Antizyklisches Handeln

3 Neuausrichtung der Prioritäten.

4 Beschleunigung der Auszahlung.

5 Vorgezogene Finanzierung.

6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.

7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.

III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität

8 Bilaterale Maßnahmen:

9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.

10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.

11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.

III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft

III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen

12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.

13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.

III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung

III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur

14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.

16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.

III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft

17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.

18 Investitionen in Agrarkorridore.

III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren

19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.

20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.

21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.

22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.

III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen

23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.

24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.

25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.

IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität

26 Stärkung des politischen Dialogs.

27 Verbesserung der Steuerpolitik.

28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.

V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion

V.1. Eine offene Wirtschaft

V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen

VI. Schlussfolgerung


 
 
 


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