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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verschmutzungsbekämpfung"


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Drucksache 873/10

... Zu den ausgeschlossenen Bereichen gehören die Offshore-Erkundung und -Gewinnung von Mineralien, einschließlich Kohlenwasserstoffen. Wie in ihrer jüngsten Mitteilung „Die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten – eine Herausforderung“ im Lichte des Bohrinsel-Unfalls im Golf von Mexiko angekündigt, wird die Kommission nach einer geeigneten Möglichkeit suchen, um die Umweltgesetzgebung durch Bestimmungen zu verstärken, die möglicherweise erforderlich sind, um bestehende Umweltvorschriften im Zusammenhang mit Verschmutzungsbekämpfung, Inspektion sowie Unfallverhütung und -management mit Blick auf einzelne Offshore-Anlagen zu ergänzen, damit ein hohes Umweltschutzniveau bei derartigen Tätigkeiten gewährleistet ist. Entsprechende Legislativvorschläge werden entweder den Anwendungsbereich des geltenden Rechts auf Erdöl- und Erdgasanlagen im Offshore-Betrieb ausweiten oder eine eigene Initiative für diese Betriebe darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 380/08

... E. in der Erwägung, dass Spanien das Verschmutzungsbekämpfungsschiff Don India seit dem 13. August 2007 in der Bucht positioniert hatte,



Drucksache 185/08

... 8 Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs kann auf Ersuchen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verschmutzungsbekämpfung mit zusätzlichen europäischen Mitteln unterstützen, die in Bereitschaft gehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 463/05

... 1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/05




1. Gründe und Ziele

2. Allgemeiner Kontext und Begründung des vorgeschlagenen Rechtsakts

1. Tätigkeit der Agentur im Bereich der Verschmutzungsbekämpfung

2. Finanzierung der Verschmutzungsbekämpfung

3. Mehrjährige Finanzierung von Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen.

Abrufbereite Schiffe

Satellitenbilder

Information, Zusammenarbeit und Koordinierung

4. Schlussfolgerung

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Gemeinschaftsmittel

Artikel 5
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

Artikel 7
Bewertung

Artikel 8
Inkrafttreten

2 Folgenabschätzungsbogen

Titel des
vorgeschlagenen Rechtsakts

DER vorgeschlagene Rechtsakt

AUSWIRKUNG auf die Unternehmen

- besondere Gebiete der Gemeinschaft, in denen diese Unternehmen ihren Standort haben


 
 
 


Drucksache 829/05

... (15) Bereits geltende Luftqualitätsgrenzwerte sollten unverändert bleiben, doch sollte es möglich sein, die Frist innerhalb der diese Werte erreicht werden müssen, zu verlängern, wenn es in bestimmten Gebieten und Ballungsräumen trotz der Anwendung geeigneter Verschmutzungsbekämpfungsmaßnahmen ernsthafte Probleme hinsichtlich der Einhaltung gibt. Werden für bestimmte Gebiete und Ballungsräume Verlängerungen gewährt, ist jeweils ein umfassender Plan zu erstellen, um die Einhaltung innerhalb der Verlängerungsfrist zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortungsbereiche

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualität

Artikel 4
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Artikel 5
Beurteilungsverfahren

Artikel 6
Beurteilungskriterien

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Referenzmessmethoden

Artikel 9
Beurteilungskriterien

Artikel 10
Lage von Probenahmestellen für die Messung von Ozon

Artikel 11
Referenzmessmethoden

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12
Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte und Konzentrationshöchstwerte liegen

Artikel 13
Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 14
Kritische Werte

Artikel 15
Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5und Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 16
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele überschreiten

Artikel 17
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erfüllen

Artikel 18
Erforderliche Maßnahmen bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen

Artikel 19
Emissionen aus natürlichen Quellen

Artikel 20
Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne und Programme

Artikel 21
Pläne oder Programme für die Luftqualität

Artikel 22
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 23
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 24
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 25
Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 26
Änderung und Durchführung

Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Sanktionen

Artikel 29
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 33
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. QUALITÄTSSICHERUNG bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten

Anhang II
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. OBERE und UNTERE Beurteilungsschwellen

B. ÜBERSCHREITUNG der oberen und UNTEREN Beurteilungsschwellen

Anhang III
LAGE der PROBENAHMESTELLEN für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IV
Messungen an Messstationen für Hintergrundquellen (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang V
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10, PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten oder Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für die REDUZIERUNG der PM2,5-Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit

C. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für kritische Werte zum Schutz der VEGETATION IN anderen Gebieten ALS Ballungsräumen

Anhang VI
REFERENZMETHODEN für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid, BENZOL und OZON

A. REFERENZMESSMETHODEN

1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration

2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden

3. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei

4. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM12

5. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5

6. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol

7. Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration

8. Referenzmethoden für die Messung der Ozonkonzentration

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. NORMUNG

Anhang VII
ZIELWERTE und langfristige Ziele

A. ZIELWERTE und langfristige Ziele für OZON

1. Begriffsbestimmungen und Kriterien

2. Zielwerte

3. Langfristige Ziele

Anhang VIII
Kriterien zur Einstufung von PROBENAHMESTELLEN für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer STANDORTE

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IX
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von PROBENAHMESTELLEN für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Luftqualität IM Hinblick auf die Einhaltung der ZIEL-Werte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, SOWEIT SOLCHE Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen die langfristigen Ziele Eingehalten werden

Anhang X
MESSUNG von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang XI
GRENZWERTE zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Anhang XII
INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwellen

A. Alarmschwellen für andere SCHADSTOFFE ALS OZON

B. INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwelle für OZON

Anhang XIII
kritische Werte für den Schutz der VEGETATION

Anhang XIV
REDUZIERUNG der Exposition und Konzentrationsobergrenze für PM2,5

A. INDIKATOR für die durchschnittliche Exposition

B. ZIEL für die REDUZIERUNG der Exposition

C. Konzentrationsobergrenze

Anhang XV
IN den ÖRTLICHEN, REGIONALEN und einzelstaatlichen PLÄNEN und PROGRAMMEN zur Verbesserung der Luftqualität ZU BERÜCKSICHTIGENDE Informationen

A. NACH Artikel 21 Pläne oder Programme ZU ÜBERMITTELNDE Informationen

1. Ort der Überschreitung der Grenzwerte:

2. Allgemeines

3. Zuständige Behörden

4. Art und Beurteilung der Verschmutzung

5. Ursprung der Verschmutzung

6. Analyse der Lage

7. Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben

8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben

9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben.

10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen.

B. NACH Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b ZU ÜBERMITTELNDE Informationen Programm zur Luftreinhaltung

Anhang XVI
UNTERRICHTUNG der Öffentlichkeit

Anhang XVII
Korrelationstabelle


 
 
 


Drucksache 946/05

... ermutigt durch die zahlreichen Errungenschaften der Mitgliedstaaten der Wirtschaftskommisslon der Vereinten Nationen für Europa und des Regionalkomitees für Europa der Weltgesundheitsorganisation bei der Verschmutzungsbekämpfung und der Erhaltung und Wiederherstellung einer Wasserumwelt, die imstande ist, die menschliche Gesundheit und das menschliche Wohlbefinden zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 946/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll
über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Grund- und Leitsätze

Artikel 6
Ziele und Zieldaten

Artikel 7
Überprüfung und Bewertung von Fortschritten

Artikel 8
Reaktionssysteme

Artikel 9
Bewusstsein der Öffentlichkeit, Aus- und Fortbildung, Forschung und Entwicklung und Information

Artikel 10
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 11
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 12
Gemeinsame und aufeinander abgestimmte internationale Maßnahmen

Artikel 13
Zusammenarbeit in Bezug auf grenzüberschreitende Gewässer

Artikel 14
Internationale Unterstützung für nationale Maßnahmen

Artikel 15
Überprüfung der Einhaltung des Protokolls

Artikel 16
Tagung der Vertragsparteien

Artikel 17
Sekretariat

Artikel 18
Änderungen des Protokolls

Artikel 19
Stimmrecht

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung

Artikel 22
Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Rücktritt

Artikel 25
Verwahrer

Artikel 26
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11 bis 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18 bis 26


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.