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"Verschreibungspflicht"
Drucksache 432/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Entschließung des Bundesrates zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Drucksache 300/08 (Beschluss)
... Nach der Entlassung dieser Substanz aus den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften kann die Sicherheit ihrer Anwendung nur dann gewährleistet werden, wenn der Stoff der Verschreibungspflicht nach § 48 des
Drucksache 538/2/08
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß - Antrag der Freistaaten Sachsen, Bayern -
... Der Bundesrat stellt fest, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln unabhängig von Vertriebsformen denselben Qualitätssicherungsstandards wie die Abgabe über die Präsenzapotheken unterworfen sein muss. Ein pauschales Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wird als nicht ausreichend angesehen. Es stellt keine wirksame Maßnahme gegen illegale Internetapotheken und Arzneimittelfälschungen im Internethandel dar.
Drucksache 437/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
... • Eine zur Klassifizierung von Arzneimitteln hinsichtlich ihres Vertriebsweges (Verschreibungspflicht oder Apothekenpflicht) (Resolution ResAP(2007)1 on the classification of medicines as regards their supply).
Anlage 1 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Bekämpfung der Computerkriminalität
d Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen Expertenausschuss zu Sozialpolitik für Familien und Kinder
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Statistische Angaben zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2007
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 2 Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2007
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
1. Haushalt
2. Vorsitze und Themen
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
1. Jahresbilanz 2007
2. Reform
3. Rechtsprechung
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Datenschutz
e Minderheitenrechte
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Konferenz der Justizminister
b Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
c Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
d Ausschusses für Familienrechtsexperten des Europarats CJ-FA
e Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
f Menschenrechtsausbildung für Menschenrechtsexperten HELP
g Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
h Übereinkommen zum Schutz von Kindern
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Familienfragen
d Pompidou Gruppe
d Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM
e Biomedizin
f Soziale Kohäsion
g Tierschutz
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Jugend
7. Sport Anti-Doping sowie Sport und Gewalt
8. Bildung und Kultur
a Bildung
b Kultur
9. Medien
Anlage 1 Statistische Angaben
Anlage 2 Statistische Angaben
Anlage 3 Statistische Angaben
Anlage 4 Statistische Angaben
Drucksache 789/08
... a) Für den betroffenen pharmazeutischen Unternehmer entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekosten. Die Verschreibungspflicht für die genannten Stoffe und die Bereitstellung von Informationsbroschüren für Ärzte und Apotheker sowie für in Frage kommende Erkrankte wurden bereits durch die jeweilige EU-Zulassung begründet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
§ 3a
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grundlagen
II. Regelungsinhalt
III. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
IV. Befristung
V. Geschlechterspezifische Aspekte
VI. Rechtsgrundlage, Zustimmungs- und Anhörungspflicht
VII. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 716: Entwurf der Verordnung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften
Drucksache 300/1/08
... Nach der Entlassung dieser Substanz aus den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften kann die Sicherheit ihrer Anwendung nur dann gewährleistet werden, wenn der Stoff der Verschreibungspflicht nach § 48 des
Drucksache 794/1/07
... " in die Anlage 1 der Verordnung soll ein weiterer bisher nicht erfasster, jedoch in einem durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) zugelassenen Arzneimittel enthaltener Wirkstoff der Verschreibungspflicht unterstellt werden.
Drucksache 338/1/07
... aufgenommen. Dadurch werden Arzneimittel, die diese Stoffe enthalten, verschreibungspflichtig. Betroffen sind Arzneimittel, die zur Anwendung bei Zierfischen bzw. Brieftauben bestimmt sind und derzeit auf Grund der Regelungen nach § 60
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 8 - neu - AMVV
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b und c Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 und § 5 AMVV
3. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
Drucksache 223/2/07
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport Punkt 12 der 833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007
... Erscheint ein Warnhinweis in der Fachinformation statt in der Packungsbeilage, wird dies dem Ziel der Aufklärung von Sportlern ausreichend gerecht. Sportler, denen generell bekannt ist, dass Arzneimittel auf der Dopingliste stehen können, haben die Möglichkeit, beim behandelnden Arzt oder bei nicht ärztlich verordneten (nicht verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln beim Apotheker die Zugehörigkeit des betreffenden Arzneimittels zur Dopingliste zu erfragen. Eine unnötige Beeinflussung der Mehrzahl der Patienten, für die Doping keine Rolle spielt, wird so vermieden.
Drucksache 338/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Der Verbraucherschutz gebietet es, dass für Arzneimittel, die bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, Abgabebeschränkungen durch Unterstellung unter die Verschreibungspflicht vorgesehen werden. Diese Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen werden durch die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. 1 S. 3632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2006 (BGBl. 1 S. 3465), wird wie folgt geändert:
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
1. Diclofenac Art. 1 Nr. 4 Buchstabe d
2. Podophyllum peltati radix et rhizoma Art. 1 Nr. 4 Buchstabe g
1. Aprotinin Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c
2. Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zur Position Gonadotropine
Zur Position Interferon gamma 1b
Zur Position Weibliche Geschlechtshormone
Zu Buchstabe c
Zur Position Aprotinin
Zur Position Butorphanol und seine Ester
Zur Position Cilostazol
Zur Position Dasatinib
Zur Position Deferasirox
Zur Position Exenatide
Zur Position Idursulfase Anwendungsgebiet:
Zur Position Lactobacillus salivarius
Zur Position Lumiracoxib Anwendungsgebiet:
Zur Position Mitratapid
Zur Position Osateron und seine Ester
Zur Position Pyriproxifen
Zur Position Sitaxentan
Zur Position E -Stiripentol
Zur Position Vareniclin
Zur Position Zubereitung aus Metaflumizon und Amitraz
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 794/07 (Beschluss)
... " in die Anlage 1 der Verordnung soll ein weiterer bisher nicht erfasster, jedoch in einem durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) zugelassenen Arzneimittel enthaltener Wirkstoff der Verschreibungspflicht unterstellt werden.
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... Der Abschlag nach Satz 1 erster Halbsatz ist erstmalig mit Wirkung für das Kalenderjahr 2009 von den Vertragspartnern in der Vereinbarung nach § 129 Abs. 2 so anzupassen, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung."
Drucksache 338/07 (Beschluss)
... aufgenommen. Dadurch werden Arzneimittel, die diese Stoffe enthalten, verschreibungspflichtig. Betroffen sind Arzneimittel, die zur Anwendung bei Zierfischen bzw. Brieftauben bestimmt sind und derzeit auf Grund der Regelungen nach § 60
Anlage Änderungen der Dritten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 8 - neu - AMVV
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe b und c Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 und § 5 AMVV
Drucksache 5/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... (2) Die Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln vom 2. Januar 1978 (BGBl. I S. 30), zuletzt geändert durch ... , wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Überleitung von Beschäftigten
§ 18 Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21 Eigentumsübertragung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 794/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Der Verbraucherschutz gebietet, dass Arzneimittel, die bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen enthalten, der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Diese Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen werden durch die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Regelungsbedarf wird auch im Bereich anderer illegaler Arzneimittel gesehen. Als ein Beispiel wird das Inverkehrbringen von als Nahrungsergänzungsmittel deklarierten Produkten beschrieben, die in Wahrheit Wirkstoffe von u.U. verschreibungspflichtigen Arzneimitteln enthalten. Diese Produkte stellten ebenfalls ein hohes Gefährdungspotenzial für den Verbraucher dar. Erhebliche Risiken gingen auch von illegalen, nicht zugelassenen Produkten aus, die nach § 21
Drucksache 710/07
... , sind Arzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren zukünftig verschreibungspflichtig. Von dieser Regelung können nach § 48 Abs. 6 AMG Arzneimittel ausgenommen werden, soweit die auf Grund des Artikel 67 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) der Richtlinie
Drucksache 314/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften
... es zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sind; § 34 Abs. 1 Satz 5, 7 und 8 sowie Abs. 6 und § 35 gelten entsprechend. Für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medizinprodukte nach Satz 2 gilt § 34 Abs. 1 Satz 6 entsprechend."
Drucksache 223/3/07
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport Punkt 12 der 833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007
... - Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise kann davon ausgegangen werden, dass die nicht therapeutisch indizierte Einnahme (verschreibungspflichtiger) Arzneimittel mit schädlichen Nebenwirkungen verbunden und deshalb "
Drucksache 784/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... 23 neue Stoffe bzw. Zubereitungen aus Stoffen ergänzt, davon 15, die in Arzneimitteln mit EU-Zulassungen enthalten sind, 2 in Arzneimitteln mit nationalen Zulassungen und 6 Positionen werden auf Grund redaktioneller Änderungen eingefügt. Weiterhin werden 2 Positionen auf Grund von Voten des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht geändert; 17 Positionen werden in Folge redaktioneller Änderungen aufgehoben. Eine vorhandene Position wird redaktionell geändert.
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... § 41 Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Algemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zuständige Behörden
Abschnitt 2 Herstellung von Mitteln
§ 3 Herstellungserlaubnis
§ 4 Inhalt der Herstellungserlaubnis
§ 5 Sachkundige Personen
§ 6 Anzeigepflichten
§ 7 Ruhen der Erlaubnis
§ 8 Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln
§ 9 Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen
§ 10 Besondere Vorschriften für die Tierhaltung
§ 11 Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln
§ 12 Wartezeiten
§ 13 Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden
§ 14 Abfüllen der Charge
§ 15 Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen
§ 16 Arzneibuch
§ 17 Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen
§ 18 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis
§ 19 Prüfung des Betriebs
Abschnitt 3 Zulassung von Mitteln
§ 20 Zulassungsantrag
§ 21 Zusammenfassung der Merkmale des Mittels
§ 22 Zulassungsverfahren
§ 23 Zulassung
§ 24 Zulassung in sonstigen Fällen
§ 25 Erlöschen der Zulassung
§ 26 Verlängern der Zulassung
§ 27 Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung
§ 28 Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 29 Änderung der Zulassung, Neuzulassung
§ 30 Erfassen und Auswerten von Risiken
§ 31 Bekanntmachung, Veröffentlichung
Abschnitt 4 Staatliche Chargenprüfung
§ 32 Durchführung der staatlichen Chargenprüfung
§ 33 Umfang der staatlichen Chargenprüfung
§ 34 Rücknahme der Freigabe
Abschnitt 5 Kennzeichnung
§ 35 Kennzeichnung
§ 36 Packungsbeilage
Abschnitt 6 Großhandel und Einfuhr
§ 37 Pflichten des Großhändlers
§ 38 Einfuhrerlaubnis
§ 39 Bescheinigung
Abschnitt 7 Abgabe und Anwendung von Mitteln
§ 40 Vertriebsweg, Nachweispflicht
§ 41 Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht
§ 42 Abgabeverbote
§ 43 Anwendung von Mitteln
§ 44 Anwendung durch den Tierhalter
§ 45 Vorrätighalten von Mitteln
§ 46 Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 47 Ordnungswidrigkeiten
§ 48 Übergangsvorschriften
§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:
Anlage 2 (zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zu § 13
Zu den §§ 14
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 24
Zu den §§ 25
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu den §§ 32
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 40
Zu § 42
Zu den §§ 43
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Drucksache 786/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken und zur Ablösung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
... (4) Mindestens einmal jährlich hat der Tierarzt im Rahmen einer Prüfung die Ein-und Ausgänge gegen die vorhandenen Bestände verschreibungspflichtiger Arzneimittel in der jeweiligen tierärztlichen Hausapotheke aufzurechnen und etwaige Abweichungen festzustellen."
Drucksache 848/1/06
... /EG sind Arzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren zukünftig verschreibungspflichtig. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von der Verschreibungspflicht vorsehen, wenn die Arzneimittel bestimmte Kriterien erfüllen, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden.
Drucksache 848/06 (Beschluss)
... /EG sind Arzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren zukünftig verschreibungspflichtig. Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von der Verschreibungspflicht vorsehen, wenn die Arzneimittel bestimmte Kriterien erfüllen, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden.
Drucksache 322/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Die Anlage der Verordnung wird um Stoffe ergänzt, die die Gesundheit des Menschen oder, sofern sie zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die Gesundheit des Tieres, des Anwenders oder die Umwelt auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefährden können, wenn sie ohne ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden. Darüber hinaus werden Positionen inhaltlich bzw. redaktionell geändert, andere gestrichen. Ein Wirkstoff (ad us. vet.) wird aus der Verschreibungspflicht entlassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. § 4 wird wie folgt gefasst:
3. Die Anlage wird wie folgt geändert
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Ergänzende Texte:
§ 48 des Arzneimittelgesetzes
Drucksache 575/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
... Folgeänderung zur Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S.
Anlage Änderung der Elften Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
Zu Artikel 1
Drucksache 575/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
... Folgeänderung zur Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S.
Drucksache 574/06
... betreffende Entschließung des Bundesrates vom 21. Dezember 2005 (BR-Drs. 794/05), die bei den Beratungen der Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln gefasst wurde. Weiterhin sollen Vorgaben aus Artikel 66 der Richtlinie
Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... 3. bei Abgabe von zur Anwendung bei Tieren bestimmten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Drucksache 755/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... es oder dieses Buches bestimmt sind, teilweise verzichten. Der Abschlag nach Satz 1, erster Halbsatz ist erstmalig mit Wirkung für das Kalenderjahr 2009 von den Vertragspartnern in der Vereinbarung nach § 129 Abs. 2 so anzupassen, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung. Bei der Anpassung im Jahre 2009 soll der Abschlag einmalig entsprechend erhöht werden, wenn durch Vereinbarungen nach § 129 sowie nach § 130a Abs. 8 nicht eine Einsparung von mindestens 500 Mio Euro in den ersten zwölf Monaten nach dem (...Datum des Inkrafttretens) erreicht worden ist.
Drucksache 539/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetz es
... Gefangene können an den Kosten der ärztlichen und sonstigen medizinischen Behandlung einschließlich der Kosten der Versorgung mit Arzneimitteln in angemessenem Umfang beteiligt werden. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können gegen Kostenerstattung abgegeben werden.
Drucksache 205/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... a) den Zeitraum für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel, soweit es sich nicht um systemisch anzuwendende Antibiotika handelt, auf bis zu 31 Tage auszudehnen, um den Belangen der tierärztlichen und landwirtschaftlichen Praxis hinreichend Rechnung zu tragen und
Drucksache 338/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
1. Zu Artikel 1a Nr. 1, 2 und 3 - neu - § 1 Abs. 1 Satz 1 - neu -, § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 - neu - und § 4 - neu - MPVerschrV
Artikel 1a Änderung der Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten
Artikel 1 Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
2. Zu Artikel 2 Satz 2 - neu -
Drucksache 238/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... (2) Die Verordnung zur Errichtung von Sachverständigen-Ausschüssen für Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln vom 2. Januar 1978 (BGBl. I S. 30), zuletzt geändert durch ... , wird wie folgt geändert:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Verteilung der Versorgungslasten
§ 18 Überleitung von Beschäftigten
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Folgeänderungen des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung
Artikel 10 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Begründung
A. Allgemeines
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Drucksache 205/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... „Weiterhin dürfen Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. l, die zur Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bestimmt und nicht verschreibungspflichtig sind, in der jeweils erforderlichen Menge durch Veterinärbehörden an Tierhalter abgegeben werden. Mit der Abgabe ist dem Tierhalter eine schriftliche Anweisung über Art, Zeitpunkt und Dauer der Anwendung auszuhändigen."'
Drucksache 237/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... es hinsichtlich der Verschreibungspflicht von Arzneimittel sollte auch bei der vorgesehenen Neuregelung eine Beteiligung des Bundesrates an der Entscheidung vorgesehen werden.
2 A
1.Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG
4.Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 31 - neu - AMG *
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe f AMG , und Buchstabe f § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG
11. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 1 - neu - AMG
12. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 3 - neu - AMG
13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - AMG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 § 16 AMG
16. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *
21. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
22. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. b AMG
23. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG
24. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG
25. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG
27. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG
28. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG
29. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG
30. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc § 69 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 und 6 - neu -, Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und 4 AMG
31. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a und b - neu - § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 - neu - und § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und Satz 4 AMG
32. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG
33. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG
34. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG
35. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG
36. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG
37. Zu Artikel 1 allgemein
38. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität
39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG
40. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG
41. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG
42. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b Patentgesetz
43. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV
2 B
44. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
Drucksache 449/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... 14. Verwendungszweck bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Vierzehntes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 19 Verantwortungsbereich
§ 20 Anzeigepflichten
„§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
§ 24b Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz
§ 25b Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren
§ 34 Information der Öffentlichkeit.
§ 38 Registrierung homöopathischer Arzneimittel.
§ 39a Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39b Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 39c Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39d Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 48 Verschreibungspflicht
§ 72a Zertifikate
§ 77a Unabhängigkeit und Transparenz
§ 141
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
§ 3a
Artikel 2a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 2b Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 44/05 (Beschluss)
... Die von der Bundesregierung vertretene Position, dass in dieser Angelegenheit das Abwarten einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht in Betracht kommt, wird vom Bundesrat nicht geteilt. Auch in dem EuGH-Verfahren gegen das Versandhandelsverbot mit Arzneimitteln in Deutschland (C-322/01) kam der Gerichtshof entgegen der im GKV-Modernisierungsgesetz zuvor erfolgten umfassenden Freigabe des Versandhandels mit Arzneimitteln zu dem Schluss, dass ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland nicht gegen europäisches Recht verstoßen hätte.
Drucksache 237/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... es hinsichtlich der Verschreibungspflicht von Arzneimittel sollte auch bei der vorgesehenen Neuregelung eine Beteiligung des Bundesrates an der Entscheidung vorgesehen werden.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - und Abs. 4 Nr. 1 - neu -, 2 und 3 - neu - AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG
12. Zu Artikel 1 § 16 AMG
13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG
14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1b AMG
19. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG
20. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG
21. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG
23. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG
24. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG
25. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb, cc und dd - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, bb und cc
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG
29. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG
30. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG
31. Zu Artikel 1 allgemein
32. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität
33. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG
34. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG
35. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG
36. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b PatG
37. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV
Drucksache 794/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Anlage Änderungen der Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 6 AMVV
3. Zu Artikel 1 Satz 2 der Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
4. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
Drucksache 44/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 808. Sitzung des Bundesrates am 18. Februar 2005
Gesetz zur Änderung des Apothekengesetz es
... 2. Die von der Bundesregierung vertretene Position, dass in dieser Angelegenheit das Abwarten einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht in Betracht kommt, wird vom Bundesrat nicht geteilt. Auch in dem EuGH-Verfahren gegen das Versandhandelsverbot mit Arzneimitteln in Deutschland (C-322/01) kam der Gerichtshof entgegen der im GKV-Modernisierungsgesetz zuvor erfolgten umfassenden Freigabe des Versandhandels mit Arzneimitteln zu dem Schluss, dass ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland nicht gegen europäisches Recht verstoßen hätte.
Drucksache 539/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetz es
... (2) Gefangene können an den Kosten der ärztlichen und sonstigen medizinischen Behandlung einschließlich der Kosten der Versorgung mit Arzneimitteln in angemessenem Umfang beteiligt werden. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können gegen Kostenerstattung abgegeben werden.
Drucksache 205/3/05
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
TOP 3 der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
... Der Bundesrat hat im Rahmen seines Beschlusses vom 11. Juli 2003 (BR-Drs. 118/03) darauf hingewiesen, dass die Beschränkung der Abgabemengen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit Wartezeit eine praxisgerechte Durchführung bestimmter Behandlungskonzepte vor allem im Bereich der kleinstrukturierten Tierhaltung erheblich erschwert und deshalb anzupassen ist. In dem vom Bundestag vorgelegten Dreizehnten Gesetz zur Änderung des
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... werden die Schönheitsoperationen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen und es werden insbesondere im Bereich der Werbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und einige Medizinprodukte einschränkende Regelungen aufgehoben. Im PatG wird die so genannte „Roche-Bolar-Regelung“ verankert, die bestimmte Handlungen von Generikaherstellern vor Ablauf des Patents ermöglicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 513/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Arzneimittelpreisgestaltung zum 1. Januar 2004
... Die Vergütung der Apotheken für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde umgestellt von einem früher prozentualen Zuschlag auf die Apothekeneinkaufspreise auf
Drucksache 338/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Drucksache 338/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
2 A
1. Zu Artikel 1a Nr. 1, 2 und 3 - neu - § 1 Abs. 1 Satz 1 - neu -, § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 5 - neu - und § 4 - neu - MPVerschrV
2. Zu Artikel 2 Satz 2 - neu -
2 B
3. Der Agrarausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
Drucksache 794/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 1 Nr. 9 AMVV
2. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 6 AMVV
3. Zu Artikel 1 Satz 2 der Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
4. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
5. Zu Artikel 2 Nr. 1 Anlage zu § 1 Nr. 1 AMVV
Drucksache 205/2/05
Antrag des Freistaates Bayern Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
TOP 3 der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
... Das Gesetz ist hinsichtlich der Abgabe von Arzneimitteln durch Veterinärbehörden im Rahmen öffentlich-rechtlicher Maßnahmen überarbeitungsbedürftig. Der Bundesrat hatte im Rahmen seiner Stellungnahme vom 17. Dezember 2004 (BR-Drs. 780/04) vorgeschlagen, den Veterinärbehörden die Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen tierseuchenrechtlicher Maßnahmen (z.B. der Bekämpfung der Varroose) zu ermöglichen. Der Bundestag hat diese Regelung allerdings nur hinsichtlich der Abgabe nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel übernommen. Dies greift im Interesse effektiver tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zu kurz. Darüber hinaus ist kein sachlicher Grund ersichtlich, den Veterinärbehörden zwar die Abgabe apothekenpflichtiger, nicht aber verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gestatten. Insbesondere unterscheidet das
Drucksache 794/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
Drucksache 780/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Der Gesetzentwurf enthält eine Anpassung der Abgaberegelungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Daneben wird die Abgabe von Teilmengen aus Arzneimittelpackungen erleichtert, sofern eine Qualitätsminderung hierdurch nicht zu befürchten ist. Die Änderung der so genannten Umwidmungskaskade dient der Umsetzung der Richtlinie
Drucksache 780/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... c) In Nummer 23 werden nach dem Wort "Arzneimittel" die Wörter "oder entgegen § 58 Abs. 1 Satz 3 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind" eingefügt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 43 Abs. 4 Satz 3 - neu -, Abs. 5 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 43 Abs. 6 - neu - AMG
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a0 - neu - § 56 Abs. 1 Satz 2 - neu - AMG
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 56 Abs. 4 Satz 2 AMG
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 56a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG
6. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 56a Abs. 1 Satz 2 AMG
7. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 56a Abs. 6 und 7 AMG
8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c § 56a Abs. 6 Satz 1 AMG
9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 56a AMG
Zu § 56b
12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG
14. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 59 Überschrift und Abs. 5 - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c - neu - § 97 Abs. 2 Nr. 26a - neu - AMG
16. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c - neu - § 97 Abs. 2 Nr. 31a - neu - AMG
17. Zu Artikel 1 Nr. 9 - neu - § 139 - neu - AMG
18. Prüfbitte
Drucksache 547/04 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
... es soll dem gestiegenen Bedürfnis der Patienten nach Informationen über Arzneimittel Rechnung tragen, das aus der zunehmenden Bereitschaft beziehungsweise dem Erfordernis, Eigenverantwortung im gesundheitlichen Bereich zu übernehmen, resultiert. Auch soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass nach Wirksamwerden der Regelungen des GKV-Modernisierungsgesetzes die gesetzlichen Krankenkassen, von Ausnahmen abgesehen, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr übernehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 951/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
Drucksache 951/04
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung überverschreibungspflichtige Arzeimittel
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung überverschreibungspflichtige Arzeimittel
Drucksache 780/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... "c) In Nummer 23 werden nach dem Wort "Arzneimittel" die
Wörter "oder entgegen § 58 Abs. 1 Satz 3 nicht
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht für den
Verkehr außerhalb der Apotheke freigegeben sind,"
eingefügt."
Drucksache 120/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 359/18
Drucksache 420/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel - COM(2014) 558 final
Drucksache 504/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
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